{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=29023L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=29023L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1784L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1784L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1784L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1784L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"1784","Language":"DE","MeetingNumber":11,"IdSession":4916,"SessionNumber":16,"SessionName":"Wintersession 2014","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1418169600000)\/","Begin":"0835","Modified":"\/Date(1447070372563)\/","LegislativePeriodNumber":49,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Elfte Sitzung","SortOrder":11,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20130056,IdSubject=29023L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20130056,IdSubject=29023L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20130056,IdSubject=29023L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20130056,IdSubject=29023L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"29023","BusinessNumber":20130056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.056","Title":"StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder","SortOrder":1,"PublishedNotes":"Zweitrat - Deuxi\u00e8me Conseil\n","Modified":"\/Date(1447069579560)\/","TitleDE":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder","TitleFR":"CP et CPM.\nRenvoi des \u00e9trangers criminels","TitleIT":null}]},"Transcripts":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163660L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163660L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163660L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163660L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163660L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163660","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":"588","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble</i></p>\n<p>[NAM]</p>\n<p>F\u00fcr Annahme des Entwurfes ... 28 Stimmen</p>\n<p>Dagegen ... 3 Stimmen</p>\n<p>(9 Enthaltungen)</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":41,"Start":"\/Date(1418211198103)\/","End":"\/Date(1418211230270)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393593)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418211198103+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418211230270+0060)\/","VoteBusinessNumber":20130056,"VoteBusinessShortNumber":"13.056","VoteBusinessTitle":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163661L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163661L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163661L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163661L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163661L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163661","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Angenommen gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Adopt\u00e9 selon la proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 6</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Art. 21 Abs. 1</i></p>\n<p>... einer freiheitsentziehenden Massnahme oder einer Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches f\u00fcr gegeben, so ist das Gericht zust\u00e4ndig.</p>\n<p><i>Art. 73 Abs. 1</i></p>\n<p>... einer freiheitsentziehenden Massnahme oder einer Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches f\u00fcr gegeben, so \u00fcberweist ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 6</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Art. 21 al. 1</i></p>\n<p>... une mesure privative de libert\u00e9 ou une expulsion au sens de l'article 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal doit \u00eatre envisag\u00e9e, le tribunal est comp\u00e9tent.</p>\n<p><i>Art. 73 al. 1</i></p>\n<p>... ou une expulsion au sens de l'article 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal sont remplies, l'administration concern\u00e9e transmet le dossier au minist\u00e8re public cantonal \u00e0 l'intention du tribunal comp\u00e9tent.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 7</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>mit Ausnahme von:</p>\n<p><i>Art. 119 Abs. 1ter</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Art. 119 Abs. 2 Bst. e</i></p>\n<p>e. ... oder eine Landesverweisung (Art. 49a und 49abis MStG) in Aussicht steht.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 7</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>\u00e0 l'exception de:</p>\n<p><i>Art. 119 al. 1ter</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Art. 119 al. 2 let. e</i></p>\n<p>e. ... ou une expulsion (art. 49a ou 49abis CPM) entre en consid\u00e9ration.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 8</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Art. 15 Abs. 1 Bst. d</i></p>\n<p>d. ... nach Artikel 66a und 66abis des Strafgesetzbuches oder Artikel 49a oder 49abis des Milit\u00e4rstrafgesetzes vom 13. Juni 1927, nach dem Ausl\u00e4ndergesetz ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 8</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Art. 15 al. 1 let. d</i></p>\n<p>d. ... de l'article 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal, de l'article 49a ou 49abis du Code p\u00e9nal militaire du 13 juin 1927, de la loi f\u00e9d\u00e9rale du 16 d\u00e9cembre 2005 ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 9</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Art. 16 Abs. 4</i></p>\n<p>... oder bei der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches oder Artikel 49a oder 49abis [PAGE 1258] des Milit\u00e4rstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 l\u00f6scht das Bundesamt ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 9</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Art. 16 al. 4</i></p>\n<p>... ou est expuls\u00e9e au sens de l'article 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal ou 49a ou 49abis du Code p\u00e9nal militaire du 13 juin 1927, l'office efface ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":40,"Start":"\/Date(1418211066210)\/","End":"\/Date(1418211198103)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418211066210+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418211198103+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163662L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163662L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163662L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163662L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163662L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163662","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zur\u00fcck.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":39,"Start":"\/Date(1418211055930)\/","End":"\/Date(1418211066210)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418211055930+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418211066210+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163663L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163663L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163663L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163663L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163663L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163663","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Mehrheit schliesst sich bei Ziffer 6 dem Bundesrat an, allerdings mit einer Pr\u00e4zisierung in Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht, wonach die Regelung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die freiheitsentziehenden Massnahmen auch die obligatorische und die nichtobligatorische Landesverweisung nach Artikel 66abis betrifft. Es handelt sich dabei um eine formelle Anpassung der bundesr\u00e4tlichen Fassung als Folge der bereits gefassten Beschl\u00fcsse.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":38,"Start":"\/Date(1418211012257)\/","End":"\/Date(1418211055930)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418211012257+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418211055930+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163664L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163664L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163664L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163664L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163664L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163664","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Hier geht es eigentlich um nichts anderes als um die Klarstellung, dass das Gericht zust\u00e4ndig ist, wenn die Voraussetzungen einer Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches gegeben sind. Es ist nur eine Erg\u00e4nzung.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":37,"Start":"\/Date(1418210965983)\/","End":"\/Date(1418211012257)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210965983+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418211012257+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163665L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163665L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163665L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163665L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163665L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163665","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS] [PAGE 1256] </p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>\u00c4nderung bisherigen Rechts</b></p>\n<p><b>Modification du droit en vigueur</b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>mit Ausnahme von:</p>\n<p><i>Art. 5 Abs. 1 Bst. d</i></p>\n<p>d. ... nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches (StGB) oder Artikel 49a oder 49abis des Milit\u00e4rstrafgesetzes (MStG) ...</p>\n<p><i>Art. 61 Abs. 1 Bst. f</i></p>\n<p>f. mit dem Vollzug einer Landesverweisung nach Artikel 66abis StGB oder 49abis MStG.</p>\n<p><i>Art. 62 Abs. 2</i></p>\n<p>Unzul\u00e4ssig ist ein Widerruf, der nur damit begr\u00fcndet wird, dass ein Delikt begangen wurde, f\u00fcr das ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verh\u00e4ngt und von einer Landesverweisung abgesehen hat.</p>\n<p><i>Art. 63 Abs. 3</i></p>\n<p>Unzul\u00e4ssig ist ein Widerruf, der nur damit begr\u00fcndet wird, dass ein Delikt begangen wurde, f\u00fcr das ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verh\u00e4ngt und von einer Landesverweisung abgesehen hat.</p>\n<p><i>Art. 71</i></p>\n<p>... oder der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern betrauten Kantone, indem es insbesondere: ...</p>\n<p><i>Art. 83 Abs. 9</i></p>\n<p>... nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG rechtskr\u00e4ftig geworden ist.</p>\n<p><i>Art. 86 Abs. 1</i></p>\n<p>... F\u00fcr vorl\u00e4ufig aufgenommene Fl\u00fcchtlinge und f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge mit einer rechtskr\u00e4ftigen Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder 49a oder 49abis MStG gelten bez\u00fcglich Sozialhilfestandards die gleichen Bestimmungen wie f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, denen die Schweiz Asyl gew\u00e4hrt hat.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>\u00e0 l'exception de:</p>\n<p><i>Art. 5 al. 1 let. d</i></p>\n<p>d. ... d'une expulsion au sens de l'article 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal (CP) ou 49a ou 49abis du Code p\u00e9nal militaire ...</p>\n<p><i>Art. 61 al. 1 let. f</i></p>\n<p>f. lorsque l'expulsion au sens de l'article 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM entre en force.</p>\n<p><i>Art. 62 al. 2</i></p>\n<p>Est illicite toute r\u00e9vocation fond\u00e9e uniquement sur des infractions pour lesquelles un juge p\u00e9nal a d\u00e9j\u00e0 prononc\u00e9 une peine ou une mesure mais a renonc\u00e9 \u00e0 prononcer une expulsion.</p>\n<p><i>Art. 63 al. 3</i></p>\n<p>Est illicite toute r\u00e9vocation fond\u00e9e uniquement sur des infractions pour lesquelles un juge p\u00e9nal a d\u00e9j\u00e0 prononc\u00e9 une peine ou une mesure mais a renonc\u00e9 \u00e0 prononcer une expulsion.</p>\n<p><i>Art. 71</i></p>\n<p>... ou l'expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM, notamment par: ...</p>\n<p><i>Art. 83 al. 9</i></p>\n<p>... au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p><i>Art. 86 al. 1</i></p>\n<p>... En ce qui concerne l'aide sociale, les r\u00e9fugi\u00e9s admis provisoirement et les r\u00e9fugi\u00e9s sous le coup d'une expulsion au sens de l'article 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM entr\u00e9e en force sont soumis aux m\u00eames dispositions que les r\u00e9fugi\u00e9s auxquels la Suisse a accord\u00e9 l'asile.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>mit Ausnahme von:</p>\n<p><i>Art. 37 Abs. 4</i></p>\n<p>... eine Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis des Strafgesetzbuches (StGB) oder Artikel 49a oder 49abis des Milit\u00e4rstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG) ausgesprochen wurde.</p>\n<p><i>Art. 53 Bst. c</i></p>\n<p>c. ... Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG ausgesprochen wurde.</p>\n<p><i>Art. 64 Abs. 1 Bst. d</i></p>\n<p>d. die Weg- oder Ausweisung vollzogen worden ist.</p>\n<p><i>Art. 64 Abs. 1 Bst. e</i></p>\n<p>e. eine Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG rechtskr\u00e4ftig geworden ist.</p>\n<p><i>Art. 73 Bst. c</i></p>\n<p>c. ... Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG belegt ist.</p>\n<p><i>Art. 79 Bst. d</i></p>\n<p>d. ... Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG belegt ist.</p>\n<p><i>Art. 109 Abs. 5</i></p>\n<p>... Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG ausgesprochen wurde.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>\u00e0 l'exception de:</p>\n<p><i>Art. 37 al. 4</i></p>\n<p>... d'une expulsion au sens des articles 66a ou 66abis du Code p\u00e9nal (CP) ou 49a ou 49abis du Code p\u00e9nal militaire du 13 juin 1927 (CPM).</p>\n<p><i>Art. 53 let. c</i></p>\n<p>c. ... d'une expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p><i>Art. 64 al. 1 let. d</i></p>\n<p>d. par l'ex\u00e9cution du renvoi ou de l'expulsion.</p>\n<p><i>Art. 64 al. 1 let. e</i></p>\n<p>e. ... de l'expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p><i>Art. 73 let. c</i></p>\n<p>c. ... d'expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p><i>Art. 79 let. d</i></p>\n<p>d. ... d'expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p><i>Art. 109 al. 5</i></p>\n<p>... d'une expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 3</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Art. 88 Abs. 3</i></p>\n<p>... Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG decken namentlich ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 3</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Art. 88 al. 3</i></p>\n<p>... d'une expulsion au sens des articles 66a ou 66abis CP ou 49a ou 49abis CPM entr\u00e9e en force ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 3a</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>3a. Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und den Asylbereich [PAGE 1257] </p>\n<p><i>Art. 3 Abs. 4bis</i></p>\n<p>F\u00fcr die Erstellung von Statistiken \u00fcber den Widerruf und die Nichtverl\u00e4ngerung von ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen sowie von Landesverweisungen aufgrund von rechtskr\u00e4ftigen Strafurteilen werden Daten erfasst \u00fcber:</p>\n<p>a. die zugrunde liegenden Straftatbest\u00e4nde;</p>\n<p>b. die freiwillige oder zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrung;</p>\n<p>c. die betroffenen Heimat- oder Herkunftsstaaten</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 3a</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>3a. Loi f\u00e9d\u00e9rale sur le syst\u00e8me d'information commun aux domaines des \u00e9trangers et de l'asile</p>\n<p><i>Art. 3 al. 4bis</i></p>\n<p>Pour \u00e9tablir des statistiques sur la r\u00e9vocation et la non-prolongation d'autorisations relevant du droit des \u00e9trangers et sur les expulsions prononc\u00e9es \u00e0 la suite de condamnations p\u00e9nales ex\u00e9cutoires, des donn\u00e9es sont saisies sur:</p>\n<p>a. les infractions commises;</p>\n<p>b. le rapatriement volontaire ou sous contrainte;</p>\n<p>c. les Etats d'origine ou de provenance concern\u00e9s.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 4</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 4</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 5</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>mit Ausnahme von:</p>\n<p><i>Art. 352 Abs. 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Minder)</p>\n<p><i>Art. 352 Abs. 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 5</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>\u00e0 l'exception de:</p>\n<p><i>Art. 352 al. 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Minder)</p>\n<p><i>Art. 352 Abs. 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":36,"Start":"\/Date(1418210779257)\/","End":"\/Date(1418210965983)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210779257+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210965983+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163666L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163666L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163666L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163666L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163666L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163666","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Eine letzte Bemerkung, sie betrifft Ziffer III der Schlussbestimmung auf Seite 25 der Fahne.</p>\n<p>Die Kommission beantragt Ihnen die Streichung der vom Nationalrat aufgenommenen Verkn\u00fcpfung der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung mit der Durchsetzungs-Initiative, die im Nationalrat ohne Diskussion beschlossen wurde und durch die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission eingehender gepr\u00fcft wurde. Die Kommission beantragt, ohne dass ein Gegenantrag vorliegt, die Streichung der eingef\u00fchrten Schlussbestimmung, wonach die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung erst nach R\u00fcckzug oder Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative publiziert werden d\u00fcrfe.</p>\n<p>Mit der Streichung dieser Verkn\u00fcpfung soll nun das Volk zuerst Gelegenheit haben, \u00fcber die gesetzgeberische Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, allenfalls auf dem Referendumsweg, befinden zu k\u00f6nnen. Erst in einer zweiten Phase, je nach Ausgang dieser Abstimmung, w\u00fcrde die Durchsetzungs-Initiative zum Thema gemacht werden.</p>\n<p>Trotz Streichung dieser Bestimmung ist ein bedingter R\u00fcckzug der Durchsetzungs-Initiative immer noch m\u00f6glich. Das Weglassen der Verkn\u00fcpfungsklausel hat nicht zur Folge, dass ein bedingter R\u00fcckzug dieser Initiative nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4re. Es bliebe also m\u00f6glich, dass das Initiativkomitee die Durchsetzungs-Initiative zur\u00fcckziehen w\u00fcrde, unter der Bedingung, dass das Gesetz in einer allf\u00e4lligen Referendumsabstimmung nicht abgelehnt w\u00fcrde. W\u00fcrde das Gesetz aber abgelehnt, w\u00fcrde der R\u00fcckzug hinf\u00e4llig, und die Initiative k\u00e4me zur Abstimmung.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":35,"Start":"\/Date(1418210644227)\/","End":"\/Date(1418210779257)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210644227+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210779257+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163667L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163667L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163667L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163667L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163667L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163667","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 66b</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>b. Gemeinsame Bestimmungen. Wiederholungsfall</p>\n<p><i>Abs. 1a, 1b</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Die Landesverweisung kann auf Lebenszeit ausgesprochen werden, wenn der Verurteilte die neue Tat begeht, solange die f\u00fcr die fr\u00fchere Tat ausgesprochene Landesverweisung noch wirksam ist.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 66b</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>b. Dispositions communes. R\u00e9cidive</p>\n<p><i>Al. 1a, 1b</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>L'expulsion peut \u00eatre prononc\u00e9e \u00e0 vie si le nouvel acte a \u00e9t\u00e9 commis alors que la premi\u00e8re expulsion avait encore effet.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 66c</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Abs. 1, 3-5</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 66c</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Al. 1, 3-5</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 66d</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>d. Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Die obligatorische Landesverweisung nach Artikel 66a kann nur aufgeschoben werden, wenn ...</p>\n<p>a.<i> </i>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>b. Gr\u00fcnde des zwingenden V\u00f6lkerrechts entgegenstehen.</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 66d</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>d. Report de l'ex\u00e9cution de l'expulsion obligatoire</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>L'expulsion obligatoire selon l'article 66a ne peut \u00eatre report\u00e9e que:</p>\n<p>a. Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>b. lorsque des r\u00e8gles imp\u00e9ratives du droit international s'opposent \u00e0 l'expulsion.</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 105 Abs. 1</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>... \u00fcber die Landesverweisung (Art. 66a bis 66d) sowie \u00fcber die Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102) sind ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 105 al. 1</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>... sur l'expulsion (art. 66a \u00e0 66d) et sur la responsabilit\u00e9 de l'entreprise (art. 102) ne sont pas ...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 148a</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 148a</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 367 Abs. 2ter-2septies; 369 Abs. 5bis; 371 Abs. 3, 4, 4bis, 5</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS] [PAGE 1254] </p>\n<p><b>Ch. 1 art. 367 al. 2ter-2septies; 369 al. 5bis; 371 al. 3, 4, 4bis, 5</b></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 49a</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. Obligatorische Landesverweisung</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>... unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Strafe f\u00fcr 5-15 Jahre aus der Schweiz:</p>\n<p>a. vors\u00e4tzliche T\u00f6tung (Art. 115), Mord (Art. 116), Totschlag (Art. 117), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 119);</p>\n<p>abis.<i> </i>schwere K\u00f6rperverletzung (Art. 121), Angriff (Art. 128a);</p>\n<p>ater. qualifizierte Veruntreuung (Art. 130 Ziff. 2), qualifizierter Diebstahl (Art. 131 Ziff. 3, 4), Raub (Art. 132), Sachbesch\u00e4digung mit grossem Schaden (Art. 134 Abs. 3), gewerbsm\u00e4ssiger Betrug (Art. 135 Abs. 4), qualifizierte Erpressung (Art. 137a Ziff. 2-4), gewerbsm\u00e4ssige Hehlerei (Art. 137b Ziff. 2), qualifizierte Pl\u00fcnderung (Art. 139 Abs. 2);</p>\n<p>b. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>c. Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung (Art. 151a), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung (Art. 151b), Geiselnahme (Art. 151c);</p>\n<p>d. sexuelle N\u00f6tigung (Art. 153), Vergewaltigung (Art. 154), Sch\u00e4ndung (Art. 155), sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 156 Ziff. 1);</p>\n<p>dbis. Brandstiftung (Art. 160 Abs. 1, 2), vors\u00e4tzliche Verursachung einer Explosion (Art. 161 Ziff. 1 Abs. 1, 3), Gef\u00e4hrdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 162 Abs. 1, 3), vors\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdung ohne verbrecherische Absicht (Art. 163 Abs. 1), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 164), vors\u00e4tzliches Verursachen einer \u00dcberschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 165 Ziff. 1 Abs. 1, 3), vors\u00e4tzliche Besch\u00e4digung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 166 Ziff. 1 Abs. 1), vors\u00e4tzliches Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 167 Ziff. 1), vors\u00e4tzliche Trinkwasserverunreinigung (Art. 169 Abs. 1), qualifizierte St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 2), vors\u00e4tzliche St\u00f6rung des Eisenbahnverkehrs (Art. 170 Abs. 1), strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 171b);</p>\n<p>e. V\u00f6lkermord (Art. 108), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 109), schwere Verletzungen der Genfer Konventionen (Art. 111), andere Kriegsverbrechen (Art. 112, 112a-112d);</p>\n<p><i>Abs. 1bis</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 1ter</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausl\u00e4ndern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.</p>\n<p><i>Abs. 1quater</i></p>\n<p>Von einer Landesverweisung kann ferner abgesehen werden, wenn ...</p>\n<p><i>Abs. 2-4</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit I</i></p>\n<p>(Rechsteiner Paul, Cramer, St\u00f6ckli)</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen. Von einer Ausweisung wird abgesehen, wenn der Betroffene von klein auf im Inland aufgewachsen und langj\u00e4hrig rechtm\u00e4ssig hier niedergelassen ist.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit II</i></p>\n<p>(F\u00f6hn)</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 49a</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. Expulsion obligatoire</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>... quelle que soit la quotit\u00e9 de la peine prononc\u00e9e \u00e0 son encontre, pour une dur\u00e9e de cinq \u00e0 quinze ans:</p>\n<p>a. meurtre (art. 115), assassinat (art. 116), meurtre passionnel (art. 117), incitation et assistance au suicide (art. 119);</p>\n<p>abis. l\u00e9sions corporelles graves (art. 121), agression (art. 128a);</p>\n<p>ater. abus de confiance qualifi\u00e9 (art. 130 ch. 2), vol qualifi\u00e9 (art. 131 ch. 3, 4), brigandage (art. 132), dommages consid\u00e9rables \u00e0 la propri\u00e9t\u00e9 (art. 134 al.3), escroquerie par m\u00e9tier (art. 135 al. 4), extorsion et chantage qualifi\u00e9s (art. 137a ch. 2-4), recel par m\u00e9tier (art. 137b ch. 2), pillage qualifi\u00e9 (art. 139 al. 2);</p>\n<p>b. Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>c. s\u00e9questration et enl\u00e8vement (art. 151a), s\u00e9questration et enl\u00e8vement qualifi\u00e9s (art. 151b), prise d'otage (art. 151c);</p>\n<p>d. contrainte sexuelle (art. 153), viol (art. 154), actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de r\u00e9sistance (art. 155), actes d'ordre sexuel avec des enfants (art. 156 ch. 1);</p>\n<p>dbis. incendie intentionnel (art. 160 al. 1, 2), explosion intentionnelle (art. 161 ch. 1 al. 1, 3), emploi, avec dessein d\u00e9lictueux, d'explosifs ou de gaz toxiques (art. 162 al. 1, 3), emploi intentionnel sans dessein d\u00e9lictueux (art. 163 al. 1), fabriquer, dissimuler et transporter des explosifs ou des gaz toxiques (art. 164), inondation, \u00e9croulement caus\u00e9s intentionnellement (art. 165 ch. 1 al. 1, 3), dommages intentionnels aux installations \u00e9lectriques, travaux hydrauliques et ouvrages de protection (art. 166 ch. 1 al. 1), propagation intentionnelle d'une maladie de l'homme (art. 167 ch. 1), contamination intentionnelle d'eau potable (art. 169 al. 1), entrave qualifi\u00e9e de la circulation publique (art. 169a ch. 2), entrave intentionnelle au service des chemins de fer (art. 170 al. 1), actes pr\u00e9paratoires d\u00e9lictueux (art. 171b);</p>\n<p>e. g\u00e9nocide (art. 108), crimes contre l'humanit\u00e9 (art. 109), infractions graves aux conventions de Gen\u00e8ve (art. 111), autres crimes de guerre (art. 112, 112a-112d);</p>\n<p><i>Al. 1bis</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Al. 1bis, 1ter</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Le juge peut exceptionnellement renoncer \u00e0 une expulsion lorsque celle-ci mettrait l'\u00e9tranger dans une situation personnelle grave et que les int\u00e9r\u00eats publics \u00e0 l'expulsion ne l'emportent pas sur l'int\u00e9r\u00eat de l'\u00e9tranger \u00e0 demeurer en Suisse. A cet \u00e9gard, il tiendra compte de la situation particuli\u00e8re de l'\u00e9tranger qui est n\u00e9 ou qui a grandi en Suisse.</p>\n<p><i>Al. 1quater</i></p>\n<p>Le juge peut \u00e9galement renoncer \u00e0 l'expulsion si ...</p>\n<p><i>Al. 2-4</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS] [PAGE 1255] </p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 I</i></p>\n<p>(Rechsteiner Paul, Cramer, St\u00f6ckli)</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Le juge peut exceptionnellement renoncer \u00e0 une expulsion lorsque celle-ci mettrait l'\u00e9tranger dans une situation personnelle grave et que les int\u00e9r\u00eats publics \u00e0 l'expulsion ne l'emportent pas sur l'int\u00e9r\u00eat de l'\u00e9tranger \u00e0 demeurer en Suisse. Le juge renonce \u00e0 une expulsion si la personne concern\u00e9e a grandi dans le pays et y est l\u00e9galement \u00e9tablie depuis de longues ann\u00e9es.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 II</i></p>\n<p>(F\u00f6hn)</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Adopt\u00e9 selon la proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 49abis</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>b. Nichtobligatorische Landesverweisung</p>\n<p>Das Gericht kann einen Ausl\u00e4nder f\u00fcr 3 bis 15 Jahre des Landes verweisen, wenn es ihn wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das nicht von Artikel 49a erfasst wird, zu einer Strafe verurteilt oder gegen ihn eine Massnahme nach den Artikeln 59 bis 61 oder 64 anordnet.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 49abis</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>b. Expulsion non obligatoire</p>\n<p>Le juge peut expulser du territoire suisse, pour une dur\u00e9e de 3 \u00e0 15 ans, tout \u00e9tranger qui a \u00e9t\u00e9 condamn\u00e9 \u00e0 une peine pour un crime ou un d\u00e9lit non vis\u00e9 \u00e0 l'article 49a ou qui fait l'objet d'une mesure au sens de l'articles 59 \u00e0 61 ou 64 CP.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 49b</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>b. Gemeinsame Bestimmungen. Wiederholungsfall</p>\n<p><i>Abs. 1a, 1b</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Die Landesverweisung kann auf Lebenszeit ausgesprochen werden, wenn der Verurteilte die neue Tat begeht, solange die f\u00fcr die fr\u00fchere Tat ausgesprochene Landesverweisung noch wirksam ist.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 49b</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>b. Dispositions communes. R\u00e9cidive</p>\n<p><i>Al. 1a, 1b</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>L'expulsion peut \u00eatre prononc\u00e9e \u00e0 vie si le nouvel acte a \u00e9t\u00e9 commis alors que la premi\u00e8re expulsion avait encore effet.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 49c</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 49c</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 60b Abs. 1</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 60b al. 1</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. II</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. II</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. III</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Abs. 1, 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 1bis</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. III</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Al. 1, 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 1bis</i></p>\n<p>Biffer</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":34,"Start":"\/Date(1418210492793)\/","End":"\/Date(1418210504657)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210492793+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210504657+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163668L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163668L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163668L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163668L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163668L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163668","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich \u00e4ussere mich ganz kurz, weil es sich um eine Neuerung handelt, die weder vom Bundesrat noch vom Nationalrat so aufgenommen wurde.</p>\n<p>Wir beantragen Ihnen die Aufnahme der strafrechtlichen nichtobligatorischen Landesverweisung ins Strafgesetzbuch. Es gibt zwar einen Abstimmungsbedarf mit dem Sanktionenrecht, mit welchem man die Landesverweisung auch wieder ins Strafgesetzbuch aufnehmen m\u00f6chte - allerdings unter anderen Voraussetzungen. Die M\u00f6glichkeit der nichtobligatorischen Landesverweisung er\u00f6ffnet dem Richter eine zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit. Immer dann, wenn die Voraussetzungen der obligatorischen Landesverweisung nicht gegeben sind oder aber ausl\u00e4nderrechtliche Fernhaltemassnahmen nicht gen\u00fcgen, kann er namentlich bei Wiederholungst\u00e4tern auch bei weniger schweren Delikten die Landesverweisung strafrechtlich anordnen. Insofern handelt es sich um eine Versch\u00e4rfung gegen\u00fcber der Version des Nationalrates und der Version des Bundesrates.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":33,"Start":"\/Date(1418210413120)\/","End":"\/Date(1418210492793)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210413120+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210492793+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163669L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163669L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163669L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163669L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163669L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163669","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>Ziff. 1 Art. 66abis</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>b. Nichtobligatorische Landesverweisung</p>\n<p><i>Text</i></p>\n<p>Das Gericht kann einen Ausl\u00e4nder f\u00fcr 3 bis 15 Jahre des Landes verweisen, wenn es ihn wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das nicht von Artikel 66a erfasst wird, zu einer Strafe verurteilt oder gegen ihn eine Massnahme nach den Artikeln 59 bis 61 oder 64 anordnet.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 66abis</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>b. Expulsion non obligatoire</p>\n<p><i>Texte</i></p>\n<p>Le juge peut expulser du territoire suisse, pour une dur\u00e9e de 3 \u00e0 15 ans, tout \u00e9tranger qui a \u00e9t\u00e9 condamn\u00e9 \u00e0 une peine pour un crime ou un d\u00e9lit non vis\u00e9 \u00e0 l'article 66a ou qui fait l'objet d'une mesure au sens de l'articles 59 \u00e0 61 ou 64.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":32,"Start":"\/Date(1418210369920)\/","End":"\/Date(1418210413120)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210369920+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210413120+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163670L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163670L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163670L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163670L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163670L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163670","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":"587","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Zweite Abstimmung - Deuxi\u00e8me vote</i></p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Mehrheit ... 39 Stimmen</p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Minderheit II ... 5 Stimmen</p>\n<p>(0 Enthaltungen)</p>\n<p>[PAGE 1253] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":31,"Start":null,"End":null,"Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":null,"EndTimeWithTimezone":null,"VoteBusinessNumber":20130056,"VoteBusinessShortNumber":"13.056","VoteBusinessTitle":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163671L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163671L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163671L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163671L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163671L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163671","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":"586","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Erste Abstimmung - Premier vote</i></p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen</p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Minderheit I ... 14 Stimmen</p>\n<p>(0 Enthaltungen)</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":30,"Start":"\/Date(1418210285720)\/","End":"\/Date(1418210369920)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393580)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418210285720+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210369920+0060)\/","VoteBusinessNumber":20130056,"VoteBusinessShortNumber":"13.056","VoteBusinessTitle":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163672L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163672L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163672L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163672L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163672L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163672","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Den Automatismus bei schweren Verbrechen, den jetzt vorher Herr St\u00e4nderat F\u00f6hn erw\u00e4hnt hat und der Inhalt dieser Ausschaffungs-Initiative ist, haben Sie vorher beschlossen. Lesen Sie noch einmal, was Sie bei Artikel 66a Absatz 1 beschlossen haben: Das Gericht verweist Ausl\u00e4nder aus der Schweiz - \"unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Strafe\". Punkt. Das haben Sie beschlossen, genau diesen Automatismus. Bei schweren Verbrechen gilt dies, wie das ja die Initianten gesagt und gewollt haben.</p>\n<p>Was Sie hier vornehmen, ist keine Aufweichung des Automatismus. Vielmehr tragen Sie dem Umstand Rechnung, dass unsere Bundesverfassung eben nicht nur aus dieser Bestimmung besteht, sondern auch noch andere Verfassungsartikel hat, die auch von Volk und St\u00e4nden angenommen worden sind. Ich habe es eingangs gesagt: Es ist Ihre Aufgabe, das zusammenzubringen. Das ist nicht eine Aufweichung. Sie haben vielmehr das gemacht, was in der Ausschaffungs-Initiative steht, und diesen Automatismus beschlossen. Sie nehmen nun auch Kenntnis davon, dass die Bundesverfassung eben auch noch weitere Artikel hat.</p>\n<p>Die Mehrheit Ihrer Kommission umschreibt mit ihrer Formulierung, denke ich, zwei Dinge: Sie sagt, dass das Gericht ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen kann, wobei da ein schwerer pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall vorliegen muss. Weiter d\u00fcrfen kumulativ - Sie haben vorhin, Herr St\u00e4nderat F\u00f6hn, so getan, als ob diese Kumulation noch eine weitere Aufweichung sei, doch das Gegenteil ist der Fall, handelt es sich doch vielmehr um eine Versch\u00e4rfung - \"die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen\". Das ist eine kumulative Einschr\u00e4nkung. Diese H\u00e4rtefallklausel l\u00e4sst wenig zu, tr\u00e4gt aber dem Umstand Rechnung, dass unsere Bundesverfassung eben nicht nur einen Artikel hat, sondern mehrere. </p>\n<p>Zur Ihrer Information vielleicht noch dies: Auch der Nationalrat hat \u00fcber eine solche H\u00e4rtefallklausel diskutiert. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat eine H\u00e4rtefallklausel formuliert, wobei diese mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt worden ist. Zudem hat auch der Nationalrat \u00fcber eine H\u00e4rtefallklausel abgestimmt, welche dann mit 98 zu 79 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt worden ist. Es ist also nicht so, dass das in Ihrer Kommission neu erfunden worden w\u00e4re. Ihre Kommission hat es, denke ich, pr\u00e4zis formuliert und auf den Punkt gebracht, was sie will, indem sie diese Nennung von kumulativ zu erf\u00fcllenden Voraussetzungen vorgesehen hat. Es ist eine strenge H\u00e4rtefallklausel - man muss das so sagen. Sie ber\u00fccksichtigt aber, dass unsere Bundesverfassung mehr als einen einzigen Artikel hat.</p>\n<p>Von daher, ich habe es vorhin gesagt, folgendes Fazit: Der Bundesrat hatte ein anderes Konzept; Sie haben sich jetzt f\u00fcr das Konzept Ihrer vorberatenden Kommission entschieden. Insofern macht der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit, denke ich, Sinn.</p>\n<p>Jetzt noch zur Minderheit I (Rechsteiner) bzw. zur Frage des Umgangs mit den Secondos: Ich denke, Ihre Kommissionsmehrheit hat der besonderen Situation von Ausl\u00e4ndern, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, Rechnung getragen. Es macht Sinn, was Herr St\u00e4nderat Rechsteiner erw\u00e4hnt und aufgezeigt hat. Es ist schon so, dass man davon ausgehen kann, dass es hier implizit Berechtigungen gibt, der speziellen Situation von Secondos auch Rechnung zu tragen. </p>\n<p>Zu dem, was die Minderheit I verlangt, muss ich Folgendes sagen: Im Verfassungstext, \u00fcber den abgestimmt wurde, wird nicht spezifisch auf den Aufenthaltsstatus oder auf die Aufenthaltsdauer verwiesen. Von daher ist es zumindest aus Sicht des Bundesrates fraglich, ob diese Trennung wirklich in dieser absoluten Form gemacht werden soll, dass f\u00fcr bestimmte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die einen bestimmten Aufenthaltsstatus oder eine bestimmte Aufenthaltsdauer haben, generell von einer Ausweisung abgesehen wird. Beim Text des Abstimmungsb\u00fcchleins - es w\u00e4re gut gewesen, wenn man es vorher schon besser angeschaut h\u00e4tte - ist immerhin interessant, dass ausgerechnet die Initianten dort einen Unterschied gemacht haben. Sie verweisen bei der Anzahl Ausschaffungen auf Ausl\u00e4nder mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Die Initianten haben also in ihren Erl\u00e4uterungen diese Unterscheidung selber gemacht; von daher kann man sagen, dass sie sich bewusst waren, dass hier eine gewisse Unterscheidung mindestens in Betracht gezogen werden kann. Aus Sicht des Bundesrates w\u00e4re aber die Fassung der Minderheit I mit einem generellen Verbot der Ausweisung f\u00fcr Secondos nicht mehr im Rahmen des Verfassungsartikels, wie er angenommen worden ist. </p>\n<p>Wir beantragen Ihnen, sich Ihrer Kommissionsmehrheit anzuschliessen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":29,"Start":"\/Date(1418209957230)\/","End":"\/Date(1418210285720)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418209957230+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418210285720+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163673L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163673L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163673L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163673L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163673L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163673","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4139,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Regel geh\u00f6rt doch so zum Leben wie die Ausnahme. Es kann doch ausnahmsweise zu Situationen kommen, die absurd, unbegreiflich oder eben stossend wirken, und es ist doch nicht abwegig, diesen mit einer H\u00e4rtefallklausel zu begegnen. Die Geschichte zeigt, dass manchmal Personen Jahre sp\u00e4ter Ehrungen zuteilwerden, die in H\u00e4rtef\u00e4llen so gehandelt haben, wie wenn es eine H\u00e4rtefallklausel gegeben h\u00e4tte. Sogar das Dienstreglement der Armee legt gleich im zweiten Absatz von Artikel 80 fest, wann ausnahmsweise kein Gehorsam geschuldet ist.</p>\n<p>Und schliesslich: Wir sprechen immer vom Willen des Volkes, aber bei der Initiative geht es um Volk und St\u00e4nde. </p>\n<p>Stimmen Sie der Kommissionsmehrheit zu, damit erhalten wir eine H\u00e4rtefallklausel ohne Automatismen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Hefti","SpeakerFullName":"Hefti Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":28,"Start":"\/Date(1418209872270)\/","End":"\/Date(1418209957230)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418209872270+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418209957230+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163674L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163674L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163674L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163674L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163674L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163674","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es wurde in der Eintretensdebatte schon ziemlich viel gesagt. Nach dem Votum von Herrn Rechsteiner muss ich nat\u00fcrlich doch noch einiges sagen. Es ist meines Erachtens nicht entscheidend, wer unter uns von den alten Eidgenossen abstammt oder wer vielleicht auch fremdes Blut in sich hat; vielmehr ist mir wichtig, dass wir hier den Auftrag haben, den Willen und den Entscheid des Volkes umzusetzen.</p>\n<p>Die Frau Bundesr\u00e4tin hat gesagt, dass schwere Verbrechen automatisch - das hat sie betont: automatisch - einen Landesverweis nach sich ziehen m\u00fcssen, womit die entsprechenden Personen eben auszuschaffen seien. Ich betone es noch einmal: Ich habe gesagt, dass der Deliktskatalog wichtig ist. Wie der aber ausgestaltet ist, ist mir pers\u00f6nlich eigentlich nicht so wichtig; es ist auch - das sage ich Ihnen noch einmal - dem B\u00fcrger und der B\u00fcrgerin nicht so wichtig. Einen Deliktskatalog kann man nachlesen. Er ist eine Auflistung! Man weiss, wovon man spricht; man setzt - im Sinne eines \"Endes der Durchsage\" - grunds\u00e4tzlich einen Strich darunter. </p>\n<p>Aber dann kommt man mit dieser sogenannten H\u00e4rtefallklausel. Ich kann mit einer Klausel, wie sie der Nationalrat aufgenommen hat und wie sie auf Seite 7 der deutschen Fahne nachzulesen ist, leben: \"Von einer Landesverweisung kann abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr oder in entschuldbarem Notstand begangen wurde.\" Diese Formulierung ist gut. Ich k\u00f6nnte auch mit einer Formulierung leben, in der st\u00fcnde: \"Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren und pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde.\" Punkt. Das w\u00e4re eben die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten ist. Aber der Satz geht dann in der Fassung der Mehrheit weiter: \"... und die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen.\" Der letzte Satz lautet dann: \"Dabei ist der besonderen Situation von Ausl\u00e4ndern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.\"</p>\n<p>Das geht weit \u00fcber das hinaus, was die Bundesverfassung will und wozu das Volk klipp und klar Stellung genommen hat: Es konnte n\u00e4mlich zu diesem Automatismus Ja oder Nein sagen, wie die Frau Bundesr\u00e4tin das vorhin auch gesagt hat. Der Souver\u00e4n hatte sich in dieser Frage wirklich ausgedr\u00fcckt, zur Ausschaffungs-Initiative und zum Gegenvorschlag.</p>\n<p>Ich habe vorhin gesagt: Die Variante des St\u00e4nderates betrifft auf das Jahr 2013 bezogen plus/minus 5000 Personen, wenn alle ausgeschafft werden m\u00fcssen. Und jetzt schw\u00e4cht man das mit diesem Artikel von mir aus gesehen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ab. Das ist nicht der Wille des Volkes! Artikel 66a Absatz 1tera wurde mehrfach zitiert. Aber der letzte Satz wurde heute hier drin gar nie zitiert, weil eben gerade er Anlass zur Diskussion gibt. Was das jetzt eigentlich heisst, hat mein Vorredner ausf\u00fchrlich dargelegt. Er hat auf die Tr\u00e4nendr\u00fcsen gedr\u00fcckt und gesagt, was da alles passieren k\u00f6nnte. Wenn jemand in der Schweiz geboren wird, ist er, bis er vollj\u00e4hrig ist, achtzehn Jahre in der Schweiz. Wenn sich eine Familie in dieser Zeit integriert hat, willens ist, sich anzupassen, kann diese Familie das Schweizer B\u00fcrgerrecht [PAGE 1252] erlangen, und dann wird sie eingeb\u00fcrgert werden. Aber sie muss sich integrieren, und das ist doch das Entscheidende.</p>\n<p>Es wird vielfach gesagt, es seien Einzelf\u00e4lle, die unter diese H\u00e4rtefallklausel fielen. Das glaube ich nicht so recht.</p>\n<p>Und dann noch etwas: Das hier ist doch B\u00fcrokratie pur. Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Ausl\u00e4nder in der Schweiz wird verurteilt und sollte ausgeschafft werden. Er sagt, er habe niemanden, er habe gar niemanden in seinem Land, er kenne niemanden, seine Familie sei hier usw. Wer will das nachvollziehen? Das ist nicht oder kaum nachvollziehbar, ausser mit irrsinnig grossem Aufwand. Herr Schwaller hat gesagt, wir m\u00fcssten einschneidende Massnahmen treffen. Gef\u00e4ngnis sei f\u00fcr ihn keine einschneidende Massnahme, die Ausschaffung w\u00e4re die einschneidende Massnahme. Also, ziehen wir das durch.</p>\n<p>Wenn ich mich ausserdem an die Gerichtsentscheide gem\u00e4ss EMRK erinnere, sehe ich, dass man ja die Familienverh\u00e4ltnisse \u00fcber die innere Sicherheit gestellt hat, und das muss dann von uns akzeptiert werden. So geht das nicht! Das Volk hat klar Stellung genommen, den Volkswillen haben wir umzusetzen.</p>\n<p>Wir sind Gesetzgeber, und ich pl\u00e4diere hier daf\u00fcr und bitte Sie dringend, diesen Absatz 1tera zu streichen und in dieser Angelegenheit einzig und allein dem Nationalrat zu folgen. Ob es letztendlich 2000 Ausschaffungen sind, 3000 oder 5000, wie der St\u00e4nderat jetzt mit seinem Deliktkatalog vorgeschlagen hat, ist f\u00fcr mich, ist f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung nicht entscheidend. Aber entscheidend ist, dass sie wissen will, wer ausgeschafft wird. Sie will sicher sein, dass nicht wieder Hintert\u00fcrchen ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen und dann gerade Schwerstdelinquierende nicht ausgeschafft werden oder werden k\u00f6nnen. </p>\n<p>Hier bitte ich Sie, meiner Minderheit II zu folgen und Absatz 1tera zu streichen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":27,"Start":"\/Date(1418209433150)\/","End":"\/Date(1418209872270)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418209433150+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418209872270+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163675L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163675L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163675L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163675L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163675L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163675","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":172,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Es handelt sich hier wohl um die wichtigste Bestimmung dieser ganzen Vorlage \u00fcberhaupt. Sie ist fundamental. Es geht um den letzten Satz, wie es der Kommissionssprecher erl\u00e4utert hat.</p>\n<p>Stellen Sie sich vor, Sie h\u00e4tten einen Sohn, meinetwegen eine Tochter, aber bleiben wir beim Sohn, bei dem in jungen Jahren nicht alles optimal verl\u00e4uft. Neben anderen Problemen kommt es auch zu Straftaten, beispielsweise im Umgang mit illegalen Drogen. Jetzt m\u00fcssen Sie feststellen, dass er f\u00fcr seine Fehler nicht nur bestraft wird, wie alle anderen in derselben Lage auch, sondern dass er gleich auch sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert, auch wenn er in der Schweiz geboren wurde, hier aufgewachsen ist und sein ganzes soziales Netz in unserem Land hat.</p>\n<p>Ich weiss nat\u00fcrlich, dass Ihnen allen und mir so etwas nicht passieren kann. Wir verf\u00fcgen ja \u00fcber das Schweizer B\u00fcrgerrecht. Aber es gibt Hunderttausende in diesem Land, die genauso wie wir in der Schweiz geboren sind, immer nur hier gelebt haben und ihr ganzes soziales Netz in der Schweiz haben. Trotzdem m\u00fcssen sie neu immer damit rechnen, nach einem Misstritt nicht nur bestraft zu werden, sondern mit dem Aufenthaltsrecht auch ihre ganze soziale Existenz zu verlieren, nur weil sie den Schweizer Pass nicht haben. Ich m\u00f6chte Sie fragen: Ist so etwas gerecht? </p>\n<p>Der Kommissionsmehrheit ist zu attestieren, dass sie mit der neuen H\u00e4rtefallklausel einen Schritt gemacht hat, der in der Praxis von grosser Bedeutung sein wird. Die Kommissionsmehrheit hat erkannt, dass die H\u00e4rtefallpr\u00fcfung viel st\u00e4rker als bei der Schwere des Delikts bei der sozialen Situation des Betroffenen notwendig ist, insbesondere bei den sogenannten Secondos. Das ist eine starke Verbesserung gegen\u00fcber der bundesr\u00e4tlichen Vorlage. Trotzdem geht die Fassung der Kommissionsmehrheit zu wenig weit, sie wird dem Problem in seiner ganzen Tragweite nicht gerecht. </p>\n<p>Wenn man es recht bedenkt, sind die Hunderttausenden von Menschen in unserem Land, die hier geboren wurden, die hier aufgewachsen sind und ihr ganzes Leben hier verbracht haben und trotzdem nicht \u00fcber den Schweizer Pass verf\u00fcgen, ja nichts anderes als Schweizer ohne Schweizer Pass. Selbst die SVP musste das indirekt anerkennen, als sie kurz vor der Abstimmung vom 9. Februar dieses Jahres und auch nach dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative argumentierte, das Wort \"Schweizer\" im neuen Verfassungsartikel der Masseneinwanderungs-Initiative bedeute nichts anderes als \"Inl\u00e4nder\". Inl\u00e4nder ist das Gegenteil von Ausl\u00e4nder. Schon begrifflich d\u00fcrfte der Verfassungsartikel \u00fcber die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder deshalb auf die in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Menschen ohne Schweizer Pass nicht angewendet werden. Sie sind keine Ausl\u00e4nder, sondern Inl\u00e4nder und damit Schweizer ohne Schweizer Pass. Es ist stossend, wenn die Secondos im Zusammenhang mit dem Ausschaffungsartikel pl\u00f6tzlich von Inl\u00e4ndern wieder zu Ausl\u00e4ndern degradiert und mit sogenannten Kriminaltouristen in einen Topf geworfen werden.</p>\n<p>Man kann die Fragestellung auch noch erweitern. Die Schweiz ist ja seit rund 130 bis 140 Jahren ein Einwanderungsland. Vorher war die Schweiz ein armes Land, ein Auswanderungsland. Allen Einwanderungsl\u00e4ndern dieser Welt stellt sich die Frage des Umgangs mit den Immigranten mit ausl\u00e4ndischem Pass. Die klassischen Einwanderungsl\u00e4nder wie die USA haben die Frage der Rechtsstellung der Immigranten, der Eingewanderten, mit dem sogenannten Jus soli gel\u00f6st. Jedes im Land geborene Kind bekommt automatisch den Pass des Geburtslandes. Schwieriger ist es in den L\u00e4ndern wie der Schweiz, in welchen das B\u00fcrgerrecht aufgrund der Abstammung, gem\u00e4ss dem Jus sanguinis, verliehen wird. Aber auch unter diesen L\u00e4ndern ist die Schweiz ein Sonderfall. </p>\n<p>Bei uns kombiniert sich eine starke wirtschaftlich bedingte Immigration mit einem restriktiven Einb\u00fcrgerungsrecht. Jede dritte Arbeitsstunde in der Schweiz wird von jemandem ohne Schweizer Pass geleistet. Viele von diesen Personen sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Aber ihr rechtlicher Status ist bisher so etwas wie der eines B\u00fcrgers zweiter Klasse. Dieser Schweizer Sonderfall wird nun geradewegs zum Extremfall, wenn die Ausschaffungs-Initiative in voller H\u00e4rte auch auf die Secondos angewendet wird. Die Rechtsstellung der Secondos - und nicht etwa jene von sogenannten Kriminaltouristen - wird durch die Ausschaffungsvorlage gegen\u00fcber heute massiv verschlechtert. Die sogenannten Kriminaltouristen haben ja sowieso kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz.</p>\n<p>Bei den Secondos f\u00fchrt die Ausschaffungsvorlage in Kombination mit der heutigen Einb\u00fcrgerungspolitik und der restriktiven Einb\u00fcrgerungspraxis zu einer eigentlichen Entrechtung. Die Ausschaffungs-Initiative - schon das Wort \"Ausschaffung\" zielt ja mehr auf Sachen als auf Menschen - will [PAGE 1251] ja nichts anderes, als die Betroffenen in ihr Herkunftsland zur\u00fcckschicken. Aber was ist mit jemandem, der in der Schweiz geboren wurde, hier aufgewachsen ist und immer hier gelebt hat? Das Herkunftsland ist doch kein anderes Land als die Schweiz. Hier sind die Secondos geboren. Von hier kommen sie her. Ihr Herkunftsland und damit ihre Heimat ist die Schweiz.</p>\n<p>In dieser Debatte um die Ausschaffungs-Initiative und ihre Umsetzung geht es um fundamentale Fragen. Diese Fragen haben in einer von Migration gepr\u00e4gten Welt eine universelle Dimension. Auch migrierende Menschen sind Menschen, vollwertige Menschen, Menschen mit Rechten. Ganz besonders trifft dies auf Menschen zu, die im Land geboren und aufgewachsen sind. Man kann und darf diese Menschen, die zur einheimischen Wohnbev\u00f6lkerung geh\u00f6ren, aber nicht \u00fcber den Pass verf\u00fcgen, nicht einfach als Ausl\u00e4nder behandeln.</p>\n<p>Der politische Philosoph Michael Walzer hat dies in seinem immer noch aktuellen Grundlagenwerk \"Sph\u00e4ren der Gerechtigkeit\" vor Jahrzehnten schon so formuliert: \"Politische Gerechtigkeit l\u00e4sst dauerhaftes Ausl\u00e4ndertum nicht zu ... Zumindest gilt dies f\u00fcr eine Demokratie.\"</p>\n<p>Der Bundesrat hat dieses Problem, das sich f\u00fcr die Schweiz in dieser Sch\u00e4rfe vollst\u00e4ndig neu stellt, in seiner Botschaft weitestgehend ausgeblendet - aber nicht vollst\u00e4ndig. Der Bundesrat macht n\u00e4mlich einen Rechtsvergleich, zieht dann daraus aber leider keine Schlussfolgerungen. Bei einem Rechtsvergleich zeigt sich n\u00e4mlich, dass s\u00e4mtliche unserer Nachbarl\u00e4nder f\u00fcr im Land Geborene und Aufgewachsene Sonderregelungen kennen. Das gilt auch f\u00fcr andere europ\u00e4ische L\u00e4nder. Mein Minderheitsantrag, der sich w\u00f6rtlich am \u00f6sterreichischen Recht orientiert, will die Ausschaffung von Secondos verhindern.</p>\n<p>Die Botschaft - leider nur jene zur Durchsetzungs-Initiative, die wir nachher behandeln werden, kommt darauf zu sprechen und nicht jene zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels - verschweigt auch den Konflikt mit den transnational verankerten Menschenrechten nicht, namentlich mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere mit der Bestimmung \u00fcber den Schutz des Privat- und Familienlebens gem\u00e4ss Artikel 8 der EMRK. Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hrleistet der Uno-Menschenrechtspakt II in Artikel 12 Absatz 4 - immer analog zur Botschaft zur Durchsetzungs-Initiative - in bestimmten F\u00e4llen das Recht auf Heimat in dem Land, in dem jemand geboren und aufgewachsen ist.</p>\n<p>Diese Ausf\u00fchrungen in der Botschaft zur Durchsetzungs-Initiative gelten unver\u00e4ndert auch f\u00fcr die Umsetzung des Ausschaffungsartikels. Denn die EMRK und der Uno-Menschenrechtspakt II gelten auch nach der neuen Gesetzgebung. Es w\u00e4re deshalb ein grosser Irrtum anzunehmen, dass der Konflikt mit den Menschenrechten mit dieser Gesetzgebung erledigt w\u00e4re. Die Gerichte bleiben auch mit dem neuen Gesetz an die EMRK und den Uno-Menschenrechtspakt gebunden. Rechtlich gehen diese h\u00f6herwertigen Bestimmungen, die Menschenrechte, den Gesetzesparagraphen dieser Vorlage vor. Denn das Recht auf Heimat geh\u00f6rt zu den elementaren Rechten eines Menschen, auch eines fehlbaren Menschen, eines Straft\u00e4ters. Oder wie es Andreas Z\u00fcnd schon vor mehr als zwanzig Jahren im Zusammenhang mit der damals noch existierenden strafrechtlichen Landesverweisung formuliert hat: \"Ich meine, dass es ein unentziehbares 'Recht auf Heimat' nicht nur des Staatsb\u00fcrgers, sondern auch desjenigen gibt, der seine famili\u00e4ren, sozialen und kulturellen Beziehungen seit der Kindheit in einem bestimmten Land hat.\" Dem ist auch zwanzig Jahre sp\u00e4ter grunds\u00e4tzlich nichts beizuf\u00fcgen.</p>\n<p>Eine letzte \u00dcberlegung schliesslich: Die Schweiz war immer ein vielf\u00e4ltiges, ein kulturell, sprachlich und gesellschaftlich vielgestaltiges Land. Die Schweizer Staatsidee ist nicht von Homogenit\u00e4t und Einheitlichkeit gepr\u00e4gt, sonst g\u00e4be es die Schweiz \u00fcberhaupt nicht, sondern von der reichen Vielfalt der Menschen, die unser Land in der Realit\u00e4t ausmachen. Zu dieser Realit\u00e4t geh\u00f6ren nicht nur jene, die gewissermassen von den alten Eidgenossen abstammen, sondern genauso jene, die mit ihrer Arbeit unser Land seit Jahrzehnten mitgestalten, und erst recht jene, die als Nachkommen der ersten Einwanderergeneration hier geboren sind und die hier aufgewachsen sind, ohne \u00fcber den Schweizer Pass zu verf\u00fcgen. Wir d\u00fcrfen diesen bedeutenden Teil unserer Bev\u00f6lkerung, diese Menschen nicht als Hintersassen, als Zweitklassmenschen behandeln, die beim ersten Fehltritt aus dem Land geworfen werden. Das sind wir diesen Hunderttausenden von Menschen, aber genauso der Schweizer Staatsidee schuldig. Die Secondos geh\u00f6ren zur Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung, sie machen wie die anderen, diejenigen mit Schweizer Pass, die Vielfalt unserer Bev\u00f6lkerung aus. Weil sie zu uns geh\u00f6ren, d\u00fcrfen wir ihre Rechtsstellung mit dieser Vorlage nicht verschlechtern.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Paul","SpeakerLastName":"Rechsteiner","SpeakerFullName":"Rechsteiner Paul","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":26,"Start":"\/Date(1418208775737)\/","End":"\/Date(1418209433150)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208775737+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418209433150+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163676L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163676L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163676L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163676L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163676L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163676","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich brauche zu diesem Thema nicht mehr viel auszuf\u00fchren, da wir in der Eintretensdebatte einl\u00e4sslich dar\u00fcber diskutiert haben, was die Einzelfallbeurteilung soll. Im Umfang und im Inhalt dieser Bestimmung unterscheiden sich die Varianten der Mehrheit und der Minderheit I, indem gem\u00e4ss Antrag der Minderheit I in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausl\u00e4nder privilegiert beurteilt werden sollen, wenn es um die Anwendung der H\u00e4rtefallklausel geht. Allerdings sieht das auch die Fassung der Kommissionsmehrheit, wenn auch etwas abgeschw\u00e4cht, im letzten Satz so vor.</p>\n<p>Es gilt festzuhalten, dass nach Auffassung der Kommissionsmehrheit die Anwendung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit mit dieser Formulierung nur eine rigide, zur\u00fcckhaltende Anwendung erlaubt, also damit keine grossz\u00fcgige Auslegung erm\u00f6glicht wird. Ich habe davon gesprochen, dass 5 Prozent der Betroffenen davon profitieren k\u00f6nnten. Im Text ist explizit von einer Ausnahme die Rede, aber f\u00fcr den Fall, dass ein schwerer pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall h\u00f6her zu gewichten ist als das \u00f6ffentliche Interesse an der Landesverweisung. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass damit gerade kein \"Weichsp\u00fcler\" gemeint ist; vielmehr soll das nur in gerechtfertigten F\u00e4llen, wenn ein schwerer pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall das \u00f6ffentliche Interesse \u00fcberwiegt, zum Zuge kommen.</p>\n<p>Das sind, zusammengefasst, die Gr\u00fcnde der Kommissionsmehrheit f\u00fcr die Formulierung der H\u00e4rtefallklausel.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":25,"Start":"\/Date(1418208652650)\/","End":"\/Date(1418208775737)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208652650+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208775737+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163677L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163677L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163677L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163677L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163677L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163677","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>In der Eintretensdebatte wurde insbesondere von den Kollegen F\u00f6hn und Minder geltend gemacht, dass die Achtung des Volkswillens mitunter davon abh\u00e4nge, wie viele Leute von einer mutmasslichen Wegweisung betroffen w\u00e4ren. Damit haben sie die Ausgestaltung des Deliktskataloges und die Anwendung der H\u00e4rtefallklausel angesprochen. Die Diskussion um die Anzahl der Wegweisungen wird zuweilen sehr polemisch und emotional gef\u00fchrt. Ich erinnere an das mehrfach genannte Schreiben, das uns St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4ten zugestellt wurde. Es stellt vor allem den Opferschutz in den Vordergrund, stellt den zahlenm\u00e4ssigen Vergleich bei den Landesverweisen an und kommt zum Schluss: Harte Linie bedeutet m\u00f6glichst viele Wegweisungen, weiche Linie bedeutet wenig Wegweisungen sowie H\u00e4rtefallklausel.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte etwas Licht in diesen Zahlenwirrwarr bringen. Bez\u00fcglich der Frage des Automatismus haben die Kollegen Schwaller und Luginb\u00fchl v\u00f6llig zu Recht gesagt: Mit der nationalr\u00e4tlichen Variante wird etwas vorgemacht, das sich nicht erf\u00fcllen l\u00e4sst. Wenn wir uns als Gesetzgeber der Frage der Einzelfallgerechtigkeit nicht annehmen, dann macht das das Gericht - zuerst das eigene, sp\u00e4ter die europ\u00e4ischen Richter. Ob wir als Gesetzgeber selber enge Schranken einer Einzelfallbeurteilung legiferieren oder ob wir die Anwendung des Prinzips der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit Richtern \u00fcberlassen wollen - diese Frage l\u00e4sst sich f\u00fcr mich leicht beantworten. </p>\n<p>Zu den Zahlen: Ich bin froh, dass Frau Kollegin Diener und auch Herr Kollege St\u00f6ckli erw\u00e4hnt haben, wovon man im Jahr 2010 ausgegangen ist. Es war das Initiativkomitee selber, das in den Abstimmungserl\u00e4uterungen geschrieben hat: \"Das Bundesamt f\u00fcr Migration sch\u00e4tzt die Anzahl der Ausschaffungen von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung heute auf rund 400 pro Jahr. Bei einem Ja zur Initiative kann mit rund 1500 Ausschaffungen pro Jahr gerechnet werden.\" So wurde die Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010 dem Volk erkl\u00e4rt. Es w\u00e4re deshalb wohl zutreffender anzunehmen, dass die Bev\u00f6lkerung vor der relevanten Abstimmung davon ausging, dass die Ausschaffungsinitiative zu 1500 bis 4000 Landesverweisen pro Jahr f\u00fchren w\u00fcrde. Sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch die Variante der SPK-SR bewegen sich genau in diesem Bereich und erf\u00fcllen somit die Erwartungen der Bev\u00f6lkerung.</p>\n<p>Vergleicht man die herumgebotenen Zahlen auf der Basis der Durchsetzungs-Initiative und des Umsetzungsvorschlages des Nationalrates, dann stellt sich schon die Frage, woher die grossen Unterschiede r\u00fchren - einerseits 11 000 mutmassliche Wegweisungen und im Falle der bundesr\u00e4tlichen und der st\u00e4nder\u00e4tlichen Umsetzungsvariante rund 5000 mutmassliche Ausweisungen. Das l\u00e4sst sich erkl\u00e4ren, wenn man bei der nationalr\u00e4tlichen Fassung hinter die Zahlen blickt: Der Unterschied zum Entwurf des Bundesrates und zur Variante der SPK des St\u00e4nderates beruht n\u00e4mlich zum gr\u00f6ssten Teil darauf, dass der Deliktskatalog des Nationalrates Artikel 115 Absatz 1 des Ausl\u00e4ndergesetzes mit umfasst. Dabei handelt es sich um Delikte, die zur wortgetreuen Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative nicht in den Deliktskatalog geh\u00f6ren und auch keinen Bezug zum Opferschutz haben. Sie werden von Personen begangen, die gest\u00fctzt auf das Ausl\u00e4nderrecht in der Regel bereits heute die Schweiz verlassen m\u00fcssten, notabene mit oder ohne Ausschaffungsartikel. Es geht um die rechtswidrige Ein- und Ausreise, um den rechtswidrigen Aufenthalt oder die Erwerbst\u00e4tigkeit ohne Bewilligung. </p>\n<p>Die Bev\u00f6lkerung hatte bei der Abstimmung aber kaum diese Art der Kriminalit\u00e4t im Auge, sondern die schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und Raub, und dabei vor allem den Opferschutz. Die schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sind jedoch in allen drei Umsetzungsvarianten praktisch in gleicher Weise enthalten. Potenzielle Opfer von Gewalt und Sexualstraftaten werden durch alle drei Varianten gleichermassen gesch\u00fctzt. Beim Hauptanteil der Wegweisungen, also bei den rund 10 000 bzw. 11 000 Personen, die von Artikel 115 Absatz 1 des Ausl\u00e4ndergesetzes betroffen sind, kann man kaum mit dem Opferschutz argumentieren. Dadurch, dass dieses Delikt im Katalog der nationalr\u00e4tlichen Fassung erscheint und zu zahlreichen strafrechtlichen Landesverweisungen f\u00fchrt, wird kein einziges Opfer besser gesch\u00fctzt. Bringt man bei der Variante des Nationalrates die Landesverweisungen wegen Verletzungen des Ausl\u00e4nderrechtes und weitere leichte F\u00e4lle von Massendelikten in Abzug, verbleiben gerade noch 5000 bis 5500 Personen gegen\u00fcber knapp 5000 bei den Varianten des Bundesrates und der SPK des St\u00e4nderates, bei letzterer mit der Annahme, dass nicht mehr als 5 Prozent von der Ausnahmeregelung werden profitieren k\u00f6nnen.</p>\n<p>Dabei sind - das m\u00fcsste noch hinzugez\u00e4hlt werden - die als Folge der neueingef\u00fchrten fakultativen strafrechtlichen Landesverweisung ausgesprochenen Landesverweisungen [PAGE 1245] noch gar nicht ber\u00fccksichtigt. In der Summe also f\u00fchrt die nationalr\u00e4tliche Version der Umsetzung, wenn \u00fcberhaupt, nur zu wenig mehr Landesverweisungen, und zwar vor allem deshalb, weil sie die ausl\u00e4nderrechtlich begr\u00fcndeten Wegweisungen hinzuz\u00e4hlt, was in der bundesr\u00e4tlichen Version und derjenigen der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission nicht der Fall ist. W\u00fcrden auch bei der Variante des St\u00e4nderates diese rund 5000 bis 6000 F\u00e4lle hinzugez\u00e4hlt, bei denen Betroffene schon aufgrund der Ausl\u00e4ndergesetzgebung das Land verlassen m\u00fcssten, k\u00e4men wir auch auf 10 000 bis 11 000 mutmassliche Landesverweisungen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":12,"Start":"\/Date(1418205984003)\/","End":"\/Date(1418206459610)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393533)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418205984003+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418206459610+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163678L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163678L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163678L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163678L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163678L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163678","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4145,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Frau Egerszegi sagte in ihrem Votum, dass es die Kr\u00f6nung der Unzul\u00e4nglichkeiten gewesen sei, als Kollege H\u00f6sli eine Reduktion des Verpflichtungskredites f\u00fcr Ausschaffungshaftpl\u00e4tze beantragt habe. Ich nehme einmal an, sie hat den Namen H\u00f6sli erw\u00e4hnt, weil Herr H\u00f6sli einer gewissen Partei angeh\u00f6rt. H\u00e4tte sie aber die Budgetdebatte mitverfolgt und richtig zugeh\u00f6rt, h\u00e4tte sie festgestellt, dass ich Mitglied der Finanzkommission bin. Als Finanzkommissionsmitglied geh\u00f6re ich der Subkommission 4 an und bin Referent f\u00fcr das EJPD. Die Subkommission 4 hat der Finanzkommission einstimmig beantragt, diesen Kredit um 20 Millionen zu k\u00fcrzen, und die Finanzkommission hat das so beschlossen. Ich habe diesen Antrag damals als Vertreter der Finanzkommission gestellt. Es ehrt mich nat\u00fcrlich, dass ich auf die Stufe Ihrer gesamten Finanzkommission gestellt werde, aber diesem Gr\u00f6ssenwahn bin ich zum Gl\u00fcck noch nicht erlegen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Werner","SpeakerLastName":"H\u00f6sli","SpeakerFullName":"H\u00f6sli Werner","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":11,"Start":"\/Date(1418205888913)\/","End":"\/Date(1418205984003)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418205888913+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418205984003+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163679L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163679L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163679L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163679L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163679L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163679","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3918,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich m\u00f6chte in der Eintretensdebatte auf einen Teilaspekt zu sprechen kommen, der allerdings schon in der bisherigen Diskussion um diese Frage stark im Zentrum gestanden hat.</p>\n<p>Die Ausschaffungs-Initiative ist zwar in ihrem Ansinnen radikal, aber doch nicht so radikal, dass sie den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ausdr\u00fccklich aus den Angeln heben will und kann. Weder finden sich im Normtext entsprechende Hinweise, noch wurde dies im Vorfeld der Abstimmung von den Initianten gefordert. Das heisst, das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung muss bei der Umsetzung in jedem Fall mit beachtet werden. Aus diesem Grund h\u00e4tte ich bis zum Zeitpunkt, als die Kommission die Ergebnisse ihrer Beratung vorstellte, die harte Umsetzung des Nationalrates unterst\u00fctzt.</p>\n<p>Nun hat die Kommission einen neuen Vorschlag ins Spiel gebracht. Nach reiflicher \u00dcberlegung und Diskussion, auch mit einem Staatsrechtler, ziehe ich nun diese L\u00f6sung vor. Weshalb? Erstens ist der umfassendere Deliktskatalog meiner Auffassung nach eine Notwendigkeit und dient der Vollst\u00e4ndigkeit dieses Anliegens. Zweitens bringt der Gesetzgeber mit der H\u00e4rtefallklausel unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck, dass das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip trotz Ausschaffungsinitiative gilt, wenn auch nunmehr in einem engen, reduzierten Umfang. Wenn man im Gesetz keine H\u00e4rtefallklausel aufnimmt, aber auch nicht klar schreibt, dass keine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden darf, so gilt wie erw\u00e4hnt das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip trotzdem. Man h\u00e4tte dann quasi eine ungeschriebene H\u00e4rtefallklausel.</p>\n<p>Nun kann man sich aber vorstellen, dass die einen Juristen das so sehen und die anderen Juristen anders. Mit einer klaren, gesetzlich verankerten H\u00e4rtefallklausel wird mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wir m\u00fcssen uns dann auch nicht vorwerfen lassen, dass wir die Verantwortung der Justiz \u00fcbertragen. Nein, wir nehmen in diesem Bereich die parlamentarische Verantwortung wahr. Gesetzestechnisch ist die H\u00e4rtefallklausel eine kluge L\u00f6sung. Der Name \"H\u00e4rtefallklausel\" sagt es: Sie darf nur unter strengen Voraussetzungen zur Anwendung gelangen. Der Einwand [PAGE 1244] der SVP, wonach mit einer H\u00e4rtefallklausel jede Ausschaffung verhindert werden k\u00f6nnte, stimmt so nicht. Er stimmt nur, wenn man ihn folgendermassen formulieren w\u00fcrde: Auch die H\u00e4rtefallklausel birgt das Risiko, dass bei zu larger Handhabung zu h\u00e4ufig davon Gebrauch gemacht w\u00fcrde, was den Intentionen der Initiative widersprechen w\u00fcrde.</p>\n<p>In der Rechtsanwendung, bei der es infolge unbestimmter Gesetzesbegriffe, Ermessensklauseln usw. fast immer mehr oder weniger grosse Spielr\u00e4ume gibt, kann man das Risiko, dass auch Fehler passieren, nicht vollst\u00e4ndig verhindern. Von systematisch falscher Rechtsanwendung auszugehen ist aber \u00fcbertrieben und zudem eine unzul\u00e4ssige Misstrauensbekundung der Richterschaft gegen\u00fcber. Ganz nebenbei stellt sich hier auch die Frage: Welche Partei entsendet am meisten Richter in unserem Land? Unsere rechtsstaatlichen Spielregeln basieren generell auf Spielr\u00e4umen und auf der \u00dcbertragung von Verantwortlichkeiten. Der Gesetzgeber erl\u00e4sst abstrakte Regeln, die Rechtsanwendung konkretisiert diese, und das Gericht kontrolliert die einzelfallweise Anwendung.</p>\n<p>Die H\u00e4rtefallklausel schr\u00e4nkt den Handlungsspielraum der Richter ein. Das ist hier richtig, und das ist gewollt. Aber es bleibt nat\u00fcrlich ein Ermessensspielraum: Jedem Akteur werden in unserem rechtsstaatlichen System Spielr\u00e4ume zugestanden, die er nach bestem Wissen und Gewissen aussch\u00f6pfen muss. Dass es dabei zu Fehleinsch\u00e4tzungen kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Deswegen gar keine Spielr\u00e4ume mehr zu gew\u00e4hren w\u00fcrde aber unser System zum Erliegen bringen. </p>\n<p>Vielleicht kann man das am besten mit der Situation im Spitalbereich vergleichen: Dort hat ein Chirurg gewisse Spielr\u00e4ume, ob er operieren will und wie er operieren will. N\u00e4hme man aber dem Chirurgen jede Verantwortung und jeden Ermessens- und Entscheidungsspielraum weg, weil es bei einer Operation ab und zu zu einem Fehler kommen kann, w\u00fcrde dies dazu f\u00fchren, dass der Patient dem Chirurgen k\u00fcnftig genaue Anweisungen geben m\u00fcsste, wie er vorzugehen h\u00e4tte. Dass das nicht funktionieren kann, leuchtet ein. Wieso sollte es bei den Richtern anders sein?</p>\n<p>Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Kommission bzw. die Mehrheit der Kommission zu unterst\u00fctzen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Werner","SpeakerLastName":"Luginb\u00fchl","SpeakerFullName":"Luginb\u00fchl Werner","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Fraktion BD","ParlGroupAbbreviation":"BD","SortOrder":10,"Start":"\/Date(1418205528287)\/","End":"\/Date(1418205888913)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418205528287+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418205888913+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163680L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163680L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163680L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163680L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163680L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163680","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":1267,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir haben die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen. Es wurde auf die Botschaft verwiesen. </p>\n<p>Ich erlaube mir ein kurzes Zitat: \"Mit der Ausschaffungs-Initiative werden Ausl\u00e4nder, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausgewiesen. Bei einem Ja zur Initiative kann mit rund 1500 Ausschaffungen pro Jahr gerechnet werden.\" Das war der Text der Initianten, \u00fcber welchen wir am 28. November 2010 abgestimmt haben. Man hat also gesagt, dass schwere Verbrechen begangen sein m\u00fcssen und dass 1500 Ausschaffungen die Folge sein werden. </p>\n<p>Nun liegt eine Durchsetzungs-Initiative vor, die verlangt, dass wir 18 000 Personen pro Jahr ausschaffen m\u00fcssten, also \u00fcber zehnmal mehr als mit der Annahme der Ausschaffungs-Initiative. Es wird uns ein Text vorgelegt, gem\u00e4ss dem nicht nur schwere Verbrechen betroffen sind, sondern auch Verbrechen, Vergehen und sage und schreibe sogar Antragsdelikte wie die einfache K\u00f6rperverletzung nach Artikel 123 StGB. Ich frage mich, wohin das dann f\u00fchren wird: Auf der einen Seite haben wir einen klaren Volksentscheid, und auf der anderen Seite wird eine Gesetzgebung verlangt, deren Inhalt zehnmal strenger sein sollte als das, was urspr\u00fcnglich in der Volksabstimmung zur Diskussion gestanden hat.</p>\n<p>Wie Kollege Abate w\u00e4re ich auch mit der Variante des Bundesrates einverstanden gewesen. Es war eine ausgewogene, alle Verpflichtungen einhaltende L\u00f6sung. Man kann sagen, dass die H\u00e4rtefallklausel bzw. die Abw\u00e4gung f\u00fcr die Gerichte etwas einfacher gewesen w\u00e4re. Man h\u00e4tte die Dauer der Strafe als Massstab angenommen und h\u00e4tte bei denjenigen, welche eine Strafe unter sechs Monaten bekommen h\u00e4tten, dann quasi eine fakultative Ausweisung angeordnet. Das kann allerdings zu einem gewissen Widerspruch zur Forderung nach der sogenannten konsequenten Ausweisung f\u00fchren. </p>\n<p>Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir in der SPK versucht haben, eine vermittelnde L\u00f6sung zu finden. Die L\u00f6sung des Nationalrates, das ist f\u00fcr mich auch klar, stellt den Tiefpunkt der Gesetzgebung dar, den wir unter allen Umst\u00e4nden wieder verlassen m\u00fcssen. Ich sage \"wir\", weil wir eben als Bundesversammlung f\u00fcr die Gesetzgebung in unserem Land zust\u00e4ndig sind.</p>\n<p>Die Gesetzgebung, welche vom Nationalrat vorgenommen wurde, ist unkorrekt, weil sie vorgibt, etwas auf der einen Seite umzusetzen, was auf der anderen Seite durch die Richter wieder korrigiert werden sollte, obwohl man den Richtern diese Kompetenz im Gesetz gar nicht geben will. Die L\u00f6sung des Nationalrates, die sich nat\u00fcrlich an der Durchsetzungs-Initiative orientiert, h\u00e4tte auch ein Mehrfaches an Ausweisungen zur Folge, und zwar aufgrund der Delikte, welche in die entsprechende Liste aufgenommen worden sind. Diese L\u00f6sung w\u00fcrde sich nicht nur an schweren Verbrechen orientieren, sondern auch an Vergehen und an sogenannten Antragsdelikten. Sie w\u00fcrde die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ganz klar verletzen, und das h\u00e4tte dann auch zur Folge, dass die entsprechenden Bestimmungen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und des Uno-Paktes II verletzt w\u00fcrden. Mit der L\u00f6sung des Nationalrates w\u00e4re aber auch das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen ernsthaft infrage gestellt; das ist ein wichtiges zus\u00e4tzliches Argument in den Diskussionen betreffend die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.</p>\n<p>Am Beschluss des Nationalrates irritiert mich am meisten, dass man die Rechtsweggarantie ausschalten will. Das heisst, dass man die M\u00f6glichkeit der Beschwerde an obere Instanzen expressis verbis vom Gesetz selbst ausnehmen w\u00fcrde. F\u00fcr mich ist das Schwierigste am Beschluss des Nationalrates, dass - man muss sich das vorstellen - die Ausweisung aus der Schweiz in einem Strafbefehlsverfahren vorgenommen werden k\u00f6nnte. Ein Staatsanwalt k\u00f6nnte also am Pult verf\u00fcgen, dass eine Person f\u00fcr zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen w\u00fcrde, ohne dass er die Person gesprochen h\u00e4tte. Das ist ein fundamentaler Bruch mit unserem System der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, der Einzelfallgerechtigkeit.</p>\n<p>Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir versuchen, dem Nationalrat die M\u00f6glichkeit zu geben, eine Variante zu w\u00e4hlen, die den Initianten gerecht wird, die aber gleichzeitig auch unsere Verpflichtungen aufnimmt und die die Vorteile aufweist, die hier schon mehrmals erw\u00e4hnt wurden. Mit der Aufnahme der nichtobligatorischen Landesverweisung haben wir Hand geboten, um dem Nationalrat die L\u00f6sung schmackhafter zu machen. Damit k\u00f6nnen wir verhindern, dass der Tiefpunkt der Gesetzgebung in der Schweiz von Dauer ist.</p>\n<p>Ich ersuche Sie dementsprechend, die L\u00f6sung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates gutzuheissen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"St\u00f6ckli","SpeakerFullName":"St\u00f6ckli Hans","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":9,"Start":"\/Date(1418205130380)\/","End":"\/Date(1418205528287)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418205130380+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418205528287+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163681L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163681L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163681L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163681L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163681L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163681","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4112,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Bei aller juristischen Betrachtung und Feinarbeit in der Kommission d\u00fcrfen wir eines nicht vergessen: den B\u00fcrger und sein Befinden. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verlangen, dass kriminelle Ausl\u00e4nder ausgeschafft werden. Sie haben nicht nur die griffige Ausschaffungs-Initiative angenommen, sondern auch den damaligen direkten Gegenvorschlag abgelehnt. Dies ist die Ausgangslage bzw. der Auftrag des Bundesverfassunggebers. W\u00e4hlen wir bei diesem Thema wie beim Gegenvorschlag zur P\u00e4dophilen-Initiative eine Softvariante, so d\u00fcrfen wir uns nicht \u00fcber eine weitere Niederlage an der Urne wundern, denn die Durchsetzungs-Initiative h\u00e4ngt - einem Damoklesschwert gleich - \u00fcber dieser Vorlage.</p>\n<p>In der Kommission hiess es, man lasse sich von der Durchsetzungs-Initiative nicht in eine Richtung dr\u00e4ngen. Diejenigen, die so argumentieren - ich sp\u00fcre, dass es einige St\u00e4nder\u00e4te sind -, machen die Rechnung ohne den Wirt. Eine Volksinitiative ist immer ein Druckmittel. Wir w\u00e4ren gut beraten, eine - wie vom Souver\u00e4n verlangt - griffige Variante in Sachen Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder zu w\u00e4hlen. Ansonsten wird die Durchsetzungs-Initiative eben nicht zur\u00fcckgezogen, und man muss wahrlich keine hellseherischen F\u00e4higkeiten haben, um zu erkennen, dass diese Initiative eine grosse Chance hat, an der Urne angenommen zu werden.</p>\n<p>Herr Schwaller, es gibt sehr wohl einen Grund, hier zu antizipieren. F\u00e4llt Ihnen eine Strafrechtsversch\u00e4rfungs-Initiative ein, die in diesem Jahrhundert nicht angenommen wurde? Abgesehen von derjenigen zugunsten eines Tierschutzanwaltes wurden sie allesamt gutgeheissen, und das wird auch bei der Durchsetzungs-Initiative der Fall sein.</p>\n<p>Es sind zwei Aspekte, die mich in der Kommission bewogen haben, nicht die st\u00e4nder\u00e4tliche bzw. die bundesr\u00e4tliche Version zu unterst\u00fctzen, sondern mich der Stimme zu enthalten: Der eine Aspekt betrifft die Gesamtanzahl ausgeschaffter Krimineller, der andere die H\u00e4rtefallklausel. Diese beiden Punkte bilden die Pi\u00e8ce de R\u00e9sistance dieser Gesetzgebung.</p>\n<p>Die nationalr\u00e4tliche Version erg\u00e4be grob 11 000 Ausschaffungen, die Version von Bundesrat und St\u00e4nderat erg\u00e4be nur die H\u00e4lfte; Kollege F\u00f6hn hat die genauen Zahlen geliefert. Wenn ich von Softvariante spreche, so meine ich diesen Punkt. Die Bev\u00f6lkerung w\u00fcrde hier aber klar dem Nationalrat folgen, denn sie will eine h\u00e4rtere Linie fahren. Dieser Punkt ist der zentrale Punkt in dieser Vorlage, n\u00e4mlich die Frage, wie viele kriminelle Ausl\u00e4nder \u00fcberhaupt ausgeschafft werden. Das ist essenziell. Zudem w\u00e4re dieser Punkt bei einem Abstimmungskampf sehr gut vermittelbar; schliesslich geht es bei dieser Debatte in erster Linie um die Gesamtanzahl krimineller Ausl\u00e4nder, welche das Land verlassen m\u00fcssen.</p>\n<p>Mit der nationalr\u00e4tlichen Version werden rund doppelt so viele Personen ausgeschafft wie mit der bundesr\u00e4tlichen oder der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version. Des Weiteren liegt im Bereich der kriminellen Ausl\u00e4nder ohne Wohnsitz in der Schweiz die nationalr\u00e4tliche Version um satte 4000 F\u00e4lle h\u00f6her. </p>\n<p>Der zweite Punkt, den ich kritisiere, ist die H\u00e4rtefallklausel. Der H\u00e4rtefallartikel ist eine Art Hintert\u00fcr. Ich opponiere nicht dagegen, wenn wir daf\u00fcr in rein quantitativer Hinsicht immerhin auf die nationalr\u00e4tliche Variante einschwenken. Gleichzeitig aber eine Halbierung der Anzahl Ausschaffungen und dazu noch die H\u00e4rtefallklausel zu beschliessen, nimmt der ganzen Vorlage aber jegliche Sch\u00e4rfe, zumal es nicht m\u00f6glich ist zu bestimmen, wie viele F\u00e4lle wirklich unter die H\u00e4rtefallklausel fallen w\u00fcrden. Entweder sollten wir die nationalr\u00e4tliche Version mit einer H\u00e4rtefallklausel beschliessen oder aber die st\u00e4nder\u00e4tliche ohne H\u00e4rtefallklausel.</p>\n<p>Eine Vorlage mit einer H\u00e4rtefallklausel h\u00e4tte es im Abstimmungskampf als direktes Gegen\u00fcber zur Durchsetzungs-Initiative schwer. Der B\u00fcrger w\u00fcrde in Sachen kriminelle Ausl\u00e4nder weg von der Kuscheljustiz und hin zum Landesverweis tendieren. Da macht sich der B\u00fcrger auch wenig Gedanken, ob der Kriminelle hier aufgewachsen ist oder nicht. </p>\n<p>Ich m\u00f6chte an dieser Stelle an das Urteil vom 12. Oktober 2012 erinnern, in welchem das Bundesgericht in Lausanne entschieden hat, einen mehrfach straff\u00e4lligen Ausl\u00e4nder [PAGE 1243] nicht des Landes zu verweisen und sich bei der Begr\u00fcndung auf die EMRK abst\u00fctzte. Bei diesem Urteil wurde internationales Recht \u00fcber Landesrecht gestellt. Wenn das Schule macht, k\u00f6nnen wir hier ohne Probleme die H\u00e4rtefallklausel streichen. Nebst der verfassungsgem\u00e4ssen Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und der H\u00e4rtefallklausel h\u00e4tten die Gericht sogar eine dritte Hintert\u00fcr, jene der EMRK, um einen kriminellen Ausl\u00e4nder nicht ausschaffen zu m\u00fcssen.</p>\n<p>Zum Schluss m\u00f6chte ich an dieser Stelle erw\u00e4hnen, dass die Anzahl Strafdelikte in den letzten Jahrzehnten nur in eine Richtung zeigte. Wir sind mittlerweile bei sage und schreibe 725 000 Delikten pro Jahr. Die Anzahl Verurteilungen - Kollege F\u00f6hn hat sie erw\u00e4hnt - ist von 1984 bis heute, also innert dreissig Jahren, auf 100 000 angestiegen. Herr F\u00f6hn hat erw\u00e4hnt, dass 60 Prozent davon Ausl\u00e4nder betreffen. Delikte an Leib und Leben, also die h\u00f6chste Kategorie, haben in dieser Zeitspanne, in diesen dreissig Jahren, um sage und schreibe 136 Prozent zugenommen.</p>\n<p>Aus dieser \u00dcberlegung heraus folge ich der h\u00e4rteren Variante, einer Variante, mit welcher m\u00f6glichst viele kriminelle Ausl\u00e4nder ausgeschafft werden. Denn dies ist der Bundesverfassungsauftrag.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Minder","SpeakerFullName":"Minder Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1418204723893)\/","End":"\/Date(1418205130380)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418204723893+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418205130380+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163682L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163682L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163682L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163682L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163682L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163682","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":1149,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ob es uns passt oder nicht, die Mehrheit der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger hat die sogenannte Ausschaffungs-Initiative angenommen. An uns ist es nun, den vom Souver\u00e4n erteilten Auftrag text- und verfassungsgetreu umzusetzen. Der von Ihrer Kommission gew\u00e4hlte eigenst\u00e4ndige Weg der Umsetzung erf\u00fcllt meines Erachtens den Volkswillen am besten und ist deshalb sowohl dem bundesr\u00e4tlichen Vorschlag wie auch dem Beschluss des Nationalrates vorzuziehen. Es gilt dies erstens, was den Deliktskatalog, zweitens, was den Automatismus der Ausschaffung, und drittens, was die sogenannte H\u00e4rtefallklausel anbelangt.</p>\n<p>Eine Aus- und R\u00fcckschaffung in ein anderes Land ist f\u00fcr den Betroffenen eine einschneidende Massnahme. Es ist eine Massnahme, die das Leben des strafrechtlich Verurteilten wahrscheinlich mehr ver\u00e4ndert als einige Monate Gef\u00e4ngnis in unserem Land. Meines Erachtens kann es deshalb nicht sein, dass f\u00fcr eine solche Massnahme bzw. Strafe als Begr\u00fcndung sogar leichte Vergehen und Antragsdelikte gen\u00fcgen. Der st\u00e4nder\u00e4tliche Vorschlag geht hier deshalb richtigerweise von der Voraussetzung eines Verbrechens aus und erg\u00e4nzt diese Voraussetzung nur insoweit, als der Text der Ausschaffungs-Initiative selber dies direkt verlangt.</p>\n<p>Der Nationalrat hat f\u00fcr die Umsetzungsgesetzgebung einfach auf den Text der sogenannten Durchsetzungs-Initiative zur\u00fcckgegriffen. Ich sch\u00e4tze, das ist das erste Mal in der Geschichte unseres Bundesstaates, dass vom Parlament eine eingereichte Volksinitiative auf Gesetzesstufe umgesetzt wird, bevor das Volk \u00fcber die Initiative \u00fcberhaupt hat abstimmen k\u00f6nnen. Es gibt meines Erachtens keinen Grund f\u00fcr dieses Antizipieren und f\u00fcr diesen vorauseilenden Umsetzungslauf. Der nationalr\u00e4tliche Weg ist von Angst getrieben. Angst vor einer Volksabstimmung ist aber ein schlechter Ratgeber. Das Resultat der nationalr\u00e4tlichen Umsetzungsgesetzgebung ist denn auch demokratiepolitisch unbefriedigend. </p>\n<p>Eine Bemerkung gilt schliesslich der sogenannten H\u00e4rtefallklausel: Der Automatismus, der Mechanismus der H\u00e4rtefallregelung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, das heisst der Bezug auf den Schweregrad der Strafen, ist nach meiner Einsch\u00e4tzung nur eingeschr\u00e4nkt praktikabel. Die bundesr\u00e4tliche L\u00f6sung l\u00e4sst auch zu viel Ermessensspielraum zu, und die Bestimmung w\u00fcrde in einer Volksabstimmung wahrscheinlich vollends vorgef\u00fchrt und auch weichgesp\u00fclt. Der Brief mit der \u00dcberschrift \"Wer denkt an die Opfer?\", den wir erhalten haben, gibt einen Vorgeschmack davon. Der nationalr\u00e4tliche Beschluss sieht keine H\u00e4rtefallklausel vor. Das ist eigentlich erstaunlich, wenn man die Absender der Durchsetzungs-Initiative kennt. Mit diesem Vorgehen wird n\u00e4mlich vor allem der Beurteilung durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die T\u00fcr weit ge\u00f6ffnet. Die L\u00f6sung des Nationalrates bzw. der Durchsetzungs-Initiative enth\u00e4lt in Tat und Wahrheit einen Scheinautomatismus. Der st\u00e4nder\u00e4tliche Vorschlag aber schr\u00e4nkt mit seiner engen Formulierung gerade auch das Ermessen der Richter stark ein. Die von Ihrer SPK vorgeschlagene H\u00e4rtefallklausel - auch in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entstanden, die sehr viel dazu geliefert hat - zieht f\u00fcr ihre Anwendung klare und enge Grenzen. Wir machen damit als Parlamentarier die Arbeit, die von einer gesetzgebenden Beh\u00f6rde auch erwartet werden kann und darf. Wir definieren die H\u00e4rtefallklausel, wir definieren sie als Gesetzgeber selber und delegieren die Auslegung nicht bloss nach Strassburg.</p>\n<p>In diesem Sinn ersuche ich Sie ebenfalls um Eintreten und bitte Sie, dann der Kommission bzw. der Mehrheit zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Urs","SpeakerLastName":"Schwaller","SpeakerFullName":"Schwaller Urs","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":10,"CantonName":"Freiburg","CantonAbbreviation":"FR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":7,"Start":"\/Date(1418204429080)\/","End":"\/Date(1418204723893)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418204429080+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418204723893+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163683L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163683L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163683L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163683L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163683L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163683","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4026,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Parmi les questions fondamentales que nous devons nous poser, il y a celle de la mise en oeuvre des dispositions constitutionnelles accept\u00e9es par le peuple et les cantons, ainsi que celle de la marge de manoeuvre dont dispose le l\u00e9gislateur. Une autre question est celle de la mise en oeuvre de la Constitution f\u00e9d\u00e9rale lorsque celle-ci contient des dispositions contradictoires.</p>\n<p>Il me semble important de fixer et de rappeler plusieurs principes sur lesquels nous serons probablement tous d'accord.</p>\n<p>D'abord, toutes les initiatives populaires doivent \u00eatre mises en oeuvre et elles doivent l'\u00eatre de la m\u00eame mani\u00e8re. Il n'existe en effet pas d'initiatives populaires de premi\u00e8re classe, ni d'initiatives populaires de deuxi\u00e8me classe. Le respect de la volont\u00e9 populaire ne peut pas \u00eatre \u00e0 g\u00e9om\u00e9trie variable.</p>\n<p>Je souhaite rappeler notre d\u00e9bat sur le projet de mise en oeuvre de l'initiative Weber sur les r\u00e9sidences secondaires. Lors de la session d'automne 2014, dans le cadre du d\u00e9bat pr\u00e9cit\u00e9, plusieurs personnes ont invit\u00e9 le Parlement \u00e0 recourir \u00e0 une certaine marge de manoeuvre, en tenant compte d'autres dispositions constitutionnelles - par exemple la garantie de la propri\u00e9t\u00e9 - et en autorisant un certain nombre d'exceptions. Je suis surpris de constater que, parmi les personnes qui souhaitent une mise en oeuvre extr\u00eamement rigoureuse, presque m\u00e9canique, de l'initiative populaire sur le renvoi des \u00e9trangers criminels, on trouve des \u00e9lus qui demandaient de la souplesse et de la flexibilit\u00e9 dans le cadre [PAGE 1241] de la mise en oeuvre de l'initiative populaire sur les r\u00e9sidences secondaires. J'ai le sentiment qu'il y a deux poids, deux mesures et j'estime qu'on ne peut pas invoquer la volont\u00e9 populaire lorsque cela nous arrange. Toutes les initiatives populaires ont la m\u00eame valeur, et on ne peut pas appliquer certaines de mani\u00e8re rigoureuse et d'autres de fa\u00e7on plus souple.</p>\n<p>Ensuite, tous les articles de la Constitution ont la m\u00eame valeur, la m\u00eame l\u00e9gitimit\u00e9. La Constitution est un texte d'environ 200 articles et chacun de ces articles a \u00e9t\u00e9 accept\u00e9 par le peuple et les cantons, \u00e0 des moments diff\u00e9rents. C'est le cas de l'article 121 qui contient les dispositions relatives au renvoi des \u00e9trangers criminels, mais c'est aussi le cas par exemple de l'article 5 qui fixe le principe de proportionnalit\u00e9. Je note d'ailleurs que si le renvoi des \u00e9trangers criminels a \u00e9t\u00e9 accept\u00e9 par 52,3 pour cent des voix, l'article 5, lui, a \u00e9t\u00e9 adopt\u00e9 par 59,2 pour cent des votants dans le cadre de la r\u00e9vision totale de la Constitution. Mais en r\u00e9alit\u00e9 les scores d'acceptation n'ont aucune importance, chaque article de la Constitution a le m\u00eame poids, qu'il ait \u00e9t\u00e9 accept\u00e9 par 50,1 pour cent ou par 90 pour cent des votants.</p>\n<p>Enfin, le fait qu'un article constitutionnel soit le fruit d'une initiative populaire ou d'une d\u00e9cision du Parlement n'a aucune importance. Chaque modification de la Constitution doit \u00eatre accept\u00e9e par le peuple et les cantons selon le principe de la double majorit\u00e9. L'important, c'est que le peuple et les cantons se soient prononc\u00e9s. Chaque article de la Constitution a donc la m\u00eame l\u00e9gitimit\u00e9 d\u00e9mocratique. La volont\u00e9 populaire est aussi forte, que la disposition soit issue d'une initiative populaire ou d'une d\u00e9cision du Parlement.</p>\n<p>Voil\u00e0 donc quelques principes qui me paraissent importants et qui me permettent d'en arriver \u00e0 la vraie question qui est celle de savoir comment mettre en oeuvre une disposition constitutionnelle, comment interpr\u00e9ter une disposition constitutionnelle et aussi, naturellement, comment mettre en oeuvre la Constitution lorsque celle-ci contient des dispositions qui peuvent entrer en contradiction ou \u00eatre parfois difficilement conciliables.</p>\n<p>Il y a plusieurs mani\u00e8res de r\u00e9gler ces probl\u00e8mes: le principe de la lex specialis ou celui de lex posterior. Mais ce qui me para\u00eet fondamental ici, c'est de consid\u00e9rer que la Constitution forme un tout et que nous devons mettre en oeuvre tous les articles de la Constitution et pas seulement certains articles. Nous devons rechercher quelle est la volont\u00e9 du constituant - le peuple et les cantons -, et nous devons faire ce travail de la m\u00eame mani\u00e8re pour toutes les dispositions constitutionnelles.</p>\n<p>Permettez-moi d'en venir maintenant au texte qui est propos\u00e9 par la Commission des institutions politiques. On peut avoir une longue discussion sur la liste des infractions, sur la question de savoir s'il faut une liste ou deux, mais l'important selon moi est de mettre en oeuvre le texte de l'initiative populaire le plus fid\u00e8lement possible. Et le texte qui a \u00e9t\u00e9 vot\u00e9 par le peuple et les cantons est relativement clair, il contient une liste d'infractions clairement d\u00e9finies. On parle de personnes condamn\u00e9es pour meurtre, viol ou tout autre d\u00e9lit sexuel grave, acte de violence d'une autre nature tel que le brigandage, la traite d'\u00eatres humains, le trafic de drogue ou l'effraction ou la perception abusive de prestations des assurances sociales ou de l'aide sociale.</p>\n<p>A mon sens, la volont\u00e9 populaire est clairement que les \u00e9trangers ayant commis des crimes graves soient en principe expuls\u00e9s. La liste des infractions sur laquelle le peuple s'est prononc\u00e9 \u00e9tait tr\u00e8s limit\u00e9e. Il s'agit donc \u00e0 mon avis de ne pas \u00e9tendre cette liste de mani\u00e8re exag\u00e9r\u00e9e. A l'article 121 alin\u00e9a 4 du texte constitutionnel que le peuple a accept\u00e9, on pr\u00e9cise que le \"l\u00e9gislateur pr\u00e9cise les faits constitutifs des infractions vis\u00e9es \u00e0 l'alin\u00e9a 3. Il peut les compl\u00e9ter par d'autres faits constitutifs.\" Il peut les compl\u00e9ter, mais n'a pas l'obligation d'allonger cette liste. Si nous pouvons le faire, je crois que nous devons le faire avec une certaine mesure. Et le probl\u00e8me que pose l'initiative de mise en oeuvre, c'est qu'elle pr\u00e9voit un allongement de la liste des infractions et qu'elle ajoute des infractions sur lesquelles le peuple ne s'est pas prononc\u00e9.</p>\n<p>Prenons des exemples. En plus des d\u00e9lits graves comme le meurtre, le viol, etc., on ajoute dans l'initiative de mise en oeuvre la fabrication de fausse monnaie, la menace contre les autorit\u00e9s et les fonctionnaires, la d\u00e9nonciation calomnieuse, le faux t\u00e9moignage, qui sont certes des infractions d'une certaine gravit\u00e9, mais qui sont sans doute beaucoup moins graves que celles qui ont \u00e9t\u00e9 accept\u00e9es par le peuple \u00e0 l'origine. En r\u00e9alit\u00e9, on n'a pas vraiment affaire \u00e0 une \"Durchsetzungs-Initiative\", mais plut\u00f4t \u00e0 une \"Versch\u00e4rfungs-Initiative\". Et les questions qu'il faut se poser sont les suivantes: quelle est r\u00e9ellement la volont\u00e9 populaire? Le peuple est-il d'accord qu'on allonge la liste des infractions? Aurait-il vot\u00e9 oui \u00e0 l'initiative populaire si la liste des infractions avait \u00e9t\u00e9 aussi longue?</p>\n<p>C'est pour moi une raison de refuser d'accepter la double liste qui figure dans l'initiative de mise en oeuvre et qui a \u00e9t\u00e9 reprise par le Conseil national. A mon sens, on ne peut pas faire un simple copier-coller de l'initiative de mise en oeuvre pour l'inscrire dans notre l\u00e9gislation comme si cette initiative avait d\u00e9j\u00e0 \u00e9t\u00e9 accept\u00e9e. Il faut mettre en oeuvre l'initiative sur le renvoi, c'est notre devoir, celui de respecter la volont\u00e9 populaire, mais mettre en oeuvre la seconde initiative populaire, qui va plus loin et qui n'a pas \u00e9t\u00e9 accept\u00e9e par le peuple, ce n'est pas correct. On doit respecter la volont\u00e9 populaire qui s'est exprim\u00e9e, mais on ne peut pas pr\u00e9sumer d'une volont\u00e9 populaire qui ne s'est pas encore exprim\u00e9e. Nous devons donc appliquer l'article constitutionnel qui a \u00e9t\u00e9 vot\u00e9, mais pas un article constitutionnel qui pourrait \u00eatre soumis \u00e0 votation.</p>\n<p>Un autre point qui me para\u00eet important, c'est de trouver une certaine coh\u00e9rence dans la liste des infractions. On peut naturellement prendre la liste de toutes les infractions du Code p\u00e9nal et mettre des croix - nous avons d'ailleurs re\u00e7u en commission un tableau qui nous pr\u00e9sentait toutes les infractions -, mais nous risquons dans ce cas de tomber dans l'arbitraire. Il convient donc de fixer des crit\u00e8res clairs, de se limiter \u00e0 des crimes, \u00e0 des actes de violence et des d\u00e9lits sexuels - qui sont consid\u00e9r\u00e9s \u00e9galement comme des crimes - et aux infractions qui sont express\u00e9ment mentionn\u00e9es dans le texte de la premi\u00e8re initiative.</p>\n<p>La commission a introduit une clause de rigueur qui doit s'appliquer \u00e0 des cas exceptionnels, donc de mani\u00e8re tr\u00e8s restrictive. Je ne vais pas ici d\u00e9velopper ce point, cela a d\u00e9j\u00e0 \u00e9t\u00e9 fait. Peut-\u00eatre que lorsque nous arriverons \u00e0 la discussion par article, je dirai encore quelques mots sur ce sujet.</p>\n<p>La commission propose \u00e9galement une expulsion facultative qui s'appliquera pour toute infraction, y compris les infractions de moindre gravit\u00e9. C'est dire que le texte propos\u00e9 par la commission est un texte rigoureux qui permettra d'expulser les \u00e9trangers dont la pr\u00e9sence en Suisse ne serait pas ou plus souhaitable.</p>\n<p>La commission propose donc les mesures suivantes:</p>\n<p>1. une expulsion automatique pour les crimes graves - c'est le respect de la volont\u00e9 populaire;</p>\n<p>2. une clause de rigueur qui doit s'appliquer uniquement \u00e0 des cas exceptionnels, et elle a \u00e9t\u00e9 r\u00e9dig\u00e9e de mani\u00e8re extr\u00eamement restrictive;</p>\n<p>3. une expulsion facultative, valable pour toutes les infractions qui ne sont pas vis\u00e9es par l'expulsion automatique.</p>\n<p>Pr\u00e9tendre que nos propositions seraient laxistes rel\u00e8ve \u00e0 mon sens d'une certaine mauvaise foi.</p>\n<p>En r\u00e9sum\u00e9, je souhaite que nous mettions en oeuvre l'initiative vot\u00e9e par le peuple de mani\u00e8re rigoureuse: les \u00e9trangers qui violent gravement nos lois n'ont pas \u00e0 rester dans notre pays. Il convient toutefois, dans des cas exceptionnels, et qui doivent le rester, de permettre au juge de renoncer \u00e0 l'expulsion si celle-ci se r\u00e9v\u00e8le exag\u00e9r\u00e9e.</p>\n<p>Je souhaite \u00e9galement que nous ayons une pratique identique en mati\u00e8re de mise en oeuvre des initiatives populaires, et ce quelle que soit l'initiative populaire: il n'y a pas d'initiatives populaires de \"premi\u00e8re classe\", ni d'initiatives populaires de \"seconde classe\"; il n'y a pas de traitement diff\u00e9rent selon que l'initiative vient plut\u00f4t d'un c\u00f4t\u00e9 de l'\u00e9chiquier politique ou de l'autre. Chaque disposition constitutionnelle doit \u00eatre mise en oeuvre et examin\u00e9e en fonction de [PAGE 1242] l'ensemble de la Constitution. La solution propos\u00e9e par la commission est rigoureuse et met en oeuvre la volont\u00e9 exprim\u00e9e par le peuple: les \u00e9trangers criminels seront expuls\u00e9s. La clause pour cas de rigueur limit\u00e9e \u00e0 des cas exceptionnels ne me para\u00eet aller \u00e0 l'encontre ni de cette volont\u00e9 populaire ni du texte de la Constitution.</p>\n<p>Je vous invite donc \u00e0 suivre la commission.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Rapha\u00ebl","SpeakerLastName":"Comte","SpeakerFullName":"Comte Rapha\u00ebl","SpeakerFunction":"1VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":24,"CantonName":"Neuenburg","CantonAbbreviation":"NE","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1418203734113)\/","End":"\/Date(1418204429080)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510850393517)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418203734113+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418204429080+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163684L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163684L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163684L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163684L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163684L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163684","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":61,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Bevor ich zum Inhalt der heutigen Gesetzesvorlage spreche, m\u00f6chte ich doch noch einen Blick auf das politische Vorfeld richten.</p>\n<p>Am 28. November 2010 haben Volk und St\u00e4nde die Ausschaffungs-Initiative angenommen und den indirekten Gegenvorschlag verworfen. Die Initiative gibt uns f\u00fcr die Gesetzgebung f\u00fcnf Jahre Zeit. Das heisst, wir haben f\u00fcr die Gesetzgebung bis Ende 2015 Zeit, und ich muss sagen: Ich habe kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den permanenten Vorwurf von rechter Seite, dass willentlich verz\u00f6gert, mit Fleiss verz\u00f6gert werde und insgesamt ein Unwille zur Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels bestehe. In einem Brief der SVP vom 27. November dieses Jahres wird explizit festgehalten, dass seit dieser Volksabstimmung alles mit Fleiss verz\u00f6gert werde. Gegen diesen Vorwurf wehre ich mich vehement, auch als Pr\u00e4sidentin der Staatspolitischen Kommission. Wir haben uns viel Zeit genommen, um zu \u00fcberlegen, nicht um zu verz\u00f6gern. Unsere Gesetzgebungsarbeit war eine [PAGE 1240] seri\u00f6se und reflektierte, wie es die Bev\u00f6lkerung von uns auch erwarten darf.</p>\n<p>Was war unsere Basis? Wir haben uns auf die Ausschaffungs-Initiative konzentriert, und in diesem Kontext m\u00f6chte ich jetzt schon kurz darauf hinweisen, dass ich pers\u00f6nlich, aber auch unsere Kommission, kein Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr zeigte, dass Ende Dezember 2012 - also zwei Jahre nach Annahme der Ausschaffungs-Initiative - schon eine Durchsetzungs-Initiative eingereicht wurde und damit eigentlich ein Druckversuch hinsichtlich der Umsetzungsgesetzgebung aufgebaut wurde. Bei uns war das anders als beim Nationalrat. Dieser hat die Gesetzgebungsarbeit ganz stark auf die Durchsetzungs-Initiative ausgerichtet und damit den Inhalt der Ausschaffungs-Initiative massiv versch\u00e4rft. Das war eine andere Basis als in unserer Kommission. Wir liessen uns nicht unter Druck setzen. F\u00fcr uns war es ganz wichtig, den Auftrag, den wir von der Bev\u00f6lkerung bekommen haben, ernsthaft umzusetzen, aber auch einen gangbaren Weg im Rahmen unserer schweizerischen Kultur zu finden und so vorzugehen, wie wir gleichzeitig auch mit unseren anderen Verfassungsgrunds\u00e4tzen umgehen.</p>\n<p>Es ist auch lohnend gewesen, dass wir uns diese Zeit genommen haben. Wir haben n\u00e4mlich am Schluss der Arbeit mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Vorlage zugestimmt, und das bei einem so stark umstrittenen Thema.</p>\n<p>Wir haben uns auf einen Deliktskatalog f\u00fcr Straftatbest\u00e4nde geeinigt, die eine Ausschaffung zur Folge haben, und zwar mit dem Schwerpunkt bei Gewalt- und Sexualdelikten, die ein Verbrechen darstellen. Wir haben uns an den in der Verfassung genannten Delikten orientiert und selbstverst\u00e4ndlich auch die ausdr\u00fccklich genannten Straftaten wie Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchsdelikte und den missbr\u00e4uchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe explizit erw\u00e4hnt. Aber: Wir haben zur Beachtung des elementaren Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des staatlichen Handelns eben auch eine H\u00e4rtefallklausel eingef\u00fchrt. Das Gericht kann ausnahmsweise - ich betone: ausnahmsweise - auf eine Landesverweisung verzichten, wenn diese f\u00fcr den jeweiligen Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirkt und wenn die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders an einem Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen. Das ist eine enge Interpretation dieser H\u00e4rtefallklausel.</p>\n<p>Der Nationalrat hat darauf verzichtet, eine H\u00e4rtefallklausel einzuf\u00fchren. Damit hat er den Schwarzen Peter den Richtern zugeschoben - und das bei einem politisch so aufgeheizten Thema. F\u00fcr mich ist es zentral, dass sich der Text der Ausschaffungs-Initiative auch an Artikel 5 der Bundesverfassung, der sich zur Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit \u00e4ussert, messen lassen muss. Es ist der Auftrag unseres Parlamentes, dem Nachachtung zu verschaffen. Diese H\u00e4rtefallklausel gew\u00e4hrt den Richtern einen Spielraum, den sie restriktiv handhaben k\u00f6nnen.</p>\n<p>Zus\u00e4tzlich haben wir mit der Wiedereinf\u00fchrung der nichtobligatorischen Landesverweisung die M\u00f6glichkeit geschaffen - das hat Herr Kollege F\u00f6hn v\u00f6llig unterschlagen -, dass Richter auch bei leichten Delikten eine Landesverweisung verh\u00e4ngen k\u00f6nnen. Das war zum Beispiel im Hinblick auf den Kriminaltourismus f\u00fcr uns in der Kommission ein wichtiges Anliegen. Dieses Anliegen wurde weder vom Nationalrat noch vom Bundesrat in dieser Form aufgenommen.</p>\n<p>Zu guter Letzt haben wir die Schlussbestimmung des Nationalrates gestrichen, wonach die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung erst nach R\u00fcckzug oder Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative publiziert wird. Diese Streichung unterst\u00fctze ich dezidiert. Wir wollen den ordentlichen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses nicht mit einer Zw\u00e4ngerei-Initiative vermischen.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte kurz noch etwas zu den Zahlen sagen - Kollege F\u00f6hn hat verschiedene Zahlen interpretiert -: Wir haben von der Verwaltung gew\u00fcnscht, dass sie uns Sch\u00e4tzungen dar\u00fcber gibt, was die verschiedenen Varianten - jene des Bundesrates, des Nationalrates und des St\u00e4nderates - in Bezug auf die Anzahl Ausschaffungen jeweils bewirken w\u00fcrden. Es war uns allen bewusst, dass gerade dort, wo das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zum Tragen kommt, keine abschliessend definitive Zahlengr\u00f6sse formuliert werden kann. Trotzdem wollten wir von der Verwaltung Gr\u00f6ssenordnungen erhalten. Die Verwaltung hat uns best\u00e4tigt, dass die bundesr\u00e4tliche, die st\u00e4nder\u00e4tliche und die nationalr\u00e4tliche Variante, alle drei, wesentlich mehr Ausschaffungen zur Folge h\u00e4tten als das, was urspr\u00fcnglich in der Ausschaffungs-Initiative gefordert wurde. Wenn Sie das Abstimmungsb\u00fcchlein noch einmal zur Hand nehmen, k\u00f6nnen Sie dort nachlesen, dass die Initianten der Ausschaffungs-Initiative selber sagten, man m\u00fcsse mit ungef\u00e4hr 1500 zus\u00e4tzlichen Ausschaffungen rechnen. Die Variante des Bundesrates, unsere Variante und jene des Nationalrates gehen alle von einer Gr\u00f6ssenordnung von 5000 oder mehr Ausschaffungen aus. Da kann man doch nicht allen Ernstes behaupten, dass man sich hier davor dr\u00fccke, die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen.</p>\n<p>Vollst\u00e4ndig zuwider l\u00e4uft mir die Interpretation in einem Schreiben, das uns von der SVP zugeschickt wurde, in welchem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gleichzeitig noch ein Konnex zur Ecopop-Initiative gemacht wird. Die Quintessenz in diesem Schreiben ist, dass wir jetzt bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative m\u00f6glichst viele betroffene Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder einbeziehen m\u00fcssten, damit wir sp\u00e4ter f\u00fcr die ausgeschafften kriminellen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ein gr\u00f6sseres Kontingent erhalten w\u00fcrden, um wieder Arbeitskr\u00e4fte in unser Land zu holen. Es ist v\u00f6llig unzul\u00e4ssig, solche Verkn\u00fcpfungen von Volksinitiativen zu machen - von wegen Einheit der Materie, die wir ja sonst in anderem Kontext auch noch diskutieren.</p>\n<p>Wir haben mit der M\u00f6glichkeit, vom nichtobligatorischen Landesverweis Gebrauch machen zu k\u00f6nnen, f\u00fcr die Richter eine M\u00f6glichkeit geschaffen, zu den obligatorischen Ausschaffungen von rund 5000 Personen ganz gezielt, n\u00e4mlich dort, wo es auch wirklich notwendig ist, zus\u00e4tzlich Menschen aus unserem Land auszuschaffen, wenn sie kriminell sind und damit Delikte begehen, die f\u00fcr unser Land und unsere Bev\u00f6lkerung eine grosse Belastung sind. Ich bin \u00fcberzeugt, dass wir mit unserem Vorschlag der Bev\u00f6lkerung eine Vorlage unterbreiten, die zeigt, dass wir die Initiative ernst nehmen, dass wir die Stimmung in der Bev\u00f6lkerung ernst nehmen, aber dass es dem St\u00e4nderat auch wichtig ist, Augenmass zu wahren und die Schweiz als Rechtsstaat zu zeigen, mit der Kultur, die wir bisher gelebt haben.</p>\n<p>Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antr\u00e4gen der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Verena","SpeakerLastName":"Diener Lenz","SpeakerFullName":"Diener Lenz Verena","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"GL","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1418203093970)\/","End":"\/Date(1418203734113)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393500)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418203093970+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418203734113+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163685L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163685L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163685L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163685L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163685L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163685","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Zuerst vielleicht zwei, drei Worte zum Vorgehen: Es ist un\u00fcblich, dass Kommissionsmitglieder Einzelantr\u00e4ge stellen, wie ich es jetzt gemacht habe, insbesondere wenn es um wichtige Entscheide wie jenen zur Durchsetzungs-Initiative geht. Das ist vielleicht nicht verst\u00e4ndlich. Wir haben die Durchsetzungs-Initiative in der Kommission aber vor der Gesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative behandelt. Damals habe ich schon gesagt, dass ich dem Kommissionsentscheid zur Durchsetzungs-Initiative auch zustimmen k\u00f6nnte, wenn in der Vorlage zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative erstens ein Deliktskatalog zustande k\u00e4me und zweitens keine H\u00e4rtefallklausel beschlossen w\u00fcrde. Denn ich will auch keine Gesetzgebung in die Bundesverfassung schreiben, wie es die Durchsetzungs-Initiative vorsieht; das zum Vorgehen.</p>\n<p>Wir entscheiden heute dar\u00fcber, ob wir - das sage ich klipp und klar - eine zus\u00e4tzliche Volksabstimmung provozieren. Ob diese letztendlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich sp\u00fcre einfach den Unmut in der Bev\u00f6lkerung. Denken wir eben gerade an die Ausschaffungs-Initiative und an den Gegenvorschlag zur\u00fcck, denken wir an die Abstimmungen \u00fcber die Masseneinwanderungs- und die Ecopop-Initiative zur\u00fcck. Am Montag nach der Abstimmung \u00fcber die Ecopop-Initiative hat es in allen Zeitungen in grossen Lettern geheissen \"Ecopop-Verlierer wollen ihren politischen Kampf fortsetzen\". Wenn ich eine solche Zeile lese, dann komme ich zum Schluss, dass wir unsererseits im Parlament entsprechende Zeichen setzen m\u00fcssen. Ansonsten sind wir in Bezug auf diese Abstimmungen immer zum Teil diesen Verhinderern ausgeliefert, und das wollen wir eigentlich nicht.</p>\n<p>Zwei, drei Worte zu den Zahlen zum Thema Landesverweis: Frau Egerszegi hat ja gesagt, die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission gehe hier sogar weiter als der Nationalrat. Das ist in einzelnen Punkten absolut so; das bestreite ich nicht. Aber die Zahlen sprechen ganz klar eine andere Sprache, die Zahlen sagen ganz klar etwas anderes aus. Am vergangenen 5. November bekamen wir vom Bundesrat, vom EJPD, Zahlenangaben, wie es im Jahr 2013 ausgesehen h\u00e4tte - ich beziehe mich direkt auf das Arbeitspapier, damit die Aussage wirklich stimmt -: Im Jahre 2013 w\u00e4ren vom Deliktskatalog gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrates total 5047 verurteilte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erfasst worden. Damit wir einen Vergleich haben und sehen, wie die Verh\u00e4ltnisse sind, sage ich Ihnen aber auch noch - das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat uns auch diese Zahlen angegeben -, wie viele Schweizerinnen und Schweizer daruntergefallen w\u00e4ren, n\u00e4mlich 1682.</p>\n<p>Ich komme zum Entwurf des Nationalrates: Im Jahre 2013 w\u00e4ren von den zwei Deliktskatalogen gem\u00e4ss Beschluss des Nationalrates 11 366 verurteilte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erfasst worden. Ich spreche wohlverstanden wiederum nur von diesen. Demgegen\u00fcber w\u00e4ren 3565 Schweizerinnen und Schweizer betroffen gewesen, wenn sie der gleichen Beurteilung unterlegen h\u00e4tten.</p>\n<p>Nun komme ich zur Variante unseres Rates: Im Jahre 2013 w\u00e4ren von der obligatorischen Landesverweisung gem\u00e4ss der Variante unseres Rates total 5078 verurteilte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erfasst worden. Total w\u00e4ren es 5794 Personen gewesen, darunter also 716 Schweizerinnen und Schweizer.</p>\n<p>Sie sehen, dass die Zahlen gem\u00e4ss der Varianten des Bundesrates und unseres Rates fast identisch sind; beide Male w\u00e4ren es etwas \u00fcber 5000 Personen gewesen. Interessant ist vielleicht auch noch die Zahl der im Jahre 2013 verurteilten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die von der nichtobligatorischen Landesverweisung gem\u00e4ss der Variante unseres Rates erfasst worden w\u00e4ren. Es handelt sich also um ausl\u00e4ndische Personen, die ein Delikt begangen haben und verurteilt worden sind, gem\u00e4ss der Variante unseres Rates aber nicht ausgewiesen worden w\u00e4ren. Es w\u00e4ren, man h\u00f6re und staune, 53 949 Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder gewesen. Im letzten Jahr mussten bei uns in der Schweiz also gegen 60 000 Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder verurteilt werden. Das sind f\u00fcr mich G\u00e4ste, die bei uns sind. Dass so viele Delikte begangen werden, ist eigentlich ungeheuerlich. Da m\u00fcssen wir uns nicht \u00fcber den Unmut in der Bev\u00f6lkerung verwundern. Wir m\u00fcssen ein Zeichen setzen.</p>\n<p>Was ich zus\u00e4tzlich noch will, ist eine pr\u00e4ventive Wirkung. Es muss doch das Ziel sein, dass wir weniger Delikte haben. Das muss auch f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer gelten, aber viel krasser ist es eben bei den Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die im Jahr 2013 gegen 60 000 Delikte ver\u00fcbt haben. Das muss zur\u00fcckgehen. Dies zu den Zahlen.</p>\n<p>Zum Volksentscheid: Wir haben geh\u00f6rt, der Volksentscheid solle umgesetzt werden. Unser Auftrag ist es, Volkes Wille zu h\u00f6ren und diesen entsprechend zu erf\u00fcllen, den Volksentscheid zu akzeptieren und letztendlich umzusetzen. Vorhin wurde gesagt, weshalb der Gegenentwurf von allen Kanonen abgelehnt wurde - von allen Kantonen! Frau Egerszegi-Obrist hat das interpretiert; ich pers\u00f6nlich interpretiere es anders. Ich war auf mehreren Podien und habe das entsprechend mitbekommen. Im Gegenvorschlag wurde damals die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit explizit erw\u00e4hnt, und es war darin eine Kann-Formulierung verankert. Das hat das Volk nicht akzeptiert. Jetzt kommt die Kommission genau mit diesem Vorschlag, dem so nicht einer unserer St\u00e4nde, welche wir hier im Rat vertreten, zugestimmt hat. Das geht nicht, so kann man einen Volksentscheid nicht einfach uminterpretieren! Wir m\u00fcssen den Volksentscheid ernst nehmen und auch umsetzen.</p>\n<p>Jetzt zum Deliktskatalog: Pers\u00f6nlich habe ich immer gesagt - ich spreche jetzt von der Kommission -, dass grunds\u00e4tzlich nicht entscheidend ist, wie gross oder wie ausf\u00fchrlich der Deliktskatalog ist. Wir m\u00fcssen doch hier versuchen, der Durchsetzungs-Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, und das k\u00f6nnen wir machen, wenn wir einen klaren Deliktskatalog haben. Er muss nicht mit 11 000 oder \u00fcber 11 000 Ausschaffungen daherkommen wie die zwei Deliktskataloge des Nationalrates. Ich habe gesagt, dass ich zufrieden bin, wenn man diesen Deliktskatalog, wie die Kommission ihn jetzt vorgelegt hat, umsetzt. Ich pers\u00f6nlich stehe - ich sage das noch einmal und w\u00fcrde das auch in der SVP und an allen Orten vertreten - hinter diesem Deliktskatalog der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission, wie er jetzt vorliegt.</p>\n<p>Aber was ich nicht mache: Ich kann nicht hinter der H\u00e4rtefallklausel stehen, so, wie sie heute dasteht. Das kann ich nicht, denn sie ist nicht die Umsetzung des Volksauftrages, wie er uns gegeben wurde. Zu dieser meiner Minderheit II werden wir, so nehme ich an, nachher noch separat sprechen, und da werde ich dann noch zwei, drei Worte sagen. Aber ich glaube, wichtig ist Folgendes in Bezug auf die H\u00e4rtefallklausel: In der Bundesverfassung haben wir einen Artikel zur Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Aber wir m\u00fcssen jetzt nicht, wenn schon das Volk explizit Nein zum Gegenentwurf gesagt hat, noch weiter gehen als ebendieser Artikel zur Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Ich bitte Sie, das dann entsprechend zu beachten.</p>\n<p>Damit habe ich vorerst geschlossen; ich werde dann noch zur Minderheit sprechen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1418202400277)\/","End":"\/Date(1418203093970)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393500)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418202400277+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418203093970+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163686L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163686L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163686L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163686L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163686L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163686","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":801,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Nach dem Votum von Frau Egerszegi k\u00f6nnte ich einfach schweigen, weil sie sich sehr ausf\u00fchrlich ge\u00e4ussert hat. Ja, Herr F\u00f6hn, so ist es! Aber ein paar Bemerkungen m\u00f6chte ich trotzdem machen: Ihre Kommission hat bei dieser Vorlage sofort erkannt, dass es um ein wichtiges Problem geht, n\u00e4mlich darum, dass eine politische Entscheidung einen gr\u00f6sseren Konflikt zwischen Rechtsstaat und direkter Demokratie verursachen kann. Ich pers\u00f6nlich war bereit, die Fassung des Bundesrates zu unterst\u00fctzen. Die st\u00e4nder\u00e4tliche L\u00f6sung mit der Gew\u00e4hrleistung bestimmter Prinzipien ist heute aber zu begr\u00fcssen, weil das Zweikammersystem nicht eine Quelle von Konflikten sein m\u00fcsste - obwohl es manchmal schwierig ist, dieses Ziel zu erreichen.</p>\n<p>Wir haben einen Mittelweg zwischen der L\u00f6sung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates gew\u00e4hlt. Kollege Engler hat von einem dritten Weg gesprochen. Ich m\u00f6chte ein paar Worte \u00fcber die H\u00e4rtefallklausel verlieren. Das Volk und einige Kollegen sind \u00fcberzeugt, dass die jeweils zuletzt angenommene Bestimmung der Verfassung absolut sei und Vorrang habe. Wie es uns von den Experten best\u00e4tigt wurde, haben aber alle Normen der Bundesverfassung den gleichen Rang. S\u00e4mtlichen Normen der Bundesverfassung ist vom Volk zugestimmt worden, und wir sprechen \u00fcber eine junge Verfassung. Zwei Generationen von Schweizern erinnern sich an die Annahme der revidierten Bundesverfassung am 18. April 1999. Wenn ein Widerspruch in der Verfassung besteht, ist es unsere Aufgabe, eine L\u00f6sung zu suchen, zumal die Wahrnehmung unserer Verantwortung in diesem besonderen Bereich mit der Ablehnung einer Verfassungsgerichtsbarkeit noch wichtiger ist.</p>\n<p>Mit der Fassung des Nationalrates w\u00fcrde das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip verletzt, das in Artikel 5 der Bundesverfassung verankert ist. Ich bin zutiefst davon \u00fcberzeugt, dass die Umsetzung von Artikel 121 Abs\u00e4tze 3 bis 6 der Bundesverfassung \u00fcber die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder diesen Rechtsgrundsatz, dieses Prinzip des liberalen Rechtsstaates, nicht verletzen darf. </p>\n<p>Was w\u00fcrde passieren, wenn wir keine Differenz zum Nationalrat schaffen w\u00fcrden? Die Konsequenz w\u00e4re ein Beitrag zu einem sogenannten Richterstaat. Wir h\u00e4tten die Gew\u00e4hrleistung der verfassungsrechtlichen Prinzipien n\u00e4mlich einfach an die Richter delegiert. Sicher muss ich noch sehr viel \u00fcber die Politik, die Taktik und die Vorbereitung einer Wahlkampagne lernen, aber ich warte - erlauben Sie mir, das zu sagen - auf andere Gelegenheiten, um mich einzubringen, sicher nicht auf diese. Ich bin deshalb zutiefst davon \u00fcberzeugt, dass die Mehrheit der Kommission angemessen gearbeitet hat.</p>\n<p>Vorw\u00fcrfe, der Volkswillen sei nicht beachtet worden, kommen t\u00e4glich und setzen eine grosse Informationsl\u00fccke bez\u00fcglich der Diskussion und der Arbeit in Ihrer Kommission voraus. Ich erw\u00e4hne nur ein Beispiel, und zwar das Institut der nichtobligatorischen Landesverweisung: Der Richter hat die M\u00f6glichkeit, bei Verbrechen, die nicht vom betreffenden Katalog erfasst sind, oder bei einfachen Vergehen eine Landesverweisung auszusprechen. Es geht hier um Sachverhalte, die besonders in den Grenzkantonen grosse Sorgen in der Bev\u00f6lkerung verursachen. M\u00fcssen wir nun diese nichtobligatorische Landesverweisung streichen, weil sie im Abstimmungsb\u00fcchlein zur Ausschaffungs-Initiative kein Thema war? Sicher nicht. [PAGE 1239] </p>\n<p>Ich bitte Sie deshalb, auf der ganzen Linie der Mehrheit zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Fabio","SpeakerLastName":"Abate","SpeakerFullName":"Abate Fabio","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":27,"CantonName":"Tessin","CantonAbbreviation":"TI","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1418202132380)\/","End":"\/Date(1418202400277)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393500)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418202132380+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418202400277+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163687L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163687L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163687L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163687L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163687L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163687","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":316,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Volksentscheide sind zu respektieren, etwas anderes steht f\u00fcr mich nicht zur Diskussion. Sie sind umzusetzen, und zwar nicht erst, nachdem sie 42 Jahre in der Verfassung standen wie die Forderung nach Leistungen bei Mutterschaft, und auch nicht, nachdem sie 33 Jahre dort standen wie der Anspruch auf gleichen Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit von Mann und Frau. Der Volkswille muss umgesetzt werden. Das gilt auch f\u00fcr den Ausschaffungsartikel.</p>\n<p>Der Bundesrat hat dies mit der Aufnahme der entsprechenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Milit\u00e4rstrafgesetz z\u00fcgig an die Hand genommen. Dem Nationalrat war diese Umsetzung des Volkswillens jedoch nicht genug, und er hat die Anliegen der Durchsetzungs-Initiative deshalb gleich mit eingepackt. Diese enth\u00e4lt aber Forderungen, die nie in einer Vernehmlassung waren, Begehren, die nie von der Bev\u00f6lkerung gutgeheissen wurden. Sie wurden einfach durch 155 000 Unterschriften in den Raum gestellt und [PAGE 1238] sollen nun vorbehaltlos, tel quel, f\u00fcr die ganze Bev\u00f6lkerung gelten. Mit der \u00dcbernahme dieser Begehren hebelt die Mehrheit des Nationalrates die Mitsprache des Volkes, der Parteien, der Verb\u00e4nde und Sozialpartner beim Gesetzgebungsprozess einfach aus. Die Kreise, die bei jeder Gelegenheit betonen, sie w\u00fcrden die Meinung des Volkes vertreten, umgehen dieses schlichtweg - aus Angst vor der Angstmacherei einer Partei. Dagegen wehre ich mich. Das widerspricht krass unseren demokratischen Abl\u00e4ufen. </p>\n<p>Die SPK-SR hat die Forderungen des Ausschaffungsartikels umgesetzt. Bei Verbrechen wird unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Strafe eine obligatorische Landesverweisung f\u00fcr 5 bis 15 Jahre ausgesprochen. In der Aufz\u00e4hlung der Delikte gehen wir sogar weiter als der Nationalrat. So f\u00fchren beispielsweise Zwangsheirat oder auch Verbrechen mit schwerer Gef\u00e4hrdung von Menschen, etwa durch fahrl\u00e4ssigen Umgang mit Kernenergie oder radioaktiven Stoffen, durch Verseuchung von Trinkwasser oder St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Verkehrs, ebenfalls zu einer obligatorischen Landesverweisung. Wir gehen auch weiter, indem wir gleichermassen wirtschaftliche Verbrechen wie Steuerbetrug und schwere Steuerhinterziehung in diesen Katalog aufnehmen. Es ist eigentlich sonderbar, dass das im Nationalrat kein Thema war.</p>\n<p>Die SPK-SR schl\u00e4gt Ihnen bei der Beurteilung der Vergehen einen differenzierteren Weg vor. Eine Landesverweisung ist m\u00f6glich, aber nicht unbedingt zwingend. Sie haben den Zettel der SVP mit der Aufstellung, mit welchem Vorschlag wie viele Ausl\u00e4nder ausgeschafft w\u00fcrden, erhalten. Dabei wirft sie unserem Vorschlag vor, er w\u00fcrde unter Umst\u00e4nden zu gar keinen, also zu null Landesverweisen f\u00fchren. Diese Zusammenstellung ist dreifach falsch. Landesverweise wurden in unserem Land schon immer gesprochen. Das gibt es nicht erst seit diesem neuen Verfassungsartikel. Der Deliktskatalog der SPK-SR ist kein Weichsp\u00fcler, aber er ist konsequenter. Verbrecher, auch Wirtschaftsverbrecher, werden ausgeschafft. Der Katalog, der obligatorisch zu einem Landesverweis f\u00fchrt, ist klar. Er enth\u00e4lt alle F\u00e4lle, die im entsprechenden Ausschaffungsartikel angesprochen werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen alle Leute, die ein Vergehen begangen haben, etwa einfache K\u00f6rperverletzung, auch zu einem Landesverweis zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt werden. Diese Zahlen sind auf diesem Zettel nicht aufgef\u00fchrt. Beim Vorschlag des Nationalrates wird in diesen F\u00e4llen nur im Wiederholungsfall ausgewiesen. Diese Zahl ist zwar aufgelistet, aber die kennt man ja eigentlich nicht.</p>\n<p>Wenn man vorgibt, mit der bedingungslosen Ausschaffung \u00e0 la SVP k\u00f6nnte man alle 18 000 Betroffenen pro Jahr sofort des Landes verweisen, streut man der Bev\u00f6lkerung Sand in die Augen. Wie geht man um mit Leuten, die staatenlos eingewandert sind oder von keinem Land zur\u00fcckgenommen werden? Auf der Tabelle der SVP w\u00e4ren 6451 ohne Wohnsitz und 834 mit unbekanntem Aufenthaltsstatus. Wie stellt man sich so eine Ausweisung vor? Chartert man in Kloten eine Maschine, landet in Ouagadougou und wirft sie aus dem Flugzeug? Wie kann man das bewerkstelligen? Dann landen sie halt einfach zu Zehntausenden in Ausschaffungsgef\u00e4ngnissen f\u00fcr einfache Vergehen, und wir zahlen Unsummen an Geld. Macht das Sinn? F\u00fcr mich war es der Gipfel in der Budgetdebatte, als Kollege H\u00f6sli beim Budget noch den Antrag stellte, die Position \"Finanzierung Administrativhaft\" um 20 Millionen Franken von 120 auf 100 Millionen Franken zu k\u00fcrzen.</p>\n<p>Einer der umstrittensten Punkte unserer Version ist die H\u00e4rtefallklausel. Sie ist aber in der Haltung der Mehrheit sehr restriktiv formuliert und kann nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn eine Ausschaffung einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und das \u00f6ffentliche Interesse an einer Ausschaffung des T\u00e4ters nicht gr\u00f6sser ist als die privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz. Wir brauchen eine H\u00e4rtefallklausel, um die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu wahren. Diese Auflage stammt aus unserer Bundesverfassung, Artikel 5 Absatz 2. Ich wehre mich dagegen, dass Artikel, die schon seit je in der Bundesverfassung ihren Platz hatten, weniger wert sein sollten als neu aufgenommene. </p>\n<p>Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Argument, der Gegenvorschlag zur Initiative sei ausdr\u00fccklich abgelehnt worden. Ja, das ist er, aber nicht wegen des genaueren Deliktkatalogs, der damals in der SPK-SR einstimmig, auch von den SVP-Vertretern, f\u00fcr richtig befunden wurde, sondern weil ein grosser Teil des damaligen Gegenvorschlages der Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern gewidmet war.</p>\n<p>Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antr\u00e4gen der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Christine","SpeakerLastName":"Egerszegi-Obrist","SpeakerFullName":"Egerszegi-Obrist Christine","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1418201551860)\/","End":"\/Date(1418202036447)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393487)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418201551860+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418202036447+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163688L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163688L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163688L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163688L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163688L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163688","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir behandeln als Zweitrat die gesetzliche Umsetzung von Artikel 121 Abs\u00e4tze 3 bis 6 der Bundesverfassung \u00fcber die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Bekanntermassen nahm der schweizerische Souver\u00e4n am 28. November 2010 die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Ausschaffungsinitiative)\" mit 52,9 Prozent an. Die St\u00e4nde stimmten der Initiative mit 17,5 gegen 5,5 Standesstimmen zu. Gleichzeitig wurde der direkte Gegenentwurf vom Volk mit 54,2 Prozent und von allen St\u00e4nden abgelehnt.</p>\n<p>Sie gestatten mir, vier Vorbemerkungen generell zur Umsetzung und zur Auslegung der Verfassungsbestimmung zu machen:</p>\n<p>1. Es ist nichts Aussergew\u00f6hnliches, wenn Uneinigkeit \u00fcber die Umsetzung einer Verfassungsbestimmung herrscht und namentlich die fr\u00fcheren Initianten eine abweichende Vorstellung davon haben, wie ihr Volksbegehren umgesetzt werden soll. Das liegt daran, dass Initianten und Gesetzgeber unterschiedliche Rollen wahrzunehmen haben. Das wiederholt sich jetzt bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative genau gleich wie etwa bei der Zweitwohnungs- oder der Masseneinwanderungs-Initiative.</p>\n<p>2. Neu hingegen ist, wenn einer Initiative eine Durchsetzungs-Initiative hinterhergeschickt wird, mit der Absicht, den Gesetzgeber unter Druck zu setzen, indem dessen Spielraum eingeschr\u00e4nkt werden soll.</p>\n<p>3. Die Umsetzung des vom Souver\u00e4n beschlossenen Artikels 121 Abs\u00e4tze 3 bis 6 der Bundesverfassung wird aber dem Gesetzgeber \u00fcbertragen. Er hat die Aufgabe, den Volkswillen m\u00f6glichst wortgetreu umzusetzen. Die Mehrheit der Stimmenden will, dass mit straff\u00e4lligen Ausl\u00e4ndern streng zu verfahren ist. Keine Frage - das gilt es, konsequent und glaubw\u00fcrdig umzusetzen. Die fragliche Verfassungsbestimmung beinhaltet indessen - gewollt oder ungewollt - wie immer auch einen Interpretationsspielraum, mit welchem sorgsam umzugehen ist und bei dem der Volkswille mit anderem, gleich- oder h\u00f6herrangigem Verfassungsrecht in Einklang zu bringen ist. Das ist f\u00fcr die Auslegung von Artikel 121 der Bundesverfassung insofern von Relevanz, als das Volk mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative den rechtsstaatlich fundamentalen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit staatlichen Handelns nicht ausser Kraft gesetzt hat. Es handelt sich dabei aber um einen zentralen Pfeiler des Rechtsstaates, wonach unabh\u00e4ngig von der Herkunft der Anspruch darauf besteht, dass immer auch die Umst\u00e4nde des Einzelfalles in die Erw\u00e4gungen mit einzubeziehen sind.</p>\n<p>4. Mit dem Entscheid, auf die Verfassungsgerichtsbarkeit verzichten zu wollen, hat die Bundesversammlung gleichzeitig die Pflicht \u00fcbernommen, selber \u00fcber die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Im Rechtsetzungsprozess diese Verantwortung f\u00fcr die Verfassungskonformit\u00e4t an die Richter, erst recht an europ\u00e4ische Richter, delegieren zu wollen, halte ich f\u00fcr wenig konsequent, ja, unw\u00fcrdig f\u00fcr den Gesetzgeber. </p>\n<p>Was ist die Vorgabe der Ausschaffungsbestimmungen in Artikel 121 der Bundesverfassung? Die neuen Bestimmungen in der Bundesverfassung verlangen vom Gesetzgeber die n\u00e4here Umschreibung der Delikte, die zu einer Landesverweisung f\u00fchren sollen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Artikel 121 Absatz 3 erw\u00e4hnt nur wenige Tatbest\u00e4nde ausdr\u00fccklich, die eine direkte Entsprechung in einem Straftatbestand des Strafgesetzbuches oder eines anderen Bundesgesetzes finden. Genannt sind die vors\u00e4tzlichen T\u00f6tungsdelikte, die schweren Sexualdelikte, andere Gewaltdelikte, der Menschenhandel, der Drogenhandel, das Einbruchsdelikt und der missbr\u00e4uchliche Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe. Die n\u00e4here Umschreibung - das ist zuzugestehen - kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: wie es der Bundesrat beantragt hat, wie es der Nationalrat beschlossen hat oder gem\u00e4ss der Variante Ihrer vorberatenden Kommission.</p>\n<p>Ihre Staatspolitische Kommission h\u00e4tte es sich einfach machen k\u00f6nnen, wenn sie sich der einen oder anderen Variante angeschlossen h\u00e4tte. Die nachfolgenden vier \u00dcberlegungen haben sie aber bewogen, den Varianten des Bundesrates und des Nationalrates eine eigene gegen\u00fcberzustellen:</p>\n<p>1. Der Katalog der Delikte, die zur obligatorischen Landesverweisung f\u00fchren, soll in enger Anlehnung und ankn\u00fcpfend an die neue Verfassungsbestimmung die Delikte auff\u00fchren, die auch aufgrund ihrer Schwere die obligatorische [PAGE 1237] Landesverweisung rechtfertigen. Delikte, die zu weit vom eigentlichen Anwendungsbereich der neuen Verfassungsbestimmung entfernt sind, wurden nicht in den Deliktskatalog aufgenommen. Verzichtet wurde auf die Aufnahme von Vergehen, ausgenommen die in Artikel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnten. Verzichtet wurde auch auf die Aufnahme von Antragsdelikten.</p>\n<p>2. Wie Artikel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung setzt der Deliktskatalog einen Schwerpunkt bei Gewalt- und Sexualstraftaten. Der Deliktskatalog umfasst dabei nicht nur die schwersten Straftaten, welche der in der Verfassung genannten vors\u00e4tzlichen T\u00f6tung, dem Raub oder der Vergewaltigung entsprechen. Er umfasst m\u00f6glichst alle Gewaltdelikte und alle Sexualstraftaten, die ein Verbrechen darstellen. Er umfasst zudem alle \u00fcbrigen in Artikel 121 Absatz 3 ausdr\u00fccklich genannten Straftaten wie den Menschenhandel, den Drogenhandel, das Einbruchsdelikt und den missbr\u00e4uchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. Gest\u00fctzt auf Absatz 4 werden zus\u00e4tzlich schwere Verm\u00f6gens- und Abgabendelikte in den Deliktskatalog aufgenommen.</p>\n<p>3. Alle Delikte werden in nur einem Deliktskatalog zusammengefasst, das heisst, es wird auf einen zweiten Deliktskatalog, wie vom Nationalrat beschlossen, verzichtet. Gem\u00e4ss diesem zweiten Katalog f\u00fchren einzelne Delikte nur zu einer Landesverweisung, wenn der T\u00e4ter vorbestraft ist.</p>\n<p>4. Die Landesverweisung soll bei allen Delikten 5 bis 15 Jahre dauern. Innerhalb dieses Rahmens soll den Strafbeh\u00f6rden die Praxisbildung \u00fcberlassen bleiben. </p>\n<p>Was sind die zus\u00e4tzlichen Pfeiler der Umsetzungsvariante, wie sie Ihnen Ihre Kommission vorschl\u00e4gt? Anstelle es dem freien Ermessen der Gerichte zu \u00fcberlassen, im Einzelfall eine Landesverweisung als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu klassieren - wie dies die nationalr\u00e4tliche Fassung vorsieht -, gibt die st\u00e4nder\u00e4tliche Variante der Umsetzung durch die Gerichte eine strenge und einschr\u00e4nkende Vorgabe, wie das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit angewendet werden darf. Demnach darf im Einzelfall von der Landesverweisung nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und zus\u00e4tzlich das \u00f6ffentliche Interesse an der Landesverweisung das private Interesse an einem Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen w\u00fcrde.</p>\n<p>Anders als der Bundesrat und der Nationalrat schlagen wir Ihnen vor, die nichtobligatorische Landesverweisung wieder einzuf\u00fchren. Der Richter soll damit zus\u00e4tzlich zu den obligatorischen Gr\u00fcnden, die zu einer Landesverweisung f\u00fchren, die M\u00f6glichkeit erhalten, auch bei leichten Delikten, insbesondere im Wiederholungsfall, die von der obligatorischen Landesverweisung nicht erfasst sind, eine Landesverweisung von 3 bis 15 Jahren zu verh\u00e4ngen. Damit k\u00f6nnen z. B. Kriminaltouristen erfasst werden, die wiederholt etwa einen einfachen Diebstahl begangen haben. Diese zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit bringt gegen\u00fcber den Varianten des Bundesrates und des Nationalrates eine Versch\u00e4rfung. </p>\n<p>Schliesslich erw\u00e4hne ich noch die von Ihrer Kommission mehrheitlich beantragte Streichung der vom Nationalrat eingef\u00fchrten Schlussbestimmung, wonach die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung erst nach R\u00fcckzug oder Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative publiziert werden darf.</p>\n<p>Demnach soll das Volk zuerst Gelegenheit haben, \u00fcber die gesetzgeberische Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu entscheiden, bevor allenfalls \u00fcber die Durchsetzungs-Initiative abgestimmt werden muss. Dieses Vorgehen liegt letztlich in der Logik der Durchsetzung-Initiative selbst.</p>\n<p>Lassen Sie mich noch kurz die Unterschiede und die Vorteile der Variante unserer Kommission im Vergleich zu den Varianten des Nationalrates und des Bundesrates ausf\u00fchren. Ich m\u00f6chte drei Argumente nennen, die gegen die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gem\u00e4ss Beschluss des Nationalrates sprechen:</p>\n<p>1. Der strikte Ausweisungsautomatismus in der Umsetzungsvariante des Nationalrates verst\u00f6sst gegen fundamentale Grunds\u00e4tze unseres Rechtsstaates und gegen das V\u00f6lkerrecht.</p>\n<p>2. Der Beschluss des Nationalrates geht zum Teil weit \u00fcber das hinaus, was f\u00fcr eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative notwendig ist. </p>\n<p>3. Der Nationalrat setzt nicht die Ausschaffungsinitiative um, sondern bereits die Durchsetzungs-Initiative, \u00fcber die wir bekanntlich ja noch nicht abgestimmt haben.</p>\n<p>Im Vergleich nun zum Entwurf des Bundesrates weist die Variante der Kommission des St\u00e4nderates folgende drei Vorteile auf: Die Variante der Kommission enth\u00e4lt einen umfassenderen Deliktskatalog als der Entwurf des Bundesrates, der Katalog umfasst insbesondere alle Verbrechen, bei denen Menschen an Leib und Leben oder in ihrer sexuellen Integrit\u00e4t verletzt oder gef\u00e4hrdet werden. Damit tr\u00e4gt er dem Kern der neuen Verfassungsbestimmungen, die auf Gewaltdelikte ausgerichtet sind, besser Rechnung. Die Variante der Kommission enth\u00e4lt eine strengere H\u00e4rtefallklausel als der Entwurf des Bundesrates. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Taten, die mit weniger als sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden. Damit kommt die Variante unserer Kommission dem in der neuen Verfassungsbestimmung angelegten Automatismus n\u00e4her. Weiter enth\u00e4lt die Variante der Kommission auch eine Regelung \u00fcber die nichtobligatorische Landesverweisung. Damit werden alle Ausl\u00e4nder, die eine Straftat begangen haben, von der strafrechtlichen Landesverweisung erfasst, entweder von der obligatorischen oder von der nichtobligatorischen. Diese Variante sieht somit eine umfassende und koordinierte L\u00f6sung f\u00fcr die strafrechtliche Landesverweisung vor.</p>\n<p>Noch zwei Worte zur Behandlung der Vorlage: Sie haben aus der Fahne ersehen k\u00f6nnen, dass bez\u00fcglich des Deliktskatalogs kein Minderheitsantrag vorliegt. Das heisst, dass sich an und f\u00fcr sich nur der Deliktskatalog des Bundesrates und jener Ihrer vorberatenden Kommission gegen\u00fcberstehen. Bei Artikel 66a Absatz 1ter hingegen, Sie sehen das auf Seite 6 der Fahne, stehen sich drei Antr\u00e4ge gegen\u00fcber. Es geht um die Abw\u00e4gung im Einzelfall. Der Antrag der Kommissionsmehrheit sieht eine rigide H\u00e4rtefallbestimmung vor. Die eine Minderheit m\u00f6chte ganz auf eine H\u00e4rtefallklausel verzichten, die andere Minderheit m\u00f6chte von klein auf im Inland aufgewachsenen Ausl\u00e4ndern eine Privilegierung einr\u00e4umen. Zus\u00e4tzlich liegt ein Einzelantrag F\u00f6hn auf dem Tisch, der den Deliktskatalog der Kommission um ein Delikt erg\u00e4nzen m\u00f6chte; wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.</p>\n<p>Ihre SPK empfiehlt Ihnen, den dritten Weg zu gehen, das heisst, ihrem eigenen Umsetzungsantrag zu folgen, weil dieser die Verfassungsnorm zur Ausschaffung straff\u00e4lliger Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder beachtet und massvoll umsetzt. Um es mit den Worten des Staatsrechtlers Kurt Eichenberger zu sagen: Die Schweiz ist ein \"Staat des Masses\", also ein Staat, der immer auf das Massvolle, das Angemessene ausgerichtet ist und jedes Extrem zu vermeiden versucht.</p>\n<p>Abschliessend empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission Eintreten auf die Vorlage und in der Folge Zustimmung zu den Antr\u00e4gen der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1418200626480)\/","End":"\/Date(1418201551860)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393487)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418200626480+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418201551860+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163689L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163689L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163689L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163689L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163689L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163689","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Aufgabe, die sich Ihnen heute stellt, ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer direkten Demokratie. Unsere direkte Demokratie besteht darin, dass die Bev\u00f6lkerung, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger das Recht haben, eine Volksinitiative anzunehmen oder abzulehnen. Die direkte Demokratie besteht weiter darin, dass das Parlament eine angenommene Volksinitiative, eine neue Verfassungsbestimmung in Form eines Gesetzes umsetzt, dass es festlegt, wie ein neuer Verfassungsartikel konkretisiert wird. Schliesslich hat die Bev\u00f6lkerung die M\u00f6glichkeit, gegen dieses Gesetz anzutreten, es allenfalls abzulehnen. Das sind die Schritte, die in unserer direkten Demokratie vorgesehen sind.</p>\n<p>Wenn Sie als gesetzgebende Beh\u00f6rde einen Verfassungsartikel umsetzen, handeln Sie aber nicht einfach im luftleeren Raum, sondern Sie alle, und auch die Mitglieder des Bundesrates, haben geschworen oder ein Gel\u00fcbde abgelegt, dass Sie die Bundesverfassung beachten. Das ist die Grundlage, und die Bundesverfassung setzt auch gewisse Vorgaben und gewisse Grenzen. Sie sind also die H\u00fcter der Bundesverfassung, weil wir ja bekanntlich kein Verfassungsgericht kennen.</p>\n<p>Wir haben es heute mit einem neuen Verfassungsartikel nach der Annahme der Ausschaffungs-Initiative zu tun. Jetzt geht es darum, diesen neuen Verfassungsartikel in der Form eines Gesetzes umzusetzen. Aber wir haben eben auch die anderen Artikel der Bundesverfassung, die Artikel, die besagen, dass staatliches Handeln immer verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein muss. Wir haben auch den Verfassungsartikel, der besagt, dass wir das V\u00f6lkerrecht beachten m\u00fcssen. Das steht auch in der Bundesverfassung. Alle diese Artikel wurden von Volk und St\u00e4nden angenommen - nicht nur die Ausschaffungs-Initiative, sondern alle Artikel.</p>\n<p>Vor der Abstimmung \u00fcber die Ausschaffungs-Initiative war wohl wirklich allen klar: Wenn diese Initiative angenommen wird, dann steht dieser neue Verfassungsartikel in einem Spannungsfeld zu bereits bestehenden Verfassungsartikeln. Das ist nicht etwas grundlegend Neues. Aber es war klar, dass dann der Gesetzgeber eine L\u00f6sung finden muss, wie er in diesem Spannungsfeld von sich zum Teil widersprechenden Verfassungsartikeln in einem Gesetz den neuen Verfassungsartikel unter Ber\u00fccksichtigung anderer bestehender Verfassungsartikel umsetzt.</p>\n<p>Was will der neue Verfassungsartikel gem\u00e4ss der Annahme der Ausschaffungs-Initiative? Er will, dass Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, ausgeschafft werden, des Landes verwiesen werden, automatisch des Landes verwiesen werden. Das steht so geschrieben, verschiedene von Ihnen haben es jetzt auch vorgelesen. Die Initianten haben es selber auch so ins Abstimmungsb\u00fcchlein geschrieben, sie haben von \"schweren Verbrechen\" gesprochen; dreimal haben sie das Wort verwendet. Sie haben auch nicht das Wort \"Vergehen\" verwendet, sie haben nicht das Wort \"Antragsdelikt\" verwendet, sondern sie haben ausschliesslich von \"schweren Verbrechen\" gesprochen.</p>\n<p>Nun muss der Gesetzgeber erstens in einem Deliktskatalog definieren, was diese schweren Verbrechen sind, die dann eben zu einem Landesverweis f\u00fchren. Und er muss gleichzeitig aufzeigen, wie er das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip trotzdem ber\u00fccksichtigen kann und wie er auch dem V\u00f6lkerrecht Rechnung tragen wird.</p>\n<p>Nun, der Bundesrat hat diese Arbeit gemacht, wie es sein Auftrag ist. Er hat einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet, er hat den Initianten die M\u00f6glichkeit gegeben, ihren Entwurf auszuarbeiten, und er hat beide Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Auch das ist ein Teil unseres direktdemokratischen Vorgehens: Wir geben Gesetzesvorschl\u00e4ge zuerst in eine Vernehmlassung, in der sich Parteien und Verb\u00e4nde dazu \u00e4ussern k\u00f6nnen. Die Variante der Initianten wurde in der Vernehmlassung massiv und breit abgelehnt. Der Bundesrat hat dann eben seine Aufgaben gemacht. Er ist, nach den klaren Aussagen auch in der Vernehmlassung, mit seinem Entwurf weitergegangen. Dieser Entwurf wurde unter anderem von zwanzig Kantonen unterst\u00fctzt. Der Bundesrat hat Ihnen den entsprechenden Entwurf nun unterbreitet. </p>\n<p>Dieser Entwurf enth\u00e4lt einen Deliktskatalog, der die schweren Verbrechen definiert. Er enth\u00e4lt auch die Vergehen, die bereits im Verfassungstext der Ausschaffungs-Initiative genannt wurden: den Einbruchdiebstahl und den missbr\u00e4uchlichen Bezug von Sozialversicherungsleistungen. Weiter hat der Bundesrat gesagt, dass in schweren F\u00e4llen die Landesverweisung in der Regel automatisch erfolgen muss. Der einzige Fall, in dem abgewogen werden muss, das heisst, in dem von einer Landesverweisung abgesehen werden kann, liegt gem\u00e4ss Fassung des Bundesrates dann vor, wenn Menschenrechtsgarantien schwerwiegend verletzt werden.</p>\n<p>Der Bundesrat ist bereits ans Limit gegangen. Man kann auch sagen: Er hat bereits eine erste Grenze \u00fcberschritten. Nur wenn bei der Ausweisung schwere Verletzungen von Menschenrechtsgarantien vorliegen, muss, wenn es sich bei den Delikten um schwere Verbrechen handelt, von einer Landesverweisung abgesehen werden. Der Bundesrat hat die Schwere der Verbrechen hier so definiert, dass er gesagt hat: Das sind Verurteilungen zu Strafen von \u00fcber sechs Monaten. Bei Verurteilungen zu Strafen unter sechs Monaten hat der Bundesrat gesagt: Es muss ein \u00f6ffentliches Interesse an einer Landesverweisung \u00fcberwiegen. Bei Kriminaltouristen zum Beispiel sind wir der Meinung, dass ein \u00f6ffentliches Interesse in der Regel \u00fcberwiegt, das heisst, dass auch bei einer Verurteilung zu Strafen unter sechs Monaten eine Landesverweisung ausgesprochen wird.</p>\n<p>Ich bin der Meinung: Damit hat der Bundesrat das umgesetzt, was die Initianten verlangt haben, n\u00e4mlich dass bei schweren Verbrechen eine Landesverweisung erfolgt. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch dem V\u00f6lkerrecht Beachtung geschenkt, wie das in der Bundesverfassung steht, und gesagt: Nur bei schweren Menschenrechtsverletzungen m\u00fcsste von einer Landesverweisung abgesehen werden.</p>\n<p>Der Nationalrat hat nicht die angenommene Volksinitiative umgesetzt, sondern er hat eine Initiative umgesetzt, \u00fcber die die Bev\u00f6lkerung noch gar nicht abgestimmt hat. Das ist schon eine sehr spezielle Haltung, auch im Umgang mit Volksrechten, im Umgang mit dem direktdemokratischen System. Der Gesetzgeber setzt angenommene Volksinitiativen um, aber nicht potenziell angenommene Initiativen, bei denen die Unterschriften zusammengekommen sind, die aber der Bev\u00f6lkerung noch gar nicht vorgelegt wurden. Der Nationalrat hat sich mit seinem Gesetzentwurf von der Ausschaffungs-Initiative entfernt, und zwar in einer Art und Weise, bei der er selbst den Aussagen der Initianten widerspricht. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Der Nationalrat hat in seinem Gesetzentwurf festgelegt, dass bei schweren Verbrechen die Landesverweisung mindestens 10 Jahre sein muss. Bei der Ausschaffungsinitiative - im angenommenen Verfassungstext - steht aber mindestens 5 Jahre. Es gibt wirklich keinen Grund, dass man hier die Mindestdauer pl\u00f6tzlich verdoppelt.</p>\n<p>Ein weiteres Beispiel: Der Nationalrat hat gesagt, dass die automatische Landesverweisung auch bei Vergehen erfolgen muss, sogar bei Antragsdelikten, wenn eine Vorbestrafung vorliegt. Stellen Sie sich einmal vor, was das bedeutet! Ein Antragsdelikt heisst ja, dass es nur zu einer Verurteilung kommt, wenn jemand einen Antrag stellt. Das heisst, es kann sein, dass jemand bei einer Person einen Antrag stellt, bei einer anderen nicht. Im schlimmsten Fall - stellen Sie sich das vor! - bezahlt man dem Nachbarn etwas, damit er [PAGE 1246] keine Anzeige erstattet. Das Ganze steht im Zusammenhang mit einer Landesverweisung; wir sprechen hier nicht von Ordnungsbussen, wir sprechen von Landesverweisung. Stellen Sie sich vor: Antragsdelikte, die zu einer Landesverweisung f\u00fchren k\u00f6nnen! Das hat mit der angenommenen Ausschaffungs-Initiative \u00fcberhaupt nichts mehr zu tun; das widerspricht den Aussagen der Initianten, die sie vor der Abstimmung im Abstimmungsb\u00fcchlein gemacht haben.</p>\n<p>Ich glaube, es gibt auch in der Politik, bei allen unterschiedlichen Haltungen, einfach noch eine Lauterkeit bez\u00fcglich Aussagen, auf die sich die Bev\u00f6lkerung verlassen k\u00f6nnen muss. Die Bev\u00f6lkerung verl\u00e4sst sich selbstverst\u00e4ndlich auf den Text, der zur Abstimmung kommt. Daran sind wir alle gebunden. Aber die Bev\u00f6lkerung soll sich auch auf Aussagen der Initianten verlassen k\u00f6nnen, die sie im Abstimmungsb\u00fcchlein machen, weil wir ja von der Bev\u00f6lkerung erwarten, dass sie sich informiert, dass sie sich eine Meinung bildet, dass sie liest, was im Abstimmungsb\u00fcchlein steht. Nach Annahme einer Initiative etwas zu beschliessen, das sich von dem entfernt oder dem sogar widerspricht, ist, glaube ich, f\u00fcr unser direktdemokratisches System sch\u00e4dlich.</p>\n<p>Ihre Kommission hat einen eigenen Weg gesucht. Ich muss Ihnen sagen, dass ich gr\u00f6ssten Respekt vor der Ernsthaftigkeit habe, mit der Ihre Kommission diese Arbeit gemacht hat - ich habe gr\u00f6ssten Respekt. Wenn Sie anschauen, mit welchem Resultat Ihre Kommission den Entscheid gef\u00e4llt hat, n\u00e4mlich mit 11 zu 1 Stimmen, dann muss man anerkennen, dass hier genau eine Arbeit geleistet wurde, die unser demokratisches System auszeichnet. Man hat n\u00e4mlich bei einem h\u00f6chst kontroversen Thema intensiv gearbeitet und versucht, einen L\u00f6sungsvorschlag zu finden, hinter dem unterschiedlichste politische Haltungen stehen k\u00f6nnen. Das ist eine Leistung, die ich anerkenne. Die Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels, die Ihre Kommission vorschl\u00e4gt, wurde bereits vom Kommissionssprecher und von verschiedenen Kommissionsmitgliedern vorgestellt. Ich werde nicht mehr im Detail darauf eingehen.</p>\n<p>Man kann sagen, dass der Deliktskatalog, den Ihre Kommission vorschl\u00e4gt, alle Verbrechen, bei denen Menschen an Leib und Leben und in ihrer sexuellen Integrit\u00e4t verletzt oder gef\u00e4hrdet werden, beinhaltet. Das entspricht sicher dem, was im Initiativtext bzw. in der Ausschaffungs-Initiative stand. Er enth\u00e4lt aber keine Delikte, die eben nur Vergehen oder sogar nur Antragsdelikte sind. Ich denke, auch das entspricht eben auch dem Willen, der in der Ausschaffungs-Initiative respektive in diesem neuen Verfassungstext zum Ausdruck kommt. Ihre Kommission hat also auf der Basis der geltenden Bundesverfassung eine L\u00f6sung gesucht. Insofern ist der Vorschlag Ihrer Kommission zu begr\u00fcssen.</p>\n<p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Unterschied zwischen dem bundesr\u00e4tlichen Vorschlag und demjenigen Ihrer Kommission eigentlich insbesondere darin besteht, wie man mit der Frage der H\u00e4rtef\u00e4lle umgeht. Da kann man, denke ich, mit zwei verschiedenen L\u00f6sungen an diese Frage herangehen. Der Bundesrat - ich habe es Ihnen gesagt - macht die Unterscheidung bei Verurteilungen zu sechs Monaten Strafe. Ihre Kommission hat vorgeschlagen, eine H\u00e4rtefallklausel in den Gesetzestext aufzunehmen. Der entsprechende Text ist pr\u00e4zise formuliert und besagt, dass eine solche H\u00e4rtefallklausel in Ausnahmef\u00e4llen zur Anwendung kommt - ich denke, Sie kommen in der Detailberatung dann noch auf die genaue Ausgestaltung zu sprechen. Ich bin der Meinung, dass beide L\u00f6sungen m\u00f6glich sind. Der Bundesrat h\u00e4lt zwar an seiner L\u00f6sung fest, aber ich anerkenne, dass Ihre Kommission hier sicher auch einen gangbaren Weg gefunden hat.</p>\n<p>Nun noch etwas zu den Zahlen: Es wurde bereits gesagt, dass sich die Initianten ja im Abstimmungsb\u00fcchlein auch zu den Zahlen ge\u00e4ussert haben. Sie sprechen von rund 1500 Ausschaffungen im Jahr. In der Zwischenzeit ist ein eigentlicher Wettbewerb entstanden, wer es zu mehr Ausschaffungen bringt. Ich finde das unw\u00fcrdig. Wir sprechen von Menschen. Und wenn Sie schon von Ausschaffungen und dann sogar von 11 000 oder 18 000 Ausschaffungen sprechen, dann m\u00f6chte ich einfach darauf hinweisen, dass Sie hier verschiedene Menschen in den gleichen Topf werfen: M\u00f6rder, Vergewaltiger, Menschen, die einen Joint geraucht haben oder solche die eine h\u00f6here Geschwindigkeits\u00fcberschreitung begangen haben - einfach alle in den gleichen Topf! Und dann h\u00e4ngen Sie noch das Etikett \"Ausl\u00e4nder\" daran und denken, das w\u00fcrde den Leuten noch gefallen. Ich finde das wirklich unw\u00fcrdig, ich muss das sagen. Und ich hoffe, dass diese Zahlenstreitereien aufh\u00f6ren, weil auch die Bev\u00f6lkerung will, dass Ausl\u00e4nder, die ein schweres Verbrechen begangen haben, ausgeschafft werden. Das ist der Inhalt der Initiative, und nicht ein Wettbewerb, wer hier mehr Ausschaffungsf\u00e4lle produzieren kann. </p>\n<p>Eine Bemerkung noch, wenn man schon so viele Ausschaffungen m\u00f6chte und das Gef\u00fchl hat, man k\u00f6nne sich mit m\u00f6glichst vielen Ausschaffungen beliebt machen: Sie haben letzte Woche im Budget, es wurde erw\u00e4hnt, 120 Millionen Franken f\u00fcr 500 Haftpl\u00e4tze gesprochen. Haben Sie einmal gerechnet, was dann 11 000 oder 18 000 Haftpl\u00e4tze kosten w\u00fcrden? Ich habe es nicht ausgerechnet, aber ich denke, schon nur dieser Hinweis zeigt, wie absurd solche Zahlenspielereien sind - und hier geht es um Menschen.</p>\n<p>Noch eine Bemerkung zum Nationalrat: Dem Nationalrat war es mit seiner Regelung, mit seinem Automatismus f\u00fcr all diese F\u00e4lle auch nicht wohl, das kann ich Ihnen sagen. Lesen Sie das in der Debatte nach! Im Nationalrat hat man gesagt, wenn es angesichts von Bagatelldelikten oder Verst\u00f6ssen um grundlegende Prinzipien der Bundesverfassung oder um Verletzungen der EMRK gehe, m\u00fcssten halt die Richter schauen. So hat man im Nationalrat argumentiert. Man hat nicht gesagt, man k\u00fcmmere sich nicht um die H\u00e4rtef\u00e4lle. Man hat durchaus \u00fcber H\u00e4rtef\u00e4lle gesprochen, aber man hat einfach gesagt, das sollten die Richter in Lausanne oder allenfalls in Strassburg regeln.</p>\n<p>Wenn nun aber der Gesetzgeber legiferiert und gleichzeitig hofft, dass der Richter seine Gesetze dann nicht anwendet, sind wir institutionell am Ende. Dann haben wir ein gr\u00f6sseres Problem. Dann schafft man einen Richterstaat, den niemand will. Werden die Gerichte in eine solche Rolle gedr\u00e4ngt, dann ist das Problem, dass sie rasch ihre Legitimit\u00e4t verlieren, weil sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht umsetzen. Der Grundsatz der Gewaltenteilung, der ja ein wichtiges Prinzip unseres Rechtsstaates ist, verlangt aber vom Gesetzgeber - also von Ihnen, meine Damen und Herren! -, dass er Gesetze erl\u00e4sst, die angewendet werden k\u00f6nnen und auch angewendet werden. Das Parlament selbst muss also Widerspr\u00fcche zwischen Verfassung und Gesetz vermeiden und darf die Gerichte nicht mit einem Dilemma konfrontieren, das sie letztlich gar nicht aufl\u00f6sen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie auch, dem Bundesrat zu folgen. Ich habe Ihnen aber signalisiert, dass ich auch den Entwurf Ihrer Kommission als gangbaren Weg erachte. Ich bitte Sie, Ihren Beitrag zu leisten mit der Ernsthaftigkeit, die die direkte Demokratie vom Parlament verlangt, damit wir das umsetzen, was die Bev\u00f6lkerung von uns erwartet. Damit beachten wir aber gleichzeitig auch das V\u00f6lkerrecht und tun das, was die Bundesverfassung von uns verlangt - n\u00e4mlich Gesetze erlassen, die dann auch angewendet werden.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":13,"Start":"\/Date(1418206459610)\/","End":"\/Date(1418207460693)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393533)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418206459610+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418207460693+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163690L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163690L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163690L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163690L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163690L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163690","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":3916,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen</i></p>\n<p><i>L'entr\u00e9e en mati\u00e8re est d\u00e9cid\u00e9e sans opposition</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Schweizerisches Strafgesetzbuch und Milit\u00e4rstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV \u00fcber die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder)</b></p>\n<p><b>Code p\u00e9nal et Code p\u00e9nal militaire (Mise en oeuvre de l'art. 121 al. 3-6 Cst. relatif au renvoi des \u00e9trangers criminels)</b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Detailberatung - Discussion par article</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS] [PAGE 1247] </p>\n<p><b>Titre et pr\u00e9ambule, ch. I introduction</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. 1 Art. 66a</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Titel</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. Obligatorische Landesverweisung</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>... unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Strafe f\u00fcr 5-15 Jahre aus der Schweiz:</p>\n<p>a. vors\u00e4tzliche T\u00f6tung (Art. 111), Mord (Art. 112), Totschlag (Art. 113), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115), strafbarer Schwangerschaftsabbruch (Art. 118 Abs. 1, 2);</p>\n<p>abis.<i> </i>schwere K\u00f6rperverletzung (Art. 122), Verst\u00fcmmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 Abs. 1), Aussetzung (Art. 127), Gef\u00e4hrdung des Lebens (Art. 129), Angriff (Art. 134);</p>\n<p>ater. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2, 3), Raub (Art. 140), gewerbsm\u00e4ssiger Betrug (Art. 146 Abs. 2), gewerbsm\u00e4ssiger betr\u00fcgerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2), gewerbsm\u00e4ssiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2-4), gewerbsm\u00e4ssiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2), gewerbsm\u00e4ssige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2);</p>\n<p>b. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>c. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>d. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>dbis. Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a), Menschenhandel (Art. 182), Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung (Art. 183), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung (Art. 184), Geiselnahme (Art. 185);</p>\n<p>dter. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1), sexuelle N\u00f6tigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Sch\u00e4ndung (Art. 191), F\u00f6rderung der Prostitution (Art. 195), Pornografie (Art. 197 Abs. 4 zweiter Satz);</p>\n<p>dtera. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1, 2), vors\u00e4tzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 Abs. 1), Gef\u00e4hrdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1), vors\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdung ohne verbrecherische Absicht (Art. 225 Abs. 1), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226), Gef\u00e4hrdung durch Kernenergie, Radioaktivit\u00e4t und ionisierende Strahlen (Art. 226bis), strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 226ter), vors\u00e4tzliches Verursachen einer \u00dcberschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 Ziff. 1 Abs. 1), vors\u00e4tzliche Besch\u00e4digung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 228 Ziff. 1 Abs. 1);</p>\n<p>dterb. vors\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdung durch gentechnisch ver\u00e4nderte oder pathogene Organismen (Art. 230bis Abs. 1), vors\u00e4tzliches Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1), vors\u00e4tzliche Trinkwasserverunreinigung (Art. 234 Abs. 1);</p>\n<p>dterc. qualifizierte St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 1 Abs. 2), vors\u00e4tzliche St\u00f6rung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 1);</p>\n<p>dterd. strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis Abs. 1, 3), Beteiligung an oder Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter), Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies);</p>\n<p>dquater. V\u00f6lkermord (Art. 264), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a), schwere Verletzungen der Genfer Konventionen (Art. 264c), andere Kriegsverbrechen (Art. 264d-264h);</p>\n<p>dquinquies. vors\u00e4tzliche Widerhandlung gegen Artikel 116 Absatz 3 oder Artikel 118 Absatz 3 des Ausl\u00e4ndergesetzes vom 16. Dezember 2005;</p>\n<p>...</p>\n<p><i>Abs. 1bis, 1ter</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausl\u00e4ndern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.</p>\n<p><i>Abs. 1quater</i></p>\n<p>Von einer Landesverweisung kann ferner abgesehen werden, wenn ...</p>\n<p><i>Abs. 2-4</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit I</i></p>\n<p>(Rechsteiner Paul, Cramer, St\u00f6ckli)</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde und die \u00f6ffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegen\u00fcber den privaten Interessen des Ausl\u00e4nders am Verbleib in der Schweiz nicht \u00fcberwiegen. Von einer Ausweisung wird abgesehen, wenn der Betroffene von klein auf im Inland aufgewachsen und langj\u00e4hrig rechtm\u00e4ssig hier niedergelassen ist.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit II</i></p>\n<p>(F\u00f6hn)</p>\n<p><i>Abs. 1tera</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag F\u00f6hn</i></p>\n<p><i>Abs. 1 Bst. dsexies</i></p>\n<p>dsexies. Teilnahme an terroristischen Aktivit\u00e4ten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 1 art. 66a</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p><i>Titre</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. Expulsion obligatoire</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>... quelle que soit la quotit\u00e9 de la peine prononc\u00e9e \u00e0 son encontre, pour une dur\u00e9e de cinq \u00e0 quinze ans:</p>\n<p>a. meurtre (art. 111), assassinat (art. 112), meurtre passionnel (art. 113), incitation et assistance au suicide (art. 115), interruption de grossesse punissable (art. 118 al. 1, 2);</p>\n<p>abis. l\u00e9sions corporelles graves (art. 122), mutilation d'organes g\u00e9nitaux f\u00e9minins (art. 124 al. 1), exposition (art. 127), mise en danger de la vie d'autrui (art. 129), agression (art. 134);</p>\n<p>ater. abus de confiance qualifi\u00e9 (art. 138 ch. 2), vol qualifi\u00e9 (art. 139 ch. 2, 3), brigandage (art. 140), escroquerie par m\u00e9tier (art. 146 al. 2), utilisation frauduleuse d'un ordinateur par m\u00e9tier (art. 147 al. 2), abus de cartes-ch\u00e8ques ou de cartes de cr\u00e9dit par m\u00e9tier (art. 148 al. 2), extorsion et chantage qualifi\u00e9s (art. 156 ch. 2-4), usure par m\u00e9tier (art. 157 ch. 2), recel par m\u00e9tier (art. 160 ch. 2);</p>\n<p>b. Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>c. Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>d. Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>dbis. mariage forc\u00e9, partenariat forc\u00e9 (art. 181a), traite d'\u00eatre humains (art. 182), s\u00e9questration et enl\u00e8vement (art. 183), s\u00e9questration et enl\u00e8vement qualifi\u00e9s (art. 184), prise d'otage (art. 185);</p>\n<p>dter. actes d'ordre sexuel avec des enfants (art. 187 ch. 1), contrainte sexuelle (art. 189), viol (art. 190), actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de r\u00e9sistance (art. 191), encouragement \u00e0 la prostitution (art. 195), pornographie (art. 197 al. 4 deuxi\u00e8me phrase); [PAGE 1248] </p>\n<p>dtera. incendie intentionnel (art. 221 al. 1, 2), explosion intentionnelle (art. 223 ch. 1 al. 1), emploi, avec dessein d\u00e9lictueux, d'explosifs ou de gaz toxiques (art. 224 al. 1), emploi intentionnel sans dessein d\u00e9lictueux (art. 225 al. 1), fabriquer, dissimuler et transporter des explosifs ou des gaz toxiques (art. 226); danger imputable \u00e0 l'\u00e9nergie nucl\u00e9aire, \u00e0 la radioactivit\u00e9 et aux rayonnements ionisants (art. 226bis), actes pr\u00e9paratoires punissables (art. 226ter), inondation, \u00e9croulement caus\u00e9s intentionnellement (art. 227 ch. 1 al. 1), dommages intentionnels aux installations \u00e9lectriques, travaux hydrauliques et ouvrages de protection (art. 228 ch. 1 al. 1);</p>\n<p>dterb. mise en danger intentionnelle par des organismes g\u00e9n\u00e9tiquement modifi\u00e9s ou pathog\u00e8nes (art. 230bis al. 1), propagation intentionnelle d'une maladie de l'homme (art. 231 ch. 1), contamination intentionnelle d'eau potable (art. 234 al. 1);</p>\n<p>dterc. entrave qualifi\u00e9e de la circulation publique (art. 237 ch. 1 al. 2), entrave intentionnelle au service des chemins de fer (art. 238 al. 1);</p>\n<p>dterd. actes pr\u00e9paratoires d\u00e9lictueux (art. 260bis al. 1, 3), participation ou soutien \u00e0 une organisation criminelle (art. 260ter), mise en danger de la s\u00e9curit\u00e9 publique au moyen d'armes (art. 260quater), financement du terrorisme (art. 260quinquies);</p>\n<p>dquater. g\u00e9nocide (art. 264), crimes contre l'humanit\u00e9 (art. 264a), infractions graves aux conventions de Gen\u00e8ve (art. 264c), autres crimes de guerre (art. 264d-264h);</p>\n<p>dquinquies. infraction intentionnelle \u00e0 l'article 116 alin\u00e9a 3 ou 118 alin\u00e9a 3 de la loi f\u00e9d\u00e9rale du 16 d\u00e9cembre 2005 sur les \u00e9trangers;</p>\n<p>...</p>\n<p><i>Al. 1bis, 1ter</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Le juge peut exceptionnellement renoncer \u00e0 une expulsion lorsque celle-ci mettrait l'\u00e9tranger dans une situation personnelle grave et que les int\u00e9r\u00eats publics \u00e0 l'expulsion ne l'emportent pas sur l'int\u00e9r\u00eat de l'\u00e9tranger \u00e0 demeurer en Suisse. A cet \u00e9gard, il tiendra compte de la situation particuli\u00e8re de l'\u00e9tranger qui est n\u00e9 ou qui a grandi en Suisse.</p>\n<p><i>Al. 1quater</i></p>\n<p>Le juge peut \u00e9galement renoncer \u00e0 l'expulsion si ...</p>\n<p><i>Al. 2-4</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 I</i></p>\n<p>(Rechsteiner Paul, Cramer, St\u00f6ckli)</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Le juge peut exceptionnellement renoncer \u00e0 une expulsion lorsque celle-ci mettrait l'\u00e9tranger dans une situation personnelle grave et que les int\u00e9r\u00eats publics \u00e0 l'expulsion ne l'emportent pas sur l'int\u00e9r\u00eat de l'\u00e9tranger \u00e0 demeurer en Suisse. Le juge renonce \u00e0 une expulsion si la personne concern\u00e9e a grandi dans le pays et y est l\u00e9galement \u00e9tablie depuis de longues ann\u00e9es.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9 II</i></p>\n<p>(F\u00f6hn)</p>\n<p><i>Al. 1tera</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition F\u00f6hn</i></p>\n<p><i>Al. 1 let. dsexies</i></p>\n<p>dsexies. participation \u00e0 des activit\u00e9s terroristes ou \u00e0 des op\u00e9rations de combat en Suisse ou \u00e0 l'\u00e9tranger.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Le pr\u00e9sident</b> (H\u00eache Claude, pr\u00e9sident): A l'article 66a, nous menons d'abord une discussion sur l'ensemble de l'article, puis il y aura trois votes. Le Conseil f\u00e9d\u00e9ral maintient son concept. Le premier vote opposera donc le concept du Conseil f\u00e9d\u00e9ral \u00e0 celui de la majorit\u00e9, sans l'alin\u00e9a 1tera. Le deuxi\u00e8me vote portera sur la proposition F\u00f6hn \u00e0 l'alin\u00e9a 1 lettre dsexies. Le troisi\u00e8me vote portera sur l'alin\u00e9a 1tera o\u00f9 l'on trouve une proposition de minorit\u00e9 I (Rechsteiner Paul) et une proposition de minorit\u00e9 II (F\u00f6hn).</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Claude","SpeakerLastName":"H\u00eache","SpeakerFullName":"H\u00eache Claude","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":26,"CantonName":"Jura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":14,"Start":"\/Date(1418207460693)\/","End":"\/Date(1418207533550)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393533)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418207460693+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418207533550+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163691L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163691L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163691L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163691L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163691L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163691","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Erschrecken Sie nicht \u00fcber den Umfang bzw. die Dicke der Fahne, denn alles, was ins Strafgesetzbuch geh\u00f6rt, geh\u00f6rt analog auch ins Milit\u00e4rstrafgesetz. Die jeweiligen Konzepte wiederholen sich. </p>\n<p>Es wurde zu Recht gesagt: Wir m\u00fcssen uns entscheiden, ob wir jetzt dem Bundesrat oder - wie es Ihnen die vorberatende Kommission vorschl\u00e4gt - dem neugeschaffenen Weg gem\u00e4ss Ihrer Kommission folgen wollen. Entscheiden wir uns f\u00fcr die Version der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission, ist \u00fcber den Einzelantrag F\u00f6hn zu entscheiden, welcher den Deliktskatalog in einem Punkt erg\u00e4nzt haben m\u00f6chte. Bei der Frage der Einzelfallgerechtigkeit werden drei Antr\u00e4ge einander gegen\u00fcberstehen: der Antrag einer Minderheit II (F\u00f6hn), welche keine H\u00e4rtefallklausel m\u00f6chte, der Antrag der Kommissionsmehrheit auf einen relativ rigiden Ausnahmetatbestand und der Antrag der Minderheit I (Rechsteiner Paul) auf eine H\u00e4rtefallbestimmung, die etwas weiter geht als diejenige der Kommissionsmehrheit. Das sind die Entscheidungen, die zu f\u00e4llen sind.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte ganz zu Beginn etwas zum Deliktskatalog gem\u00e4ss Variante der St\u00e4nderatskommission sagen, vor allem auch zuhanden der Materialien. Der neue Deliktskatalog nach der Variante der Kommission des St\u00e4nderates setzt sich wie folgt zusammen: Delikte gegen Leib und Leben, alle Delikte gegen die Freiheit, gegen die sexuelle Integrit\u00e4t und gegen den \u00f6ffentlichen Frieden, V\u00f6lkermord, Delikte gegen die Menschlichkeit und Kriegsdelikte, die ein Verbrechen darstellen. Delikte gegen das Verm\u00f6gen stehen ja nicht unbedingt im Fokus der neuen Verfassungsbestimmung, sie werden daher nur in den Deliktskatalog aufgenommen, wenn sie ein schweres Verbrechen darstellen, das mit einer H\u00f6chststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist. Eine Ausnahme bildet der Einbruch, der in den neuen Verfassungsbestimmungen ausdr\u00fccklich genannt wird. Die gemeingef\u00e4hrlichen Delikte, die Delikte gegen die \u00f6ffentliche Gesundheit, gegen den \u00f6ffentlichen Verkehr und gegen den \u00f6ffentlichen Frieden wurden aufgenommen, so weit es Verbrechen sind, die Leib und Leben von Menschen gef\u00e4hrden.</p>\n<p>Delikte, die zu weit weg vom eigentlichen Anwendungsbereich der neuen Verfassungsbestimmungen sind, wurden nicht in den Deliktskatalog aufgenommen, auch wenn es sich um Verbrechen handelt. Delikte, die nur Vergehen darstellen, werden grunds\u00e4tzlich nicht in den Deliktskatalog aufgenommen; eine Ausnahme bilden die Vergehen, die gest\u00fctzt auf Artikel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung aufgenommen werden m\u00fcssen: Es handelt sich um den missbr\u00e4uchlichen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe sowie um den Hausfriedensbruch als die das Einbruchsdelikt konstituierende Straftat. </p>\n<p>Schliesslich noch, damit Koh\u00e4renz mit dem Delikt des missbr\u00e4uchlichen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe erreicht wird, wurden gem\u00e4ss dem gleichlautenden Entwurf des Bundesrates auch Abgabedelikte in den st\u00e4nder\u00e4tlichen Deliktskatalog aufgenommen. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates werden die Delikte, f\u00fcr die eine Mindeststrafe von einem Jahr und eine H\u00f6chststrafe von f\u00fcnf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist, nicht als schwere Verbrechen eingestuft; betroffen sind die Artikel 144 Absatz 3, 144bis Ziffer 1 zweiter Satz und Ziffer 2 zweiter Satz sowie Artikel 158 Ziffer 1 dritter Satz des Strafgesetzbuches.</p>\n<p>Dies sind, zusammenfassend und zuhanden der Materialien, die \u00dcberlegungen, aus denen der Deliktskatalog unserer vorberatenden Kommission so ausgefallen ist.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":15,"Start":"\/Date(1418207533550)\/","End":"\/Date(1418207814160)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418207533550+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418207814160+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163692L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163692L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163692L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163692L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163692L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163692","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich glaube, wir haben vorhin bei der Eintretensdebatte die Unterschiede zwischen den Deliktskatalogen im Wesentlichen bereits aufgezeigt. Ich m\u00f6chte Ihnen nur kurz drei konkrete Beispiele zeigen, weil ich denke, anhand von konkreten Beispielen wird vielleicht besser sichtbar, wo die Unterschiede zwischen den [PAGE 1249] verschiedenen Konzepten in den Auswirkungen wirklich liegen.</p>\n<p>Ein erstes Beispiel: Eine franz\u00f6sische Gesch\u00e4ftsfrau, die wegen versuchter qualifizierter ungetreuer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu einer bedingten Strafe von neun Monaten verurteilt wird, m\u00fcsste nach allen drei Varianten - des Bundesrates, des Nationalrates und Ihrer Kommission - die Schweiz f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre verlassen, und zwar auch dann, wenn die Zukunftsprognose gut w\u00e4re. Aber lassen wir das. Das w\u00e4re die Folge aller drei Varianten.</p>\n<p>Ein zweites Beispiel ist ein Familienvater aus Portugal, der seit vielen Jahren mit seiner Familie in der Schweiz lebt und in seinem Heimatland keine sozialen Bindungen mehr hat. Nehmen wir an, dass er als Verm\u00f6gensverwalter wegen Veruntreuung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird. Er m\u00fcsste in der Regel nach allen drei Varianten die Schweiz verlassen. Nach dem Entwurf des Bundesrates k\u00f6nnte das Gericht aber von einer Landesverweisung absehen, wenn sonst das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens \"schwerwiegend\" verletzt w\u00fcrde. Nach dem Beschluss des Nationalrates m\u00fcsste er die Schweiz auf jeden Fall verlassen - unabh\u00e4ngig davon, was mit seiner Familie passiert. Gem\u00e4ss der von Ihrer Kommission beantragten Variante k\u00f6nnte das Gericht von einer Landesverweisung absehen, wenn das f\u00fcr den Ausl\u00e4nder \"einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall\" bewirken w\u00fcrde. Diese Beispiele zeigen, dass der Entwurf des Bundesrates und die von Ihrer Kommission beantragte Variante im Bereich der Strafen \u00fcber sechs Monaten zu \u00e4hnlichen Ergebnissen f\u00fchren k\u00f6nnten.</p>\n<p>Anders sieht es im Bereich der vergleichsweise leichteren Strafen aus, also zum Beispiel dann, wenn eine junge T\u00fcrkin aus jugendlichem \u00dcbermut ins Nachbarhaus einbricht und dort aus dem Velokeller ein Fahrrad stiehlt. Gem\u00e4ss dem Entwurf des Bundesrates w\u00fcrde sie nicht zwingend des Landes verwiesen, weil ein Gericht in solchen F\u00e4llen \u00fcblicherweise keine Strafe von mehr als sechs Monaten ausspricht. Eine Landesverweisung w\u00e4re nur dann angezeigt, wenn ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse bestehen w\u00fcrde. Gem\u00e4ss dem Beschluss des Nationalrates m\u00fcsste sie des Landes verwiesen werden. Auch gem\u00e4ss der von Ihrer Kommission beantragten Variante m\u00fcsste sie grunds\u00e4tzlich des Landes verwiesen werden. Von einer Landesverweisung k\u00f6nnte dann abgesehen werden, wenn die junge T\u00fcrkin zum Beispiel in der Schweiz geboren oder aufgewachsen w\u00e4re und die Landesverweisung zu einem schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall f\u00fchren w\u00fcrde. Dieses dritte Beispiel zeigt, dass die Variante Ihrer Kommission im Bereich der Strafen von weniger als sechs Monaten strenger ist als der Entwurf des Bundesrates.</p>\n<p>Ich wollte Ihnen einfach aufzeigen, dass beide Konzepte, dasjenige des Bundesrates und dasjenige Ihrer Kommission, ihre Folgen haben und dass die Auswirkungen je nachdem doch auch unterschiedlich sind. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sein Konzept mit der Differenzierung nach einer Strafh\u00f6he von mehr oder weniger als sechs Monaten eine geeignete Art ist, um eben diesen H\u00e4rtef\u00e4llen gerecht zu werden. Ihre Kommission hat, wie gesagt, einen anderen Weg gew\u00e4hlt. Der Bundesrat h\u00e4lt zurzeit an seiner Variante fest.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":16,"Start":"\/Date(1418207814160)\/","End":"\/Date(1418208038583)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418207814160+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208038583+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163693L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163693L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163693L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163693L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163693L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163693","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":"584","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote</i></p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Mehrheit ... 39 Stimmen</p>\n<p>F\u00fcr den Antrag des Bundesrates ... 3 Stimmen</p>\n<p>(3 Enthaltungen)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Abs. 1 Bst. dsexies - Al. 1 let. dsexies</i></p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":17,"Start":"\/Date(1418208038583)\/","End":"\/Date(1418208103703)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208038583+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208103703+0060)\/","VoteBusinessNumber":20130056,"VoteBusinessShortNumber":"13.056","VoteBusinessTitle":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163694L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163694L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163694L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163694L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163694L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163694","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Es geht hier um Artikel 66a Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Ich will hier gem\u00e4ss meinem Einzelantrag zus\u00e4tzlich als Buchstabe dsexies aufnehmen, dass Leute, die an terroristischen Aktivit\u00e4ten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland teilnehmen, auch des Landes verwiesen werden k\u00f6nnen, wenn sie verurteilt werden.</p>\n<p>Die Organisationen Al Kaida und \"Islamischer Staat\" sowie verwandte Organisationen werden ja in der Schweiz neu durch ein dringliches Gesetz verboten. Nach dem St\u00e4nderat hat diese Woche auch der Nationalrat diese Rechtsgrundlage angenommen. Ich bin der Auffassung, dass wir das auch hier \u00fcbernehmen sollten, weil sich n\u00e4mlich die Lage in den letzten Wochen in diesen Gebieten klar verschlechtert hat und die Unklarheiten zugenommen haben. Denn ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die sich in der Schweiz aufhalten, bet\u00e4tigen sich leider vermehrt an der Planung, Vorbereitung und Ausf\u00fchrung dieser terroristischen Aktionen oder Kampfhandlungen. Aktuell pilgern anscheinend mehrere Menschen oder Kriegswillige nach Syrien, Irak oder weiteren L\u00e4ndern, um auf der Seite dieser Organisationen zu k\u00e4mpfen oder eben an Kampfhandlungen und terroristischen Aktionen teilzunehmen.</p>\n<p>Gebietseroberungen, die auf brutalste Weise erfolgen, sind das eine, aber wir h\u00f6ren und lesen auch von Menschenhandel. Das heisst, Sklavenhandel ist gang und g\u00e4be, denn Frauen werden da anscheinend auch als Sexsklavinnen verkauft. Ich meine, wenn diese S\u00f6ldner oder Leute in die Schweiz zur\u00fcckkehren, geht von ihnen eine riesige Gefahr aus; das gilt nicht nur f\u00fcr sie - sie sind vielfach dann auch gef\u00e4hrdet -, sondern auch f\u00fcr uns bzw. die Bev\u00f6lkerung.</p>\n<p>Von daher, meine ich, m\u00fcssen wir hier auch aktiv sein, und diese Leute m\u00fcssen, wenn sie zur\u00fcckkehren, wiederum ausgeschafft werden k\u00f6nnen. Deshalb danke ich Ihnen f\u00fcr die Unterst\u00fctzung dieses Einzelantrages.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":18,"Start":"\/Date(1418208103703)\/","End":"\/Date(1418208287487)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208103703+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208287487+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163695L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163695L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163695L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163695L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163695L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163695","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Kommission hatte keine Gelegenheit, sich zu diesem Einzelantrag zu \u00e4ussern. Das Anliegen von Herrn Kollege F\u00f6hn betrachte ich prima vista als durchaus verfolgungsw\u00fcrdig. Wenn ein Ausl\u00e4nder von der Schweiz aus nach Syrien reist, sich dort an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt, dann wieder zur\u00fcckkehrt und es in der Schweiz zu einer Verurteilung kommt, soll auch die Sanktion der Landesverweisung infrage kommen k\u00f6nnen. Allerdings leidet der Antrag F\u00f6hn noch an einem gewissen Systemfehler, weil zuerst noch im Strafgesetzbuch der Straftatbestand definiert werden muss, der als Voraussetzung f\u00fcr die Landesverweisung erf\u00fcllt sein muss. Ich m\u00f6chte Herrn Kollege F\u00f6hn, wenn sein Anliegen jetzt aufgenommen wird, um Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr bitten, dass im weiteren Verlauf des Prozesses \u00fcberpr\u00fcft wird, ob im Milit\u00e4rstrafgesetz oder im Strafgesetzbuch bereits ein entsprechender Tatbestand vorhanden ist, welcher sein Anliegen bereits abdeckt, oder ob daf\u00fcr allenfalls ein neuer Straftatbestand im Milit\u00e4rstrafgesetz oder im Strafgesetzbuch geschaffen werden m\u00fcsste. Wir werden dann nochmals die Gelegenheit bekommen, uns dar\u00fcber zu unterhalten, ob wir einen solchen zus\u00e4tzlichen Wegweisungsgrund wollen oder nicht.</p>\n<p>So, wie der Antrag jetzt hier steht, fehlt ihm der strafrechtlich formulierte Tatbestand, der erf\u00fcllt sein muss. Die Erw\u00e4hnung der \"Teilnahme an terroristischen Aktivit\u00e4ten oder Kampfhandlungen\" ist mehr eine Proklamation als ein formulierter Straftatbestand, auf den eine Wegweisung Bezug nehmen m\u00fcsste.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":19,"Start":"\/Date(1418208287487)\/","End":"\/Date(1418208423410)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208287487+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208423410+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163696L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163696L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163696L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163696L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163696L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163696","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Es ist genau, wie der Kommissionssprecher gesagt hat: Sie k\u00f6nnen im Deliktskatalog nur Taten auff\u00fchren, die in einer Strafnorm klar umschrieben sind, und das ist mit dem, was St\u00e4nderat F\u00f6hn hier vorschl\u00e4gt, nicht der Fall. Umgekehrt kann man sagen, dass es nat\u00fcrlich heute bereits Straftatbest\u00e4nde gibt, die genau in diesen Zusammenhang geh\u00f6ren. Ich nenne Ihnen dazu nur ein paar Beispiele, was die Kampfhandlungen in der Schweiz angeht, von denen Sie sprechen: vors\u00e4tzliche T\u00f6tung, Mord, schwere K\u00f6rperverletzung, Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung, Entf\u00fchrung, Geiselnahme usw. Wir haben also schon eine ganze Anzahl von Straftatbest\u00e4nden, die die Grundlage dessen sind, was St\u00e4nderat F\u00f6hn hier umschreibt.</p>\n<p>Wenn Sie den Antrag annehmen, m\u00fcsste der Nationalrat dann vertiefen, ob man im StGB noch zus\u00e4tzliche [PAGE 1250] Straftatbest\u00e4nde umschreiben muss oder ob die heute bestehenden gen\u00fcgen, um das abzudecken, was Sie beabsichtigen. Von daher sind also beide Wege m\u00f6glich, man m\u00fcsste den Antrag aber auf jeden Fall noch vertiefen, denn in dieser Form kann man das Anliegen nicht tel quel in den Deliktskatalog aufnehmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":20,"Start":"\/Date(1418208423410)\/","End":"\/Date(1418208519793)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208423410+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208519793+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163697L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163697L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163697L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163697L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163697L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163697","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Nach diesen Ausf\u00fchrungen der Frau Bundesr\u00e4tin und des Kommissionssprechers ziehe ich meinen Antrag zur\u00fcck. Frau Bundesr\u00e4tin, ich gehe davon aus, dass Sie jetzt aktiv werden und entsprechende Strafnormen vorschlagen respektive dann auch den entsprechenden Straftatbestand auflisten. Ich nehme an, dass es Ihr Wunsch ist und es den richtigen Weg nimmt - aber es muss etwas geschehen!</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":21,"Start":"\/Date(1418208519793)\/","End":"\/Date(1418208550280)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208519793+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208550280+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163698L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163698L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163698L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163698L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163698L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163698","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich gehe davon aus, dass Sie dann im Nationalrat schon jemanden finden, der das Thema wieder aufbringt. Wir werden dann insofern vorbereitet sein, als wir aufzeigen k\u00f6nnen, ob das, was hier umschrieben ist, mit den bestehenden Straftatbest\u00e4nden bereits abgedeckt ist oder ob es noch L\u00fccken gibt. Dann kann man das im Nationalrat noch einmal anschauen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":22,"Start":"\/Date(1418208558250)\/","End":"\/Date(1418208578033)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208558250+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208578033+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163699L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163699L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163699L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163699L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163699L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163699","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Dann lasse ich meinen Antrag stehen, Frau Bundesr\u00e4tin, und sie haben den Auftrag, die Frage ins richtige Licht zu r\u00fccken.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":23,"Start":"\/Date(1418208578033)\/","End":"\/Date(1418208597570)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850393547)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208578033+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208597570+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163700L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163700L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163700L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163700L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=163700L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"163700","Language":"DE","IdSubject":"29023","VoteId":"585","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote</i></p>\n<p>F\u00fcr den Antrag F\u00f6hn ... 26 Stimmen</p>\n<p>Dagegen ... 13 Stimmen</p>\n<p>(5 Enthaltungen)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Abs. 1tera - Al. 1tera</i></p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20141210","MeetingVerbalixOid":2551,"IdSession":"4916","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":24,"Start":"\/Date(1418208597570)\/","End":"\/Date(1418208652650)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850393563)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1418208597570+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1418208652650+0060)\/","VoteBusinessNumber":20130056,"VoteBusinessShortNumber":"13.056","VoteBusinessTitle":"StGB und MStG.\nAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder"}]},"ID":"29023","Language":"DE","IdMeeting":"1784","VerbalixOid":454227,"SortOrder":2,"Modified":"\/Date(1510850393487)\/"}}