{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=30898L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=30898L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1890L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1890L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1890L,Language='FR')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1890L,Language='FR')/Subjects"}},"ID":"1890","Language":"FR","MeetingNumber":5,"IdSession":4913,"SessionNumber":13,"SessionName":"Session sp\u00e9ciale mai 2014","Council":1,"CouncilName":"Conseil national","CouncilAbbreviation":"CN","Date":"\/Date(1399420800000)\/","Begin":"1500","Modified":"\/Date(1447070412290)\/","LegislativePeriodNumber":49,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Cinqui\u00e8me s\u00e9ance","SortOrder":5,"Location":"N"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20123424,IdSubject=30898L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20123424,IdSubject=30898L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20123424,IdSubject=30898L,Language='FR')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20123424,IdSubject=30898L,Language='FR')/Businesses"}},"IdSubject":"30898","BusinessNumber":20123424,"Language":"FR","BusinessShortNumber":"12.3424","Title":"Modification des articles 352 et 354 du Code de proc\u00e9dure p\u00e9nale","SortOrder":1,"PublishedNotes":null,"Modified":"\/Date(1447069551100)\/","TitleDE":"Motion Feri Yvonne.\nStrafprozessordnung.\nAnpassung der Artikel 352 und 354","TitleFR":"Motion Feri Yvonne.\nModification des articles 352 et 354\ndu Code de proc\u00e9dure p\u00e9nale","TitleIT":null}]},"Transcripts":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173862L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173862L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173862L,Language='FR')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173862L,Language='FR')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173862L,Language='FR')/Businesses"}},"ID":"173862","Language":"FR","IdSubject":"30898","VoteId":"10233","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote</i></p>\n<p>[NAM]</p>\n<p>F\u00fcr Annahme der Motion ... 38 Stimmen</p>\n<p>Dagegen ... 131 Stimmen</p>\n<p>(9 Enthaltungen)</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20140507","MeetingVerbalixOid":2454,"IdSession":"4913","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":3,"Start":"\/Date(1399486273372)\/","End":"\/Date(1399486285637)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1774877515198)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1399486273373+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1399486285637+0120)\/","VoteBusinessNumber":20123424,"VoteBusinessShortNumber":"12.3424","VoteBusinessTitle":"Motion Feri Yvonne.\nModification des articles 352 et 354\ndu Code de proc\u00e9dure p\u00e9nale"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173863L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173863L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173863L,Language='FR')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173863L,Language='FR')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173863L,Language='FR')/Businesses"}},"ID":"173863","Language":"FR","IdSubject":"30898","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Das Ziel dieser Motion ist es, dass ein Opfer von Straftaten seine finanziellen, das heisst seine zivilrechtlichen Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der beschuldigten Person in jedem Fall vom Strafgericht beurteilen lassen kann. Die gesch\u00e4digten Personen sollen keine Zivilklage erheben m\u00fcssen, weil das nach Auffassung der Motion\u00e4rin zu umst\u00e4ndlich ist.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte zuerst ein paar Bemerkungen zum Verfahren machen: Wenn das Strafgericht einen Straffall beurteilt, dann kann es gleichzeitig \u00fcber die finanziellen Anspr\u00fcche einer gesch\u00e4digten Person entscheiden, und das gilt auch, wenn die beschuldigte Person diese Anspr\u00fcche bestreitet oder wenn sie freigesprochen wird. Anders sind die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft kann bloss in weniger schweren Strafverfahren selbstst\u00e4ndig und ohne Beteiligung eines Gerichtes eine Strafe aussprechen. Voraussetzung ist, dass die Schuld der beschuldigten Person eindeutig feststeht und dass die Strafe eine bestimmte H\u00f6he nicht \u00fcberschreitet. Finanzielle Anspr\u00fcche einer gesch\u00e4digten Person kann die Staatsanwaltschaft in ihrem Entscheid ber\u00fccksichtigen, wenn die beschuldigte Person diese anerkennt. Andernfalls darf die Staatsanwaltschaft nur den Strafpunkt beurteilen, und die gesch\u00e4digte Person muss ihre Forderung beim Zivilgericht einklagen. Auf den ersten Blick stimmt also das Argument der Motion\u00e4rin, dass dem Strafgericht mehr Kompetenzen zukommen als der Staatsanwaltschaft.</p>\n<p>F\u00fcr die Frage, ob die Motion einem Opfer tats\u00e4chlich mehr bringt, kommt es deshalb darauf an, ob das Strafverfahren f\u00fcr die gesch\u00e4digte Person vorteilhafter ist als das Zivilverfahren. Das ist aus Sicht des Bundesrates eben nicht der Fall. Der von der Motion vorgeschlagene Weg verbessert den Schutz der gesch\u00e4digten Person nicht. Ich m\u00f6chte Ihnen das kurz erl\u00e4utern: Der Entscheid durch die Staatsanwaltschaft dient dem Interesse der gesch\u00e4digten Person. Das Urteil der Staatsanwaltschaft bildet bereits die Grundlage der finanziellen Forderung. Die gesch\u00e4digte Person muss die Straftat nicht mehr nachweisen, wenn sie ihre Forderung dann beim Zivilgericht einklagt. Das ist ein Vorteil, den die gesch\u00e4digte Person nicht hat, wenn sie das Urteil ans Strafgericht weiterziehen kann, weil dann der Ausgang des Strafverfahrens wieder offen ist.</p>\n<p>Auch in zeitlicher Hinsicht bringt das keine Vorteile. Der Weiterzug beansprucht n\u00e4mlich nicht unbedingt weniger Zeit, als wenn die gesch\u00e4digte Person ihre Forderung unabh\u00e4ngig vom Strafverfahren einklagt. Das Strafverfahren bietet gegen\u00fcber dem Verfahren vor dem Zivilrichter auch deshalb keine Vorteile, weil die gesch\u00e4digte Person in beiden F\u00e4llen nachweisen muss, dass ihr eine Forderung gegen\u00fcber der beschuldigten Person zusteht, und weil sie aufzeigen muss, wie hoch diese Forderung ist.</p>\n<p>Noch ein Argument in Bezug auf die Kosten: Auch hier ist das Strafverfahren nicht vorteilhafter. Die gesch\u00e4digte Person kann in beiden Verfahren zur Bezahlung von Kosten verpflichtet werden. In beiden F\u00e4llen besteht aber auch die M\u00f6glichkeit, staatliche Hilfe f\u00fcr die Finanzierung der Prozesskosten in Anspruch zu nehmen, wenn eine Person nicht gen\u00fcgend Geld hat. Selbst bei einer Annahme der Motion kann das Strafgericht die finanziellen Anspr\u00fcche einer gesch\u00e4digten Person nicht in jedem Fall beurteilen; das kommt noch hinzu. Der Grund liegt darin, dass sowohl die Straftat als auch die H\u00f6he der Forderung bewiesen sein m\u00fcssen.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte Ihnen dazu noch ein ganz konkretes Beispiel nennen: Eine Person wurde in einer Schl\u00e4gerei am Kopf verletzt. Es ist zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils noch nicht klar, wie lange sie deswegen arbeitsunf\u00e4hig ist. Das Gericht kann also die Forderung nicht beurteilen, weil die H\u00f6he der Heilungskosten und die Dauer des Arbeitsausfalls offen sind. Die gesch\u00e4digte Person muss ihre Forderung vor dem Zivilgericht geltend machen, selbst wenn die angeklagte Person schuldig gesprochen wird.</p>\n<p>Nicht zielf\u00fchrend ist aus Sicht des Bundesrates auch der zweite Punkt der Motion, n\u00e4mlich der Vorschlag, dass die Staatsanwaltschaft w\u00e4hlen soll, ob sie bei der bestehenden finanziellen Forderung einer gesch\u00e4digten Person selber urteilt oder Anklage erhebt. Eine solche Gesetzes\u00e4nderung garantiert n\u00e4mlich nicht, dass die Staatsanwaltschaft das ordentliche Strafverfahren einleitet.</p>\n<p>Das sind die Gr\u00fcnde, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20140507","MeetingVerbalixOid":2454,"IdSession":"4913","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"VPBR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Conseil f\u00e9d\u00e9ral","CantonId":2,"CantonName":"Berne","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":2,"Start":"\/Date(1399485975077)\/","End":"\/Date(1399486273372)\/","Function":"VPBR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877515196)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1399485975077+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1399486273373+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173864L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173864L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173864L,Language='FR')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173864L,Language='FR')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=173864L,Language='FR')/Businesses"}},"ID":"173864","Language":"FR","IdSubject":"30898","VoteId":null,"PersonNumber":4069,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Bei meiner Motion geht es um zwei kleine, aber bedeutsame \u00c4nderungen der Strafprozessordnung, wobei beide \u00c4nderungen die Rechte der gesch\u00e4digten Personen, insbesondere der Opfer, st\u00e4rken sollen.</p>\n<p>In der Schweiz werden etwa 95 Prozent aller Strafverfahren mit einem Strafbefehl erledigt. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Erlass eines Strafbefehls ist die Staatsanwaltschaft und nicht ein Gericht. Das Strafbefehlsverfahren ist ein schnelles und effektives Instrument zur Abwicklung der grossen Masse von Strafverfahren.</p>\n<p>Weder die beschuldigte Person noch ein allf\u00e4lliges Opfer m\u00fcssen \u00fcber den Verfahrensabschluss in Kenntnis gesetzt werden. Das f\u00fchrt dazu, dass das Opfer, sofern es sich als Privatkl\u00e4ger konstituiert hat, irgendwann einen Strafbefehl erh\u00e4lt und keine M\u00f6glichkeit hat, weiter am Verfahren teilzunehmen. Der Privatkl\u00e4ger ist in aller Regel nach der geltenden Strafprozessordnung nicht legitimiert, einen Strafbefehl anzufechten. Die Praxis in den Kantonen ist denn auch h\u00f6chst uneinheitlich, ebenso die Rechtsprechung der einzelnen kantonalen Gerichte bez\u00fcglich der Einsprachelegitimation. Nachdem es endlich gelungen ist, das Strafprozessverfahren zu vereinheitlichen, kann das nicht sein, weil es zu einer grossen Rechtsunsicherheit f\u00fchrt. Das Bundesgericht schliesslich hat dem Privatkl\u00e4ger eine Einsprachem\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, aber nur dann, wenn es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person gekommen ist, die Zivilforderung aber auf den Zivilweg verwiesen worden ist.</p>\n<p>Gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen des Bundesrates erleide das Opfer bzw. die Privatkl\u00e4gerschaft keinen Nachteil, wenn die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen werde, da dann die Forderung in einem ordentlichen Zivilprozess geltend gemacht werden k\u00f6nne. Damit verkennt der Bundesrat die Realit\u00e4t bei den Gerichten der ersten und zweiten Instanz in unserem Land: Es ist allgemein bekannt, dass Zivilprozesse grunds\u00e4tzlich l\u00e4nger dauern als Strafverfahren; zudem muss das Opfer in einem solchen Fall den ganzen Aufwand eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen. Genau das wollte man mit der M\u00f6glichkeit des Adh\u00e4sionsverfahrens eben verhindern. Das bereits geschw\u00e4chte Opfer sollte nicht noch mehr Aufwand auf sich nehmen m\u00fcssen.</p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit des Privatkl\u00e4gers, insbesondere des Opfers, sich am Strafverfahren zu beteiligen, ist elementar. Was f\u00fcr die beschuldigte Person gilt, n\u00e4mlich dass der Strafbefehl nur ein \"Erledigungsvorschlag\" ist und ohne Weiteres mit einer Einsprache zu Fall gebracht werden kann, muss auch f\u00fcr den Privatkl\u00e4ger gelten, weshalb dem Privatkl\u00e4ger eben auch eine Einsprachem\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden muss, sofern er mit einer Zivilforderung ein effektives und sch\u00fctzenswertes Interesse am Gang des Strafverfahrens hat.</p>\n<p>Die zweite \u00c4nderung soll es der Staatsanwaltschaft erm\u00f6glichen, selber zu entscheiden, ob sie in einem konkreten Verfahren die Sache einem ordentlich gew\u00e4hlten Gericht der ersten Instanz vorlegt oder ob sie einen Strafbefehl erl\u00e4sst.</p>\n<p>Gem\u00e4ss geltender Strafprozessordnung hat die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Voraussetzungen immer einen Strafbefehl zu erlassen. Mit anderen Worten hat die beschuldigte Person ein Recht auf den Erlass eines Strafbefehls. Das Strafbefehlsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Das heisst, f\u00fcr die beschuldigte Person ist es ein bequemes Verfahren: Sie muss sich f\u00fcr die von ihr begangenen Taten in keinem Gerichtssaal verantworten, sie muss der gesch\u00e4digten Person nicht gegen\u00fcbertreten, die ganze Beurteilung findet hinter verschlossenen T\u00fcren statt.</p>\n<p>Es werden allerdings nicht nur Geschwindigkeits\u00fcbertretungen oder Verst\u00f6sse gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz in diesem \"Schnellverfahren\" abgehandelt, sondern auch die meisten Verfahren wegen Raufhandels, einfacher K\u00f6rperverletzung, Drohungen und N\u00f6tigungen. Auch Strassenverkehrsdelikte, welche Verletzte oder gar Tote nach sich ziehen, werden zumeist im Strafbefehlsverfahren abgewickelt. Es ist offensichtlich, dass die Zivilforderungen im Strafbefehl dann nicht ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, da diese noch nicht einmal ansatzweise absch\u00e4tzbar sind. In diesen F\u00e4llen ist bei den Privatkl\u00e4gern das Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr sehr klein, dass mit dem Strafbefehlsverfahren eine Art Geheimjustiz ge\u00fcbt wird, von der sie weitgehend ausgeschlossen sind. In solchen Verfahren sollte es im Ermessen des zust\u00e4ndigen Staatsanwaltes liegen, ob eine Anklage erhoben wird - was es dem Privatkl\u00e4ger erlaubt, vollumf\u00e4nglich am Verfahren teilzunehmen, und das Gericht zwingt, \u00fcber dessen Zivilklage zu entscheiden - oder ob ein Strafbefehlsverfahren angezeigt erscheint. Heute herrscht die groteske Situation vor, dass es die beschuldigte Person in der Hand hat, durch ihre Einsprache gegen den Strafbefehl dem Privatkl\u00e4ger zu erm\u00f6glichen, seine vollen Rechte im Gerichtsverfahren geltend zu machen, was nicht sein kann.</p>\n<p>Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen der Strafprozessordnung sind sinnvoll, um einerseits die Situation hinsichtlich der Einsprachelegitimation des Privatkl\u00e4gers zu kl\u00e4ren und um andererseits dem Privatkl\u00e4ger und insbesondere auch dem Opfer wieder die ihm zustehenden Rechte der Partizipation am Strafverfahren einzur\u00e4umen. [PAGE 737] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20140507","MeetingVerbalixOid":2454,"IdSession":"4913","SpeakerFirstName":"Yvonne","SpeakerLastName":"Feri","SpeakerFullName":"Feri Yvonne","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Conseil national","CantonId":19,"CantonName":"Argovie","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Groupe socialiste","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1399485629155)\/","End":"\/Date(1399485975077)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877515192)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1399485629157+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1399485975077+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"30898","Language":"FR","IdMeeting":"1890","VerbalixOid":437103,"SortOrder":4,"Modified":"\/Date(1774877515189)\/"}}