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Es geht um eine Gesamtrevision des Vormundschaftsrechtes, auch wenn jetzt der Name ein anderer ist. Worum geht es? Es geht um die Verbesserung der privatrechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr erwachsene Personen, die ohne fremde Hilfe ihr Leben nicht - oder nicht mehr - meistern k\u00f6nnen. Es ist also in erster Linie eine Verbesserung der privatrechtlichen Rahmenbedingungen. Es setzt an einem anderen Ort an als das bisherige Vormundschaftsrecht.</p>\n<p>Das Vormundschaftsrecht des Zivilgesetzbuches stammt im Wesentlichen unver\u00e4ndert aus dem Jahr 1907. Das ist nicht ein Grund, um es abzuschaffen - das betone ich als konservativer Politiker -; es ist eher ein Indiz daf\u00fcr, dass es ein sehr gutes Recht war. Sonst w\u00e4re es schon lange abgeschafft worden. Dinge, die so lange halten, m\u00fcssen ihre St\u00e4rken haben, sonst w\u00e4ren sie nicht fortgef\u00fchrt worden. Es [PAGE 824] ist aber nicht zuletzt auch in der Praxis weiterentwickelt worden, und es passt jetzt nicht mehr ganz f\u00fcr alle Lebensverh\u00e4ltnisse.</p>\n<p>Der Reformbedarf im Vormundschaftsrecht ist heute praktisch in allen Kreisen unbestritten. Ich habe eigentlich niemanden gefunden, der sagt, wir br\u00e4uchten gar keine Reform. Denken Sie an die ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und die Komplexit\u00e4t des heutigen Lebens, denken Sie an die unterschiedliche Bedeutung der Familie im Jahre 1907 und heute. Damals hatten wir ganz andere Strukturen. F\u00fcr Menschen, die ohne fremde Hilfe nicht mehr leben k\u00f6nnen, ist heute die Ausgangslage im privaten Bereich nat\u00fcrlich ganz anders.</p>\n<p>Was meinen wir mit dem Begriff der Totalrevision? Die Totalrevision ist nicht so zu verstehen, dass wir das geltende Recht und die hundertj\u00e4hrige Erfahrung damit \u00fcber den Haufen werfen, sondern wir wollen das, was sich bew\u00e4hrt hat, in der revidierten Vorlage verankern. Die Vorlage will das Bestehende reformieren und nicht revolutionieren. Wir wollen aber auch das Augenmass f\u00fcr neue Rechtsinstitute behalten und daf\u00fcr sorgen, dass die Aufgabe unten - damit meine ich die Gemeinden, die Kantone und schlussendlich immer Personen, die mit Menschen zu tun haben - bew\u00e4ltigt werden kann.</p>\n<p>Neu ist an diesem Gesetz die betonte F\u00f6rderung der Selbstbestimmung in der Form der eigenen Vorsorge. Man will also, dass der Mensch selbst bestimmen kann f\u00fcr den Fall, dass er sich einst nicht mehr selbst helfen kann. Es ist wichtig, dass jemand vorsorgliche Verf\u00fcgungen treffen und bestimmen kann, was mit seinem Verm\u00f6gen geschieht, wenn er stirbt. Aber der Mensch hat oft nicht vorgesorgt bez\u00fcglich der Frage, was mit ihm selbst geschieht, wenn er unzurechnungsf\u00e4hig wird und sich nicht mehr selbst helfen kann. Diese Situationen stellt diese Vorlage in den Vordergrund. Eine handlungsf\u00e4hige Person soll deshalb rechtzeitig selber festlegen k\u00f6nnen, wie sie im Fall ihrer Urteilsunf\u00e4higkeit betreut und vertreten werden soll. Das ist neu mit dem Vorsorgeauftrag m\u00f6glich. Der Mensch bestimmt \u00fcber sich selbst f\u00fcr die Zeit, wo er nicht mehr selbst bestimmen kann. </p>\n<p>Auch wird eine bundesrechtliche Regelung der sogenannten Patientenverf\u00fcgung vorgeschlagen. Das ist ein wichtiges Instrument der Autonomie im Medizinalbereich. Was soll im Medizinalbereich mit einer Person geschehen, wenn ein Zustand eintritt, wo sie im betreffenden Moment nicht mehr f\u00e4hig ist, selbst zu entscheiden? Das steht im Vordergrund. Nat\u00fcrlich kann man sagen, das sei gut und recht, aber die Frage sei, wie viele Leute das benutzen werden. Es ist nicht unsere Sache, dar\u00fcber zu entscheiden - wir wollen auch niemanden dazu zwingen -, aber je mehr Menschen diese M\u00f6glichkeit benutzen, desto einfacher wird nat\u00fcrlich sp\u00e4ter die Regelung.</p>\n<p>Neu ist sodann die St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t in der Familie und die Entlastung des Staates durch st\u00e4rkere Gewichtung der Betreuung durch Angeh\u00f6rige. Es geht also nicht nur darum, dass der Mensch bez\u00fcglich der Zukunft, in der er vielleicht nicht mehr zurechnungsf\u00e4hig ist, selbst bestimmt, sondern wir appellieren hier - das ist vielleicht eine konservative Auffassung, aber sie wird hier aufgenommen und wird heute wieder moderner - an die St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t in der Familie, indem ihr eine Aufgabe zugewiesen wird. Wichtig ist auch die Entlastung des Staates durch eine st\u00e4rkere Gewichtung der Betreuung durch Angeh\u00f6rige. Je n\u00e4her diese bei den Hilfsbed\u00fcrftigen sind, desto besser ist in der Regel die Hilfe. Angeh\u00f6rigen oder Menschen, die einer urteilsunf\u00e4higen Person nahestehen, werden deshalb gewisse gesetzliche Vertretungsrechte einger\u00e4umt. Sie haben ein berechtigtes Interesse, in einem verantwortbaren Umfang ohne grosse Umst\u00e4nde gewisse Entscheide treffen zu k\u00f6nnen. Damit wird einem grossen Bed\u00fcrfnis der Praxis Rechnung getragen. Es ist n\u00e4mlich erfreulich, dass das von Praktikern in die Arbeiten eingebracht wurde und nicht einem theoretischen Weltbild entsprungen ist.</p>\n<p>Die Vorlage will wie erw\u00e4hnt auch Bestehendes reformieren. Ein wichtiges Anliegen sind massgeschneiderte beh\u00f6rdliche Massnahmen. Solche Anordnungen folgen dem Grundsatz, den wir hier ernst nehmen: So wenig wie m\u00f6glich, aber so viel wie n\u00f6tig. Es geht nicht darum, hier eine m\u00f6glichst umfangreiche Regelung vorzusehen, sondern nur das, was unbedingt n\u00f6tig ist: Es soll so wenig wie m\u00f6glich, aber so viel wie n\u00f6tig in die Rechtsstellung des Betroffenen eingegriffen werden. Das verlangt auch die W\u00fcrde des Menschen.</p>\n<p>Die heutigen amtsgebundenen Massnahmen - Vormundschaft, Beiratschaft, Beistandschaft - haben einen zu starren, vorgegebenen Inhalt. Leute, die damit zu tun haben, sagen immer wieder: Wir haben hier eine zu starre Regelung, die wir einhalten m\u00fcssen, wir haben zu wenig Flexibilit\u00e4t. Dies wird dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit nicht immer gerecht, weil man von der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit her eigentlich etwas anderes m\u00f6chte, aber gehindert wird.</p>\n<p>Darum schlagen wir als einzige amtsgebundene Massnahme neu nur noch die Beistandschaft vor. Alles andere wird eliminiert; es gibt nur noch ein Instrument, die Beistandschaft. Dabei werden, je nach Schutzbed\u00fcrftigkeit des Betroffenen, verschiedene Formen der Beistandschaft unterschieden. Dass dabei auch die Handlungsf\u00e4higkeit ber\u00fchrt sein kann, versteht sich von selbst. Wir geben uns also nicht der Illusion hin, dass man die Handlungsf\u00e4higkeit der Betroffenen nicht ber\u00fchren muss.</p>\n<p>Massgeschneiderte beh\u00f6rdliche Massnahmen kommen aber nicht zum Tragen, wenn die verantwortlichen Beh\u00f6rden dies nicht veranlassen oder damit \u00fcberfordert sind. Das Gesetz ist das eine; gerade in diesen Bereichen ist aber nat\u00fcrlich auch die F\u00e4higkeit der handelnden Personen von gr\u00f6sster Bedeutung. Ich sehe das jetzt auch in anderen Bereichen \u00fcberall: Wir haben viele Gesetze, die gut gemeint sind, sie werden aber nicht oder nur mangelhaft durchgesetzt. Im Vormundschaftsbereich ist es h\u00e4ufig so, dass Vorm\u00fcnder von der Aufgabe \u00fcberfordert sind. Das k\u00f6nnen wir hier nicht \u00e4ndern, aber wir k\u00f6nnen den verantwortlichen Beh\u00f6rden doch einen gewissen Raster geben, damit die \u00dcberforderung nicht zu gross wird.</p>\n<p>Damit kommen wir wahrscheinlich zum politischen Kernst\u00fcck - Herr B\u00fcrgi und Herr Schiesser haben es anget\u00f6nt -, n\u00e4mlich zur Beh\u00f6rdenorganisation, zu den Fachbeh\u00f6rden. Ich verhehle Ihnen nicht, dass wir am Schluss relativ lange gehabt haben, um uns da durchzuringen. Die Nachteile, die erw\u00e4hnt worden sind, sind uns bekannt. Wir haben nicht einfach mit fliegenden Fahnen etwas Neues gemacht, sondern wir haben abgewogen. Ich bin heute der Auffassung, dass wir bei diesem neuen Instrument der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde eine Fachbeh\u00f6rde vorschreiben m\u00fcssen. Auf die Gemeinde bezogen heisst das, dass man diese Beh\u00f6rde in kleinen Gemeinden wahrscheinlich etwas zusammenlegen muss. Das steht ihnen frei; sie m\u00fcssen es nicht tun, aber von den Kosten her ist es wahrscheinlich m\u00f6glich.</p>\n<p>F\u00fcr diese Fachbeh\u00f6rde ist eigentlich der franz\u00f6sische Ausdruck der bessere; \"autorit\u00e9 interdisciplinaire\" gibt den Sinn etwas besser wieder. Auf Deutsch hat man ja auch den \"Fachidioten\"; also ist \"autorit\u00e9 interdisciplinaire\" eigentlich der bessere Ausdruck. Das kann eine Verwaltungsbeh\u00f6rde oder ein Gericht sein. Mit der vorgeschlagenen Professionalisierung werden Reformbestrebungen unterst\u00fctzt, welche die Kantone zum Teil bereits von sich aus eingeleitet haben. Man kann heute nicht mehr einfach guten Gewissens sagen - wie es zwar noch gemacht wird -, dass der Gemeinderat jetzt diese Beh\u00f6rde ist. F\u00fcr diese massgeschneiderten Produkte - es geht um die Betrauung mit dem Kinder- und Erwachsenenschutz - ist das zu wenig . Aber wie die Kantone das dann machen, ist ihre Sache. Herr B\u00fcrgi hat mit Recht gesagt, dass hier Dinge vorgeschrieben sind, welche das materielle Recht erfordert. Darum muss man auch mit dem n\u00f6tigen Respekt an diese Sache herangehen, und das werden wir mit den Kantonen auch tun, das kann ich Ihnen versprechen.</p>\n<p>Schliesslich m\u00f6chte ich die f\u00fcrsorgerische Freiheitsentziehung erw\u00e4hnen. Hier besteht nach unserer Meinung kein grundlegender Reformbedarf, da die erforderlichen Anpassungen an die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention bereits auf 1978 zur\u00fcckgehen. Allerdings verschweige ich Ihnen nicht, dass die f\u00fcrsorgerische Freiheitsentziehung in der [PAGE 825] Praxis auch Probleme mit sich bringt; das wissen wir. In den Zeitungen war von F\u00e4llen die Rede, in denen der f\u00fcrsorgerische Freiheitsentzug leichtfertig unterbunden worden ist, weil man an sich keine rechtliche Handhabung gehabt habe. Aber die bundesr\u00e4tliche Regelung will bei F\u00e4llen station\u00e4rer Behandlung einer psychischen St\u00f6rung ohne Zustimmung der betroffenen Person eine L\u00fccke f\u00fcllen. Das ist n\u00e4mlich heute eigentlich der Hauptnachteil, dass nichts geschehen kann, wenn die Zustimmung der Betroffenen nicht vorliegt, und das sind die F\u00e4lle, die Schwierigkeiten bereiten.</p>\n<p>Zum Schluss eine Bemerkung zur Frage des Zeitplans, die aufgeworfen wurde: Wir sehen, dass die Kantone und die Gemeinden in den n\u00e4chsten Jahren einen grossen Reformaufwand zu bew\u00e4ltigen haben. Die eidgen\u00f6ssische Zivilprozessordnung und die eidgen\u00f6ssische Strafprozessordnung umzusetzen, bringt f\u00fcr die Kantone grosse Ver\u00e4nderungen; f\u00fcr gewisse Kantone mehr, f\u00fcr andere weniger. Sie sind auch mit der Gerichtsorganisation besch\u00e4ftigt, denn das Bundesgerichtsgesetz betrifft auch die Kantone. Das bringt \u00c4nderungen. Wir stehen den Kantonen aber auch bei, soweit wir k\u00f6nnen. Ich erinnere Sie daran: W\u00e4hrend Sie jetzt die eidgen\u00f6ssische Strafprozessordnung beraten, ist das Bundesamt f\u00fcr Justiz daran, mit den Kantonen die Einf\u00fchrungsgesetzgebung vorzubereiten, sodass die Kantone auf Verwaltungsebene eigentlich die Entw\u00fcrfe f\u00fcr die Einf\u00fchrungsgesetzgebung schon haben werden, wenn Sie die Schlussabstimmung noch in dieser Legislatur machen - was ich hoffe.</p>\n<p>Das Ziel ist, das Ganze bis 2010 einzuf\u00fchren. Wir machen Druck, um diesen Zeitplan einzuhalten. Sie m\u00fcssen sehen, dass einer der Missst\u00e4nde in der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung - namentlich bei grossen F\u00e4llen - heute diese zersplitterte Strafprozessordnung ist. Ein weiterer Missstand ist die viel zu lange Dauer, die durch solch verschiedene Prozessordnungen verursacht wird. Aber wir nehmen auch R\u00fccksicht auf die Kantone. Wir haben die Termine bei der Gerichtsorganisation, der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung so koordiniert, dass man diese praktisch gleichzeitig einf\u00fchren kann. Diese Vorlagen sind priorit\u00e4r. Der Bundesrat wird mit den Kantonen noch zu er\u00f6rtern haben, wann sie die Inkraftsetzung dieses revidierten Erwachsenenschutzes bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen. </p>\n<p>Ich m\u00f6chte Ihrer Kommission herzlich danken, dass sie jetzt als erstberatende Kommission eingesprungen ist; urspr\u00fcnglich war ja der Nationalrat als Erstrat vorgesehen. Noch wichtiger, als dass die Kantone es schnell einf\u00fchren, ist, dass wir ihnen die Richtung vorgeben. In welche Richtung geht die k\u00fcnftige Revision? Wenn die Kantone das wissen, k\u00f6nnen sie alles, was heute schon da ist, eben fliessend bewerkstelligen. Darum danke ich Ihnen, dass Sie dieses Gesetz noch in dieser Legislatur als Erstrat beraten, und ich danke Ihnen hier f\u00fcr die wohlwollende Aufnahme.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":6,"Start":"\/Date(1190882786037)\/","End":"\/Date(1190883747723)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849805203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190882786037+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190883747723+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78564L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78564L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78564L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78564L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78564L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"78564","Language":"DE","IdSubject":"12414","VoteId":null,"PersonNumber":379,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Noch ganz kurz zu zwei Punkten: Im Recht haben wir ganz allgemein den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit: das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip. Dieser Grundsatz ist bei dieser Vorlage wichtig. Meines Erachtens ist es mit dieser Gesetzesvorlage sehr gut gelungen, ihn umzusetzen: Wir haben in erster Linie die Selbstvorsorge, in zweiter Linie den Einbezug der Personen, die den zu betreuenden oder urteilsunf\u00e4higen Personen am n\u00e4chsten stehen, und in dritter Linie - wie eine Kaskade - massgeschneiderte gesetzliche Massnahmen, die im Einzelfall gem\u00e4ss dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zur Anwendung kommen.</p>\n<p>Die Bef\u00fcrchtungen betreffend die Regionalisierung, wie sie auch den Voten von Herrn B\u00fcrgi und Herrn Schiesser zu entnehmen waren, sind wahrscheinlich zutreffend. Ich m\u00f6chte aber doch Folgendes festhalten: So, wie ich es sehe, geht das Bundesrecht hier nicht so weit wie bei den Zivilstands\u00e4mtern, wo es vorschreibt, ein Zivilstandsamt m\u00fcsse so und so viele Personen umfassen bzw. es m\u00fcsse eine Grossregionalisierung stattfinden. Das verlangen wir hier vom Bundesrecht her nicht. Wir sagen, die Kantone k\u00f6nnen es organisieren, und wie Herr Schiesser gesagt hat, sind die Kantone gr\u00f6sstenteils auch daran, das zu tun, denn f\u00fcr den Einzelfall braucht es vielfach auch Fachleute.</p>\n<p>Man darf beim Begriff \"Fachleute\" aber nicht stur sein. Wir haben in der Kommission auch eine Passage aus der Botschaft diskutiert, wo es heisst, in der Fachbeh\u00f6rde m\u00fcssten unbedingt auch Juristen vertreten sein. Wir wollen nicht so weit gehen - wir kommen auf diesen Artikel noch zu sprechen -, dass wir genau vorschreiben, wie die Fachbeh\u00f6rden im Einzelnen zusammengesetzt sein m\u00fcssen. Hier ist also Flexibilit\u00e4t angebracht, und die guten Erfahrungen der letzten Jahre mit diesen Beh\u00f6rden sind mit einzubeziehen. Der Bund wird aufgrund des Gesetzes wie gesagt nicht so weit gehen wie bei den Zivilstands\u00e4mtern, und ich hoffe, dass so etwas auch nicht bei irgendeiner Vollzugsverordnung durch die Hintert\u00fcre so eingef\u00fchrt wird. Das ist nicht die Absicht des Gesetzgebers.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Franz","SpeakerLastName":"Wicki","SpeakerFullName":"Wicki Franz","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1190882613487)\/","End":"\/Date(1190882786037)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849805203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190882613487+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190882786037+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78565L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78565L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78565L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78565L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78565L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"78565","Language":"DE","IdSubject":"12414","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich bin selbstverst\u00e4ndlich f\u00fcr Eintreten und f\u00fcr die Detailberatung dieser Vorlage, die, so meine ich, vom Bundesrat und von der Verwaltung, insbesondere nach der Vernehmlassung, sehr gut vorbereitet worden ist. Das hat sicher wesentlich dazu beigetragen, dass wir in der Kommission mit einer recht schwierigen [PAGE 823] Materie und einem umfangreichen Teil des Zivilgesetzbuches rasch vorw\u00e4rtsgekommen sind und dass wir - Sie sehen das auf der Fahne - relativ wenige \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Entwurf des Bundesrates vorschlagen.</p>\n<p>1. Zun\u00e4chst zu einem materiellrechtlichen Aspekt: Wir brauchen nicht lange auszuf\u00fchren, dass sich seit 1907 unsere gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse sehr stark ver\u00e4ndert haben, dass neue Bed\u00fcrfnisse entstanden sind, auch durch die neuen Lebensformen. Die Individualisierung der Gesellschaft verlangt andere Instrumente als 1907, als es noch darum ging, die Rechtsetzung auf die Grossfamilie und auf die Mehrgenerationenfamilie auszurichten. Ich begr\u00fcsse es ausserordentlich, dass diese neue Vorlage, wie es auch Herr Bundesrat Blocher in der Eintretensdebatte in der Kommission ausgef\u00fchrt hat, zu einer St\u00e4rkung des Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Personen f\u00fchren soll und dass dieser Aspekt einen wesentlichen Pfeiler der Revision des Vormundschaftsrechtes zu einem Erwachsenenschutzrecht darstellt.</p>\n<p>In diesem Bereich sind zwei bundesrechtliche Regelungen von neuen Instrumenten zu erw\u00e4hnen, die ich auch aus der Praxis heraus sehr begr\u00fcsse - sie wurden vom Pr\u00e4sidenten unserer Kommission bereits geschildert -: zum einen der Vorsorgeauftrag und zum anderen die Patientenverf\u00fcgung. Auch wenn wir hier zum Teil kantonalrechtliche Regelungen haben, begr\u00fcsse ich eine bundesrechtliche, einheitliche Regelung, namentlich auch bei der Patientenverf\u00fcgung. Diese Patientenverf\u00fcgung, wiederum aufgrund eines gest\u00e4rkten Selbstbestimmungsverlangens der Bev\u00f6lkerung, ist ein grosses Bed\u00fcrfnis vieler Leute. Die Patientenverf\u00fcgung wird heute schon in grossem Umfang angewendet und umgesetzt. Das andere ist der Vorsorgeauftrag, der angesichts der demografischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen Einschr\u00e4nkungen bei vielen Leuten, auch im geistigen Bereich, ebenfalls einem grossen Bed\u00fcrfnis entspricht. Er wird auch heute schon angewendet, aber zum Teil ohne klare gesetzliche Regelung. Ich begr\u00fcsse es ausserordentlich, dass dieser Vorsorgeauftrag, der ja just am Anfang der Gesetzesvorlage steht, hier im Bundeszivilrecht eine umfassende Regelung erf\u00e4hrt.</p>\n<p>2. Im Sinne der Intervention von Herrn Kollege B\u00fcrgi m\u00f6chte ich einer Hoffnung Ausdruck geben. Wir haben, wie ich das kurz dargelegt habe, anstelle des heutigen Vormundschaftsrechtes eine neue materiellrechtliche Ordnung des Erwachsenenschutzrechtes vor uns. Ich m\u00f6chte die Hoffnung ausdr\u00fccken, dass trotz der verschiedenen Bestimmungen, die die Organisationshoheit der Kantone einschr\u00e4nken, den Kantonen daraus nicht allzu schwere und zu umfassende zus\u00e4tzliche Lasten und Aufgaben gegen\u00fcber dem heutigen Rechtszustand entstehen. Es soll nicht sein, dass in den Kantonen ein komplizierter und schwerf\u00e4lliger Beh\u00f6rdenapparat aufgebaut werden muss. Ich bin auch dankbar daf\u00fcr, dass die Vorlage den unterschiedlichen Traditionen in der Schweiz bei der Beh\u00f6rdenorganisation Rechnung tr\u00e4gt. Es wird nicht einfach gefordert, es m\u00fcsse ein Gericht als Vormundschaftsbeh\u00f6rde eingesetzt werden - z. B. aus der Sicht welscher Kantone - oder es m\u00fcsse eine Verwaltungsbeh\u00f6rde nach dem  Muster der Deutschschweiz sein. Man \u00fcberl\u00e4sst dies den Kantonen.</p>\n<p>3. Zur Forderung, dass es eine Fachbeh\u00f6rde sein muss: Ich stimme dieser Forderung zu, weil das neue Erwachsenenschutzrecht doch entsprechende Kenntnisse voraussetzt. Es wird nicht mehr m\u00f6glich sein - wir haben das in unserem Kanton in Vorwegnahme des neuen Erwachsenenschutzrechtes bereits entsprechend umgesetzt -, dass Laienbeh\u00f6rden diese Aufgabe ohne Weiteres werden erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Mit dem neuen Recht werden vermehrt dem Einzelfall angepasste L\u00f6sungen gefordert. Bei der Bestimmung dieser Fachbeh\u00f6rde muss es aber m\u00f6glich sein - das hat sich bei uns als Bed\u00fcrfnis erwiesen -, dass erfahrene Leute, zum Beispiel erfahrene Pr\u00e4sidentinnen oder Pr\u00e4sidenten von bisherigen Vormundschaftsbeh\u00f6rden, einbezogen werden. Bei solchen Leuten soll anerkannt werden, dass sie das Kriterium der besonderen Fachkenntnisse erf\u00fcllen und dass sie Mitglieder dieser Fachbeh\u00f6rden sein k\u00f6nnen, auch unter dem neuen Recht. Damit wird darauf R\u00fccksicht genommen, dass bisheriges Wissen in die neue Beh\u00f6rde \u00fcberf\u00fchrt und dass auch die Erfahrung als Kriterium anerkannt wird, dass jemand Mitglied einer Fachbeh\u00f6rde sein kann.</p>\n<p>Wir haben also eine L\u00f6sung gefunden, gem\u00e4ss welcher nicht nur Juristen, Sozialp\u00e4dagogen, Psychologen, \u00c4rzte usw. diese Voraussetzungen der Fachanforderung in der neuen Beh\u00f6rde erf\u00fcllen, sondern wonach auch die Erfahrung aus der bisherigen T\u00e4tigkeit in Vormundschaftsbeh\u00f6rden ein Kriterium f\u00fcr die Aufnahme in eine solche Fachbeh\u00f6rde sein kann. Das wollte ich hier zuhanden des Amtlichen Bulletins ausf\u00fchren. Vielleicht kann man von diesen M\u00f6glichkeiten auch in anderen Kantonen profitieren.</p>\n<p>Ich bin f\u00fcr Eintreten und Zustimmung zu den Antr\u00e4gen der Kommission. In weiten Teilen sind wir mit dem Entwurf des Bundesrates ohne Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge einverstanden, weil diese Vorlage gut vorbereitet war und demzufolge wenige Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge vonseiten der Kommission vorliegen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Fritz","SpeakerLastName":"Schiesser","SpeakerFullName":"Schiesser Fritz","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1190882118410)\/","End":"\/Date(1190882613487)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849805203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190882118410+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190882613487+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78566L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78566L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78566L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78566L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78566L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"78566","Language":"DE","IdSubject":"12414","VoteId":null,"PersonNumber":538,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Sie haben vom Kommissionspr\u00e4sidenten eine W\u00fcrdigung dieser Vorlage geh\u00f6rt; sie ist ja im Wesentlichen unbestritten. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so deswegen, weil diese Vorlage es verdient, dass zwei oder drei Gesichtspunkte noch speziell hervorgehoben werden. </p>\n<p>Es handelt sich n\u00e4mlich hier um ein Gesetz - man h\u00f6re und staune -, das nicht mehr den beh\u00f6rdlichen Schutz, also den Staat, vor die Eigenverantwortung stellt, sondern in die umgekehrte Richtung geht. Wir haben hier beim Erwachsenenschutz, wo es ja darum geht, die Schw\u00e4che und Hilfsbed\u00fcrftigkeit Erwachsener irgendwie in den Griff zu bekommen, ein neues Institut; das ist die eigene Vorsorge. Das neue Recht sieht vor, dass handlungsf\u00e4hige Personen f\u00fcr den Fall ihrer Handlungsunf\u00e4higkeit zum Voraus Vorkehrungen treffen k\u00f6nnen, f\u00fcr den Fall, dass sie urteilsunf\u00e4hig werden sollten. Das Selbstbestimmungsrecht der Person kann damit also wenigstens ein St\u00fcck weit \u00fcber den Eintritt einer allf\u00e4lligen Urteilsunf\u00e4higkeit hinaus gerettet werden. Ich denke, das verdient es wirklich, als gesetzgeberischer Weg und gesetzgeberische L\u00f6sung speziell erw\u00e4hnt zu werden. Ich spreche in diesem Zusammenhang auch von der Patientenverf\u00fcgung. </p>\n<p>Eine zweite wesentliche Neuerung, die meines Erachtens auch eine gute Tendenz aufweist, ist die St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t der Familie und damit die Entlastung des Staates.</p>\n<p>F\u00fcr zwei Bereiche werden hilfreiche L\u00f6sungen f\u00fcr urteilsunf\u00e4hige Personen vorgesehen. Es geht darum, dass Ehegatten und eingetragene Partner unter bestimmten Voraussetzungen in gewissem Rahmen kraft des Gesetzes urteilsunf\u00e4hige Partner vertreten. Auf der anderen Seite wird f\u00fcr den Fall, dass keine Patientenverf\u00fcgung vorliegt, vorgesehen, wer in welcher Reihenfolge Urteilsunf\u00e4hige bei medizinischen Massnahmen vertritt. Das sind zwei Gesichtspunkte, die der Erw\u00e4hnung bed\u00fcrfen.</p>\n<p>Wenn ich schon das Wort ergriffen habe, m\u00f6chte ich aber noch auf einen Punkt hinweisen, der mir etwas zu denken gibt: die Beh\u00f6rdenorganisation. Herr Kollege Wicki hat die Stellungnahme des Pr\u00e4sidenten der KKJPD zitiert. Ich m\u00f6chte festhalten, dass im neuen Artikel 440 ZGB in Bezug auf die Organisation der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde, die ja sehr viele Aufsichtsfunktionen hat, erkl\u00e4rt wird, es sei eine Fachbeh\u00f6rde, die von den Kantonen bestimmt werde. Aber auch wenn erkl\u00e4rt wird, die Kantone seien frei, wie sie das regeln wollen, so sind sie in Tat und Wahrheit nicht mehr so frei. Der Bund nimmt hier ganz eindeutig Einfluss auf die Beh\u00f6rdenorganisation und damit auf die kantonale Organisationshoheit.</p>\n<p>Wenn Sie die Botschaft zur Hand nehmen, dann k\u00f6nnen Sie auf Seite 7073 lesen, was man sich unter dieser Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde vorstellt und was sie alles k\u00f6nnen muss. Die Kantone sind somit faktisch - faktisch - nicht mehr frei; diese Umschreibung der Fachbeh\u00f6rde l\u00e4sst ihnen diesbez\u00fcglich im Grunde genommen keine grosse Freiheit. Freiheit besteht noch bei der Entscheidung, ob das eine Verwaltungs- oder eine Gerichtsbeh\u00f6rde sein soll. Aber wir gehen sehr weit. Es muss hier klar festgehalten werden, dass aufgrund dieser Vorschrift gewachsene Beh\u00f6rdenstrukturen in den Kantonen nicht mehr aufrechterhalten werden k\u00f6nnen. Das ist so.</p>\n<p>Ich habe v\u00f6lliges Verst\u00e4ndnis, Herr Bundesrat Blocher, f\u00fcr diese Richtung, aber es muss einfach klar festgehalten werden, dass wir hier wieder eingreifen. Die Vormundschaftsbeh\u00f6rdenl\u00f6sung, wie wir sie in unserem Kanton, aber auch in vielen anderen Kantonen haben, kann nicht mehr aufrechterhalten werden; sie besteht darin, dass eine Gemeindebeh\u00f6rde das macht, unterst\u00fctzt von einem Sekretariat. Das wird zu Ende sein. In diesem Zusammenhang m\u00f6chte ich das unterst\u00fctzen, was Herr Wicki gesagt hat und was der Pr\u00e4sident der KKJPD gesagt hat: Wir m\u00fcssen vorsichtig sein, damit wir die Kantone in der Anpassung ihrer Beh\u00f6rdenorganisation nicht \u00fcberfordern. Ich erinnere an die ganze Geschichte mit den Zivilstands\u00e4mtern. Das ist jetzt abgeschlossen. Aber wir sind jetzt mitten in der Umsetzung - Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung, insbesondere dann aber auch die Frage betreffend das Staatsanwaltsmodell -, und wir m\u00fcssen den Kantonen im Hinblick auf die Inkraftsetzung gen\u00fcgend Zeit geben, damit sie das verkraften k\u00f6nnen, Herr Bundesrat Blocher. </p>\n<p>Wir sollten hier also etwas \"step by step\" vorgehen, damit diese Anpassungen in den Kantonen ruhig durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen sehen, dass in unserem Kanton beispielsweise allein die Strafprozessordnung eine unglaubliche Diskussion \u00fcber die Beh\u00f6rden und Gebietsorganisation ausl\u00f6st. Um den politischen Prozess sauber f\u00fchren zu k\u00f6nnen, braucht es entsprechend Zeit. Ich sehe ein, dass wir Neuerungen in der Beh\u00f6rdenorganisation vornehmen, aber man muss sich bewusst sein, was das f\u00fcr die Kantone bedeutet.</p>\n<p>In diesem Sinne bin ich selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr Eintreten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Hermann","SpeakerLastName":"B\u00fcrgi","SpeakerFullName":"B\u00fcrgi Hermann","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":20,"CantonName":"Thurgau","CantonAbbreviation":"TG","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1190881695083)\/","End":"\/Date(1190882118410)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849805187)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190881695083+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190882118410+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78567L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78567L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78567L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78567L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78567L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"78567","Language":"DE","IdSubject":"12414","VoteId":null,"PersonNumber":1314,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>La mati\u00e8re dont traite ce projet de r\u00e9vision du Code civil est particuli\u00e8rement d\u00e9licate. Le cheminement \u00e0 suivre s'apparente \u00e0 une course de haute montagne sur une ar\u00eate, \"eine Gratwanderung\": chaque \u00e9cart que l'on pourrait faire d'un c\u00f4t\u00e9 ou de l'autre menacerait de nous faire tomber soit dans l'incurie \u00e0 l'\u00e9gard des personnes d\u00e9pendantes, soit dans l'exc\u00e8s de contr\u00f4le social enfreignant inutilement la libert\u00e9 individuelle.</p>\n<p>Nous sommes donc dans un domaine particuli\u00e8rement sensible o\u00f9 la soci\u00e9t\u00e9 doit d\u00e9finir comment assurer le bien de ses membres en l'absence de leur volont\u00e9 ou parfois aussi partiellement contre leur volont\u00e9. Cela n\u00e9cessite un dispositif complexe qui permette de doser ad\u00e9quatement les mesures de protection, de peser les int\u00e9r\u00eats des personnes par rapport aux int\u00e9r\u00eats des proches et de la soci\u00e9t\u00e9, pour finalement aboutir \u00e0 une protection qui s'ajuste le mieux possible aux circonstances.</p>\n<p>Une importante question qu'il s'agit de trancher, et qui a passablement occup\u00e9 la commission, est de savoir quelle doit \u00eatre l'autorit\u00e9 comp\u00e9tente pour prononcer des mesures de protection, pour en contr\u00f4ler l'ex\u00e9cution et pour proc\u00e9der aux arbitrages n\u00e9cessaires entre l'int\u00e9r\u00eat de la personne et celui de son entourage.</p>\n<p>La merveilleuse diversit\u00e9 culturelle de notre pays a oblig\u00e9 le Conseil f\u00e9d\u00e9ral \u00e0 avancer avec prudence sur ce sujet-l\u00e0 dans sa volont\u00e9 de professionnaliser les autorit\u00e9s de protection de l'adulte. Dans mon canton, cette autorit\u00e9 de protection de l'adulte est une autorit\u00e9 judiciaire; ailleurs, c'est une autorit\u00e9 administrative; ailleurs encore, c'est une autorit\u00e9 politique, \u00e0 savoir l'ex\u00e9cutif communal.</p>\n<p>Pour certains, l'abandon de cette fonction de l'ex\u00e9cutif, qui consistait \u00e0 examiner des cas personnels, \u00e0 prononcer des curatelles ou d'autres mesures, est un d\u00e9chirement p\u00e9nible. Pour d'autres, dont je suis, il s'agit d'une saine \u00e9volution. En tant que membre d'un ex\u00e9cutif d'une ville, je n'aurais jamais voulu devoir, \u00e0 l'\u00e9poque, me m\u00ealer de l'examen de cas personnels de mes concitoyens et me prononcer sur des mesures de protection \u00e0 leur \u00e9gard.</p>\n<p>Dans le domaine de la proc\u00e9dure p\u00e9nale, mon canton devra se plier \u00e0 un mod\u00e8le qui est \u00e9tranger \u00e0 sa tradition. Dans le cas pr\u00e9sent, j'observe avec satisfaction que c'est plut\u00f4t lui [PAGE 822] qui sert de mod\u00e8le et que ce sont d'autres cantons qui devront s'adapter \u00e0 cette unification.</p>\n<p>Cela dit, je d\u00e9plore tout de m\u00eame un peu que le Conseil f\u00e9d\u00e9ral ait fait partiellement marche arri\u00e8re en renon\u00e7ant \u00e0 sa volont\u00e9 initiale de faire des autorit\u00e9s de protection de l'adulte des autorit\u00e9s judiciaires. Car les mesures qui sont prises \u00e0 l'\u00e9gard des personnes, dans le cadre de la loi que nous examinons, constituent des limitations consid\u00e9rables de la libert\u00e9 individuelle. De m\u00eame que nous avons jug\u00e9, dans le Code de proc\u00e9dure p\u00e9nale, que de telles mesures - les mesures de contrainte en l'occurrence - devaient \u00eatre plac\u00e9es sous le contr\u00f4le d'un tribunal ad hoc, de m\u00eame j'estime que les mesures que permet ici le Code civil justifieraient qu'elles soient de la comp\u00e9tence d'une autorit\u00e9 judiciaire.</p>\n<p>Diff\u00e9rentes innovations sont \u00e0 saluer dans le cadre de la r\u00e9vision qui nous occupe:</p>\n<p>1. le r\u00f4le donn\u00e9 aux personnes proches de la personne incapable de discernement, auxquelles sont confi\u00e9es de larges comp\u00e9tences qui signifient \u00e9galement une grande responsabilit\u00e9;</p>\n<p>2. la protection renforc\u00e9e des personnes incapables de discernement plac\u00e9es en institution, qui constitue une avanc\u00e9e notable. On sait que ces personnes sont particuli\u00e8rement vuln\u00e9rables, qu'elles sont parfois victimes de maltraitance, et le fait qu'on introduise ici des notions comme le contrat d'assistance, la r\u00e9glementation des mesures de contention ou la surveillance des institutions, \u00e9galement de mani\u00e8re inopin\u00e9e, est garant d'un progr\u00e8s;</p>\n<p>3. l'\u00e9chelonnement des mesures tut\u00e9laires, notamment avec la mise en place de quatre types de curatelles en fonction du degr\u00e9 d'incapacit\u00e9 de la personne et de la contribution possible des proches: cela permettra de mieux respecter le principe de la proportionnalit\u00e9 dans la restriction de la libert\u00e9 individuelle;</p>\n<p>4. un encadrement pr\u00e9cis du placement \u00e0 des fins d'assistance, ce qui permettra de mieux garantir le droit des personnes plac\u00e9es avec, en particulier, un examen p\u00e9riodique de la validit\u00e9 des mesures prononc\u00e9es et l'obligation de tenir compte, autant que possible, de la volont\u00e9 de la personne;</p>\n<p>5. l'extension de la responsabilit\u00e9 de l'Etat \u00e0 l'ensemble du domaine du droit de la protection de l'enfant et de l'adulte, ce qui garantira une meilleure r\u00e9paration des dommages qui sont, h\u00e9las, in\u00e9vitables mais souvent tr\u00e8s douloureux dans ce domaine-l\u00e0.</p>\n<p>Le projet qui nous est soumis m'appara\u00eet donc comme \u00e9tant \u00e9quilibr\u00e9. Il a su trouver le bon chemin entre les ab\u00eemes de l'incurie et ceux du m\u00e9pris des droits individuels. La commission ne propose que de rares ajustements qui ne s'\u00e9cartent gu\u00e8re de la voie trac\u00e9e.</p>\n<p>J'entrerai donc en mati\u00e8re et je soutiendrai les amendements de la commission.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Pierre","SpeakerLastName":"Bonh\u00f4te","SpeakerFullName":"Bonh\u00f4te Pierre","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":24,"CantonName":"Neuenburg","CantonAbbreviation":"NE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1190881291647)\/","End":"\/Date(1190881661630)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510849805187)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190881291647+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190881661630+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78568L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78568L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78568L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78568L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=78568L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"78568","Language":"DE","IdSubject":"12414","VoteId":null,"PersonNumber":379,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Bis ich das andere Dossier hervorgeholt habe, habe ich Gelegenheit, Ihnen, Herr Pr\u00e4sident, nochmals herzlich f\u00fcr den gestrigen, sehr angenehmen und eindr\u00fccklichen St\u00e4nderatsausflug zu danken - und ich glaube, das darf ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen tun. Wir haben uns gestern st\u00e4rken k\u00f6nnen, damit wir den Rest dieser Legislatur mit Ihnen zusammen, Herr Pr\u00e4sident, gut \u00fcberstehen; besten Dank!</p>\n<p>Nun zur Vorlage zum Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht: Vor genau 100 Jahren verabschiedete das eidgen\u00f6ssische Parlament im Rahmen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auch das Vormundschaftsrecht. Dieses ist seither im Wesentlichen unver\u00e4ndert geblieben und gilt heute noch. Es sind dies die Artikel 360 bis 450 des Zivilgesetzbuches. </p>\n<p>In verschiedenen Beziehungen entsprechen diese Bestimmungen unseren heutigen Verh\u00e4ltnissen und Anschauungen nicht mehr, daher sollen sie grundlegend erneuert werden. Beim Vormundschaftsrecht geht es um rechtliche Massnahmen zugunsten schwacher Personen, die ihre Angelegenheiten nicht besorgen k\u00f6nnen und f\u00fcr die andere Hilfen nicht ausreichen. Das geltende Vormundschaftsrecht sieht drei amtsgebundene Massnahmen vor, n\u00e4mlich die eigentliche Vormundschaft, die Beiratschaft und die Beistandschaft. Diese drei Massnahmen haben infolge des Grundsatzes der Typengebundenheit und der Typenfixierung einen gesetzlich genau umschriebenen Inhalt. Daneben gibt es die f\u00fcrsorgerische Freiheitsentziehung, die es erlaubt, eine hilfsbed\u00fcrftige Person in einer Einrichtung, also in einem Heim, zu betreuen. </p>\n<p>Die Gesamtrevision des Vormundschaftsrechts hat zum Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr erwachsene Personen, die ohne Hilfe durch Dritte ihr Leben nicht oder nicht mehr meistern k\u00f6nnen, zu verbessern. Folgende wesentliche Punkte weist die Vorlage auf:</p>\n<p>1. Zur Neukonzeption der beh\u00f6rdlichen Massnahmen: Der heutige gesetzliche Massnahmenkatalog ist starr und tr\u00e4gt dem Einzelfall zu wenig Rechnung. Die bisherigen beh\u00f6rdlichen Massnahmen sollen deshalb durch sogenannte Massnahmen nach Mass ersetzt werden, die dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip vermehrt Rechnung tragen.</p>\n<p>Als einheitliches Rechtsinstitut ist die Beistandschaft vorgesehen. Diese wird dann angeordnet, wenn eine Person wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen St\u00f6rung oder eines \u00e4hnlichen Schw\u00e4chezustandes ihre Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und die Unterst\u00fctzung durch Angeh\u00f6rige, private oder \u00f6ffentliche Dienste nicht ausreicht. Statt der Anordnung standardisierter Massnahmen ist k\u00fcnftig von den Beh\u00f6rden Massarbeit gefordert, damit im Einzelfall nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie wirklich n\u00f6tig ist.</p>\n<p>Es sind vier Formen der Beistandschaften vorgesehen. Diese lehnen sich zwar an das geltende Recht an, sind jedoch viel differenzierter. Es sind dies folgende Beistandschaften: [PAGE 821] </p>\n<p>Die Begleitbeistandschaft wird nur mit Zustimmung des Betroffenen errichtet, ist also eine relativ milde Massnahme.</p>\n<p>Bei der Vertretungsbeistandschaft ist der Beistand eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, der f\u00fcr den Betroffenen, das heisst an seiner Stelle und mit Wirkung f\u00fcr diesen, handelt. Die Beh\u00f6rde kann je nach Situation die Handlungsf\u00e4higkeit punktuell einschr\u00e4nken. </p>\n<p>Die Mitwirkungsbeistandschaft wird errichtet, wenn f\u00fcr bestimmte Handlungen der hilfsbed\u00fcrftigen Person die Zustimmung des Beistandes notwendig ist.</p>\n<p>Die umfassende Beistandschaft ist das Nachfolgeinstitut der bisherigen Vormundschaft \u00fcber M\u00fcndige. Sie ist f\u00fcr die F\u00e4lle von besonders ausgepr\u00e4gter Hilfsbed\u00fcrftigkeit vorgesehen.</p>\n<p>2. Ein Anliegen der Revision ist die F\u00f6rderung des Selbstbestimmungsrechtes in Form der eigenen Vorsorge. Daher werden auch neue Rechtsinstitute vorgeschlagen:</p>\n<p>Einmal soll mit einem Vorsorgeauftrag eine handlungsf\u00e4hige Person rechtzeitig, also solange sie noch handlungsf\u00e4hig ist, vorsorgen und festlegen k\u00f6nnen, wie und durch wen sie im Falle ihrer Urteilsunf\u00e4higkeit betreut und vertreten werden soll.</p>\n<p>Dann wird im Weiteren eine bundesrechtliche Regelung in der Form der Patientenverf\u00fcgung vorgeschlagen. Damit soll eine urteilsf\u00e4hige Person in verbindlicher Weise festlegen k\u00f6nnen, welche medizinischen Massnahmen sie im Falle ihrer Urteilsunf\u00e4higkeit will und durch welche Vertrauensperson sie im medizinischen Bereich vertreten werden soll.</p>\n<p>3. Die Vorlage will auch die St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t in der Familie und eine Entlastung des Staates, indem die Betreuung durch Angeh\u00f6rige ein st\u00e4rkeres Gewicht erh\u00e4lt. Den Angeh\u00f6rigen einer urteilsunf\u00e4higen Person oder einer ihr nahestehenden Person werden gewisse gesetzliche Vertretungsrechte einger\u00e4umt.</p>\n<p>4. Die Vorlage sieht eine Verbesserung des Rechtsschutzes und die Schliessung von Rechtsregelungsl\u00fccken bei der f\u00fcrsorgerischen Freiheitsentziehung vor.</p>\n<p>5. Urteilsunf\u00e4hige Personen, die in Wohn- und Pflegeeinrichtungen leben, sollen punktuell besser gesch\u00fctzt werden. Zu diesem Zweck werden besondere Massnahmen eingef\u00fchrt.</p>\n<p>6. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde wird als Fachbeh\u00f6rde ausgestaltet. Insk\u00fcnftig sollen die Kantone eine Fachbeh\u00f6rde als Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde bestimmen.</p>\n<p>7. Hinsichtlich des Verfahrens werden die wesentlichen Verfahrensgrunds\u00e4tze f\u00fcr den Kindes- und Erwachsenenschutz im Sinne eines bundesrechtlich vereinheitlichten gesamtschweizerischen Standards im ZGB verankert.</p>\n<p>Einerseits spielen im Kindes- und Erwachsenenschutz die Grundrechte eine zentrale Rolle. Andererseits ist in den Verfahrensgrunds\u00e4tzen aber auch R\u00fccksicht darauf zu nehmen, dass im Kindes- und Erwachsenenschutz vielf\u00e4ltige Aufgaben bestehen, die auf einfache und unb\u00fcrokratische Art erledigt werden k\u00f6nnen und sollen. In der Vorlage wird versucht, beiden Anliegen Rechnung zu tragen. Im \u00dcbrigen soll die neue Schweizerische Zivilprozessordnung zur Anwendung kommen. Die Kantone sind aber frei, etwas anderes zu bestimmen.</p>\n<p>In der Kommission haben wir den Pr\u00e4sidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Regierungsrat Markus Notter, angeh\u00f6rt. Er erkl\u00e4rte, dass die Vernehmlassungsvorlage von den Kantonen zwar eher skeptisch beurteilt worden sei, dass aber die heutige Vorlage den W\u00fcnschen der Kantone in wesentlichen Punkten angepasst worden sei. Deshalb k\u00f6nne dieser Vorlage im Grundsatz zugestimmt werden. Man sei im Grossen und Ganzen vom materiellen Recht, also vom Konzept her, \u00fcberzeugt. Es sei richtig, dass die Selbstf\u00fcrsorge im Vordergrund stehe und das Gesetz massgeschneiderte Massnahmen in einer sinnvollen Kaskade zur Verf\u00fcgung stelle. Es wird begr\u00fcsst, dass auf ein eigentliches, umfassendes Verfahrensgesetz, wie das die Vernehmlassungsvorlage noch vorgesehen hatte, verzichtet wird und die wesentlichen Verfahrensgrunds\u00e4tze wie bisher im Zivilgesetzbuch festgehalten werden. Die Kantone seien froh, dass man von der Verpflichtung zur Errichtung von Fachgerichten Abstand genommen habe und dass eine Fachbeh\u00f6rde gen\u00fcge. In den allermeisten Kantonen werde jedoch eine umfassende Reorganisation der Beh\u00f6rde notwendig sein. Es werde in Zukunft wohl kaum mehr m\u00f6glich sein, im Vormundschaftsrecht alles kommunal zu organisieren, da in kleinen Gemeinden keine professionelle, mit Fachleuten besetzte Beh\u00f6rde eingesetzt werden k\u00f6nne. Denn einerseits w\u00fcrden die daf\u00fcr n\u00f6tigen Fachleute nicht zur Verf\u00fcgung stehen, und andererseits w\u00e4ren solche Beh\u00f6rden auch nicht ausgelastet. Es werde daher zur Bew\u00e4ltigung dieser staatlichen Aufgaben zu einer Regionalisierung kommen.</p>\n<p>Der Vertreter der KKJPD wies darauf hin, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzrechtes f\u00fcr die Kantone einen grossen Aufwand bedeute und Ressourcen binden werde. Man sei froh, wenn das Gesetz m\u00f6glichst rasch im eidgen\u00f6ssischen Parlament beraten und verabschiedet werde, damit man auf kantonaler Ebene wisse, woran man sei. F\u00fcr die Umsetzung sollte aber gen\u00fcgend Zeit einger\u00e4umt werden.</p>\n<p>Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie hat sich in den wesentlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen, hat jedoch einige \u00c4nderungen angebracht. Erw\u00e4hnen m\u00f6chte ich nur, dass sich die Kommission bei der Aufsicht \u00fcber Wohn- und Pflegeeinrichtungen, also bei Artikel 387, mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung daf\u00fcr ausspricht, dass bestimmte Personen, die von der Aufsichtsbeh\u00f6rde dazu erm\u00e4chtigt werden, Einrichtungen auch unangemeldet besuchen k\u00f6nnen. Eine Minderheit erachtet diese Erg\u00e4nzung des Entwurfes als \u00fcberfl\u00fcssig. </p>\n<p>Die Kommission hat der bereinigten Vorlage einstimmig zugestimmt. Sie beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070927","MeetingVerbalixOid":1605,"IdSession":"4718","SpeakerFirstName":"Franz","SpeakerLastName":"Wicki","SpeakerFullName":"Wicki Franz","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1190880694037)\/","End":"\/Date(1190881291647)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849805187)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1190880694037+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1190881291647+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"12414","Language":"DE","IdMeeting":"908","VerbalixOid":254325,"SortOrder":2,"Modified":"\/Date(1510849805173)\/"}}