{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263840,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263840,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3840","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Migration. Einf\u00fchrung des Schweden-Modells","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Asylgesetzgebung die n\u00f6tigen \u00c4nderungen vorzunehmen, damit in der Schweiz die nachfolgenden in Schweden geltenden Ans\u00e4tze in der Asyl- und Migrationsgesetzgebung umgesetzt werden:</p><ul><li>Der Schutzstatus anerkannter Fl\u00fcchtlinge wird alle drei Jahre \u00fcberpr\u00fcft.&nbsp;</li><li>Anerkannte Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene d\u00fcrfen nur noch dann Angeh\u00f6rige ins Land holen, wenn sie f\u00fcr deren Unterhalt garantieren k\u00f6nnen (Ausnahme: F\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge innerhalb der ersten drei Monate).</li><li>Abgewiesene Asylbewerber erhalten nach Ablauf der Ausreisefrist keine Nothilfe mehr, sofern sie keine Kinder haben.</li></ul>","ReasonText":"<p>Wer in der Schweiz als Fl\u00fcchtling anerkannt wird, erh\u00e4lt eine B-Bewilligung und darf in der Regel dauerhaft im Land bleiben. In Schweden ist dies anders: Anerkannte Fl\u00fcchtlinge erhalten nur noch befristeten Schutz. Nach drei Jahren wird der Status \u00fcberpr\u00fcft. Hat sich die Gefahrenlage im Herkunftsland ver\u00e4ndert oder wird eine Unregelm\u00e4ssigkeit festgestellt (z.B. falsche Angabe zur Identit\u00e4t), kann die Aufenthaltsberechtigung verfallen. In Schweden wurden 2023 rund 11\u2019000 Aufenthaltstitel von Personen entzogen, die die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllten. Auch in den Folgejahren wurde diese Praxis erfolgreich weitergef\u00fchrt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Familiennachzug geh\u00f6rt zu den gr\u00f6ssten Treibern der Migration. Schweden hat ihn so weit wie m\u00f6glich einged\u00e4mmt, indem Fl\u00fcchtlinge und andere Zuwanderer in der Regel nur noch dann Angeh\u00f6rige ins Land holen d\u00fcrfen, wenn sie f\u00fcr deren Unterhalt garantieren k\u00f6nnen. Eine Ausnahme gibt es f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge innerhalb der ersten drei Monate, womit die internationale Fl\u00fcchtlingskonvention eingehalten wird. In der Schweiz gibt es f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge beim Nachzug enger Familienmitglieder kaum Einschr\u00e4nkungen. Der Bund \u00fcbernimmt in gewissen F\u00e4llen sogar die Reisekosten. Bei vorl\u00e4ufig Aufgenommenen darf die Familie nach drei Jahren nachkommen, diese Frist soll nun sogar auf zwei Jahre verk\u00fcrzt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Schweiz erhalten abgelehnte Fl\u00fcchtlinge zwar keine Sozialhilfe, aber Nothilfe. In Schweden gibt es f\u00fcr die Abgewiesenen nach Ablauf der Ausreisefrist nichts mehr, sofern sie keine Kinder haben. Wer freiwillig geht, erh\u00e4lt umgerechnet ca. 900 Franken plus die Reisekosten vom Staat bezahlt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Forderung nach einer regelm\u00e4ssigen \u00dcberpr\u00fcfung des \u00abSchutzstatus anerkannter Fl\u00fcchtlinge\u00bb verweist der Bundesrat auf seine Antworten zu den Motionen Schmid Pascal 24.4588 \u00abVon Schweden und D\u00e4nemark lernen, Asyl nicht mehr unbefristet gew\u00e4hren. Zur\u00fcck zum Kerngehalt des Asylrechts\u00bb sowie M\u00fcller Damian 26.3639 \u00abSchutz ja \u2013 aber tempor\u00e4r: Paradigmenwechsel in der Schweizer Asylpolitik nach d\u00e4nischem Vorbild\u00bb. Der Nationalrat hat die Motion 24.4588 abgelehnt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) kann die Fl\u00fcchtlingseigenschaft aberkennen und das Asyl widerrufen, wenn kein Schutzbedarf mehr besteht. Dies setzt jedoch eine tiefgreifende Ver\u00e4nderung im entsprechenden Heimatstaat voraus. Eine systematische \u00dcberpr\u00fcfung aller Asylgew\u00e4hrungen w\u00e4re mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem finanziellem und personellem Aufwand verbunden, ohne dass eine wesentlich h\u00f6here Zahl an Aberkennungen oder Widerrufen zu erwarten w\u00e4re. Zudem w\u00fcrde eine Befristung des Aufenthalts mit einer regelm\u00e4ssigen \u00dcberpr\u00fcfung die Integrationsquote anerkannter Fl\u00fcchtlinge negativ beeinflussen. </p><p>&nbsp;</p><p>Bei einem Gesuch um Familiennachzug von vorl\u00e4ufig aufgenommen Personen wird bereits nach geltendem Recht insbesondere gepr\u00fcft, ob eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist, ob die betroffene Familie sozialhilfeabh\u00e4ngig ist bzw. wegen des Familiennachzugs aller Wahrscheinlichkeit nach sozialhilfeabh\u00e4ngig werden k\u00f6nnte und ob die nachziehende Person Erg\u00e4nzungsleistungen bezieht oder wegen des Familiennachzugs beziehen k\u00f6nnte (Art. 85<em>c</em> Abs. 1 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz; AIG, SR 142.20). Die Einf\u00fchrung des Kriteriums der Sozialhilfeunabh\u00e4ngigkeit auch im Bereich des asylrechtlichen Familiennachzugs st\u00fcnde hingegen im Widerspruch zur Rechtsprechung. Bei Personen mit Fl\u00fcchtlingseigenschaft sind aufgrund der verfassungs- und konventionsrechtlichen Schutzpflicht geringere Anforderungen an die Sozialhilfeunabh\u00e4ngigkeit zu stellen als in ausl\u00e4nderrechtlichen Konstellationen (Bundesgerichturteil 139 I 330 E. 4.2; Bundesgerichturteil 2C 660/2015 vom 26. August 2015, E. 2.2.). Das entspricht auch der Praxis des Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte. Somit darf von Fl\u00fcchtlingen keine unm\u00f6gliche finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit verlangt werden. Entsprechende Kriterien h\u00e4tten daher kaum Einfluss auf die Anzahl der Gesuche um Familiennachzug (vgl. Antwort des Bundesrates zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 24.4320 \u00ab Von D\u00e4nemark und Schweden lernen. Familiennachzug auf die Interessen der Schweiz ausrichten\u00bb). </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Chiesa 25.4647 \u00abVon Schweden lernen. Keine \u00f6ffentlichen Gelder mehr f\u00fcr Illegale\u00bb ausgef\u00fchrt hat, haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts alle sich im Hoheitsgebiet der Schweiz aufhaltenden Personen, unabh\u00e4ngig von ihrer Nationalit\u00e4t und ihrem Status, Anspruch auf die in Artikel 12 der Bundesverfassung (BV; SR 101) geregelte Hilfe in Notlagen. Somit erhalten rechtskr\u00e4ftig weggewiesene Personen auch nach Ablauf ihrer Ausreisefrist \u2013 als Minimalgarantie und im Sinne einer \u00dcberlebenshilfe \u2013 alle Mittel (Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung), die f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Dasein absolut unerl\u00e4sslich sind. Das vom Motion\u00e4r verlangte Modell k\u00f6nnte diesbez\u00fcglich in der Schweiz also nicht auf Gesetzesstufe eingef\u00fchrt werden, sondern w\u00fcrde eine \u00c4nderung der Bundesverfassung erfordern. Die Motion 25.4647 wurde vom St\u00e4nderat am 10.03.2026 abgelehnt.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Guggisberg Lars","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787763140000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1787849550960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781740800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}