{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263337,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263337,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3337","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schliessung der strafrechtlichen L\u00fccke bei vorgeburtlicher schwerer K\u00f6rperverletzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, welche eine spezifische Strafnorm vorsieht, um schwere und dauerhafte Sch\u00e4digungen zu erfassen, die einem Embryo oder F\u00f6tus zugef\u00fcgt werden, wenn das Kind lebend geboren wird und die Sch\u00e4digung einem Dritten zuzurechnen ist. Die schwangere Frau ist ausdr\u00fccklich vom Anwendungsbereich auszunehmen und die Verj\u00e4hrungsregeln sind so anzupassen, dass ein effektiver Zugang zur Justiz gew\u00e4hrleistet ist.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Ein j\u00fcngeres Urteil des Bundesgerichts (4A_648/2024 vom 30. Januar 2026) hat eine L\u00fccke im schweizerischen Strafrecht aufgezeigt. Nach geltendem Recht kann eine schwere Sch\u00e4digung, die einem Embryo oder F\u00f6tus vor Beginn der Geburt durch Dritte zugef\u00fcgt wird, nicht als K\u00f6rperverletzung im Sinne von Art. 122 ff. StGB verfolgt werden, wenn das Kind lebend geboren wird, &nbsp;selbst bei schweren und dauerhaften Beeintr\u00e4chtigungen. Zwar bestehen zivilrechtliche Anspr\u00fcche wegen pr\u00e4nataler Sch\u00e4den, doch fehlt eine angemessene strafrechtliche Reaktion gegen\u00fcber verantwortlichen Dritten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dies f\u00fchrt zu einer kaum nachvollziehbaren Ungleichbehandlung im Schutz der k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t: Eine von Dritten verursachte schwere Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung eines Kindes bleibt straflos, wenn die Handlung vor der Geburt erfolgte. Die Rechtslage schw\u00e4cht den Schutz von Frauen und ungeborenen Kindern vor Gewalttaten sowie die pr\u00e4ventive Wirkung des Strafrechts, etwa im medizinischen, pharmazeutischen oder industriellen Bereich. Zudem wird der Zugang zur Justiz beeintr\u00e4chtigt, weil zivilrechtliche Anspr\u00fcche h\u00e4ufig verj\u00e4hren, bevor sich das volle Schadensausmass zeigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung bezweckt weder eine Kriminalisierung der Schwangerschaft noch eine Einschr\u00e4nkung der Autonomie der schwangeren Frau. Handlungen durch die schwangere Frau oder in deren Willenserf\u00fcllungsind daher explizit auszunehmen. Die Gesetzes\u00e4nderung soll gezielt nur Drittverhalten erfassen, das durch schwere Verletzung von Sorgfalts- oder Berufspflichten pr\u00e4natale Sch\u00e4den verursacht, deren Folgen sich beim lebend geborenen Kind realisieren. Eine klar umschriebene, systematisch koh\u00e4rente Strafnorm w\u00fcrde die Schutzl\u00fccke schliessen, ohne das Gleichgewicht des Schwangerschaftsabbruchsrechts in Frage zu stellen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Motion, schwere und dauerhafte Gesundheitssch\u00e4digungen von Kindern wirksam zu sanktionieren und den Zugang der Betroffenen zur Justiz zu sichern. Der Bundesrat anerkennt auch, dass pr\u00e4natale Sch\u00e4digungen F\u00e4lle betreffen k\u00f6nnen, in denen das volle Ausmass der Beeintr\u00e4chtigungen erst Jahre sp\u00e4ter sichtbar wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass nach geltendem Recht f\u00fcr pr\u00e4natale Sch\u00e4den zivilrechtliche Haftungsanspr\u00fcche gegen die \u00c4rztin, den Arzt oder die Hersteller von Pharmazeutika bestehen, die seit der Revision des Verj\u00e4hrungsrechts per 1.&nbsp;Januar 2020 gem\u00e4ss Artikel&nbsp;60 Absatz&nbsp;1<sup>bis</sup> OR einer absoluten Verj\u00e4hrungsfrist von 20&nbsp;Jahren unterstehen. Diese Regelung tr\u00e4gt gerade F\u00e4llen mit l\u00e4ngerfristiger Schadensentwicklung Rechnung.</p><p>&nbsp;</p><p>Strafrechtlich hat der Gesetzgeber den Schutz des Embryos oder F\u00f6tus bewusst fragmentarisch gehalten und ihn auf den strafbaren Schwangerschaftsabbruch beschr\u00e4nkt (Art.&nbsp;118 Strafgesetzbuch [StGB; SR&nbsp;311.0]. Relativiert wird dieser Schutz allein durch Artikel 119 StGB (Strafloser Schwangerschaftsabbruch). Dieser Entscheid beruht auf der klaren Systematik des Strafrechts, wonach das gesch\u00fctzte Rechtsgut der K\u00f6rperverletzungsdelikte grunds\u00e4tzlich die bereits geborene Person ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die von der Motion verlangte Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes w\u00fcrde diese Systematik durchbrechen und zahlreiche, \u00e4usserst weitreichende gesellschaftliche, ethische und praktische Fragen aufwerfen. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass eine solche Norm \u00fcber ihren erkl\u00e4rten Zweck hinaus neue Abgrenzungsprobleme schaffen w\u00fcrde, etwa zwischen erlaubtem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch aus praktischer Sicht scheint dem Bundesrat Zur\u00fcckhaltung geboten. Die medizinische Versorgung von schwangeren Frauen erfordert komplexe Abw\u00e4gungen zwischen dem Wohl der Mutter und dem Schutz des ungeborenen Kindes vor m\u00f6glichen Nebenwirkungen der Behandlung. Das Strafrecht ist als <em>ultima ratio</em> nur begrenzt geeignet, diese Situationen sachgerecht zu steuern; eine neue Strafdrohung gegen\u00fcber Drittsch\u00e4digern k\u00f6nnte eine unbeabsichtigte Einschr\u00e4nkung der medizinischen Versorgung werdender M\u00fctter bewirken. Gleichzeitig k\u00f6nnte die Einwilligung der werdenden Mutter in die Behandlung in Kenntnis m\u00f6glicher Risiken f\u00fcr das ungeborene Kind den strafrechtlichen Schutz des letzteren schw\u00e4chen, was dem Motionsziel zuwiderlaufen w\u00fcrde.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich erscheint es aus rechtspolitischer Sicht nicht angezeigt, auf der Grundlage eines einzelnen, zivilrechtlichen Bundesgerichtsurteils eine punktuelle strafrechtliche Sondernorm zu schaffen. Die aufgeworfenen Fragen ber\u00fchren grundlegende Wertungsentscheide. Zur Beurteilung der Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen w\u00e4re jedoch eine vertiefte Analyse von Praxis, Rechtsprechung und Lehre notwendig, die nicht zuletzt auch die geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch umfassen m\u00fcsste. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779270696000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1780566716430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773878400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht|Gesundheit"}}