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Davon gibt es in der laufenden AHV-Revision drei. Hier geht es um die Fragen des Rentenalters und der Flexibilisierung, die in der Kommission gemeinsam behandelt worden sind. Zu Artikel 21 Absatz 1 liegen zwei Minderheitsantr\u00e4ge vor, ein verbindlicher Antrag und ein Eventualantrag. Der Antrag M\u00e9n\u00e9trey-Savary verlangt, dass das Rentenalter der Frau bei 64 bleibt, wie es heute geregelt ist. Sie wissen, dass die Frauen seit 1. Januar 2001 mit 63 Jahren und ab 2005 mit 64 Jahren pensioniert werden. Ab 2009 w\u00e4re ja die Pensionierung der Frauen mit 65 Jahren vorgesehen. Frau M\u00e9n\u00e9trey-Savary m\u00f6chte in jedem Fall an 64 Jahren f\u00fcr Frauen und 65 Jahren f\u00fcr M\u00e4nner festhalten. Das w\u00fcrde heissen, dass die Frauen die Rente in jedem Fall nur w\u00e4hrend zwei Jahren vorbeziehen k\u00f6nnten, die M\u00e4nner allerdings - je nach dem heutigen Entscheid - w\u00e4hrend drei Jahren.</p>\n<p>Sie wissen, dass wir in diesem Bereich mehrere Volksabstimmungen hatten und dass s\u00e4mtliche Initiativen, seinerzeit selbst die Auffang-Initiative, abgelehnt worden sind. Aus diesem Grund kann ich Ihnen empfehlen, den Antrag M\u00e9n\u00e9trey-Savary abzulehnen, obwohl dies in der Kommission nicht verbindlich beantragt worden ist.</p>\n<p>Zu Artikel 21 Absatz 1 liegt der Minderheitsantrag II (Goll) vor. Frau Goll beh\u00e4lt sich vor, je nach Ausgang der Abstimmung zu Artikel 40ter - K\u00fcrzung bei Vorbezug der Altersrente - auf die Frage des Rentenalters 65/65 zur\u00fcckzukommen. Die Minderheit Goll m\u00f6chte dann am Rentenalter 65 f\u00fcr die M\u00e4nner und 64 f\u00fcr die Frauen festhalten und gleichzeitig all jenen M\u00e4nnern und Frauen, die keine Erwerbst\u00e4tigkeit mehr aus\u00fcben oder bei denen das Erwerbseinkommen geringer ist als das Anderthalbfache der Mindestrente, einen Rentenanspruch ab 62 Jahren gew\u00e4hren. Dieser Eventualantrag hat in der Kommission keine Mehrheit gefunden.</p>\n<p>Im Bereich des flexiblen Rentenalters haben wir in der Kommission eingehend \u00fcber zwei grunds\u00e4tzliche Modelle diskutiert, n\u00e4mlich \u00fcber das Erwerbsjahresmodell und \u00fcber das Beitragsmodell. Bei Artikel 21 Absatz 1 verlangt die Minderheit I (Rossini), dass M\u00e4nner und Frauen nach 40 vollst\u00e4ndigen Beitragsjahren ab dem 60. Altersjahr in Pension gehen k\u00f6nnen, ohne eine Rentenk\u00fcrzung in Kauf nehmen zu m\u00fcssen.</p>\n<p>Dieses Erwerbsjahresmodell w\u00e4re nicht gratis zu haben. Es w\u00fcrde die AHV-Rechnung mit rund 2,4 Milliarden Franken belasten. Dieses Erwerbsjahresmodell geht von der \u00dcberlegung aus, dass Personen, welche bereits fr\u00fch ins Erwerbsleben eingetreten sind, in der Regel h\u00e4ufig eine schlechtere Ausbildung geniessen konnten und daher auch eher \u00fcber tiefe Einkommen und folglich \u00fcber tiefere Renten verf\u00fcgen als Personen, die sp\u00e4t ins Erwerbsleben eingetreten sind. Sie sollen daher die M\u00f6glichkeit erhalten, bereits ab dem 60. Altersjahr eine ungek\u00fcrzte Rente beziehen zu k\u00f6nnen, wenn sie 40 vollst\u00e4ndige Beitragsjahre ausweisen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Dieses Modell - Herr Studer Heiner hat es bereits erw\u00e4hnt - h\u00f6rt sich in der Tat auf den ersten Blick sehr interessant an. Bei diesem Modell stellt sich aber grunds\u00e4tzlich die Frage: Wann und unter welchen Umst\u00e4nden ist ein Erwerbsjahr vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt? Unbestritten war in der Kommission die Meinung, dass ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt werden muss, um ein vollst\u00e4ndiges Erwerbsjahr ausweisen zu k\u00f6nnen. In der Kommission haben wir zum Beispiel von einem monatlichen Einkommen von mindestens 1500 Franken gesprochen. Wir m\u00fcssen nun aber wissen, dass allein die durchschnittliche IV-Rente im letzten Jahr 1313 Franken pro Monat betrug und folglich ein Grossteil dieser Rentenbez\u00fcger und -bez\u00fcgerinnen kein vollst\u00e4ndiges Erwerbsjahr erf\u00fcllen k\u00f6nnten.</p>\n<p>Zudem h\u00e4tten Frauen, die in ihrer Biografie erwerbslose Jahre wegen Familie und Mutterschaft aufweisen, keine Chance, vom ungek\u00fcrzten Vorbezug zu profitieren. In der gleichen Position w\u00e4ren Arbeitslose oder gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Personen. Um solchen Situationen gerecht zu werden, m\u00fcssten wir Zeiten, w\u00e4hrend denen Arbeitslose Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen haben, ber\u00fccksichtigen; wir m\u00fcssten Zeiten, w\u00e4hrend welchen nach krankheits- oder unfallbedingter Aufgabe der Erwerbst\u00e4tigkeit Taggelder als Ersatzeinkommen bezogen wurden, mit einbeziehen; wir m\u00fcssten Dienstleistungen in Armee und Zivildienst, sofern Erwerbsausfallentsch\u00e4digungen ausgerichtet wurden, anrechnen; wir m\u00fcssten Zeiten des Bezugs einer IV-Rente, sofern noch eine Resterwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, mitber\u00fccksichtigen, und wir m\u00fcssten auch Zeiten der Aussteuerung und des Bezugs der wirtschaftlichen Sozialhilfe anrechnen.</p>\n<p>Trotz der Anrechnung dieser Ersatzzeiten bliebe das Modell in erster Linie auf M\u00e4nner zugeschnitten. Gem\u00e4ss den Berechnungen der Bundesverwaltung k\u00f6nnten rund zwei Drittel der M\u00e4nner die vorzeitige Rente bereits mit 64 Jahren beziehen, und zwar ungek\u00fcrzt, w\u00e4hrenddem es bei den 64-j\u00e4hrigen Frauen nur 42 Prozent w\u00e4ren. Besonders gravierend w\u00e4ren die Schw\u00e4chen mit Blick auf die Frauen, die im Betrieb des Ehemannes mitgearbeitet haben und daher AHV-rechtlich \u00fcberhaupt nicht erfasst sind. Denken wir an Ehefrauen im Gewerbe und in der Landwirtschaft. Dieser Schwachpunkt liesse sich mit der Zeit korrigieren, wenn zum Beispiel die Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten bei der AHV registriert w\u00fcrde. Konsequenterweise m\u00fcsste dann allerdings auch f\u00fcr diese Personen eine effektive Beitragspflicht eingef\u00fchrt werden. R\u00fcckwirkend ist dies aber schlicht unm\u00f6glich.</p>\n<p>Sie sehen: Dieses Erwerbsjahresmodell setzt einen riesigen administrativen Berechnungsaufwand voraus, damit gerade jene profitieren k\u00f6nnten, die man als Klein- und Kleinstverdiener und -verdienerinnen erfassen und ber\u00fccksichtigen m\u00f6chte, damit sie ab dem 60. Altersjahr eine ungek\u00fcrzte Rente beanspruchen k\u00f6nnten. Bei Personen aber, die kein l\u00fcckenloses Jahreseinkommen von mindestens 18 000 Franken erreichen, w\u00fcrde die versicherungstechnische K\u00fcrzung voll greifen. Das w\u00e4re ein ganz klarer Nachteil gegen\u00fcber dem Modell Vorbezug mit K\u00fcrzungssatz. Dort kommt es nur bei obersten Einkommen zu versicherungstechnischen K\u00fcrzungen. Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt, n\u00e4mlich jener der Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen, die einige Erwerbsjahre in der Schweiz verbracht haben und folglich AHV-Beitr\u00e4ge geleistet und einen Anspruch auf ihre Renten haben. Der Berechnungsaufwand f\u00fcr jene, die heute im Ausland leben, w\u00e4re in diesem Erwerbsjahresmodell unwahrscheinlich gross.</p>\n<p>Nach Meinung einer Mehrheit der Kommission w\u00e4ren aber auch in der Schweiz, f\u00fcr die schweizerischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, f\u00fcr die Berechnung dieser Erwerbsjahre die H\u00fcrden sowie der administrative Aufwand unwahrscheinlich gross, weil auf AHV-fremde Unterlagen abgestellt werden m\u00fcsste. In der Kommission ist aus all diesen Gr\u00fcnden das Erwerbsjahresmodell gem\u00e4ss Minderheit I (Rossini) gegen\u00fcber einer Flexibilisierung mit K\u00fcrzungssatz mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen unterlegen. [PAGE 425] </p>\n<p>Ich bitte Sie namens der klaren Mehrheit der Kommission, die Flexibilisierung mit K\u00fcrzungssatz dem Erwerbsjahresmodell vorzuziehen und den Antrag der Minderheit I wie auch den Antrag M\u00e9n\u00e9trey-Savary zu Artikel 21 Absatz 1 abzulehnen.</p>\n<p>Ich darf Ihnen nun das Modell Flexibilisierung mit K\u00fcrzungssatz vorstellen. Es ist in Artikel 40ter Abs\u00e4tze 1 bis 4 geregelt. Ich verweise dabei auf die Unterlagen, die Ihnen gestern und heute zugestellt respektive ausgeteilt worden sind. Sie geben eine klare \u00dcbersicht \u00fcber die verschiedenen Wirkungen der K\u00fcrzungss\u00e4tze.</p>\n<p>Der Bundesrat schl\u00e4gt ja vor, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre anzuheben und gleichzeitig einen Vorbezug einer vollen Rente ab 62 Jahren und einer halben Rente ab 59 Jahren f\u00fcr Mann und Frau zu erm\u00f6glichen. Da die Anhebung des Rentenalters der Frauen ein eher schmerzhafter Entscheid ist, ist der Bundesrat bereit, die durch die Erh\u00f6hung des Rentenalters gewonnenen rund 400 Millionen Franken bei der Flexibilisierung einzusetzen. Mit diesen rund 400 Millionen Franken soll eine soziale Abfederung f\u00fcr finanziell schwache Personen eingebaut werden, damit eine Fr\u00fchpensionierung nicht nur Gutsituierten vorbehalten bleibt, sondern damit auch Personen mit Kleinsteinkommen fr\u00fchzeitig in Pension gehen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Der Bundesrat sah eine Schwelle bei rund 24 000 Franken Jahreseinkommen vor, bis zu welchem der K\u00fcrzungssatz speziell tief behalten bliebe. Er w\u00fcrde ab dieser Einkommensgr\u00f6sse bis zum Jahreseinkommen von rund 74 000 Franken linear ansteigen. Ab diesem Einkommen kommt der K\u00fcrzungssatz einer versicherungstechnischen K\u00fcrzung gleich, d. h., er wird f\u00fcr die AHV-Rechnung kostenneutral. Bis zu dieser Einkommensgr\u00f6sse von rund 74 000 Franken sind die Beitr\u00e4ge an die AHV rentenbildend.</p>\n<p>Das Gemeinsame an allen vorliegenden Antr\u00e4gen zu Artikel 40ter liegt darin, dass im K\u00fcrzungssatz immer auch die AHV-Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Zeit des Vorbezuges inbegriffen sind. Gleichzeitig erfahren beim Modell der Mehrheit wie bei den Modellen der Minderheiten II (Meyer Th\u00e9r\u00e8se) und III (Fasel) nur die Einkommen bis zu rund 74 000 Franken eine soziale Abfederung. Ab diesem Betrag ist bei all diesen Modellen ein kostenneutraler K\u00fcrzungssatz vorgesehen.</p>\n<p>Auch ist bei diesen drei erw\u00e4hnten Modellen eine speziell gute soziale Abfederung eingebaut, nicht nur bis zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Einkommensh\u00f6he von rund 24 000 Franken, sondern bis zu rund 49 000 Franken. Weshalb?</p>\n<p>Wir haben in der Kommission festgestellt, dass der Bundesrat vor allem die Leute mit Kleinsteinkommen ber\u00fccksichtigen wollte, damit auch sie eine M\u00f6glichkeit zum fr\u00fchen R\u00fccktritt aus dem Erwerbsleben haben. Dieses Einkommenssegment ist aber in der Regel auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen, weil hier einerseits die AHV-Renten zum Leben zu tief sind und anderseits keine zweite S\u00e4ule aufgebaut werden konnte.</p>\n<p>Die Kommission hat einstimmig beschlossen: Ein tiefer K\u00fcrzungssatz beim Vorbezug soll nicht nur Kleinst-, sondern auch Kleineinkommen zukommen. Mit der Festlegung des tiefsten K\u00fcrzungssatzes bis zu einem Erwerbseinkommen von rund 49 000 Franken ber\u00fccksichtigen wir jene Gruppe, die knapp oberhalb jenes Punktes liegt, bis zu dem eine Erg\u00e4nzungsleistung ausgerichtet werden kann. Dort d\u00fcrfte man in der Regel auch nicht \u00fcber eine sehr komfortable zweite S\u00e4ule verf\u00fcgen. Es ist jene Gruppe, die \u00fcberall mittr\u00e4gt, aber bei keiner Verbilligungsm\u00f6glichkeit oder Unterst\u00fctzung mehr ber\u00fccksichtigt wird: weder bei der Pr\u00e4mienverbilligung in der Krankenkasse, noch im Steuerrecht, noch beim Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen.</p>\n<p>Mit dieser Korrektur l\u00e4sst sich auch verhindern, dass lediglich wegen des K\u00fcrzungssatzes Erg\u00e4nzungsleistungen bezogen werden m\u00fcssen. Wir erfassen damit die Personengruppen, die in der Studie des Genfer Arbeitsinspektorates erw\u00e4hnt werden, oder auch jene, die man mit dem Erwerbsjahresmodell erreichen wollte. Es sind die Handwerker, es sind die Schwerstarbeiter, die dank lebenslanger Arbeit gleich viel oder gleich wenig haben und verdienen wie jene, die Zusatzleistungen \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen oder Pr\u00e4mienverbilligungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Allen Modellen liegt auch eine gemeinsame Philosophie zugrunde, was den Anstieg des K\u00fcrzungssatzes betrifft. Wer nur 12 Monate vor dem Rentenalter in Pension geht, hat einen tieferen K\u00fcrzungssatz als jene Person, die zwei oder drei Jahre fr\u00fcher in Pension geht. Damit wollte man keine Anreize schaffen f\u00fcr einen fr\u00fcheren Austritt aus dem Erwerbsleben. Allen gemeinsam ist auch ein Entscheid der Kommission, f\u00fcr die Berechnungsgrundlage nicht vom rentenbildenden Jahreseinkommen auszugehen, sondern vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Damit will man verhindern, dass ein eventueller Erziehungs- oder Betreuungsbonus zum Malus wird.</p>\n<p>Bei allen Modellen wird die Berechnung des K\u00fcrzungssatzes auf das Erwerbseinkommen abgestellt und nicht etwa auf die Rentenh\u00f6he. Die Rentenh\u00f6he h\u00e4ngt zwar vom Durchschnittseinkommen ab, aber auch von der Beitragsdauer. Man kann sehr gut gestellt sein und dennoch eine sehr tiefe Rente erhalten, wenn man nur drei Beitragsjahre aufweisen kann. Von daher ist es sicher sehr sinnvoll, auf der Einkommensgrundlage und nicht auf dem Rentenbetrag zu k\u00fcrzen.</p>\n<p>Die Konzepte der Mehrheit wie der Minderheiten II (Meyer Th\u00e9r\u00e8se) und III (Fasel) sind identisch. Unterschiedlich ist der Betrag, den man f\u00fcr die soziale Abfederung investieren will. Das ist die politische Frage, die wir heute in diesem Saal entscheiden m\u00fcssen. Beim Antrag der Kommissionsmehrheit sind rund 800 Millionen Franken f\u00fcr die soziale Abfederung des K\u00fcrzungssatzes inklusive Beitragsausfall reserviert. Das hat zur Folge, dass auf rentenbildenden Erwerbseinkommen bis zu rund 49 000 Franken bei einem Jahr Vorbezug um 0,9 Prozent, bei zwei Jahren Vorbezug um 4,1 Prozent und bei drei Jahren Vorbezug um 8,4 Prozent gek\u00fcrzt wird. Die jeweilige K\u00fcrzung bleibt f\u00fcr die gesamte zuk\u00fcnftige Rentenbezugsdauer bestehen. Der K\u00fcrzungssatz wird linear abgestuft, wenn das massgebende Einkommen zwischen dem 48fachen und dem 72fachen Betrag der Minimalrente von heute 1030 Franken liegt und auch wenn der Rentenvorbezug zwischen einem Monat und 35 Monaten betr\u00e4gt. Wenn nur eine halbe Rente vorbezogen wird, werden die K\u00fcrzungss\u00e4tze bis zum Erreichen des Rentenalters entsprechend halbiert.</p>\n<p>Die Verwaltung hat zuhanden der Kommission eine m\u00f6gliche Berechnung der zu erwartenden Anzahl an Vorbez\u00fcgen erstellt, immer basierend auf dem massgebenden Durchschnittseinkommen der Neurentner und -rentnerinnen im Jahr 1998.</p>\n<p>Beim Modell der Kommissionsmehrheit - 800 Millionen Franken - m\u00fcsste man davon ausgehen, dass drei von f\u00fcnf Frauen heute mit 64 Jahren in Pension gehen w\u00fcrden.</p>\n<p>Es wird in diesen Berechnungen generell davon ausgegangen, dass der Anteil der M\u00e4nner und Frauen, die sich mit 62 Jahren aus dem Erwerbsleben zur\u00fcckziehen, markant tiefer ist als der Anteil derjenigen, die sich z. B. mit 63 oder gar 64 Jahren zur\u00fcckziehen. Das belegen die Berechnungen der Anteile M\u00e4nner und Frauen, die mit 62 anstatt mit 63 oder 64 Jahren vom Vorbezug der Rente Gebrauch machen w\u00fcrden. Dieser Anteil w\u00e4re markant tiefer.</p>\n<p>Herr Bortoluzzi hat vorhin gefragt, was schon 100 oder 150 Franken Differenz seien. Ich muss Ihnen sagen, dass zwischen dem Modell der Kommissionsmehrheit mit 800 Millionen Franken und dem Modell der Kommissionsminderheit II mit 400 Millionen Franken bei einem Vorbezug von drei Jahren immerhin 73 Franken Differenz pro Monat liegen. 73 Franken pro Monat machen rund 840 Franken pro Jahr aus. Das ist ein Betrag, den der betreffende Mensch mit einem kleinen Einkommen sp\u00fcrt.</p>\n<p>Die Kommissionsmehrheit wollte ganz klar auch ber\u00fccksichtigen, dass Personen mit einem Lohn von rund 4000 Franken - von denen es in unserem Land sehr viele gibt - auch nur eine kleine Leistung aus der zweiten S\u00e4ule erwarten k\u00f6nnen. Beim Modell der Kommissionsmehrheit wollte man ganz klar auch die \u00e4lteren arbeitslosen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ber\u00fccksichtigen, die \u00fcberhaupt keine [PAGE 426] Chance mehr haben, ins Erwerbsleben integriert zu werden. Man hat ber\u00fccksichtigt, dass die Schwer- und Schwerstarbeiter heute zum grossen Teil kurz vor der Pensionierung invalidisiert werden. Man wollte auf den Ausgang der Abstimmungen in diesem Land R\u00fccksicht nehmen, bei denen die Westschweiz und die italienische Schweiz klar Ja zu einer guten Flexibilisierung und sogar zu wenigeren Erwerbsjahren gesagt haben.</p>\n<p>Gem\u00e4ss Kommissionsmehrheit ist das Modell mit 800 Millionen Franken die gerechteste M\u00f6glichkeit, all diesen verschiedenen Bez\u00fcgen gerecht zu werden und zu ber\u00fccksichtigen, dass immerhin 52 Prozent der Einwohner und Einwohnerinnen in der Schweiz Frauen sind, die wegen ihrer tiefen Einkommen massgebend von einem tieferen K\u00fcrzungssatz profitieren w\u00fcrden. Die Frauen werden bei einem entsprechenden Referendum auch massgebend sein.</p>\n<p>Dem Modell der Minderheit II (Meyer Th\u00e9r\u00e8se) liegen nur die 400 Millionen Franken des Bundesrates zugrunde, aber mit der modifizierten L\u00f6sung, d. h. mit dem Knick bei Einkommen bis zu 49 000 statt nur bis zu 24 000 Franken wie bei der L\u00f6sung des Bundesrates. Das hat gegen\u00fcber dem Modell der Kommissionsmehrheit entsprechend h\u00f6here K\u00fcrzungss\u00e4tze zur Folge, und zwar f\u00fcr die Einkommen bis zu 49 000 Franken wie f\u00fcr jene zwischen 49 000 und 74 000 Franken.</p>\n<p>Gem\u00e4ss den Berechnungen der Verwaltung muss beim Modell der Minderheit II mit einem Einsatz von 400 Millionen Franken bei einem Lohnsegment bis 49 000 Franken und R\u00fcckzug der Frauen aus dem Erwerb mit 62 Jahren damit gerechnet werden, dass jede zweite Frau und jeder vierte Mann davon Gebrauch machen w\u00fcrden.</p>\n<p>Die Minderheit III (Fasel) will 1,5 Milliarden Franken f\u00fcr das flexible R\u00fccktrittsalter investieren. Sie sehen auf der ausgeteilten Papierfolie, dass dies faktisch zu einem Rentenalter 64 f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen f\u00fchren w\u00fcrde, da bei einem Vorbezug um ein Jahr keine K\u00fcrzung erfolgen w\u00fcrde, weder bei den unteren und mittleren noch bei den hohen Einkommen. Die 1,5 Milliarden Franken h\u00e4tten eine breite Wirkung speziell auch auf die kleinen und mittleren Einkommen, da erst ab einem Einkommen von rund 60 000 Franken ein linear ansteigender K\u00fcrzungssatz vorgesehen ist.</p>\n<p>Die Minderheit I (Widrig) vertritt den versicherungstechnischen, d. h. einen kostenneutralen K\u00fcrzungssatz, der f\u00fcr die ersten zw\u00f6lf Monate Vorbezug 6,7 Prozent, bei zwei Jahren Vorbezug 12,9 Prozent und bei drei Jahren Vorbezug 18,6 Prozent betr\u00e4gt. Auch diese K\u00fcrzungss\u00e4tze bleiben, einmal festgelegt, f\u00fcr den ganzen Rest der Rentenbezugsdauer unver\u00e4ndert.</p>\n<p>Herr Widrig macht nun zur Hauptsache geltend, dass diese K\u00fcrzungen dort, wo aufgrund der finanziellen Verh\u00e4ltnisse ein Anspruch darauf besteht, durch Erg\u00e4nzungsleistungen ersetzt werden k\u00f6nnten. Auch der Entwurf des Bundesrates sieht im Fall eines Rentenvorbezugs einen Rentenanspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen vor. Dazu ist aber zu erw\u00e4hnen, dass die Erg\u00e4nzungsleistungen zum gr\u00f6ssten Teil von den Kantonen bezahlt werden, diese decken durchschnittlich 75 Prozent der Aufwendungen. Je nach Finanzkraft der Kantone tr\u00e4gt der Bund zwischen 10 und 35 Prozent bei. Ein Ausbau der Erg\u00e4nzungsleistungen h\u00e4tte eine Verlagerung von einer beitragsfinanzierten zu einer steuerfinanzierten Flexibilit\u00e4t zur Folge, die nach geltendem Recht in erster Linie zulasten der Kantone geht. Es ist bekannt, dass die Kantone in einem Schreiben an den Bundesrat festhielten, dass ihre Bereitschaft, das flexible Rentenalter zu finanzieren, nicht unbegrenzt ist.</p>\n<p>Aus all diesen Gr\u00fcnden hat die Kommission dem Modell 800 Millionen Franken gegen\u00fcber dem Modell der Minderheit II (Meyer Th\u00e9r\u00e8se) - 400 Millionen Franken - mit 14 zu 10 Stimmen den Vorzug gegeben. Die Minderheit III (Fasel) mit dem Modell 1,5 Milliarden Franken ist gegen\u00fcber dem Modell 800 Millionen Franken mit 7 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen unterlegen. Die Minderheit I (Widrig) mit dem Modell einer kostenneutralen K\u00fcrzung ist gegen\u00fcber der Minderheit II (Meyer Th\u00e9r\u00e8se) mit dem Modell 400 Millionen Franken mit 7 zu 17 Stimmen unterlegen.</p>\n<p>Ich bitte Sie, bei Artikel 40ter Abs\u00e4tze 1, 2, 3 und 4 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und alle anderen Antr\u00e4ge abzuweisen.</p>\n<p>Noch ein Wort zu Artikel 39, Aufschub der Altersrente: Sie wissen, dass die Rente seit 1969 um f\u00fcnf Jahre aufgeschoben werden kann und dann nat\u00fcrlich die Arbeit rentenbildend ist. Bei f\u00fcnf Jahren Aufschub kann man eine um rund 31,5 Prozent h\u00f6here Rente erhalten; das bleibt unver\u00e4ndert. Auch die M\u00f6glichkeit, dass jemand z. B. ab 60 Jahren zur H\u00e4lfte in Pension geht und dann bis zum Alter 70 zur H\u00e4lfte im Arbeitsprozess bleibt, ist nicht ausgeschlossen; der K\u00fcrzungssatz ist dann wieder wettgemacht.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Die Beratung dieses Gesch\u00e4ftes wird unterbrochen</i></p>\n<p><i>Le d\u00e9bat sur cet objet est interrompu</i></p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20010508","MeetingVerbalixOid":797,"IdSession":"4607","SpeakerFirstName":"Rosmarie","SpeakerLastName":"Dormann","SpeakerFullName":"Dormann Rosmarie","SpeakerFunction":"","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":5,"Start":"\/Date(989315198249)\/","End":"\/Date(989316545035)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878234343)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(989315198250+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(989316545037+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11745L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11745L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11745L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11745L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11745L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"11745","Language":"DE","IdSubject":"2317","VoteId":null,"PersonNumber":28,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir haben hier verschiedene Varianten der Flexibilisierung. Interessant ist dabei eigentlich, dass zu Artikel 39, der ja auch ein Teil dieser Flexibilisierung ist, noch gar niemand gesprochen hat; es geht dort um \"65 plus\". Es ist weiter interessant, dass sich am Aufschub niemand besonders st\u00f6rt, weil es sich um eine rein versicherungstechnische Berechnung handelt. Das ist eigentlich bezeichnend, obwohl man ja alle Rentner, die das Risiko eines Rentenaufschubs auf sich nehmen, eigentlich auszeichnen m\u00fcsste. Man vergisst bei dieser Diskussion immer wieder, dass auch \"65 plus\" ein Thema der Flexibilisierung ist.</p>\n<p>Beim Vorbezug sieht die Sache dann allerdings etwas anders aus. Die Ideenvielfalt, wie man hier bessere Rentenleistungen schaffen k\u00f6nnte, ist ausgesch\u00f6pft worden; wir haben f\u00fcnf Varianten. Hier ist es nat\u00fcrlich auch interessanter, Vorschl\u00e4ge zu machen. Damit kann man sich nat\u00fcrlich in der Bev\u00f6lkerung einen guten Namen schaffen, man hat ja dann etwas getan. Wer die Kosten f\u00fcr diese Beschl\u00fcsse \u00fcbernimmt, das \u00fcberl\u00e4sst man dann den Nachfolgern, weil die Beschl\u00fcsse ja erst etwa in 15 Jahren voll wirksam werden.</p>\n<p>Was die Minderheit I (Rossini) zu Artikel 21 Absatz 1 vorschl\u00e4gt, ist f\u00fcr mich pers\u00f6nlich an sich ein hervorragender Antrag: Weil ich ja bereits mit 18 Jahren Beitr\u00e4ge bezahlt habe und kaum Beitragsl\u00fccken aufweise, k\u00f6nnte ich mich also mit 60 Jahren ohne Rentenk\u00fcrzung pensionieren lassen. Aber Sie m\u00fcssen keine Bedenken haben, ich werde diesem Antrag trotzdem nicht zustimmen, weil er f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung mit gut einem Mehrwertsteuerprozent Mehrkosten verbunden ist. Da zeigt sich ja das Problem: Mit dem Antrag der Minderheit I (Rossini) sind also etwa 2,5 Milliarden Franken Kosten verbunden. Ich glaube, das ist doch nicht realistisch.</p>\n<p>Am Beispiel dieses Antrages sehen Sie auch - hier liegt ja die Krux der Flexibilisierung -, dass Sonderl\u00f6sungen ausserordentlich problematisch sind. Es gibt meines Erachtens zwei Gr\u00fcnde, warum die hier in den verschiedenen Varianten vorgeschlagene Flexibilisierung nur in der Variante der Minderheit I (Widrig) als versicherungstechnische K\u00fcrzung ohne Vorbehalte durchgef\u00fchrt werden kann:</p>\n<p>1. Die Kostenfolge ist ja der Hauptgrund f\u00fcr die Ablehnung der verschiedenen Minderheitsantr\u00e4ge respektive f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Antrages, sich auf die versicherungstechnische K\u00fcrzung zu beschr\u00e4nken; ein anderer Grund ist die Bev\u00f6lkerungsentwicklung. Denn wenn 2015 die grosse Altersverschiebung kommt, sollte die AHV dieser Herausforderung eigentlich immer noch gewachsen sein.</p>\n<p>2. Nicht weniger wichtig ist das v\u00f6llig neue Element, welches in unsere Volksversicherung Nummer 1 eingef\u00fchrt werden soll. Heute haben wir eine \u00fcberschaubare, saubere Ordnung in der AHV: Das Alter ist allein entscheidend f\u00fcr die Rentenberechtigung; die Rentenh\u00f6he wird im Verh\u00e4ltnis von eins zu zwei vom Minimum zum Maximum der Rentenleistung nach einem - so m\u00f6chte ich das einmal nennen - \"sozialen Versicherungsprinzip\" gerechnet. Alle Minderheitsantr\u00e4ge, der Antrag der Kommissionsmehrheit und der Entwurf des Bundesrates - ausser dem Antrag der Minderheit I (Widrig), den ich und die Mehrheit der SVP-Fraktion unterst\u00fctzen - haben die Gemeinsamkeit, dass eben ein solches neues Element eingef\u00fchrt werden soll. Die bestehende Rentenformel wird nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit und den Antr\u00e4gen der Minderheiten II und III mit einer neuen Formel beim Vorbezug \u00fcberdeckt. Wir haben also eine zus\u00e4tzliche Formel, die meines Erachtens dem Wesen der AHV widerspricht, weil das Versicherungsprinzip mit den entstehenden Mehrkosten einmal mehr ein St\u00fcck weit unterlaufen w\u00fcrde. Das ist eine doppelte Solidarit\u00e4t, welche f\u00fcr all jene, die \u00fcber Jahre hinweg weit \u00fcber ihren Rentenerwartungen liegende Beitr\u00e4ge bezahlen - das ist eine sch\u00f6ne Anzahl Personen in unserer Bev\u00f6lkerung -, nicht unproblematisch ist.</p>\n<p>Es muss von einer Verschlechterung in der AHV gesprochen werden, wenn eine weitere Formel \u00fcber die bereits bestehende gelegt wird.</p>\n<p>Im Zusammenhang mit der AHV gilt es ja immer auch mit einzubeziehen - ich versuche das \u00fcberall auch immer wieder zum Ausdruck zu bringen -, dass das gute Image und die Akzeptanz unserer ersten S\u00e4ule weitgehend auch auf das einfache, an sich grunds\u00e4tzlich nachvollziehbare Prinzip zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Bei Elementen, die einzelne Gruppen bevorzugen, die versuchen, Sonderregelungen zu treffen, ist meines Erachtens auch aus diesem Grund gr\u00f6sste Vorsicht geboten.</p>\n<p>In diesem Zusammenhang wird bei den Flexibilisierungsvorschl\u00e4gen immer auch von den Leuten mit bescheidenen Einkommen gesprochen, welche den vorzeitigen R\u00fccktritt ins Auge fassen. Man beg\u00fcnstige mit diesen Vorschl\u00e4gen diese Absicht. Hier gilt es doch auch einmal festzuhalten, wovon wir denn eigentlich sprechen. Der Unterschied, den beispielsweise die Annahme des Antrages der Mehrheit und des Antrages der Minderheit I (Widrig) zu Artikel 40ter - also soziale Abfederung gegen versicherungstechnische K\u00fcrzung - zur Folge hat, betr\u00e4gt bei einer kleinen Monatsrente etwa 50 bis h\u00f6chstens 150 Franken. Das ist der Unterschied, welcher in den Renten bei diesen beiden Antr\u00e4gen zum Ausdruck kommt. Davon sprechen wir. Ich kann nicht glauben, dass diese Unterschiede nun dazu f\u00fchren sollen, dass diese Leute, wie sie vorhin der Pr\u00e4sident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufgef\u00fchrt hat - diejenigen vom Gastgewerbe, die kleine L\u00f6hne haben -, nun einen vorzeitigen R\u00fccktritt ins Auge fassen k\u00f6nnen, und darum w\u00fcrde [PAGE 424] es doch bei der Flexibilisierung gehen. Das, habe ich vorhin immer geh\u00f6rt, sei die Absicht dieser sozialen Abfederung. Dass diese Leute keine zweite S\u00e4ule zur Verf\u00fcgung haben, die einen vorzeitigen R\u00fccktritt doch m\u00f6glich macht, m\u00fcssen Sie auch sehen.</p>\n<p>Also ist diese Flexibilisierung mit so genannt sozialer Abfederung doch sozialpolitische Augenwischerei. Sie bringt n\u00e4mlich den Leuten, die glauben, es n\u00fctze ihnen, eben nichts, weil sie die anderen M\u00f6glichkeiten nicht haben, um davon zu profitieren. Das ist die Realit\u00e4t, und dieser haben wir, so meine ich, ins Auge zu sehen. Was wir mit solchen Mehrkosten produzieren, sind nicht bessere Bedingungen f\u00fcr diese Leute. Wir schaffen denjenigen bessere Bedingungen, die die n\u00e4chsten Wahlen bestreiten und von sich behaupten k\u00f6nnen, sie h\u00e4tten sozialpolitisch etwas gemacht; das ist ziemlich das Einzige. Und nebenbei bringen wir die AHV mit zus\u00e4tzlichen Kosten unn\u00f6tig unter Druck.</p>\n<p>Das ist die Situation, und darum ist der wesentliche und gr\u00f6ssere Teil der SVP-Fraktion der Meinung, man sollte flexibilisieren - das ist unbestritten -, aber eine Flexibilisierung w\u00e4hlen, die die Kostenneutralit\u00e4t wahrt. Das ist das Ziel des Antrages der Minderheit I (Widrig).  </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20010508","MeetingVerbalixOid":797,"IdSession":"4607","SpeakerFirstName":"Toni","SpeakerLastName":"Bortoluzzi","SpeakerFullName":"Bortoluzzi Toni","SpeakerFunction":"","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":4,"Start":"\/Date(989314589331)\/","End":"\/Date(989315198249)\/","Function":"","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878234329)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(989314589330+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(989315198250+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11746L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11746L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11746L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11746L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11746L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"11746","Language":"DE","IdSubject":"2317","VoteId":null,"PersonNumber":359,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>F\u00fcr die Sozialversicherungen hat die Schweiz definitiv neue Milchk\u00fche entdeckt: die Frauen. Immer wieder werden sie gerufen, um die Sozialversicherungen zu finanzieren. Bereits bei der 10. AHV-Revision wurden die Frauen kr\u00e4ftig gemolken. Die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters auf 64 Jahre wurde den Frauen mit dem Splitting und der Betreuungsgutschrift schmackhaft gemacht. In der 11. AHV-Revision f\u00e4llt nun sogar dieses Z\u00fcckerchen f\u00fcr die Frauen weg. Mit der Erh\u00f6hung des Rentenalters auf 65 Jahre sollen die Frauen \u00fcber 400 Millionen Franken pro Jahr an die AHV beisteuern, selber gehen die Frauen aber leer aus.</p>\n<p>Diese Tatsache allein w\u00e4re ungerecht genug, aber damit nicht genug: Die Erh\u00f6hung des Rentenalters auf 65 Jahre wird uns noch als Gleichstellung von Frau und Mann verkauft! Das ist schlicht ein Hohn, denn nur im Bereich des Rentenalters wird auf die Gleichstellung gesetzt, von Gleichstellung in der Erwerbsarbeit und beim vorzeitigen Rentenbezug kann keine Rede sein. Die meisten erwerbst\u00e4tigen Frauen k\u00f6nnen sich mit dem Modell des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit gar keinen vorzeitigen Altersr\u00fccktritt erlauben. Sie sind auf die volle AHV-Rente angewiesen, weil sie oft keine ausreichende zweite S\u00e4ule, geschweige denn eine dritte S\u00e4ule haben.</p>\n<p>Wie ernst es dem Nationalrat mit der Gleichstellung ist, hat er gestern ein erstes Mal bewiesen. Die Gleichstellung der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden mit den Unselbstst\u00e4ndigerwerbenden wurde klar abgelehnt. Damit finanzieren die Frauen, die meist unselbstst\u00e4ndigerwerbend sind, mit tiefen Frauenl\u00f6hnen einen Teil der h\u00e4ufig finanziell gut gestellten Selbstst\u00e4ndigerwerbenden. Ich frage Sie: Was hat dies mit Gleichstellung zu tun?</p>\n<p>Nun sollen eben unter dem Deckmantel der Gleichstellung die Frauen in der 11. AHV-Revision noch einmal schlechter gestellt werden.</p>\n<p>Erstens sollen die Frauen n\u00e4mlich eine Revision bezahlen, von der vor allem Leute mit gutem Einkommen - somit mehrheitlich M\u00e4nner - profitieren.</p>\n<p>Zweitens bringt die 11. AHV-Revision den Frauen keine Gleichstellung in der Altersvorsorge. Aufgrund der tiefen Frauenl\u00f6hne haben Frauen nach wie vor tiefere Renten, und von guten Pensionskassenleistungen k\u00f6nnen sie nur tr\u00e4umen.</p>\n<p>Drittens sind die Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt noch lange nicht beseitigt, sodass die Frauen als Folge davon in der Altersvorsorge benachteiligt sind. Frauen verdienen f\u00fcr gleichwertige Arbeit immer noch rund einen F\u00fcnftel weniger als M\u00e4nner. Frauen leisten immer noch fast 100 Prozent der Betreuungsarbeit, und zwar gratis. </p>\n<p>Der Bundesrat sieht die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters als eine praktische Finanzierungsquelle an. Welches m\u00fchsame Schicksal er den Frauen da zumutet, blendet er aber in seiner Wahrnehmung aus. Auch wenn heute wieder Arbeitskr\u00e4fte gefragt sind, auf \u00e4ltere Frauen mit schlechter Ausbildung und l\u00e4ngeren Unterbr\u00fcchen in der Erwerbst\u00e4tigkeit wegen der Kinderbetreuung wartet heute auf dem Arbeitsmarkt niemand. Der Arbeitsmarkt setzt immer noch die Massst\u00e4be \"jung, fit und flexibel\". Gerade f\u00fcr \u00e4ltere Frauen hat es da keinen Platz. Sie m\u00fcssen sich dann mit prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnissen und schlecht bezahlter Arbeit durch die verbleibenden Erwerbsarbeitsjahre schlagen. Es ist ja nicht so, dass diese Frauen in ihrem Leben gar nichts geleistet [PAGE 423] h\u00e4tten: Neben ihrer Erwerbsarbeit haben sie meistens auch Kinder grossgezogen und waren alleine verantwortlich f\u00fcr den Haushalt.</p>\n<p>Weil wir wissen, dass die Kriterien auf dem Arbeitsmarkt \"jung, fit und flexibel\" lauten, m\u00fcssen wir uns daf\u00fcr einsetzen, dass das Rentenalter eben auch flexibel ausgestaltet wird. Dass diese Idee in der Bev\u00f6lkerung grosse Sympathie hat, zeigte die Abstimmung \u00fcber die Initiative der Gr\u00fcnen f\u00fcr ein flexibles Rentenalter. Sensationelle 46 Prozent haben im letzten November zu einem flexiblen Rentenalter ab 62 ja gesagt.</p>\n<p>Ich verstehe nicht, warum Herr Triponez vorhin gesagt hat, die Stimmbev\u00f6lkerung habe sich immer klar f\u00fcr das Rentenalter 65 ausgesprochen. H\u00e4tte n\u00e4mlich die Romandie in dieser Frage das Sagen, w\u00fcrden wir jetzt nicht \u00fcber ein ungen\u00fcgend abgefedertes Rentenalter reden, sondern \u00fcber die Einf\u00fchrung des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren. Weder die 400 Millionen Franken, welche uns der Bundesrat vorschl\u00e4gt, noch die von der Mehrheit unserer Kommission beantragten 800 Millionen Franken sind nach Auffassung der Gr\u00fcnen f\u00fcr die Abfederung der Renteneinbussen akzeptabel. Einzig der Antrag der Minderheit III (Fasel) ist eine moderate L\u00f6sung in der richtigen Richtung. Hier w\u00e4re es wenigstens allen m\u00f6glich, ab 64 mit voller Rente in Pension zu gehen. Wenn keine soziale Ausgestaltung des Rentenalters durchkommt, werden wir dem Antrag M\u00e9n\u00e9trey-Savary zustimmen. Er verlangt, dass das Rentenalter der Frauen bei 64 Jahren zu belassen ist.</p>\n<p>Sie fragen nun, was dies mit Gleichberechtigung zu tun habe. Sehr viel, denn Frauen leisten w\u00e4hrend Jahrzehnten den Grossteil der gesellschaftlichen Arbeit und bekommen daf\u00fcr nur einen kleinen Teil der Lohnsumme. Es w\u00e4re doch nichts als gerechtfertigt, wenn Frauen wenigstens ein Jahr fr\u00fcher pensioniert w\u00fcrden als M\u00e4nner. Nach der Pensionierung bleibt die Ungleichheit von Frauen und M\u00e4nnern n\u00e4mlich bestehen, denn Frauen arbeiten, auch wenn sie pensioniert sind, meist fast voll weiter. Sie machen den Haushalt, schauen zu Enkelkindern und betreuen ihre M\u00e4nner, wenn diese pflegebed\u00fcrftig werden. Damit \u00fcbernehmen Frauen bis ins hohe Alter sehr viel Gratisarbeit und ersparen dem Staat enorme Kosten, die er sonst f\u00fcr die professionelle Pflege all dieser Ehem\u00e4nner ausgeben m\u00fcsste. Wie ich eingangs erw\u00e4hnt habe, sind Frauen f\u00fcr unsere Sozialversicherungen eben die geeigneten Milchk\u00fche. Frauen und M\u00e4nner sind weder in der Erwerbsarbeit noch in der Haus- und Betreuungsarbeit gleichgestellt. Vor diesem Hintergrund ist ein unterschiedliches Rentenalter von Frau und Mann durchaus mit dem Gleichstellungsprinzip vereinbar.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20010508","MeetingVerbalixOid":797,"IdSession":"4607","SpeakerFirstName":"Franziska","SpeakerLastName":"Teuscher","SpeakerFullName":"Teuscher Franziska","SpeakerFunction":"","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":3,"Start":"\/Date(989314142678)\/","End":"\/Date(989314589331)\/","Function":"","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878234325)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(989314142677+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(989314589330+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11747L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11747L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11747L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11747L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11747L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"11747","Language":"DE","IdSubject":"2317","VoteId":null,"PersonNumber":516,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Mit der Festsetzung des Rentenalters auf 65 Jahre f\u00fcr alle haben wir eine einheitliche, eine einfache, eine diskriminierungsfreie und auch eine bezahlbare L\u00f6sung f\u00fcr die Zukunft gefunden. Das Rentenalter 65 wird auch von einer \u00fcberwiegenden Mehrzahl der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger getragen. Dies geht aus den Resultaten aller Volksabstimmungen der letzten Zeit klar hervor.</p>\n<p>Es ist eine seltsame Auslegung von Kollege Fasel, wenn er diesen klaren und deutlichen Volkswillen auf irgendwelche Weise ins Gegenteil umzukehren versucht. Richtig ist, dass das Volk bisher alle Versuche, das Rentenalter 65 zu verhindern, klar und deutlich abgelehnt hat. Alle Vorschl\u00e4ge, mittels Zusatzkriterien das Rentenalter zu unterlaufen, zu durchl\u00f6chern, zu verkomplizieren und damit neue Ungerechtigkeiten und Sondertatbest\u00e4nde zu schaffen, sind zur\u00fcckzuweisen. Gerade das Kriterium der Beitragsjahre, wenn m\u00f6glich noch mit branchen- oder berufsspezifischen Besonderheiten verkompliziert, wie das Kollege Rossini beispielsweise vorgeschlagen hat, kann zu solchen Ungerechtigkeiten f\u00fchren und ist deshalb abzulehnen.</p>\n<p>Das Rentenalter 65 bildet eine klare Ausgangsbasis. Von dort aus hat also die Flexibilisierung zu erfolgen, wobei es auch hier klare und nachvollziehbare Kriterien braucht. Wer fr\u00fcher als mit 65 in Pension geht, der muss und soll eine entsprechende K\u00fcrzung in Kauf nehmen. Dies entspricht \u00fcbrigens - davon ist hier nicht sehr viel gesprochen worden - auch der Gerechtigkeit und Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber jenen, die auch k\u00fcnftig bis 65 arbeiten und ihre Beitr\u00e4ge voll und ganz bezahlen. Kollege Widrig hat dies bei seiner Begr\u00fcndung des Antrages der Minderheit I zu Artikel 40ter zutreffend aufgezeigt.</p>\n<p>Es ist sachlich und auch sozialpolitisch richtig, wenn ein vorg\u00e4ngiger Rentenbezug, der durchaus m\u00f6glich sein soll, eine versicherungstechnisch einwandfrei berechenbare Rentenk\u00fcrzung zur Folge hat. Wichtig scheint mir, an die Tatsache zu erinnern, dass eine soziale Abfederung durch unser System der Erg\u00e4nzungsleistungen durchaus dort gew\u00e4hrleistet ist, wo eine solche Hilfe effektiv sozialpolitisch notwendig ist.</p>\n<p>Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen vor allem, wie es Frau Heberlein schon gesagt hat, bei Artikel 40ter der Minderheit I (Widrig) zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20010508","MeetingVerbalixOid":797,"IdSession":"4607","SpeakerFirstName":"Pierre","SpeakerLastName":"Triponez","SpeakerFullName":"Triponez Pierre","SpeakerFunction":"","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(989313936132)\/","End":"\/Date(989314142678)\/","Function":"","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878234321)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(989313936133+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(989314142677+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11748L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11748L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11748L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11748L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=11748L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"11748","Language":"DE","IdSubject":"2317","VoteId":null,"PersonNumber":null,"Type":3,"Text":"<pd_text><p><b>2. Bundesgesetz \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung </b></p>\n<p><b>2. Loi f\u00e9d\u00e9rale sur l'assurance-vieillesse et survivants </b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Art. 21, 40ter (Fortsetzung) - Art. 21, 40ter (suite)</i></p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20010508","MeetingVerbalixOid":797,"IdSession":"4607","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":1,"Start":"\/Date(989313936132)\/","End":"\/Date(989313936132)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878234317)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(989313936133+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(989313936133+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"2317","Language":"DE","IdMeeting":"160","VerbalixOid":29716,"SortOrder":3,"Modified":"\/Date(1774878234315)\/"}}