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Er hat auf die Volksinitiative \"f\u00fcr eine vern\u00fcnftige Asylpolitik\" Bezug genommen, die ja f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt worden ist, weil sie absolut und ohne Bedingungen festhielt, dass diese Personen ohne irgendwelche Vorbehalte umgehend weggewiesen w\u00fcrden. Das ist der Unterschied zur Ausschaffungs-Initiative. Wie Sie bei genauem Lesen sehen, wird nach der Ausschaffungs-Initiative, wenn Sie so wollen, zwar eine Ausreisepflicht auferlegt, wenn der entsprechende Tatbestand erf\u00fcllt ist, aber diese Ausreisepflicht wird noch nicht durchgesetzt, falls ihr ein v\u00f6lkerrechtlicher Grund, beispielsweise das Non-Refoulement-Prinzip, entgegensteht. Das ist tats\u00e4chlich ein kleiner Unterschied. Aber es ist ein [PAGE 328] Unterschied, der sich, wie das mit den kleinen Unterschieden manchmal so ist, gross auswirken kann und den man zu ber\u00fccksichtigen hat.</p>\n<p>Sie, Herr St\u00e4nderat Maissen, haben dann darauf hingewiesen, was im Internet und in verschiedenen anderen Unterlagen zu dieser Ausschaffungs-Initiative alles gesagt wird. Ich habe das auch gelesen und mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Ich habe auch die Erl\u00e4uterungen der Initianten geh\u00f6rt, die mit dem, was sie geschrieben hatten, nicht ganz in \u00dcbereinstimmung waren. Aber das ist manchmal so. Ich habe mich dann einfach auf den Standpunkt gestellt - ich habe das heute auch getan -, dass wir vom Wortlaut ausgehen m\u00fcssen. Wir m\u00fcssen vom Wortlaut der Initiative ausgehen, so, wie er hier geschrieben steht - zugunsten und zulasten der Initiative. Das werden wir dann in der Abstimmungsdiskussion auch tun und festhalten: Wir sagen nicht, was noch irgendwo auf einem Blatt geschrieben wurde, sondern massgebend ist der Text. Das heisst also, dass wir vom Text ausgehen - und dieser l\u00e4sst die M\u00f6glichkeit der v\u00f6lkerrechtskonformen Auslegung eben zu.</p>\n<p>Im \u00dcbrigen haben wir diesen Unterschied - der, das gebe ich zu, ein Spagat ist - auch im ganzen Bereich Ausl\u00e4ndergesetz und Asylgesetz: Wir haben immer wieder die Situation, dass wir keine Aufenthaltsbewilligung erteilen k\u00f6nnen, aber eine Person trotzdem nicht ausschaffen k\u00f6nnen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben heute verschiedene eritreische Asylsuchende in der Schweiz. Sie bekommen zwar keine Aufenthaltsbewilligung, aber im Moment k\u00f6nnen wir sie wegen des Non-Refoulement-Gebots auch nicht zur\u00fcckbringen. Diese Situation kennen wir, sie ist nicht erfreulich, aber es ist so, eben auch im Bereich Ausl\u00e4nder- und Asylrecht.</p>\n<p>Herr Cramer hat mehr oder weniger gesagt, der Bundesrat habe aus nichtnachvollziehbaren Gr\u00fcnden - das kann man durchaus vertreten, ich bin anderer Auffassung - gesagt, diese Initiative sei g\u00fcltig. Das haben aber nicht einfach wir sieben entschieden, sondern wir haben schon auch noch gewisse rechtlich kompetente Leute beigezogen; die Kommission im \u00dcbrigen auch. Es ist unter anderem ein Gutachten von Johannes Reich in der \"Zeitschrift f\u00fcr Schweizerisches Recht\" vom Dezember 2008 erschienen; ich empfehle Ihnen, es zu lesen. Es zeigt die Unterscheidung zwischen Ausweisung und Vollzug einer Ausweisung ganz klar auf und kommt zum Schluss, dass es v\u00f6lkerrechtskonform ist, wenn man diese Initiative annimmt. Abgesehen davon hat das einer der anerkanntesten V\u00f6lkerrechtler, Herr Professor Th\u00fcrer, in der Kommission auch noch best\u00e4tigt.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte Ihnen nur eine kurze Passage aus dem Text von Herrn Reich vorlesen, weil er genau zum gleichen Schluss kommt, den wir in der Botschaft aufgenommen haben: dass diese Initiative zwar f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren ist, dass das aber Schwierigkeiten bereitet. Er schreibt: \"Anders als vom Initiativkomitee suggeriert, wird es auch nach einer Annahme der Ausschaffungs-Initiative durch Volk und St\u00e4nde bereits aus verfassungs- und v\u00f6lkerrechtlichen Gr\u00fcnden, mehr noch aber aufgrund tats\u00e4chlicher Vollzugshindernisse kaum m\u00f6glich sein, erheblich straff\u00e4llig gewordene Personen ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6rigkeit ausnahmslos aus dem schweizerischen Staatsgebiet zu entfernen.\" Dann seine Schlussfolgerung: \"Das Begehren wirft daher ein Schlaglicht auf die parteipolitische Rolle von Volksinitiativen.\" Das ist der Schluss, den er zieht. Er sagt: rechtlich klar, aber politisch schon etwas schwierig.</p>\n<p>Zu den Ausf\u00fchrungen von Herrn David in Bezug auf das Verh\u00e4ltnis von Demokratie und Rechtsstaat: Die Anleitung zur Kl\u00e4rung dieser Frage finden wir in Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung. Diese k\u00f6nnen Sie nicht strecken oder dehnen oder was auch immer; sie ist klar. Es heisst dort, v\u00f6lkerrechtlich zwingende Bestimmungen seien zu ber\u00fccksichtigen, sonst sei eine Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Ich bin, wie Sie, der Auffassung, dass wir diese Frage einmal grunds\u00e4tzlich angehen m\u00fcssen, aber nicht w\u00e4hrend der jetzigen Diskussion. Wir haben eine langj\u00e4hrige und konsequente Praxis zu Artikel 139 Absatz 3. Ich bin auch der Meinung, dass man sie einmal \u00fcberpr\u00fcfen muss, aber man kann die Praxis zu einem Verfassungsartikel nicht pl\u00f6tzlich im Einzelfall \u00e4ndern. Vielmehr m\u00fcssten Sie eine Praxis\u00e4nderung vornehmen und sagen, k\u00fcnftig verst\u00fcnden wir darunter beispielsweise auch Grundrechte und die Einhaltung der EMRK. Im \u00dcbrigen schlagen wir im Bericht \u00fcber das Verh\u00e4ltnis von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht auch vor, diese Diskussion zu f\u00fchren. Diese Diskussion muss also gef\u00fchrt werden, aber an der richtigen Stelle.</p>\n<p>Es ist nicht meine Angelegenheit und auch nicht mein Wunsch, hier die Ausschaffungs-Initiative zu verteidigen, aber ich m\u00f6chte kurz auf den Passus zu sprechen kommen, der besagt, dass unter den genannten Bedingungen \"alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt\" verlorengehen, und aufnehmen, was Herr Inderkum in seinem Votum gesagt hat. Es geht dabei nicht um alle Grundrechte, sondern um alle Rechte, die in Zusammenhang mit Aufenthaltsrechten stehen, die in der Ausl\u00e4ndergesetzgebung konkretisiert sind. Auch dar\u00fcber k\u00f6nnten wir wahrscheinlich stundenlang diskutieren, aber letztlich geht es um die Frage, ob wir, wenn es m\u00f6glich ist, zugunsten einer Volksinitiative entscheiden wollen oder nicht.</p>\n<p>Zu Herrn Marty: Sie haben gesagt, ich h\u00e4tte immer wieder gesagt, die Initiative widerspreche dem V\u00f6lkerrecht. Das ist so, sie widerspricht nichtzwingendem V\u00f6lkerrecht. Ich kann nichts daf\u00fcr, dass man im Parlament Artikel 139 Absatz 3 verabschiedet hat und er in der Volksabstimmung in diesem Wortlaut durchgegangen ist. Ich w\u00fcrde ihn vielleicht etwas anders fassen. Aber wenn man sich gest\u00fctzt auf die Bundesverfassung entscheiden muss, gibt es gar keinen anderen Weg. Sie haben das Gutachten von Herrn Professor J\u00f6rg Paul M\u00fcller angesprochen, das zu einem anderen Schluss kommt. Ich sch\u00e4tze Herrn Professor M\u00fcller ausserordentlich, vor allem weil er den Bundesrat beim StBOG mit seiner Auffassung, es sei kein neues Organ als Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft zu schaffen, sehr unterst\u00fctzt hat. Hier war er nun etwas anderer Meinung als Sie. Ich sage damit nur: Die Meinungen sind unterschiedlich und fallen im Zweifel eben zugunsten der direkten Demokratie aus; mindestens ist das heute so. Ich freue mich auf eine eingehende Diskussion \u00fcber die Frage, ob wir das zwingende V\u00f6lkerrecht etwas erweitern wollen. Ich glaube, es ist dringend n\u00f6tig, dass wir diese Diskussion f\u00fchren, und ich bin froh, wenn Sie f\u00fcr diese Diskussion offen sind.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte Sie also bitten, die Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, sie zur Ablehnung zu empfehlen und dem direkten Gegenentwurf zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Eveline","SpeakerLastName":"Widmer-Schlumpf","SpeakerFullName":"Widmer-Schlumpf Eveline","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":26,"Start":"\/Date(1268916371757)\/","End":"\/Date(1268916876737)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003083)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268916371757+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268916876737+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107709L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107709L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107709L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107709L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107709L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107709","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":372,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich m\u00f6chte einfach der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass Ihnen die Mehrheit der Kommission beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mitunter kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass das noch nicht allen klar ist.</p>\n<p>Was wir hier zu entscheiden haben, ist nur die Frage der G\u00fcltigkeit: Ist die Initiative g\u00fcltig, ist sie ung\u00fcltig, ist sie teilweise ung\u00fcltig? Da haben wir eine klare verfassungsm\u00e4ssige Vorgabe nach Artikel 139 Absatz 3. Alle Juristinnen und Juristen in diesem Saal wissen, dass es nicht nur zwingendes, sondern auch anderes V\u00f6lkerrecht gibt. Hier ist die Rede von zwingendem V\u00f6lkerrecht. Ich glaube, dass wir uns doch einig sind, dass wir die Verfassung einhalten wollen.</p>\n<p>Zu den einzelnen Voten: Herr Kollege Maissen hat unter anderem gesagt, er k\u00f6nne dem Gegenentwurf eigentlich zustimmen. Ich m\u00f6chte einfach darauf aufmerksam machen, dass Sie den Gegenentwurf Volk und den St\u00e4nden nur unterbreiten k\u00f6nnen, wenn die Initiative g\u00fcltig ist; das ist klar. Herr Kollege Maissen, ich best\u00e4tige noch einmal, dass das Non-Refoulement-Gebot Bestandteil des zwingenden V\u00f6lkerrechts ist. Sie haben es auch richtig umschrieben. Es geht um die Ausschaffung - um die Ausschaffung notabene, nicht um die Ausweisung - aller Menschen in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung und Bestrafung droht. Es war uns in der Kommission durchaus bewusst, dass es verschiedene Non-Refoulement-Grundlagen gibt, in der Verfassung und in den Vertr\u00e4gen, die Sie genannt haben. Ich will sie hier nicht wiederholen.</p>\n<p>Herr Kollege Maissen - das sage ich auch anderen -, es ist auch m\u00f6glich, dass die Initianten, einzelne von ihnen oder Leute, die diesen Text gelesen haben, diesen Automatismus, den Sie umschrieben haben, vor Augen gehabt haben oder immer noch haben. Trotzdem ist f\u00fcr die Auslegung der Initiative der Wortlaut massgebend, und dieser ist meines Erachtens klar. W\u00fcrde die Initiative angenommen, was ich, wie gesagt, nicht will, so w\u00e4re sie dem Willen der Initiantinnen und Initianten enthoben, w\u00fcrde gleichermassen ein eigenes Leben f\u00fchren und w\u00e4re dann auch so zu interpretieren, wie der Wortlaut ist, und in die Materialien w\u00fcrde das einfliessen, was die Bundesversammlung zu dieser Initiative gesagt hat.</p>\n<p>Herr Kollege David, ich bin sehr mit Ihnen einverstanden, dass das Parlament den Entscheid \u00fcber die G\u00fcltigkeit f\u00e4llen muss. Ich muss Ihnen sagen: Es gibt einen Kontext, in dem diese Fragen zu kl\u00e4ren sind. Ich verweise auf den Bericht zum Verh\u00e4ltnis von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht, der vom Bundesrat verabschiedet worden ist und es gibt auch die parlamentarische Initiative Vischer 07.477, die diese Frage initiiert hat. Ich teile ganz klar die Auffassung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die der Meinung sind, dass wir zunehmend mit Initiativen konfrontiert sind, die zwar nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht verstossen, aber doch gegen, so m\u00f6chte ich sagen, wichtiges V\u00f6lkerrecht. Hier besteht ein Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Das m\u00fcssen wir anschauen. Aber ich bin, wie gesagt, dagegen, dass dies jetzt in einer Hauruck-\u00dcbung gemacht wird, und die Kommission teilt diese Auffassung.</p>\n<p>Letzte Bemerkung: Ich bin schon etwas erstaunt, wie Kollege David, ein guter Jurist, und Kollege Marty, auch ein guter Jurist, Wortklauberei betreiben. Herr Kollege David hat Absatz 3 zitiert; er lautet: \"Sie - die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder - verlieren unabh\u00e4ngig von ihrem ausl\u00e4nderrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt ...\" Ich bin der Meinung, dass es Sache des schweizerischen Rechts ist, die Voraussetzungen zu schaffen - entsprechend ist zu legiferieren -, unter denen sich eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder in der Schweiz aufhalten kann. Die diesbez\u00fcglichen Rechtsgrundlagen finden Sie im Ausl\u00e4ndergesetz. Ich meine, es gehe hier klar um die Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt und nicht generell um andere Anspr\u00fcche.</p>\n<p>Ich habe es anget\u00f6nt: Beim Non-Refoulement-Gebot spricht man von Ausschaffung und ich frage - Frau Kollegin Fetz ist leider nicht mehr da -, ob es so spitzfindig ist, die Aspekte des Dualismus zwischen der Ausweisungsverf\u00fcgung und dem Vollzug der Ausweisung zur Sprache zu bringen. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahr 2005 zur Dualit\u00e4t von Anordnungs- und Vollstreckungsverfahren festgehalten, dass diese zwar unter Umst\u00e4nden wenig zweckm\u00e4ssig, aber nicht bundesrechtswidrig sei. Auch die EMRK steht der Pr\u00fcfung menschenrechtlicher Wegweisungs-Vollzugshindernisse allein im Vollstreckungsverfahren nicht entgegen. Das hat sogar der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte mehrfach festgehalten.</p>\n<p>Zur Frage der Teilung\u00fcltigkeit kann ich mich dem anschliessen, was Kollege B\u00fcttiker gesagt hat. Die drei Elemente, die ein fester Bestandteil der bundesgerichtlichen Praxis sind, wurden dargelegt, und dem habe ich nichts mehr beizuf\u00fcgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Hansheiri","SpeakerLastName":"Inderkum","SpeakerFullName":"Inderkum Hansheiri","SpeakerFunction":"1VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":25,"Start":"\/Date(1268915925637)\/","End":"\/Date(1268916371757)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003067)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268915925637+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268916371757+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107710L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107710L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107710L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107710L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107710L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107710","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":1162,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Einmal mehr steht heute die Stellungnahme unseres Rates zu einer Volksinitiative mit Brisanz zur Diskussion. Volksinitiativen haben ja eigentlich immer eine gewisse Brisanz. Immerhin haben jeweils mehr als 100 000 Menschen mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht, was sie direkt oder indirekt besch\u00e4ftigt oder beunruhigt. Es ist somit die \u00dcbermittlung eines Gef\u00fchls von unten nach oben, also aus dem Volke zum Gesetzgeber bzw. zur politischen Beh\u00f6rde.</p>\n<p>Das Instrument der Initiative ist deshalb in einer funktionierenden und direkten Demokratie, wie es die Schweiz ist, f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger des Landes dasjenige Mittel, mit dem sie direkt in unser Staatwesen als solches und in die Verfassung im Besonderen eingreifen k\u00f6nnen. Der Entscheid des Souver\u00e4ns als direkter Ausdruck des Volkswillens ist zu respektieren, auch dann, wenn er dem pers\u00f6nlichen Willen und der pers\u00f6nlichen Meinung widerspricht. Er ist aus meiner Sicht nicht zu kommentieren oder zu bem\u00e4ngeln, sondern schlicht und einfach zu akzeptieren und umzusetzen. Die pers\u00f6nliche Willenskundgebung hat im Vorfeld einer Abstimmung zu geschehen. Verletzen wir diesen politischen Grundsatz, so missachten wir den Mehrheitsentscheid der Stimmb\u00fcrger und lassen es an Respekt gegen\u00fcber dem Souver\u00e4n fehlen.</p>\n<p>Gerade eine solche Respektlosigkeit untergr\u00e4bt das Fundament unseres schweizerischen Demokratieverst\u00e4ndnisses und r\u00fcttelt an den Grundwerten unserer schweizerischen Rechtsordnung. Das vielzitierte Wort V\u00f6lkerrecht bringt ja im Grundsatz klar zum Ausdruck, dass es sich hier um ein Recht des Volkes handelt und nicht um ein Recht von Rechtsgelehrten, sei dies auf nationaler oder internationaler Ebene. Seien wir uns also bewusst, dass dieses Recht des Volkes gerade in unserem direktdemokratischen System ein noch wichtigeres Faktum ist als in einer parlamentarischen Demokratie, von einer Monarchie oder gar einem diktatorischen System ganz zu schweigen. Diese Tatsache m\u00fcssen wir uns bei der Behandlung von Volksinitiativen und deren allf\u00e4lligen Umsetzung vor Augen f\u00fchren.</p>\n<p>Die heute zur Diskussion stehende Volksinitiative ist meines Erachtens ein Beispiel par excellence daf\u00fcr, wie ein Volk ein schon seit langer Zeit dr\u00e4ngendes Problem auf das Parkett der politischen B\u00fchne gebracht hat. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt klar, dass immer wieder ausl\u00e4ndische Bewohner unseres Landes unsere Rechtsordnung missachten, ihr Aufenthalts- bzw. Gastrecht in unserem Land missbrauchen, strafrechtliche Tatbest\u00e4nde begehen und die Sicherheit in St\u00e4dten und D\u00f6rfern in immer h\u00f6herem Mass beeintr\u00e4chtigen. Viele Menschen f\u00fchlen sich bedroht und in ihren freiheitlichen Handlungen beeintr\u00e4chtigt. Ich erinnere Sie daran, dass r\u00e4uberische Delikte wie Einbr\u00fcche, Raub, \u00dcberf\u00e4lle auf Personen im Freien oder in Z\u00fcgen, Drogen- und Menschenhandel, organisierte Kriminalit\u00e4t und bandenm\u00e4ssige Raubz\u00fcge bei Weitem keine Scheinprobleme sind, wie das Frau Fetz dargestellt hat. Frau Kollegin Fetz, das sind t\u00e4gliche Ereignisse. Schauen Sie in die Presse des Landes und nicht nur in die \"Financial Times\". In den vergangenen Jahren haben sie stetig zugenommen und ein Ausmass erreicht, das zu diesem Druck von unten auf die Politik gef\u00fchrt hat.</p>\n<p>Dabei n\u00fctzt es \u00fcberhaupt nichts, wenn die Politik in Versuchen einer Beruhigung verharrt. Sichtbare Strafmasse und ein konsequentes Handeln sind und werden gefordert. Als Gesetzgeber haben wir daf\u00fcr zu sorgen, dass sich unsere Bev\u00f6lkerung sicher, dass sie sich ernst genommen und respektiert f\u00fchlt. Wir haben also daf\u00fcr zu sorgen, dass die Menschen in diesem Land in Freiheit und Sicherheit leben k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt auch die uneingeschr\u00e4nkte Durchsetzung unserer Rechtsordnung, von der Straffestsetzung bis hin zum Vollzug. Diesem Rechtsverst\u00e4ndnis hat sich auch die Judikative zu unterziehen. Machen wir das nicht, verlieren wir den Respekt unseres Wahlorgans und somit die Legitimation als parlamentarische Vertretung unseres Volkes. Nehmen wir also unsere Aufgabe als Vertreter des Volkes und der Kantone sehr ernst und uns selbst nicht so wichtig!</p>\n<p>Diese Volksinitiative wurde von \u00fcber 210 000 Menschen in diesem Lande unterzeichnet - Menschen, die wie die Initianten der Meinung sind, dass ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter, die vors\u00e4tzliche T\u00f6tungsdelikte, Vergewaltigungen und andere schwere Sexualdelikte, Gewaltdelikte wie Raub und Einbr\u00fcche, Menschen- und Drogenhandel oder Missbr\u00e4uche unseres Sozialsystems begangen haben, nach Absolvierung ihrer Strafe das Gastrecht unseres Landes verwirkt und deshalb unser Land w\u00e4hrend einer gewissen Zeit oder f\u00fcr immer zu verlassen haben. Ist denn diese verfassungsm\u00e4ssige Forderung so abstrus? W\u00fcrden wir einer Person, die uns bedroht, beraubt, missbraucht und betrogen hat, weiterhin ein privates Gastrecht gew\u00e4hren? Ist es denn so abwegig, dass wir uns von solchen Menschen trennen und sie wieder dorthin schicken, woher sie gekommen sind?</p>\n<p>Ich bin der festen \u00dcberzeugung, dass diese Massnahme bei derartigen Delikten verantwortbar ist. Zudem ist sie Ausdruck davon, dass friedliebende Menschen ausl\u00e4ndischer Herkunft in unserem Rechtsstaat respektiert und akzeptiert sind, solange sie sich an unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung handeln und diese voll und ganz respektieren und sich integrieren; daran f\u00fchrt kein Weg vorbei. F\u00fcr diejenigen, die glauben, sich nicht daran halten zu m\u00fcssen, soll es k\u00fcnftig in diesem Land keinen Platz mehr geben. So einfach ist meines Erachtens die Geschichte.</p>\n<p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament nun einen Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative. Das ist sein gutes und verfassungsm\u00e4ssiges Recht, und es ist unser Recht, diesen anzunehmen oder abzulehnen. Wir werden sp\u00e4ter noch im Detail dar\u00fcber zu beraten haben. Vorg\u00e4ngig ist jedoch beim vorliegenden Einzelantrag Maissen zu entscheiden, ob wir diese Initiative f\u00fcr g\u00fcltig oder ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Herr Kollege Maissen, ich habe M\u00fche, ihr Verst\u00e4ndnis von schweizerischer Demokratie zu verstehen. Sie setzen internationales und abstraktes Recht, das V\u00f6lkerrecht, das niemand so richtig versteht, dem eigentlich niemand so richtig verpflichtet und f\u00fcr das niemand so richtig verantwortlich ist, [PAGE 318] \u00fcber das Recht unseres Volkes. Das V\u00f6lkerrecht verstehen vielleicht die sich auf diesem Gebiet bewegenden Staatsrechtler und Diplomaten. Die Bev\u00f6lkerung unseres Landes - und somit der oberste Gesetzgeber, der Souver\u00e4n - versteht jedenfalls nicht, warum man kriminelle Ausl\u00e4nder nicht unseres Landes verweisen k\u00f6nnen soll und warum diese somit internationalen Rechtsschutz geniessen sollen. Das gilt insbesondere auch f\u00fcr die Gesetzesh\u00fcter wie z. B. Polizisten, die auch unter dem Einsatz ihres Lebens und ihrer pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t unserer Rechtsordnung zum Durchbruch verhelfen sollen.</p>\n<p>Das Volk hat uns vor zwei Jahren in die beiden Kammern unseres Parlamentes gew\u00e4hlt und entsandt, und es hat vor ein paar Monaten einen f\u00fcr die meisten \u00fcberraschenden Entscheid getroffen und dem Parlament eine Lektion erteilt, die es ernst nehmen und respektieren sollte. Wer das nicht macht, hat die Lektion nicht verstanden und zeichnet daf\u00fcr verantwortlich, wenn der Unmut in der Bev\u00f6lkerung immer gr\u00f6sser und radikaler wird. Ich habe kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr parlamentarische Bevormundungen des Volkes respektive derjenigen 210 000 Menschen, die diese Initiative unterzeichnet haben, Bevormundungen, wie sie der Einzelantrag Maissen und die beiden Minderheitsantr\u00e4ge auf Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung bedeuten. Wer einen solchen Antrag stellt oder unterst\u00fctzt, hat die Lektion der Mehrheit des Volkes noch nicht verstanden und muss sich seinerseits nicht wundern, wenn ihn das Volk nicht mehr versteht. Ich akzeptiere aber, dass die Kommission einen Gegenvorschlag erarbeitet hat. Das ist das entsprechende parlamentarische Recht. </p>\n<p>Ich bitte Sie aus diesen Gr\u00fcnden, den Respekt vor diesen Menschen zu wahren und den Einzelantrag Maissen sowie die beiden Minderheitsantr\u00e4ge in aller Deutlichkeit abzulehnen. Lassen wir unsere Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger dar\u00fcber entscheiden, ob sie die Initiative und den Gegenvorschlag annehmen oder ablehnen wollen. Wir sind Vertreter des Volkes und nicht dessen Vormund. Das gilt es zu beachten - nicht mehr und nicht weniger.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Alex","SpeakerLastName":"Kuprecht","SpeakerFullName":"Kuprecht Alex","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":12,"Start":"\/Date(1268910244100)\/","End":"\/Date(1268910836267)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003020)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268910244100+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268910836267+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107711L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107711L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107711L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107711L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107711L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107711","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir haben heute vielleicht die letzte Chance, \u00fcber diese komplexe politische Vorlage sachlich und differenziert zu diskutieren, denn schon bald werden Unterstellungen und Vorurteile die Diskussion pr\u00e4gen. Gerade weil ich in Kenntnis der Fakten entscheiden wollte, Herr Kollege Jenny, habe ich f\u00fcr die Vorbereitung auf dieses Gesch\u00e4ft das Gespr\u00e4ch mit jener Stelle in meinem Kanton gesucht, die f\u00fcr die Ausschaffung von straff\u00e4lligen Ausl\u00e4ndern ganz direkt zust\u00e4ndig ist. Ich habe dabei ein paar wichtige Erkenntnisse gewonnen:</p>\n<p>In meinem Kanton, dem zweitgr\u00f6ssten dieses Landes, wurden letztes Jahr 92 Wegweisungen verf\u00fcgt. Die Zahl war in den letzten Jahren konstant, sie hat weder deutlich zu- noch abgenommen. Ausgeschafft, also ausser Landes gebracht, wurde von diesen 92 Personen bisher keine. Weshalb?</p>\n<p>Die meisten dieser 92 Personen haben eine Beschwerde gegen die Verf\u00fcgung eingereicht. Aufgrund der Erfahrungen aus fr\u00fcheren Jahren weiss man, dass die Gerichte die meisten Beschwerden abweisen werden, weil die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Massnahme ja bereits bei der Wegweisungsverf\u00fcgung gepr\u00fcft wurde. Nach dem letztinstanzlichen Entscheid wird dann der gr\u00f6sste Teil der Verurteilten, n\u00e4mlich rund 90 Prozent, ausgeschafft. Auch das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre. Etwa 10 Prozent k\u00f6nnen weiterhin nicht ausgeschafft werden, weil die Schweiz keine Zusammenarbeit mit den L\u00e4ndern hat, in welche die Ausschaffung erfolgen sollte. Auf gut Deutsch: Diese L\u00e4nder verweigern eine R\u00fccknahme.</p>\n<p>So viel zu den konkreten Fallzahlen. Diese k\u00f6nnen zwar je nach Kanton etwas variieren, doch die Verh\u00e4ltnisse sind nicht grundlegend verschieden. Man mag sich \u00fcber diesen Zustand \u00e4rgern, ihn aufbauschen oder kleinreden. Die Frage, die uns heute am meisten interessieren muss, ist die folgende: Was \u00e4ndert sich an dieser Situation, wenn die Bev\u00f6lkerung die Ausschaffungs-Initiative oder den direkten Gegenvorschlag annimmt?</p>\n<p>Die Annahme von beiden Vorlagen w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass die Kantone in Zukunft bei ihren Wegweisungsverf\u00fcgungen, also bei der Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, restriktiver entscheiden und schneller zu einem Wegweisungsentscheid kommen w\u00fcrden. Tendenziell ist das, auch bei den Gerichten, allerdings schon in den vergangenen Jahren geschehen, weil auch Beh\u00f6rden und Gerichte von der allgemeinen migrationspolitischen Stimmung in der Bev\u00f6lkerung nicht unbeeinflusst sind.</p>\n<p>Ferner k\u00e4me es bei der Annahme von beiden Vorlagen zu einer Vereinheitlichung unter den Kantonen, denn die Kantone verl\u00f6ren an Ermessensspielraum. In meinem Kanton sch\u00e4tzt man, dass die Annahme des direkten Gegenvorschlages dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass rund 5 bis 10 Wegweisungen mehr verf\u00fcgt w\u00fcrden. Das heisst ganz konkret: Zu den 92 Wegweisungsverf\u00fcgungen k\u00f6nnen es 5 bis 9 zus\u00e4tzliche Verf\u00fcgungen pro Jahr. Wenn man das anhand der Bev\u00f6lkerungszahlen hochrechnet, w\u00fcrde das f\u00fcr die Schweiz etwa 40 bis 75 zus\u00e4tzliche Wegweisungsverf\u00fcgungen pro Jahr bedeuten. Ob diese Personen dann auch tats\u00e4chlich das Land verlassen w\u00fcrden, darauf hat der Gegenvorschlag praktisch keinen Einfluss. Auch die Ausschaffungs-Initiative hat kaum Einfluss darauf, wie viele Personen unser Land tats\u00e4chlich verlassen, denn das h\u00e4ngt, wie erw\u00e4hnt, davon ab, wie die Zusammenarbeit mit den Herkunftsl\u00e4ndern geregelt ist. Wenn eben keine R\u00fcck\u00fcbernahme erfolgt, k\u00f6nnen die Leute auch nicht ausser Landes gebracht werden.</p>\n<p>Dem direkten Gegenvorschlag ist immerhin zugute zu halten, dass er die Grundprinzipien der Bundesverfassung und die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts explizit erw\u00e4hnt. Ebenfalls [PAGE 317] zugute halten m\u00f6chte ich dem direkten Gegenvorschlag, dass er sich nicht nur zur Ausschaffung, sondern auch zur Integration \u00e4ussert. Allerdings ist Artikel 1bis, um es so zu sagen, so unbeholfen und unverbindlich formuliert, dass er im Zweitrat dringend einer \u00dcberarbeitung bedarf. Trotzdem m\u00f6chte ich die Bem\u00fchungen der Kommission explizit anerkennen.</p>\n<p>Beim Text der Ausschaffungs-Initiative besteht nach wie vor die Problematik, dass er erstens der Bev\u00f6lkerung etwas verspricht, was er nicht halten kann. Er spricht eben von Ausschaffung und suggeriert, dass Personen unser Land verlassen werden. Das werden sie aber mit oder ohne Initiative weiterhin nur tun - ich sage es jetzt zum dritten Mal -, wenn eine Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Herkunftsland besteht. Zweitens w\u00fcrden nach der Annahme dieser Initiative Bundesverfassung und zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt, wenn man die Initiative so umsetzen w\u00fcrde, wie das die Initianten versprechen, n\u00e4mlich: keine Einzelfallpr\u00fcfung mehr, keine Abw\u00e4gung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und allenfalls sogar Verstoss gegen das Folterverbot. Es ist unvorstellbar, dass unser Land alle diese Prinzipien verletzt, und es ist unvorstellbar, dass man der Bev\u00f6lkerung so viel vorgaukelt.</p>\n<p>Das Parlament sollte unbedingt aufh\u00f6ren, der Bev\u00f6lkerung Vorlagen zu unterbreiten, nur um anschliessend zu sagen, dass es diese nicht umsetzen wird. Das ist Gift f\u00fcr die Demokratie! Ich unterst\u00fctze deshalb den Antrag der Minderheit II, die jenen Teil der Initiative, den wir nicht umsetzen k\u00f6nnen und nicht umsetzen werden, f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren will. Die Teilung\u00fcltigerkl\u00e4rung einer Volksinitiative ist nicht undemokratisch, im Gegenteil: Die Bev\u00f6lkerung hat 1999 mit dem Volks- und dem St\u00e4ndemehr beschlossen, dass das Parlament dieses Instrument anwenden soll, wenn es sich aufdr\u00e4ngt.</p>\n<p>Beim direkten Gegenvorschlag werde ich mich heute der Stimme enthalten. Falls der Zweitrat einen verbindlichen, konkreten Integrationsartikel erarbeitet, bin ich bereit, in der zweiten Runde auf meine heutige Position zur\u00fcckzukommen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":11,"Start":"\/Date(1268909844873)\/","End":"\/Date(1268910244100)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003020)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268909844873+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268910244100+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107712L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107712L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107712L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107712L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107712L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107712","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":276,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich habe die Antr\u00e4ge gestellt, die Abs\u00e4tze 1bis und 3 von Artikel 121 der Bundesverfassung seien zu streichen. Ich werde jetzt beim Eintreten darauf eingehen und werde die beiden Antr\u00e4ge nachher nicht mehr begr\u00fcnden. Es geht mir darum, dass man \u00fcber diese beiden Abs\u00e4tze abstimmt.</p>\n<p>Die Ausschaffungs-Initiative, die in k\u00fcrzester Zeit von 200 000 Personen unterschrieben worden ist, hat zum Ziel, Personen, die schwere Verbrechen begangen haben, des Landes zu verweisen. Vorbehalten bleibt - das ist gem\u00e4ss Initianten klar - nur das zwingende V\u00f6lkerrecht; das ist, so meine ich, unbestritten und muss auch nicht explizit erw\u00e4hnt werden. Der Kommissionssprecher hat das deutlich ausgef\u00fchrt.</p>\n<p>Die Mehrheit will nun, dass dieser Initiative ein Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt wird. Meiner Meinung nach sollte der Gegenvorschlag das Grundanliegen der Initiative aufnehmen und allenfalls Pr\u00e4zisierungen und Verbesserungen vornehmen. Der vorliegende Gegenvorschlag erf\u00fcllt dieses Anliegen noch nicht - es muss noch daran gearbeitet werden -, im Gegenteil: Er schafft einige Unklarheiten und verkehrt das Anliegen der Initianten ins Gegenteil. Pers\u00f6nlich werde ich dem Gegenvorschlag nicht zustimmen k\u00f6nnen, wenn er so verabschiedet wird, wie er jetzt vorliegt.</p>\n<p>Wo liegen die Probleme beim Gegenvorschlag? Ich m\u00f6chte an das Votum von Frau Fetz ankn\u00fcpfen und komme damit auf die Integrationsfrage zu sprechen. Frau Fetz hat eigentlich signalisiert, es m\u00fcsse noch an diesem Vorschlag gearbeitet werden. Ich meine, wir sollten uns jetzt bei diesem Gegenvorschlag noch nicht in Sch\u00fctzengr\u00e4ben verstecken, sondern wir sollten versuchen, aufeinander zuzugehen und L\u00f6sungen zu suchen.</p>\n<p>Nun also zur Frage der Integration: Wir legen dem Volk einen Gegenentwurf mit dem Titel \"Gegenentwurf zur Volksinitiative 'f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder'\" vor. Das Wort \"Ausschaffung\" kommt also im Titel vor, und der erste Artikel ist dann der Integrationsartikel ... Meines Wissens ist dieser Artikel nicht durch Vernehmlassungen gegangen und stellt nun eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Integration dar - obwohl dies nicht n\u00f6tig ist. Es ist klar: Man setzt nat\u00fcrlich jetzt diesen Integrationsartikel in einen Zusammenhang mit der Ausschaffungs-Initiative. Das irritiert. Wir haben hier eine Initiative mit dem Titel \"Kriminelle m\u00fcssen ausgeschafft werden\", und Sie sagen, Priorit\u00e4t habe die Integration. Heisst das, dass Kriminelle integriert werden sollen?</p>\n<p>Dieser Artikel ist eine sehr k\u00fcnstliche Angelegenheit. Ich m\u00f6chte mich nicht zur Einheit der Materie und zu all dem \u00e4ussern, was Professoren hier auch noch schreiben. Die Frage muss aber sicher nochmals vertieft angeschaut werden. Pers\u00f6nlich bin ich der Meinung, man sollte diese Sache weglassen, weil sie nichts dazu beitr\u00e4gt, dass die Initiative bek\u00e4mpft werden kann, wie es die Gegner der Initiative offenbar wollen.</p>\n<p>[PAGE 316] </p>\n<p>Gleichzeitig wird in Absatz 3 - das scheint mir der schwierigere Punkt zu sein - die M\u00f6glichkeit, auf den Landesverweis zu verzichten, massiv ausgedehnt. Es wird verlangt, dass beim Entscheid \u00fcber den Entzug des Aufenthaltsrechts und die Wegweisung die \"Grundrechte sowie die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des V\u00f6lkerrechts zu beachten\" seien. Ich frage Sie: Was sind die \"Grundprinzipien des V\u00f6lkerrechts\"? Dazu geh\u00f6rt sicher einmal das zwingende V\u00f6lkerrecht. Damit haben wir keine Probleme; dass auch die Initiative dieses nicht verletzt, wurde vom Bundesrat, von der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Vertreter der Rechtslehre und hier auch vom Kommissionssprecher best\u00e4tigt.</p>\n<p>Andere \"Grundprinzipien des V\u00f6lkerrechts\" finden sich \u00fcber verschiedene V\u00f6lkerrechtskonventionen verteilt. Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten unz\u00e4hlige solcher v\u00f6lkerrechtlicher Konventionen unterzeichnet. Jede einzelne verfolgt mit Sicherheit eine gute Absicht. Das Problem ist, dass viele dieser Konventionen aus sehr allgemeinen Grunds\u00e4tzen bestehen, die von den Beh\u00f6rden und Gerichten konkretisiert werden m\u00fcssen. Das gleiche Problem besteht mit den Grundrechten in unserer Verfassung oder der ber\u00fchmten EMRK.</p>\n<p>Niemand hier im Saal w\u00fcrde die Richtigkeit dieser einzelnen Grundrechte in ihrer Allgemeinheit in Zweifel ziehen. Grundrechte und Grundprinzipien geben aber den anwendenden Beh\u00f6rden und Gerichten schlicht keinen genauen Massstab vor, wie in einem bestimmten Fall zu entscheiden ist, ganz im Gegenteil: Sie er\u00f6ffnen den Gerichten und Vollzugsbeh\u00f6rden einen immensen Interpretations- und Abw\u00e4gungsspielraum. In Bezug auf das Begehren der Ausschaffungs-Initiative bedeutet das, dass \u00fcber die Grundrechte der Bundesverfassung oder der EMRK die Ausschaffung in fast jedem Fall verhindert werden k\u00f6nnte, je nachdem, wie t\u00e4terfreundlich das Gericht argumentieren will.</p>\n<p>Wenn Ihnen das mit \u00fcber 200 000 Unterschriften eingereichte Volksbegehren zur Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder wirklich wichtig ist, k\u00f6nnen Sie diesen Absatz 3 in Artikel 121 so nicht stehenlassen. Sie w\u00fcrden den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und Gerichten einen viel zu weiten Abw\u00e4gungsspielraum er\u00f6ffnen. Sie k\u00f6nnten im konkreten Fall etwa die Einheit der Familie h\u00f6her gewichten als das Sicherheitsinteresse der \u00d6ffentlichkeit und so die Ausweisung verhindern. Auch das Grundrecht auf pers\u00f6nliche Freiheit b\u00f6te zahlreiche Ankn\u00fcpfungspunkte, eine Ausschaffung im konkreten Fall zu verhindern. Die zahlreichen v\u00f6lkerrechtlichen Konventionen enthalten mittlerweile eine Unzahl von Normen, die je nach Interpretationslust der Beh\u00f6rden und Gerichte einer Ausschaffung entgegenstehen k\u00f6nnten. Der Auslegung seitens der Gerichte zugunsten der auszuschaffenden Str\u00e4flinge w\u00e4ren keine Grenzen gesetzt. Dies aber widerspricht, und das muss hier klar gesagt werden, ganz eindeutig der Intention der Ausschaffungs-Initiative. Die Bev\u00f6lkerung hat es satt, tagt\u00e4glich mitansehen zu m\u00fcssen, wie verurteilte Gewaltverbrecher durch t\u00e4terfreundliche Gerichte gesch\u00fctzt werden. Bez\u00fcglich Absatz 3 muss daher noch eine intensive Diskussion gef\u00fchrt werden.</p>\n<p>Man kann auch sonst \u00fcber den Gegenvorschlag philosophieren. Grunds\u00e4tzlich ist es nicht falsch, wenn man die Tatbest\u00e4nde pr\u00e4zisiert. Die Initianten sind auch davon ausgegangen; sie \u00fcberlassen es gem\u00e4ss Absatz 4 dem Gesetzgeber, dies zu tun. Auch hier sind wir noch nicht bei der optimalen L\u00f6sung. Das muss auch im Nationalrat noch vertieft diskutiert werden. Wir werden auch \u00fcber den Antrag Jenny diskutieren m\u00fcssen, dar\u00fcber, ob wir im Fall der Verf\u00fcgung einer Landesverweisung eine Minimaldauer festlegen wollen oder nicht.</p>\n<p>Ich bin aus dieser Sicht eigentlich froh, dass wir \u00fcber jeden Absatz abstimmen k\u00f6nnen. Ich habe deshalb auch die beiden Antr\u00e4ge eingegeben, und ich hoffe, dass im Nationalrat versucht wird, den Gegenvorschlag so zu verbessern, dass wir am Schluss mit einem Vorschlag vor das Volk gehen k\u00f6nnen. So, wie der Entwurf jetzt daherkommt - ich stelle das ein wenig populistisch in den Raum -, w\u00fcrde ich sagen, dass die Initiative die Ausschaffung von Kriminellen will, der Gegenvorschlag aber, so leid es mir tut, Herr Pr\u00e4sident, die Integration der Kriminellen. Prim\u00e4r ist der vorgesehene Absatz 1bis ein Integrationsartikel, und in Absatz 3 gibt man den Gerichten jede M\u00f6glichkeit, die Leute eben nicht auszuweisen.</p>\n<p>Wir m\u00fcssen diese Diskussion hier f\u00fchren und nicht vor dem Volk. Ich hoffe auf den Zweitrat und bin Ihnen dankbar, wenn Sie jetzt als erstes Signal die Abs\u00e4tze 1bis und 3 von Artikel 121 streichen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Christoffel","SpeakerLastName":"Br\u00e4ndli","SpeakerFullName":"Br\u00e4ndli Christoffel","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":10,"Start":"\/Date(1268909305020)\/","End":"\/Date(1268909844873)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003007)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268909305020+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268909844873+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107713L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107713L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107713L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107713L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107713L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107713","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":466,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich gehe davon aus, dass niemand etwas dagegen hat, dass schwerkriminelle Ausl\u00e4nder bei rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung auszuschaffen sind. Es handelt sich um M\u00f6rder, um Vergewaltiger, um Drogen- und Menschenh\u00e4ndler, aber auch Wirtschaftskriminelle und Steuerbetr\u00fcger geh\u00f6ren dazu. Das ist heute nach geltendem Gesetz machbar, da rennt die Initiative einfach offene T\u00fcren ein. Warum ist sie aber nach meiner Beurteilung mindestens f\u00fcr teilung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren?</p>\n<p>1. Sie ist schlicht schlecht und schludrig formuliert. Vielleicht, Kollege Reimann, hat das damit zu tun, dass es vor allem rechte Politiker waren, die sie formuliert haben.</p>\n<p>2. Sie mischt flott schwere Verbrechen mit Bagatellf\u00e4llen, mit kleinen Vergehen, vermutlich, um damit dem populistischen Geschmack mehr zu entsprechen.</p>\n<p>3. Der folgende Punkt m\u00fcsste den Initianten am meisten zu denken geben: Die Initiative kann gar nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt werden, weil es schlicht und einfach eine Scheininitiative ist. Sie ist so formuliert, dass sie Scheinprobleme l\u00f6st. Damit, Kollege Jenny, teile ich in einer ganz winzigen Sequenz Ihre Beurteilung. Ja, Ihre Initiative ist scheinheilig. Sie streut n\u00e4mlich dem Volk Sand in die Augen und gibt vor, etwas durchsetzen zu k\u00f6nnen, was gar nicht m\u00f6glich ist, n\u00e4mlich dass man sofort ausschaffen kann, v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, ob es zwingendem V\u00f6lkerrecht widerspricht oder nicht, v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, ob es ein Einzelfall ist, der gepr\u00fcft worden ist, oder nicht.</p>\n<p>Einer solchen Scheininitiative - leider steigt die Bereitschaft immer mehr, solche Scheininitiativen einzureichen, die keine Probleme l\u00f6sen und riesige Auseinandersetzungen ausl\u00f6sen - kann man nicht zustimmen, insbesondere weil sie in einem Teil f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden muss.</p>\n<p>Ich habe mich sehr gewundert - ich habe das schon in unserer Diskussion vom letzten Dezember gesagt -, dass der Bundesrat hier nicht offensiver gewesen ist. Es gibt diesbez\u00fcglich eine Praxis; der Bundesrat hat schon Initiativen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt - ich erinnere an die Neunzigerjahre. Genau deswegen haben wir nachher Artikel 139 Absatz 3 in die Bundesverfassung aufgenommen. Dort steht: \"Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts, so erkl\u00e4rt die Bundesversammlung sie f\u00fcr ganz oder teilweise ung\u00fcltig.\" Genau das resultierte aus der damaligen Diskussion.</p>\n<p>Was mich doch ein wenig ersch\u00fcttert, ist - ja, ich sage das jetzt einmal - eine gewisse Spitzfindigkeit von Bundesrat und Kommissionsmehrheit bei der Interpretation, was in einer Initiative noch zul\u00e4ssig sei und was nicht. Der Bundesrat sagt zwar, dass die Initiative nicht anwendbar sei, sie w\u00fcrde eben doch zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzen, wenn man sie anwenden w\u00fcrde. Er rettet sich dann aber mit - ich sage einmal - einem Trick, indem er sagt, dass ein vor\u00fcbergehendes oder dauerhaftes Vollstreckungsverbot eine Wegweisung verhindern k\u00f6nnte. Der Kommissionssprecher hat gleich argumentiert. Da muss ich schon sagen: Wenn man das Non-Refoulement-Gebot juristisch so spitzfindig interpretiert und sagt, zwischen Ausschaffung und Wegweisung gebe es ganz grosse Unterschiede, darf man sich nicht wundern, wenn die Bev\u00f6lkerung immer weniger versteht, was denn hier gilt.</p>\n<p>Genau in diesem Politikfeld, in dem es um kriminelle Ausl\u00e4nder geht, ist die Kommunikation mit der Bev\u00f6lkerung [PAGE 315] nat\u00fcrlich matchentscheidend. Da bringt es wenig, wenn man zuerst ein Rechtsseminar abhalten muss, um ihr zu erkl\u00e4ren, welches denn jetzt genau der Unterschied zwischen Ausschaffung und Wegweisung ist. Als normal empfindender Mensch, zu denen ich mich z\u00e4hle, erscheint einem das als Trick, mit dem einem erkl\u00e4rt wird, warum die Initiative nicht ung\u00fcltig sein soll. Ich w\u00fcrde sehr davor warnen, weiterhin solche juristischen Spitzfindigkeiten verlauten zu lassen, weil sie nicht zu klaren Volksentscheiden f\u00fchren. Sie werden vielmehr dazu f\u00fchren, dass immer mehr Initiativen eingereicht werden, die vorher juristisch nicht mehr genau abgekl\u00e4rt werden. Die Leute werden einfach finden, etwas sei ein Problem, man nehme das Problem nun einmal auf, mache gleich eine Initiative und schlage eine ganz einfache L\u00f6sung vor, und wir werden nachher im Parlament feststellen m\u00fcssen, dass die Initiative eben nicht so einfach umsetzbar ist. </p>\n<p>Ich werde mich auf jeden Fall f\u00fcr Teilung\u00fcltigkeit der Initiative aussprechen. Ich kann nachvollziehen, dass man in gewissen Bereichen tats\u00e4chlich gegen die Ung\u00fcltigkeit und insofern auch gegen die Vollung\u00fcltigkeit argumentieren kann. Sicher aber kann man nicht gegen die Teilung\u00fcltigkeit argumentieren.</p>\n<p>Damit ist ein weiteres Problem angesprochen - ich komme nun zum Gegenvorschlag -, das ich in dieser ganzen Debatte feststelle. Diese Debatte betrifft die Bev\u00f6lkerung selbstverst\u00e4ndlich auf einer sehr emotionalen Ebene; insbesondere in St\u00e4dten gibt es tats\u00e4chlich Leute, die sich von kriminellen Ausl\u00e4ndern bedroht f\u00fchlen, real bedroht f\u00fchlen. Deshalb ist es auch nicht gerade hilfreich, dass unsere Beh\u00f6rden derart zur\u00fcckhaltend \u00fcber den Stand der Dinge informieren. Es ist n\u00e4mlich so, dass es nicht nur m\u00f6glich ist, schwerkriminelle Ausl\u00e4nder auszuschaffen, sondern dass solche Ausschaffungen auch vollzogen werden. Mein Kanton hat, \u00fcbrigens unter dem Regime einer rotgr\u00fcnen Mehrheit, vor mehreren Jahren entschieden, hier ganz offensiv zu handeln, weil etwas anderes nicht vertretbar ist und weil es daf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage gibt. Schwerkriminelle Ausl\u00e4nder werden ausgeschafft; im Kanton Basel-Stadt sind das j\u00e4hrlich zwischen 20 und 30 Leute, Tendenz steigend. Das ist in anderen Kantonen auch der Fall.</p>\n<p>Im Prinzip, wenn man es auf den Punkt bringt, w\u00e4re weder die Initiative noch der Gegenvorschlag notwendig. Dennoch attestiere ich der Kommission, dass ihr Gegenvorschlag im Vergleich mit der Initiative tats\u00e4chlich wesentliche Verbesserungen bringt. An vorderster Stelle steht f\u00fcr mich die klare Formulierung, dass Grundrechte und V\u00f6lkerrecht eingehalten werden. Dann nennt er klar Tatbest\u00e4nde der schweren Verbrechen und erweitert sie konsequent auch auf Wirtschafts- und Steuerbetrugsdelikte. Herr Kollege Reimann und Herr Kollege Jenny, damit geht die Sache im Gegenvorschlag nat\u00fcrlich wesentlich weiter als Ihr Vorschlag. Da sehe ich doch gewisse Z\u00e4hne, die auch beissen, und zwar dort, wo es um Geld geht. Das finde ich gut. Gut finde ich auch die Vereinheitlichung der kantonalen Praxis. Das heisst, dass ich mir durchaus vorstellen kann, diesen Gegenvorschlag zu unterst\u00fctzen, auch wenn er wie gesagt eigentlich nur die heutige Lage abbildet und pr\u00e4zisiert. Aber ich gehe einmal davon aus, dass die \u00f6ffentliche Diskussion um die SVP-Initiative dereinst so viel realpolitische Vernunft verlangt, dass man ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen muss.</p>\n<p>Nun komme ich zu dem, was an diesem Gegenvorschlag nicht gut ist: Gesch\u00e4tzte Kolleginnen und Kollegen der Kommission, ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber der Integrationsartikel, Artikel 121 Absatz 1bis der Bundesverfassung, ist nun wahrlich kein Wurf. Das ist doch eine ganz un\u00fcbersichtliche und allzu chaotische Formulierung dessen, was Integration genau sein soll. Da hat offenbar Expertenwissen aus dem Integrationsbereich gefehlt. Hier werden alle m\u00f6glichen Integrationsauflagen gemischt. \"Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder integrieren sich durch die Teilnahme am wirtschaftlichen\" - ja gut, das ist \u00fcberpr\u00fcfbar, aber dann steht auch -, \"sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft.\" Stellen Sie sich einmal vor, was das konkret heisst. Wenn beispielsweise ein amerikanischer Spitzenforscher f\u00fcnf Jahre in Basel angestellt ist und dort lebt, dann ist einmal klar, dass er sich am wirtschaftlichen Leben beteiligt. Was muss er tun, dass er nachweisen kann, dass er sich auch am kulturellen und am sozialen Leben beteiligt? Muss er in einem schweizerischen Verein Mitglied sein, oder muss er mindestens einmal pro Jahr an ein Konzert von Francine Jordi oder in die englischsprachige Version der Auff\u00fchrungen im Stadttheater gehen, die es bei uns gibt? Also, ich glaube, das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber im Zweitrat hat man ja die Chance, das nochmals ganz klar zu formulieren. Solche Formulierungen in der Verfassung bringen keine Kl\u00e4rung. Ich finde es gut, dass die Integration im Gegenvorschlag festgehalten ist, sehr gut sogar - aber das soll, bitte sehr, klar formuliert sein, sonst kommen wir nicht weiter.</p>\n<p>Ich warte also auf den besseren, den konziseren Vorschlag zur Integration aus dem Zweitrat. Solange das nicht gekl\u00e4rt ist, werde ich mich beim Gegenvorschlag der Stimme enthalten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Anita","SpeakerLastName":"Fetz","SpeakerFullName":"Fetz Anita","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":12,"CantonName":"Basel-Stadt","CantonAbbreviation":"BS","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":9,"Start":"\/Date(1268908554887)\/","End":"\/Date(1268909305020)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003007)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268908554887+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268909305020+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107714L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107714L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107714L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107714L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107714L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107714","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":408,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich m\u00f6chte der Kommission recht herzlich danken, dass sie nach der Verschiebung in der Wintersession dieses Gesch\u00e4ft bereits heute wieder traktandiert hat. Wie erwartet hat sich an der Ausgangslage nicht sehr viel oder gar nichts ge\u00e4ndert. Nach dem Bundesrat stellt nun auch die Kommission zweifelsfrei fest, dass die Initiative kein zwingendes V\u00f6lkerrecht verletze. Nichtsdestotrotz will eine Minderheit die Volksinitiative nun f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren und die Initiative der Bev\u00f6lkerung gar nicht zur Abstimmung unterbreiten.</p>\n<p>Meine Kollegen H\u00eache, Berset, Cramer und Maissen: Das ist nun ein starkes St\u00fcck und kommt einer Geringsch\u00e4tzung all jener gleich, die in Kenntnis der Fakten und im Vollbesitz ihrer geistigen Kr\u00e4fte diese Initiative lanciert haben. Immerhin wurde dieses Volksbegehren im Februar 2008, also elf Monate vor Ablauf der Sammelfrist, mit einer rekordhohen Zahl von 210 000 Unterschriften eingereicht. Offensichtlich bewegt das Thema die Bev\u00f6lkerung. Kollege Inderkum hat bereits darauf hingewiesen. Es ist deshalb nicht akzeptierbar, dass nun aus purer Angst vor einem Abstimmungserfolg alles unternommen wird, um die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Kollege Schwaller hat eindr\u00fccklich darauf hingewiesen. Auch der nun vorliegende Gegenentwurf dient letztlich der Verw\u00e4sserung, dar\u00fcber m\u00fcssen wir uns im Klaren sein; er tr\u00e4gt aber wenigstens einigen Aspekten Rechnung. </p>\n<p>Die vorliegende Ausschaffungs-Initiative verlangt nichts anderes, als dass Ausl\u00e4nder, welche schwerwiegende Straftaten begangen haben, umgehend und nach einheitlichen Rechten und Gepflogenheiten ausgeschafft werden. Als Nichtjurist und einfacher Zeitgenosse weiss ich wirklich nicht, was daran so schwierig sein soll. Nach dem Grundsatz \"Unsere Regeln gelten f\u00fcr alle\" sind doch Gesetze und Regeln in unserem Land einfach umzusetzen. Basta.</p>\n<p>Den Gegenvorschlag, da m\u00fcssen wir uns nichts vormachen, macht man nat\u00fcrlich nur aus Angst vor einem Erfolg der Initianten an der Urne. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie geniessen ja wirklich meine h\u00f6chste Wertsch\u00e4tzung, aber das, was hier passiert, ist doch einfach scheinheilig und durchsichtig. F\u00fcr St\u00e4nderatsverh\u00e4ltnisse machen wir hier zu stark Parteipolitik. </p>\n<p>Der Gegenvorschlag wird mit schwammigen Argumenten nat\u00fcrlich auch nicht besser, ganz im Gegenteil, und die st\u00e4ndig wiederholten Erkl\u00e4rungen, dass jemand, der sich in seinem Land bedroht f\u00fchle, nicht ausgeschafft werden k\u00f6nne, mag ich, wie Kollege B\u00fcttiker, auch nicht mehr h\u00f6ren. Solche Leute m\u00fcssen ihre kriminellen Energien eben anderweitig einsetzen oder unterbinden, dann laufen sie ja gar nicht Gefahr, ausgeschafft zu werden. Ich weiss auch nicht, was die Integrationsmassnahmen im Gegenentwurf zu suchen haben. Das eine schliesst das andere ja nicht aus: Man kann als Stimmb\u00fcrger die vom Bund geforderten Integrationsmassnahmen, nicht aber die Ausschaffung begr\u00fcssen - oder eben umgekehrt. Das beisst sich; dieser Absatz l\u00e4sst eine differenzierte Stimmabgabe in der Volksabstimmung nicht zu. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen - wir kommen vielleicht in der Detailberatung noch darauf zur\u00fcck.</p>\n<p>Im Gegenentwurf werden auch keine Angaben \u00fcber die Dauer des Landesverweises gemacht. Das f\u00fchrt dann dazu, dass t\u00e4terfreundliche Beh\u00f6rden nur symbolische Landesverweise aussprechen werden. Es sollte ein Minimum von mindestens f\u00fcnf Jahren verankert werden, wie das in der Volksinitiative vorgesehen ist. Ausserdem ist der Hinweis auf die Grundprinzipien des V\u00f6lkerrechts viel zu allgemein. Man verzichtet auf die Unterscheidung zwischen zwingendem V\u00f6lkerrecht und allgemeinem V\u00f6lkerrecht. Das f\u00fchrt - wie so oft in der Vergangenheit - ganz klar dazu, dass die Gerichte zugunsten der Straft\u00e4ter entscheiden werden. Dies aber widerspricht eindeutig der Stossrichtung der Ausschaffungs-Initiative.</p>\n<p>Darum beantrage ich Ihnen - aber das wird ein frommer Wunsch bleiben -, die Volksinitiative zur Annahme und den Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"This","SpeakerLastName":"Jenny","SpeakerFullName":"Jenny This","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1268908214283)\/","End":"\/Date(1268908554887)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003007)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268908214283+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268908554887+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107715L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107715L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107715L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107715L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107715L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107715","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3919,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir haben in der Kommission zwei Vertreter des Initiativkomitees angeh\u00f6rt. Ich war von dieser Anh\u00f6rung beeindruckt. Wir haben mit Blick auf verschiedene Belange nachgefragt, wie die Initiative umzusetzen sei. Da sind Unklarheiten zum Vorschein gekommen, da sind Fragen offen geblieben, und da ist klar zum Vorschein gekommen: So, wie der Initiativtext in die Verfassung [PAGE 314] k\u00e4me, w\u00e4re er nicht umsetzbar. Wir k\u00f6nnen dem Volk doch nicht zumuten, etwas in die Verfassung aufzunehmen, von dem wir schon heute wissen, dass es nicht umgesetzt werden kann.</p>\n<p>Was ist nun der Vorteil des direkten Gegenvorschlages? Er nimmt zwei wesentliche Elemente auf: einerseits den Tatbestand, andererseits das Strafmass. Der direkte Gegenvorschlag entspricht auch der Verfassung und dem V\u00f6lkerrecht. Zudem finde ich es gut, dass die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger im Hinblick auf die Volksabstimmung die Texte vergleichen k\u00f6nnen. Es ist dann an uns, den Politikern, dem Volk zu erkl\u00e4ren, welches die Unterschiede zwischen der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag sind.</p>\n<p>Mein Fazit: Ich bin f\u00fcr G\u00fcltigerkl\u00e4rung und Ablehnung der Initiative und f\u00fcr die Annahme des Gegenvorschlages.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Paul","SpeakerLastName":"Niederberger","SpeakerFullName":"Niederberger Paul","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":7,"CantonName":"Nidwalden","CantonAbbreviation":"NW","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":7,"Start":"\/Date(1268908075207)\/","End":"\/Date(1268908191800)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003007)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268908075207+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268908191800+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107716L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107716L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107716L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107716L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107716L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107716","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":1149,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wird gegen die Rechtsordnung verstossen, soll der Rechtsstaat auch durchgreifen. Bei schweren Verst\u00f6ssen sollen die ausl\u00e4ndischen Straft\u00e4ter nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unabdingbar ist aber, dass der Staat ohne Willk\u00fcr, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und v\u00f6lkerrechtskonform vorgeht. Die Ausschaffungs-Initiative tut dies nicht, ohne aber gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht zu verstossen.</p>\n<p>Trotz der mangelhaften Redaktion und der fremdenfeindlichen Grundhaltung der Initiative ist nicht abzustreiten, dass die aktuelle Praxis der Wegweisung straff\u00e4lliger Ausl\u00e4nder mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen nicht immer \u00fcberzeugt, nicht klar genug geregelt ist und offensichtlich auch zu einer unterschiedlichen Praxis in den Kantonen gef\u00fchrt hat. Ich habe schon etwas gestaunt, in einem Factsheet des Bundesamtes f\u00fcr Migration - auf welches auch Kollege B\u00fcttiker verwiesen hat - zu lesen, dass in einem Grossteil der Kantone die entsprechenden Daten heute statistisch nicht erfasst werden. Die Zahl von gesamtschweizerisch j\u00e4hrlich 350 bis 400 Wegweisungen beruht auf Sch\u00e4tzungen, und es gibt diesbez\u00fcglich offenbar keine klaren Regeln. Im Sinne einer Vereinheitlichung und Klarstellung der Praxis, die dann auch unserer Bev\u00f6lkerung Sicherheit gibt, nimmt die Initiative ein vertretbares Anliegen auf.</p>\n<p>Die Initiative weist aber - ich sage das noch einmal - inhaltliche M\u00e4ngel auf und ist deshalb klar zur Ablehnung zu empfehlen. Der direkte Gegenvorschlag, den wir ausgearbeitet haben, gibt hier Gegensteuer, korrigiert und bietet - meine ich - dem Stimmb\u00fcrger einen gangbaren Weg an. Wer diesen nicht einschlagen will und sich am Schluss etwa noch mit Stimmenthaltung aus der Verantwortung zieht, muss dann auch bereit sein, im Abstimmungskampf ohne Gegenvorschlag gegen die Initiative anzutreten und dann auch bei der Umsetzung klar f\u00fcr seinen Entscheid geradezustehen. Die Umsetzung der Initiative w\u00e4re ein ganz schwieriger Prozess - wir haben das bereits bei anderen Initiativen erlebt. Am Schluss w\u00fcrde es ausser den Initianten nur Verlierer geben, und zwar ganz zuerst der Rechtsstaat, der wegen der Probleme bei der Umsetzbarkeit der Initiative an Glaubw\u00fcrdigkeit einb\u00fcssen w\u00fcrde. Das kann es nicht sein, und deshalb braucht es den Gegenvorschlag.</p>\n<p>Meine n\u00e4chste Bemerkung gilt der Vorpr\u00fcfung von Initiativen. F\u00fcr mich gen\u00fcgt die vom Bundesrat vor einigen Tagen gemachte Feststellung, das Parlament habe bei der Umsetzung von problematischen Initiativen gen\u00fcgend Spielraum - so habe ich es gelesen -, um jeweils eine befriedigende L\u00f6sung zu finden, eigentlich nicht. Ich bin gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit und auch gegen einen weiteren Ausbau eines Richterstaates. Das Parlament soll f\u00fcr die Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung von Initiativen zust\u00e4ndig bleiben. In meinen Augen gen\u00fcgt es aber nicht, wenn sich die Vorpr\u00fcfung einer Initiative durch die Bundeskanzlei vor der Unterschriftensammlung auf formelle Fragen beschr\u00e4nkt. Ich halte eine Erweiterung und Erg\u00e4nzung der Vorpr\u00fcfung gegen\u00fcber heute f\u00fcr notwendig. Die Initianten m\u00fcssen von der Bundeskanzlei bzw. vom Bundesrat ausdr\u00fccklich auf die Kollisionen einer Initiative mit unserem Verfassungsrecht oder auch mit internationalen Verpflichtungen aufmerksam gemacht werden. Ein solcher Vorbehalt ist allenfalls auch auf den Unterschriftenb\u00f6gen anzubringen. Damit wird f\u00fcr die sp\u00e4tere Diskussion im Bundesrat, aber auch in den R\u00e4ten eine ganz andere Ausgangslage geschaffen. </p>\n<p>Meines Erachtens geht es nicht, dass eine Initiative ohne Vorbehalt zur Unterschriftensammlung freigegeben wird, dass dann \u00fcber 200 000 Unterschriften gesammelt werden und schliesslich gesagt wird, man m\u00fcsse die Initiative teilweise oder ganz f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Das versteht ausser Parlamentariern und Rechtsprofessoren wahrscheinlich kaum jemand. Dieses Vorgehen schw\u00e4cht auch das Vertrauen in die Politik, die dann eben von aussen, wie bei anderen Gesch\u00e4ften, als Parteipolitik wahrgenommen wird, und man gibt damit - das ist meine letzte Bemerkung - nur jenen Kr\u00e4ften Auftrieb, die auf eine Verabsolutierung der Demokratie setzen. Diesbez\u00fcglich m\u00fcssten wir aber eigentlich aus der Geschichte gelernt haben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Urs","SpeakerLastName":"Schwaller","SpeakerFullName":"Schwaller Urs","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":10,"CantonName":"Freiburg","CantonAbbreviation":"FR","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1268907768947)\/","End":"\/Date(1268908075207)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850002990)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268907768947+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268908075207+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107717L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107717L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107717L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107717L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107717L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107717","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":37,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich bin f\u00fcr einen \u00fcberzeugenden direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative, weil die Ausschaffungs-Initiative sehr grosse, ja gravierende M\u00e4ngel hat. So enth\u00e4lt sie eine unvollst\u00e4ndige und konzeptlose Aufz\u00e4hlung von mehr oder weniger schweren Straftatbest\u00e4nden, die, unabh\u00e4ngig vom Einzelfall, zwingend zu einer Ausweisung der ausl\u00e4ndischen T\u00e4ter und T\u00e4terinnen f\u00fchren. Die gleichen Folgen hat auch jeder missbr\u00e4uchliche Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe. Die Aufz\u00e4hlung der Straftatbest\u00e4nde k\u00f6nnte der Gesetzgeber nach dem Wortlaut der Initiative zwar noch irgendwie erg\u00e4nzen. Aber im Abstimmungskampf w\u00fcrde man das nicht sehen und nicht wissen. Zudem missachtet die Initiative Grunds\u00e4tze unserer Verfassung sowie wichtige nichtzwingende v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz.</p>\n<p>Ich bin mir bewusst - da bin ich mit Herrn Reimann einverstanden -, dass die bessere Bek\u00e4mpfung der Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t ein wichtiges Anliegen der Bev\u00f6lkerung ist. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Ausschaffungs-Initiative sehr rasch und mit einer grossen Zahl von Unterschriften zustande gekommen ist. Ich erachte es deshalb als zwingend notwendig, einen praxistauglichen Gegenvorschlag vorzulegen, der die tats\u00e4chlich existierenden Probleme bek\u00e4mpft und der auch die bereits vorhersehbaren Vollzugsschwierigkeiten der Ausschaffungs-Initiative vermeidet. Die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger sollen die M\u00f6glichkeit erhalten, den Text der Ausschaffungs-Initiative direkt mit einer alternativen Verfassungsbestimmung des Parlamentes zu vergleichen - ich w\u00fcrde sagen: auf gleicher Augenh\u00f6he zu vergleichen. Daher hat die Mehrheit der Kommission einen direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet.</p>\n<p>Nun zum Inhalt des Gegenvorschlages: Der Gegenvorschlag der Kommission \u00fcbernimmt die im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates enthaltene Definition der schweren Straftaten, die zu einem Entzug des Aufenthaltsrechts f\u00fchren sollen. Nach dem heute geltenden Recht liegt es im freien Ermessen der Beh\u00f6rden, bei Straftaten die ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen zu widerrufen. Der direkte Gegenvorschlag soll hier zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone f\u00fchren. Das ist ein ganz entscheidender Punkt: Wird die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder wegen eines Delikts, f\u00fcr welches eine Mindeststrafe von einem Jahr angedroht wird, rechtskr\u00e4ftig verurteilt oder liegt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, so wird das bisherige freie Ermessen der Kantonsbeh\u00f6rden eingeschr\u00e4nkt. Mit dieser durchdachten, abschliessenden und systematischen Regelung werden die Bagatellf\u00e4lle, anders als bei der Initiative, ausgeschlossen, und alle schweren Straftaten sind unabh\u00e4ngig von der Art des Delikts erfasst.</p>\n<p>Gem\u00e4ss Ausschaffungs-Initiative m\u00fcsste jeder Betrug beim Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe zu einer Ausweisung f\u00fchren, auch wenn es sich um klare Bagatellf\u00e4lle handeln w\u00fcrde. Demgegen\u00fcber h\u00e4tte ein Betrug im wirtschaftlichen oder steuerrechtlichen Bereich keine aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen. Ich m\u00f6chte Sie fragen: K\u00f6nnen Sie das mit Ihrem Gerechtigkeitsempfinden vereinbaren?</p>\n<p>Die Kommission m\u00f6chte den Ermessensspielraum der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden bei allen Betrugsdelikten einschr\u00e4nken, allerdings - das ist klar formuliert - geht es dabei nur um die schweren F\u00e4lle. Gem\u00e4ss Kommissionsentwurf sind ein Entzug des Aufenthaltsrechts und eine Wegweisung generell ausgeschlossen, wenn dadurch die Grundrechte und die Grundprinzipien der Verfassung und des V\u00f6lkerrechts verletzt werden. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass der im Einzelfall verfassungsm\u00e4ssige Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von beh\u00f6rdlichen Massnahmen gepr\u00fcft und eingehalten wird.</p>\n<p>Eine Verfassungsbestimmung \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz, die sich lediglich zum Umgang mit straff\u00e4lligen Personen \u00e4ussert, w\u00e4re sehr einseitig und w\u00fcrde insbesondere auch im Ausland ein falsches Bild vermitteln. Wenn Sie den heutigen Artikel 121 der Bundesverfassung mit den beiden Abs\u00e4tzen nehmen und die Bestimmungen gem\u00e4ss der Ausschaffungs-Initiative der SVP daran anh\u00e4ngen, haben Sie eine Kompetenznorm und etwa f\u00fcnf \"Rausschmeisserbestimmungen\" in diesem Artikel und sonst nichts. Ich m\u00f6chte Sie fragen, ob das im 21. Jahrhundert ein moderner Ausl\u00e4nderartikel ist.</p>\n<p>Es ist daher ein wichtiges Anliegen der Kommissionsmehrheit - das wird im Abstimmungskampf ein entscheidendes Element sein -, im Gegenvorschlag eine ausgewogene Bestimmung zur Integration zu haben. Eine erfolgreiche Integration hilft auch bei der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t. [PAGE 313] Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder integrieren sich durch die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Bund, Kantone und Gemeinden helfen ihnen dabei, indem sie bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben dem Anliegen der Integration entsprechen; ich denke dabei an die Motion Schiesser 06.3445. Der Bundesrat hat in seinem Programm 2009 die Integration zur obersten Maxime erkl\u00e4rt; ich habe nicht nachgez\u00e4hlt, wie oft im Gegenentwurf der Begriff \"Integration\" vorkommt. Ich meine, es w\u00e4re an der Zeit, in einem modernen Ausl\u00e4nderartikel auch die Integration zu verankern.</p>\n<p>Ich komme zu den Auswirkungen des Gegenvorschlages und der Volksinitiative: Im Vergleich zur heutigen Praxis m\u00fcssten bei der Annahme der Initiative rund viermal so viele Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung weggewiesen werden. Nach der heutigen Praxis finden in der Schweiz etwa 350 bis 400 Wegweisungen pro Jahr statt, mit der Initiative w\u00e4ren es rund 1500 Wegweisungen. Dieser Unterschied ergibt sich haupts\u00e4chlich daraus, dass gem\u00e4ss der Initiative alle Verurteilungen wegen Drogenhandel und Einbruch, auch in Bagatellf\u00e4llen, zu Wegweisungen f\u00fchren w\u00fcrden. Im Vergleich zur heutigen Praxis m\u00fcssten bei der Annahme des direkten Gegenentwurfes rund 800 Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung weggewiesen werden. Also: bei der heutigen Praxis 300 bis 400 Wegweisungen, mit dem direkten Gegenvorschlag etwa eine Verdoppelung auf 700 bis 800, mit der Initiative etwa 1500 Wegweisungen. Die Erkl\u00e4rungen habe ich Ihnen geliefert.</p>\n<p>Ich komme zum Vergleich zwischen der Ausschaffungs-Initiative und dem direkten Gegenvorschlag: </p>\n<p>1. Die Ausschaffungs-Initiative f\u00fchrt beim Ausl\u00e4nderartikel, Artikel 121 der Bundesverfassung, zu einem reinen \"Rausschmeissartikel\", zu einem reinen Wegweisungsartikel. Wir wollen aber einen modernen Ausl\u00e4nderartikel, in dem auch die Integration verankert wird.</p>\n<p>2. In der Ausschaffungs-Initiative herrscht bei den Ausschaffungskriterien blanke Willk\u00fcr. Im Gegenvorschlag hingegen haben wir ein durchdachtes System, das Bagatellf\u00e4lle ausschliesst und alle schweren Straftaten, unabh\u00e4ngig von der Art des Delikts, erfasst.</p>\n<p>3. Wir wollen nicht nur schweren Betrug bei Sozialversicherungs- und Sozialhilfef\u00e4llen bestrafen, sondern fordern auch bei schwerem Betrug im Wirtschaftsbereich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen.</p>\n<p>4. Die Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung und des V\u00f6lkerrechts sind im Gegenvorschlag explizit zu verankern. Ich mag es nicht mehr h\u00f6ren, wenn gesagt wird, das geh\u00f6re nicht in die Verfassung, das sei ja sowieso klar. Die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger m\u00fcssen sehen, dass diese Einschr\u00e4nkungen in jedem Fall gelten - das wird dann auch die Ausmarchung an der Urne zeigen.</p>\n<p>Fazit: Der Gegenvorschlag stellt keine abgeschw\u00e4chte Kopie der Ausschaffungs-Initiative dar, wie man es etwa von den Initianten h\u00f6rt. Die Kommissionsmehrheit hat sich f\u00fcr eine konsequente L\u00f6sung entschieden, die tats\u00e4chlich umgesetzt werden kann und keine neuen Rechtsprobleme schafft. Demgegen\u00fcber spiegelt die Ausschaffungs-Initiative vor, dass hier sehr einfache und radikale L\u00f6sungen m\u00f6glich w\u00e4ren. Bei den Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern werden damit falsche Erwartungen geweckt. Sie m\u00fcssten bei einer Annahme der Initiative entt\u00e4uscht werden. Deshalb komme ich zu einem etwas anderen Schluss als Herr Reimann: Ich bin f\u00fcr die Annahme des direkten Gegenvorschlages und lehne die Ausschaffungs-Initiative ab.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Rolf","SpeakerLastName":"B\u00fcttiker","SpeakerFullName":"B\u00fcttiker Rolf","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":11,"CantonName":"Solothurn","CantonAbbreviation":"SO","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1268907127063)\/","End":"\/Date(1268907768947)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850002990)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268907127063+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268907768947+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107718L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107718L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107718L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107718L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107718L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107718","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":173,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich zitiere eingangs aus einem Schreiben mit Datum vom 6. M\u00e4rz 2010, das wir als Mitglieder des St\u00e4nderates erhalten haben: \"Es w\u00e4re verfassungswidrig, undemokratisch und skandal\u00f6s, die Ausschaffungs-Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Missbrauch der Demokratie: Wir wehren uns! Die Ausschaffungs-Initiative gem\u00e4ss geltendem Recht ist unzul\u00e4ssig.\" So lautet das unmissverst\u00e4ndliche Verdikt nicht irgendeiner Boulevardzeitung, sondern des selbsternannten, elit\u00e4ren \"Club Helv\u00e9tique\", dem insbesondere Rechtsprofessoren, Linkspolitiker und selbst der vormalige Pr\u00e4sident des Schweizerischen Bundesgerichtes angeh\u00f6ren. <i>(Zwischenruf)</i> Wie bitte? Ich habe gesagt \"insbesondere\" Linkspolitiker; das l\u00e4sst immer noch einen gewissen Spielraum Richtung Mitte offen.</p>\n<p>Nun, das pure Gegenteil ist der Fall, wie eine klare Mehrheit der Staatspolitischen Kommission festgestellt hat. Das ist immerhin das erste positive Fazit, das wir aus der R\u00fcckweisung dieses Gesch\u00e4ftes an die Kommission vom letzten Dezember ziehen k\u00f6nnen. Nur noch eine kleine Minderheit sieht es anders.</p>\n<p>Zum zweiten Mal ist also die Kommission - und diesmal nach gr\u00fcndlicher Arbeit, ich danke dem Kommissionssprecher f\u00fcr seine wirklich tiefsch\u00fcrfende Analyse - zum Schluss gelangt, dass diese Ausschaffungs-Initiative nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht verst\u00f6sst, somit also g\u00fcltig ist.</p>\n<p>Die zweite Komponente des damaligen R\u00fcckweisungsantrages betraf den Gegenvorschlag. Die Kommission hat sich nun f\u00fcr einen direkten Gegenvorschlag entschieden. Das war und ist die politische Lehre aus dem Abstimmungsergebnis der Anti-Minarett-Initiative vom letzten November, mit dem sich gewisse Kreise in unserem Land nach wie vor nicht abfinden k\u00f6nnen. Dieser Gegenvorschlag liegt uns nun vor. Man k\u00f6nnte ihn noch etwas verbessern. M\u00f6glichkeiten dazu ersehen Sie aus den Minderheitsantr\u00e4gen, insbesondere aus demjenigen der Minderheit II auf Seite 6 der Fahne, der auch die Unterst\u00fctzung der Bef\u00fcrworter der Initiative geniesst. Ich werde in der Detailberatung darauf zur\u00fcckkommen.</p>\n<p>Sie sehen aber jetzt schon, dass wir Bef\u00fcrworter der Initiative trotzdem konstruktiv am Gegenvorschlag mitgearbeitet haben. Wir unterst\u00fctzen, wie Sie der Fahne entnehmen k\u00f6nnen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag. Mehr dazu sage ich ebenfalls in der Detailberatung, wo ich dann auch versuchen werde, Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag aus der Sicht der Initianten aufzuzeigen. Sie werden sehen, warum die Initiative nicht zugunsten des Gegenvorschlages zur\u00fcckgezogen werden kann. Das Volk wird somit \u00fcber beide Vorlagen abstimmen k\u00f6nnen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Maximilian","SpeakerLastName":"Reimann","SpeakerFullName":"Reimann Maximilian","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1268906897643)\/","End":"\/Date(1268907127063)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850002990)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268906897643+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268907127063+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107719L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107719L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107719L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107719L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107719L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107719","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Malgr\u00e9 les discussions au sein de notre commission, qui a par ailleurs pu prendre l'avis de deux sp\u00e9cialistes, cette initiative sur le renvoi reste selon moi entour\u00e9e de plusieurs zones d'ombre qui m'am\u00e8nent \u00e0 vous inviter \u00e0 la d\u00e9clarer nulle. Je reprends ainsi la proposition d\u00e9pos\u00e9e initialement par Monsieur Maissen le 10 d\u00e9cembre dernier.</p>\n<p>Permettez-moi donc de vous faire part de quelques \u00e9l\u00e9ments qui, \u00e0 mes yeux, justifient le fait d'invalider cette initiative. Tout d'abord, dans son message concernant l'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels (initiative sur le renvoi)\", le Conseil f\u00e9d\u00e9ral signale plusieurs incompatibilit\u00e9s du texte de l'initiative avec les normes du droit international. Il s'agit avant tout d'une incompatibilit\u00e9 avec le principe contraignant du non-refoulement mais \u00e9galement d'incompatibilit\u00e9s avec les normes non contraignantes inscrites dans des trait\u00e9s internationaux d'importance primordiale, par exemple avec les droits de l'enfant en cas d'expulsion de ses parents, avec le droit \u00e0 la libre circulation des personnes \u00e0 l'int\u00e9rieur de l'Union europ\u00e9enne; on peut citer encore le probl\u00e8me pos\u00e9 par une obligation d'expulser g\u00e9n\u00e9rale et automatique sans possibilit\u00e9 d'examen individuel, ainsi que la question de la l\u00e9galit\u00e9 et de la proportionnalit\u00e9.</p>\n<p>Malgr\u00e9 ces incompatibilit\u00e9s, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral propose de valider l'initiative en relevant qu'elle pourrait \u00eatre interpr\u00e9t\u00e9e de telle sorte que le principe du non-refoulement soit respect\u00e9. Il rel\u00e8ve toutefois que l'initiative obligerait la Suisse \u00e0 ne plus respecter d'importantes dispositions du droit international non contraignant. Par ailleurs, permettez-moi de rappeler qu'une initiative populaire f\u00e9d\u00e9rale ne peut pas transgresser des normes du droit international. Or, en pr\u00e9sentant une initiative qui contient des normes contraires au droit international, les auteurs de l'initiative r\u00e9ussiront, si le Parlement ne proc\u00e8de pas \u00e0 l'invalidation de cette initiative, \u00e0 vider ces normes de leur substance et \u00e0 obliger les autorit\u00e9s suisses \u00e0 ne pas respecter les obligations contract\u00e9es par la ratification de trait\u00e9s. Je suis par ailleurs convaincu que l'initiative populaire n'est pas con\u00e7ue comme un instrument qui permettrait \u00e0 nos autorit\u00e9s de violer le droit international public. Ainsi, et dans le cas pr\u00e9sent, il s'agit d'une utilisation abusive du droit d'initiative, et celle qui nous occupe doit \u00eatre sanctionn\u00e9e par une invalidation.</p>\n<p>Il n'est d\u00e8s lors peut-\u00eatre pas inutile de faire un bref retour en arri\u00e8re dans notre histoire politique. Ainsi, en 1994, lors du traitement de l'initiative populaire f\u00e9d\u00e9rale \"pour une politique d'asile raisonnable\", le Conseil f\u00e9d\u00e9ral avait affirm\u00e9, \u00e0 la page 1480 de son message, qu'\"il faut admettre qu'en Suisse, la primaut\u00e9 du droit international public est aujourd'hui un principe reconnu\". De plus, une comparaison du texte de l'initiative d\u00e9pos\u00e9e en 1992 avec le texte de l'initiative dont nous d\u00e9battons aujourd'hui montre que cette derni\u00e8re n'est pas \"formul\u00e9e avec plus de retenue\", contrairement \u00e0 ce que pr\u00e9tend le Conseil f\u00e9d\u00e9ral \u00e0 la page 4577 de son message. La rigueur de la teneur de chacune des deux initiatives est \u00e0 peu pr\u00e8s identique. Sur ce point pr\u00e9cis, le message du Conseil f\u00e9d\u00e9ral contient une affirmation pour le moins discutable.</p>\n<p>Compte tenu des incompatibilit\u00e9s de l'initiative avec le droit international imp\u00e9ratif, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral aurait pu et m\u00eame d\u00fb d\u00e9fendre le m\u00eame point de vue qu'en 1994, c'est-\u00e0-dire l'invalidation de l'initiative. Il n'existe pas vraiment de motif justifiant le changement d'avis du Conseil f\u00e9d\u00e9ral. Ce qui a \u00e9t\u00e9 possible - et je dirai m\u00eame n\u00e9cessaire - en 1996 doit \u00e9galement l'\u00eatre en 2010, au regard de la similitude des deux initiatives. A l'\u00e9poque, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral soulignait encore que si l'initiative devait \u00eatre accept\u00e9e, les cons\u00e9quences seraient si graves que la Suisse se trouverait isol\u00e9e sur le plan de la politique \u00e9trang\u00e8re, dans le domaine du droit des r\u00e9fugi\u00e9s et des droits de l'homme, qu'elle serait stigmatis\u00e9e par la communaut\u00e9 internationale et que son statut d'Etat fond\u00e9 sur le droit serait remis en question.</p>\n<p>Je consid\u00e8re que l'invalidation d'une initiative n'est pas un acte politique, mais un acte juridique, qui devrait \u00eatre soumis \u00e0 un contr\u00f4le judiciaire. Car si les Chambres f\u00e9d\u00e9rales commencent d'interpr\u00e9ter tr\u00e8s librement la teneur des initiatives, l'instrument de l'initiative populaire risque de devenir un simple droit de formuler une proposition non contraignante. Ainsi, les crit\u00e8res de validit\u00e9 \u00e9nonc\u00e9s \u00e0 l'article 139 de la Constitution f\u00e9d\u00e9rale ne seraient plus respect\u00e9s. Pour cette raison, il est pr\u00e9f\u00e9rable de prendre une initiative au mot et, si elle n'est pas conforme, de l'invalider au lieu de l'interpr\u00e9ter - je dirai - \u00e0 rebours de sa teneur. L'invalidation de l'initiative donnerait finalement un signal clair aux auteurs actuels et surtout futurs d'une initiative populaire f\u00e9d\u00e9rale, dans ce sens que le droit international contraignant repr\u00e9sente une barri\u00e8re infranchissable pour le d\u00e9veloppement du droit national, m\u00eame au niveau constitutionnel.</p>\n<p>Lorsqu'ils signent et d\u00e9posent une initiative populaire, les citoyens n'agissent pas dans un espace juridique libre de toute contrainte. Ils doivent au contraire, \u00e0 l'instar des pouvoirs constitu\u00e9s, respecter les r\u00e8gles juridiques r\u00e9gissant les initiatives populaires, dont les normes d\u00e9finissant les crit\u00e8res de validit\u00e9 et la proc\u00e9dure d'invalidation font partie. Je le r\u00e9p\u00e8te: la proc\u00e9dure de validation d'une initiative populaire n'est pas un acte purement politique mais un acte juridique.</p>\n<p>Le Conseil f\u00e9d\u00e9ral envisage de faire \u00e9laborer un rapport portant sur la relation entre le droit international public et le droit d'initiative et de le pr\u00e9senter aux Chambres f\u00e9d\u00e9rales. Ce rapport nous aurait \u00e9t\u00e9 tr\u00e8s utile dans le cas pr\u00e9sent. Je suis convaincu, Madame la conseill\u00e8re f\u00e9d\u00e9rale, que ce sera l'occasion id\u00e9ale pour \u00e9galement examiner la mise en place d'une nouvelle instance qui d\u00e9ciderait de la validation ou de l'invalidation des initiatives.</p>\n<p>Je saisis encore l'opportunit\u00e9 du d\u00e9bat d'entr\u00e9e en mati\u00e8re pour relever que, si notre conseil d\u00e9cidait d'opposer un contre-projet direct \u00e0 l'initiative sur le renvoi, il devrait \u00eatre attentif aux quelques faiblesses dont souffre ce projet. Dans cette perspective, il faudrait renoncer au catalogue des infractions et se limiter d\u00e8s lors, au plan constitutionnel, \u00e0 une clause g\u00e9n\u00e9rale.</p>\n<p>Les discussions en commission ont montr\u00e9 \u00e0 l'\u00e9vidence que la question de savoir quelles infractions conduiront \u00e0 un renvoi de leurs auteurs devrait relever du niveau de la loi. La liste de ces infractions n'a pas sa place dans la Constitution, qui devrait se borner \u00e0 fixer les objectifs et les limites de [PAGE 312] l'intervention du l\u00e9gislateur appel\u00e9 \u00e0 dresser la liste des infractions pouvant justifier le renvoi de leurs auteurs.</p>\n<p>Ne vous y trompez pas, nous ne sommes pas contre l'expulsion des \u00e9trangers criminels, mais selon la minorit\u00e9 I, la r\u00e9ponse \u00e0 cette probl\u00e9matique ne se trouve pas dans l'initiative sur le renvoi, mais notamment dans les bases l\u00e9gales en vigueur. Je rel\u00e8ve par ailleurs avec int\u00e9r\u00eat une des r\u00e9ponses donn\u00e9es \u00e0 une interview, ce jour, par Monsieur Leuba, conseiller d'Etat et chef du D\u00e9partement vaudois de l'int\u00e9rieur: \"Nous renvoyons d\u00e9j\u00e0 les \u00e9trangers criminels. L'initiative ne changerait rien. La principale difficult\u00e9 rencontr\u00e9e, c'est le manque d'accords de r\u00e9admission.\"</p>\n<p>En conclusion, je vous invite \u00e0 adopter la proposition de la minorit\u00e9 I, qui propose l'invalidation de cette initiative.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1268906390447)\/","End":"\/Date(1268906897643)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510850002990)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268906390447+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268906897643+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107720L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107720L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107720L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107720L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107720L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107720","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":372,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Dieses Gesch\u00e4ft war f\u00fcr die Wintersession 2009 traktandiert. Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission beschloss unser Rat, es an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Diese wollte im Nachgang zur Abstimmung \u00fcber die Anti-Minarett-Initiative die Frage der G\u00fcltigkeit der vorliegenden Initiative nochmals eingehend diskutieren und auch Experten anh\u00f6ren. Die Kommission wollte vor allem pr\u00fcfen, ob der Initiative ein direkter Gegenvorschlag gegen\u00fcberzustellen sei. Wir haben in Aussicht gestellt, das Gesch\u00e4ft k\u00f6nne in der Fr\u00fchjahrssession behandelt werden. Dieses Versprechen haben wir eingel\u00f6st.</p>\n<p>Der Antrag der Kommission enth\u00e4lt drei Elemente. Erstens: Die Initiative ist f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Zweitens: Die Initiative ist Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Drittens: Der Initiative ist ein direkter Gegenentwurf gegen\u00fcberzustellen.</p>\n<p>Lassen Sie mich, bevor ich zur Frage der G\u00fcltigkeit komme, pro memoria noch kurz festhalten, was die Ziele und der Inhalt der Initiative sind: Die Initiative will erreichen, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbr\u00e4uchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, alle Aufenthaltsanspr\u00fcche verlieren und ausgewiesen werden. Die betroffenen Personen sollen zudem mit einem Einreiseverbot belegt und bei einer Missachtung dieses Einreiseverbotes oder bei einer anderen illegalen Einreise bestraft werden. Der heute f\u00fcr solche Massnahmen bestehende Ermessensspielraum der Beh\u00f6rden soll abgeschafft werden.</p>\n<p>1. Zur Frage der G\u00fcltigkeit der Initiative: Sie kennen die verfassungsrechtliche Vorgabe in Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung. Danach k\u00f6nnen Volksinitiativen entweder ganz oder teilweise f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder \"zwingende Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts\" verletzen.</p>\n<p>Die Einheit der Form und der Materie sind offensichtlich gegeben. Einer eingehenden Pr\u00fcfung bedarf hingegen die Frage, ob die Initiative zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt. Der Begriff des zwingenden V\u00f6lkerrechts ist zwar ein verfassungsm\u00e4ssiger Begriff, weil er in der Verfassung enthalten ist, doch orientiert er sich am V\u00f6lkerrecht. Gem\u00e4ss Artikel 53 des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber das Recht der Vertr\u00e4ge aus dem Jahre 1969, der sogenannten VRK, geh\u00f6rt eine Regel zum v\u00f6lkerrechtlichen Jus cogens, wenn sie \"von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine sp\u00e4tere Norm des allgemeinen V\u00f6lkerrechts derselben Rechtsnatur ge\u00e4ndert werden kann\". Diese Bestimmung definiert somit das zwingende V\u00f6lkerrecht lediglich formal.</p>\n<p>Dar\u00fcber, was materiell unter zwingendem V\u00f6lkerrecht verstanden wird, gehen die Meinungen auseinander. Einigkeit d\u00fcrfte aber immerhin darin bestehen, dass die folgenden Normen zum v\u00f6lkerrechtlichen Jus cogens geh\u00f6ren: Verbot des V\u00f6lkermords, der Sklaverei, der Folter, der Rassendiskriminierung und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, grundlegende Schutznormen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, das sogenannte Non-Refoulement-Gebot, das Gewaltverbot und das Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker. Dies entspricht auch der bisherigen Praxis von Bundesrat und Parlament seit dem Inkrafttreten der totalrevidierten Bundesverfassung.</p>\n<p>Was insbesondere die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) anbetrifft, so geh\u00f6ren nach dieser Praxis ihre sogenannten notstandsfesten Garantien ebenfalls zum zwingenden V\u00f6lkerrecht. Diese umfassen gem\u00e4ss Artikel 15 EMRK das Verbot willk\u00fcrlicher T\u00f6tung, der Folter, der Sklaverei und der Zwangsarbeit sowie den Grundsatz \"nulla poena sine lege\".</p>\n<p>Wenn man die Initiative nach den Rastern der bisherigen Praxis von Bundesrat und Parlament beurteilt - nach diesen wurde ja auch die Anti-Minarett-Initiative gepr\u00fcft und beurteilt -, so f\u00fchrt dies zwangsl\u00e4ufig zum Schluss, dass auch diese Initiative nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht verst\u00f6sst und demzufolge als g\u00fcltig zu beurteilen ist. Durch sogenannten Umkehrschluss oder, wie die Juristinnen und Juristen zu sagen pflegen, e contrario ergibt sich mit anderen Worten aus Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung, dass diese Bestimmung zu \u00e4ndern w\u00e4re, wollte man auch Initiativen wie die Anti-Minarett-Initiative oder die vorliegende Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Dies im relativ unmittelbaren Nachgang zur Abstimmung \u00fcber die Anti-Minarett-Initiative gleichsam mit der Brechstange erreichen zu wollen w\u00e4re politisch unklug. Es d\u00fcrfte aber auch verfassungsrechtlich schwierig sein, in generell-abstrakter Weise auf Stufe [PAGE 310] der Bundesverfassung festzuschreiben, welche v\u00f6lkerrechtlichen Bestimmungen nebst denjenigen des zwingenden V\u00f6lkerrechts zu einer Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung einer Initiative f\u00fchren k\u00f6nnen.</p>\n<p>Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, besteht darin, ob es m\u00f6glich w\u00e4re, die heutige Praxis von Bundesrat und Parlament - ich habe sie Ihnen dargelegt - ohne \u00c4nderung der Verfassung, also ohne \u00c4nderung von Artikel 139 Absatz 3, in dem Sinne zu \u00e4ndern, dass der Begriff des zwingenden V\u00f6lkerrechts gegen\u00fcber der heutigen Praxis weniger restriktiv ausgelegt w\u00fcrde. Daf\u00fcr gibt es, soweit ersichtlich, zwei Ans\u00e4tze:</p>\n<p>Der erste Ansatz k\u00f6nnte darin bestehen, dass der Begriff des zwingenden V\u00f6lkerrechts nicht mehr als am V\u00f6lkerrecht orientierter, sondern als sogenannter autonomer Verfassungsbegriff bezeichnet bzw. betrachtet w\u00fcrde. Solche Lehrmeinungen gibt es, sie werden aber mehrheitlich abgelehnt; das k\u00f6nnen Sie einem Aufsatz von Frau Professorin Helen Keller aus dem Jahre 2008 - das liegt noch nicht so lange zur\u00fcck - entnehmen, Sie k\u00f6nnen das aber auch dem neuesten Bericht des Bundesrates \u00fcber das Verh\u00e4ltnis von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht entnehmen.</p>\n<p>Ein zweiter Ansatz k\u00f6nnte sein, dass die Auffassung vertreten w\u00fcrde, dass es auch zwingendes regionales V\u00f6lkerrecht gebe. Diese Auffassung ist allerdings ebenfalls nicht unbestritten, weil sie von Artikel 53 der erw\u00e4hnten Konvention nicht abgedeckt ist. Diese Konvention spricht - ich sage es nochmals - von Grunds\u00e4tzen, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit als solche anerkannt werden. Aber diese Auffassung, wonach es auch regionales V\u00f6lkerrecht gibt, wird immerhin von Herrn Professor Hangartner im neuesten St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung vertreten. Doch ich muss es nochmals sagen: Auch diese Auffassung ist nicht gefestigt und ist insbesondere nicht Bestandteil der doch bisher konstanten Praxis von Bundesrat und Parlament.</p>\n<p>Bez\u00fcglich beider Ans\u00e4tze gilt, was ich bereits im Hinblick auf eine allf\u00e4llige \u00c4nderung von Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung gesagt habe: Es w\u00e4re politisch alles andere als klug, im Nachgang zur Abstimmung \u00fcber die Anti-Minarett-Initiative jetzt eine Praxis\u00e4nderung vorzunehmen. Eine solche Praxis\u00e4nderung m\u00fcsste wohl\u00fcberlegt sein und k\u00f6nnte nur aufgrund eines umfassenden Meinungs- und Willensbildungsprozesses im Parlament und im Einvernehmen mit dem Bundesrat erfolgen. Diese Auffassung wurde von den Herren Professoren Th\u00fcrer und G\u00e4chter, die wir angeh\u00f6rt haben, geteilt, denn eine Praxis\u00e4nderung k\u00e4me gleichermassen einer \u00c4nderung der Spielregeln w\u00e4hrend des Spiels gleich.</p>\n<p>Dass die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren sei, wird meistens mit dem Argument begr\u00fcndet, die Initiative verletze das Prinzip des Non-Refoulement, das heisst des Verbots, Menschen in Staaten abzuschieben, in denen ihnen Folter oder eine andere Art grausamer oder unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Ich sage es klar: Das Non-Refoulement-Gebot ist ohne Zweifel Bestandteil des zwingenden V\u00f6lkerrechts. Daran gibt es nichts zu zweifeln. Aber ich sage ebenso klar, dass dieses Non-Refoulement-Gebot nach Auffassung der Kommission durch die Initiative nicht verletzt wird. Die Initiative tr\u00e4gt zwar den Kurztitel \"Ausschaffungs-Initiative\", sie verwendet aber im rechtlich allein massgebenden Text ausschliesslich den Begriff \"ausweisen\" bzw. \"auszuweisen\". Nun ist zwischen der Ausweisung als solcher, die eine Verf\u00fcgung ist, und dem Vollzug der Ausweisung klar zu differenzieren. Das Non-Refoulement-Gebot kommt erst beim Vollzug der Ausweisung zur Anwendung. Dies hat nichts mit juristischer Akrobatik oder dergleichen zu tun, sondern es entspricht der konstanten Praxis des Bundesgerichtes, die von diesem im Zusammenhang mit dem mittlerweile aufgehobenen strafrechtlichen Institut der Landesverweisung entwickelt wurde. Das war der ehemalige Artikel 55 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, der per 31. Dezember 2006 aufgehoben wurde. Die dem Vollzug der Landesverweisung entgegenstehenden Hindernisse, so die Praxis des Bundesgerichtes, waren demzufolge von der Vollzugsbeh\u00f6rde in einem gesonderten Vollstreckungsverfahren zu beurteilen. Gleiches w\u00fcrde selbstverst\u00e4ndlich auch gelten, sollte die Initiative angenommen werden.</p>\n<p>Ich habe erw\u00e4hnt, dass eine Volksinitiative gem\u00e4ss Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung auch f\u00fcr teilweise ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden kann. Auch diese Frage wurde in der Kommission gepr\u00fcft. Sie finden den Antrag der Minderheit Cramer auf teilweise Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung der Initiative auf der Fahne.</p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, dass eine Initiative auch nur f\u00fcr teilweise ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden kann, ist Ausfluss des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit staatlichen Handelns. Das Bundesgericht hat in der Beurteilung von staatsrechtlichen Beschwerden zu kantonalen Volksinitiativen die folgenden drei auch f\u00fcr den Bund als massgebend anzusehenden und kumulativ zu erf\u00fcllenden Kriterien f\u00fcr eine teilweise Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung entwickelt: Erstens d\u00fcrfen die f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten Teile nicht zentrale Anliegen des Begehrens ausmachen. Zweitens muss der Rest in sich sinnvoll vollziehbar sein. Drittens muss angenommen werden k\u00f6nnen, dass eine f\u00fcr das Zustandekommen der Initiative ausreichende Zahl von Initiantinnen und Initianten dem Begehren auch in der f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rten Fassung immer noch zugestimmt h\u00e4tten.</p>\n<p>Nach Auffassung der Kommission kann aufgrund dieser Kriterien die Initiative auch nicht f\u00fcr teilweise ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden. Dies wurde \u00fcbrigens auch von Professor G\u00e4chter ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. Wir werden in der Detailberatung aufgrund des Antrages der Minderheit Cramer auf diesen Punkt zur\u00fcckkommen.</p>\n<p>Ich fasse zusammen: Was die Frage der G\u00fcltigkeit anbetrifft, ist die Kommission klar der Auffassung, dass diese Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren sei. Es gibt dazu noch einen Minderheitsantrag H\u00eache und einen Einzelantrag Maissen. Wir werden darauf zur\u00fcckkommen.</p>\n<p>2. Die Kommission beantragt Ihnen, die Initiative sei Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Hierf\u00fcr gibt es vor allem zwei Gr\u00fcnde: Erstens ist die Initiative unsorgf\u00e4ltig redigiert. Die Straftatbest\u00e4nde, welche gem\u00e4ss der Initiative zum Verlust des Aufenthaltsrechts f\u00fchren, sind v\u00f6llig arbitr\u00e4r, nicht koh\u00e4rent, reichen von Mord bis zum Einbruchsdelikt, was notabene kein juristischer Terminus technicus ist. Insbesondere wird dem Gesetzgeber gleichermassen ein Blankoschein ausgestellt, die Tatbest\u00e4nde n\u00e4her zu umschreiben und - vor allem - die Tatbest\u00e4nde auch zu erg\u00e4nzen. Zudem - dabei geht es auch schon um einen politischen Aspekt - ist die Initiative auch deshalb unsorgf\u00e4ltig redigiert, weil sie die Ausweisung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern verlangt, wenn diese missbr\u00e4uchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben. Dies w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass schon leichtere Missbr\u00e4uche zur Ausweisung f\u00fchren, und das kann nat\u00fcrlich nicht sein.</p>\n<p>Das zweite Argument, weshalb die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen ist, besteht darin, dass die Initiative verschiedene elementare Verfassungsgrunds\u00e4tze und nichtzwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt. Die Initiative verst\u00f6sst gegen verfassungsm\u00e4ssige Grundprinzipien, n\u00e4mlich gegen den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung, aber auch gegen Artikel 25 der Bundesverfassung, insbesondere gegen die Abs\u00e4tze 2 und 3, welche auch das sogenannte Non-Refoulement-Gebot zum Gegenstand haben. Dieses Gebot ist, wie ich bereits gesagt habe, auch v\u00f6lkerrechtlich abgedeckt, beispielsweise durch die Fl\u00fcchtlingskonvention, beispielsweise durch die EMRK usw. Verletzt werden sodann aber auch verschiedene Bestimmungen des nichtzwingenden V\u00f6lkerrechts, und zwar geht es gegenst\u00e4ndlich um die EMRK, um den Uno-Pakt II, um die Kinderrechtskonvention, aber auch um das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit den Staaten der Europ\u00e4ischen Union. Materiell geht es hierbei um den Schutz des Privat- und Familienlebens und das Gebot der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung von Ausweisungsentscheiden. Was spezifisch das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen betrifft, ist es so, dass die aufgrund des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens einger\u00e4umten Rechte nur [PAGE 311] durch Massnahmen eingeschr\u00e4nkt werden d\u00fcrfen, die aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der Gesundheit gerechtfertigt sind.</p>\n<p>3. Die Kommission beantragt, einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Die Ausschaffungs-Initiative spricht ohne Zweifel etwas an, was viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bewegt. Dennoch, ich habe es erw\u00e4hnt und begr\u00fcndet, ist sie \u00fcberschiessend und verst\u00f6sst in verschiedener Hinsicht gegen nichtzwingende Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts, aber auch gegen elementare Verfassungsgrunds\u00e4tze - weshalb sie klar abzulehnen ist. In dieser Konstellation erweist sich ein direkter Gegenentwurf, das heisst ein Gegenentwurf auf Stufe Verfassung, als geeignete Alternative. Der Gegenentwurf nimmt die Anliegen der Initiative auf und weist ihr gegen\u00fcber insbesondere drei Vorteile auf:</p>\n<p>Erstens: Die Gr\u00fcnde, die zu einer Ausweisung f\u00fchren, werden klar definiert und strukturiert.</p>\n<p>Zweitens: Der Gegenvorschlag bringt deutlich zum Ausdruck, dass bereits beim Entscheid, also nicht erst beim Vollzug, \u00fcber den Entzug des Aufenthaltsrechtes und die Wegweisung die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung, aber auch das V\u00f6lkerrecht zu beachten sind.</p>\n<p>Drittens: Der Gegenentwurf enth\u00e4lt auch einen Appell an die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder des Inhaltes, dass sie zwar bei uns willkommen sind, dass wir aber erwarten, dass sie sich durch die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben unserer Gesellschaft integrieren.</p>\n<p>Ich komme in der Detailberatung selbstverst\u00e4ndlich noch auf die einzelnen Bestimmungen des direkten Gegenentwurfes zur\u00fcck.</p>\n<p>Nun beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage 3 einzutreten. F\u00fcr die Vorlage 2 ist Eintreten obligatorisch. Ich lade Sie auch ein, den Antr\u00e4gen der Kommission zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Hansheiri","SpeakerLastName":"Inderkum","SpeakerFullName":"Inderkum Hansheiri","SpeakerFunction":"1VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1268905099777)\/","End":"\/Date(1268906390447)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850002990)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268905099777+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268906390447+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107721L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107721L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107721L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107721L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107721L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107721","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":370,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir f\u00fchren eine allgemeine Eintretensdebatte zu den Vorlagen 2 und 3.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Erika","SpeakerLastName":"Forster-Vannini","SpeakerFullName":"Forster-Vannini Erika","SpeakerFunction":"P-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1268905050293)\/","End":"\/Date(1268905099777)\/","Function":"P-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850002973)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268905050293+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268905099777+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107722L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107722L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107722L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107722L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107722L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107722","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3918,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Vorab m\u00f6chte ich der Kommission f\u00fcr ihre rasche und gute Arbeit danken.</p>\n<p>Dass jener, der das Gastrecht in gr\u00f6bster Weise verletzt, das Aufenthaltsrecht verliert, scheint mir ein richtiger und wichtiger Grundsatz zu sein. Wir stellen aber fest, dass in der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes gewisse M\u00e4ngel bestehen. Insofern nimmt die Initiative ein Problem auf.</p>\n<p>Die Initiative hat aber verschiedene M\u00e4ngel; sie sind dargelegt worden und ich will sie nicht wiederholen. Der Gegenvorschlag korrigiert diese M\u00e4ngel und macht darum Sinn, aber nicht nur darum. Der Gegenvorschlag macht auch Sinn, weil damit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern eine Alternative zur Initiative pr\u00e4sentiert wird, die in allen wesentlichen Punkten Klarheit schafft:</p>\n<p>1. Der Gegenvorschlag listet alle Straftatbest\u00e4nde auf, die zur Ausschaffung f\u00fchren k\u00f6nnen. Die Initiative ist diesbez\u00fcglich flou, weil die Straftatbest\u00e4nde nicht abschliessend aufgelistet werden. Insofern kann man durchaus sagen, dass der B\u00fcrger da die Katze im Sack kaufen w\u00fcrde.</p>\n<p>2. Der Gegenvorschlag nimmt die Stimmb\u00fcrger ernst, weil er nichts verspricht, was sp\u00e4ter nicht umgesetzt werden kann. Das scheint mir ein ganz wesentlicher Punkt zu sein.</p>\n<p>Ich denke, es ist nicht die Angst, Kollege Jenny, die Triebfeder daf\u00fcr war, hier einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Nach meiner Auffassung ist es das Lernen aus Erfahrungen. Wir haben eben beispielsweise bei der Verwahrungs-Initiative schlechte Erfahrungen gemacht. Da wurde der Bev\u00f6lkerung etwas vorgelegt, was sp\u00e4ter nicht umgesetzt werden konnte. Hier nun haben wir zwei Varianten, und wir werden daf\u00fcr sorgen, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wissen, welche Variante welche Inhalte hat und mit welchen Vor- und Nachteilen diese verbunden sind.</p>\n<p>Ich unterst\u00fctze die Mehrheit der Kommission: Erstens ist die Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Vielleicht m\u00fcssen wir die Regeln und die Praxis \u00e4ndern; das darf aber nicht w\u00e4hrend des Spiels passieren. Zweitens ist die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Drittens ist dem Gegenvorschlag in etwa in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Werner","SpeakerLastName":"Luginb\u00fchl","SpeakerFullName":"Luginb\u00fchl Werner","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Fraktion BD","ParlGroupAbbreviation":"BD","SortOrder":13,"Start":"\/Date(1268910836267)\/","End":"\/Date(1268910999483)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003020)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268910836267+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268910999483+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107723L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107723L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107723L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107723L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107723L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107723","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3920,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Je pense \u00e9galement que l'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels\" doit \u00eatre invalid\u00e9e par notre Parlement. On nous dit que cette initiative a \u00e9t\u00e9 sign\u00e9e par 210 000 personnes et que, de ce fait, on doit respecter la volont\u00e9 populaire et que, vraiment, il serait indigne de notre d\u00e9mocratie que de d\u00e9clarer cette initiative populaire invalide. A ces personnes, je dis qu'il est facile de r\u00e9colter des signatures quand on dit aux gens qu'on va les d\u00e9barrasser des criminels \u00e9trangers, qu'on va leur rendre la vie plus s\u00fbre apr\u00e8s avoir aliment\u00e9 pendant des ann\u00e9es leur sentiment d'ins\u00e9curit\u00e9 et, en g\u00e9n\u00e9ral, sans les avoir inform\u00e9s que la loi sur les \u00e9trangers actuelle, qui vient d'entrer en vigueur, permet d\u00e9j\u00e0 de renvoyer et d'expulser des \u00e9trangers qui ne se comportent pas correctement dans notre pays.</p>\n<p>Selon moi, cette initiative contrevient au principe de non-refoulement, qui appartient au droit imp\u00e9ratif international, m\u00eame si on joue habilement sur les cons\u00e9quences qu'aurait une \"Ausschaffung\" et celles qu'aurait une \"Ausweisung\", ce qui \u00e9chappe en grande partie, je crois, aux Romands. Selon ce principe, nul ne peut \u00eatre renvoy\u00e9 vers un pays dans lequel il risque d'\u00eatre soumis \u00e0 de graves violations des droits humains. Cette initiative populaire aboutit \u00e0 ce que, dans des cas d'esp\u00e8ce qui correspondront \u00e0 la commission de certaines infractions pr\u00e9vues dans cette initiative, il y aura une obligation g\u00e9n\u00e9rale et automatique d'expulser, sans examen possible de la l\u00e9galit\u00e9 ni de la proportionnalit\u00e9, les personnes qui auront commis ces infractions.</p>\n<p>Je passe sur toutes les conventions internationales - Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, Pacte de l'ONU II, Convention relative aux droits de l'enfant, Accord sur la libre circulation des personnes et Constitution f\u00e9d\u00e9rale - que cette initiative viole. Ce n'est tout de m\u00eame pas rien dans un Etat qui se gausse d'\u00eatre un Etat d\u00e9mocratique et un mod\u00e8le de vertu en mati\u00e8re de droits de l'homme.</p>\n<p>Dans son message relatif \u00e0 la nouvelle Constitution f\u00e9d\u00e9rale, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral de l'\u00e9poque avait une conception assez large du droit imp\u00e9ratif international, admettant que les garanties de la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, auxquelles il ne peut \u00eatre d\u00e9rog\u00e9 m\u00eame en cas d'\u00e9tat d'urgence, appartiennent \u00e9galement au jus cogens.</p>\n<p>Vu le populisme ambiant, le Parlement est - et sera - de plus en plus confront\u00e9 \u00e0 des initiatives populaires susceptibles de violer des dispositions du droit international et des droits fondamentaux des personnes. Il appartient au Parlement, qui en a la comp\u00e9tence, d'avoir le courage de modifier sa pratique. On l'a bien dit, c'est une pratique du Conseil f\u00e9d\u00e9ral et du Parlement. Si le Conseil f\u00e9d\u00e9ral n'a pas ce courage, c'est au Parlement de modifier cette pratique et d'\u00e9largir son interpr\u00e9tation du jus cogens, au moins aux dispositions du noyau dur de la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, ceci en attendant une modification de la Constitution f\u00e9d\u00e9rale pour lever toute ambigu\u00eft\u00e9 \u00e0 l'avenir.</p>\n<p>Je constate \u00e0 ce sujet qu'il y a d\u00e9j\u00e0 beaucoup d'initiatives parlementaires, de motions et d'autres interventions parlementaires qui sont en traitement depuis des ann\u00e9es et qu'on n'a pas attendu l'initiative sur les minarets pour les d\u00e9poser et pour voir le probl\u00e8me. Mais, \u00e9tonnamment, \u00e7a n'avance pas! On nous dit toujours: \"Attention, on ne peut pas le faire, parce qu'une initiative vient de passer et que ce n'est donc pas politiquement tr\u00e8s correct d'agir comme \u00e7a.\" Je pense qu'il faut cesser de tenter de faire passer pour valables dans ce Parlement des initiatives qui ne le sont pas! Il s'agit de mettre un terme aux abus qui ont \u00e9t\u00e9 constat\u00e9s de la part de certains initiants dans l'utilisation des instruments de la d\u00e9mocratie directe, abus qui peuvent avoir des cons\u00e9quences extr\u00eamement n\u00e9gatives, non seulement pour la stabilit\u00e9 de nos institutions - parce que finalement si on peut violer all\u00e8grement le droit international dans la Constitution, pourquoi continuerait-on \u00e0 respecter notre droit interne -, mais \u00e9galement pour notre image et pour notre r\u00e9putation \u00e0 l'\u00e9tranger. [PAGE 319] Et le vote sur les minarets a montr\u00e9 combien cette image est durablement d\u00e9grad\u00e9e.</p>\n<p>Contrairement au Conseil f\u00e9d\u00e9ral, qui se fie aux d\u00e9clarations des initiants publi\u00e9es sur Internet et \u00e9crit \u00e0 la page 4577 de son message - j'ai trouv\u00e9 \u00e7a beau comme phrase - que \"ses auteurs n'ont pas l'intention de contrevenir au droit international imp\u00e9ratif\" et que \"de simples doutes quant \u00e0 sa validit\u00e9 ne justifieraient pas une invalidation\", je pense pour ma part que de simples doutes - et des doutes de plus en plus s\u00e9rieux - quant \u00e0 la validit\u00e9 de la pr\u00e9sente initiative justifient qu'on l'invalide.</p>\n<p>S'agissant du contre-projet direct, je dois dire que je trouve assez choquant - bon, je suis une juriste g\u00e9n\u00e9raliste - de constater que l'on met sur le m\u00eame pied, dans ce pays, un assassin, par exemple, et une personne qui a abus\u00e9 de prestations de l'aide sociale. Ce ne sont quand m\u00eame pas les m\u00eames valeurs qui sont en cause dans ces deux types d'infractions, et on met sur le m\u00eame pied, pratiquement - je sais bien que ces dispositions devront \u00eatre pr\u00e9cis\u00e9es \u00e0 l'avenir -, des assassins et des personnes qui ont abus\u00e9 de l'aide publique ou de prestations sociales.</p>\n<p>Je crois vraiment qu'on ne doit pas entrer dans ce jeu-l\u00e0 et, si cette initiative populaire devait \u00eatre d\u00e9clar\u00e9e valable, je ne soutiendrai aucun des contre-projets.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Anne","SpeakerLastName":"Seydoux-Christe","SpeakerFullName":"Seydoux-Christe Anne","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":14,"Start":"\/Date(1268910999483)\/","End":"\/Date(1268911368447)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510850003020)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268910999483+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268911368447+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107724L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107724L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107724L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107724L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107724L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107724","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":528,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich verstehe ja, dass man eine Initiative, bei der man selbst engagiert war, mit Herzblut verteidigt - bis zum Zeitpunkt, in dem sich eine bessere L\u00f6sung abzeichnet. Derselbe Prozess l\u00e4uft ja fast parallel auch bei der Volksinitiative von Thomas Minder ab. Im vorliegenden Fall denke ich, haben wir diese bessere L\u00f6sung gefunden.</p>\n<p>Der direkte Gegenvorschlag beinhaltet erstens einen klaren, koh\u00e4renten Deliktkatalog. Zweitens sind Straftatbest\u00e4nde und Strafmass aufeinander abgestimmt; da gibt es nichts Zuf\u00e4lliges, nichts Willk\u00fcrliches. Drittens bleiben Rechtsstaatlichkeit und v\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen gewahrt, auch in Bezug auf die Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union. Der Gegenvorschlag ber\u00fccksichtigt also die berechtigten Anliegen der Volksinitiative und ist ebenso wirksam. Er ist keine Softvariante, sondern erreicht dasselbe Ziel auf saubere und verantwortbare Weise. Von der Sache her k\u00f6nnte die Volksinitiative eigentlich zur\u00fcckgezogen werden.</p>\n<p>Aufgrund dieser f\u00fcr mich klaren Ausgangslage frage ich Sie, gesch\u00e4tzter Kollege Jenny, was Sie denn an der Volksinitiative konkret, Punkt f\u00fcr Punkt, als dem Gegenvorschlag gegen\u00fcber \u00fcberlegen betrachten. Sie haben relativ \"freih\u00e4ndig\" auf dem Gegenvorschlag herumgehackt, ein allf\u00e4lliger Mehrwert Ihrer Initiative ist f\u00fcr mich aber nicht plausibel dargestellt worden.</p>\n<p>Aus Ihren Aussagen, gesch\u00e4tzter Kollege Br\u00e4ndli, k\u00f6nnte man verk\u00fcrzt schliessen, Sie seien gegen die Integration von Ausl\u00e4ndern oder Sie h\u00e4tten einen Generalverdacht gegen die schweizerische Justiz. Genau das spricht eben nicht f\u00fcr Ihre Volksinitiative, sondern das spricht - wenn schon - eindeutig f\u00fcr den Gegenvorschlag.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"Briner","SpeakerFullName":"Briner Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":15,"Start":"\/Date(1268911368447)\/","End":"\/Date(1268911543677)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003020)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268911368447+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268911543677+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107725L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107725L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107725L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107725L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107725L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107725","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":477,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich m\u00f6chte nur kurz intervenieren. Wir diskutieren ja heute - bisweilen auch emotional - \u00fcber eine Frage, die auch in der Bev\u00f6lkerung diskutiert wird, n\u00e4mlich die Frage, wie wir mit kriminellen Ausl\u00e4ndern umgehen. Ich gehe davon aus, dass Einigkeit dar\u00fcber besteht, dass wir Leute, die schwer kriminell sind, nicht hier haben wollen. Darin sind wir uns zweifellos einig.</p>\n<p>Aber man tut jetzt so - und das macht insbesondere diese Initiative -, als ob in diesem Land ein ganz grosses Problem best\u00fcnde. Es wird etwas hochgeschaukelt, das wenig Bezug zu den Tatsachen in den Kantonen hat. Ich w\u00fcrde Ihnen allen empfehlen, einmal bei Ihren \u00c4mtern anzufragen, ob sie Probleme mit der Ausschaffung von kriminellen Ausl\u00e4ndern und Ausl\u00e4nderinnen haben. Machen Sie diese Umfrage in ihren Kantonen, und sagen Sie das dann bitte auch in einem allf\u00e4lligen oder zu erwartenden Abstimmungskampf! Dann werden die Leute vielleicht auch begreifen, dass es hier gar nicht um ein echtes Problem geht.</p>\n<p>Ich habe in meinem Kanton gefragt. Ich kann Ihnen vorlesen, was mir geschrieben wurde: \"Aus der Sicht des Amtes f\u00fcr Migration Basel-Landschaft sind keine akuten Probleme im Zusammenhang mit der Wegweisung von kriminellen Ausl\u00e4ndern vorhanden. Artikel 62 und 63, in Verbindung mit Artikel 96 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder vom 16. Dezember 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2008, bieten uns die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen, um die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung von kriminellen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern zu widerrufen, gleichzeitig aber die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit einer solchen Massnahme zu pr\u00fcfen und die v\u00f6lkerrechtlichen Bestimmungen zu ber\u00fccksichtigen.\" Weiter ist auch ausgef\u00fchrt worden: \"Wie erw\u00e4hnt, sind uns keine kriminellen Ausl\u00e4nder bekannt, die mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht weggewiesen werden k\u00f6nnen.\"</p>\n<p>Ich finde, dass man in dieser Debatte auch die Fakten, wie sie tats\u00e4chlich sind, auf den Tisch legen sollte. Wir diskutieren hier \u00fcber etwas, das bei der Umsetzung offensichtlich kein Problem ist. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Kantonen auch so ist; Frau Kollegin Sommaruga hat das ja in Bezug auf den Kanton Bern auch erw\u00e4hnt. Das Amt f\u00fcr Migration hat mich immerhin darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht dann ein Problem geben k\u00f6nnte, wenn das Ermessen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt w\u00fcrde. Das mag sein. Es k\u00f6nnte vielleicht die Aufgabe eines Gegenvorschlages sein, wirklich Kriterien anzugeben, damit die Bestimmungen \u00fcberall etwa gleich angewendet werden. Aber das Amt schreibt mir auch: \"Die Umsetzung der Initiative w\u00fcrde uns vor erhebliche Probleme stellen.\" Zum einen w\u00e4ren die kantonalen Beh\u00f6rden trotz des verfassungsm\u00e4ssigen Auftrags, die Wegweisung anzuordnen, auch verpflichtet, die verfassungsm\u00e4ssigen Grunds\u00e4tze einzuhalten, und ich gehe davon aus oder hoffe zumindest, dass auch die Initianten der Meinung sind, dass die verfassungsm\u00e4ssigen Grunds\u00e4tze wie das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip und eben auch das V\u00f6lkerrecht und das Non-Refoulement-Prinzip ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.</p>\n<p>Meine Botschaft ist also die: Fragen Sie \u00fcberall in Ihren Kantonen an, ob sie wirklich ein Problem haben, und sagen Sie dann auch im Abstimmungskampf, wie es tats\u00e4chlich aussieht!</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"Janiak","SpeakerFullName":"Janiak Claude","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":13,"CantonName":"Basel-Landschaft","CantonAbbreviation":"BL","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":16,"Start":"\/Date(1268911543677)\/","End":"\/Date(1268911780503)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003037)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268911543677+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268911780503+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107726L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107726L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107726L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107726L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107726L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107726","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3917,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>In der Schweiz leben heute \u00fcber 1,6 Millionen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Das sind immerhin 21,5 Prozent der Gesamtbev\u00f6lkerung. Ein Grossteil dieser Migranten hat sich unseren Sitten und Br\u00e4uchen angepasst, ist also gut integriert und leistet einen wesentlichen Beitrag an unsere Volkswirtschaft. Es darf aber nicht verschwiegen werden, was auch heute klar zum Ausdruck kam, n\u00e4mlich dass uns die Migrationspolitik auch grosse Probleme bereitet. Dabei handelt es sich um Probleme, die unsere Bev\u00f6lkerung stark besch\u00e4ftigen und die seit Jahren nicht gel\u00f6st sind.</p>\n<p>Eines dieser Probleme ist die Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t. Die Straff\u00e4lligkeit von Ausl\u00e4ndern ist nach wie vor \u00fcberproportional gross. Das belegen folgende Zahlen: 51 Prozent der wegen Verbrechen und Vergehen verurteilten Personen sind Ausl\u00e4nder, und fast 70 Prozent aller in der Schweiz Inhaftierten sind Ausl\u00e4nder; dies bei einem Ausl\u00e4nderanteil von wie gesagt 21,5 Prozent. Die hohe Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t bedroht direkt die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung und ist meiner Meinung nach einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die zunehmende Spannung zwischen Schweizern und Ausl\u00e4ndern. Darum besteht Handlungsbedarf, und zwar auch im Interesse der \u00fcberwiegenden Zahl der Ausl\u00e4nder, die zu keinen Beanstandungen Anlass geben. </p>\n<p>Nachdem der Bundesrat und unsere Staatspolitische Kommission die Ausschaffungs-Initiative im Grundsatz f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rt haben, weil sie nicht gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht verst\u00f6sst, soll das Volk \u00fcber dieses Begehren entscheiden k\u00f6nnen. Auch wenn es gewisse Rechtsunsicherheiten gibt, darf es nicht sein, dass dem Volk eine Volksinitiative, die rechtm\u00e4ssig zustande gekommen ist, vorenthalten wird. [PAGE 320] </p>\n<p>Ich werde den direkten Gegenvorschlag unterst\u00fctzen, weil dieser Konflikte mit den Grundrechten und Grundprinzipien der Bundesverfassung und des nichtzwingenden V\u00f6lkerrechts mit einem entsprechenden Vorbehalt regelt. Damit werden gewisse bei der Initiative vorhersehbare Vollzugsschwierigkeiten vermieden. Der Gegenvorschlag bek\u00e4mpft die tats\u00e4chlichen Probleme und ist, wie Herr B\u00fcttiker gesagt hat, keine abgeschw\u00e4chte Kopie der Ausschaffungs-Initiative. Der Gegenvorschlag nimmt also die Anliegen der Initianten auf.</p>\n<p>Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine allgemeine Bemerkung. Aus meiner Sicht haben wir heute schon ein relativ griffiges Gesetz, was die ganze Ausl\u00e4nderproblematik betrifft. Das Hauptproblem liegt im Vollzug, vor allem im zeitgerechten Vollzug. Nur ein kleines Beispiel: Wenn es darum geht, dass einer Person der Ausl\u00e4nderausweis C nicht mehr verl\u00e4ngert werden soll, weil hierf\u00fcr wirklich stichhaltige Gr\u00fcnde vorliegen - vermehrtes \u00dcbertreten der Gesetze usw. -, dauert es Jahre, bis das vollzogen ist. Nat\u00fcrlich bin ich mir bewusst, dass die Prinzipien des V\u00f6lkerrechts auch hier eingehalten werden m\u00fcssen, doch ich verspreche mir von diesem neuen Gesetz eine schnellere Umsetzung.</p>\n<p>Ich bin f\u00fcr die G\u00fcltigerkl\u00e4rung der Volksinitiative, empfehle sie zur Ablehnung und unterst\u00fctze den Gegenvorschlag.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Ren\u00e9","SpeakerLastName":"Imoberdorf","SpeakerFullName":"Imoberdorf Ren\u00e9","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":23,"CantonName":"Wallis","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":17,"Start":"\/Date(1268911780503)\/","End":"\/Date(1268912028890)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003037)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268911780503+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268912028890+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107727L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107727L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107727L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107727L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107727L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107727","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3934,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ausschaffungs-Initiative im Juni 2009 verabschiedet und beantragt, die Initiative mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten. Gleichzeitig haben wir dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet, der eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder vorsah. Die SPK Ihres Rates hat dieser L\u00f6sung urspr\u00fcnglich mit kleinen \u00c4nderungen zugestimmt. Der St\u00e4nderat hat dann aber diese Vorlage an die Kommission zur\u00fcckgeschickt, um noch einmal die G\u00fcltigkeit der Initiative und auch die M\u00f6glichkeit eines direkten Gegenvorschlages auf Verfassungsstufe zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ihre Kommission hat nach Anh\u00f6rung von Experten die G\u00fcltigkeit der Volksinitiative bejaht und den direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe verabschiedet, den wir heute beraten. Der Bundesrat ist mit diesem direkten Gegenentwurf einverstanden. Ich werde mich noch dazu \u00e4ussern.</p>\n<p>Ein paar Ausf\u00fchrungen zur Frage der G\u00fcltigkeit der Initiative: Diese Frage hat sich ja in den letzten paar Jahren verschiedentlich gestellt. Wir haben dem Volk bereits zw\u00f6lf Initiativen zur Abstimmung unterbreitet, die zumindest v\u00f6lkerrechtlich problematisch waren. Drei dieser zw\u00f6lf Initiativen wurden angenommen: die Alpenschutz-Initiative, die Verwahrungs-Initiative und jetzt die Anti-Minarett-Initiative. Wir bem\u00fchen uns in solchen F\u00e4llen, diese Initiativen dann nach dem Willen des Volkes, aber auch v\u00f6lkerrechtlich korrekt umzusetzen, was uns immer wieder grosse Schwierigkeiten bereitet. Ich verweise jetzt nur auf die Verwahrungs-Initiative. Deren Umsetzung ist enorm schwierig, das haben wir immer gewusst.</p>\n<p>Das gleiche Problem h\u00e4tten wir auch bei der Ausschaffungs-Initiative, darauf wurde hingewiesen. Trotzdem hat sich der Bundesrat entschieden, sich f\u00fcr die G\u00fcltigkeit der Initiative auszusprechen. Es ist hier eben anders als bei der Asyl-Initiative, die man damals f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt hat. Diese war v\u00f6lkerrechtlich gar nicht umsetzbar, weil sie eine bedingungslose und sofortige Umsetzung - ohne R\u00fccksicht auf zwingendes V\u00f6lkerrecht - verlangte. Damit war der Verstoss gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung klar. Die Ausschaffungs-Initiative kann man jedoch zugunsten der demokratischen Abl\u00e4ufe, sage ich jetzt einmal, v\u00f6lkerrechtskonform auslegen. Das heisst, man kann sie so auslegen, dass sie zwingendem V\u00f6lkerrecht nicht entgegensteht. Nat\u00fcrlich ist es - da gebe ich Frau Fetz Recht - nicht einfach zu erkl\u00e4ren, warum man sagen kann, Ausschaffung sei nicht dasselbe wie der Vollzug dieser Ausschaffung. Aber immerhin: Es l\u00e4sst sich mit Bezug auf die Praxis, die wir seit Jahren haben, und seit 1999 auch mit Bezug auf die neue Bundesverfassung rechtfertigen.</p>\n<p>Die Ausschaffungs-Initiative verletzt also zwingendes V\u00f6lkerrecht nicht, aber sie verletzt V\u00f6lkerrecht; das haben wir in unserer Botschaft dargestellt. Sie ber\u00fccksichtigt zum Beispiel das Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit nicht; das ist ein v\u00f6lkerrechtlicher Grundsatz. Sie ber\u00fccksichtigt die Einheit der Familie nicht - auch das ist ein v\u00f6lkerrechtlicher Grundsatz. Sie w\u00fcrde, wenn man sie absolut vollziehen w\u00fcrde, auch gegen das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen verstossen. Auch dort m\u00fcssten wir schauen, wie wir das irgendwie regeln k\u00f6nnten.</p>\n<p>Der indirekte Gegenvorschlag, den wir vorgelegt hatten, ist aus gesetzestechnischer Sicht an sich sachgerecht. Rechtlich k\u00f6nnten wir alle Probleme mit einem indirekten Gegenvorschlag l\u00f6sen, das heisst, wir k\u00f6nnten das Ziel der Initiative auf rechtsstaatlich korrektem Weg erreichen. Politisch - das habe ich Ihnen bereits in der Kommission gesagt, und das ist die Auffassung des Bundesrates - ist das schwieriger zu kommunizieren. Es rechtfertigt sich darum, auf gleicher Ebene einen Gegenvorschlag zu machen, das heisst eben auf Bundesverfassungsebene. Wir k\u00f6nnen dann auch besser aufzeigen, wo die Probleme dieser Initiative liegen. Wir k\u00f6nnen klar aufzeigen, welches die Vorteile des Gegenvorschlages sind. Wir k\u00f6nnen zeigen, dass der Katalog der Straftatbest\u00e4nde willk\u00fcrlich ist. Wir k\u00f6nnen zeigen, dass aus der Ausschaffungs-Initiative, nicht aber aus dem direkten Gegenvorschlag mit Bezug auf die Minderj\u00e4hrigen problematische Regelungen resultieren. Wir k\u00f6nnen aufzeigen, dass das Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gewahrt wird.</p>\n<p>Wir k\u00f6nnen dann - das tun auch gewisse Politikerinnen und Politiker gerne - mit Geschichten, die das Leben schrieb, aufzeigen, wo das Manko der Initiative ist. So w\u00fcrden wir z. B. aufzeigen, dass ein Jugendlicher bei einem geringf\u00fcgigen Einbruch ausgewiesen werden m\u00fcsste, seine Eltern bei einem groben Betrug aber nicht, weil der Tatbestand des Betrugs von der Initiative nicht erfasst ist. Bei uns - ich sage \"bei uns\", weil der Bundesrat dem direkten Gegenvorschlag zustimmt - w\u00e4re das aber der Fall.</p>\n<p>Zum Gegenentwurf: Er \u00fcbernimmt im Wesentlichen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und seine Definition der schweren Straftaten, die zu einem Entzug des Aufenthaltsrechts f\u00fchren. Im Gegensatz zur Initiative w\u00e4ren dadurch die Bagatellf\u00e4lle ausgeschlossen. Es geht um wirklich schwere Straftaten, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Delikts. Die Kommission hat den Vorschlag des Bundesrates mit einer besonderen Regelung f\u00fcr ausl\u00e4ndische T\u00e4terinnen und T\u00e4ter erg\u00e4nzt, die einen Betrug oder eine andere strafbare Handlung in den Bereichen der Sozialhilfe, der Sozialversicherungen, der \u00f6ffentlich-rechtlichen Abgaben oder der Wirtschaft begangen haben. Das bef\u00fcrworten wir. Damit gehen Sie mit dem direkten Gegenvorschlag, zu Recht, weiter als die Ausschaffungs-Initiative.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte noch auf verschiedene Voten eingehen, die heute gefallen sind, um ein paar Dinge zu kl\u00e4ren. Herr St\u00e4nderat Br\u00e4ndli, Sie haben gesagt, die Initiative wolle nichts anderes als Personen ausweisen, die schwere Verbrechen begangen h\u00e4tten. Schauen Sie einmal den Tatbestand in Artikel 139 StGB an, Diebstahl, an. Sie sehen dort - ja, ja, ich kenne den Artikel, Sie hoffentlich auch -, dass die Mindeststrafandrohung bei Diebstahl eine Geldstrafe ist. In der Initiative steht aber einfach \"Einbruchdelikt\": Der Teil Einbruch entspricht dem Hausfriedensbruch und wird auf Antrag bestraft, der Teil Diebstahl f\u00e4llt unter die Mindest- und Maximalregelung. Hier stellen sich viele Fragen. Es geht nicht ganz auf: Warum nennen Sie Einbruch, nicht aber Betrug? Da sagen Sie vermutlich, das werde dann auf Gesetzesstufe geregelt.</p>\n<p>Zur Integrationsbestimmung: Wir haben diesbez\u00fcglich bereits heute eine Verfassungsgrundlage, n\u00e4mlich Artikel 121 der Bundesverfassung. Diese Bestimmung gibt dem Bund die vollumf\u00e4ngliche Kompetenz im Bereich der Migrationsfragen. Wir haben gest\u00fctzt darauf die Integrationsbestimmungen in Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 53 Absatz 1 des Ausl\u00e4ndergesetzes verankert, d. h., wir haben dort ausgef\u00fchrt, was Integration \u00fcberhaupt ist. Wir machen jetzt gar nichts anderes, als das auf Verfassungsstufe noch einmal [PAGE 321] festzuschreiben. Es geht nicht um neue Kompetenzen, es geht nicht um eine Ver\u00e4nderung der Kompetenzen, es geht nicht um eine inhaltliche Neuerung. Von daher stellt sich hier die Frage der Einheit der Materie selbstverst\u00e4ndlich nicht.</p>\n<p>Herr Jenny, Sie sagen, der Gegenentwurf diene der Verw\u00e4sserung. Schauen Sie, ich habe schon Vertreterinnen und Vertretern der Initiative zugeh\u00f6rt. Auf verschiedene Fragen wurde da geantwortet, man m\u00fcsse sich die konkrete Ausgestaltung noch \u00fcberlegen. Eine Antwort war auch, das werde dann in der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung geregelt. Eine andere Antwort war, das werde noch angepasst. Ich habe von ihnen auch schon geh\u00f6rt, etwas sei nicht so gemeint. Sie haben dann gesagt, ja, man k\u00f6nne das anders auslegen, und haben auf die Initiative verwiesen bzw. darauf, was die Initiative meine. Es ist aber einfach klar: Man stimmt bei einer Initiative \u00fcber den Text ab, und nicht dar\u00fcber, was auch noch gemeint w\u00e4re oder was man auch noch h\u00e4tte meinen k\u00f6nnen. Wenn wir die Initiative und den direkten Gegenvorschlag zur Diskussion stellen, dann werden wir vom Wortlaut der beiden Vorschl\u00e4ge ausgehen und den Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern anhand des Wortlautes erkl\u00e4ren, wo die Unterschiede sind. Da kann man dann nicht argumentieren, was man auch noch gemeint habe. Das ist einfach so, und ich denke, das ist auch richtig so. Das ist, Herr Kuprecht, auch der Grund, warum man mit dem direkten Gegenentwurf - ich meine, zu Recht - eine L\u00f6sung gesucht hat, die das Ziel erreicht, aber auf einem rechtlich korrekten und sachlich \u00fcberzeugenden Weg. Ich denke, wir werden dann Gelegenheit haben, das auszudiskutieren und zu zeigen, wo die Vor- und Nachteile sind.</p>\n<p>Herr Schwaller, Sie sagten zu Recht, wir h\u00e4tten zu den Wegweisungen keine Statistik. Ich meine, der direkte Gegenvorschlag wird uns dann helfen, zwar nicht zu einer Harmonisierung - teilweise vielleicht doch -, aber mindestens einmal zu einer gewissen Statistik zu kommen. Mit Bezug auf unseren Bericht \"V\u00f6lkerrecht bricht Landesrecht\" sagten Sie, dass Sie mit dem heutigen Mechanismus, bei dem es bei Volksinitiativen lediglich zu einer formellen Vorpr\u00fcfung kommme, nicht ganz zufrieden seien. Wir haben in diesem Bericht verschiedene M\u00f6glichkeiten aufgezeigt, eine solche materielle Vorpr\u00fcfung vorzunehmen - ohne zu priorisieren, ohne mit Blick auf die Diskussion im Parlament irgendetwas festzuschreiben. Unter anderem ist dort - wie Sie es jetzt angesprochen haben - auch die Variante enthalten, eine Vorpr\u00fcfung rein rechtlicher Natur von den zust\u00e4ndigen Stellen, also vom Bundesamt f\u00fcr Justiz und von der Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht im EDA machen zu lassen. Das k\u00f6nnte man dann auch auf dem Unterschriftenbogen festhalten. Das w\u00e4re eine M\u00f6glichkeit. Ob das eine tragf\u00e4hige Variante ist, werden Sie entscheiden. Wir haben verschiedenste M\u00f6glichkeiten aufgelistet; es ist nun an Ihnen, dar\u00fcber zu entscheiden.</p>\n<p>Damit m\u00f6chte ich Sie bitten, die Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren und dem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen.</p>\n<p>[VS]</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Eveline","SpeakerLastName":"Widmer-Schlumpf","SpeakerFullName":"Widmer-Schlumpf Eveline","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":18,"Start":"\/Date(1268912028890)\/","End":"\/Date(1268912766227)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003037)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268912028890+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268912766227+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107728L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107728L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107728L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107728L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107728L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107728","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":370,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>2. Bundesbeschluss betreffend die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungs-Initiative)\" </b></p>\n<p><b>2. Arr\u00eat\u00e9 f\u00e9d\u00e9ral relatif \u00e0 l'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels (Initiative sur le renvoi)\" </b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Eintreten ist obligatorisch</i></p>\n<p><i>L'entr\u00e9e en mati\u00e8re est acquise de plein droit</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Detailberatung - Discussion par article</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titel und Ingress</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titre et pr\u00e9ambule</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 1</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit I</i></p>\n<p>(H\u00eache, Berset, Cramer)</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungs-Initiative)\" wird ung\u00fcltig erkl\u00e4rt und Volk und St\u00e4nden nicht zur Abstimmung unterbreitet.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit II</i></p>\n<p>(Cramer, Berset, H\u00eache)</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungs-Initiative)\" wird teilweise g\u00fcltig erkl\u00e4rt; sie wird Volk und St\u00e4nden zur Abstimmung unterbreitet, soweit sie g\u00fcltig ist.</p>\n<p><i>Abs. 2 Einleitung</i></p>\n<p>Die Initiative hat folgenden Wortlaut, soweit sie g\u00fcltig ist:</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. I Einleitung</i></p>\n<p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. I Art. 121 Abs. 3</i></p>\n<p>Sie (= die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder) verlieren unabh\u00e4ngig von ihrem ausl\u00e4nderrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht wenn sie:</p>\n<p>a. wegen eines vors\u00e4tzlichen T\u00f6tungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden sind; oder</p>\n<p>b. missbr\u00e4uchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. I Art. 121 Abs. 4</i></p>\n<p>Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbest\u00e4nde nach Absatz 3 n\u00e4her. Er kann sie um weitere Tatbest\u00e4nde erg\u00e4nzen.</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. I Art. 121 Abs. 5</i></p>\n<p>Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonst wie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erl\u00e4sst die entsprechenden Bestimmungen.</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. II Einleitung</i></p>\n<p>Die \u00dcbergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ge\u00e4ndert:</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. II Art. 197 Ziff. 8 Titel</i></p>\n<p>8. \u00dcbergangsbestimmung zu Artikel 212 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern)</p>\n<p><i>Abs. 2 Ziff. II Art. 197 Ziff. 8 Text</i></p>\n<p>Der Gesetzgeber hat innert f\u00fcnf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Abs\u00e4tze 3 bis 5 durch Volk und St\u00e4nde die Tatbest\u00e4nde nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu erg\u00e4nzen und die Strafbestimmungen bez\u00fcglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 5 zu erlassen.</p>\n<p><i>Abs. 3 Einleitung</i></p>\n<p>Folgende Teile der Initiative werden ung\u00fcltig erkl\u00e4rt:</p>\n<p><i>Abs. 3 Art. 121 Abs. 3 Einleitung</i></p>\n<p>Streichen \"sowie alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt in der Schweiz\" im Satz: \"Sie (= die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder) verlieren unabh\u00e4ngig von ihrem ausl\u00e4nderrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie ...\"</p>\n<p><i>Abs. 3 Art. 121 Abs. 5</i></p>\n<p>Streichen des ganzen Absatzes</p>\n<p>(Als Folge dieser Streichung wird Abs. 6 des Initiativtextes zu Abs. 5; die Verweise in Art. 197 Ziff. 8 werden entsprechend ge\u00e4ndert)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Maissen</i></p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungs-Initiative)\" wird ung\u00fcltig erkl\u00e4rt und Volk und St\u00e4nden nicht zur Abstimmung unterbreitet.</p>\n<p>[VS] [PAGE 322] </p>\n<p><b>Art. 1</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 I</i></p>\n<p>(H\u00eache, Berset, Cramer)</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>L'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels (initiative sur le renvoi)\" est d\u00e9clar\u00e9e nulle et ne sera pas soumise au vote du peuple et des cantons.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 II</i></p>\n<p>(Cramer, Berset, H\u00eache)</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>L'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels (initiative sur le renvoi)\" est d\u00e9clar\u00e9e partiellement valable; elle sera soumise au vote du peuple et des cantons, dans sa teneur d\u00e9clar\u00e9e valable.</p>\n<p><i>Al. 2 introduction</i></p>\n<p>L'initiative, telle que d\u00e9clar\u00e9e valable, a la teneur suivante:</p>\n<p><i>Al. 2 ch. I introduction</i></p>\n<p>La Constitution f\u00e9d\u00e9rale du 18 avril 1999 est modifi\u00e9e comme suit:</p>\n<p><i>Al. 2 ch. I art. 121 al. 3</i></p>\n<p>Ils (les \u00e9trangers) sont priv\u00e9s de leur titre de s\u00e9jour en Suisse, ind\u00e9pendamment de leur statut:</p>\n<p>a. s'ils ont \u00e9t\u00e9 condamn\u00e9s par un jugement entr\u00e9 en force pour meurtre, viol, ou tout autre d\u00e9lit sexuel grave, pour un acte de violence d'une autre nature tel que le brigandage, la traite d'\u00eatres humains, le trafic de drogue ou l'effraction; ou</p>\n<p>b. s'ils ont per\u00e7u abusivement des prestations des assurances sociales ou de l'aide sociale.</p>\n<p><i>Al. 2 ch. I art. 121 al. 4</i></p>\n<p>Le l\u00e9gislateur pr\u00e9cise les faits constitutifs des infractions vis\u00e9es \u00e0 l'alin\u00e9a 3. Il peut les compl\u00e9ter par d'autres faits constitutifs.</p>\n<p><i>Al. 2 ch. I art. 121 al. 5</i></p>\n<p>Les \u00e9trangers qui contreviennent \u00e0 l'interdiction d'entrer sur le territoire ou qui y entrent ill\u00e9galement de quelque mani\u00e8re que ce soit sont punissables. Le l\u00e9gislateur \u00e9dicte les dispositions correspondantes.</p>\n<p><i>Al 2 ch. II introduction</i></p>\n<p>Les dispositions transitoires de la Constitution f\u00e9d\u00e9rale sont modifi\u00e9es comme suit:</p>\n<p><i>Al 2 ch. II art. 197 ch. 8 titre</i></p>\n<p>8. Disposition transitoire ad article 121 (S\u00e9jour et \u00e9tablissement des \u00e9trangers)</p>\n<p><i>Al 2 ch. II art. 197 ch. 8 texte</i></p>\n<p>Dans les cinq ann\u00e9es qui suivent l'acceptation par le peuple et par les cantons de l'article 121 alin\u00e9as 3 \u00e0 5, le l\u00e9gislateur d\u00e9finit les faits constitutifs des infractions en vertu de l'article 121 alin\u00e9a 3, il les compl\u00e8te et il \u00e9dicte les dispositions p\u00e9nales relatives \u00e0 l'entr\u00e9e ill\u00e9gale sur le territoire vis\u00e9e \u00e0 l'article 121 alin\u00e9a 5.</p>\n<p><i>Al. 3 introduction</i></p>\n<p>Les parties suivantes de l'initiative sont d\u00e9clar\u00e9es invalides:</p>\n<p><i>Al. 3 art. 121 al. 3 introduction</i></p>\n<p>Biffer \"et de tous leurs droits \u00e0 s\u00e9journer\" dans la phrase \"Ils (les \u00e9trangers) sont priv\u00e9s de leur titre de s\u00e9jour, ind\u00e9pendamment de leur statut, et de tous leurs droits \u00e0 s\u00e9journer en Suisse ...\"</p>\n<p><i>Al. 3 art. 121 al. 5</i></p>\n<p>Biffer tout l'alin\u00e9a</p>\n<p>(Suite au fait de biffer cet alin\u00e9a, l'al. 6 du texte de l'initiative devient l'al. 5. Les renvois dans l'art. 197 ch. 8 sont modifi\u00e9s en cons\u00e9quence)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Maissen</i></p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>L'initiative populaire \"pour le renvoi des \u00e9trangers criminels (initiative sur le renvoi)\" est d\u00e9clar\u00e9e nulle et ne sera pas soumise au vote du peuple et des cantons.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Erika","SpeakerLastName":"Forster-Vannini","SpeakerFullName":"Forster-Vannini Erika","SpeakerFunction":"P-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":19,"Start":"\/Date(1268912766227)\/","End":"\/Date(1268912817757)\/","Function":"P-F","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850003037)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268912766227+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268912817757+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107729L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107729L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107729L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107729L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107729L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107729","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":275,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich habe diesen Antrag bereits in der Wintersession gestellt, und ich darf f\u00fcr mich in Anspruch nehmen, nicht erst nach der Abstimmung \u00fcber die Minarettverbots-Initiative auf die Problematik des Zusammenhangs von Volksinitiativen und v\u00f6lkerrechtlichen Vereinbarungen und auf die Problematik bez\u00fcglich der Umsetzbarkeit aufmerksam gemacht zu haben. Ich habe bei dieser Initiative also schon damals den Antrag auf Erkl\u00e4rung der Ung\u00fcltigkeit gestellt. R\u00fcckblickend kann man sagen: H\u00e4tte man das gemacht, w\u00e4re w\u00e4hrend zehn Tagen ein Sturm der Entr\u00fcstung \u00fcber uns hereingebrochen; jetzt haben wir aber \u00fcber Jahre hinweg mit Gewittern respektive mit Problemen zu rechnen, obschon wir in diesem Land bedeutendere Probleme h\u00e4tten, wof\u00fcr wir unsere Kr\u00e4fte einsetzen k\u00f6nnten. Das ist nun Geschichte.</p>\n<p>Ich verzichte darauf, Rechtsgelehrte zu zitieren. Es kann n\u00e4mlich beinahe f\u00fcr jede Frage jemand gefunden werden, der die eigenen Positionen st\u00fctzt. Das Privileg des Politikers ist es, aufgrund von Recherchen zu Erkenntnissen zu gelangen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich m\u00f6chte Ihnen im Folgenden aufzeigen, warum die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren ist:</p>\n<p>1. Die Volksinitiative widerspricht zwingendem V\u00f6lkerrecht.</p>\n<p>2. Die Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung entspricht der bisherigen Praxis von Bundesrat und Parlament.</p>\n<p>3. Mit der Initiative werden Grunds\u00e4tze der politischen Rechte verletzt.</p>\n<p>Zum Aspekt des zwingenden V\u00f6lkerrechts: Dieses beinhaltet unter anderem das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Das entspricht Artikel 25 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dieses Non-Refoulement-Prinzip bezieht sich nur auf Fl\u00fcchtlinge. So heisst es in der Bundesverfassung: \"Fl\u00fcchtlinge d\u00fcrfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.\" Die Volksinitiative bringt diesbez\u00fcglich eine entscheidende Neuerung, n\u00e4mlich den Automatismus der Ausschaffung. W\u00e4hrend gem\u00e4ss geltendem Recht vor der Ausschaffung Richter Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen vornehmen, muss gem\u00e4ss der Volksinitiative ausgewiesen und vollzogen werden. Da stellt sich die Frage bez\u00fcglich der Beziehung zwischen Verf\u00fcgung und Vollzug, welche die Basis f\u00fcr die \u00dcberlegungen der Kommission war.</p>\n<p>Nun m\u00fcssen wir schauen, wie das in der Initiative formuliert ist. Da steht n\u00e4mlich \"sind von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde aus der Schweiz auszuweisen\". Das wird so verstanden - das hat auch Frau Fetz gesagt -, dass das dann auch gemacht wird. Bez\u00fcglich des Begriffs \"auszuweisen\" k\u00f6nnen wir uns auf die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 1994 zur Vorlage 94.061 betreffend die Volksinitiative \"f\u00fcr eine vern\u00fcnftige Asylpolitik\" st\u00fctzen, in welcher der Bundesrat klar Stellung genommen hat. In dieser Initiative hiess es n\u00e4mlich zu dieser Frage \"werden umgehend ... aus der Schweiz weggewiesen\". Der Bundesrat begr\u00fcndet \u00fcber mehrere Seiten hinweg, warum das zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt; der Kernsatz auf Seite 1498 dieser Botschaft lautet: \"Das Non-Refoulement-Gebot von Artikel 33 Absatz l der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention verbietet aber Wegweisungen, wenn dem Betroffenen dadurch eine Verfolgung aus Gr\u00fcnden der Rasse, Religion, Staatszugeh\u00f6rigkeit, Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer \u00dcberzeugungen droht.\" Als Schlussfolgerung wurde diese Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.</p>\n<p>Im Grunde genommen sind in den beiden Initiativen nur zwei Worte unterschiedlich: In der vorliegenden Initiative wird der Begriff \"auszuweisen\" verwendet, und bei der damals f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten Initiative hiess es \"weggewiesen\". \u00dcber den Unterschied dieser Worte kann man diskutieren; klar aber ist der Unterschied in Bezug auf die Eindeutigkeit der Zielsetzung. Die Zielsetzung der damals f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten Initiative wurde im Titel mit \"vern\u00fcnftige Asylpolitik\" umschrieben, in der vorliegenden Initiative geschieht dies mit dem Ausdruck \"Ausschaffungs-Initiative\". Es ist richtig, was der Kommissionssprecher sagte: Letztlich ist der Text massgebend; aber mit dem Titel wird nat\u00fcrlich auch ganz klar gesagt, welches die Intention ist.</p>\n<p>Nun muss man sehen, was die Initianten unter ihrem Initiativtext verstehen. Ich habe ihr Argumentarium eingehend [PAGE 323] studiert. Es stammt vom 13. Juli 2007; unter Ziffer 2.1.5., Vollzug der Gef\u00e4ngnisstrafe, auf Seite 17 f\u00fchren die Initianten Folgendes aus: \"Sofern nicht anders geregelt, hat der verurteilte Ausl\u00e4nder seine Gef\u00e4ngnisstrafe in der Schweiz abzusitzen.\" Aber der wichtigste Satz folgt gleich darauf, und zwar fett gedruckt: \"Die Ausweisung wird anschliessend an die Verb\u00fcssung der Strafe vollzogen.\" Es ist \u00fcberhaupt nicht erw\u00e4hnt, dass es irgendwelche wirksamen Beschwerdem\u00f6glichkeiten gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen gibt. Es wird einfach gesagt \"wird vollzogen\", das ist also die Intention der Initianten; sie wollen das so. In der Botschaft des Bundesrates heisst es dann allerdings: \"Dem im Internet publizierten Argumentarium zur Volksinitiative kann zudem entnommen werden, dass die Initiantinnen und Initianten einen Widerspruch zum zwingenden V\u00f6lkerrecht nicht in Kauf nehmen wollen.\" Man muss aber im Argumentarium nachlesen, was sie damit meinen. Es ist so oder so festzuhalten: Es gilt immer das, was im Text steht; es gelten keine nachtr\u00e4glich abgegebenen Erkl\u00e4rungen.</p>\n<p>Interessant ist, was die Initianten damit meinen, wenn sie sagen, das Non-Refoulement-Prinzip werde nicht verletzt. Sie verweisen in ihrem Argumentarium auf Artikel 33 der Fl\u00fcchtlingskonvention. Gem\u00e4ss diesem Artikel kann das Non-Refoulement-Gebot unter folgenden Bedingungen aufgehoben werden: wenn der Fl\u00fcchtling als eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung f\u00fcr die Gemeinschaft des Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden ist. Dieser Artikel sieht also als konkreten Grund f\u00fcr Ausnahmen vom Non-Refoulement-Gebot Folgendes vor: Gefahr f\u00fcr die Sicherheit des Landes; Bedrohung der Verfassung, der Regierung, der territorialen Integrit\u00e4t, der Unabh\u00e4ngigkeit und des \u00e4usseren Friedens. Daraus geht hervor, dass die Ausnahmen nach Artikel 33 der Konvention eine Ausweisung nur als letztes praktikables Mittel erkennen. Es geht um die Gefahr f\u00fcr die nationale Sicherheit. Die Risiken f\u00fcr den Staat m\u00fcssen gr\u00f6sser sein als die Risiken f\u00fcr den Fl\u00fcchtling und seine Interessen.</p>\n<p>Die Initianten gehen also davon aus, dass das Non-Refoulement-Gebot gem\u00e4ss Artikel 33 der Fl\u00fcchtlingskonvention bei Vergewaltigung, schweren Sexualdelikten, Drogenhandel, Einbruchdiebstahl und missbr\u00e4uchlichem Bezug von Sozialleistungen nicht gilt. Durch diese Delikte ist aber, obwohl ich sie nicht bagatellisiere, die Existenz unseres Staates doch nicht gef\u00e4hrdet. Die Schweiz w\u00e4re ein armseliger Staat, wenn sie wegen solcher Delikte in den Grundfesten ersch\u00fcttert w\u00fcrde. Ich denke, die Grundfesten des Staates sind heute eher durch Finanzhaie und \"Heuschrecken\" in Gefahr, und ich \u00fcberlasse es Ihrer Fantasie, ob solche Gnomen ausgeschafft werden sollten; aber das ist hier nicht das Thema.</p>\n<p>Die Initianten sehen also keinen Verstoss gegen das zwingende V\u00f6lkerrecht, weil sie nicht zwischen Verf\u00fcgung und Vollzug unterscheiden und keine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung zulassen, sondern aufgrund von Ausnahmebestimmungen argumentieren, die sich aber gar nicht auf die in der Initiative genannten Delikte beziehen.</p>\n<p>Ich muss der Kommission noch etwas sagen: Was ich vermisst habe, ist die Differenzierung innerhalb des zwingenden V\u00f6lkerrechts. Es gibt noch einen weiteren Punkt, der mit dem Non-Refoulement-Gebot nicht \u00fcbereinstimmt; er hat nichts mit den Fl\u00fcchtlingen zu tun. Es ist zu beachten: Es gibt ein eigenst\u00e4ndiges, absolutes menschenrechtliches R\u00fcckschiebeverbot, das nichts mit dem Fl\u00fcchtlingsstatus zu tun hat. Massgebend ist auch hier wieder die Bundesverfassung, und zwar Artikel 25 Absatz 3, wo es heisst: \"Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.\" V\u00f6lkerrechtlich ist das R\u00fcckschiebeverbot nicht in der Fl\u00fcchtlingskonvention geregelt, sondern in Artikel 3 der Folterkonvention. Des Weiteren wird dieses Prinzip nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung auch aus dem Folterverbot von Artikel 3 EMRK und Artikel 7 Uno-Pakt II abgeleitet. Das heisst, das Folterverbot gilt absolut und unterliegt im Gegensatz zum Non-Refoulement-Prinzip keinerlei Einschr\u00e4nkungen; es gibt hier keine Ausnahme.</p>\n<p>Wie argumentieren die Initianten diesbez\u00fcglich? Sie gehen beim Non-Refoulement-Prinzip davon aus, dass es dort Ausnahmen gibt, auch bei drohender Folter. Sie k\u00f6nnen das nachlesen. Sie unterstellen zwei Gef\u00e4sse v\u00f6lkerrechtlicher Art generell Ausnahmebestimmungen, die nur f\u00fcr ein Gef\u00e4ss gelten. Damit kann man davon ausgehen, dass die Verletzung zwingenden V\u00f6lkerrechts von den Initianten durchaus in Kauf genommen wird. Die Schlussfolgerung ist f\u00fcr mich klar: Die Initianten sind bereit, diesen Konflikt in Kauf zu nehmen, auch wenn sie das besch\u00f6nigen, indem sie zwei unterschiedliche v\u00f6lkerrechtliche Gef\u00e4sse vermischen.</p>\n<p>Festzuhalten ist schliesslich: Wenn tats\u00e4chlich auch mit der Initiative kein zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt werden soll, dann hat diese Initiative gar keinen Inhalt, weil die entsprechenden Regelungen im geltenden Ausl\u00e4ndergesetz und im Asylgesetz bereits bestehen. Man kann sie mit dem Gegenvorschlag in der Verfassung noch konkretisieren, aber die Initiative hat, wenn das V\u00f6lkerrecht nicht verletzt werden soll, keinen Inhalt und macht deshalb keinen Sinn.</p>\n<p>Ich verzichte darauf, auf einen Nebenschauplatz einzugehen, n\u00e4mlich darauf, dass wir eindeutig auch nichtzwingendes V\u00f6lkerrecht verletzen w\u00fcrden, und zwar Artikel 13 des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens.</p>\n<p>Ein letzter Punkt, den ich kurz ansprechen m\u00f6chte, ist der Vorwurf der Bevormundung der Stimmbev\u00f6lkerung, der mir zum Teil gemacht wurde. Man muss Folgendes sehen: Bei der Umsetzung der Initiative gibt es im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zwei M\u00f6glichkeiten. Entweder setzen wir diese Initiative gem\u00e4ss dem Text um, \u00fcber den abgestimmt wird, dann verletzen wir zwingendes V\u00f6lkerrecht, oder wir setzen sie unter Ber\u00fccksichtigung des zwingenden V\u00f6lkerrechts um, dann setzen wir die Idee der Initianten nicht um. In beiden F\u00e4llen f\u00fchren wir den Stimmb\u00fcrger in die Irre, denn es ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, es geh\u00f6rt zu den G\u00fcltigkeitsanforderungen an Initiativen, dass sie einen Inhalt haben, bei dem die unverf\u00e4lschte Willensbildung gew\u00e4hrleistet ist. Diese unverf\u00e4lschte Willensbildung setzt erstens die \u00dcbereinstimmung mit \u00fcbergeordnetem Recht und zweitens die faktische Durchsetzbarkeit voraus. Wenn diese Bedingungen nicht erf\u00fcllt sind, verletzen wir Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung, wo die Garantie f\u00fcr die freie Willensbildung und die unverf\u00e4lschte Stimmabgabe festgelegt ist.</p>\n<p>Das, was ich hier vorschlage, ist also keine Bevormundung der Stimmb\u00fcrger. Ich bin \u00fcberzeugt, dass wir der Demokratie auf Dauer schaden, wenn wir weiterhin Initiativen zulassen, die nicht umsetzbar sind; damit wird die Glaubw\u00fcrdigkeit unserer Demokratie infrage gestellt. F\u00fcr mich sind die Volksrechte zu wertvoll, als dass sie zu Beliebigkeitsveranstaltungen werden d\u00fcrfen.</p>\n<p>Zusammenfassend: Aus meiner Sicht ist die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Erstens verletzt der Text gem\u00e4ss dem Argumentarium und gem\u00e4ss dem Text der Initiative zweifach zwingendes V\u00f6lkerrecht, und zwar bez\u00fcglich des Non-Refoulement-Gebots und bez\u00fcglich des R\u00fcckschiebeverbots. Zweitens schliesst die Initiative wirksame Beschwerden gegen die Verletzung von Grund- und Menschenrechten aus. Drittens ist es, wie ich nachgewiesen habe, die Praxis des Bundesrates und des Parlamentes, solche Initiativen f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Viertens sagen Lehre und Rechtsprechung ganz klar, dass Interpretationen - nachtr\u00e4gliche oder die Initiative begleitende - nicht relevant sind. Relevant ist ausschliesslich der Text. F\u00fcnftens verletzen wir sonst Artikel 34 der Bundesverfassung, in dem die Garantie der unverf\u00e4lschten Stimmabgabe gegeben ist.</p>\n<p>Zum Schluss: Pers\u00f6nlich bin ich nicht dagegen, dass man dem Volk den Gegenvorschlag als eigenst\u00e4ndige Vorlage unterbreitet. Damit m\u00f6chte ich zum Ausdruck geben, dass f\u00fcr mich die Stimmung im Volk ernst zu nehmen ist. Es ist Handlungsbedarf da - aber handeln wir bitte mit den richtigen und rechtsstaatlichen Instrumenten.</p>\n<p>[PAGE 324] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Theo","SpeakerLastName":"Maissen","SpeakerFullName":"Maissen Theo","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":20,"Start":"\/Date(1268912817757)\/","End":"\/Date(1268913791430)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003053)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268912817757+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268913791430+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107730L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107730L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107730L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107730L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107730L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107730","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":3914,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Les questions li\u00e9es \u00e0 la recevabilit\u00e9 de l'initiative sur le renvoi ont fait l'objet de d\u00e9bats approfondis en commission et au conseil, mais finalement ces d\u00e9bats, pour l'essentiel, ne nous en ont pas appris beaucoup plus que ce que nous avons pu lire dans le message du Conseil f\u00e9d\u00e9ral du 24 juin 2009. Et que nous dit ce dernier dans son message? C'est qu'il sera tr\u00e8s difficile - en r\u00e9alit\u00e9, il sera impossible - d'appliquer dans un certain nombre de cas l'initiative. Je crois qu'il est utile de les \u00e9num\u00e9rer.</p>\n<p>Le premier type de cas - et sur ce point je serai bref, parce que notre coll\u00e8gue Maissen en a parl\u00e9 pr\u00e9cis\u00e9ment tout \u00e0 l'heure -, c'est celui o\u00f9 l'on doit appliquer le principe du non-refoulement. Ce principe prot\u00e8ge notamment les personnes qui ont obtenu l'asile en Suisse et toutes celles et tous ceux qui sont susceptibles d'\u00eatre expuls\u00e9s dans un pays o\u00f9 ils sont expos\u00e9s \u00e0 la torture ou \u00e0 des traitements cruels et inhumains. Ce qu'il faut retenir, c'est que ces personnes ne sont en aucun cas susceptibles d'\u00eatre expuls\u00e9es de Suisse, \u00e0 moins bien s\u00fbr qu'on arrive \u00e0 leur trouver un autre pays d'asile, mais cela n'est gu\u00e8re facile s'agissant de personnes qui ont fait l'objet d'une condamnation.</p>\n<p>Le deuxi\u00e8me type de cas, dont on a assez peu parl\u00e9 jusqu'ici dans notre d\u00e9bat, mais qui sont les cas les plus nombreux, c'est lorsque le droit international, sans exclure de fa\u00e7on absolue que l'on puisse expulser quelqu'un, exige que l'on proc\u00e8de \u00e0 une pes\u00e9e des int\u00e9r\u00eats, que les dossiers soient examin\u00e9s les uns apr\u00e8s les autres. Proc\u00e9der \u00e0 une pes\u00e9e des int\u00e9r\u00eats, c'est au fond ne faire rien d'autre que de mettre en oeuvre ce principe de rang constitutionnel que conna\u00eet l'ordre juridique suisse et qui est celui de la proportionnalit\u00e9.</p>\n<p>Parmi les l\u00e9gislations internationales, celle qu'il faut, \u00e0 mon avis, tout d'abord citer, c'est l'Accord sur la libre circulation des personnes, que la Suisse a conclu avec la Communaut\u00e9 europ\u00e9enne et ses Etats membres. Cet accord exige que l'on proc\u00e8de \u00e0 une analyse de chaque situation et qu'un \u00e9loignement ne puisse \u00eatre prononc\u00e9 que si - et je crois qu'il est utile de citer l\u00e0 le message du Conseil f\u00e9d\u00e9ral - \"l'int\u00e9ress\u00e9 repr\u00e9sente une menace r\u00e9elle, actuelle et suffisamment grave de la s\u00e9curit\u00e9 et de l'ordre publics, affectant un int\u00e9r\u00eat fondamental de la soci\u00e9t\u00e9 en cause\".</p>\n<p>Cette exigence est totalement contraire \u00e0 ce que souhaite l'initiative, puisqu'elle implique qu'il ne peut pas y avoir d'automaticit\u00e9 en mati\u00e8re d'expulsion, ce qui est vraiment un des points les plus importants de l'initiative. Il est important d'insister l\u00e0-dessus, parce que les \u00e9trangers qui sont prot\u00e9g\u00e9s par l'Accord sur la libre circulation des personnes repr\u00e9sentent deux tiers de la population \u00e9trang\u00e8re de Suisse. J'ajoute que cette exigence - et je cite \u00e0 nouveau le message du Conseil f\u00e9d\u00e9ral - se pr\u00e9sente \"comme la manifestation sp\u00e9cifique d'un principe plus g\u00e9n\u00e9ral consacr\u00e9 par les articles 8 \u00e0 11 de la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, qui disposent que les atteintes port\u00e9es, en vertu des besoins de l'ordre et de la s\u00e9curit\u00e9 publics aux droits garantis par ces articles ne sauraient d\u00e9passer le cadre de ce qui est n\u00e9cessaire \u00e0 la sauvegarde de ces besoins dans une soci\u00e9t\u00e9 d\u00e9mocratique\". C'est donc dire que si l'on ne respecte pas ces principes juridiques, la Suisse s'expose, dans un certain nombre de situations individuelles, \u00e0 \u00eatre condamn\u00e9e par la Cour europ\u00e9enne des droits de l'homme pour ne pas avoir respect\u00e9 ses engagements internationaux.</p>\n<p>Le message nous dit \u00e9galement - et c'est le troisi\u00e8me type de cas -, que cette initiative est \u00e9galement susceptible d'aboutir \u00e0 des d\u00e9cisions contraires \u00e0 la Convention relative aux droits de l'enfant.</p>\n<p>La conclusion de tout cela est assez simple: cette initiative n'est pas ex\u00e9cutable sans violer le droit international. La logique de cette conclusion, c'est qu'en principe on devrait d\u00e9clarer cette initiative irrecevable, comme le proposent Messieurs Maissen et H\u00eache.</p>\n<p>Pour sa part, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral, s'\u00e9cartant des objections solides qui figurent dans son propre texte, estime que cette initiative est tout de m\u00eame recevable, parce que, nous dit-il, il est tout \u00e0 fait possible aux autorit\u00e9s \"de consid\u00e9rer le principe du non-refoulement comme une interdiction provisoire ou durable de l'ex\u00e9cution de l'expulsion\". Ce que propose le Conseil f\u00e9d\u00e9ral, c'est que l'on prive un \u00e9tranger de son droit de s\u00e9journer en Suisse, qu'en cons\u00e9quence on prononce une d\u00e9cision d'expulsion, mais que cette d\u00e9cision ne soit pas appliqu\u00e9e. Et, nous dit-on, il est tout \u00e0 fait convenable d'interpr\u00e9ter la volont\u00e9 des initiants.</p>\n<p>Sur ce point, permettez-moi de ne pas \u00eatre tout \u00e0 fait de cet avis quand je lis ce que souhaitent les initiants. Je cite l'alin\u00e9a 5 de l'article 121, o\u00f9 ils sont extr\u00eamement clairs: \"Les \u00e9trangers qui, en vertu des alin\u00e9as 3 et 4, sont priv\u00e9s de leur titre de s\u00e9jour et de tous leurs droits \u00e0 s\u00e9journer en Suisse doivent\" - \"doivent\", nous disent les initiants! - \"\u00eatre expuls\u00e9s du pays par les autorit\u00e9s comp\u00e9tentes et frapp\u00e9s d'une interdiction d'entrer sur le territoire.\" Nous affirmer que, lorsque les initiants demandent que les \u00e9trangers doivent \u00eatre expuls\u00e9s du pays, cela signifie qu'ils peuvent y s\u00e9journer si de bons motifs de droit international l'exigent, c'est, me semble-t-il, solliciter beaucoup le texte de l'initiative.</p>\n<p>En r\u00e9alit\u00e9, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral n'est pas tr\u00e8s \u00e0 l'aise dans cette affaire, pas plus du reste que la majorit\u00e9 de la commission qui, apr\u00e8s nous avoir dit que cette initiative \u00e9tait recevable alors qu'\u00e0 l'\u00e9vidence elle ne l'est pas, nous dit dans le m\u00eame temps que pour trouver une situation conforme au droit, il faut faire ou un contre-projet indirect, selon l'id\u00e9e du Conseil f\u00e9d\u00e9ral, ou un contre-projet direct, selon la proposition de la commission. Si tout allait si bien, on ne verrait ni l'utilit\u00e9 de tous ces contre-projets, ni pourquoi ceux qui les soutiennent le font en argumentant syst\u00e9matiquement qu'ils permettront d'avoir une situation juridiquement conforme.</p>\n<p>C'est partant de ce constat que je me suis demand\u00e9 si on ne pouvait pas trouver une solution qui soit plus respectueuse des droits populaires en ce sens qu'elle respecte les personnes qui ont sign\u00e9 l'initiative et qui sont bien plus nombreuses que les 100 000 personnes exig\u00e9es par la Constitution mais, en m\u00eame temps, qui respecte ceux qui auront \u00e0 voter sur l'initiative de fa\u00e7on \u00e0 ne pas les faire voter sur un texte trompeur, qui une fois adopt\u00e9 ne sera en fait pas appliqu\u00e9 dans tous les cas. La solution, je l'ai trouv\u00e9e dans la Constitution, \u00e0 l'article 139 alin\u00e9a 3, qui pr\u00e9voit que lorsqu'une initiative populaire ne respecte pas un certain nombre de principes - unit\u00e9 de la forme, unit\u00e9 de la mati\u00e8re, r\u00e8gles imp\u00e9ratives du droit international -, l'Assembl\u00e9e f\u00e9d\u00e9rale la d\u00e9clare totalement ou partiellement nulle. Nous avons donc ici la capacit\u00e9 de d\u00e9clarer une initiative partiellement nulle.</p>\n<p>Il est vrai que jusqu'ici, on n'a pas une grande exp\u00e9rience d'une nullit\u00e9 partielle. A ma connaissance, on n'a pas eu l'occasion, au sein de l'Assembl\u00e9e f\u00e9d\u00e9rale, de prendre une d\u00e9cision de ce type. En revanche, il existe une longue pratique en Suisse, et notamment une longue pratique du Tribunal f\u00e9d\u00e9ral, en mati\u00e8re de nullit\u00e9 partielle dont nous pouvons nous inspirer. Les crit\u00e8res pour une nullit\u00e9 partielle, le rapporteur, Monsieur Inderkum, nous les a rappel\u00e9s tout \u00e0 l'heure. D\u00e8s lors qu'il s'agit pour nous de jouer le r\u00f4le de juges constitutionnels, nous pouvons nous inspirer de la pratique du Tribunal f\u00e9d\u00e9ral.</p>\n<p>Pour r\u00e9sumer la pratique du Tribunal f\u00e9d\u00e9ral, ce que l'on peut dire, c'est qu'une initiative peut \u00eatre d\u00e9clar\u00e9e partiellement irrecevable si l'irrecevabilit\u00e9 ne porte que sur des points mineurs et, en d'autres termes, si le texte ainsi modifi\u00e9 reste encore suffisamment semblable \u00e0 l'initiative pour que l'on puisse imaginer que ceux qui ont d\u00e9pos\u00e9 l'initiative et en tout cas ceux qui l'ont sign\u00e9e l'auraient \u00e9galement sign\u00e9e en sachant qu'elle \u00e9tait partiellement irrecevable, donc auraient sign\u00e9 une initiative ainsi corrig\u00e9e de ses points litigieux.</p>\n<p>Il me semble que c'est dans ce sens que va la proposition de la minorit\u00e9 II. Vous trouvez tr\u00e8s pr\u00e9cis\u00e9ment, \u00e0 l'alin\u00e9a 3 de la proposition de la minorit\u00e9 II, les \u00e9l\u00e9ments sur lesquels l'initiative est modifi\u00e9e. Elle n'est modifi\u00e9e que sur un seul point, \u00e0 vrai dire. C'est pr\u00e9cis\u00e9ment celui qui pose probl\u00e8me. Elle est modifi\u00e9e pour faire en sorte que l'expulsion ne soit pas automatique et que la mesure d'\u00e9loignement n'intervienne pas dans tous les cas. Tous les \u00e9l\u00e9ments de l'initiative qui se r\u00e9f\u00e8rent \u00e0 l'expulsion automatique sont biff\u00e9s. En revanche, ce qui subsiste, c'est tout le reste de l'initiative, c'est-\u00e0-dire, [PAGE 325] d'une part, la facult\u00e9 de priver l'\u00e9tranger de son titre de s\u00e9jour - ce qui est le plus important puisque la suite logique, c'est l'\u00e9loignement; d'autre part, l'automaticit\u00e9, c'est-\u00e0-dire qu'\u00e0 un certain nombre d'infractions correspond cette sanction qu'est la privation du titre de s\u00e9jour. En pratique - parce que c'est cela qui est important pour ceux qui ont sign\u00e9 l'initiative -, cela signifie que, dans la plupart des cas, les \u00e9trangers qui sont vis\u00e9s par cette initiative seraient expuls\u00e9s, \u00e0 l'exception du petit nombre d'entre eux qui ne peuvent pas l'\u00eatre pour des raisons qui tiennent au droit international.</p>\n<p>C'est dire que je vous invite \u00e0 accepter cet amendement. Celui-ci me semble le plus respectueux possible des droits populaires. Vous me permettrez d'ajouter qu'il est beaucoup plus respectueux des droits populaires que ce qu'ont propos\u00e9 les gens qui ont con\u00e7u le texte de cette initiative. Pour leur part, ces gens m\u00e9prisent les droits populaires en proposant sciemment, lorsqu'ils r\u00e9coltent des signatures, un texte dont ils savent qu'il n'est pas l\u00e9gal et en se pr\u00e9valant ensuite des signatures qu'ils ont recueillies pour forcer la porte. C'est l\u00e0, me semble-t-il, o\u00f9 se trouve le vrai m\u00e9pris des droits populaires, et sur ce point je rejoins totalement les propos tenus tout \u00e0 l'heure par Madame Seydoux. Donc, il s'agit ici de respecter les droits populaires en allant dans le sens de ceux qui ont sign\u00e9 cette initiative et en proposant \u00e0 la votation un texte qui aille dans leur sens.</p>\n<p>Mais il s'agit aussi, en plus de respecter les droits des 200 000 personnes qui ont sign\u00e9 l'initiative, de respecter les droits des millions de personnes qui seront appel\u00e9es \u00e0 voter, en \u00e9vitant de les faire voter sur un texte qui est d\u00e9clar\u00e9 nul. Et puis, si l'invalidation partielle est refus\u00e9e, il va de soi alors qu'il faut rejoindre la position, plus tranch\u00e9e, de Messieurs Maissen et H\u00eache, qui proposent l'invalidation totale.</p>\n<p>Permettez-moi encore un mot, de fa\u00e7on \u00e0 \u00e9viter tout malentendu. Les propositions que je d\u00e9fends en faveur du respect des droits populaires n'impliquent de ma part aucune esp\u00e8ce de complaisance envers le texte de cette initiative. Je suis totalement oppos\u00e9 \u00e0 celui-ci. Je vous dirai tout \u00e0 l'heure les raisons pour lesquelles ce texte me para\u00eet absolument inadmissible, et je rejoins bien s\u00fbr compl\u00e8tement les conclusions de la majorit\u00e9 de la commission, qui vous recommande de demander au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative populaire.</p>\n<p>Je vous demande simplement de la modifier l\u00e9g\u00e8rement pour qu'au moins, si le peuple et les cantons devaient l'accepter, on ait un texte qui soit applicable.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Robert","SpeakerLastName":"Cramer","SpeakerFullName":"Cramer Robert","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":25,"CantonName":"Genf","CantonAbbreviation":"GE","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":21,"Start":"\/Date(1268913791430)\/","End":"\/Date(1268914648983)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510850003053)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268913791430+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268914648983+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107731L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107731L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107731L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107731L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107731L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107731","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":37,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Nach dem Votum von Herrn Cramer muss ich doch noch etwas sagen. Stellen Sie sich mal vor: Der Bundesrat beantragt in der Botschaft die G\u00fcltigkeit der Initiative, in der Kommission haben wir das genau angeschaut, und die beiden Rechtsprofessoren, die in der Kommission anwesend waren, haben eindeutig f\u00fcr die G\u00fcltigkeit der Initiative pl\u00e4diert. </p>\n<p>Herr Maissen, es gibt eigentlich nur eine Schranke, die hier von Bedeutung ist, das ist die Schranke des zwingenden V\u00f6lkerrechts - alle anderen Kriterien spielen keine Rolle! Es gibt kein politisches Ermessen. Zust\u00e4ndig ist die Bundesversammlung; sie ist ein politisches Organ, aber sie hat gelegentlich - das ist hier der Fall - \u00fcber reine Rechtsfragen zu entscheiden, wie hier \u00fcber die G\u00fcltigkeit von Volksinitiativen. Sie darf bei dieser Frage - das muss ich zu Herrn Maissen und zu Herrn Cramer sagen - keine politische W\u00fcrdigung vornehmen! Eine Volksinitiative kann der Parlamentsmehrheit politisch noch so wenig passen, sie darf diese deswegen nicht f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Es ist bei der Volksinitiative nicht anders als beim Referendum: Die Schweiz kennt keine plebiszit\u00e4re Demokratie, die Volksrechte sind Rechte - es sind Rechte! Wenn die in Verfassung und Gesetz, wenn die im Recht umschriebenen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kommt es zu einer Volksabstimmung; wenn sie nicht erf\u00fcllt sind, nicht. Der Bundesrat beantragt in der Botschaft G\u00fcltigkeit, und die Kommission kam aufgrund der \u00dcberpr\u00fcfung durch zwei Rechtsprofessoren zum gleichen Schluss.</p>\n<p>Noch ein Wort zur Teilung\u00fcltigkeit: Wir kennen die Praxis des Bundesgerichtes f\u00fcr kantonale Volksinitiativen. Wir haben auch n\u00e4her angeschaut, wie das Bundesgericht bei Teilung\u00fcltigerkl\u00e4rungen von kantonalen Volksinitiativen urteilte. Diese Praxis ist nicht ohne Weiteres auf das Bundesrecht zu \u00fcbertragen, das ist zuzugeben, denn hier fehlt eine unmittelbar \u00fcbergeordnete Rechtsordnung wie zwischen Kantonen und Bund. Jedenfalls darf eine Teilung\u00fcltigkeit nur angenommen werden, Herr Cramer, wenn man dadurch die Freiheit des Stimmrechts nicht beeintr\u00e4chtigt. Diese Sanktion kommt nur infrage, wenn man annehmen darf, die Unterzeichner h\u00e4tten die Initiative auch dann unterzeichnet, wenn die f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rte Passage nicht vorhanden gewesen w\u00e4re. Nehmen Sie nun einmal den Initiativtext, und streichen Sie Absatz 5 heraus! Jetzt frage ich Sie: Wollen Sie mit diesem Text vor das Volk treten? Mit der Streichung rupfen Sie dem Huhn nicht nur die Federn aus, sondern auch noch die Fl\u00fcgel! Das macht keinen Sinn mehr, das gibt keinen Zusammenhang mehr, das ist f\u00fcr die Abstimmung nicht m\u00f6glich. Das Bundesgericht hat auch bei kantonalen Initiativen in Bezug auf die Teilung\u00fcltigkeitsfrage \u00e4hnlich entschieden.</p>\n<p>Es gibt keinen anderen Weg als jenen \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Initiative und den Gegenvorschlag. Ich habe nie gesagt, die Ausschaffungs-Initiative sei inhaltlich gut. Aber die Bundesversammlung darf aus Respekt vor der Demokratie und den Volksrechten nichts anderes tun, als die G\u00fcltigkeit zu bejahen, dies auch mit Blick auf die Beurteilung von Volksinitiativen in der Vergangenheit. Deswegen sind wir nicht machtlos. Wir k\u00f6nnen reagieren, und wir haben reagiert. Wir k\u00f6nnen uns zu einem m\u00f6glichst guten Gegenvorschlag zusammenraufen. Dazu fordere ich Sie alle auf - nicht nur wegen der Demokratie, sondern auch im Sinne des Rechtsstaates. Das ist der einzige Weg, mit dem die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger ihre Verantwortung an der Urne wahrnehmen k\u00f6nnen. An uns liegt es nun, vor dem Urnengang diese Diskussion zu f\u00fchren.</p>\n<p>Ich bitte Sie, die Antr\u00e4ge der Minderheiten I und II abzulehnen, die G\u00fcltigkeit der Initiative zu bejahen und nicht w\u00e4hrend des laufenden Spiels die Regeln zu \u00e4ndern. Mit mir k\u00f6nnen Sie zu jeder Zeit - wenn kein konkretes Objekt vorliegt - dar\u00fcber diskutieren, wenn Sie in Zukunft solche Volksinitiativen anders beurteilen wollen, wenn Sie andere Kriterien heranziehen wollen. Aber w\u00e4hrend des Spiels sollten wir die Regeln nicht \u00e4ndern. Das k\u00e4me in unserem Land beim Volk politisch wohl nicht gut an.</p>\n<p>Ich bitte Sie, die Antr\u00e4ge der Minderheiten I und II abzulehnen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Rolf","SpeakerLastName":"B\u00fcttiker","SpeakerFullName":"B\u00fcttiker Rolf","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":11,"CantonName":"Solothurn","CantonAbbreviation":"SO","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":22,"Start":"\/Date(1268914648983)\/","End":"\/Date(1268914963633)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003053)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268914648983+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268914963633+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107732L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107732L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107732L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107732L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107732L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107732","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":57,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich habe dieser Debatte aufmerksam zugeh\u00f6rt. Ich bin ja nicht Mitglied der Kommission und habe mir vorgenommen, mir aufgrund dieser Debatte, die jetzt gef\u00fchrt worden ist, eine Meinung zu bilden. Ich glaube - das wurde von vielen anderen auch gesagt -, dass es um das Verh\u00e4ltnis von Demokratie und Rechtsstaat geht. Das ist es, was hier zur Diskussion steht.</p>\n<p>Was erwartet das Volk von uns? Ich glaube, das Volk erwartet von uns, dass wir ihm nur g\u00fcltige Initiativen unterbreiten. Das Volk denkt, das sei Sache der Bundesversammlung; sie m\u00fcsse das pr\u00fcfen, sie habe die Zeit dazu, sie habe die Mittel dazu, sie habe die Fachleute dazu. Wir k\u00f6nnen uns dieser Aufgabe also nicht entschlagen. Es gab Redner, die meinten, das Volk solle dann entscheiden, wie das sei. Ich glaube nicht, dass das Volk das m\u00f6chte. Ich glaube, die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger wollen, dass wir diese Frage genau pr\u00fcfen und ihnen nur Initiativen vorlegen, die wir guten Gewissens als g\u00fcltig bezeichnen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Die Frage ist: Wer tr\u00e4gt die Verantwortung daf\u00fcr, ob die Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren ist oder nicht? Es wurde gesagt: Letztlich ist es die Bundesversammlung, das heisst wir. Der Bundesrat hat das in seiner Botschaft auch geschrieben. Er hat in seiner Botschaft geschrieben, die Bundesversammlung sei das richtige Gremium. Nun meinten einzelne Votanten, der Bundesrat habe gesagt, es sei so, und zwei Professoren h\u00e4tten gesagt, es sei so. Ich glaube, das sind Meinungen in einem Meinungsbildungsprozess. Das gibt es, aber letztlich sind wir verantwortlich. Wir m\u00fcssen diesen Entscheid selbst treffen und die Argumentationen selbst [PAGE 326] beurteilen. Wir k\u00f6nnen diese Beurteilung nicht auf zwei Professoren abschieben - das m\u00f6gen sehr respektable Professoren sein, ich kenne sie nicht - und auch nicht auf den Bundesrat, weil letztlich die Bundesversammlung verantwortlich ist.</p>\n<p>In diesem Sinne m\u00fcssen wir uns unseren Entscheid wirklich gut \u00fcberlegen. Es ist auch eine Frage des Pr\u00e4judizes, des weiteren Vorgehens. Es werden weitere Initiativen kommen, deshalb m\u00fcssen wir wirklich genau wissen, was wir tun.</p>\n<p>Weiter hat der Pr\u00e4sident die Frage gestellt - andere haben sie auch angesprochen -: Zu welchem Zeitpunkt sollen wir entscheiden? Jetzt oder sp\u00e4ter einmal in einem anderen Kontext grunds\u00e4tzlich? Ich glaube, die Frage \"Demokratie und Rechtsstaat\" l\u00e4sst sich nur im einzelnen Fall abhandeln. Wir m\u00fcssen - im Sinne des \"case law\" - diese \u00dcberlegungen anstellen, wenn ein entsprechender Fall vorliegt. Ich glaube nicht, dass es m\u00f6glich ist, das theoretisch f\u00fcr alle Zeiten festzulegen. Die Entscheide m\u00fcssen im einzelnen Fall gef\u00e4llt werden. Daher glaube ich, dass es richtig ist, jetzt dar\u00fcber zu entscheiden und das nicht auf die Zukunft zu verschieben.</p>\n<p>Ich bin der gleichen Meinung wie viele andere, die gesagt haben: Es geht jetzt nicht um die Frage, ob wir Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung \u00e4ndern sollen. Es steht darin, dass Initiativen f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren sind, wenn sie zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzen. Sonst sind sie nicht f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Ich glaube, dass wir dabei bleiben sollten. Ich bin nicht daf\u00fcr, jetzt die Verfassung zu \u00e4ndern. Das kommt \u00fcberhaupt nicht infrage; daf\u00fcr m\u00fcssen wir das entsprechende Verfahren durchf\u00fchren. Die entscheidende Frage ist jetzt, ob Artikel 139 Absatz 3 von der Initiative wirklich eingehalten wird. Nachdem ich alles geh\u00f6rt habe, habe ich M\u00fche, das zu akzeptieren. Im Text dieser Initiative steht im Einleitungssatz: \"Sie (die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder) verlieren ... alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt in der Schweiz\". \"Alle Rechtsanspr\u00fcche\" heisst: alle Grundrechtsanspr\u00fcche - was denn sonst? Sie verlieren auch alle zwingenden Grundrechtsanspr\u00fcche; alles geht verloren. Das kann ich nicht akzeptieren. Es gibt f\u00fcr mich keinen Verlust aller Grundrechtsanspr\u00fcche; es gibt f\u00fcr mich keinen Verlust der zwingenden Grundrechtsanspr\u00fcche. Das gibt es nicht. Das ist genau die Grenze, vor der wir stehen.</p>\n<p>Wir k\u00f6nnen die zwingenden Grundrechtsanspr\u00fcche nicht zur Disposition stellen. Das steht auch der Demokratie nicht zu. Die zwingenden Grundrechtsanspr\u00fcche bleiben; es mag ein kleiner Teil sein, aber dieser Teil bleibt. Welche Grundrechtsanspr\u00fcche es genau sind - das ist auch richtig gesagt worden -, muss am Schluss im Einzelfall die Justiz entscheiden. Wenn man aber in die Verfassung schreibt, es gingen alle Grundrechtsanspr\u00fcche verloren - denn um die Grundrechte geht es, auch wenn die sch\u00f6ne Unterscheidung in relative und zwingende Grundrechte vorgenommen wird -, dann sind damit auch die zwingenden Grundrechte gemeint; sonst w\u00fcrde man das ja nicht so schreiben. Wenn man den Satz dem Stimmb\u00fcrger so unterbreitet, dann ist es einfach so, dass man diese Rechte aufheben will. Damit bin ich nicht einverstanden.</p>\n<p>Jetzt wurde in der Debatte vom Berichterstatter ausgef\u00fchrt, es gingen nur die Anspr\u00fcche im Verf\u00fcgungsverfahren verloren, nicht aber jene im Vollstreckungsverfahren. Das steht aber nicht so im Text; es steht, dass alle Anspr\u00fcche verlorengehen. Wie ich ihn lese, kann man auch im Vollstreckungsverfahren keine Grundrechtsanspr\u00fcche, auch keine zwingenden, gegen die Vollstreckung erheben. Sonst muss man das anders sagen; in dieser Frage halte ich mich einfach an den Text. Es wurde gesagt, man schaue nat\u00fcrlich im Internet auch andere Argumentarien an. Letztlich ist aber der Text entscheidend. Ich kann den Rechtsverlust, der hier total f\u00fcr alle Anspr\u00fcche - einschliesslich der zwingenden Grundrechtsanspr\u00fcche - angek\u00fcndigt wird, nicht akzeptieren.</p>\n<p>Ich komme zum Schluss, dass ich die Initiative in dieser Form nicht zur Annahme empfehlen kann. Aber ich werde den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen, der den klaren Vorbehalt enth\u00e4lt, dass die Grundrechtsanspr\u00fcche bestehen bleiben - dort wird dann nicht mehr unterschieden -, und zwar sowohl im Verf\u00fcgungs- wie auch im Vollstreckungsverfahren.</p>\n<p>Daher werde ich mich hier dem Antrag der Minderheit I und dem Antrag Maissen anschliessen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Eugen","SpeakerLastName":"David","SpeakerFullName":"David Eugen","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":23,"Start":"\/Date(1268914963633)\/","End":"\/Date(1268915390863)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850003067)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268914963633+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268915390863+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107733L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107733L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107733L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107733L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=107733L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"107733","Language":"DE","IdSubject":"17476","VoteId":null,"PersonNumber":374,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Il y a, semble-t-il, une culture politique qui est en train de toujours plus prendre pied et qui consiste, lorsqu'on a peu d'arguments, \u00e0 taxer les personnes qui ont une autre opinion d'intellectuels et, degr\u00e9 plus grave d'infamie, d'intellectuels de gauche; ces deux mots devant \u00eatre prononc\u00e9s avec le plus grand d\u00e9go\u00fbt possible! Lorsqu'on n'a plus du tout d'arguments, les personnes qui ont une autre opinion sont tax\u00e9es d'ennemis du peuple et d'individus montrant le plus grand m\u00e9pris pour les droits populaires.</p>\n<p>Alors parlons du peuple. Tout d'abord j'aimerais vous dire que c'est un mot que je n'aime pas du tout, peut-\u00eatre parce que cela me rappelle des \u00e9v\u00e9nements historiques au cours desquels cette notion a \u00e9t\u00e9 utilis\u00e9e de mani\u00e8re abusive et au cours desquels c'est par les droits populaires que les personnes qui ont commis tellement d'infamies ont \u00e9t\u00e9 maintenues au pouvoir. Les citoyennes et les citoyens doivent avant tout avoir le droit \u00e0 la v\u00e9rit\u00e9. Et le politique ne fait pas son devoir lorsqu'il ne contribue pas \u00e0 la recherche de la v\u00e9rit\u00e9 et lorsque, au contraire, avec des demi-v\u00e9rit\u00e9s - qui sont notoirement les pires mensonges -, il essaie de provoquer des \u00e9motions, voire de sp\u00e9culer sur des \u00e9motions l\u00e9gitimes qui s'expriment.</p>\n<p>Alors, la v\u00e9rit\u00e9 est - et j'en ai \u00e9t\u00e9 le t\u00e9moin direct, soit en tant que membre du gouvernement, soit en tant que magistrat p\u00e9nal durant une longue p\u00e9riode - que tous les \u00e9trangers qui commettent aujourd'hui un d\u00e9lit grave sont expuls\u00e9s dans la mesure o\u00f9 ils sont \"expulsables\". Comment voulez-vous expulser un jeune de 19 ans qui devrait \u00eatre expuls\u00e9, selon le texte de l'initiative, parce qu'il aurait par exemple per\u00e7u une indemnit\u00e9 de ch\u00f4mage de 5000 francs de fa\u00e7on indue? Selon le texte de l'initiative, il devrait \u00eatre expuls\u00e9. Alors ce jeune a certes un passeport \u00e9tranger mais il a fait toutes ses \u00e9coles ici, il a pass\u00e9 toute sa jeunesse ici. O\u00f9 voulez-vous l'expulser? Vous pouvez l'expulser: le jour d'apr\u00e8s, il sera l\u00e0 clandestinement et, en tant que clandestin, il sera beaucoup plus dangereux.</p>\n<p>Donc, je crois, et je suis persuad\u00e9 m\u00eame, que ce sont des v\u00e9rit\u00e9s que nous devons dire tout haut.</p>\n<p>Une fois de plus, je suis surpris d'entendre la ministre de la justice dire que l'initiative est contraire aux r\u00e8gles imp\u00e9ratives du droit international public. Cela a \u00e9t\u00e9 dit! Et on l'avait d\u00e9j\u00e0 dit lors du d\u00e9bat sur l'initiative populaire \"contre la construction de minarets\", \u00e0 savoir qu'il serait tr\u00e8s difficile de l'appliquer, qu'elle \u00e9tait tr\u00e8s probablement contraire \u00e0 la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme. On l'avait aussi dit lors du d\u00e9bat sur l'initiative populaire \"Internement \u00e0 vie pour les d\u00e9linquants sexuels ou violents jug\u00e9s tr\u00e8s dangereux et non amendables\". Chaque fois, Mesdames et Messieurs, chers amis politiciens, on avait sp\u00e9cul\u00e9 sur le fait que de toute fa\u00e7on ces initiatives ne seraient pas accept\u00e9es. Or elles ont \u00e9t\u00e9 accept\u00e9es et on sait - et la ministre de la justice l'a dit - quelles sont les difficult\u00e9s rencontr\u00e9es lorsqu'il faut les appliquer.</p>\n<p>Alors on fait cette distinction, qui est tout \u00e0 fait floue parce que ce n'est pas un choix entre noir ou blanc, entre le droit international et le droit international imp\u00e9ratif. On a cit\u00e9 les \"Rechtsprofessoren\", mais on cite toujours ceux qui ont plaid\u00e9 en faveur de la recevabilit\u00e9 de l'initiative; en revanche on ne cite pas ceux qui sont contre. Je vous cite par exemple un professeur qui me semble avoir une carrure internationale remarquable, J\u00f6rg Paul M\u00fcller, qui est tout \u00e0 fait contre la recevabilit\u00e9 de l'initiative.</p>\n<p>Mais laissons les professeurs \u00e0 leur chaire et examinons les textes qui nous sont soumis. Plusieurs orateurs, le dernier \u00e9tant Monsieur David, ont dit: \"Lisons cette initiative.\" Jusqu'\u00e0 preuve du contraire, les citoyens qui ont sign\u00e9 cette initiative l'ont lue. Nous lisons: \"Ils (les \u00e9trangers) sont priv\u00e9s ... de tous leurs droits \u00e0 s\u00e9journer en Suisse.\" On commence d\u00e9j\u00e0, avant m\u00eame qu'elle soit accept\u00e9e, \u00e0 [PAGE 327] l'interpr\u00e9ter. On va consulter sur Internet pour voir si on ne trouve pas quelque chose qui permettrait de l'interpr\u00e9ter et d'interpr\u00e9ter l'intention des initiants. C'est ceux qui ont sign\u00e9 l'initiative qui comptent, pas ceux qui l'ont r\u00e9dig\u00e9e! A ceux qui ont sign\u00e9 une telle initiative, on doit - et c'est notre devoir de v\u00e9rit\u00e9 - dire: \"Mesdames et Messieurs, cette initiative est inapplicable.\" Alors, je vous le demande: respecter les droits du peuple, est-ce lui faire croire aujourd'hui que cette initiative est applicable pour lui dire demain qu'elle ne l'est pas, ou est-ce lui dire aujourd'hui la v\u00e9rit\u00e9? Mais quelle v\u00e9rit\u00e9?</p>\n<p>Si vous voulez accepter une telle initiative, vous devez tout d'abord d\u00e9noncer la Convention europ\u00e9enne des droits de l'homme, puis la Convention contre la torture des Nations Unies, le Pacte de l'ONU, etc., ce que vous pouvez faire en lan\u00e7ant des initiatives populaires. Apr\u00e8s avoir d\u00e9nonc\u00e9 tous ces accords, vous d\u00e9posez une initiative populaire qui demande l'expulsion des \u00e9trangers qui ont commis une infraction contre la loi. C'est cela la transparence et c'est cela la v\u00e9rit\u00e9. Faire croire que l'on peut appliquer aujourd'hui cette initiative, c'est \u00e0 mon avis une tromperie envers les citoyennes et les citoyens.</p>\n<p>Derni\u00e8re remarque: je constate qu'il y a de plus en plus de discr\u00e9pance entre les vrais probl\u00e8mes du pays et les th\u00e8mes dont on discute ici. L'autre jour, nous avons d\u00e9lib\u00e9r\u00e9 pendant trois heures sur la loi sur les chiens, comme si les chiens mettaient maintenant en danger tout le pays. Nous avons discut\u00e9 des minarets - avec les d\u00e9g\u00e2ts que cela a engendr\u00e9s -, comme s'il y avait eu des centaines de demandes de permis de construire des minarets, ce qui n'\u00e9tait pas du tout le cas. De plus, le droit de la construction permet de refuser l'octroi du permis de construire. Aujourd'hui, on parle de l'expulsion des \u00e9trangers criminels comme si on ne pouvait pas les expulser.</p>\n<p>Mais les probl\u00e8mes du pays sont bien diff\u00e9rents. Qu'est-ce qui a fait trembler notre pays ces derni\u00e8res ann\u00e9es? Qu'est-ce qui a mis en danger des milliers et des milliers de places de travail? Si je limite mon observation \u00e0 ma pr\u00e9sence sur ce banc, je rappelle les avoirs en d\u00e9sh\u00e9rence, l'affaire Swissair, l'affaire UBS maintenant. Ce sont l\u00e0 les probl\u00e8mes qui ont \u00e9branl\u00e9 notre pays. Inutile de dire que les responsables de ces catastrophes n'ont pas \u00e9t\u00e9 expuls\u00e9s - parce qu'ils n'\u00e9taient pas \u00e9trangers -, qu'ils n'ont m\u00eame pas \u00e9t\u00e9 condamn\u00e9s, qu'ils ont m\u00eame re\u00e7u ces derniers jours des cadeaux sous forme de millions de francs. Alors retournons r\u00e9fl\u00e9chir sur les vrais probl\u00e8mes du pays!</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20100318","MeetingVerbalixOid":1926,"IdSession":"4813","SpeakerFirstName":"Dick","SpeakerLastName":"Marty","SpeakerFullName":"Marty Dick","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":27,"CantonName":"Tessin","CantonAbbreviation":"TI","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":24,"Start":"\/Date(1268915390863)\/","End":"\/Date(1268915925637)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510850003067)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1268915390863+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1268915925637+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"17476","Language":"DE","IdMeeting":"1211","VerbalixOid":324369,"SortOrder":11,"Modified":"\/Date(1510850002973)\/"}}