{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263359,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263359,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3359","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Raumplanungsgesetz (RPG) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Kantonen in Zusammenarbeit mit St\u00e4dten und Gemeinden einfache, rasche, lokal klar eingegrenzte und bedarfsorientierte Neueinzonungen gem\u00e4ss RPG zu erm\u00f6glichen \u2013 im Sinne eines Ausnahmetatbestands im Falle akuter Wohnungsknappheit in den davon nachgewiesenermassen am meisten betroffenen St\u00e4dten und Gemeinden. Dabei ist auf eindeutige Parameter f\u00fcr Wohnungsknappheit abzustellen, etwa auf die Leerwohnungsziffer. Da es in diesen St\u00e4dten und Gemeinden erfahrungsgem\u00e4ss insbesondere an bezahlbarem Wohnraum fehlt, soll es diesen m\u00f6glich sein, f\u00fcr entsprechend einzuzonende Fl\u00e4chen einen Anteil an preisg\u00fcnstigen Wohneinheiten von bis zu 30 Prozent festzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Am 1. Mai 2014 wurden das teilrevidierte RPG und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft gesetzt. Die damalige Revision zielte insbesondere darauf ab, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Gem\u00e4ss Artikel 15 Abs. 1 RPG sind Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf f\u00fcr f\u00fcnfzehn Jahre entsprechen.</p><p>Bereits w\u00e4hrend des Abstimmungskampfes wurde vor einer zu rigorosen Verknappung des Baulands und vor daraus folgenden h\u00f6heren Bodenpreisen, explodierenden Mieten und einer Wohnungsknappheit gewarnt.</p><p>Diese Bef\u00fcrchtungen haben sich leider zumindest teilweise bewahrheitet. Die Wohnungsknappheit, die inzwischen weite Teile der Schweiz im Griff hat, versch\u00e4rft sich stetig. 2024 sank die Leerwohnungsziffer schweizweit auf 1,08%. Die Angebotsmieten steigen insbesondere seit 2020 stark an. Diese Entwicklung versch\u00e4rfte sich just zum jenem Zeitpunkt, als das revidierte RPG seine volle Wirkung zu entfalten begann.</p><p>Ein Grund f\u00fcr die Verschlechterung der Lage auf dem Wohnungsmarkt liegt in der einseitigen Fokussierung auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist und bleibt zwar im Grundsatz richtig und wichtig. Nach zehnj\u00e4hriger Erfahrung zeigt sich aber klar, dass das Potenzial \u00fcbersch\u00e4tzt wurde, resp. dass sich das theoretische Potenzial in der Praxis nicht \u00fcberall hinreichend oder zumindest nicht rasch genug aussch\u00f6pfen l\u00e4sst. Das Zubauen im Bestand ist komplex, Bewilligungsverfahren sind langwierig und Einsprachen sind eher die Regel als die Ausnahme. In der Praxis zeigt sich deshalb immer deutlicher, dass aus verschiedensten Gr\u00fcnden das gesch\u00e4tzte Potenzial bei weitem nicht realisiert werden kann. Das bedeutet aber auch, dass sich in entsprechenden Hotspots die Dimension der Bauzonen im Nachhinein als zu knapp herausstellt.</p><p>Insbesondere in St\u00e4dten und Tourismusgemeinden hat die Revision f\u00fcr die betroffene einheimische Bev\u00f6lkerung deshalb fatale Folgen. Es fehlt insbesondere an Wohnraum f\u00fcr Ortsans\u00e4ssige mit bescheideneren Budgets, aber h\u00e4ufig sogar f\u00fcr den gesamten Mittelstand. Damit wird aber das Sozialziel der Bundesverfassung gem\u00e4ss Art. 41 lit. e BV klar verfehlt. Wohnungssuchende sollten demnach f\u00fcr sich und ihre Familien eine angemessene Wohnung zur Verf\u00fcgung haben.&nbsp;</p><p>Das Konzept des Raumplanungsgesetzes ist im Grundsatz richtig. Es zeigt sich aber deutlich, dass es sich an spezifischen Orten als zu starr erweist. Ohne die Grunds\u00e4tze \u00fcber Bord zu werfen, l\u00e4sst sich mit der vorgeschlagenen Ausnahmeregel gezielt nachjustieren, um den erforderlichen Interessenausgleich besser wahrzunehmen. Deshalb ist nach zehn Jahren einschl\u00e4giger Erfahrung eine gezielte Nachjustierung der Gesetzgebung ebenso unumg\u00e4nglich wie vertretbar.&nbsp;</p><p>Konkret soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen erarbeiten, damit k\u00fcnftig insbesondere nach einer etwa zwei Jahre hintereinander folgenden Leerwohnungsziffer von unter 1% und fehlender Aussicht darauf, dass sich die Situation in den kommenden zwei Jahren deutlich verbessert - und damit faktischer Wohnungsnot \u2013 eine betroffene Stadt oder Gemeinde in einem raschen und einfachen Verfahren unter Federf\u00fchrung des Kantons Landreserven einzonen lassen kann. Es handelt sich dabei um eine Konkretisierung der Bestimmung, wonach Bauzonen grunds\u00e4tzlich gem\u00e4ss dem voraussichtlichen Bedarf f\u00fcr die n\u00e4chsten 15 Jahre dimensioniert werden sollen (Art. 15 Abs. 1 RPG). Wo sich eine Bauzone als offensichtlich unterdimensioniert erweist und damit auch dem Sozialziel gem\u00e4ss Bundesverfassung nicht mehr nachgelebt werden kann, rechtfertigt es sich, auf der Basis einer neu zu schaffenden Ausnahmebestimmung die M\u00f6glichkeit zu schaffen, rasch und konkret gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Der ordentliche Zeithorizont von f\u00fcnfzehn Jahren gem\u00e4ss RPG ist in diesen F\u00e4llen viel zu lang. Die Nachjustierung zwecks Zielerreichung soll jedoch nur dort erfolgen k\u00f6nnen, wo sie sachlich geboten ist, nur dort also, wo eine l\u00e4ngerdauernde Wohnungsknappheit erwiesenermassen besteht. Da es an entsprechenden Standorten insbesondere auch an preisg\u00fcnstigem Wohnraum mangelt, soll es den betroffenen St\u00e4dten und Gemeinden zudem m\u00f6glich sein, f\u00fcr die neu zu schaffenden Wohneinheiten einen Anteil an preisg\u00fcnstigen Wohnungen von bis zu 30% festzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Die Bauzonen sind so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf f\u00fcr 15&nbsp;Jahre entsprechen (Art. 15 Abs. 1 RPG). Wie gross dieser Bedarf ist, legen die Kantone unter Ber\u00fccksichtigung der Technischen Richtlinien Bauzonen fest (Art. 15 Abs. 5 RPG). Diese schreiben vor, dass die Kantone ihren Bedarf teilweise \u2013 also nicht vollst\u00e4ndig, wie der Motion\u00e4r anzunehmen scheint \u2013 durch die in den bestehenden Bauzonen vorhandenen Nutzungsreserven decken m\u00fcssen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Kantone sind grunds\u00e4tzlich frei, wie sie ihr \u00abBauzonenkontingent\u00bb den Gemeinden zuweisen. Sie haben es insbesondere in der Hand, Gemeinden mit akuter Wohnungsnot zu bevorzugen. Diese k\u00f6nnen je nachdem bereits vor Ablauf von 15 Jahren seit der letzten Revision ihres Zonenplans neue Einzonungen vornehmen (vgl. BGE 120 Ia 227, 233). Die Kantone k\u00f6nnen daf\u00fcr schon heute rasche und einfache Verfahren vorsehen und in neuen Wohnzonen einen Anteil an preisg\u00fcnstigen Wohnungen von bis zu 30% festlegen. Vor diesem Hintergrund ist ein Eingriff in die Raumplanungskompetenz der Kantone nicht gerechtfertigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Abgesehen davon ist ein Recht auf Einzonung bei Vorliegen eindeutiger Parameter verfassungswidrig. Gem\u00e4ss dem Bundesgericht stellt der Baulandbedarf zwar ein wichtiges Entscheidungskriterium f\u00fcr Einzonungen dar, doch m\u00fcssen diese immer auf der Basis umfassender Interessenabw\u00e4gungen erfolgen, weil Planungsautomatismen dem Wesen der Raumplanung als Gestaltungsaufgabe widersprechen (BGE 1P.343/2002 E. 5 mit Verweis auf BGE 118 Ia 151 E.&nbsp;4b). </p><p>&nbsp;</p><p>Einzonungen k\u00f6nnen zwar die Baudynamik positiv beeinflussen. Sie haben aber auch Nachteile. Sie f\u00fchren oft zum Verlust von (f\u00fcr die Ern\u00e4hrungssicherheit unerl\u00e4sslichen und stark unter Druck stehenden) Fruchtfolgefl\u00e4chen und dem f\u00fcr Erholung und \u00f6kologischen Ausgleich bedeutsamen Freiraum. Sie k\u00f6nnen die Zersiedelung f\u00f6rdern, die Biodiversit\u00e4t beeintr\u00e4chtigen und die Motivation f\u00fcr die Siedlungsentwicklung nach innen verringern. Die Haupttreiber der Wohnungsknappheit (starkes Bev\u00f6lkerungswachstum, r\u00fcckl\u00e4ufige Haushaltsgr\u00f6sse, Zunahme der Wohnfl\u00e4che pro Haushalt) verm\u00f6gen diese Nachteile nicht zu rechtfertigen, zumal gem\u00e4ss diversen Studien noch grosses Potenzial f\u00fcr die Siedlungsentwicklung nach innen besteht. Einzonungen f\u00fcr Gemeinden mit akuter Wohnungsknappheit sollten deshalb im Minimum an die kantonalen Kontingente angerechnet werden.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778025600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1780496947000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1782470000967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773964800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}