{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263449,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263449,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3449","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberpr\u00fcfung von gef\u00e4hrlichen Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln. Stand der Dinge?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Pyrethroiden geh\u00f6ren zu den sch\u00e4dlichsten Pestiziden f\u00fcr die menschlichen Gesundheit und die Umwelt. In der Schweiz l\u00e4uft zu f\u00fcnf Wirkstoffen dieser Gruppe seit 2019 ein \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren. Ein solches kann er\u00f6ffnet werden, wenn die EU eine Versch\u00e4rfung beschlossen hat oder wenn die Zulassungsvoraussetzungen gem\u00e4ss der Pflanzenschutzmittelverordnung nicht mehr erf\u00fcllt sind.</p><p>Diese \u00dcberpr\u00fcfungen dauern nun schon seit mehr als f\u00fcnf Jahren an. In meiner Frage 25.7168 wollte ich vom Bundesrat wissen, wieso sie so lange dauern. Als Grund f\u00fchrte der Bundesrat in seiner Antwort an, dass f\u00fcr Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin enthalten, ein neues Verfahren zur gezielten \u00dcberpr\u00fcfung er\u00f6ffnet worden sei, mit dem die Risiken f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten bewertet werden sollen.</p><p>Das Verfahren zu Lambda-Cyhalothrin ist unterdessen abgeschlossen. Es sind neue Schuztmassnahmen beschlossen worden. Gleichzeitig hat das Bundesgericht die Bewilligung eines anderen Pyrethroiden \u2013 Tefluthrin \u2013 vorsorglich ausgesetzt. Gem\u00e4ss den vom BLV ver\u00f6ffentlichten Dokumenten sind die \u00dcberpr\u00fcfungen der \u00f6kotoxikologischen Risiken f\u00fcr Wasserorganismen bei mehreren Wirkstoffen jedoch noch im Gange.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>F\u00fcr welche Wirkstoffe der Gruppe der Pyrethroiden wurde die \u00dcberpr\u00fcfung abgeschlossen? F\u00fcr welche Wirkstoffe sind die Verfahren noch im Gange und weshalb?</li><li>Wieso werden die \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren f\u00fcr unterschiedliche Wirkstoffe geb\u00fcndelt bearbeitet? Wieso werden laufende Verfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung von Wirkstoffen verz\u00f6gert, nur weil f\u00fcr einen der Wirkstoffe ein neues Verfahrens er\u00f6ffnet wurde?</li><li>Wieso wurde das Verfahren zur Bewertung der Risiken f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, w\u00e4hrend die Bewertung der \u00f6kotoxikologischen Risiken seit mehr als f\u00fcnf Jahren andauert?</li><li>Ist es mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar, dass die Bewilligung von Pestiziden, die Gegenstand einer gezielten \u00dcberpr\u00fcfung sind, nicht bis zum Vorliegen des Ergebnisses des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens ausgesetzt wird, zumal diese&nbsp;\u00dcberpr\u00fcfung&nbsp;derart&nbsp;lange&nbsp;dauert&nbsp;(mehr&nbsp;als&nbsp;f\u00fcnf&nbsp;Jahre)?</li><li>Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesgerichts zu Tefluthrin auf die Bewilligung der anderen Pyrethroiden? Sind auch Sonderbewilligungen und Notfallzulassungen davon erfasst?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. und 3. F\u00fcr Produkte, welche die Wirkstoffe Deltamethrin, Cypermethrin, Lambda-Cyhalothrin und Etofenprox enthalten, ist die Anpassung der Zulassungen betreffend die Gef\u00e4hrdung von Gew\u00e4sserorganismen aufgrund der Eintragspfade Abdrift und Abschwemmung noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss dieses Verfahren verz\u00f6gert sich aufgrund der Implementierung neu vorgesehener Risikominderungsmassnahmen, wie der Kombination eines Mindestabstands gegen\u00fcber Oberfl\u00e4chengew\u00e4ssern mit weiteren Massnahmen, z. B. Abdrift reduzierenden D\u00fcsen. Es zeigte sich, dass einerseits beim Einsatz dieser Produkte erh\u00f6hte Risiken f\u00fcr Gew\u00e4sserorganismen auftreten k\u00f6nnen. Andererseits stellen sie f\u00fcr den Schutz gewisser Kulturen die letzte zur Verf\u00fcgung stehende L\u00f6sung dar und tragen somit zur Ern\u00e4hrungssicherheit bei. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Die von der \u00dcberpr\u00fcfung betroffenen Produkte mit den oben genannten Wirkstoffen werden von verschiedenen Firmen auf den Markt gebracht. Die Produkte werden f\u00fcr vergleichbare Anwendungen eingesetzt. Eine sukzessive Bearbeitung w\u00fcrde einzelne Firmen benachteiligen und andere bevorteilen, denn die zuerst \u00fcberpr\u00fcften Produkte w\u00fcrden strengere Auflagen erhalten, w\u00e4hrend die zuletzt \u00fcberpr\u00fcften noch l\u00e4nger mit weniger strengen Auflagen verkauft und angewendet werden d\u00fcrften. Daher werden die \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren der Produkte geb\u00fcndelt bearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR&nbsp;916.161) basieren auf dem Vorsorgeprinzip (Art.&nbsp;1 Bst.&nbsp;c PSMV). Es soll sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte Wirkstoffe und Produkte weder die Gesundheit von Mensch und Tier noch die Umwelt sch\u00e4digen. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln setzt dieses Vorsorgeprinzip um und soll sicherstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erf\u00fcllt sind. Eine Zulassung kann periodisch (also vor Ablauf der G\u00fcltigkeitsdauer) oder nach Vorliegen neuer Erkenntnisse \u00fcberpr\u00fcft werden. W\u00e4hrend dieser \u00dcberpr\u00fcfung bleibt die Zulassung in der Regel g\u00fcltig. Ein Aussetzen der Zulassung w\u00e4hrend der \u00dcberpr\u00fcfung als Vorsorgemassnahme ist nur unter den in Artikel 148<em>a</em> Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) erw\u00e4hnten Voraussetzungen m\u00f6glich.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts beeinflusst die Art und Weise, wie die Zulassungsstelle des BLV die entsprechende Gesetzgebung auslegt und anwendet. Dasselbe gilt f\u00fcr das in der Interpellation erw\u00e4hnte Urteil des Bundesgerichts \u00fcber die Erweiterung der Bewilligung f\u00fcr das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Tefluthrin. Dieser Entscheid wird sich auf die zuk\u00fcnftige Beurteilung von Zulassungsgesuchen auswirken, unabh\u00e4ngig davon, ob sie im ordentlichen oder im Dringlichkeitsverfahren gestellt werden. Das Bundesgericht kam nicht zu dem Schluss, dass der Wirkstoff Tefluthrin zu verbieten sei. Das Urteil weist auf einen Verstoss gegen die PSMV hin, die dazu verpflichtet, abzukl\u00e4ren, ob das Produkt \u00fcber Abdrift in das Oberfl\u00e4chenwasser gelangen und dadurch die Arthropoden gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Die Zulassung von Produkten mit dem Wirkstoff Tefluthrin wird entsprechend ge\u00e4ndert. Das Bundesgericht stellte auch klar, dass weder die Genehmigung des Wirkstoffs selbst \u00fcberpr\u00fcft noch eine gezielte \u00dcberpr\u00fcfung aller Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Stoff enthalten, angeordnet werden muss. Die Genehmigung des Wirkstoffs Tefluthrin l\u00e4uft in der EU im n\u00e4chsten Jahr aus. Je nach den Ergebnissen der \u00dcberpr\u00fcfung bei einer allf\u00e4lligen Erneuerung werden die Zulassungen entsprechend ge\u00e4ndert.&nbsp;&nbsp; </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Klopfenstein Broggini Delphine","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779267181000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1781866425417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773964800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}