{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263966,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263966,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3966","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einkesselung vom 14. Juni in Genf. Wurden die Grundrechte gewahrt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 14.&nbsp;Juni, nach der Anti-G7-Demonstration, wurden hunderte Menschen zehn Stunden lang eingekesselt. Die wahllose Einkesselung von friedlichen Demonstrierenden, Spazierg\u00e4ngerinnen und Spazierg\u00e4ngern, Arbeitnehmenden und Kindern wirft Fragen hinsichtlich der Achtung der Grundrechte auf. Aufgrund der landesweiten Tragweite dieses Ereignisses wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1)&nbsp;Ist das Vorgehen bei Einkesselungen national reglementiert?</p><p>2)&nbsp;Beabsichtigt der Bundesrat, die Umst\u00e4nde und Gr\u00fcnde im Entscheidungsprozess, die Wahl des Standorts der Einkesselung, die Koordination vor Ort und den zeitlichen Ablauf der Identit\u00e4tskontrollen aufzukl\u00e4ren?</p><p>3)&nbsp;Aus Zeugenaussagen geht hervor, dass der Zugang zu Wasser eingeschr\u00e4nkt und versp\u00e4tet war und dass kein Zugang zu Nahrungsmitteln und zu sanit\u00e4ren Einrichtungen gew\u00e4hrleistet war. Welche Vorgehensweisen sind gem\u00e4ss dem Bundesrat angemessen, damit die Grundrechte der eingekesselten Personen gewahrt werden?</p><p>4)&nbsp;Gewisse Personen, die offenbar in Not waren, haben von den anwesenden Ordnungskr\u00e4ften keine Hilfe erhalten. Welche Massnahmen sollten normalerweise ergriffen werden, damit die Pflicht erf\u00fcllt wird, Personen Hilfe zu leisten, die in Gefahr sind?</p><p>5)&nbsp;Artikel 31 der Bundesverfassung regelt, dass jede Person, der die Freiheit entzogen wird, Anspruch darauf hat, \u00fcber die Gr\u00fcnde des Freiheitsentzugs und \u00fcber ihre Rechte unterrichtet zu werden. Videos und andere Beweismittel zeigen, dass dieses Recht nicht gew\u00e4hrt wurde. Wird der Bundesrat dies untersuchen und im Fall einer Verletzung des verfassungsm\u00e4ssigen Rechts Massnahmen ergreifen?</p><p>6)&nbsp;H\u00e4lt der Bundesrat es f\u00fcr angemessen, dass die Organisatoren des Kollektivs \u00abNo G7\u00bb, die sich an die vom Regierungsrat festgelegten Regeln gehalten haben, umfangreiche Vermittlungs- und Vers\u00f6hnungsarbeit geleistet haben und mit ihren gelben Westen gut erkennbar waren, eingekesselt wurden?</p><p>7)&nbsp;Erkennt der Bundesrat an, dass die in den Punkten 3 bis 6 beschriebenen Vorgehen als willk\u00fcrlich empfunden werden k\u00f6nnen, eine Form der Kollektivstrafe darstellen und die Aus\u00fcbung des Demonstrationsrechts durch Abschreckung (chilling effect) einschr\u00e4nken k\u00f6nnen? Ist er der Ansicht, dass diese Vorgehen das Vertrauen zwischen den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowie den Beh\u00f6rden untergraben k\u00f6nnten?</p><p>8)&nbsp;W\u00fcrde der Bundesrat die Einleitung einer eingehenden Untersuchung unterst\u00fctzen, abh\u00e4ngig davon, wie schwerwiegend die Erkenntnisse sind, die in den kommenden Monaten ans Licht kommen?</p><p>9)&nbsp;Schliesslich, wird der Bundesrat alles unternehmen, das in seiner Macht liegt, um das Grundrecht zu sch\u00fctzen, an Demonstrationen teilnehmen zu k\u00f6nnen, und die Organisation von Demonstrationen nicht zu behindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1., 3., 4., 6. und 7. Zur Wahrung der Ordnung kann die Technik des sogenannten Einkesselns zum Einsatz kommen, die darin besteht, eine Gruppe von Personen vor\u00fcbergehend einzukreisen und dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschr\u00e4nken. Diese Technik wird insbesondere angewandt, um Gewalt zu verhindern, Identit\u00e4tskontrollen vorzunehmen oder die Festnahme mutmasslicher Straft\u00e4terinnen und Straft\u00e4ter zu erm\u00f6glichen. </p><p>Die Einsatzdoktrin der Polizei bei Demonstrationen in der Schweiz wird durch die kantonalen Polizeigesetzgebungen geregelt. Aus diesem Grund \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht zu den Vorkommnissen w\u00e4hrend der Demonstrationen am Rande des G7-Gipfels. Allgemein beruht die Einsatzdoktrin der Polizei bei Demonstrationen auf Deeskalation, Dialog und dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip. Gewaltt\u00e4tige Gruppen von friedlich Demonstrierenden abzugrenzen und Zwangsmassnahmen \u2013 zu denen die Einkesselung geh\u00f6rt \u2013 ausschliesslich als letztes Mittel anzuwenden, sind dabei vorrangige Ziele. Eine Einkesselung muss den Grunds\u00e4tzen der Gesetzm\u00e4ssigkeit, der Notwendigkeit und der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit entsprechen. Eine solche Intervention kann zu einer Einschr\u00e4nkung von Grundrechten, wie der pers\u00f6nlichen Freiheit oder der Versammlungsfreiheit, f\u00fchren.</p><p>Im Kanton Genf sind die Bestimmungen zur Organisation und Durchf\u00fchrung von Demonstrationen im <em>Loi sur les manifestations sur le domaine public </em>(LMDPu)<em> </em>geregelt.</p><p>&nbsp;</p><p>2., 5. und 8. Der Bundesrat hat keine Aufsichts- oder Kontrollbefugnisse hinsichtlich der von den kantonalen Beh\u00f6rden angeordneten polizeilichen Massnahmen. Die \u00f6ffentliche Sicherheit und die Wahrung der Ordnung liegen haupts\u00e4chlich in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Diese bestimmen die Sicherheitsdispositive und die Einsatztaktiken auf der Grundlage ihres kantonalen Rechts. Dabei haben sie sicherzustellen, dass ihre Interventionen den Grunds\u00e4tzen der Gesetzm\u00e4ssigkeit, der Notwendigkeit und der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit entsprechen. Ob die Voraussetzungen erf\u00fcllt waren, pr\u00fcfen die zust\u00e4ndigen Justizbeh\u00f6rden im Rahmen von Beschwerden gegen Entscheide oder Haftungsklagen von Personen, die eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Beim Polizeieinsatz vom 14.&nbsp;Juni 2026 in Genf haben die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden eine Einkesselung beschlossen, die laut ihren Angaben dazu diente, die mutmasslichen Gewaltt\u00e4terinnen und Gewaltt\u00e4ter zu identifizieren, und auf dem anwendbaren kantonalen Recht basierte. Im Falle einer Anzeige werden die zust\u00e4ndigen Justizbeh\u00f6rden pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen nach Artikel&nbsp;36 der Bundesverfassung (BV, SR&nbsp;101) erf\u00fcllt waren, insbesondere ob eine gesetzliche Grundlage bestand, ein \u00f6ffentliches Interesse vorlag und der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gewahrt war, um festzustellen, ob die Einschr\u00e4nkung der Grundrechte durch die polizeiliche Einkesselung rechtm\u00e4ssig war. </p><p>&nbsp;</p><p>9. Demonstrationen auf \u00f6ffentlichem Grund sind durch die verfassungsm\u00e4ssig garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit gesch\u00fctzt (Art.&nbsp;16 und 22 BV). Der Bundesrat anerkennt und unterst\u00fctzt das Recht, friedlich zu demonstrieren, verurteilt die Gewalttaten aber aufs Sch\u00e4rfste.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1787702400000)\/","SubmittedBy":"Chollet Clarence","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1787763897000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1787850308507)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781827200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Menschenrechte"}}