{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263574,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263574,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3574","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Internationale Lastenverteilung und Subsidiarit\u00e4t bei der Verfolgung extraterritorialer Straftaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Durchf\u00fchrung von Strafverfahren gegen ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige f\u00fcr im Ausland begangene Taten stellt das Bundesstrafgericht vor enorme logistische und finanzielle Herausforderungen. Ohne direkten Inlandsbezug summieren sich die Kosten f\u00fcr internationale Ermittlungen, Logistik f\u00fcr Opfer und Zeugen sowie die umfassende unentgeltliche Rechtspflege schnell auf mehrere Millionen Franken. Es muss sachlich diskutiert werden, ob die Schweiz hier nicht \u00fcberproportional internationale Lasten \u00fcbernimmt. Zu pr\u00fcfen ist, ob diese Verfahren aus Gr\u00fcnden der Subsidiarit\u00e4t und Kosteneffizienz nicht durch internationale Gerichtsh\u00f6fe oder Staaten mit direktem Tatbezug gef\u00fchrt werden sollten, um Doppelspurigkeiten und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Kosten im Inland zu vermeiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Schweiz ein kostenintensives Strafverfahren ohne Inlandsbezug (gem\u00e4ss Weltrechtsprinzip) selbst f\u00fchrt, anstatt auf eine \u00dcberstellung an internationale Strafgerichtsh\u00f6fe oder Staaten mit Tatbezug hinzuwirken?</p><p>2.Wie bewertet der Bundesrat die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zwischen dem finanziellen Aufwand der Schweiz (h\u00e4ufig Millionen Franken pro Fall) und dem internationalen Nutzen solcher Einzelverfahren im Inland?</p><p>3. Welche Vorkehrungen zur Kostenkontrolle und Verfahrens\u00f6konomie bestehen bei umfangreichen V\u00f6lkerstrafverfahren (z.B. Verfahrenskonzentration, Beweisbeschr\u00e4nkung)?</p><p>4. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen oder organisatorischen Handlungsbedarf, um Transparenz, Zust\u00e4ndigkeiten und Kostenfolgen bei der Anwendung des Weltrechtsprinzips klarer auszugestalten?</p><p>5. Welche Gesamtverfahrenskosten sind bisher angefallen und mit welchen zus\u00e4tzlichen Kosten ist beim Verfahren des Bundesstrafgerichts SK.2023.23 noch zu rechnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Entschieden wird nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) verpflichtet die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, Verfahren einzuleiten und durchzuf\u00fchren, sobald sie von einer Straftat Kenntnis erhalten oder ein begr\u00fcndeter Tatverdacht besteht. Bei V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begr\u00fcndet das (eingeschr\u00e4nkte) Weltrechtsprinzip die Zust\u00e4ndigkeit der Schweiz auch dann, wenn die Tat in keinem direkten Bezug zu unserem Land steht, die tatverd\u00e4chtige Person sich aber in der Schweiz aufh\u00e4lt. Von der Strafverfolgung absehen oder ein Verfahren einstellen k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden, wenn entweder ein anderer Staat oder ein von der Schweiz anerkanntes internationales Strafgericht die Tat verfolgt und die tatverd\u00e4chtige Person ausgeliefert oder \u00fcberstellt wird oder wenn sich die tatverd\u00e4chtige Person nicht mehr in der Schweiz aufh\u00e4lt und nicht mit ihrer R\u00fcckkehr zu rechnen ist (Art. 264<i>m</i> Abs. 2 lit. a und b des Strafgesetzbuches, StGB, SR 311.0). Voraussetzung f\u00fcr eine Auslieferung ist ein entsprechendes Ersuchen des jeweiligen Staates. Dasselbe gilt f\u00fcr eine \u00dcberstellung an ein internationales Gericht, wobei der Internationale Strafgerichtshof nur komplement\u00e4r zust\u00e4ndig ist, d.h. wenn ein zust\u00e4ndiger Staat nicht willens oder in der Lage ist, die Strafverfolgung vorzunehmen (Art. 17 des R\u00f6mer Status des Internationalen Strafgerichtshofs, SR 0.312.1). Bei bestimmten schweren Verbrechen ist die Schweiz zudem v\u00f6lkerrechtlich verpflichtet, die Strafverfolgung sicherzustellen, sofern keine \u00dcberstellung an einen anderen Staat oder ein internationales Gericht erfolgt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bestimmte schwerste Verbrechen \u2013 wie V\u00f6lkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit \u2013 k\u00f6nnen die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen. Die Schweiz verhindert mit der Durchf\u00fchrung solcher Verfahren, zu einem sicheren Hafen f\u00fcr T\u00e4terinnen und T\u00e4ter zu werden, sie nimmt dadurch ihre v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen wahr. Die Verfahren leisten \u00fcber den Einzelfall hinaus einen Beitrag zur Durchsetzung des V\u00f6lkerrechts, was den Interessen der Schweiz an einer regelbasierten internationalen Ordnung sowie den aussenpolitischen Zielen im Bereich der F\u00f6rderung von Frieden, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit dient. Nicht zuletzt erhalten Opfer solcher Verbrechen so die M\u00f6glichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren, die sie sonst nicht erhielten. Aus Sicht des Bundesrates erscheint der Aufwand zur Durchf\u00fchrung solcher Verfahren in Anbetracht der nationalen und internationalen Interessen und der Bedeutung im Kampf gegen die Straflosigkeit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Bundesanwaltschaft sowie das Bundesstrafgericht f\u00fchren V\u00f6lkerstrafverfahren gem\u00e4ss der StPO und achten auf eine effiziente Strafverfolgung. Massgebend ist dabei insbesondere der Untersuchungsgrundsatz gem\u00e4ss Artikel 6 StPO, wonach die Strafbeh\u00f6rden den Sachverhalt von Amtes wegen abzukl\u00e4ren haben. Die Prozess\u00f6konomie entfaltet ihre Wirkung innerhalb dieses Grundsatzes. So kann beispielsweise auf die pers\u00f6nliche Vorladung von Zeugen aus dem Ausland verzichtet und stattdessen eine Einvernahme mittels Video\u00fcbertragung durchgef\u00fchrt werden, sofern dadurch weder die Unmittelbarkeit der Beweiserhebung noch die Teilnahme- und Verteidigungsrechte massgeblich beeintr\u00e4chtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die StPO regelt die Zust\u00e4ndigkeiten und Kostenfolgen f\u00fcr V\u00f6lkerstrafverfahren klar und transparent. Zudem werden die im konkreten Einzelfall angewandten Rechtsgrundlagen zur Zust\u00e4ndigkeit sowie die im Verfahren angefallenen Kosten in den \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen schriftlichen Urteilsdispositiven und Urteilsbegr\u00fcndungen ausgewiesen. Aus Sicht des Bundesrats besteht kein gesetzgeberischer oder organisatorischer Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Kosten f\u00fcr das erstinstanzliche Verfahren wurden im \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen und online abrufbaren Urteil der Strafkammer vom 15.&nbsp;Mai 2024, SK.2023.23, auf 899'445.30 Fr. beziffert (Ziff. IV des Urteilsdispositivs, s.a. Medienmitteilung vom 15.05.2024). Die Haftkosten und die Kosten f\u00fcr die Pflichtverteidigung sind in dieser Zahl nicht enthalten (Erw\u00e4gung 14.1 des Urteils). Die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Pflichtverteidigung belief sich im erstinstanzlichen Verfahren auf 1'098'752.27 Fr.; die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatkl\u00e4gerschaft und einer Zeugin auf 1'405'477.05 Fr. (Ziff. V und VIII des Urteilsdispositivs). Betreffend das derzeit h\u00e4ngige Berufungsverfahren ist eine Einsch\u00e4tzung der entstandenen Kosten noch nicht m\u00f6glich.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787759756000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1216|1221|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1787846167863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1780531200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Strafrecht|Gerichtswesen|Migration"}}