{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263409,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263409,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3409","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Twint soll zu einem \u00f6ffentlichen und kostenlosen E-Bezahldienst f\u00fcr Privatpersonen und den Handel werden ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie umzusetzen, damit das Echtzeit-E-Bezahlsystem TWINT \u2013 ebenso wie die Bereitstellung von Bargeld \u2013 zu einer kostenlosen \u00f6ffentlichen Dienstleistung f\u00fcr Privatpersonen und Handel wird. F\u00fcr umfangreiche Transaktionen zwischen Unternehmen k\u00f6nnen Ausnahmen von der Kostenfreiheit vorgesehen werden.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Seit 1850 hat der Bund das Monopol zur Pr\u00e4gung von M\u00fcnzen. Trotz Produktions- und Verwaltungskosten in H\u00f6he von mehreren Dutzend Millionen Franken stellt der Bund der \u00d6ffentlichkeit und den Gewerbetreibenden Bargeld&nbsp;kostenlos zur Verf\u00fcgung. Daraus folgt, dass Bargeldtransaktionen zwischen Privatpersonen, zwischen Privatpersonen und H\u00e4ndlern sowie zwischen H\u00e4ndlern untereinander seit der Einf\u00fchrung der Landesw\u00e4hrung stets kostenlos waren. Tats\u00e4chlich ist die Bereitstellung von Bargeld eine kostenlose \u00f6ffentliche Dienstleistung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung.&nbsp;</p><p>Heute werden mehr als 70 Prozent der Finanztransaktionen \u00fcber elektronische Zahlungsmittel abgewickelt. Dieser Anteil wird weiter wachsen. Denn die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel nimmt exponentiell zu. 2017 lag der Anteil noch bei 30 Prozent der Transaktionen. Diese Zahlungsmittel befinden sich indes vollst\u00e4ndig in privater Hand und belasten die \u00d6ffentlichkeit, vor allem aber den Handel. Die H\u00f6he der Transaktionsgeb\u00fchren wird \u00fcbrigens vor der WEKO und im Parlament angefochten (Motion Ma\u00eetre 22.3976 und Motion de Quattro 22.3977).&nbsp;</p><p>Gleichzeitig ist ein rasantes Wachstum bei den Zahlungen \u00fcber mobile Apps zu beobachten, in der Schweiz insbesondere&nbsp;\u00fcber die Plattform TWINT. Seit 2017 hat sich die Zahl der Nutzungen der App um mehr als das 225-Fache erh\u00f6ht. In den neun Jahren seit ihrer Einf\u00fchrung macht sie bereits 26 Prozent der elektronischen Zahlungen in der Schweiz und 60 Prozent der mobilen Zahlungen aus. Aufgrund der Schweizer Herkunft der Plattform, ihrer einfachen und schnellen Handhabung sowie der raschen Digitalisierung der Wirtschaft wird ihre Nutzung weiter zunehmen. TWINT wird einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bed\u00fcrfnis gerecht und ist damit von allgemeinem Interesse. Da Transaktionen zwischen Privatpersonen geb\u00fchrenfrei sind, ist diese Plattform f\u00fcr diese Nutzerinnen und Nutzer genauso attraktiv wie Bargeld. Die Nutzung von TWINT verbreitet sich auch im Handel, doch f\u00fcr diesen ist sie \u2013 im Gegensatz zur Verwendung von Bargeld \u2013 mit hohen Kosten verbunden. Das kommt den Handel teuer zu stehen. Zu teuer. Swiss Retail hat \u00fcbrigens bei der WEKO Beschwerde eingereicht.</p><p>Alles deutet darauf hin, dass der mobile Zahlungsdienst TWINT, der derzeit von Schweizer Banken und dem Unternehmen SIX betrieben wird, wie Bargeld zu einer v\u00f6llig kostenlosen \u00f6ffentlichen Dienstleistung f\u00fcr Transaktionen zwischen Privatpersonen und weitgehend kostenlos f\u00fcr Transaktionen zwischen Privatpersonen und H\u00e4ndlern oder sogar zwischen H\u00e4ndlern untereinander werden wird. Als Eigent\u00fcmerin,&nbsp;Betreiberin&nbsp;und&nbsp;Entwicklerin kommt die Schweizerische Nationalbank in Frage - analog zum Bargeld.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Da ist nichts Neues dran. W\u00e4hrend in L\u00e4ndern wie Singapur, Norwegen oder Schweden eine enge Zusammenarbeit zwischen den Banken bzw. den nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden und den Banken besteht, um einen regulierten, quasi-\u00f6ffentlichen Dienst f\u00fcr sofortige elektronische Zahlungen anzubieten, unterliegt die Plattform PIX in Brasilien \u2013 das \u201ebrasilianische TWINT\u201c \u2013 der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Die brasilianische Zentralbank stellt diesen Dienst bereit und reguliert ihn, wodurch verhindert wird, dass die Grossbanken den Markt monopolisieren und ihre Bedingungen durchsetzen. Das brasilianische System verpflichtet die Banken zur Teilnahme am PIX-System. Die Einf\u00fchrung von PIX durch die Zentralbank hat dazu gef\u00fchrt, dass Transaktionen zwischen Privatpersonen geb\u00fchrenfrei sind, und sehr niedrige Geb\u00fchren f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Transaktionen standardisiert wurden. Sie betragen h\u00f6chstens 0,33 Prozent des Transaktionsbetrags, w\u00e4hrend TWINT 1,3 Prozent des Betrags berechnet und bei anderen Transaktionsarten gar bis zu 2 Prozent erheben kann.&nbsp;</p><p>W\u00fcrde die SNB TWINT betreiben, so k\u00f6nnte das zu einer vollst\u00e4ndigen Kostenfreiheit f\u00fchren, wie dies bei Bargeld der Fall ist. Das brasilianische Modell beweist, dass der Betrieb eines solchen \u00f6ffentlichen elektronischen Zahlungsdienstes innovativ und wirtschaftlich sein und sowohl den Bed\u00fcrfnissen von Privatpersonen als auch denen von Unternehmen gerecht werden kann.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umwandlung der TWINT-Plattform in einen \u00f6ffentlichen Dienst ist unumg\u00e4nglich.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Das Monopol zur Ausgabe von Banknoten ist per Gesetz an die Schweizerische Nationalbank (SNB) \u00fcbertragen, und sie gew\u00e4hrleistet die Bargeldversorgung. W\u00e4hrend die SNB die Kosten f\u00fcr die Ausgabe der Banknoten tr\u00e4gt, ist die Nutzung von Bargeld f\u00fcr Gewerbetreibende nicht kostenlos. Die Bereitstellung von Bargeld seitens der Finanzinstitute verursacht nach Sch\u00e4tzung der Nationalbank Kosten zwischen 640 und 880 Millionen Franken pro Jahr (SNB Economic Note 3/2025). Diese Kosten d\u00fcrften auf Gewerbetreibende und Privatpersonen zur\u00fcckfallen \u2013 z.B. durch Geb\u00fchren f\u00fcr den Bezug von Bargeld. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Ausgangslage in der Schweiz entspricht nicht derjenigen in Brasilien vor der Lancierung von Pix. Es stellten sich dort grundlegende Herausforderungen im Finanzsystem, insbesondere die niedrige finanzielle Inklusion, hohe Kreditkartenzinsen und eine enorme Konzentration im Markt f\u00fcr Debit- und Kreditkarten. Beispielsweise hatten 2011 lediglich 56% der Erwachsenen ein Bankkonto (IMF Technical Note, Financial Inclusion in Brazil, 2013). Um diesen Herausforderungen zu begegnen, erhielt die brasilianische Zentralbank auf Grund einer Gesetzesanpassung im Jahr 2013 weitreichende Kompetenzen im Kundenzahlungsverkehr und hat in der Folge Pix geschaffen. </p><p>&nbsp;</p><p>In der Schweiz werden verschiedene Zahlungsmittel angeboten und genutzt. Laut der Zahlungsmittelumfrage 2025 der SNB war der Anteil bei Zahlungen vor Ort mit Bezahl-Apps (einschliesslich TWINT) zuletzt stabil (bei 17%) und lag hinter dem Anteil von Debitkarten (37%) und Bargeld (30%). Zudem gibt es in der Schweiz neben den internationalen Zahlungsnetzwerken (wie Visa und Mastercard) mit TWINT und PostFinance Card zwei inl\u00e4ndische Alternativen. Generell zeichnen sich die mehrseitigen Zahlungsmittelm\u00e4rkte durch Netzwerk- und Skaleneffekte aus und neigen zu starker Marktkonzentration. Dies zeigt sich beispielsweise im Bereich Acquiring, wo der Preis\u00fcberwacher feststellte, dass das Unternehmen Worldline Schweiz AG mindestens eine marktm\u00e4chtige Stellung innehat, und mit ihm eine einvernehmliche Regelung zur Senkung der Geb\u00fchren f\u00fcr Zahlungen mit Debitkarten abschloss (Preis\u00fcberwacher, Jahresbericht 2025, S.12a). </p><p>&nbsp;</p><p>Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Sie ist Auftraggeberin und Systemmanagerin des zentralen Zahlungssystems der Schweiz, dem SIC-System. Sie entwickelt dieses System laufend weiter, u.a. mit der Einf\u00fchrung und dem Ausbau von sogenannten Instant-Zahlungen. Konkret verfolgt sie aktuell das Projekt Instant Payment Bridge. Damit will sie es Zahlungsanbietern erm\u00f6glichen, Instant-Zahlungen auch an der Ladenkasse und in Webshops anzubieten. Ausserdem pr\u00fcft sie mit der Europ\u00e4ischen Zentralbank eine Verlinkung der Zahlungssysteme, um Instant-Zahlungen zwischen dem Euro-Raum und der Schweiz zu erm\u00f6glichen. Diese Massnahmen senken die Eintrittsh\u00fcrden im Zahlungsverkehr und unterst\u00fctzen damit den Wettbewerb. </p><p>&nbsp;</p><p>Bei einer Verstaatlichung von TWINT w\u00fcrden die Kosten f\u00fcr den Betrieb der Plattform beim Staat anfallen. Es m\u00fcsste voraussichtlich eine neue Grundlage in der Bundesverfassung geschaffen werden, da das M\u00fcnz- und Banknotenmonopol des Bundes (Art.&nbsp;99 Abs.&nbsp;1 BV) keine Grundlage f\u00fcr eine Verstaatlichung bildet. </p><p>&nbsp;</p><p>Trotz einiger Herausforderungen im Zahlungsverkehr sieht der Bundesrat keinen Grund f\u00fcr eine Verstaatlichung von TWINT. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781792427000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1781792443577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773964800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}