{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263784,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263784,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3784","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Virtuelle Z\u00e4une f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft verf\u00fcgbar machen!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wer als Landwirtin oder Landwirt &nbsp;auf Vieh und Kleinviehweiden arbeitet, weiss, was es bedeutet, auf steilem Gel\u00e4nde Z\u00e4une zu flicken, zu versetzen und zu unterhalten. Das kostet Zeit, Kraft und Geld \u2013 alles Ressourcen, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb chronisch knapp sind. Eine Technologie, die diesen Alltag grundlegend erleichtern k\u00f6nnte, ist in der Schweiz bis heute verboten: der virtuelle Zaun.<br>Dabei hat Agroscope die Technologie in den Sommern 2021 bis 2023 sowohl im Tal als auch im Berggebiet wissenschaftlich getestet \u2013 mit klarem Ergebnis: K\u00fche lernen das System rasch und ohne langanhaltende Stressreaktionen. Stresshormone, Milchleistung und Fresslust unterschieden sich nicht von konventionell eingez\u00e4unten Tieren. Der elektrische Impuls des Halsbands ist zudem rund 25-mal schw\u00e4cher als derjenige eines herk\u00f6mmlichen Elektrozauns. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem internationalen Forschungsstand. In Norwegen, Schweden, Grossbritannien, Irland und den USA ist die Technologie bereits kommerziell im Einsatz.&nbsp;<br>Betriebe berichten von Einsparungen bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche. Fl\u00e4chen, die f\u00fcr physische Z\u00e4une schlicht unzug\u00e4nglich sind, k\u00f6nnen beweidet werden. Wildtiere passieren das Gel\u00e4nde ungehindert. Das britische Animal Welfare Committee best\u00e4tigte 2022 die Tierschutzkonformit\u00e4t. Die Schweiz hinkt ohne sachlichen Grund hinterher.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial von Virtuellen Z\u00e4unen f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft im allgemeinen und f\u00fcr das Berggebiet im speziellen?<br>2. Welche Anpassungen im geltenden Rechtsrahmen sind notwendig um die Technologie der virtuellen Z\u00e4une auch in der Schweiz zu erm\u00f6glichen?<br>3. Ist der Bundesrat bereit die n\u00f6tigen Anpassungen vorzunehmen um den Einsatz von virtuellen Z\u00e4unen in der Schweiz zu erm\u00f6glichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat anerkennt das Potenzial virtueller Zaunsysteme f\u00fcr die Landwirtschaft, insbesondere zur Reduktion des Arbeitsaufwands und f\u00fcr eine flexiblere Weidef\u00fchrung im Berggebiet. Zudem erm\u00f6glichen sie eine nachhaltige Weidewirtschaft, da sensible Gebiete (z.&nbsp;B. erosionsgef\u00e4hrdete Gebiete) leicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen und die negativen Auswirkungen von Z\u00e4unen auf die Wildtiere verringert werden. Die angesprochene Studie von Agroscope fokussierte auf Tierverhalten, Tierwohl und technische Machbarkeit unter experimentellen und praktischen \u00abOn Farm\u00bb Bedingungen auf der Alp mit Rindern. Die Untersuchungen zeigten keine negativen Auswirkungen auf die Produktivit\u00e4t und das Tierwohl. Die virtuellen Z\u00e4une waren wirksam, und die Tiere gew\u00f6hnten sich grossenteils rasch daran. </p><p>&nbsp;</p><p>Neben diesen positiven Ergebnissen bestehen jedoch offene Fragen hinsichtlich der Anwendungssicherheit f\u00fcr die Tiere. Es ist beispielsweise nicht klar, wie Tiere, welche nicht sorgf\u00e4ltig trainiert wurden, mit dem System zurechtkommen, und wie man mit den Einzeltieren umgehen muss, welche den Umgang mit dem System nicht oder nur verz\u00f6gert lernen. Bei der Mutterkuhhaltung sind die K\u00e4lber ohne Halsband unterwegs. So hat eine Studie gezeigt, dass die virtuellen Z\u00e4une bei K\u00fchen mit K\u00e4lbern weniger gut funktionieren als ohne K\u00e4lber. Zudem liegen f\u00fcr den Einsatz von virtuellen Z\u00e4unen bei Schafen und Ziegen kaum Studien vor. Die Fl\u00e4chen in L\u00e4ndern wie Schweden oder den USA sind viel weitr\u00e4umiger und weniger dicht besiedelt als in der Schweiz. Die Konsequenzen, wenn ein Tier den virtuellen Zaun verl\u00e4sst, z.B. weil der GPS-Sender nicht richtig funktioniert, sind damit weniger gravierend. </p><p>&nbsp;</p><p>Neben den tierbezogenen Effekten ist zu beachten, dass keine Auswirkungen virtueller Z\u00e4une auf die Lenkung und Sicherheit von Personen (z.B. Wanderer) im Bereich der Weidenutzung bekannt sind. In der Praxis \u00fcbernehmen physische Z\u00e4une heute neben der Weidef\u00fchrung auch eine wichtige Orientierungs- und Sicherheitsfunktion im Berggebiet.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Aufgrund von Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe m der Tierschutzverordnung (TSchV; SR&nbsp;455.1) ist der Einsatz von Zaunsystemen, die \u00fcber ein Empf\u00e4ngerger\u00e4t am K\u00f6rper des Tieres elektrisierend wirken, in der Schweiz verboten. Eine Verwendung von virtuellen Zaunsystemen w\u00fcrde eine entsprechende Anpassung dieses Artikels erfordern.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen verfolgt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand sowie praktische Erfahrungen aus dem Vollzug in anderen L\u00e4ndern. Diese bilden die Grundlage f\u00fcr die fachliche Einordnung virtueller Zaunsysteme in Bezug auf eine tiergerechte Verwendung. Da hinsichtlich der Anwendungssicherheit f\u00fcr die Tiere in der Praxis aktuell noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen (vgl. Antwort 1), ist eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt verfr\u00fcht. Sollte Artikel 16 Absatz 2 TSchV entsprechend ge\u00e4ndert werden und damit den Einsatz virtueller Zaunsysteme erm\u00f6glichen, ist deren Anwendung schrittweise und unter klar definierten Rahmenbedingungen zuzulassen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Wandfluh Ernst","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787744333000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1787830745137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}