{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263421,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263421,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3421","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Registrierungs- und Ver\u00f6ffentlichungspflicht f\u00fcr Studien mit schwerbelastenden Tierversuchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Sieht&nbsp; der Bundesrat einen Unterschied zwischen der ethischen Pflicht zur Reduktion von Tierleid (Reduktionsprinzip) und der ethischen Pflicht zum Schutz von humanen Studiensubjekten?</li><li>Weshalb ist der Schutz des Forschungsstandorts und des geistigen Eigentums im Bereich der klinischen Humanforschung trotz Transparenz umsetzbar, aber im Bereich der Tierversuche scheinbar nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, zu pr\u00fcfen, inwiefern das Prinzip der obligatorischen Vorregistrierung von Studien (analog HFG) auf schwerbelastende Tierversuche ausgeweitet werden kann, um mehr Transparenz und eine unabh\u00e4ngige Kontrolle der Resultatpublikation zu erm\u00f6glichen?</li><li>Kann der Bundesrat beziffern, welche zus\u00e4tzlichen Kosten (Personal, Infrastruktur) pro Jahr entstehen w\u00fcrden, wenn Forschungsvorhaben mit schwerbelastenden Tierversuchen in einem \u00f6ffentlichen Register zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen?</li><li>Welche Erfahrungen hat der Bundesrat bislang mit der obligatorischen Registrierung und Ver\u00f6ffentlichung von Studien gem\u00e4ss HFG gemacht und wie beurteilt er diese in Hinblick auf eine obligatorischen Registrierung und Ver\u00f6ffentlichung von Studien mit belastenden Tierversuchen?</li></ol>","ReasonText":"<p>Das Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche auf das unerl\u00e4ssliche Mass zu beschr\u00e4nken sind. In der Tierschutzverordnung werden die Kriterien zur Beurteilung des unerl\u00e4sslichen Masses festgelegt, die in einem&nbsp; Gesuch f\u00fcr die Bewilligung von Tierversuchen aufgef\u00fchrt sein m\u00fcssen. Ebenfalls im Tierschutzgesetz ist festgelegt, wie die Information der \u00d6ffentlichkeit zu erfolgen hat.</p><p>In Beantwortung von Vorst\u00f6ssen und in Debatten hat der Bundesrat jeweils das Forschungsgeheimnis, den Schutz der Forschenden sowie die Sicherung des Forschungsplatzes \u00fcber das Transparenzprinzip gestellt und eine Ver\u00f6ffentlichung von Information vor den Versuchen abgelehnt.</p><p>Das Humanforschungsgesetz hingegen verlangt von Studienleitenden eine vollst\u00e4ndige Registrierung und Publikation des Forschungsvorhabens und aller Ergebnisse (positiv wie negativ) in \u00f6ffentlichen Datenbanken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Tierversuchen und Humanforschung ist das Erfordernis der aufgekl\u00e4rten Einwilligung: W\u00e4hrend Menschen sich freiwillig an Forschungsprojekten beteiligen (oder eine stellvertretende Einwilligung vorliegt), werden Tiere daf\u00fcr eingesetzt, wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt sind. Aus Gr\u00fcnden des Tierschutzes m\u00fcssen Belastungen des Tieres immer mit \u00fcberwiegenden Interessen gerechtfertigt werden (Art. 3 Bst. a des Tierschutzgesetzes [TSchG; SR 455]). Dies gilt insbesondere f\u00fcr Tierversuche. Gem\u00e4ss Artikel 17 TSchG sind diese auf das unerl\u00e4ssliche Mass zu beschr\u00e4nken und gem\u00e4ss Artikel 19 Absatz 4 TSchG muss deren Zul\u00e4ssigkeit mit einer G\u00fcterabw\u00e4gung gerechtfertigt werden. Das Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) verlangt in Artikel 12 selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr die Forschung am Menschen, dass die Risiken und Belastungen f\u00fcr die teilnehmenden Personen so gering wie m\u00f6glich gehalten werden und voraussichtliche Risiken und Belastungen nicht in einem Missverh\u00e4ltnis zum erwarteten Nutzen stehen d\u00fcrfen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Zum Zeitpunkt der Publikation der Forschungsergebnisse aus der Humanforschung muss das Forschungs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnis nicht im gleichen Masse gesch\u00fctzt werden, wie Forschungsergebnisse aus dem Tierversuch. Letztere werden zu einem viel fr\u00fcheren Zeitpunkt gewonnen und m\u00fcssen z. B. als Patente noch gesch\u00fctzt werden. Zudem ist die Registrierung der Forschungsprojekte im Humanbereich auch eine M\u00f6glichkeit, interessierte Studienteilnehmende zu gewinnen. Studien im Tierversuchsbereich haben oft einen anderen Zweck (z. B. Ausbildung) als im Humanbereich. </p><p>&nbsp;</p><p>3. Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) hat im Jahr 2023 die Universit\u00e4t Bern mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Gem\u00e4ss dieser ist eine Pflicht zur Pr\u00e4registrierung verfr\u00fcht, da noch Zweifel an der Evidenz sowie der technischen und inhaltlichen Umsetzung bestehen. Der Bund soll hingegen die Pr\u00e4registrierung f\u00f6rdern. Die Einschr\u00e4nkung der Pr\u00e4registrierung auf den Schweregrad 3 w\u00e4re dabei eine M\u00f6glichkeit, einen besonders tierschutzrelevanten Anteil von Tierversuchen zu ber\u00fccksichtigen. Auch nichttechnische Projektzusammenfassungen k\u00f6nnen einen Mehrwert f\u00fcr die Transparenz bringen. Im Tierversuchsbereich sind demnach eine Auslegeordnung sowie eine fundierte Einf\u00fchrung der Forschenden in die Pr\u00e4registrierung notwendig. Die Ergebnisse der Studie wurden auch in die Beratung der parlamentarischen Initiative Christ 21.426 \u00abMehr Ressourcen und Anreize f\u00fcr die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben\u00bb aufgenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Kosten f\u00fcr ein \u00f6ffentliches Register h\u00e4ngen von der Art und dem Umfang der ver\u00f6ffentlichten Daten und den n\u00f6tigen Funktionalit\u00e4ten ab. Gest\u00fctzt auf die Erfahrung im Humanforschungsbereich sowie mit der digitalen Anwendung im Tierversuchsbereich (animex-ch) ist einmalig mit Kosten in der Gr\u00f6ssenordnung von 500&nbsp;000&nbsp;CHF f\u00fcr die Anpassung von animex-ch zu rechnen. Hinzu kommen die f\u00fcr die Umsetzung notwendigen Personalressourcen, die auf ein zus\u00e4tzliches Vollzeit\u00e4quivalent (VZ\u00c4) gesch\u00e4tzt werden. Bei den wiederkehrenden Kosten ist mit 0,5 VZ\u00c4 j\u00e4hrlich f\u00fcr Betrieb und Support zu rechnen, zuz\u00fcglich 15% der Realisierungskosten pro Jahr f\u00fcr Wartung und Support. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Akzeptanz der Pr\u00e4registrierung von der Erfassung der Daten direkt in animex-ch abh\u00e4ngt.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Seit dem Inkrafttreten des HFG am 1. Januar 2014 gilt eine prospektive Registrierungspflicht f\u00fcr klinische Versuche, d.h. sie m\u00fcssen vor Studienbeginn registriert werden. Seit dem 1. M\u00e4rz 2025 m\u00fcssen bei klinischen Versuchen zudem die wichtigsten Ergebnisse sowie eine laienverst\u00e4ndliche Zusammenfassung in einem Register publiziert werden. Die Regelungen sind weitgehend auf die international \u00fcblichen Regelungen abgestimmt und in der Forschungsgemeinschaft allgemein akzeptiert. Verf\u00fcgbare Daten aus dem Jahre 2016 zeigen, dass die prospektive Registrierung von Forschenden gr\u00f6sstenteils eingehalten wird.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779268045000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1781866827257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773964800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt"}}