{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263727,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263727,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3727","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtsprechung des Bundesgerichts zur K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs bei der Mehrwertsteuer (MWST). Gleichbehandlung aller Gemeinwesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen vom 22.&nbsp;November 2022 und vom 3.&nbsp;April 2023 klargestellt, dass die Defizitdeckung zwischen verschiedenen Dienststellen desselben Gemeinwesens keine mehrwertsteuerrechtliche Subvention darstellt und damit nicht zu einer K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs f\u00fchrt.</p><p>Aufgrund dieser Rechtsprechung haben sich mehrere Gemeinwesen darum bem\u00fcht, dass ihnen r\u00fcckwirkend die Vorsteuerbetr\u00e4ge zur\u00fcckerstattet werden, die sie in den vergangenen f\u00fcnf Jahren zu viel bezahlt haben.</p><p>Nun verweigert die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) einigen dieser Gemeinden aber die R\u00fcckzahlung mit der Begr\u00fcndung, es sei schon eine MWST-Kontrolle durchgef\u00fchrt worden, bevor diese Rechtsprechung bekannt war und zur Anwendung kam. Und zwar lehnt die ESTV die R\u00fcckzahlung selbst in F\u00e4llen ab, in denen die betreffenden Gemeinwesen dazumal keinen Grund hatten, die geltende Praxis zu hinterfragen.</p><p>Diese Situation wirft die Frage nach der Gleichbehandlung der Gemeinwesen auf. Denn eine Gemeinde, bei der in diesem Zeitraum keine MWST-Kontrolle durchgef\u00fchrt wurde, k\u00f6nnte r\u00fcckwirkend eine R\u00fcckerstattung erhalten, w\u00e4hrend eine Gemeinde, bei der vor der neuen Rechtsprechung eine Kontrolle stattfand, keine solche R\u00fcckerstattung bek\u00e4me.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr vereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dass Gemeinwesen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob eine MWST-Kontrolle vor oder nach den genannten Bundesgerichtsurteilen stattgefunden hat?</li><li>Beabsichtigt die ESTV, ihre Praxis anzupassen und eine erneute Pr\u00fcfung der betreffenden F\u00e4lle zu erm\u00f6glichen, wenn die Veranlagungs- oder Kontrollverf\u00fcgung auf einer Praxis beruht, die inzwischen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts steht?</li><li>Wie viele Gemeinwesen k\u00f6nnten gesamtschweizerisch von dieser Problematik betroffen sein?</li><li>Erw\u00e4gt der Bundesrat eine Kl\u00e4rung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, um eine einheitliche Anwendung dieser Rechtsprechung zu gew\u00e4hrleisten?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p><u>Fragen</u><u>&nbsp;</u><u>1 und 2</u>: Gem\u00e4ss Artikel&nbsp;43 Absatz&nbsp;2 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12.&nbsp;Juni 2009 (SR&nbsp;<em>641.20</em>) kann eine rechtskr\u00e4ftige Steuerforderung nicht mehr ge\u00e4ndert werden, unter Vorbehalt von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen. Im Sinne von Artikel&nbsp;127 Absatz&nbsp;1 BV sieht das Steuerrecht f\u00fcr Rechtsgr\u00fcnde, die es erm\u00f6glichen, auf eine rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgung oder eine rechtskr\u00e4ftige Einsch\u00e4tzungsmitteilung zur\u00fcckzukommen, einen Numerus clausus vor (BGE&nbsp;<em>151</em>&nbsp;II&nbsp;345 E.&nbsp;3.4.2). Ein Bundesgerichtsentscheid, der die Praxis der ESTV \u00e4ndert, f\u00e4llt nicht unter diese Ausnahmen. Diese Regelung, die 2010 in Kraft getreten ist, wurde in erster Linie eingef\u00fchrt, um die Rechtssicherheit zu erh\u00f6hen. Die ESTV wendet die neue Praxis gem\u00e4ss der Rechtsprechung des Bundesgerichts auf alle noch h\u00e4ngigen Verfahren und Kontrollen an, sofern die betreffende Steuerforderung noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist. Hingegen kann sie auf bereits abgeschlossene Verfahren und Kontrollen, deren Steuerforderung rechtskr\u00e4ftig ist, nicht wieder zur\u00fcckkommen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die genannten Unterschiede sind somit auf den rechtlichen Rahmen zur\u00fcckzuf\u00fchren, der f\u00fcr alle steuerpflichtigen Personen gleichermassen gilt, und nicht auf die Praxis der ESTV. Sie stellen keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dar. </p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage</u><u>&nbsp;</u><u>3</u>: Es ist nicht m\u00f6glich, die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen auch nur ann\u00e4hernd abzusch\u00e4tzen. Tats\u00e4chlich fassen die zur Verf\u00fcgung stehenden Daten alle Gemeinwesen zusammen und erm\u00f6glichen es nicht, die von dieser Praxis\u00e4nderung spezifisch betroffenen Dienste isoliert zu betrachten. </p><p>&nbsp;</p><p>Hingegen l\u00e4sst sich feststellen, dass die beim Bundesgericht angefochtene Praxis Gemeinwesen betraf, die nach der effektiven Methode abgerechnet haben. Von den 8300 in den Jahren 2017 bis 2022 im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragenen Gemeinwesen waren 30&nbsp;Prozent nicht von dieser Praxis betroffen, da sie nach der Pauschalsteuersatzmethode abgerechnet haben. Ausserdem ist anzumerken, dass die seit dem 1.&nbsp;Januar 2025 geltende Revision der Mehrwertsteuerverordnung vom 27.&nbsp;November 2009 es denjenigen Gemeinwesen, die von der Pauschalsteuersatzmethode zur effektiven Methode wechseln, erm\u00f6glicht, den Abzug der verbleibenden Vorsteuer auf ihren Investitionen geltend zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage</u><u>&nbsp;</u><u>4</u>: Der Bundesrat h\u00e4lt einen gesetzgeberischen oder regulatorischen Eingriff nicht f\u00fcr notwendig. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat die mehrwertsteuerliche Behandlung der betroffenen Mittelfl\u00fcsse gekl\u00e4rt, und die ESTV hat dementsprechend ihre Praxis angepasst. Eine \u00c4nderung des Gesetzes, so wie vom Interpellanten gew\u00fcnscht, w\u00fcrde in dem Fall, dass eine Verwaltungspraxis von den Gerichten nicht best\u00e4tigt wird, zur Wiederer\u00f6ffnung von bereits abgeschlossenen Kontrollen oder Verfahren f\u00fchren, ob dies nun zugunsten oder zuungunsten der steuerpflichtigen Personen ist. Eine solche Situation w\u00fcrde sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Bundesverwaltung zu einem erheblichen administrativen Aufwand f\u00fchren und auch die Rechtssicherheit beeintr\u00e4chtigen. Durch den aktuellen rechtlichen Rahmen hingegen kann die Rechtssicherheit gew\u00e4hrleistet und ein erheblicher administrativer Aufwand vermieden werden.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Roduit Benjamin","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787735105000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1221|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1787907917413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gerichtswesen|Steuer"}}