{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263773,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263773,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3773","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcstungsforschung durch den ETH-Bereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem \u00abResearch Program Security\u00bb setzen VBS und der ETH-Bereich die r\u00fcstungspolitische Strategie 2025 des Bundesrats um. Ziel ist die Entwicklung innovativer L\u00f6sungen f\u00fcr aktuelle Sicherheits- und Verteidigungsherausforderungen. Im Fokus stehen insbesondere Dual-Use-Technologien wie K\u00fcnstliche Intelligenz, Quantentechnologien und autonome Systeme. Das Programm wird von armasuisse mit zwei Millionen Franken finanziert; die ETH k\u00f6nnen Eigenleistungen einbringen. Sie behalten sich zudem vor, bestimmte Technologien oder Anwendungsbereiche ein- oder auszuschliessen. Da institutionalisierte Kooperationen zwischen Forschung, Industrie und VBS in der Vergangenheit aussen- und neutralit\u00e4tspolitische Fragen aufgeworfen haben, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie wird sichergestellt, dass Schweizer Forschungsergebnisse im R\u00fcstungsbereich nicht in internationalen bewaffneten Konflikten eingesetzt werden?</li><li>Wie verhindert der Bundesrat, dass im Rahmen des \u00abResearch Program Security\u00bb entwickelte Erkenntnisse \u00fcber Dual-Use-Kan\u00e4le an Drittstaaten gelangen, sofern dies den aussenpolitischen Zielen oder der Neutralit\u00e4tspolitik der Schweiz widerspricht?</li><li>Weshalb wurde die Strategie R\u00fcstungskontrolle und Abr\u00fcstung 2022\u20132025 bisher nicht verl\u00e4ngert?</li><li>Wie wird gew\u00e4hrleistet, dass die Forschung nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere aus dem Wassenaar-Abkommen, dem Waffenhandelsvertrag (ATT) und der KI-Konvention des Europarats, zuwiderl\u00e4uft?</li><li>In welchem Verh\u00e4ltnis steht das Programm zu den laufenden Verhandlungen im Rahmen des UNO-\u00dcbereinkommens \u00fcber bestimmte konventionelle Waffen (CCW) betreffend autonome Waffensysteme?</li><li>Nach welchen Kriterien entscheidet der ETH-Bereich \u00fcber den Ein- oder Ausschluss bestimmter Technologien und Anwendungsfelder? Sind diese Kriterien \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich?</li><li>Welche Bedeutung haben die Vorgaben des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, insbesondere Art. 36 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen, bei der Bewertung neuer Technologien? Wer nimmt diese Pr\u00fcfungen vor?</li><li>Werden Aufsichts- und Beratungsgremien wie die ETH-Ethikkommission, die Akademien der Wissenschaften oder das Parlament in die Programmentwicklung einbezogen? Falls nicht: Plant der Bundesrat die Einrichtung eines Ethikrats f\u00fcr dieses Programm?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1, 2, 4. Ziel des Forschungsprogramms \u00abSecurity\u00bb ist es, kritisches technologisches Wissen im Inland langfristig aufzubauen und Abh\u00e4ngigkeiten vom Ausland zu reduzieren. Entsprechend verfolgt der Bundesrat das Ziel, dass die Forschungsergebnisse explizit der Schweiz zugutekommen. Forschungsergebnisse k\u00f6nnen unter Einhaltung der Aussenpolitischen Ziele sowie der Neutralit\u00e4t jedoch bewusst in internationale Kooperationen eingebracht werden. Dies ist auch ein Ziel der R\u00fcstungspolitischen Strategie des Bundesrates.</p><p>Die Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse dieses Programms ist in Forschungsvertr\u00e4gen und der Programmvereinbarung geregelt und kann \u2013 wie bei jedem von armasuisse finanzierten Forschungsprojekt \u2013 eingeschr\u00e4nkt werden, um \u00fcbergeordnete \u00f6ffentliche Interessen zu wahren. Die beteiligten Bundes- und Forschungsstellen analysieren rechtliche sowie ethische Risiken und ergreifen bei Bedarf Massnahmen zur Risikominderung. Dabei beh\u00e4lt sich der ETH-Bereich vor, Projekte auch abzulehnen. Gleichzeitig gilt es, die akademische Freiheit der Forschenden zu gew\u00e4hrleisten. Die Institutionen des ETH-Bereichs verf\u00fcgen auf freiwilliger Basis \u00fcber Stellen, welche die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen pr\u00fcfen. So wird beispielsweise die Weitergabe von Forschungsergebnissen ins Ausland an der ETH Z\u00fcrich bereits von der universit\u00e4tseigenen Exportkontrollstelle gepr\u00fcft. An der EPFL sind zu diesem Zweck u. a. die Exportkontrollstelle, das Research Office, das Global Ethics Partnership Committee und das Technology Transfer Office involviert. Ausserdem haben die Institutionen des ETH-Bereichs Prozesse entwickelt, welche die Sicherheit von Wissen (Knowledge Security) gew\u00e4hrleisten sollen. F\u00fcr das Research Program Security f\u00fchrt das VBS mit den beteiligten Projektleitenden zus\u00e4tzlich Schulungen zu Spionage und Proliferation durch.</p><p>Die Institutionen des ETH-Bereichs unterstehen zudem der G\u00fcterkontroll- und der Kriegsmaterialgesetzgebung \u2013 Gesetze, mit denen die internationalen Verpflichtungen im Exportkontrollbereich national umgesetzt werden. Die Ausfuhr oder der Transfer bewilligungspflichtiger G\u00fcter darf nur erfolgen, wenn dies im Einklang mit den genannten Gesetzgebungen und dem V\u00f6lkerrecht, insbesondere dem Vertrag \u00fcber den Waffenhandel vom 2. April 2013 (SR 0.518.61), steht. Auch zivil und milit\u00e4risch verwendbare Forschungsergebnisse oder Gesuche f\u00fcr die Unterzeichnung von Vertr\u00e4gen zur \u00dcbertragung von Immaterialg\u00fctern, einschliesslich Know-how, unterstehen der Bewilligungspflicht. Dienstleistungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Streit- und Sicherheitskr\u00e4fte k\u00f6nnen zudem der Meldepflicht gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS; SR 935.41) vom 27. September 2013 unterstehen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Arbeiten an der<strong> </strong>Strategie R\u00fcstungskontrolle und Abr\u00fcstung 2026-2029 haben Ende 2025 begonnen. Dabei wurden wegweisende Entscheide (wie etwa die \u00dcberpr\u00fcfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags im Mai 2026) abgewartet, um deren Ergebnisse in die Umfeldanalyse der Strategie einfliessen zu lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der CCW daf\u00fcr ein, Fortschritte hin zu einem k\u00fcnftigen Abkommen \u00fcber autonome Waffensysteme zu erzielen. Zentral f\u00fcr den von der Schweiz unterst\u00fctzten Ansatz ist, dass Waffensysteme mit zunehmender Autonomie jederzeit in \u00dcbereinstimmung mit dem V\u00f6lkerrecht, insbesondere dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht, eingesetzt werden. Bei aus dem Programm hervorgehenden milit\u00e4rischen Anwendungen wird entsprechend sichergestellt, dass diese den Vorgaben des V\u00f6lkerrechts, einschliesslich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, entsprechen.</p><p>&nbsp;</p><p>6, 8. Die Institutionen des ETH-Bereichs verf\u00fcgen \u00fcber etablierte Gremien, Prozesse und Expertise, um die Forschungsprojekte ethisch und rechtlich zu pr\u00fcfen. Der Ausschluss spezifischer Technologien, Anwendungsgebiete und Projekte erfolgt fallweise und auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes durch die Schulleitungen der beiden ETH bzw. durch die Direktionen der Forschungsanstalten. Die Institutionen entwickeln entsprechende Kriterien im gegenseitigen Austausch miteinander kontinuierlich weiter. Auch das Programm \u00abSecurity\u00bb unterliegt diesen Pr\u00fcfprozessen. Der Bundesrat h\u00e4lt die bestehenden Aufsichts- und Pr\u00fcfprozesse f\u00fcr angemessen.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Gem\u00e4ss Art. 11 Abs. 3 der Verordnung des VBS vom 26. M\u00e4rz 2018 \u00fcber die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material (MatV; SR 514.20) erfolgen solche Pr\u00fcfungen durch den Armeestab. Die Stelle pr\u00fcft, ob neue Waffen sowie neue Mittel und Methoden der Kriegf\u00fchrung mit dem f\u00fcr die Schweiz geltenden V\u00f6lkerrecht vereinbar sind. Dazu geh\u00f6ren namentlich das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht sowie r\u00fcstungskontroll- und abr\u00fcstungsrechtliche Verpflichtungen. Die Schweiz h\u00e4lt sich auch im Rahmen des Forschungsprogramms an s\u00e4mtliche dieser Verpflichtungen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1786492800000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1786530939000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1787317237147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}