{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263668,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263668,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3668","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Korrektur der Praxis\u00e4nderung in Bezug auf Asylgesuche von Afghaninnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die seit dem 17. Juli 2023 ausge\u00fcbte Praxis\u00e4nderung in Bezug auf die Praxis der Asylgesuche von Afghaninnen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Massgebend muss das Herkunftsland und nicht die Nationalit\u00e4t sein.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Praxis\u00e4nderung des SEM vom Juli 2023 qualifizieren sich afghanische Frauen und M\u00e4dchen neu grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Erhalt von Asyl und nicht nur, wie bislang, f\u00fcr den Status als vorl\u00e4ufig Aufgenommene. Asyl zu erhalten ist gem\u00e4ss Gesetz nur nach einer Einzelfallpr\u00fcfung m\u00f6glich. Eine solche Pr\u00fcfung findet - entgegen den Ausf\u00fchrungen des Bundesrats - nicht mehr statt. Die stillschweigend und ohne Konsultation erfolgte Praxis\u00e4nderung des SEM untergr\u00e4bt die Bem\u00fchungen, die Asyl-Krise endlich in den Griff zu bekommen. Sie senkt die H\u00fcrden und erm\u00f6glicht den Familiennachzug.</p><p>Heute leben \u00fcber 5 Mio. afghanische Staatsangeh\u00f6rige in den Nachbarl\u00e4ndern Afghanistans. F\u00fcr sie sind unser hoher Lebensstandard und das faktische Bleiberecht mit staatlicher Absicherung grosse Anreize, in die Schweiz zu kommen. Dies verst\u00e4rkt die sog. Sekund\u00e4rmigration: Personen, die bereits l\u00e4nger in Drittstaaten leben, kommen in die Schweiz, um sich hier niederzulassen. Dies mit beschr\u00e4nktem Integrationspotential und wenig ausgepr\u00e4gten Integrationsanreizen auf dem Arbeitsmarkt - aber mit realistischer Aussicht auf dauernden Verbleib. Das ist falsch: Asylsuchende m\u00fcssen wissen, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, wenn sie bereits in einem Drittland Schutz und Aufnahme erhalten haben.&nbsp;<br>Ziel unserer Asylpolitik ist, dass Schutzsuchende, die an Leib und Leben bedroht sind, in der Schweiz Schutz finden k\u00f6nnen - nicht aber Personen, die bereits in einem anderen Staat Schutz und Hilfe erhalten haben. Der Bundesrat verkehrt diese Grunds\u00e4tze ins Gegenteil: Er f\u00fchrt an, die Fl\u00fcchtlingseigenschaft k\u00f6nne nur in Bezug auf den Heimatstaat anerkannt werden - und vergisst, dass die Bedrohung im Herkunftsstaat ebenso entscheidend ist (vgl. Mo. 23.4241).</p><p>Nun wurde bekannt: Einzelfallpr\u00fcfungen finden tats\u00e4chlich nicht statt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in einem Entscheid vom 20.11.2025 fest, dass die vorgedruckten Fragebogen den Gesuchstellerinnen in unzul\u00e4ssiger Weise Asylgr\u00fcnde nahelegen, welche diese gem\u00e4ss Asylgesetz selber vorbringen m\u00fcssten. Zudem befand das Gericht, dass das SEM auch andernorts gesetzeswidrig handle: Es habe im konkreten Fall Erwartungen bei einer Gesuchstellerin gesch\u00fcrt, die \"mit den einschl\u00e4gigen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorgaben des Asylgesetzes nicht zu vereinbaren sind.\" Diese Fehler m\u00fcssen umgehend korrigiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur Motion Rutz 23.4241 \u00abKorrektur der Praxis\u00e4nderung in Bezug auf Asylgesuche von Afghaninnen\u00bb. &nbsp;Diese wurde vom Nationalrat am 27.05.2025 abgelehnt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt Folgendes fest: Die Fl\u00fcchtlingseigenschaft kann nur in Bezug auf den Heimatstaat anerkannt werden, das heisst in Bezug auf das Land, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit die asylsuchende Person besitzt. Wird eine Person im Heimatstaat nicht verfolgt, jedoch aber in einem Drittstaat, erh\u00e4lt die Person grunds\u00e4tzlich kein Asyl in der Schweiz, weil sie in ihren Heimatstaat zur\u00fcckkehren kann.</p><p>Dieses Prinzip findet auch bei der Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft von Afghaninnen Anwendung. Das bedeutet: Afghaninnen, die in den Drittstaat zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, in dem sie sich zuvor aufgehalten haben, werden von der Schweiz auch nach der Praxisanpassung nicht als Fl\u00fcchtlinge anerkannt und erhalten daher kein Asyl.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Asylpraxis des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) tr\u00e4gt der Situation von Frauen und M\u00e4dchen in Afghanistan Rechnung und ist in ganz Europa etabliert. So hat der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) mit Urteil vom 4. Oktober 2024 entschieden, dass Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit ausreichen, um Frauen aus Afghanistan als Fl\u00fcchtlinge anzuerkennen. Der EuGH teilt damit die Einsch\u00e4tzung des SEM in Bezug auf die menschenrechtsverletzende Situation der Frauen in Afghanistan. Der EuGH verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU nicht zu einer Einzelfallpr\u00fcfung. Das SEM f\u00fchrt aber \u2013 entgegen der Darstellung in der Motion \u2013 weiterhin eine Einzelfallpr\u00fcfung durch. Das heisst, dass jede Afghanin, die neu in die Schweiz einreist und ein Asylgesuch stellt, pers\u00f6nlich zu ihren Asylgr\u00fcnden befragt wird. Ausgenommen sind Dublin-Verfahren. Bei Afghaninnen, die bereits fr\u00fcher ein Asylverfahren durchlaufen haben, wurde der individuelle Sachverhalt bereits festgestellt. In diesen F\u00e4llen f\u00fchrt das SEM ein schriftliches Folgeverfahren durch.</p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf den in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnten, nicht ver\u00f6ffentlichten Abschreibungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass er sich nicht zu Einzelf\u00e4llen \u00e4ussert. Dieser formelle Prozessentscheid des BVGer entfaltet jedoch weder eine materielle Tragweite noch eine rechtsprechungsbildende Wirkung (vgl. auch die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Knutti 26.3845 \u00abUnwahrheit \u00fcber die Einzelfallpr\u00fcfung bei Afghaninnen\u00bb). Es liegt damit kein Urteil des BVGer vor, welches die Asylpraxis gegen\u00fcber afghanischen Frauen kritisiert oder in Frage stellt. </p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1788307200000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1789655386000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1789655409797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781568000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}