{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263615,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263615,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3615","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ablehnung der einseitigen Regel\u00e4nderung seitens EU betreffend Entsch\u00e4digung von arbeitslosen EU/EFTA-Grenzg\u00e4ngern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gemischten Ausschuss Personenfreiz\u00fcgigkeit die \u00dcbernahme der einseitigen Regel\u00e4nderung seitens EU betreffend Entsch\u00e4digung von arbeitslosen Grenzg\u00e4ngern abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Im Abstimmungsb\u00fcchlein vom 21. Mai 2000 schrieb der Bundesrat: <i>\u00abKoodination der Sozialversicherungen: Sie ist n\u00f6tig, um einen Auslandaufenthalt im EU-Raum nicht durch Einbussen bei den Sozialleistungen zu behindern.\u00bb</i></p><p>&nbsp;</p><p>Von 2002 bis 2009 fand aufgrund bilateraler Abkommen mit den direkt an die Schweiz angrenzenden Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich eine R\u00fcckerstattung der einbezahlten ALV-Beitr\u00e4ge des Grenzg\u00e4ngers an die jeweiligen Herkunftsstaaten statt. Im Gegenzug bezahlten diese Staaten allf\u00e4llige Arbeitslosengelder f\u00fcr ihre Einwohner aus der eigenen Kasse. An die \u00fcbrigen EU-Staaten leistete die Schweiz keine R\u00fcckzahlungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Sp\u00e4ter entschieden die Schweizer Vertreter im Gemischten Ausschuss Personenfreiz\u00fcgigkeit \u2013 ohne Konsultation des Parlaments \u2013 der von der EU geforderten Anwendung der EU-Verordnung Nr. 883/2004 per 1. April 2012 zuzustimmen. Diese regelt die EU-interne Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. So bezahlte die Schweiz ab dann die effektiven Kosten des arbeitslosen Grenzg\u00e4ngers gem\u00e4ss dem Recht des jeweiligen ausl\u00e4ndischen Staates f\u00fcr die ersten drei resp. f\u00fcnf Monate (je nachdem ob jemand seit weniger oder mehr als 12 Monaten in der Schweiz t\u00e4tig war).&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im April 2026 wurde schliesslich eine EU-interne Einigung auf eine umfassende Revision dieser Verordnung bekannt. Die Einigung bedarf noch der Best\u00e4tigung durch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament. Anschliessend erfolgt die Publikation der revidierten Verordnung (EG) Nr. 883/2004 im Amtsblatt der EU. Aufgrund der geplanten \u00c4nderung soll neu nicht mehr der Wohnsitzstaat die Arbeitslosenentsch\u00e4digung bezahlen, sondern der Staat des letztmaligen Erwerbs soll die vollen Versicherungsleistungen bezahlen, die Schweiz entsprechend bis zu zwei Jahre. Dabei hat die Schweiz kaum Kontrolle \u00fcber die Stellensuchbem\u00fchungen und Schadensminderungspflicht bei Wohnsitz Ausland, soll aber neu auch f\u00fcr die Betreuung zust\u00e4ndig sein, was zus\u00e4tzlichen Aufwand und Personalkosten verursachen w\u00fcrde.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz verzeichnet die meisten Grenzg\u00e4nger in Europa und w\u00e4re folglich am st\u00e4rksten finanziell von dieser Neuregelung betroffen. Alleine in Frankreich waren von insgesamt 43'400 arbeitslosen Grenzg\u00e4ngern 27\u2019500 zuvor in der Schweiz besch\u00e4ftigt. Die geplante \u00c4nderung h\u00e4tte f\u00fcr die Schweiz entsprechend finanziell grosse nachteilige Konsequenzen. Sch\u00e4tzungen gehen von 600 bis 900 Millionen Franken Mehrkoten pro Jahr aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat einen deutlich h\u00f6heren Wohlstand als die EU, ihre Inflation liegt weit tiefer, ihre Fiskaldisziplin ist viel gr\u00f6sser und ihre W\u00e4hrung ist viel st\u00e4rker. So kommt es, dass es die Schweiz 410'000 EU-Grenzg\u00e4ngern erm\u00f6glicht, in der Schweiz eine Besch\u00e4ftigung mit attraktiven L\u00f6hnen zu erhalten. W\u00fcrden diese Personen in der Schweiz keine Besch\u00e4ftigung erhalten, w\u00e4ren sie sonst in der EU arbeitslos oder w\u00fcrden auf dem EU-Arbeitsmarkt andere EU-Einwohner verdr\u00e4ngen. Die EU sollte der Schweiz dankbar sein, dass hunderttausende EU-B\u00fcrger von der Schweiz eine Arbeitsstelle erhalten, statt die Milchkuh Schweiz nun noch weiter melken zu wollen.</p><p>&nbsp;</p><p>Entsprechend fordert die SVP Fraktion den Bundesrat auf, im Gemischten Ausschuss Personenfreiz\u00fcgigkeit die \u00dcbernahme der einseitigen Regel\u00e4nderung seitens EU betreffend Entsch\u00e4digung von arbeitslosen Grenzg\u00e4ngern abzulehnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz beteiligt sich seit dem Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA, SR&nbsp;0.142.112.681) an der EU-weit vorgesehenen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wovon auch Schweizerinnen und Schweizer profitieren, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen oder arbeiten. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Verordnung (EG) Nr.&nbsp;883/2004, welche die vor 2012 massgebende Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 abl\u00f6ste. Die 2012 erfolgte Anpassung des FZA wurde mittels Beschluss Nr.&nbsp;1/2012 des Gemischten Ausschusses vorgenommen, der den \u00fcblichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren unterstellt war. Die Genehmigung erfolgte durch den Bundesrat gest\u00fctzt auf Art.&nbsp;7a Abs.&nbsp;2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR&nbsp;172.010). Das Parlament wurde im Januar 2011 nach Massgabe von Art.&nbsp;152 Abs.&nbsp;3 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR&nbsp;171.10) konsultiert. </p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der EU in Zusammenhang mit der Revision dieser Verordnung weiterhin eng. Aus Sicht des Bundesrats ist es zu fr\u00fch f\u00fcr einen abschliessenden Entscheid betreffend eine allf\u00e4llige \u00dcbernahme der revidierten Verordnung (EG) Nr.&nbsp;883/2004. Der Bundesrat wird alle Optionen vertieft analysieren, wozu auch m\u00f6gliche Ausgestaltungen verschiedener L\u00f6sungsans\u00e4tze geh\u00f6ren. Der Bundesrat wird demn\u00e4chst eine Aussprache dazu f\u00fchren und das weitere Vorgehen diskutieren. Sobald die Revision auf EU-Ebene verabschiedet und im Gemischten Ausschuss FZA traktandiert ist, hat die Schweiz im Gemischten Ausschuss die M\u00f6glichkeit, weitere Abkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der Umsetzbarkeit sowie des Umfangs und des zeitlichen Rahmens einer allf\u00e4lligen \u00dcbernahme vorzunehmen. In jedem Fall k\u00f6nnte eine \u00dcbernahme nur und erst nach Abschluss des entsprechenden innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1788307200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1789655207000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1789655233790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781049600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration|Sozialer Schutz"}}