{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263234,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263234,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3234","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Eine Lohnprozentbremse f\u00fcr die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Verfassungs\u00e4nderung vorzulegen, wonach - wie bereits f\u00fcr Steuern - auch f\u00fcr steuer\u00e4hnliche Lohnabgaben eine Obergrenze gilt.</p>","ReasonText":"<p>Die Bundessteuern sind bereits heute per Verfassung nach oben limitiert: Die Mehrwertsteuer bei 8.1% (Art. 130 BV), die Einkommenssteuern bzw. Gewinnsteuer bei 11.5 bzw. 8.5% (Art. 128 BV). Wer diese Obergrenzen erh\u00f6hen will, muss obligatorisch Volk und St\u00e4nde befragen (Art. 140 Abs. 1 lit. a BV).</p><p>&nbsp;</p><p>Wer hingegen Lohnabgaben f\u00fcr Sozialwerke erh\u00f6hen will, kann dies auf dem Wege der einfachen Gesetzgebung tun - mit bloss fakultativem Referendum und einfachem Volksmehr (Art. 141 Abs. 1 lit. a BV).</p><p>&nbsp;</p><p>F\u00fcr Lohnabgaben, die nach dem Versicherungsprinzip funktionieren, ist das angemessen. Das trifft namentlich auf das BVG und die ALV zu.</p><p>&nbsp;</p><p>Es gibt aber auch Lohnabgaben, die Steuercharakter aufweisen. Es sind diejenigen obligatorischen Lohnabgaben, die das Einkommen nach oben offen belasten, w\u00e4hrend die Leistungen pauschal oder gedeckelt sind. Dies trifft namentlich auf die AHV, IV, EO und Familienzulagen zu (vgl. die Studie von Avenir Suisse vom 11.3.2026).</p><p>&nbsp;</p><p>Steuererh\u00f6hungen und steuer\u00e4hnliche Lohnabgabenerh\u00f6hungen werden also ungleich behandelt; letztere sind einfacher zu beschliessen. Das setzt falsche Anreize und verzerrt die Suche nach der optimalen Finanzierung der Sozialwerke.</p><p>&nbsp;</p><p>Die L\u00f6sung ist naheliegend: Steuer\u00e4hnliche Lohnabgaben sollen gleich wie Steuern behandelt werden, indem auch f\u00fcr steuer\u00e4hnliche Lohnabgaben eine verfassungsm\u00e4ssige Obergrenze eingef\u00fchrt wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Konkret k\u00f6nnte z.B. eine gemeinsame Obergrenze f\u00fcr AHV, IV und EO festgelegt werden. Innerhalb dieser Obergrenze k\u00f6nnten die Abgaben weiterhin f\u00fcr jedes Sozialwerk einzeln beschlossen werden. Auch die Obergrenze k\u00f6nnte weiterhin erh\u00f6ht werden - einfach im obligatorischen Verfassungsreferendum, genau wie die Steuern schon heute.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat verfolgt stets das Ziel, bei Gesetzgebungsprojekten die finanziellen Auswirkungen f\u00fcr Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft m\u00f6glichst gering zu halten. Eine Obergrenze f\u00fcr Lohnabz\u00fcge lehnt er allerdings ab.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge unterscheiden sich grundlegend in ihrer Funktion. Steuern finanzieren den allgemeinen Staatshaushalt, w\u00e4hrend Beitr\u00e4ge an Sozialversicherungen zweckgebunden der Finanzierung gesetzlich festgelegter Leistungen dienen und die soziale Wohlfahrt sicherstellen. Zudem legt die Bundesverfassung bei Weitem nicht f\u00fcr alle Bundessteuern zahlenm\u00e4ssige Besteuerungsobergrenzen fest.</p><p>Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge der Versicherten und der Arbeitgeber ergibt sich deshalb in erster Linie aus den Leistungen und den Finanzierungsmechanismen der jeweiligen Sozialversicherung. Eine verfassungsrechtliche Obergrenze f\u00fcr die Beitr\u00e4ge, namentlich f\u00fcr die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, den Erwerbsersatz (AHV/IV/EO) und die Familienzulagen (FamZ), w\u00fcrde daher nicht prim\u00e4r die Ausgabenentwicklung begrenzen, sondern die Finanzierung der gesetzlichen Leistungen erschweren oder gar gef\u00e4hrden. </p><p>&nbsp;</p><p>Es w\u00fcrde zudem ein Ungleichgewicht innerhalb der Sozialversicherung geschaffen werden, indem ein Leistungsausbau oder neue Versicherungsleistungen auf Gesetzesstufe beschlossen werden k\u00f6nnten, die Finanzierung \u00fcber die verfassungsrechtliche Obergrenze hinaus hingegen immer dem obligatorischen Referendum unterstehen w\u00fcrde. Die Reaktionsf\u00e4higkeit der Politik auf die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Ausgabenentwicklung der Sozialwerke w\u00fcrde unn\u00f6tigerweise eingeschr\u00e4nkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Entwicklung der Lohnbeitr\u00e4ge zeigt zudem, dass die Beitragss\u00e4tze der AHV seit der Gr\u00fcndung im Jahr 1948 nur vier Mal angehoben worden sind. Die Beitr\u00e4ge an die IV sind letztmals vor mehr als 30 Jahren erh\u00f6ht worden. Insgesamt wurden die Beitr\u00e4ge an die AHV/IV/EO in den vergangenen 50 Jahren lediglich um 0,6 Prozentpunkte angehoben. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist seit 2011 mit 2,2 Prozent unver\u00e4ndert geblieben, und das Solidarit\u00e4tsprozent auf Einkommen \u00fcber 148\u2019200 Franken wurde im Januar 2023 sogar aufgehoben. Die Summe aller Lohnabz\u00fcge (inkl. Berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, FamZ) hat in den letzten Jahren nicht zugenommen. Jede Anpassung erfolgt im Rahmen einer intensiven politischen Debatte und sorgf\u00e4ltigen Abw\u00e4gung, sodass Beitragserh\u00f6hungen nicht leichtfertig beschlossen werden. Dies zeigt, dass die H\u00fcrden f\u00fcr die Anhebung von Beitr\u00e4gen der Versicherten und Arbeitgeber bereits heute hoch sind und eine zus\u00e4tzliche verfassungsrechtliche Obergrenze nicht erforderlich ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, wird der Bundesrat im Zweitrat die \u00c4nderung der Motion in einen Pr\u00fcfauftrag vorschlagen. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Caroni Andrea","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1781166059000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1782469757793)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773878400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Sozialer Schutz"}}