{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263739,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263739,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3739","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Akte Mengele im Bundesarchiv. Weshalb diese mysteri\u00f6se Geheimniskr\u00e4merei des NDB?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Steht der Bundesrat zu seiner Zusage von 1999, wonach er die vollst\u00e4ndige Aufkl\u00e4rung betreffend vermuteter Schweiz-Besuche von Josef Mengele begr\u00fcsst und unterst\u00fctzt, sofern \u201eneue Erkenntnisse\u201c vorliegen? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass das Auftauchen bisher unbekannter Akten diese Bedingung erf\u00fcllt?</li><li>Weshalb sperrte sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuerst gegen die Herausgabe dieser Akten, selbst in angepasster Form (z. B. durch Anonymisierung oder Schw\u00e4rzung)?</li><li>Wird der Bundesrat Wort halten und den NDB anweisen, die entsprechenden Akten und sofern n\u00f6tig weitere Unterlagen der Forschung in geeigneter Weise zug\u00e4nglich zu machen?</li></ol>","ReasonText":"<p>Es gibt Hinweise, die Historiker:innen zur Vermutung veranlassen, dass der ehemalige SS-Lagerarzt Josef Mengele nach seiner Flucht nach Lateinamerika die Schweiz ein- oder mehrmals besucht haben k\u00f6nnte. Die Umst\u00e4nde dieser m\u00f6glichen Besuche sowie die Reaktion der damaligen Beh\u00f6rden sind bis heute nicht restlos gekl\u00e4rt. Dies ist insofern stossend, als sich Mengele durch seine Flucht zeitlebens einer gerechten Strafverfolgung wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit entziehen konnte.</p><p>Der Bundesrat konnte entsprechende Fragen aus dem Parlament (99.1042, 99.1033) seinerzeit nicht abschliessend beantworten. In seiner Antwort auf diese Vorst\u00f6sse hielt der Bundesrat jedoch fest, dass er die \u201eAufarbeitung dieses Themas durch die Geschichtsforschung\u201c ausdr\u00fccklich begr\u00fcsse und bei \u201eneuen Erkenntnissen\u201c entsprechende Unterst\u00fctzung in Aussicht stelle.</p><p>Dennoch hat der NDB am 23. Februar 2026 ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch von Forschenden abgelehnt. Als Begr\u00fcndung wurden \u201e\u00f6ffentliche Sicherheitsinteressen\u201c sowie der \u201ePers\u00f6nlichkeitsschutz Dritter\u201c angef\u00fchrt (Aktennummer 16.03.1911 (236:0) 831/17). Diese Unterlagen waren der Forschung 1999 noch nicht bekannt; gem\u00e4ss Medienberichten war das entsprechende Dossier der Bundesanwaltschaft bis 2001 unauffindbar. Der entsprechende Entscheid inzwischen revidiert. Dennoch stellen sich mit Blick auf das Vorgehen des NDB einige Frage. Die G\u00fcterabw\u00e4gung des NDB mutet angesichts der Mengele nachgewiesenen, barbarischen Verbrechen befremdlich an. Den schutzw\u00fcrdigen Interessen Dritter k\u00f6nnte bei Bedarf problemlos durch Schw\u00e4rzungen Gen\u00fcge getan werden, ohne die historische Aufarbeitung g\u00e4nzlich zu blockieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt die 1999 zum Ausdruck gebrachte Haltung, wonach er die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung eines m\u00f6glichen Aufenthalts von Josef Mengele in der Schweiz begr\u00fcsst und unterst\u00fctzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Er stimmt der Aussage zu, dass eine neue Erkenntnislage besteht, die eine erweiterte Einsicht des betreffenden Dossiers (E4320C#2001/55#2605* \u00abMengele Josef, 16.03.1911 (236:0) 831/17\u00bb) rechtfertigt. Diese liegt allerdings nicht im Auftauchen bisher unbekannter Akten, sondern in der in der Antwort auf die Frage 2 dargelegten Kl\u00e4rung, dass das Dossier vom Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 erfasst ist. Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat den entsprechenden Bundesratsbeschluss (und einen damit zusammenh\u00e4ngenden vom 18. Mai 2004) am 11. Juni 2026 publiziert.</p><p>&nbsp;</p><p>2. F\u00fcr die Beurteilung von Einsichtsgesuchen zum betreffenden Dossier beim BAR zu Josef Mengele ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zust\u00e4ndig als Rechtsnachfolger des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft, der das Dossier erstellte, und des Dienstes f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention, der das Dossier 2001 dem BAR ablieferte. Die Beurteilung solcher Einsichtsgesuche erfordert jeweils eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung zwischen den Einsichtsinteressen von Forschung und \u00d6ffentlichkeit und den bestehenden \u00f6ffentlichen und privaten Schutzsinteressen \u2013 namentlich dem Schutz von Quellen sowie von Informationen von Partnerdiensten. Da sich eine Beeintr\u00e4chtigung dieser Schutzinteressen nicht mit hinreichender Sicherheit ausschliessen liess und ein einmal eingetretener Schaden nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnte, mass der NDB den Schutzinteressen bislang den Vorrang bei und wies die zum Dossier gestellten Einsichtsgesuche gest\u00fctzt auf das Archivierungsgesetz (BGA; SR 152.1), die Archivierungsverordnung (VBGA; SR 152.11) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) ab. Er wandte dabei auch die Regelung der VBGA an, wonach die Schutzfrist in der Regel f\u00fcr ein ganzes Dossier oder Gesch\u00e4ft gilt.<br>&nbsp;</p><p>Im Rahmen des in der Begr\u00fcndung der Interpellation erw\u00e4hnten Beschwerdeverfahrens hat das BAR den NDB im Fr\u00fchjahr 2026 nach entsprechenden Abkl\u00e4rungen dar\u00fcber informiert, dass das Dossier von der Bergier-Kommission ausgewertet wurde und unter den Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 f\u00e4llt (konkret unter Ziff. 4.4). Letzterer weist die zust\u00e4ndigen Stellen an, f\u00fcr dieses Archivgut den Spielraum des BGA zugunsten der Einsicht auszusch\u00f6pfen und eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen. Auf dieser Grundlage gew\u00e4hrt der NDB nun so umfassend wie m\u00f6glich Einsicht zum Dossier und wahrt die weiterhin sensiblen Elemente durch gezielte Schw\u00e4rzungen und Auflagen.</p><p>&nbsp;</p><p>Dass die Anwendbarkeit des Beschlusses auf das Dossier nicht fr\u00fcher erkannt wurde, hat einen strukturellen Grund: Ob ein Dossier unter den Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 f\u00e4llt, l\u00e4sst sich allein anhand der Quellenverzeichnisse und Anmerkungen in den Publikationen der Bergier-Kommission feststellen. Listen oder Markierungen, die die betroffenen ausgewerteten Dossiers ausweisen, bestehen nicht. Der NDB hatte deshalb bei der Beurteilung der bisherigen Einsichtsgesuche keine Kenntnis davon, dass das Dossier von der Bergier-Kommission ausgewertet worden war und dadurch vom Beschluss erfasst ist. <br>&nbsp;</p><p>3. Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass der NDB die entsprechenden Schritte bereits von sich aus eingeleitet hat. Gest\u00fctzt auf die neue Ausgangslage zieht der NDB seine Verf\u00fcgung vom Februar 2026 in Wiedererw\u00e4gung. &nbsp;Die neue Verf\u00fcgung wird sowohl die h\u00f6chstm\u00f6gliche Transparenz wie auch den erforderlichen Schutz von weiterhin aktuellen Sicherheitsinteressen ber\u00fccksichtigen. </p><p>\u00dcber den Einzelfall hinaus \u00fcberpr\u00fcft der NDB seine Einsichtspraxis bei archivierten Unterlagen generell und bezieht dabei das Bundesarchiv ein. Der NDB hat dazu bereits mittels Medienmitteilung vom 4. Mai 2026 kommuniziert.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Wermuth C\u00e9dric","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787733850000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1788736787663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Menschenrechte"}}