{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263749,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263749,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3749","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unzul\u00e4ssiges Tarifmodell der FINMA im Bereich der Krankenzusatzversicherungen Spital aufheben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das von der FINMA gegen\u00fcber den Tr\u00e4gern der Krankenzusatzversicherungen SPITAL seit 2020 schrittweise eingef\u00fchrte Tarifmodell der Mehrleistungen f\u00fcr station\u00e4re Spitalbehandlungen auf der halbprivaten und der privaten Abteilung sowie nach Tarifschutz gem\u00e4ss OKP f\u00fcr die \u00fcbrigen Leistungen als rechtswidrig aufheben zu lassen.</p>","ReasonText":"<p>&nbsp;</p><p><strong>Begr\u00fcndung</strong></p><p>Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) ruft ohne gesetzliche Grundlage und in Missachtung des Bundesgerichts zu einem unzul\u00e4ssigen Kartell auf. \u2013. Der Bundesrat als Aufsichtsbeh\u00f6rde gegen\u00fcber der FINMA ist f\u00fcr die Genehmigung des Jahresberichts im Bereich der Krankenzusatzversicherung und der &nbsp;formulierten strategischen Ziele zust\u00e4ndig. So genehmigte er mit dem Jahresbericht 2019, dass die Behandlungsrechnungen der Spit\u00e4ler f\u00fcr die halb-/private Abteilung ausschliesslich auf die erbrachten Mehrleistungen zu begrenzen seien.</p><p>Nach Vor-Ort-Kontrollen erliess die FINMA am 17. Dezember 2020 eine Pressemitteilung zur Orientierung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Analyse-Ergebnisse aus der Rechnungskontrolle zu den station\u00e4ren Behandlungen auf den halb-/privaten Spitalabteilungen.</p><p>Die FINMA forderte basierend auf den angeblich \"festgestellten M\u00e4ngeln\" die Versicherer auf, im Zusatzversicherungsbereich das so genannte Mehrleistungsprinzip einzuf\u00fchren. Das bedeutet, dass k\u00fcnftig nur noch Leistungen entsch\u00e4digt werden d\u00fcrfen, welche erg\u00e4nzend zur Grundversicherung angeboten werden. Dazu sollten die Zusatzversicherer die Vertr\u00e4ge mit den Leistungserbringern aufl\u00f6sen und in neuen Vertr\u00e4gen dieses neue Mehrleistungsprinzip einf\u00fchren. Die FINMA assistierte gar dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV bei der Erarbeitung eines diesbez\u00fcglichen Branchenframeworks.&nbsp;</p><p>Dieser Prozess ist seit l\u00e4ngerer Zeit am Laufen und setzt die Leistungserbringer unter Druck, dem sie aufgrund der kollektiven Vorgehensweise aller Mitglieder des SVV nicht ausweichen k\u00f6nnen. Vor allem aber entgehen ihnen Einnahmen aus dem Zusatzversicherungsbereich, welche f\u00fcr die Aufrechterhaltung ihrer Spitalbetriebe unentbehrlich sind.</p><p>Die FINMA verfolgt gegen\u00fcber den Zusatzversicherern offenbar das Ziel, die zur Verrechnung gebrachten Tarife betraglich zu senken und innerhalb eines vorgegebenen \"ranges\" zu halten, damit die Versicherungspr\u00e4mien abgesenkt werden k\u00f6nnen und sich die Versichertenbest\u00e4nde strukturell wieder verbessern lassen (Alterspyramide). Selbst wenn die Massnahmen der FINMA und des SVV rechtens w\u00e4ren (quod non), sind diese Ziele bisher nicht erreicht und belegt worden.&nbsp;</p><p>Ob die Ziele der FINMA \u00fcberhaupt je erreicht werden, ist ebenso fraglich. Gewiss ist indes, dass &nbsp;sich die wirtschaftliche Lage der Leistungserbringer und allgemein die Spitalversorgung verschlechtern. Denn die erzwungene Senkung der Spitaltarife bzw. der Behandlungsrechnungen im Halbprivat- und Privatbereich f\u00fchrt logischerweise zu Ertragsausf\u00e4llen in den Spit\u00e4lern. Diese sind aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden zu einer Erh\u00f6hung der Tarife f\u00fcr die allgemeine Abteilung (Standard) gezwungen. Das wiederum f\u00fchrt zu h\u00f6heren Pr\u00e4mien im Grundversicherungsbereich, die alle zu tragen haben - nicht nur die Zusatzversicherten. Dies kann nicht dem Allgemeinwohl dienen.</p><p>&nbsp;</p><p>Generell m\u00f6chte ich auf folgende f\u00fcnf Punkte aufmerksam machen:</p><p>1. <strong>Fehlende gesetzliche Grundlage.<u>&nbsp;</u></strong>Dass der FINMA eine gesetzliche Grundlage fehlt, um im Zusatzversicherungsbereich in die Tarifgestaltung einzugreifen, stellten sowohl das SIF wie auch der Preis\u00fcberwacher schon vor l\u00e4ngerer Zeit explizit fest, so (i) im Bericht des Preis\u00fcberwachers (PUE) \"Akutstation\u00e4re Spitaltarife imZusatzversicherungsbereich \u2013 Ein nationaler Tarif- und Kostenvergleich vom Oktober 2021\". In diesem Bericht h\u00e4lt die PUE fest, dass die FINMA die KZV-Tarife nur begrenzt kontrollieren k\u00f6nne ... . Auf die Tarifierung kann die FINMA somit nach heutiger Gesetzeslage nur indirekt und einzelfallbezogen Einfluss nehmen. (ii) <u>SIF-Bericht</u> \"St\u00e4rkung der Instrumentarien der FINMA in der Krankenzusatzversicherung, Regulatorische M\u00f6glichkeiten\". Im Bericht beschrieb das SIF die Zust\u00e4ndigkeit der FINMA bzw. die vorgeschlagenen Instrumente. Das SIF h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass dem Bund zurzeit ohne Gesetzesrevision keine gesetzliche Grundlage zur Verf\u00fcgung steht, um Leistungserbringern im Zusatzversicherungsbereich Vorschriften bez\u00fcglich der H\u00f6he und Ausgestaltung ihrer Tarife zu machen.</p><p>(iii) Selbst die Weko, welche seit mehreren Jahren (!) eine Marktbeobachtung durchf\u00fchrt, stellt immerhin fest, dass die FINMA keine gesetzliche Grundlage zur Aufforderung \u00fcber eine kollektive Einf\u00fchrung des Mehrleistungsprinzips besitzt.</p><p><strong>2. Missachtung der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung.&nbsp;</strong>Mit der Einf\u00fchrung des neuen Tarifmodells missachtet die FINMA das massgebende Leiturteil des Bundesgerichts nach BGE 135 V 443, dessen Tarifmodell zu dem der FINMA v\u00f6llig im Gegensatz steht. Nach dem BGE gilt die Spitalbehandlung auf der halb-/privaten Abteilung nicht als Pflichtleistung des KVG, so dass die gesamten Behandlungsmassnahmen nach einem zwischen Spital und Patient vereinbarten Privattarif abgerechnet werden k\u00f6nnen. Die KVG-Pflichtleistung ist einzig, dass der massgebende OKP-Tarif im Wohnkanton f\u00fcr die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung (Standard) von der gesamten Behandlungsrechnung in Abzug gebracht wird (Top-down<a href=\"#_msocom_1\">[PD1]</a>&nbsp;). Der Restbetrag zur Privatrechnung geht zulasten des Patienten oder einer abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung SPITAL.&nbsp;</p><p><strong>3. Ergebnis.&nbsp;</strong>Nach wir vor steht der BGE 135 V 443 der von der FINMA gewollten Umsetzung ihres Tarifmodells der Mehrleistungen im tarifrechtlichen Sinne entgegen und gew\u00e4hrleistet die Leistungsabrechnung nach Privatrecht. Solange aber eine zu BGE 135 V 443 abweichende gesetzliche Tarifregelung nicht besteht, verst\u00f6sst das Tarifmodell der FINMA gegen \u00fcbergeordnetes Recht und muss aufgehoben werden.&nbsp;</p><p>Es fehlen jegliche gesetzlichen Bestimmungen, welche die Versicherer zur Einhaltung von Tarifregeln, zur Ausgestaltung der Behandlungsrechnung und zur Rechnungskontrolle verpflichten k\u00f6nnen, dies abgesehen von Einzelf\u00e4llen. Hierzu liegt ein Missbrauch im Sinne der Regelung zur Aufsicht durch die FINMA auch nicht vor. Es gelten f\u00fcr die Tarifvertr\u00e4ge das Privatrecht und die zwischen Patient und Spital vereinbarten Privattarife.</p><p><strong>4. Der Bundesrat wagt nicht, die FINMA zu stoppen und schaut weg.&nbsp;</strong>In der Vergangenheit wurde zum vorbeschriebenen Themenbereich eine Interpellation (Nr. 22.4594) und eine Eingabe bei der GPK gemacht. Die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation war v\u00f6llig unbefriedigend und eine Abschrift der Argumentation der FINMA. Die GPK versteigt sich sogar zur Behauptung, sie habe die Frage der gesetzlichen Grundlage vom Bundesamt f\u00fcr Justiz pr\u00fcfen und best\u00e4tigen lassen. Eine Auseinandersetzung mit den Aussagen des SIF, des Preis\u00fcberwachers und sogar des Sekretariats der Weko sowie des Leitentscheids im BGE 135 V 443 fehlt jedoch g\u00e4nzlich.</p><p><strong>5. Folgerung.&nbsp;</strong>Mit der Umsetzung dieser Motion wird das gesundheitspolitisch, volkswirtschaftlich und wettbewerbspolitisch sch\u00e4dliche Verhalten im Zusatzversicherungsbereich gestoppt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":202,"BusinessStatusText":"Eingereicht","BusinessStatusDate":"\/Date(1781740800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1782382828503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}