{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=23546L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=23546L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1545L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1545L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1545L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1545L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"1545","Language":"DE","MeetingNumber":7,"IdSession":4901,"SessionNumber":1,"SessionName":"Wintersession 2011","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1323907200000)\/","Begin":"0815","Modified":"\/Date(1447070275103)\/","LegislativePeriodNumber":49,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Siebte Sitzung","SortOrder":7,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20080314,IdSubject=23546L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20080314,IdSubject=23546L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20080314,IdSubject=23546L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20080314,IdSubject=23546L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"23546","BusinessNumber":20080314,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.314","Title":"Bauen ausserhalb der Bauzone","SortOrder":1,"PublishedNotes":"Zweitrat - Deuxi\u00e8me Conseil\n","Modified":"\/Date(1447069363313)\/","TitleDE":"Standesinitiative St. Gallen.\nBauen ausserhalb der Bauzone","TitleFR":"Initiative cantonale Saint-Gall.\nConstructions hors des zones \u00e0 b\u00e2tir","TitleIT":null}]},"Transcripts":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139775L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139775L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139775L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139775L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139775L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"139775","Language":"DE","IdSubject":"23546","VoteId":null,"PersonNumber":1256,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen</i></p>\n<p><i>L'entr\u00e9e en mati\u00e8re est d\u00e9cid\u00e9e sans opposition</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Bundesgesetz \u00fcber die Raumplanung </b></p>\n<p><b>Loi f\u00e9d\u00e9rale sur l'am\u00e9nagement du territoire </b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Detailberatung - Discussion par article</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titel und Ingress, Ziff. I, II</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titre et pr\u00e9ambule, ch. I, II</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble</i></p>\n<p>F\u00fcr Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen</p>\n<p>(Einstimmigkeit)</p>\n<p>(1 Enthaltung)</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20111215","MeetingVerbalixOid":2143,"IdSession":"4901","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"Altherr","SpeakerFullName":"Altherr Hans","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":15,"CantonName":"Appenzell A.-Rh.","CantonAbbreviation":"AR","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1323938368377)\/","End":"\/Date(1323938473230)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850214230)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1323938368377+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1323938473230+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139776L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139776L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139776L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139776L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139776L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"139776","Language":"DE","IdSubject":"23546","VoteId":null,"PersonNumber":488,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Herr Kommissionssprecher hat die Ausgangslage sehr \u00fcbersichtlich und korrekt dargestellt. Grunds\u00e4tzlich haben wir diese Problematik ja schon seit Langem auf der Agenda: Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist seit Jahrzehnten Gegenstand juristischer Kasuistik, und entsprechend gross ist der Bedarf an politischer Kl\u00e4rung.</p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes am 1. Juli 1972 hat sich die Lage im Einzelfall versch\u00e4rft, weil damals die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet eingef\u00fchrt wurde und sich seither immer die Frage stellt, ob eine Wohnbaute 1972 noch landwirtschaftlich bewohnt wurde oder nicht. In vielen F\u00e4llen findet man das heute tats\u00e4chlich einfach nicht mehr heraus. Deshalb ist das Anliegen des Kantons St. Gallen eines, das auch andere Kantone vorgebracht haben. Im Rahmen der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes haben wir deshalb eine Arbeitsgruppe speziell zu dieser Thematik eingesetzt. Deren Arbeiten sind weit fortgeschritten. Wir haben in dieser Arbeitsgruppe - das m\u00f6chte ich besonders betonen - Vorschl\u00e4ge erarbeitet, die von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe getragen werden. Deshalb wird die zweite Etappe der Revision im n\u00e4chsten Jahr sehr schnell in die Vernehmlassung und dann ins Parlament geschickt werden. Das ist gleichzeitig aber auch mein Handicap, weil sich im Rahmen der zweiten Etappe der Revision erlassene Vorschriften nat\u00fcrlich mit der vorgezogenen Revision decken m\u00fcssen. Das ist an sich nicht gl\u00fccklich, deshalb hat der Bundesrat auch gesagt, es sei vom Prozedere her ein bisschen schwierig, einen Einzelartikel herauszul\u00f6sen, ohne dass bekannt sei, wie er ins Raumplanungsgesetz der Zukunft eingebettet werden k\u00f6nne.</p>\n<p>Die Thematik des Bauens ausserhalb der Bauzone ist komplex, und wenn man in einem Teilbereich Bestimmungen \u00e4ndert, kann das R\u00fcckwirkungen auf andere Bestimmungen haben. Es gibt enge Wechselbeziehungen mit anderen Bestimmungen. Deshalb h\u00e4tten wir es begr\u00fcsst, wenn man diese Revision zur\u00fcckgestellt h\u00e4tte. Wir k\u00f6nnen uns mit dieser punktuellen Revision einverstanden erkl\u00e4ren, wenn die notwendige Flexibilit\u00e4t f\u00fcr eine zweite Revision vorhanden ist und Sie bereit sind, auf das Thema zur\u00fcckzukommen, falls sich herausstellen sollte, dass der Vorschlag dieser Arbeitsgruppe einvernehmlich erarbeitet und besser ist. Das muss im Interesse einer stimmigen Regelung f\u00fcr das Bauen ausserhalb der Bauzone m\u00f6glich bleiben. Das ist meine Bedingung und auch meine Empfehlung bei der Behandlung dieser Teilrevision.</p>\n<p>Beim Erlass der Ausf\u00fchrungsvorschriften - das hat Herr St\u00e4nderat Bischofberger bereits anget\u00f6nt - wird es sowieso darum gehen, dass der Bund und die vollziehenden Kantone negative Nebenwirkungen m\u00f6glichst vermeiden. Es geht dabei vor allem um negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, es geht um den Charakter regionaltypischer Landschaften, den wir erhalten m\u00f6chten. Es geht auch um extensiv bewohnte Bauten, wie z. B. - ich schaue gerade die B\u00fcndner Ratsmitglieder an - die Maiens\u00e4ssgeb\u00e4ude, in denen traditionell eben einige Wochen pro Jahr gewohnt wurde und bei denen wir bis heute nicht wissen, wie wir mit ihnen umgehen sollen: Sind das jetzt dauerhaft bewohnte Bauten, die man neu nutzen k\u00f6nnte, oder eben nicht? Wir hatten das Problem ja auch mit den Rustici im Tessin; dort haben wir auf der jetzigen Grundlage mit dem Kanton Tessin eine L\u00f6sung gefunden. Das sind Einzelfragen, f\u00fcr die einfach noch keine abschliessende L\u00f6sung vorhanden ist. Eine solche wird auch bei milit\u00e4rischen Bergunterk\u00fcnften zu finden sein, die urspr\u00fcnglich eben auch sporadisch bewohnt wurden und bei denen heute einzelne Eigent\u00fcmer nat\u00fcrlich ein Interesse haben, sie zu dauerhaften Wohnzwecken umzunutzen. Sie sehen also auf den zweiten Blick, dass im Vollzug mit den Kantonen bei einer Orientierung an Oberzielen dann schon noch einige Kl\u00e4rungen n\u00f6tig sind.</p>\n<p>Zudem meinen wir, dass den Gemeinwesen aus diesen zus\u00e4tzlichen Nutzungsm\u00f6glichkeiten keine zus\u00e4tzlichen Kosten erwachsen d\u00fcrfen; ich denke nat\u00fcrlich vor allem an Erschliessungen, die vorzunehmen respektive zu erneuern w\u00e4ren. Dann w\u00e4re das Ganze eine nichtvertretbare Ausweitung des Bauens ausserhalb der Bauzone. [PAGE 1163] </p>\n<p>In diesem Sinn erscheint diese Vorlage dem Bundesrat eine vertretbare L\u00f6sung zu sein, um ein wirklich dringliches Problem zu l\u00f6sen - mit dem Vorbehalt des Erlasses der Verordnungsbestimmungen, des Vollzugs und der n\u00f6tigen Flexibilit\u00e4t im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20111215","MeetingVerbalixOid":2143,"IdSession":"4901","SpeakerFirstName":"Doris","SpeakerLastName":"Leuthard","SpeakerFullName":"Leuthard Doris","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":2,"Start":"\/Date(1323937984737)\/","End":"\/Date(1323938368377)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850214230)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1323937984737+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1323938368377+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139777L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139777L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139777L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139777L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=139777L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"139777","Language":"DE","IdSubject":"23546","VoteId":null,"PersonNumber":3831,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wohnbauten ausserhalb der Bauzone k\u00f6nnen nach geltendem Recht nur sehr eingeschr\u00e4nkt umgebaut werden, denn allf\u00e4llige \u00c4nderungen sind davon abh\u00e4ngig, ob die entsprechende Baute am Stichtag 1. Juli 1972 landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich bewohnt respektive genutzt war. Die damalige Einf\u00fchrung dieser Bestimmung mit einer klaren Trennung zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen sollte der drohenden Urbanisierung des l\u00e4ndlichen Raumes Einhalt gebieten. In den letzten Jahren aber setzte parallel dazu vor allem in der Landwirtschaft ein Strukturwandel ein, welcher zudem politisch gef\u00f6rdert wurde. Die daraus resultierenden Vergr\u00f6sserungen oder sogar Aufgaben von Bauernbetrieben f\u00fchrten dazu, dass viele b\u00e4uerliche Geb\u00e4ude nicht mehr dem urspr\u00fcnglichen Zweck dienen konnten. Weil aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes eine Umnutzung \u00e4usserst schwierig ist, verfielen nicht wenige Bauernh\u00f6fe, vorab in Streusiedlungen, zu unsch\u00f6nen Bauruinen, welche keineswegs ins Bild einer effektiv gew\u00fcnschten Landwirtschaftszone passen. </p>\n<p>Nun hat der Kanton St. Gallen am 26. Mai 2008 die uns heute zur Behandlung vorliegende Standesinitiative \"Bauen ausserhalb der Bauzone\" eingereicht. \u00dcber eine \u00c4nderung der Artikel 24ff. des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 m\u00f6chte die Initiative sicherstellen, \"dass die zur Gew\u00e4hrleistung von zeitgem\u00e4ssen Wohnverh\u00e4ltnissen sinnvollen baulichen Massnahmen - einschliesslich Wiederaufbau ... - m\u00f6glich sind\", und dies unabh\u00e4ngig vom Stichtag 1. Juli 1972, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft trat.</p>\n<p>Zur Chronologie der parlamentarischen Beratungen: Im Februar 2009 hatte die UREK Ihres Rates im Rahmen der Vorpr\u00fcfung beschlossen, die Behandlung dieser Standesinitiative zu sistieren, bis die Botschaft des Bundesrates zum Raumentwicklungsgesetz vorliegen w\u00fcrde. Das Raumentwicklungsgesetz hatte n\u00e4mlich eine Gesamtrevision des Raumplanungsgesetzes zum Ziel. In der Folge aber scheiterte diese beabsichtigte Totalrevision des Raumplanungsgesetzes am klaren Verdikt der Vernehmlassung. Stattdessen wurde eine erste Teilrevision, Gesch\u00e4ft 10.019, beschlossen. Dabei handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Raum f\u00fcr Mensch und Natur\", der sogenannten Landschafts-Initiative.</p>\n<p>Parallel zu diesen Verhandlungen in unserer UREK wurde in der Schwesterkommission die Frage der Zweitwohnungen, Gesch\u00e4ft 07.062, behandelt. Im Rahmen der entsprechenden Debatten wurde das in der Standesinitiative St. Gallen angesprochene Problem aber als dringlich eingestuft, und man sprach sich daf\u00fcr aus, den genannten Artikel 24c Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes im Rahmen der Frage der Zweitwohnungen anzupassen. Unsere UREK wie auch [PAGE 1162] unser Rat waren da aber anderer Meinung und entschieden, die beiden Anliegen getrennt zu behandeln, da sie thematisch nicht zusammenpassten. In der Folge wurde im Dezember 2010 eine Einigungskonferenz abgehalten, wobei unsere UREK zwar am Antrag auf separate Behandlung festhielt, gleichzeitig jedoch versprach, die von ihr sistierte Standesinitiative St. Gallen umgehend neu zu traktandieren.</p>\n<p>Am 11. Januar 2011 gab die UREK unseres Rates und am 24. des gleichen Monats auch die Schwesterkommission der Standesinitiative Folge. Auf Antrag beider Kommissionen betrauten dann die B\u00fcros des Nationalrates und des St\u00e4nderates die UREK-NR mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes. Der von der UREK des Nationalrates einstimmig verabschiedete Vorentwurf wurde Anfang April in eine auf zwei Monate befristete Vernehmlassung geschickt. Ende August hat die Schwesterkommission aufgrund des Auswertungsberichtes zur Vernehmlassung \u00fcber einige wenige \u00c4nderungen im Erlassentwurf entschieden und diesen - er ist in der Botschaft auf den Seiten 7095 und 7096 abgedruckt - mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Plenum zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat ist dem Antrag der Kommission und des Bundesrates in der Herbstsession mit dem deutlichen Mehr von 128 zu 27 Stimmen gefolgt.</p>\n<p>Die Diskussionen in Ihrer UREK anl\u00e4sslich der Sitzung vom 27. Oktober 2011 trugen in der Hauptsache den verschiedenen Bedenken Rechnung, dass die vorgeschlagene Neuregelung - und ich betone das - im Extremfall unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen haben k\u00f6nnte. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um die bereits vom Bundesrat auf Seite 7099 seiner Stellungnahme vom 7. September 2011 zum genannten Bericht der UREK-NR ausgef\u00fchrten Themenkreise:</p>\n<p>1. Es muss sichergestellt werden, dass auch Tempor\u00e4rwohnbauten, soweit sie unter Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes fallen, ihren Charakter als solche nicht verlieren. Das heisst also, nicht jede H\u00fctte, in der ab und zu ein Landwirt \u00fcbernachtet hat, soll abgerissen und als Ferienhaus wieder aufgebaut werden d\u00fcrfen. </p>\n<p>2. Wenn praktizierende Landwirtschaftsbetriebe zuk\u00fcnftig f\u00fcr landwirtschaftliche Wohnbauten Bewilligungen nach Artikel 24c erhalten, darf dies nicht dazu f\u00fchren, dass der bewilligte Wohnraum vom Landwirtschaftsbetrieb abgetrennt wird und dadurch Zw\u00e4nge f\u00fcr zus\u00e4tzlichen landwirtschaftlichen Wohnraum geschaffen werden. Voraussetzung f\u00fcr eine Bewilligung muss deshalb bleiben, dass das Geb\u00e4udevolumen f\u00fcr die Landwirtschaft nicht mehr ben\u00f6tigt wird. Auch darf eine Bewilligung nicht dazu f\u00fchren, dass zu landwirtschaftlichen Zwecken eine Ersatzbaute erstellt werden muss.</p>\n<p>3. Regionaltypische Landschaften sollen mittel- und l\u00e4ngerfristig ihren Charakter bewahren. Um dies sicherzustellen, braucht es nicht nur geeignete Regelungen, sondern auch Anstrengungen im Vollzug. Instrumente, die bewirken k\u00f6nnen, dass der typische Charakter einer Landschaft erhalten bleibt, sollten gleichzeitig einer unerw\u00fcnschten weiteren Zersiedelung entgegenwirken.</p>\n<p>4. Aus den zus\u00e4tzlichen Nutzungsm\u00f6glichkeiten sollten f\u00fcr Gemeinwesen keine neuen Kosten entstehen.</p>\n<p>Die eigentliche Kernbotschaft sind die letzten beiden S\u00e4tze in Kapitel 3, den Schlussfolgerungen des Bundesrates: Zuhanden der Materialien - das haben wir somit gemacht - muss \"klar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Bundesrat beim Erlass der Ausf\u00fchrungsvorschriften und die kantonalen Beh\u00f6rden im Vollzug den dargestellten Bedenken konsequent Rechnung zu tragen haben. Im Rahmen der gesamthaften \u00dcberpr\u00fcfung der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen werden diese Bedenken noch besser zu ber\u00fccksichtigen sein.\" </p>\n<p>In diesem Sinne hat Ihre Kommission den \u00c4nderungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung in Artikel 24c Abs\u00e4tze 2 bis 5 sowie Artikel 27a in den Einzelabstimmungen wie in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Ich bitte Sie, es Ihrer Kommission gleichzutun.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20111215","MeetingVerbalixOid":2143,"IdSession":"4901","SpeakerFirstName":"Ivo","SpeakerLastName":"Bischofberger","SpeakerFullName":"Bischofberger Ivo","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":16,"CantonName":"Appenzell I.-Rh.","CantonAbbreviation":"AI","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1323937516807)\/","End":"\/Date(1323937984737)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850214213)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1323937516807+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1323937984737+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"23546","Language":"DE","IdMeeting":"1545","VerbalixOid":370218,"SortOrder":2,"Modified":"\/Date(1510850214213)\/"}}