{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263276,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263276,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3276","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie steht es um den haush\u00e4lterischen Umgang mit Steuermitteln am Bundesverwaltungsgericht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Frage zu beantworten:</p><p>1. Warum verbreitet das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Richtigstellungen eines Medienberichts, obwohl &nbsp;dieser der Wahrheit entspricht ?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt sich das BVGer, dass seine Effizienz seit seinem Bestehen kontinuierlich abnimmt ?</p><p>3. Was tut das BVGer, um die Effizienz wieder zu steigern und Steuermittel sorgsam einzusetzen ?</p>","ReasonText":"<p>Das BVGer hat am 4. M\u00e4rz 2026 eine Stellungnahme zu einem Artikel der Neuen Z\u00fcrcher Zeitung vom 24. Februar 2026 publiziert. Die Stellungnahme zielt darauf ab, den im NZZ-Artikel \u2013 unter Hinweis auf die parlamentarische Budgetdebatte \u2013 beschriebenen Vorwurf der Ineffizienz zu entkr\u00e4ften. Daf\u00fcr werden Zahlen aus den Jahren 2016 bis 2025 publiziert. Diese Zahlen sollen nach Auffassung des BVGer belegen, dass die \"Behauptung einer sukzessiv sinkenden Erledigungsquote nicht zu[trifft]\".</p><p>Ein Blick auf die Gesch\u00e4ftsberichte (GB) des BVGer (verf\u00fcgbar f\u00fcr die Jahre 2007 bis 2024) widerlegt die Behauptungen des BVGer klar. Die dort enthaltenen Erledigungszahlen ergeben \u2013 ins Verh\u00e4ltnis gesetzt zu den in den GB ebenfalls bekanntgegebenen Vollzeit\u00e4quivalenten an Richter- und Gerichtsschreiberstellen \u2013 folgendes Bild:</p><figure class=\"table\"><table><tbody><tr><td>Jahr</td><td>Erledigte F\u00e4lle pro 100 % Richterstelle</td><td>Erledigte F\u00e4lle pro 100 % Gerichtsschreiberstelle</td></tr><tr><td>2024</td><td>108.4</td><td>33.7</td></tr><tr><td>2023</td><td>101.4</td><td>33.3</td></tr><tr><td>2022</td><td>99.0</td><td>34.0</td></tr><tr><td>2021</td><td>92.7</td><td>30.9</td></tr><tr><td>2020</td><td>99.8</td><td>34.1</td></tr><tr><td>2019</td><td>103.8</td><td>36.6</td></tr><tr><td>2018</td><td>111.2</td><td>37.7</td></tr><tr><td>2017</td><td>107.0</td><td>37.2</td></tr><tr><td>2016</td><td>115.8</td><td>40.7</td></tr><tr><td>2015</td><td>121.3</td><td>44.0</td></tr><tr><td>2014</td><td>117.3</td><td>42.0</td></tr><tr><td>2013</td><td>115.9</td><td>42.5</td></tr><tr><td>2012</td><td>121.6</td><td>42.8</td></tr><tr><td>2011</td><td>132.4</td><td>47.6</td></tr><tr><td>2010</td><td>141.4</td><td>55.3</td></tr><tr><td>2009</td><td>142.4</td><td>51.8</td></tr><tr><td>2008</td><td>137.5</td><td>54.1</td></tr><tr><td>2007</td><td>121.6</td><td>53.4</td></tr></tbody></table></figure><p>Will man aufgrund dieser Zahlen gewisse Entwicklungstendenzen aggregieren, so ergibt sich insgesamt eindeutig das Bild einer kontinuierlich abnehmenden Effizienz: W\u00e4hrend das BVGer in den ersten f\u00fcnf Jahren seines Bestehens immerhin 135 F\u00e4lle pro 100 %-Richter erledigte (bei 52.5 F\u00e4llen pro 100 %-Gerichtsschreiber), lag der Erledigungsquotient in den letzten f\u00fcnf Jahren nur bei 100 F\u00e4llen pro 100 % Richter bzw. bei 33.2 F\u00e4llen pro 100 %-Gerichtsschreiber.&nbsp;</p><p>Somit hat sich nicht nur die Erwartung zerschlagen, dass die modernen IT-Mittel ein effizienteres Arbeiten erm\u00f6glichen \u2013 vielmehr ist das Gegenteil eingetreten und sind sowohl Richter wie auch Gerichtsschreiber heute rund ein Drittel weniger effizient als vor 20 Jahren. Dazu kommt eine stetig wachsende Gerichtsverwaltung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesverwaltungsgericht ver\u00f6ffentlicht Richtigstellungen nur dann, wenn wesentliche Punkte seiner T\u00e4tigkeit unzutreffend oder unvollst\u00e4ndig dargestellt sind. Das Ziel besteht darin, die tats\u00e4chlichen Entwicklungen \u2013 insbesondere bei Richterstellen, Erledigungszahlen und Erfolgsquoten \u2013 korrekt wiederzugeben und somit eine sachliche Grundlage f\u00fcr die \u00f6ffentliche Diskussion zu schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Im Jahr 2025 erledigte das Bundesverwaltungsgericht insgesamt 8\u2019242 F\u00e4lle und damit rund 1\u2019100 mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 5\u2019911 F\u00e4lle auf den Asylbereich, was etwa 70 % aller Erledigungen entspricht. In der Folge stieg auch die Effizienzkennzahl des gesamten Gerichts \u00abErledigungen pro Gerichtsschreiber/in\u00bb von 36 auf 40 F\u00e4lle.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Entwicklung ist wesentlich durch die Asylverfahren gepr\u00e4gt: Gehen viele Beschwerden ein, werden zahlreiche Verfahren mit kurzen Behandlungsfristen abgeschlossen, beispielsweise Nichteintretensentscheide oder beschleunigte Verfahren. Bei einem geringeren Eingang, wie er beispielsweise w\u00e4hrend der&nbsp;Corona-Pandemie zu verzeichnen war, verschiebt sich der Fallmix hingegen hin zu komplexeren Verfahren, was die Kennzahl senkt. Aus diesem Umstand kann jedoch kein objektiver R\u00fcckschluss auf die Effizienz gezogen werden. Entsprechend lag die Kennzahl im Jahr 2025 in den Asylabteilungen und der Abteilung VI, welche s\u00e4mtliche Beschwerden in Bezug auf Dublin-Verfahren \u00fcbernommen hat, bei rund 59 F\u00e4llen pro Gerichtsschreiber/in. In den Abteilungen I bis III (betreffend deren Zust\u00e4ndigkeit siehe Anhang zum Gesch\u00e4ftsreglement f\u00fcr das Bundesverwaltungsgericht (VGR) ; RS 173.320.1) betrug sie dagegen \u2013 je nach Rechtsgebiet \u2013 zwischen 13 und 20 F\u00e4lle pro Gerichtsschreiber/in.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Entwicklung der Erledigungszahlen ist auch im Kontext der sich stetig ver\u00e4ndernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Die Rechtsgrundlagen, die das Bundesverwaltungsgericht anzuwenden hat, und aus denen sich seine Zust\u00e4ndigkeit und Kompetenzen ergeben, sind in den letzten Jahren deutlich umfangreicher und komplexer geworden. So hatte beispielsweise die am 1. M\u00e4rz 2019 in Kraft getretene Restrukturierung des Asylverfahrens starke Auswirkungen auf das Gericht, vor allem, was die Priorisierung der Verfahren betrifft. Zudem wurden die Eingaben der Rechtsuchenden im Laufe der Jahre umfangreicher und teilweise professioneller. Laienbeschwerden sind dagegen fast g\u00e4nzlich verschwunden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Entwicklungen f\u00fchren dazu, dass die einzelnen Verfahren heute im Durchschnitt anspruchsvoller und aufwendiger sind als noch vor einigen Jahren. Vor diesem Hintergrund darf die Leistungsf\u00e4higkeit des Gerichts nicht allein anhand der reinen Anzahl erledigter F\u00e4lle gemessen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Trotz der gestiegenen Komplexit\u00e4t gelingt es dem Bundesverwaltungsgericht, eine hohe Zahl von Verfahren innert angemessener Frist zu erledigen. Diese Entwicklung ist daher nicht Ausdruck einer abnehmenden Effizienz, sondern zeigt vielmehr, dass das Gericht seine Arbeitsweise laufend an anspruchsvollere gesetzliche Vorgaben oder umfangreichere Beschwerden angepasst hat und seine Effizienz unter ver\u00e4nderten Bedingungen aufrechterhalten bzw. gesteigert hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch der Ausbau in der Gerichtsverwaltung ist nicht Ausdruck sinkender Effizienz, sondern die Folge ver\u00e4nderter gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. In den letzten Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht zahlreiche zus\u00e4tzliche Aufgaben \u00fcbernommen, die ihm durch den Gesetzgeber \u00fcbertragen wurden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Beispiele hierf\u00fcr sind:</p><ul><li>die Bereitstellung von Infrastruktur und administrativer Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Bundespatentgericht seit 2012,&nbsp;</li><li>die \u00dcbernahme neuer Aufgaben im Bereich Rechnungsf\u00fchrung und Aufsicht, etwa f\u00fcr die eidgen\u00f6ssischen Sch\u00e4tzungskommissionen seit 2021 (Bundesgesetz \u00fcber die Enteignung ; RS 711),&nbsp;</li><li>zus\u00e4tzliche Anforderungen durch das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht, dem das Gericht seit 2021 unterstellt ist, sowie</li><li>der Aufbau von Kapazit\u00e4ten im Bereich Digitalisierung (z. B. elektronische Gesch\u00e4ftsverwaltung), Informationssicherheit und Datenschutz.</li></ul><p>Diese Entwicklungen f\u00fchren zu zus\u00e4tzlichem administrativem Aufwand, der unabh\u00e4ngig von der eigentlichen Rechtsprechung anf\u00e4llt und weitgehend ausserhalb des Einflussbereichs des Gerichts liegt. Der personelle Ausbau der Verwaltung ist somit eine Reaktion auf die erweiterten gesetzlichen Pflichten, die mit komplexeren Betriebsanforderungen verbunden sind. Dies bedeutet nicht eine abnehmende Arbeitsleistung, im Gegenteil.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie oben bereits aufgezeigt, hat die Effizienz des Gerichts in den letzten Jahren nicht nachgelassen. Ein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln war und ist f\u00fcr das Bundesverwaltungsgericht selbstverst\u00e4ndlich. Die bewilligten Kredite werden regelm\u00e4ssig nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft. Entsprechende Kreditreste werden im Rahmen der Staatsrechnung transparent ausgewiesen und begr\u00fcndet. Zudem beteiligt sich das Gericht konsequent an den Sparbem\u00fchungen des Bundes.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Effizienz des Gerichts ist dabei stets im Kontext der tats\u00e4chlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Die Kennzahl \u00abErledigungen pro Gerichtsschreiber\u00bb (NFB-Wert) h\u00e4ngt stark vom Gesch\u00e4ftseingang und vom Fallmix ab. Nach dem pandemiebedingten R\u00fcckgang in den Jahren 2020/2021 ist diese Kennzahl zuletzt wieder stark angestiegen. In den letzten drei Jahren haben sich die Eing\u00e4nge beim Gericht verdoppelt, was f\u00fcr alle Beteiligten eine grosse Herausforderung darstellte. Von einer kontinuierlich sinkenden Effizienz kann daher keine Rede sein.</p><p>&nbsp;</p><p>An dieser Stelle m\u00f6chten wir die Erledigungen pro Gerichtsschreiber/in gem\u00e4ss NFB* darstellen:&nbsp;</p><figure class=\"table\"><table><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td><u>2021</u></td><td><u>2022</u></td><td><u>2023</u></td><td><u>2024</u></td><td><u>2025</u></td></tr><tr><td>Erledigungen pro Vollzeitstelle Gerichtsschreiber/in</td><td>32</td><td>35</td><td>36</td><td>36</td><td>40</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht leistet den gr\u00f6ssten Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts, indem es Verfahren innert angemessener Frist erledigt. Daf\u00fcr sind gut ausgebildete, spezialisierte Juristinnen und Juristen notwendig, die nicht beliebig unter den Rechtsgebieten austauschbar sind. Eine ausreichende personelle Ausstattung tr\u00e4gt somit direkt zur Kosteneffizienz bei.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Effizienz weiter zu steigern, hat das Bundesverwaltungsgericht verschiedene Massnahmen ergriffen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die gezielte personelle Verst\u00e4rkung der Asylabteilungen, die interne Umverteilung von Gesch\u00e4ften \u2013 namentlich an die Abteilung VI \u2013 sowie organisatorische Anpassungen zur Bew\u00e4ltigung der stark gestiegenen Gesch\u00e4ftslast. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit dem erheblichen Personalaufbau beim Staatssekretariat f\u00fcr Migration als Vorinstanz, der zu entsprechend h\u00f6heren Eing\u00e4ngen beim Gericht f\u00fchrt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine weitere Verschiebung von Ressourcen zwischen den Abteilungen ist nur begrenzt m\u00f6glich. Hervorzuheben ist insbesondere, dass alle Abteilungen des Gerichts im letzten Jahr eine Zunahme der Eing\u00e4nge verbucht haben. Die am Gericht behandelten Rechtsgebiete erfordern zudem hochspezialisierte Fachkenntnisse. Ein Abzug von Personal in anderen Abteilungen w\u00fcrde dort zu l\u00e4ngeren Verfahrensdauern und zus\u00e4tzlichen signifikanten Kostenfolgen f\u00fchren, beispielsweise bei Infrastrukturprojekten (Schienenverkehr, Nationalstrassen, Flughafen, Energie, etc.), im Zollwesen, im Wettbewerbsrecht oder im Sozialversicherungsbereich (AHV/IV, Krankenversicherung, Unfallversicherung, etc.).</p><p>&nbsp;</p><p>Um die gestiegene Gesch\u00e4ftslast bew\u00e4ltigen und Pendenzen mittelfristig abbauen zu k\u00f6nnen, hat das Bundesverwaltungsgericht daher beim Parlament eine massvolle Aufstockung der personellen Ressourcen beantragt. Diese Antr\u00e4ge erfolgen zur\u00fcckhaltend und unter Ber\u00fccksichtigung der gesamtstaatlichen Finanzlage.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><i>* Im Unterschied zur in der Begr\u00fcndung dieser Interpellation dargestellten Berechnungsmethode verwendet die Kennzahlenerhebung nach dem offiziellen NFB-Modell der Bundesverwaltung durchschnittliche Personalbest\u00e4nde statt der Stichtagswerte per 31. Dezember. Zudem werden Stellen, die im Rahmen des Digitalisierungsprogramms eTAF sowie in Verfahren zum Nachrichtendienstgesetz eingesetzt sind, herausgerechnet.</i></p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchler Manfred","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779266503000)\/","ResponsibleDepartment":1482,"ResponsibleDepartmentName":"Bundesgericht","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BGer","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1779784917510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773878400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Gerichtswesen"}}