{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263440,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263440,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3440","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sind Finanzspekulationen der Energiekonzerne noch unter Kontrolle?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Finanzialisierung von einst finanzfernen Bereichen der Realwirtschaft schreitet schnell voran. Dies trifft besonders auf diejenigen Akteure zu, die in der Energieerzeugung und vor allem im Energiehandel t\u00e4tig sind. Die Finanzialisierung transformiert grosse Energieunternehmen in hybride Akteure. Auf der einen Seite sind sie kritische Infrastrukturbetreiber, auf der anderen weisen sie hochrisikoreiche Finanzpositionen aus. Dadurch entstehen Too-Big-Too-Fail-Strukturen, bei denen sowohl ein Konkurs als auch eine Rettung erhebliche gesamtwirtschaftliche Kosten verursachen kann, jedoch mit zus\u00e4tzlicher Dimension der physischen Versorgungssicherheit.</p><p>Es ist wahrscheinlich, dass der Schweizer Rettungsschirm, der grossen Stromfirmen tempor\u00e4re Liquidit\u00e4t bietet, nicht ausreicht, wenn die Positionen der Energiegrossh\u00e4ndler stark korreliert sind und in einer Krise gleichzeitig Liquidit\u00e4tsanforderungen an den Bund stellen.<br><br>1.&nbsp;Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko von korrelierten Portfoliokomposition der systemkritischen Stromkonzerne in der Energieerzeugung und im Energiehandel, insbesondere hinsichtlich der ausserbilanziellen Derivatepositionen und dem risikogewichteten Verh\u00e4ltnis dieser Handelsgesch\u00e4fte?</p><p>2.&nbsp;Wie beurteilt der Bundesrat die Asymmetrie zwischen den Gewinnen, die an die Kantone und Aktion\u00e4re als Eigent\u00fcmer fliessen, und den Risiken, die im Krisenfall beim Bund verbleiben?</p><p>3.&nbsp;Wie gross sch\u00e4tzt der Bundesrat das Risiko ein, dass der Bund im Krisenfall erneut einspringen m\u00fcsste \u2013 und auf welcher Informationsbasis beruht diese Einsch\u00e4tzung?</p><p>Mit dem BATE, ein Gesetz, dass auf die Sicherung von Marktintegrit\u00e4t und Transparenz im Energiegrosshandel abzielt, k\u00f6nnen Informationsasymmetrien verringert und missbr\u00e4uchliches Verhalten im Handel eingeschr\u00e4nkt werden. Es adressiert jedoch nicht die strukturellen Ursachen der Too-big-to-fail-Problematik.</p><p>1.&nbsp;Verf\u00fcgt die ElCom heute \u00fcber die personellen und fachlichen Ressourcen, um die Portfoliokomposition der systemkritischen Stromkonzerne eigenst\u00e4ndig und kritisch beurteilen zu k\u00f6nnen?</p><p>2.&nbsp;Inwiefern werden Spillover-Effekte und Systemweite gemeinsame Schocks in der Beurteilung adressiert?</p><p>3.&nbsp;Inwiefern hat der Bundesrat gepr\u00fcft, ob die Massnahmen der vorliegenden StromVG-Revision ausreichen, um das strukturelle Risiko dieser Unternehmen f\u00fcr den Bundeshaushalt nachhaltig zu begrenzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Dem Bundesrat sind die Handels-, Produktions- und Kundenportfolien der systemkritischen Stromunternehmen nicht vollumf\u00e4nglich bekannt, weshalb eine entsprechende Beurteilung nicht m\u00f6glich ist. Die offenen Positionen im Energiehandel h\u00e4ngen generell von mehreren Faktoren ab, beispielsweise der verf\u00fcgbaren Erzeugungskapazit\u00e4t, dem Bestand an Endkunden oder der Absicherungsstrategie. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit einer grossen Erzeugungskapazit\u00e4t insgesamt als Verk\u00e4ufer im Terminhandel auftreten und eine entsprechende Handelsposition haben, wodurch eine gewisse Korrelation vorhanden ist. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kantone und Gemeinden ihre Verantwortung als Eigner wahrzunehmen haben. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Herbst 2025 eine Expertengruppe zur Frage der Regulierung systemkritischer Stromunternehmen eingesetzt. Die Frage, wie die Kantone und Gemeinden als Eigner st\u00e4rker in die Verantwortung genommen werden k\u00f6nnen, insbesondere bei der Bereitstellung von Liquidit\u00e4t und der \u00dcbernahme von Risiken, ist Teil des Mandats dieser Expertengruppe.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Preissituation an den Energiem\u00e4rkten ist nicht vergleichbar mit 2022. Zudem haben die systemkritischen Unternehmen ihre Liquidit\u00e4t ausgebaut und Kreditlinien erh\u00f6ht. Ein Szenario mit unerwarteten Ereignissen und grossen Preisverwerfungen, welches zu einem Liquidit\u00e4tsengpass bei systemkritischen Unternehmen f\u00fchren w\u00fcrde, kann allerdings weiterhin nicht ausgeschlossen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4 und 5: Der Eidg. Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) sind gem\u00e4ss Artikel 26<em>a</em><sup>bis</sup> der Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71) gleichzeitig und in gleicher Form jene Informationen zum Elektrizit\u00e4tsgrosshandel zu \u00fcbermitteln, wie sie unter der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 \u00fcber die Integrit\u00e4t und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) vorgesehen sind. Die ElCom verf\u00fcgt \u00fcber die erforderlichen fachlichen und personellen Ressourcen, um die entsprechenden Daten auszuwerten. Dabei handelt es sich aber nur um Informationen \u00fcber Handelsgesch\u00e4fte im europ\u00e4ischen Ausland. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsm\u00e4rkten (BATE, BBl 2025 1102) erh\u00e4lt die ElCom die Kompetenzen und Ressourcen zur umfassenden Markt\u00fcberwachung. Die vom BATE vorgeschriebene Meldung von Handelsgesch\u00e4ften mit Bezug zum Marktplatz Schweiz an die ElCom erm\u00f6glicht k\u00fcnftig eine umfassendere und ganzheitliche Aufsicht \u00fcber den Schweizer Grosshandelsmarkt. Zweck des BATE ist allerdings nicht die Beurteilung von (volkswirtschaftlichen) Risiken im Rahmen der Portfoliokomposition, sondern vielmehr die \u00dcberwachung des Verhaltens der Marktakteure in Bezug auf unzul\u00e4ssiges Ausn\u00fctzen von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Um allf\u00e4llige Risiken im Zusammenhang mit Liquidit\u00e4tsproblemen oder \u00dcberschuldung systemkritischer Elektrizit\u00e4tsunternehmen einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen, braucht es aber weitere Daten. Hierzu hat der Bundesrat am 12. Dezember 2025 eine Botschaft zur \u00c4nderung des Stromversorgungsgesetzes (BBl 2026 50) an das Parlament \u00fcberwiesen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft (FiREG, SR 734.91) im Oktober 2022 monitort die ElCom zudem auch die Liquidit\u00e4tsentwicklung der als systemkritisch geltenden Stromunternehmen sowie die Ergebnisse von Stresstests. Das FiREG tritt allerdings am 31. Dezember 2026 ausser Kraft. Die erw\u00e4hnte Botschaft zur \u00c4nderung des Stromversorgungsgesetzes, die aktuell im Parlament beraten wird, soll zu gegebener Zeit als Nachfolgel\u00f6sung dienen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. In der Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Verl\u00e4ngerung des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft (BBl 2026 47) weist der Bundesrat darauf hin, dass die von den systemkritischen Unternehmen ausgehenden volkswirtschaftlichen Risiken mit den bereits aufgegleisten Massnahmen noch nicht abschliessend angegangen werden. Insbesondere hat der Bundesrat angesichts der kritischen R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung vorerst auf Liquidit\u00e4ts- und Eigenkapitalvorschriften verzichtet und will diese nochmals eingehend pr\u00fcfen lassen. Das UVEK hat hierzu die oben erw\u00e4hnte Expertengruppe eingesetzt. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertengruppe wird der Bundesrat dar\u00fcber entscheiden, welche Massnahmen er ggf. vorschlagen wird, um die von systemkritischen Stromunternehmen ausgehenden Risiken weiter einzugrenzen.<em>&nbsp;</em></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Roth David","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1778689239167)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1778689246950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773964800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}