{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263711,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263711,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3711","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Konsequente Strafversch\u00e4rfung bei schwerer Gewalt und lebenslange Landesverweisung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sowie der einschl\u00e4gigen Bestimmungen zur Landesverweisung vorzulegen, welche:</p><p>1. f\u00fcr schwere K\u00f6rperverletzung gem\u00e4ss Art. 122 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von f\u00fcnf Jahren einf\u00fchrt;</p><p>2. f\u00fcr Gewaltverbrechen gegen mehrere Opfer einen Qualifikationstatbestand schafft, der einen deutlich erh\u00f6hten Strafrahmen vorsieht;</p><p>3. f\u00fcr ausl\u00e4ndische T\u00e4ter, die wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt werden, insbesondere bei mehreren Opfern oder besonders brutaler Tatausf\u00fchrung, grunds\u00e4tzlich die lebenslange Landesverweisung vorsieht und den Ermessensspielraum f\u00fcr Ausnahmen auf ein Minimum beschr\u00e4nkt.</p>","ReasonText":"<p>Die Zahl schwerer Gewaltdelikte nimmt zu und die Bev\u00f6lkerung erwartet zu Recht, dass der Rechtsstaat auf brutale Gewalt konsequent reagiert. Das geltende Recht sieht bei schwerer K\u00f6rperverletzung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Diese grosse Bandbreite f\u00fchrt dazu, dass selbst bei gravierenden Taten milde Strafen ausgesprochen werden k\u00f6nnen. Eine Mindestfreiheitsstrafe von f\u00fcnf Jahren setzt ein klares Zeichen zugunsten des Opferschutzes und st\u00e4rkt das Vertrauen in die Strafjustiz.<br><br>Besonders stossend ist, dass Angriffe auf mehrere Personen heute lediglich im Rahmen der Strafzumessung ber\u00fccksichtigt werden. Wer mehrere Menschen angreift oder verletzt, offenbart eine besondere Gewaltbereitschaft und Gef\u00e4hrlichkeit. Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative hat das Schweizer Volk unmissverst\u00e4ndlich verlangt, dass ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter bei schweren Delikten konsequent des Landes verwiesen werden. In der Praxis wird dieser Volkswille jedoch durch H\u00e4rtefallregelungen und Ermessensspielr\u00e4ume teilweise abgeschw\u00e4cht. Wer in der Schweiz schwerste Gewaltverbrechen begeht, mehrere Menschen verletzt oder die \u00f6ffentliche Sicherheit massiv gef\u00e4hrdet, hat sein Gastrecht verwirkt. Der Schutz der Bev\u00f6lkerung muss h\u00f6her gewichtet werden als die Interessen von Gewaltt\u00e4tern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 \u00fcber die Harmonisierung der Strafrahmen insbesondere auch die Mindestfreiheitsstrafe bei der schweren K\u00f6rperverletzung (Art. 122 Strafgesetzbuch, StGB, SR 311.0) auf ein Jahr angehoben. Diese \u00c4nderung trat am 1. Juli 2023 in Kraft (AS <em>2023</em> 259). Daher ist die in der Begr\u00fcndung angegebene Mindeststrafe von sechs Monaten \u00fcberholt. Die in der Motion geforderte Mindestfreiheitsstrafe von f\u00fcnf Jahren w\u00fcrde die fundierten Arbeiten des Parlaments zum erw\u00e4hnten Bundesgesetz infrage stellen und eine Schieflage im Gef\u00fcge der Strafrahmen schaffen. Es gibt nur vier Straftatbest\u00e4nde mit einer so hohen Mindestfreiheitsstrafe: vors\u00e4tzliche T\u00f6tung (Art. 111 StGB), qualifizierter Raub (Art. 140 Ziff. 4 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264<em>a</em> Abs. 1 StGB) und Kriegsverbrechen \u2013 schwere Verletzungen der Genfer Konventionen (Art. 264<em>c</em> Abs. 1 StGB). Diesen Tatbest\u00e4nden ist gemeinsam, dass die H\u00f6chststrafe zwanzig Jahre Freiheitsstrafe betr\u00e4gt. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Konkurrenz ist ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts und ist in Artikel 49 StGB geregelt. Hat der T\u00e4ter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzungen f\u00fcr mehrere gleichartige Strafen erf\u00fcllt, indem er zum Beispiel mehrere Personen verletzt hat, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erh\u00f6ht sie angemessen. Es darf jedoch das H\u00f6chstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die H\u00e4lfte erh\u00f6hen. Dabei ist es an das gesetzliche H\u00f6chstmass der Strafart gebunden (Abs. 1). Konkret f\u00fchrt dies beispielsweise bei der schweren K\u00f6rperverletzung dazu, dass die H\u00f6chststrafe von zehn auf f\u00fcnfzehn Jahre angehoben wird. Dieser Strafrahmen bietet den Gerichten den n\u00f6tigen Ermessensspielraum, um im Einzelfall eine schuldangemessene Strafe festzulegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss Artikel 66<em>a</em> Absatz 1 StGB ist bei erstmaliger Verurteilung wegen einer Katalogstraftat eine obligatorische Landesverweisung von 5\u201315 Jahren anzuordnen; im Wiederholungsfall betr\u00e4gt die Dauer 20 Jahre (Art. 66<em>b</em> Abs. 1 StGB; s. auch Art. 121 Abs. 5 Bundesverfassung, BV, SR 101). Begeht die ausl\u00e4ndische Person w\u00e4hrend der Dauer der bereits bestehenden Landesverweisung erneut eine Katalogstraftat, so kann das Gericht eine lebensl\u00e4ngliche Landesverweisung anordnen (Art. 66<em>b</em> Abs. 2 StGB). Diese abgestufte Dauer der Landesverweisung tr\u00e4gt dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 36 Abs. 3 BV) Rechnung. Eine Regelung, die bereits bei einer ersten Verurteilung wegen einer bestimmten Katalogstraftat eine lebensl\u00e4ngliche Landesverweisung vorsieht, w\u00e4re mit dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip kaum vereinbar.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Anwendungsrate obligatorischer Landesverweisungen im Jahre 2025 bei 63.9% liegt. Diese Rate steigt mit zunehmender Strafh\u00f6he deutlich an (78.7% bei 1\u20132 Jahren; 85.9% bei 2\u20133 Jahren; 95.8% bei 3\u20134 Jahren; 93,1% bei Freiheitsstrafen von \u00fcber 4 Jahren). Dies zeigt, dass die \u00f6ffentlichen Interessen an einer Landesverweisung bei gravierenden Straftaten fast immer \u00fcberwiegen, sodass die H\u00e4rtefallbestimmung nur ausnahmsweise zur Anwendung gelangt (die Zahlen sind abrufbar unter: www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken &gt; Kriminalit\u00e4t und Strafrecht &gt; Strafjustiz &gt; Erwachsenensanktionen&nbsp;&gt; Ausl\u00e4nder(innen): Verurteilungen und Verurteilte aufgrund von Straftaten nach Art. 66<em>a</em> StGB, mit oder ohne Landesverweisung, nach Sanktionsart, Straftat und Aufenthaltsstatus [ab 2019]).</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem verweist der Bundesrat auf das Postulat 25.3394 Schmid \u00abStrafjustiz entlasten. Landesverweisungen den Migrationsbeh\u00f6rden \u00fcbertragen?\u00bb, das den Bundesrat beauftragt zu pr\u00fcfen, ob eine Gesetzes\u00e4nderung zur vollst\u00e4ndigen R\u00fcck\u00fcbertragung der Kompetenzen im Bereich der strafrechtlichen Landesverweisung an die Migrationsbeh\u00f6rden Optimierungspotenzial verspricht und daher angezeigt erscheint. Vor Abschluss dieser Pr\u00fcfung und dem Vorliegen des Postulatsberichts erachtet der Bundesrat punktuelle \u00c4nderungen der Bestimmungen zur obligatorischen Landesverweisung als nicht zielf\u00fchrend.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Egger Mike","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787847043907)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1787847051050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781654400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}