{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263871,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263871,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3871","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Prozessentscheid E-2274/2020 vom 20. November 2025. Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht? ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Art. 6 Abs. 2 des Informationsreglements des BVGer heisst es: \"Prozessentscheide werden ver\u00f6ffentlicht, wenn sie f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit von Interesse sind.\" All den bisher publizierten Prozessentscheiden des BVGer ist gemeinsam, dass anl\u00e4sslich der Gegenstandslosigkeit bzw. Feststellung der Unzul\u00e4ssigkeit spezielle Konstellationen gegeben waren, die dem Einzelrichter Anlass zu zus\u00e4tzlichen Ausf\u00fchrungen waren. Warum wurde der vorliegende Entscheid, der wichtige Erw\u00e4gungen bez. eines groben Fehlverhalten des SEM enth\u00e4lt und damit zweifellos von \u00f6ffentlichem Interesse ist, nicht in der Datenbank des BVGer publiziert bzw. wer entscheidet dar\u00fcber, ob&nbsp;ein Prozessentscheid von \u00f6ffentlichem Interesse und damit zu publizieren ist oder nicht? Trifft die Aussage im Nebelspalter zu, dass der Einzelrichter die Publikation des Entscheides angeordnet hat? Trifft es zu, dass die Gerichtspr\u00e4sidentin die vom Einzelrichter angeordnete Publikation verhindert hat? Wenn ja: Auf welche gesetzliche Grundlage hat sich die Gerichtspr\u00e4sidentin f\u00fcr das Publikationsverbot gest\u00fctzt? Wer hat bei den zahlreichen anderen, in der Entscheiddatenbank einsehbaren Prozessentscheiden jeweils die Publikation angeordnet bzw. wer entscheidet \u00fcber die Publikation solcher Prozessentscheide?&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Im fraglichen Entscheid stellt der Einzelrichter fest, dass das SEM einer afghanischen Gesuchstellerin noch vor Pr\u00fcfung, ob ihr Zweit-Asylgesuch die formellen und materiellen Voraussetzungen \u00fcberhaupt erf\u00fcllt, dessen Anhandnahme in Aussicht gestellt habe. Weiter habe das SEM - ebenfalls ohne das Gesuch gepr\u00fcft zu haben - beim BVGer erneut um Einladung zur Vernehmlassung gebeten, und zwar mit der Begr\u00fcndung: \"damit wir wiedererw\u00e4gungsweise Asyl gew\u00e4hren k\u00f6nnen (Praxisanpassung AFG Frauen).\" Der Entscheid kommt aufgrund dieses Vorgehens des SEM zum Schluss, dass \"sich in diesem Verhalten [...] ein vorgefasstes Motiv der Asylgew\u00e4hrung [...]\" zeige. Angesichts der Tatsache, dass das SEM in seinem Faktenblatt zur Praxis\u00e4nderung bez\u00fcglich afghanischer Frauen wie auch Bundesrat Jans gegen\u00fcber dem Parlament betont haben, dass das SEM bei jedem Asylgesuch von Afghaninnen eine Einzelfallpr\u00fcfung durchf\u00fchre und es hinsichtlich Asylgew\u00e4hrung keinen Automatismus gebe, ist dieser Prozessentscheid zweifellos brisant und von grossem \u00f6ffentlichen Interesse. Er findet sich jedoch nicht in der Entscheiddatenbank des Gerichts.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss dem Bundesverwaltungsgericht handelt es sich beim Entscheid E-2274/2020 um einen Abschreibungsentscheid und damit um einen formellen Prozessentscheid. Der Entscheid enth\u00e4lt keine materielle Beurteilung, welche die Praxis des Bundesverwaltungsgerichts wiedergibt,&nbsp;und begr\u00fcndet keine \u00c4nderung oder Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.</p><p>&nbsp;</p><p>Die im Entscheid enthaltenen umfangreichen Ausf\u00fchrungen zur Praxis des Staatssekretariats f\u00fcr Migration spiegeln einzig die Meinung des entscheidenden Einzelrichters wieder. Diese Erw\u00e4gungen waren f\u00fcr die Entscheidung des konkreten Verfahrens nicht erforderlich und entfalten keinerlei Rechtswirkung. Sie entsprechen somit weder der Praxis des Gerichts noch wurden sie in den betroffenen Abteilungen koordiniert, wie dies in einzelnen Medien suggeriert wurde.</p><p>&nbsp;</p><p>Gerade weil den betreffenden Ausf\u00fchrungen keine materielle Tragweite zukommt, bestand nie Anlass f\u00fcr eine Ver\u00f6ffentlichung dieses einzelnen formellen Entscheides als Ausdruck der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie sind auch nicht als Obiter Dicta im Sinne einer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Rechtsprechung und somit als Signal einer koordinierten Rechtsansicht des Gerichts zu verstehen. Das \u00f6ffentliche Interesse (gem. Art. 6 Abs. 2 InfoR) ergibt sich immer aus der Rechtsprechungsfunktion des Gerichts und ist nicht mit einem politischen oder medialen Interesse oder der Rechtsauffassung eines Einzelrichters oder einer Einzelrichterin gleichzusetzen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Nichtpublikation bedeutet daher weder eine Einschr\u00e4nkung richterlicher Unabh\u00e4ngigkeit noch eine Unterdr\u00fcckung einer gerichtlichen Praxis. Vielmehr tr\u00e4gt sie dem Umstand Rechnung, dass es sich um einen formellen Einzelrichterentscheid ohne materielle Tragweite und ohne rechtsprechungsbildende Wirkung handelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vereinzelt publizierten Prozessentscheide aus den Asylabteilungen betreffen grunds\u00e4tzlich besondere verfahrensrechtliche Fragestellungen. \u00dcbrigens l\u00e4sst sich aus der Publikation einzelner Prozessentscheide kein automatisierter Anspruch auf Ver\u00f6ffentlichung jedes formellen Entscheids ableiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist schliesslich festzuhalten, dass die Ver\u00f6ffentlichung eines Einzelrichterentscheids nicht dazu dienen kann,&nbsp; Rechtsauffassungen einzelner Richter und Richterinnen&nbsp;zus\u00e4tzliche Autorit\u00e4t zu verleihen. Prozessentscheide der Asylabteilungen werden bisher auch aus justiz\u00f6konomischen Gr\u00fcnden nur ausnahmsweise ver\u00f6ffentlicht. Die Publikationspraxis soll die Rechtsprechung des Gerichts dokumentieren. Formelle Abschreibungsentscheide ohne materielle Tragweite erf\u00fcllen diese Voraussetzungen in aller Regel nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund der \u00f6ffentlichen Berichterstattung ist anzumerken, dass die Koordinationsw\u00fcrdigkeit des fraglichen formellen Entscheids von den Asylabteilungen klar abgelehnt wurde. Dieses Ergebnis entspricht der st\u00e4ndigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts. Koordiniert werden Grundsatzfragen (in der Form eines Pr\u00e4judizes oder einer Praxis\u00e4nderung). Die zu koordinierende Rechtsfrage muss aber f\u00fcr den konkreten Einzelfall, in welcher die Frage aufgeworfen wird, entscheidwesentlich sein. Das heisst, diese Frage muss f\u00fcr die L\u00f6sung des Falles zwingend entschieden werden. Das war im Entscheid E-2274/2020 nicht der Fall.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund wurde auch die Frage der Ver\u00f6ffentlichung beurteilt. Die Gerichtspr\u00e4sidentin traf ihren Entscheid gest\u00fctzt auf die vorangegangenen Stellungnahmen der zust\u00e4ndigen Asylabteilungen sowie des betroffenen Abteilungspr\u00e4sidiums vorsorglich (superprovisorisch), um bis zur abschliessenden Kl\u00e4rung eine Ver\u00f6ffentlichung auszuschliessen. Dies wurde dem betreffenden Einzelreichter mitgeteilt. Es handelte sich bei diesem Entscheid nicht um die Unterdr\u00fcckung einer richterlichen Auffassung, sondern um die Wahrung einer einheitlichen Publikationspraxis des Gerichts im Einklang mit dem Informationsreglement des Bundesverwaltungsgerichts.&nbsp;</p><p>Die Behauptung, die pers\u00f6nliche Rechtsauffassung eines Einzelrichters sei durch das Gerichtspr\u00e4sidium \u00abverboten\u00bb oder \u00abmundtot gemacht\u00bb worden, trifft daher nicht zu. Der Entscheid, einen formellen Prozessentscheid nicht zu ver\u00f6ffentlichen, beruht auf einer institutionellen Beurteilung der Publikationsvoraussetzungen und nicht auf einer inhaltlichen Bewertung der im Entscheid vertretenen Rechtsauffassung.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787788800000)\/","SubmittedBy":"Wyssmann R\u00e9my","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787828131000)\/","ResponsibleDepartment":1482,"ResponsibleDepartmentName":"Bundesgericht","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BGer","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1787914545380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781827200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Gerichtswesen"}}