{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263812,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263812,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3812","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Freiwilliges Weiterarbeiten \u00fcber das 60. Lebensjahr hinaus f\u00fcr Angeh\u00f6rige des Grenzwachtkorps, die der \u00dcbergangsregelung unterliegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen dahingehend anzupassen, dass die Mitarbeitenden des Bundesamtes f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die der \u00dcbergangsregelung in der Verordnung \u00fcber die Pensionierung von Angeh\u00f6rigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) unterliegen, auf freiwilliger Basis \u00fcber das 60.&nbsp;Lebensjahr hinaus weiterarbeiten d\u00fcrfen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit und beruflicher Qualifikation erf\u00fcllen.</p>","ReasonText":"<p>In den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren werden im BAZG etwa 34&nbsp;Prozent der derzeitigen Mitarbeitenden pensioniert. Den Prognosen zufolge lassen sich diese Abg\u00e4nge nicht durch Neueinstellungen ausgleichen. Dies stellt in einem so wichtigen Bereich wie Human Resources somit eine weitere grosse Herausforderung f\u00fcr das BAZG dar, das bereits Herausforderungen im Zusammenhang mit der Transformation des Bundesamtes und der laufenden Digitalisierung zu bew\u00e4ltigen hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Doch es gibt brachliegendes Potenzial, das nur darauf wartet, ausgesch\u00f6pft zu werden (nat\u00fcrlich auf freiwilliger Basis), damit dieses zentrale Amt seine Aufgaben weiterhin einwandfrei erf\u00fcllen kann. Es handelt sich um die Angeh\u00f6rigen des ehemaligen Grenzwachtkorps, die gem\u00e4ss der \u00dcbergangsregelung in der VPABP (Art.&nbsp;2 Bst.&nbsp;b und 9a) keine M\u00f6glichkeit haben, ihre T\u00e4tigkeit \u00fcber das 60.&nbsp;Lebensjahr hinaus freiwillig fortzusetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist schwer nachvollziehbar, dass Mitarbeitende mit jahrelanger Erfahrung und wertvollem Fachwissen gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden, obwohl sie nach wie vor arbeitsf\u00e4hig sind und weiterarbeiten wollen. Dies ist sowohl f\u00fcr diese Mitarbeitenden als auch f\u00fcr den Arbeitgeber, der von ihrer Erfahrung und von ihren Kompetenzen profitieren k\u00f6nnte, von Nachteil.</p><p><br>Die k\u00f6rperlichen und geistigen F\u00e4higkeiten im Alter von 60&nbsp;Jahren sind von Person zu Person unterschiedlich. Verschiedene Faktoren wirken sich auf die k\u00f6rperliche Verfassung und die individuelle Arbeitsf\u00e4higkeit aus. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter weiterarbeiten m\u00f6chte und die Anforderungen in Sachen Gesundheit und beruflicher Qualifikation erf\u00fcllt, sollte diese M\u00f6glichkeit gepr\u00fcft und die Weiterarbeit gegebenenfalls gestattet werden.</p><p><br>Eine Flexibilisierung des Rentenalters (zwischen 60 und 65&nbsp;Jahren) w\u00fcrde sowohl den Interessen des Arbeitgebers als auch denen der Mitarbeitenden, die freiwillig weiterarbeiten m\u00f6chten, entsprechen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 rechtliche Anpassungen beschlossen, aufgrund deren seither auch f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen des ehemaligen Grenzwachtkorps das ordentliche Pensionierungsalter (AHV-Referenzalter) gilt. F\u00fcr Mitarbeitende, die ab dem 1.&nbsp;Mai 2019 ins Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eingetreten sind, gilt diese Regelung seit ihrem Eintritt. F\u00fcr Mitarbeitende des BAZG, die bereits vor dem 1. Mai 2019 eingetreten sind, gilt die Regelung seit dem 1. Januar 2020, sofern sie zu diesem Zeitpunkt j\u00fcnger als 50 Jahre waren und weniger als 23&nbsp;Dienstjahre aufwiesen. F\u00fcr Mitarbeitende des BAZG, die am 1. Januar 2020 bereits 50 Jahre oder \u00e4lter waren oder die mindestens 23&nbsp;Dienstjahre geleistet hatten, gilt gem\u00e4ss \u00dcbergangsregelung die bisherige Pensionierungsregelung.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit diesem Beschluss wurden einerseits die politischen Forderungen nach einem einheitlichen Pensionierungsalter f\u00fcr alle Personalkategorien erf\u00fcllt. Andererseits wird den besonderen physischen und psychischen Belastungen der Angeh\u00f6rigen des ehemaligen Grenzwachtkorps mittels zus\u00e4tzlicher Beitr\u00e4ge an die berufliche Vorsorge Rechnung getragen. Die betroffenen Mitarbeitenden k\u00f6nnen damit selbst bestimmen, ob und wann sie sich vorzeitig pensionieren lassen m\u00f6chten. Die zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge schaffen den finanziellen Spielraum, um eine vorzeitige Pensionierung ab 62 Jahren zu erm\u00f6glichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion betrifft jene Mitarbeitenden des BAZG, f\u00fcr die aufgrund der \u00dcbergangsregelung weiterhin das bisherige Pensionierungsalter gilt. Ihr Arbeitsverh\u00e4ltnis endet mit Vollendung des 60.&nbsp;Altersjahres. Nach heutigem Stand betrifft dies rund 60 Mitarbeitende. Die geltende \u00dcbergangsregelung f\u00fcr Angeh\u00f6rige des ehemaligen Grenzwachtkorps nach Artikel 9<em>a</em> Absatz 1 der Verordnung \u00fcber die Pensionierung von Angeh\u00f6rigen der besonderen Personalkategorien (VPABP; SR <em>172.220.111.35</em>) ist Bestandteil eines koh\u00e4renten Gesamtsystems. Dieses ber\u00fccksichtigt die besonderen physischen und psychischen Belastungen, denen die Angeh\u00f6rigen des ehemaligen Grenzwachtkorps w\u00e4hrend ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit ausgesetzt waren und noch sind. Vor diesem Hintergrund wurde f\u00fcr diese begrenzte Personengruppe am bisherigen Pensionierungsalter festgehalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die \u00dcbergangsregelung beruht auf einem ausgewogenen Kompromiss: Einerseits bleibt f\u00fcr die betroffenen Mitarbeitenden das bisherige Pensionierungsalter bestehen, andererseits gilt f\u00fcr j\u00fcngere und neu eintretende Mitarbeitende das ordentliche Referenzalter, verbunden mit zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4gen an die berufliche Vorsorge. Eine freiwillige Weiterbesch\u00e4ftigung \u00fcber das 60.&nbsp;Altersjahr hinaus w\u00fcrde diese \u00dcbergangsregelung nachtr\u00e4glich in einem zentralen Punkt ver\u00e4ndern.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht angezeigt, die \u00dcbergangsregelung f\u00fcr die noch verbleibende Zeit nachtr\u00e4glich zu \u00f6ffnen. Er ist sich der personellen Herausforderungen des Bundesamtes f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit jedoch bewusst. Diese sind allerdings mit anderen personalpolitischen Instrumenten anzugehen, namentlich mit gezielter Rekrutierung, Ausbildung, Wissenstransfer, interner Mobilit\u00e4t sowie organisatorischen Massnahmen.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787097600000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787147206683)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1787912176663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}