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Aber es geht um eine sehr wichtige Angelegenheit, n\u00e4mlich um die Frage, wann Suizidbeihilfe geleistet werden soll; es geht um den Bereich von Leben und Tod.</p>\n<p>Darum m\u00f6chte ich Ihnen den ablehnenden Standpunkt des Bundesrates hier bekanntgeben und auch begr\u00fcnden. In Erg\u00e4nzung zum Text der Stellungnahme, den Sie haben, darf ich Ihnen sagen: Diese Frage ist nicht leichtfertig gepr\u00fcft worden. Wir haben aufgrund einer Motion Ihrer Kommission f\u00fcr Rechtsfragen einen Bericht \u00fcber den ganzen Bereich Suizid und Suizidbeihilfe, auch \u00fcber den in diesem Zusammenhang angesprochenen Tourismus, und \u00fcber Palliativmedizin erarbeitet. Diesen Bericht haben wir im Mai 2006 im Bundesrat verabschiedet und haben ihn dem Parlament zur Beratung zugestellt. Seit \u00fcber einem Jahr liegt dieser Bericht noch unangetastet beim Parlament. Das bedaure ich, denn dort haben wir alle Fragen sehr gr\u00fcndlich bearbeitet. Wir haben uns die Sache nicht leichtgemacht. Es ist nicht nur ein Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Justiz, das die Frage gepr\u00fcft hat, sondern da war die Ethikkommission dabei, da waren \u00c4rzte, \u00c4rztegesellschaften, Psychiater, selbstverst\u00e4ndlich auch Vertreter des Strafvollzuges usw. dabei, und wir haben auch mehrere Hearings durchgef\u00fchrt.</p>\n<p>Ich verhehle nicht, dass die Meinungen nicht einheitlich sind. Es ist klar erkennbar: Es gibt Leute - das war in der nationalr\u00e4tlichen Debatte gut erkennbar -, die liberalisieren m\u00f6chten und \u00e4hnlich, wie das Herr Minelli macht, sagen: Wenn ein Mensch sich umbringen m\u00f6chte, dann soll er auch [PAGE 651] das Recht haben, dass man ihm hilft. Sie gehen also in der Gesinnung - nicht in der Anwendung, sondern in der Gesinnung - sehr weit. Dann gibt es solche, die ganz auf die strikte, restriktive L\u00f6sung setzen. Ich sage Ihnen auch, dass der Bundesrat diese Frage selbst sehr eingehend diskutiert hat. Er hat nicht einfach einen Bericht genehmigt, sondern wir haben lange dar\u00fcber gesprochen. Jetzt ist es schade, dass dieser Bericht hier nicht vorliegt, weil darin das ganze Spektrum behandelt ist.</p>\n<p>Ich gebe auch zu, dass am Schluss die Frage lautete, ob man etwas machen d\u00fcrfe oder nicht. Wenn man etwas f\u00fcr diejenigen mache, die den Schutz des Lebens ernst nehmen - ich gehe von der Auffassung aus, der Schutz des Lebens sei die wichtigste Aufgabe des Staates, und damit fand ich im Bundesrat eine klare Mehrheit -, dann sei eine solche Aufsichtspflicht zu pr\u00fcfen. Aber wir haben sie verworfen, und sie ist auch im Bericht schon verworfen worden.</p>\n<p>Warum? Der Bundesrat geht davon aus, dass in unserem Staat T\u00f6ten nicht erlaubt ist, ausser das Gesetz sage ausdr\u00fccklich, es sei erlaubt. T\u00f6ten muss grunds\u00e4tzlich verboten sein; das ist heute in Artikel 111 des Strafgesetzbuches klar so geregelt. T\u00f6ten ist verboten und muss verboten bleiben.</p>\n<p>Es war interessant, dass verantwortungsvolle \u00c4rzte zum Ausdruck brachten: Sehen Sie, T\u00f6ten muss verboten sein; wir m\u00fcssen dieses Verbot manchmal \u00fcberschreiten; das ist f\u00fcr uns unangenehm, weil wir nicht wissen, ob wir bestraft werden. Wir d\u00fcrfen nicht Hilfe leisten; wir d\u00fcrfen nichts tun, was den Tod beschleunigt, aber manchmal m\u00fcssen wir es tun. Daf\u00fcr haben wir in der Schweiz Artikel 115 des Strafgesetzbuches; das ist im Vergleich zu den umliegenden L\u00e4ndern eine einmalige Regelung. Wenn sie aus uneigenn\u00fctzigen Gr\u00fcnden geschieht, ist die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar. Dieses Fensterchen l\u00e4sst die Schweiz offen. Deutschland, Frankreich, Italien, \u00d6sterreich, alle umliegenden L\u00e4nder kennen das nicht. Das ist der Grund, warum dieser Sterbetourismus - wie er genannt worden ist - existiert. Die Freiheitlichen, die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch in dieser Beziehung betonen, sind der Meinung, es sei gut, das zu tun.</p>\n<p>Warum bek\u00e4mpfe ich ein solches Gesetz im Namen des Bundesrates? Es geht nicht darum, dass wir ein zus\u00e4tzliches Gesetz mehr oder weniger ablehnen - wenn die Mehrheit dem zustimmt, so machen wir es -, sondern wir sind \u00fcberzeugt, dass die Grenze h\u00e4ufiger \u00fcberschritten wird als heute und dass das auch noch sanktioniert wird, wenn wir dieses Gesetz haben. Das ist die grosse Gefahr. Darum haben wir Ihnen das vorgeschlagen. </p>\n<p>Bei den Ethikern - bei der Ethikkommission usw. - sind die Meinungen geteilt; das sage ich klar. Sie haben vielleicht den Artikel in der \"NZZ\" von zwei Mitgliedern dieser Kommission gelesen, die eher auf der liberalen Seite sind. Sie sagen, der Mensch habe auch ein Selbstbestimmungsrecht usw. Dann gibt es aber auch ganz andere Stimmen, die davor warnen.</p>\n<p>Der Bundesrat hat entschieden: Wenn wir das machen, w\u00fcrden wir so oder so das T\u00f6ten erlauben, obwohl wir der Meinung sind, es sei nicht erlaubt. Das geht auch klar aus diesem Bericht hervor, der dem Parlament vorliegt, den es aber bisher nicht beraten hat.</p>\n<p>Wie steht es heute mit der Handhabung? Wir haben ein Strafgesetzbuch; T\u00f6ten ist verboten, da gibt es nichts zu wollen! Beihilfe zum Suizid ist nicht erlaubt, ausser in einem ganz kleinen Bereich, wenn sie uneigenn\u00fctzig erfolgt. Dort kennen Sie die Diskussion \u00fcber die passive sowie die direkte und indirekte aktive Sterbehilfe; darauf m\u00f6chte ich jetzt nicht eingehen. Hier gibt es Missbr\u00e4uche, und Missbr\u00e4uche sind durch Strafen streng zu ahnden, weil es um Menschenleben geht. Hier geben wir auch zu, dass hier wahrscheinlich zu wenig gemacht wird. Ich sage es vorsichtig, wenn ich \"wahrscheinlich\" sage.</p>\n<p>Wir haben die Situation im Kanton Aargau dargelegt. Wir sind dem Fall klar nachgegangen. Der Kanton Aargau hat die strafrechtlichen Bedingungen und die Strafvollzugsbedingungen bis ins Detail vollzogen, nachdem er es zuvor auch nicht gemacht hatte, und er hat diese Missst\u00e4nde nicht mehr. Jetzt kann man sagen, daf\u00fcr gebe es noch andere Gr\u00fcnde, diese Organisation h\u00e4tte aufgrund von internen Schwierigkeiten ihre T\u00e4tigkeit verlegt; das weiss ich nicht. Aber es ist eine Tatsache.</p>\n<p>Es wird geltend gemacht, das gehe doch nicht, dass man sage, es gebe Kantone, die es recht machten, und dann gingen die Leute von dort in jene Kantone, die es nicht recht machten; man treibe sie von einem Kanton in den anderen. Wenn es alle Kantone recht machen, haben die Leute keine M\u00f6glichkeit auszuweichen, denn in den umliegenden L\u00e4ndern ist Suizidhilfe verboten, und zwar absolut. Auch die uneigenn\u00fctzige Suizidhilfe ist dort strafbar. Es gibt zwei Staaten, Holland und Belgien, die haben nicht die gleiche, aber auch eine etwas liberalere Regelung. Die Begr\u00fcndung, wenn ein Kanton eine strikte Praxis anwende, gehe man in den anderen, sticht also nicht.</p>\n<p>M\u00f6gliche Missbr\u00e4uche im Rahmen der Suizidhilfe sind durch eine konsequente Anwendung des Straf- und Gesundheitsrechtes zu unterbinden. Das ist die Meinung des Bundesrates. Das ist m\u00f6glich. Zust\u00e4ndig daf\u00fcr sind die Kantone und die Gemeinden. Man kann dar\u00fcber diskutieren, ob das Bundessache werden soll oder nicht. Aber es hat nichts zu tun mit der Aufsicht, sondern das ist dann eine strafrechtliche Zust\u00e4ndigkeit. Ich w\u00fcrde davon abraten.</p>\n<p>Wenn zum Beispiel die Grenzen von der uneigenn\u00fctzigen und damit selbstlosen Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung bzw. zur Fremdt\u00f6tung \u00fcberschritten werden oder bei der Verschreibung des todbringenden Bet\u00e4ubungsmittels Natrium-Pentobarbital der Sterbewunsch nicht sorgf\u00e4ltig und fachkundig abgekl\u00e4rt wird, sind die Beh\u00f6rden und nicht der Gesetzgeber gefordert. Wir haben hier wieder einen Bereich, in dem etwas nicht funktioniert, und statt dass man daf\u00fcr sorgt, dass es funktioniert, macht man ein neues Gesetz, und in diesem Fall nach Meinung des Bundesrates ein Gesetz, das die Sache verschlimmert. Aber man kann dann nach aussen so tun, als w\u00fcrde man es verbessern. </p>\n<p>Es ist unerl\u00e4sslich, dass auch nach jeder Selbstt\u00f6tung die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die Todesart in jedem einzelnen Fall sorgf\u00e4ltig und umfassend abkl\u00e4ren. Man hat davon auszugehen, dass bei einem aussergew\u00f6hnlichen Todesfall eine strafbare Handlung von Dritten grunds\u00e4tzlich vorliegen kann und nie ausgeschlossen werden kann. </p>\n<p>Das hat der Kanton Aargau beim \u00dcbergang zum neuen Regime gemacht. Ich will jetzt nicht den Kanton Aargau r\u00fchmen, aber es ist ein Kanton, der wie der Kanton Z\u00fcrich in dieser Beziehung stark unter Beschuss war. Dann wurde etwas gemacht, und wir haben das Resultat angeschaut und haben gesagt: Ja, es ist klar, hier ist konsequent eingegriffen worden. </p>\n<p>Die Beh\u00f6rden haben einen Augenschein vor Ort zu nehmen - in jedem einzelnen Fall -, Einvernahmen durchzuf\u00fchren, eine Untersuchung der Leiche durch einen sachverst\u00e4ndigen Arzt anzuordnen und den Sachverhalt abzukl\u00e4ren. Das macht man ja bei anderen aussergew\u00f6hnlichen Todesf\u00e4llen auch. Ebenso m\u00fcssen die Gesundheitsbeh\u00f6rden konsequent gegen Sorgfaltspflichtverletzungen von \u00c4rzten vorgehen - es wird gesagt, es gebe \u00c4rzte, die machten Gelegenheitsabgaben ohne sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung - und ihnen allenfalls die Bewilligung zur Berufsaus\u00fcbung entziehen. Denn wer das macht, der hilft, einen Menschen umzubringen, was verboten ist.</p>\n<p>Dort, wo die Handlungsm\u00f6glichkeiten genutzt werden und die Praxis konsequent eingef\u00fchrt wird, hat dies, wie ich gesagt habe, die Wirkung nicht verfehlt. In anderen Kantonen ist es schon vorher gemacht worden, und dort gibt es keine solchen Missst\u00e4nde. Im Kanton Aargau war es anf\u00e4nglich anders; dort wurden dann die Handlungsm\u00f6glichkeiten genutzt, und da bestehen die Missst\u00e4nde nicht mehr.</p>\n<p>Es ist etwas verd\u00e4chtig, dass vor allem die Staatsanwaltschaften und die Verantwortlichen nach neuen Aufsichtsgesetzen rufen: Das dispensiert sie zum Teil von der Verantwortung, die man ihnen aber nicht abnehmen kann. Statt dass die Gesetze vollzogen werden, wird in der \u00d6ffentlichkeit wieder der Erlass eines Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen [PAGE 652] gefordert. Damit kann man dann sagen, man habe das Gesetz nicht, daher k\u00f6nne man nichts tun. Aber das stimmt nicht. </p>\n<p>Neue Gesetze sch\u00fctzen nicht und sind keine taugliche und brauchbare L\u00f6sung, um Missbr\u00e4uche zu verhindern, die entstehen, weil die bestehenden Gesetze nicht angewendet werden. Die Gefahr ist sehr gross, dass dadurch lediglich von der eigentlichen Aufgabe, das geltende Gesetz konsequent anzuwenden, abgewichen wird. Mit dieser Auffassung ist der Bundesrat nicht alleine: Namhafte Psychiater, Mitglieder der Ethikkommission und die Suizidhilfeorganisationen - diese nennen sich besch\u00f6nigenderweise Sterbehilfeorganisationen; das sind aber Suizidhilfeorganisationen, weil sie n\u00e4mlich gar nicht beim Sterben helfen - erkennen diese Gefahr. Diese sind \u00fcber solche Aufsichtsgesetze sehr gl\u00fccklich; ich werde dann noch einige von ihnen zitieren.</p>\n<p>Statt eine Fremdt\u00f6tung zu verhindern, w\u00fcrde ein solches Gesetz diese in der Praxis f\u00f6rdern. Das ist unsere Auffassung, und darum lege ich das hier auch in aller Ernsthaftigkeit dar. Denn wir haben dann nicht einfach ein Gesetz mit etwas mehr B\u00fcrokratie und Aufsicht usw., sondern es wird - davon bin ich \u00fcberzeugt - zur erw\u00e4hnten Folge f\u00fchren. Wenn Sie das fordern, werden wir das sehen.</p>\n<p>Es w\u00e4re ausserordentlich gef\u00e4hrlich, wenn der Staat durch ein Aufsichtsgesetz gleichsam nach aussen diese Organisationen und ihre T\u00e4tigkeit legitimieren und ihnen gar ein G\u00fctesiegel verleihen w\u00fcrde. Der Staat muss n\u00e4mlich dann sagen, welches die Voraussetzungen sind, was man vorkehren muss, um das zu tun. Herr Schweiger hat gesagt, er sei dagegen, dass der Staat jemanden legitimiere. Aber es f\u00fchrt nat\u00fcrlich dazu; denn die Forderungen, die man aufstellt, w\u00fcrden erf\u00fcllt.</p>\n<p>Dann muss ich Ihnen sagen: Das ist nicht nur ein Problem von Organisationen, die Sie heute kennen, sondern Dritte, Private usw. haben alle auch die M\u00f6glichkeit, das zu tun, und diese m\u00fcssten ja auch irgendeiner solchen Bestimmung unterstellt werden.</p>\n<p>Ob ein Aufsichtsgesetz tats\u00e4chlich einen besseren Einblick in die Finanzen einzelner Organisationen erm\u00f6glicht, bezweifeln wir. Die Organisationen, um die es hier geht, sind im Handelsregister eintragungspflichtig, und man kann auch ihre Finanzstr\u00f6me genau untersuchen. Sterbehilfe findet in der Schweiz nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Die Regeln sind heute in der Bundesverfassung, im Bundesrecht und im kantonalen Recht, in Gemeindebeschl\u00fcssen wie im Standesrecht gegeben; das sagen auch alle verantwortungsvollen Personen. Es gibt viele \u00c4rzte, die eine Regelung m\u00f6chten, damit sie die Verantwortung nicht mehr tragen m\u00fcssen. Das ist begreiflich, aber man kann ihnen die Verantwortung nicht abnehmen.</p>\n<p>Hinsichtlich der Strafbarkeit der direkten aktiven Sterbehilfe besteht \u00fcberhaupt keine Rechtsunsicherheit. Sie ist verboten! Es gibt auch kein T\u00fcrchen, das man \u00f6ffnen k\u00f6nnte. Sie ist verboten; ich meine, sie m\u00fcsse verboten bleiben, wenn man weiss, was in der Welt alles geschehen ist, indem Menschen aus irgendwelchen - immer angeblich edlen - Gr\u00fcnden umgebracht wurden. Direkte aktive Sterbehilfe ist verboten!</p>\n<p>Unvermeidliche Grenzzonen, z. B. im Grenzbereich zwischen Schmerztherapie und gezielter Lebensverk\u00fcrzung, lassen sich nicht durch gesetzliche Regelungen aus der Welt schaffen. Das Strafgesetzbuch l\u00e4sst am konkreten Ort dieses kleine Fenster offen. Das kann nur in Eigenverantwortung geschehen und muss nach peinlichst genauer strafrechtlicher \u00dcberpr\u00fcfung kontrolliert werden. T\u00f6ten muss aber grunds\u00e4tzlich verboten bleiben.</p>\n<p>Erstrebenswert - damit komme ich zum anderen Teil dieses Berichtes - ist hingegen ein Ausbau des Angebotes der Palliativmedizin. Das steht auch im Bericht, den das Parlament noch nicht behandelt hat. Denn eine umfassende Unterst\u00fctzung und Betreuung todkranker Patienten erm\u00f6glicht es diesen Menschen, in W\u00fcrde zu leben und zu sterben. Die Palliativmedizin tr\u00e4gt dazu bei, den Sterbewunsch und die Nachfrage nach Suizidhilfe abzuschw\u00e4chen.</p>\n<p>In diesem Bericht wird auch die Frage behandelt - wir haben sie eingehend \u00fcberpr\u00fcft -, ob man nicht das Strafgesetzbuch \u00e4ndern sollte. Denn seit 1942 ist diese Frage in Artikel 115 StGB im Vergleich zum Ausland liberal geregelt, weil gem\u00e4ss diesem Artikel die Suizidhilfe aus Gr\u00fcnden, die nicht eigenn\u00fctzig sind, nicht strafbar ist. Alle, auch die ganz strikten Gegner dieser Regelungen, waren nicht der Meinung, dass man diesen Ausnahmefall \u00e4ndern soll, den die Schweiz hat. Aber der Vollzug dieser Regelungen muss konsequent geschehen. Weil dieses kleine Fenster im Einzelfall besteht, muss man keine Regelung machen, die diesen Einzelfall zul\u00e4sst.</p>\n<p>Warum ist die Bef\u00fcrchtung nicht ungerechtfertigt? Am 14. Juni 2007 erschien ein Artikel in \"24 heures\" von J\u00e9r\u00f4me Sobel, dem Pr\u00e4sidenten von Exit Suisse romande; Sie haben ihn vielleicht gelesen. Er schrieb, wenn der St\u00e4nderat einem Aufsichtsgesetz zustimme, ergebe sich daraus eine amtliche Anerkennung seiner Vereinigung. Das gebe ihr R\u00fcckendeckung, eine Art Qualit\u00e4tslabel. So legen diese Leute das aus; ich habe schon lange gemerkt, dass sie das nicht ungern h\u00e4tten.</p>\n<p>Wenn man die Motion jetzt ablehnt, besteht nat\u00fcrlich die Gefahr, dass angenommen wird, die Praxis sei ja noch in Ordnung. Das sagen wir allerdings nicht. Sie ist in den meisten Kantonen in Ordnung, aber sie ist nicht in allen Kantonen in Ordnung.</p>\n<p>Nun zur Diskussion, Herr Stadler: Sie haben die Ethikkommission angef\u00fchrt. Es ist nicht die geschlossene Ethikkommission, sondern es gibt auch einzelne Mitglieder; ich erw\u00e4hne Frau Ruth Baumann-H\u00f6lzle. Sie ist Medizinethikerin und Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Sie vertritt eine klare Meinung. Sie k\u00f6nnen das nachlesen, es ist ja jetzt in der Zeitung eine Diskussion erfolgt. Ich bin froh \u00fcber diese tiefsinnige Diskussion. Wir haben sie auch durch eigene Artikel angeregt, damit man hier auch etwas in der Tiefe diskutiert. Frau Baumann vertrat am 16. Juni 2007 im \"Bund\" klar die Meinung, dass eine staatliche Aufsichtskontrolle signalisieren w\u00fcrde, dass die standardm\u00e4ssige Selbstt\u00f6tung eine staatlich anerkannte Probleml\u00f6sung sei. Sie schrieb: \"Wenn die Gesetze derzeit schon nicht durchgesetzt werden, warum sollen dann Richtlinien greifen?\" Das ist die Gefahr.</p>\n<p>Ich weiss, dass Sie den Vorstoss \u00fcberweisen wollen; eine Mehrheit von Ihnen hat ihn unterschrieben. Ich wollte Ihnen in diesem Zusammenhang nur sagen, mit welcher Ernsthaftigkeit wir gegen diese L\u00f6sung antreten. Wir glauben, man verschlechtert die Situation nicht. Die strafrechtliche Arbeit, die heute nicht gemacht wird, wird noch lange nicht gemacht werden, weil man jetzt den Beweis hat, dass es ein neues Gesetz braucht. Darum kann man zuwarten und muss nichts tun. Das ist die Meinung des Bundesrates, und ich w\u00fcrde eigentlich dem Parlament empfehlen, dass man dann den erw\u00e4hnten Bericht einmal behandelt. Denn die Problematik geht weit \u00fcber diesen Fall hinaus. Das ist eine grunds\u00e4tzliche Frage, und ich glaube, wir sollten diese Fragen in grosser Verantwortlichkeit behandeln.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":6,"Start":"\/Date(1182439629630)\/","End":"\/Date(1182440908223)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849783217)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182439629630+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182440908223+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75658L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75658L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75658L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75658L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75658L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75658","Language":"DE","IdSubject":"11853","VoteId":null,"PersonNumber":1163,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>La Suisse est un des pays les plus lib\u00e9raux du monde en ce qui concerne l'assistance au suicide. Plusieurs organisations d'aide au suicide proposent leurs services, certains h\u00f4pitaux ou homes acceptent qu'elles agissent \u00e0 l'int\u00e9rieur de leurs murs et imposent des crit\u00e8res d'acceptation s\u00e9v\u00e8res.</p>\n<p>Je pense que l'aide au suicide devrait \u00eatre possible; cela ressortit \u00e0 la libert\u00e9 individuelle. Cependant, la prudence s'impose, car le sujet est tr\u00e8s d\u00e9licat et les cons\u00e9quences sont telles qu'on ne peut pas se permettre de se tromper.</p>\n<p>Une de ces organisations, en particulier, assiste des patients \u00e9trangers, des personnes qui ne sont pas en fin de vie ou des malades psychiques. Il semble aussi qu'outre les cotisations que ces associations per\u00e7oivent aupr\u00e8s de leurs membres, il leur arrive de recevoir des dons ou des legs en contrepartie des services rendus.</p>\n<p>Selon le droit suisse, l'activit\u00e9 de ces associations est l\u00e9gale. Elle s'inscrit dans un flou juridique qui permet l'aide au suicide, pour autant qu'elle ne soit pas motiv\u00e9e par des int\u00e9r\u00eats \u00e9go\u00efstes, mais refuse l'euthanasie active. Le Parlement a d\u00e9j\u00e0 abord\u00e9 ce sujet \u00e0 plusieurs reprises. Il aura certainement \u00e0 le faire encore, car les associations d'aide au suicide tentent d'accro\u00eetre leurs activit\u00e9s, m\u00eame si le nombre de suicides assist\u00e9s reste tr\u00e8s marginal par rapport \u00e0 celui de morts naturelles.</p>\n<p>La premi\u00e8re question, c'est l'extension des activit\u00e9s \u00e0 l'\u00e9tranger, ce qui peut nous mettre dans une position d\u00e9licate face \u00e0 nos voisins qui ont une l\u00e9gislation plus restrictive. Le tourisme de la mort, tel qu'on l'appelle quelquefois, se d\u00e9veloppe, et certains de nos voisins restent perplexes sur ce point.</p>\n<p>La deuxi\u00e8me question qui se pose est celle du suicide de personnes qui ne sont pas en fin de vie, comme par exemple des malades psychiques connaissant de grandes souffrances, des personnes d\u00e9pressives ou des jeunes tr\u00e8s gravement handicap\u00e9s, t\u00e9trapl\u00e9giques par exemple. Dans les cas de maladies psychiques en particulier, la capacit\u00e9 de discernement n'est pas toujours facile \u00e0 \u00e9tablir. Or, il est n\u00e9cessaire qu'elle le soit, sans quoi on se trouve dans un autre cas de figure, l'euthanasie active qui, elle, est punissable.</p>\n<p>La troisi\u00e8me question, c'est celle du financement des associations d'aide au suicide et de leur r\u00e9el d\u00e9sint\u00e9ressement. La Conf\u00e9d\u00e9ration a jug\u00e9 jusqu'\u00e0 maintenant que la surveillance de ces organisations relevait des cantons, mais les cantons se sentent quelquefois bien seuls face \u00e0 ce probl\u00e8me.</p>\n<p>Un suicide assist\u00e9 devrait r\u00e9pondre \u00e0 des crit\u00e8res \u00e9thiques pr\u00e9cis. Ces crit\u00e8res doivent \u00eatre d\u00e9finis et leur application devrait \u00eatre surveill\u00e9e. Quels crit\u00e8res voulons-nous reconna\u00eetre? Comment pouvons-nous en garantir le respect, en particulier en ce qui concerne les patients \u00e9trangers qui n'arrivent en Suisse que quelques jours avant leur mort? Il conviendrait aujourd'hui de faire le point sur certaines zones o\u00f9 le flou r\u00e8gne: l'assistance au suicide doit-elle se limiter aux personnes qui sont en fin de vie ou \u00e0 toute personne qui souffre intens\u00e9ment et qui exprime clairement son d\u00e9sir de quitter la vie? Peut-on s'appuyer sur l'article 8 de la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, comme l'affirme le Tribunal f\u00e9d\u00e9ral, et conclure que le droit \u00e0 la vie inclut le droit de choisir sa mort? et quelles sont les implications d'une telle interpr\u00e9tation? Jusqu'\u00e0 maintenant, on a toujours estim\u00e9 que la vie avait une valeur intangible, ind\u00e9pendamment de ce qu'en pensait la personne. Il y a l\u00e0 un changement important de paradigme qui peut \u00eatre lourd de cons\u00e9quences.</p>\n<p>Les arguments me paraissent suffisants pour que le Parlement se saisisse de cette question, c'est la raison pour laquelle je vous propose d'adopter cette motion.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Gis\u00e8le","SpeakerLastName":"Ory","SpeakerFullName":"Ory Gis\u00e8le","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":24,"CantonName":"Neuenburg","CantonAbbreviation":"NE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1182439387693)\/","End":"\/Date(1182439629630)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510849783203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182439387693+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182439629630+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75659L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75659L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75659L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75659L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75659L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75659","Language":"DE","IdSubject":"11853","VoteId":null,"PersonNumber":425,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich habe, wie viele andere auch, die Motion mitunterzeichnet. Ich habe sie nicht nur sehr oberfl\u00e4chlich gepr\u00fcft, wie es mir in Zusammenhang mit der Unterzeichnung anderer Vorst\u00f6sse leider auch schon passiert ist.</p>\n<p>Die \u00dcberlegung war die folgende: Ich f\u00e4nde es absolut falsch, wenn der Staat die Befugnis, die Kompetenz oder die Verpflichtung erhielte, dar\u00fcber zu entscheiden, welche Organisation die Bewilligung erh\u00e4lt, Sterbehilfe zu leisten. Eine Zulassung durch den Staat oder eine Bewilligungspflicht des Staates f\u00e4nde ich falsch, weil es dann in der Tat so w\u00e4re, dass solche Organisationen gleichsam mit dem Staat identifiziert w\u00fcrden und somit eine Art G\u00fctesiegel erhielten. Das w\u00e4re falsch.</p>\n<p>Die Motion enth\u00e4lt denn auch nur - aber immerhin - die Anregung bzw. im Falle einer Annahme den Auftrag an den Bundesrat, die Aufsichtst\u00e4tigkeit gegen\u00fcber solchen Organisationen zu regeln und eine Grundlage hierf\u00fcr zu schaffen. Dabei habe ich folgende \u00dcberlegungen angestellt: Rein staatsphilosophisch gesehen hat der Staat gegen\u00fcber den T\u00e4tigkeiten, die auf seinem Staatsgebiet ausgef\u00fchrt werden, Verantwortlichkeiten in unterschiedlicher Weise wahrzunehmen. Im Regelfall hat er sich der Einflussnahme zu enthalten; er hat der Selbstverantwortung des Einzelnen, der Organisationen und der Unternehmungen den Vorzug zu [PAGE 650] geben. Es gibt aber sensible Bereiche, bei denen f\u00fcr den Staat auch staatsphilosophisch gesehen eine Verpflichtung entsteht, korrigierend eingreifen zu k\u00f6nnen, falls die entsprechenden sensiblen T\u00e4tigkeiten nicht richtig ausgef\u00fchrt werden.</p>\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten stehen dem Staat hierf\u00fcr zur Verf\u00fcgung? Der Bundesrat erw\u00e4hnt, dass ihm eine hoheitliche T\u00e4tigkeit auch durch das Strafrecht m\u00f6glich ist: Das Strafrecht biete die M\u00f6glichkeit, etwas retrospektiv zu beurteilen, Konsequenzen zu ziehen, und bewirke damit, dass sich der Mensch - im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Strafe - richtig zu verhalten pflege. Das ist in vielen F\u00e4llen richtig; in diesem Bereich gen\u00fcgt es meines Erachtens aber nicht.</p>\n<p>Die zweite M\u00f6glichkeit einer Einflussnahme w\u00e4re eine Bewilligung. Aus den von mir genannten Gr\u00fcnden erachte ich eine Bewilligung und eine f\u00f6rmliche Zulassung als falsch.</p>\n<p>Dann bleibt eine Aufsicht, und eine Aufsicht kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Es mag vielleicht makaber scheinen, aber ich habe mir \u00fcberlegt, in welch anderem Zusammenhang der Staat Aufsichtst\u00e4tigkeiten aus\u00fcbt. Ein Bereich umfasst beispielsweise alle technischen T\u00e4tigkeiten, die in einem erheblichen Masse sicherheitsrelevant sind, und der Staat hat gerade hier mit einer neuen Gesetzesvorlage Ideen zum Durchbruch verholfen, die meines Erachtens auch hier Anwendung finden k\u00f6nnten. Es ist richtig, wenn der Staat bez\u00fcglich solcher sensiblen T\u00e4tigkeiten - seien sie nun sensibel bez\u00fcglich der Sicherheit oder eben auch bez\u00fcglich des Lebens von Menschen - gewisse Richtlinien vorgibt. Er hat gewisse Verhaltensweisen, gewisse Vorgehensweisen als notwendig zu erkl\u00e4ren, und er kann demjenigen, den er mit solchen Vorgehensvorschriften belastet, die Verpflichtung auferlegen, hier\u00fcber selbst die Kontrolle auszu\u00fcben. Ich k\u00f6nnte mir vorstellen, dass gerade in diesem Bereich die Verpflichtung, detaillierte Aufzeichnungen zu machen, genau festzuhalten, was jeweils gemacht wurde, die Einhaltung der Richtlinien festzuhalten, eine angemessene Selbstkontrolle der Organisationen w\u00e4re. Diese Selbstkontrolle allein gen\u00fcgt aber nicht. Der Staat muss erstens \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob diese Selbstkontrolle richtig gemacht wird; zweitens, ob diese Selbstkontrolle vollst\u00e4ndig gemacht wird, und drittens, ob aufgrund von Erfahrungen, die bei dieser Selbstkontrolle gemacht werden, ein Eingreifen staatlicherseits zu erw\u00e4gen ist.</p>\n<p>Wegen dieser M\u00f6glichkeit des relativ milden Vorgehens der staatlichen Instanzen ist es meines Erachtens richtig, dass wir diese Motion annehmen, damit wir dann aufgrund eines konkreten Vorschlages eine Entscheidung treffen k\u00f6nnen, welche dieser sehr sensiblen und sehr diffizilen Sache gerecht wird.</p>\n<p>In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Rolf","SpeakerLastName":"Schweiger","SpeakerFullName":"Schweiger Rolf","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":9,"CantonName":"Zug","CantonAbbreviation":"ZG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1182439035647)\/","End":"\/Date(1182439387693)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849783203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182439035647+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182439387693+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75660L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75660L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75660L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75660L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75660L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75660","Language":"DE","IdSubject":"11853","VoteId":null,"PersonNumber":1107,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Il n'y a pas lieu ici d'aborder le fond du sujet et d'ouvrir toute la discussion sur l'aide au suicide et sur la libert\u00e9 de choisir le moment et le moyen de mourir. Mais il y a lieu de parler s\u00e9rieusement de la mani\u00e8re dont les associations d'aide au suicide s'engagent \u00e0 l'\u00e9gard des personnes qui font ce choix et de la probl\u00e9matique de ce qu'on appelle tristement le tourisme de la mort.</p>\n<p>Toutefois, sur un sujet aussi d\u00e9licat, je souhaite pr\u00e9ciser deux choses en pr\u00e9ambule. Tout d'abord, m\u00eame si ce ne serait pas mon choix, je respecte la libert\u00e9 de chaque homme et de chaque femme de choisir comment il veut mourir, s'il peut le choisir - mais il ne le peut pas souvent. Choisir comment vivre les derniers moments de sa vie, par exemple avec ou sans acharnement th\u00e9rapeutique, \u00e0 l'h\u00f4pital ou \u00e0 la maison, avec une aide m\u00e9dicale l\u00e9g\u00e8re qui all\u00e8ge et abr\u00e8ge les souffrances ou aussi prendre la d\u00e9cision, apr\u00e8s m\u00fbre r\u00e9flexion, de mourir avec l'aide d'associations d'aide au suicide. D'autre part, on ne parle pas de ce th\u00e8me de la m\u00eame mani\u00e8re que d'autres sujets. C'est d\u00e9licat, cela touche aux convictions de chacun, mais aussi \u00e0 des exp\u00e9riences de vie qu'il est difficile de codifier ou de g\u00e9n\u00e9raliser, et \u00e0 l'intimit\u00e9 de la personne.</p>\n<p>Apr\u00e8s ces quelques remarques d'introduction, venons-en maintenant \u00e0 la motion proprement dite. Le texte en est simple: cr\u00e9er une base l\u00e9gale pour surveiller les organisations d'aide au suicide. Je n'attirerai votre attention que sur un aspect de la probl\u00e9matique. Nous savons qu'il y a un v\u00e9ritable tourisme du suicide en provenance de l'\u00e9tranger. La soci\u00e9t\u00e9 Dignitas nous a fourni de la documentation dans laquelle elle reconna\u00eet que 60 pour cent des personnes qui se sont adress\u00e9es \u00e0 elle proviennent d'Allemagne. Dignitas souhaite que l'on ne ferme pas les fronti\u00e8res et se permet de rappeler les \u00e9v\u00e9nements de la Deuxi\u00e8me Guerre mondiale et les r\u00e9fugi\u00e9s qu'ils ont engendr\u00e9s. Cette comparaison est particuli\u00e8rement malheureuse et maladroite. Les fronti\u00e8res existent, aujourd'hui encore, pour des r\u00e9fugi\u00e9s venant du monde entier, comme ceux qui ont exist\u00e9 pendant la Deuxi\u00e8me Guerre mondiale, alors que pour le tourisme de la mort on devrait abolir les fronti\u00e8res.</p>\n<p>La probl\u00e9matique du tourisme de la mort est une des raisons - il y en a d'autres - pour lesquelles il y a lieu de cr\u00e9er une base l\u00e9gale. De plus, les associations ont le devoir de faire preuve de transparence quant \u00e0 leurs activit\u00e9s, leur mode de fonctionnement et leur gestion financi\u00e8re. Pour cela, m\u00eame s'il existe des possibilit\u00e9s de contr\u00f4le ou d'intervention au niveau cantonal pour d\u00e9celer ou pr\u00e9venir les abus, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral admet dans sa r\u00e9ponse qu'elles ne sont pas utilis\u00e9es. Je ne reviens par sur l'exemple du canton d'Argovie que je voulais citer, Monsieur Stadler a expliqu\u00e9 que le fait que Dignitas ait quitt\u00e9 un appartement dans le canton pr\u00e9cit\u00e9 n'\u00e9tait pas d\u00fb \u00e0 un probl\u00e8me d'application stricte de la loi.</p>\n<p>Il est tout de m\u00eame \u00e9tonnant que le D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de justice et police, et donc le Conseil f\u00e9d\u00e9ral, ne reconnaisse pas qu'il y a, comme on le dit en allemand, \"Handlungsbedarf\" dans ce domaine, puisque la Commission nationale d'\u00e9thique et m\u00eame l'association romande d'aide au suicide Exit demandent d'agir. Le Minist\u00e8re public du canton de Zurich affirme qu'il n'a pas les moyens ad\u00e9quats pour reconna\u00eetre et sanctionner les abus. D'apr\u00e8s la Commission nationale d'\u00e9thique, la r\u00e9glementation souhait\u00e9e est loin d'\u00eatre un monstre administratif et juridique. Elle permet simplement de s'assurer que les associations remplissent les conditions et crit\u00e8res \u00e9tablis et donnent la garantie qu'elles les appliqueront. Ce qui est en jeu, c'est l'image de la Suisse par rapport au tourisme de la mort, mais c'est aussi, et de mani\u00e8re plus importante encore, la protection des personnes qui choisissent en toute libert\u00e9 de mourir en recourant \u00e0 l'aide au suicide.</p>\n<p>C'est pourquoi je vous recommande d'adopter la motion Stadler.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Madeleine","SpeakerLastName":"Amgwerd","SpeakerFullName":"Amgwerd Madeleine","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1182438791270)\/","End":"\/Date(1182439035647)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510849783203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182438791270+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182439035647+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75661L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75661L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75661L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75661L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75661L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75661","Language":"DE","IdSubject":"11853","VoteId":null,"PersonNumber":531,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Vorerst danke ich Ihnen, dass Sie meine Motion so zahlreich unterzeichnet haben. Da der Bundesrat die Motion meines Erachtens nicht nur aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden zur Ablehnung beantragt, muss ich mich etwas vertiefter mit seiner Stellungnahme befassen.</p>\n<p>In der Schweiz ist gem\u00e4ss Artikel 115 des Strafgesetzbuches Suizidbeihilfe nicht strafbar, sofern sie nicht aus selbsts\u00fcchtigen Motiven erfolgt. Daran will ich \u00fcberhaupt nichts \u00e4ndern. Mein Vorstoss fordert auch nicht - das will ich unterstreichen - eine gesetzliche Regelung im Bereich der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe. Hier haben wir meines Erachtens gute Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die doch eine Art Richtschnur f\u00fcr das \u00e4rztliche Handeln sind.</p>\n<p>Auf die liberale Regelung von Artikel 115 StGB, die heute nicht zur Diskussion steht, st\u00fctzen sich die verschiedenen Sterbehilfeorganisationen. Grunds\u00e4tzlich hat jede Person sowie jede Organisation in der Schweiz die M\u00f6glichkeit, legal Suizidbeihilfe zu leisten oder eine solche Leistung anzubieten.</p>\n<p>In den letzten Jahren haben wir eine starke Zunahme solcher organisierter Suizide zu verzeichnen. Dies zeigt alleine ein Blick auf die Zahlen des Kantons Z\u00fcrich: Im Jahre 2000 gab es 33 F\u00e4lle, 5 davon aus dem Ausland. Im Jahre 2003 waren es schon 129 F\u00e4lle, 94 davon aus dem Ausland, und im Jahre 2006 waren es bereits 221 F\u00e4lle, 174 davon aus dem Ausland. Damit haben wir innerhalb der letzten drei Jahre wieder fast eine Verdoppelung der Zahlen. Beim sprunghaften Anstieg der F\u00e4lle aus dem Ausland muss man von einem eigentlichen Sterbetourismus in die Schweiz sprechen. Was halten wir von diesem Sterbetourismus?</p>\n<p>Wir haben somit eine liberale Regelung der Suizidhilfe; das ist so. Wir haben nun eine breite Grauzone, welche die Gefahr von Missbr\u00e4uchen mit sich bringt. Die Grenze zwischen legalem und strafbarem Verhalten ist sehr schnell \u00fcberschritten. Wenn die Urteilsf\u00e4higkeit gegeben ist und der Wunsch klar genug vorgebracht wurde, kann die Sterbebegleitung bereits erfolgen.</p>\n<p>Wir haben nun zahlreiche Problemf\u00e4lle: Wie steht es beispielsweise mit der Feststellung der Urteilsf\u00e4higkeit, namentlich bei besonders sch\u00fctzenswerten Personen wie Jugendlichen oder psychisch Kranken? Wie steht es mit der Tatherrschaft der suizidwilligen Person? Oder wie steht es mit der \u00dcberpr\u00fcfung der finanziellen Vorg\u00e4nge unter dem Gesichtspunkt der selbsts\u00fcchtigen Motive?</p>\n<p>Beim Sterbetourismus ergeben sich zus\u00e4tzliche Probleme. Die zwingend notwendigen Abkl\u00e4rungen zu Krankheit, Urteilsf\u00e4higkeit sowie Autonomie und Konstanz des Sterbewunsches k\u00f6nnen bei Suizidwilligen, die aus dem Ausland anreisen, oft nur rudiment\u00e4r \u00fcberpr\u00fcft werden. Denn sie reisen in der Regel am Sterbetag in die Schweiz ein, f\u00fchren je ein Gespr\u00e4ch mit einem Vertreter der Suizidhilfeorganisation und dem Arzt, der das Rezept ausstellt - in der Regel ist es ein Vertrauensarzt der Organisation -, und wenige Stunden sp\u00e4ter erhalten sie das t\u00f6dliche Medikament.</p>\n<p>Der Wunsch zum Suizid muss meines Erachtens autonom und frei von Druck zustande kommen - beispielsweise auch frei vom Druck, den Angeh\u00f6rigen zur Last zu fallen. Die Abkl\u00e4rung des Sterbewunsches einer sterbewilligen Person braucht Zeit und kann nicht im Schnellzugstempo abgehakt werden. Es sind gr\u00f6sste Sorgfalt und Sachkompetenz gefragt. Den Suizidhelfern kommt eine zentrale Rolle zu, so bez\u00fcglich Integrit\u00e4t, Pers\u00f6nlichkeit und Kompetenz; im Weiteren ist eine vollst\u00e4ndige Transparenz bez\u00fcglich Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Statistik gefragt. In all diesen Bereichen haben die Sterbehilfeorganisationen heute freie Hand. Missbr\u00e4uchen ist mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht beizukommmen. Bei der begleiteten Suizidhilfe geht es um Leben und Tod. Dass wir hier keine gen\u00fcgende Aufsicht und keine gen\u00fcgenden Sorgfaltskriterien haben, muss uns doch aufr\u00fctteln.</p>\n<p>Der Bundesrat sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, quasi mit dem Hinweis, die Kantone m\u00fcssten eigentlich die Gesetze nur besser vollziehen. Das geltende Bundesrecht, so z. B. das Strafrecht, regelt aber exakt die eben geschilderten Problembereiche nicht und beseitigt die Missbrauchsgefahr nicht. Wenn wir die kantonalen und kommunalen Gesetze konsultieren - ich denke an die Gesundheitsgesetze, die Erlasse im Spital-, Pflege- und Heimwesen -, stellen wir fest, dass auch diese Erlasse keine gen\u00fcgende Handhabe f\u00fcr eine wirksame Aufsicht bieten. Man verweist in der Stellungnahme des Bundesrates auf die M\u00f6glichkeiten der Strafuntersuchung oder darauf, dass man einem Arzt die Praxisbewilligung entziehen k\u00f6nne. Aber auch wenn man jemanden nachtr\u00e4glich wegen unzul\u00e4ssiger Suizidhilfe strafrechtlich belangen kann, hilft das der verstorbenen Person nicht mehr.</p>\n<p>Der Bundesrat verweist in der Stellungnahme als Beispiel f\u00fcr einen quasi wirksamen Vollzug der Beh\u00f6rden auf den Kanton Aargau: Dignitas habe im Kanton Aargau nur kurze Zeit eine Sterbewohnung betrieben und sich dann wieder in den Kanton Z\u00fcrich zur\u00fcckgezogen. Ich m\u00f6chte dem Kanton Aargau durchaus attestieren, dass er die Gesetze gut vollzieht. Ich habe mich aber auch entsprechend erkundigt: Der Grund f\u00fcr die Schliessung der Dignitas-Filiale im Kanton Aargau war anscheinend nicht der konsequente Gesetzesvollzug, sondern es ging um interne Differenzen bei Dignitas.</p>\n<p>Selbst wenn es so w\u00e4re, wie der Bundesrat schreibt, kann es doch nicht sein, dass wir durch eine Art Vertreibungspolitik nach dem Motto \"Aus den Augen, aus dem Sinn\" noch einen innerstaatlichen Sterbetourismus aufziehen; mir gen\u00fcgt der Sterbetourismus aus dem Ausland. Der Bundesrat schreibt, Dignitas sei nun neu auch buchf\u00fchrungspflichtig, die Finanzfl\u00fcsse k\u00f6nnten auch \u00fcberpr\u00fcft werden. Dignitas ist heute buchf\u00fchrungspflichtig, aber andere Organisationen m\u00fcssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden und sind damit auch nicht buchf\u00fchrungspflichtig. Wie wollen Sie hier die Finanzen auch nachtr\u00e4glich \u00fcberpr\u00fcfen? Es geht ja dann im Hintergrund um die Frage der selbsts\u00fcchtigen Motive im Sinne von Artikel 115 StGB. Auch hier \u00fcberzeugt mich die Stellungnahme des Bundesrates nicht.</p>\n<p>Der Bundesrat - das ist eines seiner Hauptargumente - bef\u00fcrchtet, dass er durch eine Aufsichtsgesetzgebung eine Mitverantwortung \u00fcbern\u00e4hme oder den Sterbehilfeorganisationen damit ein staatliches G\u00fctesiegel ausstellen w\u00fcrde. Dazu habe ich zwei Bemerkungen: [PAGE 649]</p>\n<p>1. Wenn ich einen liberalen Artikel 115 StGB habe und als Bund vor den mir dargelegten Problembereichen und Missbrauchsgefahren die Augen verschliesse, \u00fcbernehme ich auch eine Verantwortung. Auch wenn wir nichts tun, \u00fcbernehmen wir eine Verantwortung.</p>\n<p>2. Wenn ich f\u00fcr ein Aufsichtsgesetz bin - und ich m\u00f6chte es betonen: nur dieser Bereich steht mit meiner Motion zur Diskussion -, heisst das noch lange nicht, dass ich die begleitete Suizidhilfe propagieren muss. Nein, ich sage nur, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Eine \u00e4hnliche Situation hatten wir doch schon beim Schwangerschaftsabbruch. Auch dort anerkannte ich gesetzgeberischen Handlungsbedarf, damit muss ich noch lange nicht den Schwangerschaftsabbruch propagieren; auch verleihe ich damit dem Schwangerschaftsabbruch kein G\u00fctesiegel.</p>\n<p>Wenn es schlussendlich um Leben und Tod geht und der Bundesrat von einer m\u00f6glichen \"B\u00fcrokratisierung\" spricht, dann habe ich doch etwas M\u00fche. Der gleiche Bund erl\u00e4sst Bundesvorschriften, Regelungen f\u00fcr die berufsm\u00e4ssige Ehe- und Partnerschaftsvermittlung. Bei der begleiteten Sterbehilfe sieht er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p>\n<p>Wir k\u00f6nnen uns auf Bundesebene dieser Aufgabe und Verantwortung nicht entziehen. Wir haben eine Verantwortung, dass Menschen in einer Notlage vor Missbr\u00e4uchen gesch\u00fctzt werden. Zwei ethische Anliegen haben wir in den Vordergrund zu r\u00fccken: den Respekt f\u00fcr die freie Selbstbestimmung und die F\u00fcrsorge f\u00fcr suizidgef\u00e4hrdete Menschen.</p>\n<p>Mein Anliegen wird von der nationalen Ethikkommission unterst\u00fctzt. Das k\u00f6nnen Sie einer Stellungnahme zur Beihilfe zum Suizid aus dem Jahre 2005 entnehmen. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften schreibt am 7. Juni 2006 in einem Schreiben an den Bundesrat: \"Dass gerade da, wo es um Leben und Tod geht, nur ungen\u00fcgende Sorgfaltskriterien und keine Aufsicht besteht, ist unbefriedigend. Wir sind klar der Auffassung, dass der Bund im Bereich der Sterbehilfeorganisationen eine Aufsichtspflicht hat. Wenn er diese an die Kantone delegiert, besteht die Gefahr, dass durch die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen das Ph\u00e4nomen des Sterbetourismus weiter Bl\u00fcten treibt.\"</p>\n<p>Auch die Sterbehilfeorganisation Exit hat sich schon zu Worte gemeldet. Andreas Blum, Kommunikationsbeauftragter und Vorstandsmitglied von Exit, meinte gegen\u00fcber den Medien: \"Wenn wir Missbr\u00e4uche in diesem hochsensiblen Bereich verhindern wollen, braucht es eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene.\"</p>\n<p>Eine R\u00fcckfrage beim leitenden Staatsanwalt des Kantons Z\u00fcrich best\u00e4tigt mir auch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.</p>\n<p>Ich danke Ihnen, wenn Sie der Annahme der Motion zustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Hansruedi","SpeakerLastName":"Stadler","SpeakerFullName":"Stadler Hansruedi","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1182438064817)\/","End":"\/Date(1182438791270)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849783203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182438064817+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182438791270+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75662L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75662L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75662L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75662L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75662L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75662","Language":"DE","IdSubject":"11853","VoteId":null,"PersonNumber":277,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1577,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"Bieri","SpeakerFullName":"Bieri Peter","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":9,"CantonName":"Zug","CantonAbbreviation":"ZG","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1182438020067)\/","End":"\/Date(1182438064817)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849783187)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182438020067+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182438064817+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"11853","Language":"DE","IdMeeting":"880","VerbalixOid":250170,"SortOrder":1,"Modified":"\/Date(1447070013477)\/"}}