{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263611,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263611,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3611","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue Verordnung der EU zur Arbeitslosenentsch\u00e4digung f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4nger. Welches sind die Auswirkungen auf die Schweiz? (1)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>&nbsp;</p><p>Die EU hat eine Reform der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingeleitet, die insbesondere die Arbeitslosenentsch\u00e4digung f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4nger betrifft. Gem\u00e4ss den derzeit diskutierten Szenarien k\u00f6nnte die Schweiz verpflichtet werden, einen wesentlich gr\u00f6sseren Teil oder sogar den Grossteil der Finanzierung der Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu \u00fcbernehmen, die Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4ngern nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gew\u00e4hrt wird.</p><p>F\u00fcr die Schweiz, in der mehrere hunderttausend Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4nger besch\u00e4ftigt sind, k\u00f6nnte eine solche Entwicklung erhebliche finanzielle Folgen haben. Verschiedene Sch\u00e4tzungen gehen von Mehrkosten in H\u00f6he von fast einer Milliarde Franken pro Jahr f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung aus. Ein solcher Betrag w\u00fcrde mehr als 10 Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ausmachen.</p><p>Sollten sich diese Sch\u00e4tzungen best\u00e4tigen, k\u00f6nnte die Finanzierung dieser Mehrkosten eine Erh\u00f6hung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge erforderlich machen. Einigen Prognosen zufolge k\u00f6nnten die Beitr\u00e4ge um bis zu 0,4 Prozentpunkte steigen. F\u00fcr einen Arbeitnehmer mit einem Medianlohn w\u00fcrde dies eine zus\u00e4tzliche Belastung von etwa 350 bis 400 Franken pro Jahr bedeuten; und f\u00fcr den Arbeitgeber w\u00fcrden sich Kosten in gleicher H\u00f6he ergeben.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Welche Finanzierungsalternativen hat der Bundesrat gepr\u00fcft, um eine Erh\u00f6hung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge zu vermeiden?</li><li>Welchen Standpunkt vertritt der Bundesrat derzeit in den Gespr\u00e4chen mit der EU zu diesem Thema?</li><li>Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um zu verhindern, dass der Schweiz im Vergleich zu den EU-Mitgliedstaaten eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe finanzielle Belastung erw\u00e4chst?</li><li>Konnte der Bundesrat den zus\u00e4tzlichen Arbeitsaufwand, der den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) f\u00fcr die Bearbeitung der F\u00e4lle von franz\u00f6sischen Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4ngern entsteht, beziffern?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, jegliche \u00dcbernahme von Bestimmungen auszuschliessen, die ohne angemessenen Ausgleich zu einer erheblichen Erh\u00f6hung der Kosten der Schweizer Arbeitslosenversicherung f\u00fchren w\u00fcrden?</li><li>Wie will er sicherstellen, dass die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Unternehmen und die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch diese regulatorischen \u00c4nderungen nicht beeintr\u00e4chtigt werden?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, das Arbeitslosenversicherungsgesetz so zu \u00fcberarbeiten, dass Grenzg\u00e4ngerinnen und -g\u00e4nger sowie Schweizerinnen und Schweizer gleichberechtigt denselben Pflichten unterliegen (Meldung von Arbeitslosigkeit, Meldung beim RAV in der Schweiz, Anzahl der Bewerbungen usw.) ?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3./5./6. Nach Ansicht des Bundesrats ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu fr\u00fch, um zu einer \u00dcbernahme oder Nicht\u00fcbernahme der \u00c4nderung der Verordnung (EG) Nr.&nbsp;883/2004 Stellung zu nehmen. Die revidierte Verordnung wird nach ihrer Verabschiedung durch die EU vertieft analysiert werden m\u00fcssen; dies gilt auch f\u00fcr die Frage der Finanzierung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Ausgehend von dieser Analyse wird der Bundesrat das weitere Vorgehen sowie die dabei zu ber\u00fccksichtigenden Aspekte festlegen.</p><p>Aktuell zahlen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 600&nbsp;Millionen Franken j\u00e4hrlich in die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) ein; die Schweiz leistet R\u00fcckerstattungen von 300&nbsp;Millionen Franken j\u00e4hrlich an die EU-Mitgliedstaaten. Somit ergibt sich ein \u00dcberschuss von ungef\u00e4hr 300&nbsp;Millionen Franken pro Jahr. Im Falle einer \u00dcbernahme der \u00c4nderung durch die Schweiz wird gesch\u00e4tzt, dass sich die Ausgaben der Schweizer ALV brutto auf 900&nbsp;Millionen bis 1,2&nbsp;Milliarden Franken j\u00e4hrlich belaufen k\u00f6nnten. Nach Abzug der Beitr\u00e4ge der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger an die ALV entspr\u00e4che dies Nettokosten von 300 bis 600&nbsp;Millionen Franken pro Jahr. Die Schweizer ALV m\u00fcsste somit zus\u00e4tzliche Kosten in der H\u00f6he von 600 bis 900&nbsp;Millionen Franken pro Jahr tragen.</p><p>2. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ist sie nicht direkt am europ\u00e4ischen Gesetzgebungsprozess beteiligt. Dennoch verfolgt der Bundesrat die Entwicklung dieses Dossiers sehr aufmerksam und bringt seine Interessen sowohl bei den europ\u00e4ischen Institutionen als auch bei den Mitgliedstaaten der EU ein.</p><p>4. Nach einer ersten Sch\u00e4tzung w\u00e4re mit der allf\u00e4lligen \u00dcbernahme der revidierten Verordnung schweizweit die Rekrutierung von 75\u2013100 weiteren Personalberatenden erforderlich. Der zus\u00e4tzliche Arbeitsaufwand f\u00fcr die Bearbeitung der F\u00e4lle von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern mit Wohnsitz in Frankreich ist in diese Sch\u00e4tzung miteinbezogen.</p><p>7. Bei einer \u00dcbernahme der revidierten Verordnung w\u00e4ren arbeitslose Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger den gleichen Kontrollvorschriften unterstellt wie in der Schweiz wohnhafte Personen. Diese Gleichbehandlung ist im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA; SR&nbsp;0.142.112.681) mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen und Angeh\u00f6rigen von EU-Mitgliedstaaten vorgesehen (Art.&nbsp;2).</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1788307200000)\/","SubmittedBy":"Pahud Yvan","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1788346731000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1789381915680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781049600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration|Sozialer Schutz"}}