{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263316,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263316,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3316","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kein \"naming and shaming\" bei Finanzinstituten, bevor nicht eine rechtskr\u00e4ftige Endverf\u00fcgung vorliegt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><sup></sup>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Rahmen seiner Eckwerte vorgeschlagene Massnahme&nbsp;5 anzupassen, um f\u00fcr Finanzinstitute, gegen die eine Untersuchung l\u00e4uft, die Unschuldsvermutung zu gew\u00e4hrleisten. Er muss sicherstellen, dass der Name eines Finanzinstituts nur dann ver\u00f6ffentlicht werden darf, wenn durch eine rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgung eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt wurde, so wie es Artikel&nbsp;34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorsieht.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat Eckwerte zur \u00c4nderung des Bankengesetzes definiert. Die dort vorgeschlagene Massnahme&nbsp;5 sieht vor, dass einerseits die FINMA die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Untersuchungen und Verfahrenser\u00f6ffnungen informieren kann und dass andererseits der Name der beteiligten Banken systematisch genannt wird. In einer Branche, die auf Vertrauen basiert, kann der Ruf eines Finanzinstituts durch die Ver\u00f6ffentlichung des Firmennamens im Zusammenhang mit einem Verstoss schwerwiegend gesch\u00e4digt werden. Jede \u00f6ffentliche Rufsch\u00e4digung d\u00fcrfte bei den Kundinnen und Kunden, den Gesch\u00e4ftspartnern und den M\u00e4rkten einen Vertrauensverlust bewirken. Ein solcher kann \u2013 und zwar unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Finanzlage des Instituts \u2013 sehr rasch zu Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen f\u00fchren und die Stabilit\u00e4t des Finanzinstituts ersch\u00fcttern. Die Unschuldsvermutung muss zwingend gewahrt werden. Ein Finanzinstitut darf keinen Nachteil dadurch erleiden, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde \u2012 bei einer solchen geht es ja gerade darum, den Sachverhalt zu kl\u00e4ren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Die Massnahme&nbsp;5 \u00abInformation der \u00d6ffentlichkeit\u00bb aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilit\u00e4t vom 10. April 2024 betrifft die Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber einzelne Verfahren. Diese ist bereits heute in Artikel 22 des Bundesgesetzes \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMAG; SR 956.1) angelegt. </p><p>&nbsp;</p><p>Diese Massnahme unterscheidet sich von der Ver\u00f6ffentlichung nach Artikel&nbsp;34 FINMAG, bei welcher die Endverf\u00fcgung selbst ver\u00f6ffentlicht wird. Die Ver\u00f6ffentlichung der Endverf\u00fcgung nach Artikel&nbsp;34 FINMAG richtet sich gegen ein bestimmtes beaufsichtigtes Institut und stellt eine aufsichtsrechtliche Massnahme von weit gr\u00f6sserer Tragweite dar. In der Praxis wird sie vor allem bei nicht zugelassenen Instituten eingesetzt. </p><p>Die auf der Massnahme&nbsp;5 beruhende Mitteilung soll der Information der \u00d6ffentlichkeit dienen und die Transparenz der Finanzm\u00e4rkte sicherstellen. Der Kern dieser Massnahme liegt prim\u00e4r in der systematischen Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Endverf\u00fcgungen (ohne diese selbst zu ver\u00f6ffentlichen). Die FINMA soll jedoch auf eine Information der \u00d6ffentlichkeit verzichten k\u00f6nnen, wenn dieser Information \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Interessen entgegenstehen sollten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die M\u00f6glichkeit der FINMA, \u00fcber laufende Untersuchungen oder Verfahren zu informieren, soll eine Ausnahme darstellen. Die Massnahme 5 will solche Mitteilungen auf F\u00e4lle beschr\u00e4nken, in denen dies insbesondere dem Schutz der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer oder der Beaufsichtigten, der Berichtigung falscher oder irref\u00fchrender Informationen oder der Wahrung des Ansehens des Schweizer Finanzplatzes dient. Sie greift damit die heute geltenden strengen gesetzlichen Voraussetzungen gem\u00e4ss Art. 22 FINMAG auf. Mit der Umsetzung der Massnahme soll die aktuelle Praxis ins FINMAG aufgenommen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Das aus dem Strafrecht stammende Prinzip der Unschuldsvermutung ist bei dieser Information der \u00d6ffentlichkeit nicht anwendbar. Die Nennung des Instituts in der Information an die \u00d6ffentlichkeit ist keine Sanktion, sondern Ausdruck der Transparenz der Finanzm\u00e4rkte und sollte dementsprechend objektiv formuliert sein. Dies stellt die Gleichbehandlung sicher, beugt falschen Spekulationen gegen\u00fcber Instituten vor und begrenzt systemische Risiken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erfahrung im Ausland, beispielsweise im Vereinigten K\u00f6nigreich, zeigt, dass die namentliche Ver\u00f6ffentlichung grunds\u00e4tzlich keine erhebliche Destabilisierung der betroffenen Institute verursacht, sondern im Gegenteil zur St\u00e4rkung der Transparenz und des Vertrauens in die Finanzm\u00e4rkte beitr\u00e4gt.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Bedenken der Motion im aktuellen Vorschlag zur Umsetzung der Massnahme 5 adressiert. Der Bundesrat wird im Sommer&nbsp;2026 die Vernehmlassung zur Umsetzung dieser und weiterer Massnahmen zur Weiterentwicklung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs er\u00f6ffnen und dem Parlament voraussichtlich 2027 die Botschaft zur Beratung unterbreiten.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Amaudruz C\u00e9line","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779271320000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1782206515167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773878400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Menschenrechte"}}