{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263948,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263948,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3948","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckverfolgbarkeit von Schweizer Fleisch. Gef\u00e4hrdung durch Einstellung des DNA-Herkunfts-Checks und zunehmenden Fleischschmuggel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<br>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass im Zuge der Einstellung des DNA-Checks f\u00fcr Rind- und Kalbfleisch die R\u00fcckverfolgbarkeit geschw\u00e4cht wird?</p><p>2. Welche Alternativen sieht der Bundesrat, um die Herkunftsbestimmung von Schweizer Fleisch weiterhin sicherzustellen?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Bund, um den Fleischschmuggel einzud\u00e4mmen und die korrekte Deklaration sicherzustellen?</p><p>4. Welche erweiterten Massnahmen h\u00e4lt er f\u00fcr angezeigt, um das Inverkehrbringen von illegal importiertem Fleisch als \u00abSchweizer Fleisch\u00bb zu unterbinden?</p><p>5. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, die Finanzierung oder gesetzliche Verankerung von Herkunftskontrollen (z.\u202fB. DNA-Tests) zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":"<p>Die Herkunftsdeklaration von Fleisch ist f\u00fcr Konsumentenschutz, Tierwohl und fairen Wettbewerb zentral. Bislang konnte Schweizer Rind- und Kalbfleisch dank des DNA-Herkunfts-Checks von Proviande eindeutig identifiziert werden. Dieses Programm, das seit 2018 Transparenz gew\u00e4hrleistete, wurde Ende 2025 eingestellt. Damit entf\u00e4llt ein wichtiges Instrument zur Absicherung der Herkunft gerade bei hochwertigen Fleischsorten, was das Vertrauen in die Deklaration gef\u00e4hrdet.</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig zeigt sich, dass der Fleischschmuggel ein gravierendes Problem darstellt: Laut Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wurden allein im Jahr 2024 rund 208 Tonnen illegal eingef\u00fchrtes Fleisch beschlagnahmt. In den drei Vorjahren summierte sich die Menge auf \u00fcber 500 Tonnen (2022: 120 Tonnen, 2023: 263 Tonnen). Das geschmuggelte Fleisch wird h\u00e4ufig gewerbsm\u00e4ssig, oft ungek\u00fchlt, in kleinen Sendungen \u00fcber die Grenze gebracht und in der Schweiz zu Schweizer Preisen weiterverkauft. Teilweise werden ganze Rinderh\u00e4lften oder Lammprodukte importiert. Um die Herkunft zu verschleiern, kommen Scheinfirmen und gef\u00e4lschte Rechnungen zum Einsatz, sodass dieses Fleisch nicht selten als \u00abSchweizer Fleisch\u00bb deklariert wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Entwicklungen bergen erhebliche Risiken: Konsumenten werden get\u00e4uscht und setzen sich potenziellen Gesundheitsgefahren aus, Schweizer Produzenten geraten in einen unfairen Wettbewerb, und die Glaubw\u00fcrdigkeit der Herkunftsdeklaration wird untergraben. Besonders im Segment Rind- und Kalbfleisch, das preislich und qualitativ eine Schl\u00fcsselrolle spielt, droht durch den Wegfall des DNA-Checks eine empfindliche L\u00fccke in der R\u00fcckverfolgbarkeit.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Fleischbranche hat den DNA-Herkunfts-Check im Jahr&nbsp;2018 auf privatrechtlicher Basis als zus\u00e4tzliches, von ihr finanziertes Qualit\u00e4tssicherungsprogramm eingef\u00fchrt. Aufgrund der w\u00e4hrend mehrerer Jahre konstant hohen \u00dcbereinstimmungsraten und ausbleibender festgestellter Missbr\u00e4uche entschied die Branche, den DNA-Herkunfts-Check Ende&nbsp;2025 einzustellen. Sie geht davon aus, dass die Herkunftsdeklaration auch ohne dieses Instrument durch die bestehenden R\u00fcckverfolgbarkeits- und Qualit\u00e4tssicherungssysteme gew\u00e4hrleistet bleibt.</p><p>&nbsp;</p><p>1.&nbsp;Der Bundesrat sch\u00e4tzt das Risiko als gering ein. Denn Lebensmittel und Nutztiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, m\u00fcssen \u00fcber alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen r\u00fcckverfolgbar sein. Diese Pflicht obliegt der jeweils verantwortlichen Person des betroffenen Unternehmens. Die Unternehmen m\u00fcssen hierf\u00fcr Systeme und Verfahren einrichten, damit den Beh\u00f6rden auf deren Verlangen Ausk\u00fcnfte \u00fcber Lieferanten und Unternehmen, denen sie ihre Produkte geliefert haben, erteilt werden k\u00f6nnen (Art. 28 Lebensmittelgesetz [LMG; SR&nbsp;817.0)]. Die R\u00fcckverfolgbarkeit muss somit auch ohne den DNA-Herkunfts-Check im Rahmen der Selbstkontrollpflicht sichergestellt werden. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker \u00fcberpr\u00fcfen dies risikobasiert.</p><p>&nbsp;</p><p>2 und 5.&nbsp;Es ist Aufgabe der Lebensmittelunternehmen, die R\u00fcckverfolgbarkeit und die korrekte Deklaration des Fleisches sicherzustellen. Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcfen dies. Letztlich liegt die Verantwortung aber bei den Lebensmittelunternehmen (vgl. Antwort 1 sowie 3 und 4). Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass die Branche und der amtliche Lebensmittelrechtsvollzug die analytischen Methoden weiterentwickeln, welche die Herkunft von Fleisch unabh\u00e4ngig von der Dokumentation \u00fcberpr\u00fcfen. Solche Verfahren sind allerdings mit erheblichem Entwicklungsaufwand, einer geeigneten Referenzdatenbank und entsprechenden Ressourcen verbunden, die aktuell beim Bund nicht zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>3 und 4.&nbsp;Der Bund verfolgt den Ansatz, dem Fleischschmuggel mit der Kontrollstrategie des Bundesamts f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und einer guten Zusammenarbeit mit der EU entgegenzuwirken. Das BAZG f\u00fchrt im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit zielgerichtete und risikobasierte Kontrollen sowie Schwerpunktaktionen durch. Zudem besteht unter der Federf\u00fchrung des BAZG seit 2020 die \u00abTask Force Fleisch\u00bb. Ihr Ziel ist es, den Fleischschmuggel durch pr\u00e4ventive und repressive Massnahmen nachhaltig einzud\u00e4mmen. Hierzu wird u.a. interdisziplin\u00e4r mit verschiedenen Partnerbeh\u00f6rden zusammengearbeitet.</p><p>F\u00fcr die korrekte Deklaration der Herkunft des Fleisches bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten ist der Inverkehrbringer im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Selbstkontrollpflicht verantwortlich. Deren Einhaltung wird von den Kantonschemikerinnen und Kantonschemikern ebenfalls risikobasiert \u00fcberpr\u00fcft. Im Rahmen der Botschaft \u00fcber das Paket \u00abStabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz\u2013EU (Bilaterale III)\u00bb schl\u00e4gt der Bundesrat vor, im LMG einen angemessenen rechtlichen Rahmen f\u00fcr ein zielgerichtetes Vorgehen gegen Lebensmittelbetrug zu schaffen (BBl <strong>2026</strong> 615).</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787744394000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1787830808740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781827200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Landwirtschaft"}}