{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263698,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263698,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3698","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Versicherungsl\u00fccken zwischen ALV und IV schliessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, \u00c4nderungen im AVIG und / oder AVIV vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die ALV-Taggelder von anspruchsberechtigten arbeitslosen Personen, die unmittelbar vor oder w\u00e4hrend einer laufenden ALV-Rahmenfrist einen IV-Entscheid mit einem Invalidit\u00e4tsgrad von unter 40% erhalten, nicht aufgrund dieses Invalidit\u00e4tsgrades gek\u00fcrzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Daten aus dem Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen (ASAL) haben im Jahr 2023 rund 1\u2019800 Personen bei laufender ALV-Rahmenfrist einen IV-Entscheid mit einem Invalidit\u00e4tsgrad von unter 40 % erhalten. Durch die damit verbundene Reduktion der Vermittlungsf\u00e4higkeit werden die Taggelder der Arbeitslosenversicherung gek\u00fcrzt, ohne dass dies gleichzeitig durch Leistungen der Invalidenversicherung kompensiert wird. Dasselbe gilt f\u00fcr IV-Entscheide, die unmittelbar vor der ALV-Rahmenfrist ergehen. Der Anspruch auf Taggelder orientiert sich dadurch nicht mehr am vorhergehenden Verdienst, sondern am potenziellen neuen Verdienst. Dies widerspricht einem seiner eigentlichen Zwecke der Arbeitslosenversicherung, n\u00e4mlich der Garantie eines angemessenen Ersatzes bei einem Erwerbsausfall (Art. 1a AVIG). Besonders betroffen sind Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad von 11 % bis 39 %. Diese haben keinen Anspruch auf eine IV-Rente, m\u00fcssen aber dennoch K\u00fcrzungen bei den ALV-Taggeldern in Kauf nehmen. Die mit Art. 40b AVIV angestrebte Koordination der ALV und der IV zur Verhinderung einer \u00dcberentsch\u00e4digung wird damit klar verfehlt. Sie kommt f\u00fcr die betroffenen Personen vielmehr einer ungerechtfertigten Reduktion der ALV-Taggelder bei ausbleibender IV-Rente gleich, die zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten f\u00fchren kann. Bei tiefen Invalidit\u00e4tsgraden bestehen damit Versicherungsl\u00fccken, die den Bezug von Sozialhilfe erforderlich machen k\u00f6nnen. Diese ungerechtfertigten ALV-Taggeldk\u00fcrzungen bei Invalidit\u00e4tsgraden unter 40 Prozent m\u00fcssen verhindert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss der im Auftrag des SECO verfassten Studie \u00abSchnittstellen bei der Arbeitsmarktintegration aus Sicht der ALV\u00bb von Ecoplan aus dem Jahr 2019 k\u00f6nnte die Problematik etwa beseitigt werden, indem f\u00fcr die Berechnung des ALV-Taggelds ein Invalidit\u00e4tsgrad unter 40 % grunds\u00e4tzlich als volle Erwerbsf\u00e4higkeit behandelt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ersetzt den Erwerbsausfall infolge Arbeitslosigkeit. Massgebend sind dabei die verbleibende Erwerbsf\u00e4higkeit und der daraus resultierende versicherte Verdienst, der sich am erzielten und k\u00fcnftig erzielbaren Einkommen orientiert. Bei gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen wird der versicherte Verdienst deshalb angepasst, weil die versicherte Person einen Teil ihres fr\u00fcheren Einkommens nicht mehr erzielen kann. Diese Regelung stellt sicher, dass die Arbeitslosenversicherung nur denjenigen Einkommensausfall entsch\u00e4digt, der tats\u00e4chlich auf Arbeitslosigkeit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Entsprechend sind auch nur die unmittelbar vor oder w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit eingetretenen gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die verbleibende Erwerbsf\u00e4higkeit relevant, weil sich fr\u00fchere Einschr\u00e4nkungen in der Regel bereits im massgebenden Lohn niedergeschlagen haben. </p><p>W\u00fcrde bei einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 11 % und 39 % auf diese Anpassung verzichtet werden, w\u00fcrde die Arbeitslosenversicherung entgegen ihrem in Art. 1a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) festgelegten Versicherungszweck auch Erwerbsausf\u00e4lle entsch\u00e4digen, die nicht auf Arbeitslosigkeit, sondern auf gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. </p><p>Der Umstand, dass bei einem Invalidit\u00e4tsgrad unter 40 % kein Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung besteht und gleichzeitig die Taggelder der Arbeitslosenversicherung reduziert werden, mag als unbefriedigend erscheinen. Die fehlende Rentenberechtigung in der Invalidenversicherung vermag jedoch keine abweichende Ausgestaltung des Leistungsanspruchs nach AVIG zu rechtfertigen, da die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung unterschiedliche Risiken abdecken und deshalb grunds\u00e4tzlich nicht darauf ausgerichtet sind, fehlende Leistungen der jeweils anderen Versicherung auszugleichen.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1788307200000)\/","SubmittedBy":"Fonio Giorgio","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1788346837000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1788433405573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781654400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}