{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=32010L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=32010L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1918L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1918L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1918L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=1918L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"1918","Language":"DE","MeetingNumber":14,"IdSession":4907,"SessionNumber":7,"SessionName":"Fr\u00fchjahrssession 2013","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1363824000000)\/","Begin":"1500","Modified":"\/Date(1447070426990)\/","LegislativePeriodNumber":49,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Vierzehnte Sitzung","SortOrder":14,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20120028,IdSubject=32010L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20120028,IdSubject=32010L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20120028,IdSubject=32010L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20120028,IdSubject=32010L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"32010","BusinessNumber":20120028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.028","Title":"Kartellgesetz. \u00c4nderung","SortOrder":1,"PublishedNotes":"Fortsetzung - Suite\n","Modified":"\/Date(1447069533473)\/","TitleDE":"Kartellgesetz.\n\u00c4nderung","TitleFR":"Loi sur les cartels.\nModification","TitleIT":null}]},"Transcripts":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177292L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177292L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177292L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177292L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177292L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177292","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":4078,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Herr Kollege Niederberger hat uns in der Tat fast vor eine Herkulesarbeit gestellt, denn die Interpretation und Abgrenzung, welche Elemente zu welchem Verhalten f\u00fchren, war schon in der Kommission \u00e4usserst schwierig. </p>\n<p>Wir haben verschiedene Varianten gepr\u00fcft. Es hat eine Diskussion \u00fcber den Status quo gegeben. Wir haben aber erkannt, dass in der jetzigen Praxis der erste Vermutungstatbestand, der jeweils gepr\u00fcft werden musste, leicht widerlegt werden konnte; das tr\u00e4gt auch aus Sicht der Minderheit F\u00f6hn nicht zu einer qualitativen Verbesserung des jetzigen Rechts bei. Wir haben uns deshalb dort der bundesr\u00e4tlichen Auffassung angeschlossen, dass die erste Runde - wenn ich das etwas untechnisch sagen darf - in Bezug auf die Pr\u00fcfung der Vermutung fallengelassen wird.</p>\n<p>Wo haben wir von der Minderheit F\u00f6hn dann gegen\u00fcber der Mehrheit eine Differenz? Ich glaube, da treffen wir uns wieder mit Ihrem Antrag, Herr Niederberger, indem auch wir in Absatz 2 eine Pr\u00fcfung vorsehen. Die erhebliche Beschr\u00e4nkung des Wettbewerbs muss im Modell der Minderheit weiterhin durch die Weko gepr\u00fcft und nachgewiesen werden. Das ist meines Erachtens der grosse Unterschied zum Konzept der Mehrheit, das ein Teilkartellverbot statuiert haben will, ohne dass diese erhebliche Beschr\u00e4nkung des Wettbewerbs nochmals gepr\u00fcft werden muss. Sie gehen, wenn ich das richtig verstanden habe, eher in die Richtung der Minderheit, der auch ich angeh\u00f6re. Sie haben mich aufgrund der Komplexit\u00e4t jetzt in so kurzer Zeit nicht \u00fcberzeugen k\u00f6nnen, dass ich meine Meinung \u00e4ndern k\u00f6nnte und die Minderheit verlassen w\u00fcrde. Ich m\u00f6chte Sie deshalb bitten, hier der Minderheit F\u00f6hn zu folgen.</p>\n<p>Die Minderheit F\u00f6hn baut auf dem Bericht der Expertengruppe zur Evaluation des Kartellgesetzes auf, welche nachgewiesen hat, dass im Bereich der vertikalen Kartelle kein Verbot statuiert werden sollte, sondern dass in diesem Bereich sogar noch eine \u00d6ffnung angezeigt w\u00e4re. Wir m\u00fcssen die Voten der Eintretensdebatte nicht wiederholen, in denen man darauf hingewiesen hat, dass vertikale Abreden je nach Konstellation durchaus effizient und wettbewerbsf\u00f6rdernd sein k\u00f6nnen.</p>\n<p>Wir von der Minderheit F\u00f6hn sind auch der Meinung - und ich glaube, das ist der ganz zentrale Unterschied zwischen diesen beiden Modellen -, dass letztlich die Weko diesen Nachweis zu f\u00fchren hat, wie auch in anderen Verfahren, welche die Beh\u00f6rden f\u00fchren. Zusammengefasst geht es meines Erachtens ganz einfach darum, zu wissen, wer diesen Aufwand im Wettbewerbsrecht betreiben soll. In der Botschaft wird transparent darauf hingewiesen, dass eben die Arbeit der Weko effizient werden sollte, ja, dass man die Beh\u00f6rde von diesen Arbeiten entlasten sollte. Da bin ich anderer Meinung. Ich bin der festen \u00dcberzeugung, dass es gerade die Aufgabe einer Verwaltungsbeh\u00f6rde in diesem Bereich ist, dass sie untersucht, den Fakten nachgeht und nur dann eingreift, wenn wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt. Das entspricht auch dem Untersuchungsprinzip, der Untersuchungsmaxime, das entspricht auch in der Parallelit\u00e4t s\u00e4mtlichen Verfahren des Strafrechts.</p>\n<p>Wenn man sieht, dass im Kartellrecht Bussen von \u00fcber 100 Millionen Franken ausgesprochen werden, dann ist klar, dass wir uns heute im Kartellrecht auch in einem strafrechts\u00e4hnlichen Bereich bewegen. Nach meiner Auffassung, auch nach meiner staatspolitischen Auffassung, sind solche Untersuchungen durch die Beh\u00f6rden zu f\u00fchren.</p>\n<p>Es wird argumentiert, dass bei einer Einf\u00fchrung des Verbots immer noch die Rechtfertigung der Effizienz vorbehalten bleibe. Das ist richtig, aber wenn dieser Nachweis weder von der Weko noch von den Unternehmen gef\u00fchrt werden kann, dann hat am Schluss direkt das Unternehmen die Folgen zu tragen. [PAGE 335] </p>\n<p>Ich m\u00f6chte nochmals auf das vielfach vorgebrachte Beispiel der B\u00e4cker von Adelboden eingehen. Wenn sich die zwei B\u00e4cker in Adelboden absprechen - ich gehe einmal davon aus, dass es keine dritte B\u00e4ckerei und keinen weiteren Detaillisten gibt, der Brot verkauft -, w\u00fcrde dieser Fall von der Weko nicht aufgegriffen. Wenn ich den Wortlaut von Artikel 27 anschaue, sehe ich, dass Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen, die einen vernachl\u00e4ssigbaren Einfluss auf den Wettbewerb haben, nicht aufgegriffen werden. Wenn es in Adelboden aber nur zwei B\u00e4cker gibt und diese sich absprechen, hat das einen nicht vernachl\u00e4ssigbaren Einfluss auf den Wettbewerb, denn das Brot wird deutlich teurer. Das ist dann eben kein vernachl\u00e4ssigbarer Einfluss auf den Wettbewerb.</p>\n<p>Gerade Kollege Engler hat in der Diskussion in der Kommission auch auf diese Nuancen hingewiesen. In der Rechtsanwendung werden nach meiner Auffassung in diesem Bereich die Probleme, welche die Kommissionsmehrheit vermeintlich zu l\u00f6sen versucht, eben gerade nicht gel\u00f6st. Es gibt auch bei den Arbeitsgemeinschaften Situationen, in denen, wie ich meine, ein Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsm\u00f6glichkeiten unserer KMU-Praxis nicht gerecht werden wird. Die Multis mit ihren Anw\u00e4lten werden sich schon organisieren k\u00f6nnen. Aber gerade die KMU werden sich immer auf einem unsicheren Feld bewegen, wenn sie in Zukunft in einer Arbeitsgemeinschaft eine Preis- oder Mengenabsprache treffen, weil sie im Prinzip etwas tun, was im Gesetz verboten ist - auch wenn das eben wettbewerbsf\u00f6rdernd sein kann. </p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden m\u00f6chte ich Ihnen beliebt machen, hier dem Konzept der Minderheit zuzustimmen, ohne dass ich - das gebe ich offen zu - den Unterschied zum Antrag Niederberger im Detail ganz verstanden habe.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Die Beratung dieses Gesch\u00e4ftes wird unterbrochen</i></p>\n<p><i>Le d\u00e9bat sur cet objet est interrompu</i></p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Martin","SpeakerLastName":"Schmid","SpeakerFullName":"Schmid Martin","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":9,"Start":"\/Date(1363880121270)\/","End":"\/Date(1363880552107)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508457)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363880121270+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363880552107+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177293L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177293L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177293L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177293L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177293L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177293","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":3919,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Sie haben jetzt in Artikel 5 eine Auswahl mit verschiedenen Konzepten. Es wurde richtig gesagt: Artikel 5 hat Folgen f\u00fcr Artikel 27 Abs\u00e4tze 1, 1bis und 2 und f\u00fcr Artikel 49a Absatz 4. Das Konzept des Bundesrates in Artikel 5 wird nicht mehr aufrechterhalten; wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Bundesrat, schliessen Sie sich hier der Mehrheit an.</p>\n<p>Worum geht es? Zuerst m\u00f6chte ich Ihnen erkl\u00e4ren, was ich eigentlich will. Bei Artikel 5 Absatz 1 m\u00f6chte ich das bisherige Recht. Ich gehe davon aus, dass es hier um ein Konzept geht. Absatz 1 m\u00f6chte ich belassen, ihn aber mit folgendem Satz erg\u00e4nzen: \"Abreden im Sinn der Tatbest\u00e4nde der Abs\u00e4tze 3bis und 4 sind jedenfalls erheblich.\" Mit Absatz 3bis ist der bisherige Absatz 3 gemeint; mit Absatz 4 ist Absatz 4 im geltenden Recht gemeint. Dann will ich bei allen Konzepten Absatz 2 aufheben. Bei Absatz 3 m\u00f6chte ich den Antrag der Mehrheit \u00fcbernehmen. Absatz 3bis w\u00e4re der bisherige Absatz 3, und Absatz 4 w\u00e4re Absatz 4 gem\u00e4ss geltendem Recht.</p>\n<p>Nun zur Begr\u00fcndung: Im Eintreten wurde ausgef\u00fchrt, dass man mit dem geltenden Recht eigentlich gute Erfahrungen gemacht habe. Das ist auch der Grund daf\u00fcr, dass ich die Abs\u00e4tze 3 und 4 beibehalten m\u00f6chte. In der Botschaft wird argumentiert, Teilkartellverbote w\u00fcrden sich im Interesse einer effizienteren Rechtsanwendung aufdr\u00e4ngen, die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Pr\u00fcfung des Kriteriums der Erheblichkeit in Artikel 5 Absatz 1 des Kartellgesetzes \u00e4usserst aufwendig sei und die Verfahren stark verl\u00e4ngere.</p>\n<p>Ungeachtet der Frage, ob die Weko den Erheblichkeitstest heute richtig handhabt, k\u00f6nnte das geltend gemachte Problem dadurch gel\u00f6st werden, dass in Artikel 5 Absatz 1 des Kartellgesetzes pr\u00e4zisiert w\u00fcrde, die von den Vermutungstatbest\u00e4nden in den Abs\u00e4tzen 3bis und 4 erfassten Abreden seien in jedem Fall erheblich. In diese Richtung geht bereits die vom EU-Recht inspirierte Vertikalbekanntmachung 2010 der Weko, gem\u00e4ss der gewisse Abreden schon von ihrem Gegenstand her erheblich sind. Mit dieser L\u00f6sung liesse sich echte Kongruenz zum EU-Recht herstellen, w\u00e4hrend die Einf\u00fchrung von Teilkartellverboten mit dem heutigen EU-Recht nicht konform w\u00e4re.</p>\n<p>Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Paul","SpeakerLastName":"Niederberger","SpeakerFullName":"Niederberger Paul","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":7,"CantonName":"Nidwalden","CantonAbbreviation":"NW","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1363879911250)\/","End":"\/Date(1363880121270)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363879911250+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363880121270+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177294L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177294L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177294L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177294L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177294L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177294","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":321,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Vorerst herzlichen Dank, Herr Kommissionspr\u00e4sident, f\u00fcr die ausf\u00fchrliche Darlegung. Man sieht daraus wieder, dass es nicht so einfach ist, und doch versuchen wir, das Beste daraus zu machen.</p>\n<p>Die Antr\u00e4ge meiner Minderheit gehen eindeutig dahin, dass vor allem unsere KMU - ich betone ganz klar: die KMU - nicht irgendwo und irgendwie die Leidtragenden sind. Wir k\u00f6nnen keine teuren Anw\u00e4lte und \u00d6konomen bezahlen, wir k\u00f6nnen uns das schlicht und einfach nicht leisten. Deshalb m\u00f6chte ich einfach die Gesetzgebung so ausgestaltet und formuliert haben, dass wir dem auch m\u00f6glichst entgegentreten k\u00f6nnen.</p>\n<p>So meine ich: Die Bagatellklausel muss noch konkretisiert werden, damit gerade wir KMU-Inhaber die n\u00f6tige Rechtssicherheit haben. Die Wettbewerbsbeh\u00f6rde muss die belastenden und entlastenden Umst\u00e4nde mit gleicher Sorgfalt untersuchen wie die Staatsanwaltschaft. Wenn es dann um Bussen geht, d\u00fcrfen diese wirklich nur dann ausgesprochen werden, wenn ein Gesetzesverstoss effektiv zweifelsfrei bewiesen ist. [PAGE 334] </p>\n<p>Damit wir einigermassen dem Konzept folgen k\u00f6nnen, m\u00f6chte ich schon bitten, dass man die Fahne kurz anschaut: Wir sind bei Artikel 5 auf Seite 2 der Fahne. Hier geht es um die unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsabreden. Der Absatz 2 ist auch ausf\u00fchrlicher, klarer formuliert.</p>\n<p>Bei Absatz 3 auf Seite 3 der Fahne ist Folgendes sehr, sehr wichtig: Wir hatten hier die Beweislastumkehr, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte; der Kommissionssprecher hat davon gesprochen. Jetzt heisst es in Buchstabe a in der Fassung der Kommission, \"wobei hierf\u00fcr die Unternehmen diese Rechtfertigungsgr\u00fcnde geltend zu machen haben\". Ich habe das klarer formuliert, n\u00e4mlich \"wobei die Unternehmen die Folgen der Beweislosigkeit tragen\". Fertig! Dann ist das ganz klar, eindeutig und unmissverst\u00e4ndlich formuliert - so, wie ich das als Kleinunternehmer haben will. Dann gibt es nicht irgendwelche Diskussionen um die Beweislastumkehr usw. </p>\n<p>Artikel 27 Absatz 2 auf Seite 15 der Fahne betrifft auch mein Konzept. Die Mehrheit hat diese Bestimmung gestrichen. Es geht dort um die Untersuchung: \"Es f\u00fchrt Untersuchungen durch und untersucht dabei die  belastenden und entlastenden Umst\u00e4nde, wie insbesondere das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Gr\u00fcnden der wirtschaftlichen Effizienz, mit gleicher Sorgfalt.\" Das habe ich vorhin schon gesagt. \"Es entscheidet, welche der er\u00f6ffneten Untersuchungen vorrangig zu behandeln sind.\" Das geh\u00f6rt hier auch zum Konzept.</p>\n<p>Dann haben wir noch Artikel 49a auf Seite 25 der Fahne mit dem Titel \"Sanktionen bei unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen\". Bei Absatz 4 auf Seite 26 habe ich einen neuen Buchstaben c eingef\u00fcgt: Danach entf\u00e4llt die Belastung auch dann, wenn \"nicht \u00fcber jeden vern\u00fcnftigen Zweifel erwiesen ist, dass die Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung  unzul\u00e4ssig ist\". Das ist also klipp und klar formuliert, sodass auch ich als Nichtjurist dem folgen kann.</p>\n<p>Somit bitte ich Sie, mir zu folgen und diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Dann haben wir eben eine klare, saubere Sache.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"F\u00f6hn","SpeakerFullName":"F\u00f6hn Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":7,"Start":"\/Date(1363879594850)\/","End":"\/Date(1363879883313)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363879594850+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363879883313+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177295L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177295L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177295L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177295L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177295L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177295","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":3921,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich spreche \u00fcber alle diese Antr\u00e4ge und ben\u00f6tige etwas Zeit dazu, weil hinter diesen Antr\u00e4gen ziemlich viel Kommissionsarbeit steht und weil auch viel Arbeit im Vorfeld der Kommissionsberatung geleistet wurde. </p>\n<p>Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, dass die f\u00fcnf Arten von Abreden, welche der Gesetzgeber schon nach bestehendem Recht als besonders sch\u00e4dlich qualifiziert hat und welche deshalb seit 2003 direkt, das heisst bei einem ersten Verstoss des Unternehmens, sanktionierbar sind, im Gesetz neu grunds\u00e4tzlich verboten werden sollen. Wenn im Einzelfall jedoch Gr\u00fcnde der wirtschaftlichen Effizienz gegeben sind, ist die Abrede zul\u00e4ssig. Die Abrede ist also grunds\u00e4tzlich verboten, kann aber bei wirtschaftlicher Effizienz nachher als zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden. </p>\n<p>An der Intensit\u00e4t der Interventionen der Wettbewerbsbeh\u00f6rde soll sich wenig \u00e4ndern. Unter anderem soll eine Verordnung des Bundesrates sicherstellen, dass die Interventionstiefe im Wesentlichen gleich bleibt. Die Idee der Reform ist, dass die Ann\u00e4herung an ein im Wesentlichen gleiches Resultat aus einer anderen Richtung erfolgt, dass damit mehr rechtliche Klarheit und Sicherheit erzeugt wird und die Verfahren vereinfacht werden. </p>\n<p>Die WAK hat sich ausgiebig mit der Frage auseinandergesetzt, was sich mit der neuen rechtlichen Regelung \u00e4ndert. Im Wesentlichen sind es zwei Dinge: eine meist nicht haltbare gesetzliche Vermutung einerseits und ein schwammiger Rechtsbegriff in einem von massiven Kartellbussen gepr\u00e4gten Umfeld andererseits werden aus dem Gesetz gestrichen. Es geht hier also um die Frage der Klarheit und Sicherheit, was unter gesetzlicher Vermutung zu verstehen ist. Als Ergebnis wird das Verfahren gestrafft, indem man nach Erbringen des Nachweises, dass eine Abrede vorliegt, direkt zur volkswirtschaftlichen zentralen Pr\u00fcfung kommt, ob Gr\u00fcnde der wirtschaftlichen Effizienz eine solche Abrede rechtfertigen. Hier geht es also um eine Straffung des Verfahrens.</p>\n<p>Diese Verfahrensstraffung erfolgt indes nur bei den f\u00fcnf Arten von Abreden, die heute schon direkt sanktionierbar sind, also bei Abreden \u00fcber Preise, Mengen und Gebiete unter Unternehmen der gleichen Marktstufe - das sind die horizontalen Absprachen -; oder es geht um Abreden \u00fcber Fest- bzw. Mindestpreise oder die Zusicherung der absoluten territorialen Exklusivit\u00e4t, die zwischen den Herstellern und den Handelsstufen getroffen werden, also um die vertikalen Absprachen.</p>\n<p>Warum erfolgt die Verfahrensstraffung nur bei diesen f\u00fcnf Arten von Abreden? Erstens vermutet der Gesetzgeber heute eine systematische Sch\u00e4dlichkeit nur bei diesen f\u00fcnf Arten von Abreden, sodass nur hier korrigiert werden muss. Zweitens soll es bei allen anderen Arten von Abreden dabei bleiben, dass weiterhin gepr\u00fcft werden muss, ob sie auf dem Markt \u00fcberhaupt eine erhebliche Wirkung zeigen. Drittens verlangt auch die Verfassung, dass man ein Teilkartellverbot auf besonders sch\u00e4dliche Arten von Kartellabreden beschr\u00e4nkt.</p>\n<p>Umgekehrt formuliert: Die f\u00fcnf direkt sanktionierbaren Arten von Abreden werden immer als eine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung des Wettbewerbs gelten. Es wird aber nicht mehr vermutet, dass sie gleich so schlimm sind, dass sie den Wettbewerb beseitigen. Zu behaupten, dass sie immer eine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung des Wettbewerbs darstellen, ist deshalb n\u00f6tig, damit sie sich \u00fcberhaupt noch von den anderen Abreden abheben, die bei einem ersten Verstoss keine direkten Sanktionen nach sich ziehen. Umgekehrt ist es erforderlich, die gesetzliche Vermutung zu streichen, weil diese an sich ausschliesst, dass sich die Abreden mit Gr\u00fcnden der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen. Solche Gr\u00fcnde kann es anerkanntermassen auch bei den direkt sanktionierbaren Arten von Abreden geben.</p>\n<p>Die Kommissionsmehrheit folgt der L\u00f6sung des Bundesrates. Das Verfahren wird sich neu also weder bei der Umstossung einer meist nicht haltbaren gesetzlichen Vermutung aufhalten noch eine Erheblichkeit im Einzelfall pr\u00fcfen, auf die aufgrund der Art der Abrede geschlossen werden kann. </p>\n<p>Stellt man fest, dass eine der f\u00fcnf Arten von direkt sanktionierbaren Abreden vorliegt, schreitet man direkt - das ist die Neuigkeit - zur gesamtwirtschaftlich gesehen relevanten Pr\u00fcfung, um festzustellen, ob es wirtschaftliche Effizienzgr\u00fcnde gibt. Die zwei Schritte der Vermutung und der Erheblichkeit werden praktisch \u00fcbersprungen; man steigt direkt in die Diskussion \u00fcber die Effizienzvorteile.</p>\n<p>Die WAK ist dem Bundesrat in diesen Fragen aber nicht kritiklos gefolgt. Sie ver\u00e4ndert den Entwurf des Bundesrates in drei Punkten: bei der Beweislast, bei den Effizienzgr\u00fcnden und durch die Einf\u00fchrung einer De-minimis-Klausel.</p>\n<p>Wir haben beim Eintreten vom Herrn Bundesrat geh\u00f6rt, dass er heute von einem Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsm\u00f6glichkeit spricht. Im Vorfeld der Beratung hat man immer von einer Beweislastumkehr gesprochen. Diese Frage der Beweislastumkehr hat die Kommission sehr stark besch\u00e4ftigt. Die Beweislast wird heute nicht mehr pauschal der einen oder anderen Seite zugewiesen. Es wird vielmehr differenziert geregelt, wer welche Beweisf\u00fchrungslasten zu tragen hat und wie in Situationen der Beweislosigkeit zu entscheiden ist.</p>\n<p>Da es um die Zulassung einer an sich verbotenen Verhaltensweise geht, soll das Unternehmen die Folgen tragen, wenn am Schluss der Abkl\u00e4rungen zweifelhaft bleibt, ob die Abrede gen\u00fcgend Effizienzvorteile bringt. Das kann gesetzlich vorgesehen werden, weil sich das Unternehmen im Zweifelsfall ja durch Nutzung des Widerspruchsverfahrens von der Sanktionsdrohung befreien kann. Umgekehrt soll das Unternehmen bei einer Grauzone, in der nicht so klar ist, was durchgeht und was nicht, die Beweisf\u00fchrungslast nicht voll tragen. Sonst m\u00fcsste es n\u00e4mlich Abkl\u00e4rungen treffen, die es selber gar nicht treffen kann. Stellen Sie sich vor, dass eine im Fokus stehende Firma wissen muss, wie die [PAGE 333] Situation beim Mitbewerber aussieht: Da hat sie eigentlich keine Chance. Wenn es um Dinge wie eine Befragung der Marktgegenseite geht, ist es richtig, dass die Weko die massgebliche Arbeit leistet. Auch um im Rahmen der Untersuchungsmaxime zu bleiben, wird nur darzulegen sein, welche Effizienzgewinne die schwerwiegende Art von Abrede n\u00f6tig machen.</p>\n<p>Sp\u00e4testens wenn es um die Befragung der Marktgegenseite und der Konkurrenten geht, stehen die Wettbewerbsbeh\u00f6rde und die Gerichte in der Pflicht und haben die n\u00f6tigen Abkl\u00e4rungen zu treffen. Schliesslich tr\u00e4gt die Wettbewerbsbeh\u00f6rde nicht nur die Beweisf\u00fchrungslast, sondern auch die Folgen der Beweislosigkeit, wenn sie so weit geht und behauptet, Effizienzgr\u00fcnde seien gar nicht zu pr\u00fcfen, da die getroffene Abrede den Wettbewerb nicht nur beeintr\u00e4chtige, sondern ihn beseitige.</p>\n<p>Eine Wettbewerbsbeseitigung zu vermuten geht nicht nur bei den direkt sanktionierbaren Abreden zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern weit; diese Vermutung kann sich auch bei Abreden zwischen Unternehmen der gleichen Marktstufe als nicht haltbar erweisen. Das Vorhandensein von Effizienzgr\u00fcnden wird deshalb auch bei direkt sanktionierbaren Abreden immer zu pr\u00fcfen sein. Namentlich soll eine solche Pr\u00fcfung erfolgen, wenn zwei Unternehmen sich zusammentun und das Zusammengehen damit erkl\u00e4ren, dass sie nur gemeinsam \u00fcberhaupt in der Lage seien, ein Angebot zu machen. Da geht es um die Frage der Arbeitsgemeinschaften, die von Kollege Eberle heute Morgen angesprochen wurde; auf diese Frage wurde in der Eintretensdebatte auch von den Kollegen Bischof, Stadler und Jenny hingewiesen.</p>\n<p>Ich kann dazu noch zwei, drei Ausf\u00fchrungen aus Sicht der Kommission machen. Es geht um die Schaffung des Freiraums f\u00fcr Arbeitsgemeinschaften und Einkaufsgenossenschaften. Die Kommissionsmehrheit greift diese Konstellation auf, indem in Artikel 5 Absatz 3, bevor Kategorien von Effizienzgr\u00fcnden genannt werden, klargestellt wird, dass die Pr\u00fcfung in Bezug auf das Bestehen solcher Effizienzgr\u00fcnde insbesondere auch dann stattzufinden hat, wenn die Einreichung einer gemeinsamen Offerte Gegenstand der Vereinbarung ist. Es ist hier klarzustellen, dass es sich um eine Effizienzpr\u00fcfung im Einzelfall handelt, denn nicht jede Arbeitsgemeinschaft ist unbedenklich. Es gibt neben den Arbeitsgemeinschaften, die in der unterschiedlichen Spezialisierung der beteiligten Firmen ihre Begr\u00fcndung finden, auch solche, die auf die Reduktion der Zahl von Konkurrenten zielen und sich somit gegen den Wettbewerb richten. Der Wettbewerb ist aber das Ordnungsprinzip unserer Wirtschaft und muss vor solchen Abreden gesch\u00fctzt werden. Gesch\u00fctzt werden sollen nur Arbeitsgemeinschaften, die aus Effizienzgr\u00fcnden entstanden sind. Das ist im Gesetz jetzt auch so vorgesehen. Das Anliegen, das heute Morgen aufgebracht wurde, ist in dieser Bestimmung durch die Kommission also aufgenommen worden.</p>\n<p>Was die Botschaft auch nicht enthielt, ist das, was die Kommissionsmehrheit nun ins Plenum bringt, n\u00e4mlich eine De-minimis-Klausel. Diese nimmt die Form einer Aufgreifschwelle an. Sie ist deshalb nicht in Artikel 5, sondern in Artikel 27 geregelt - wir kommen sp\u00e4ter dazu -, wo es darum geht, was die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat tun sollen. Es wird dort klargestellt, dass die Wettbewerbsbeh\u00f6rde nicht Belanglosigkeiten aufgreifen soll. Ich komme auf das Beispiel zur\u00fcck, das heute erw\u00e4hnt wurde: Wenn zwei B\u00e4cker in Adelboden darin \u00fcbereinkommen, die gleichen Preise festzulegen, so soll wohl ein Klient vor dem Zivilrichter einen ihm aus diesem Verhalten erwachsenen Schaden einklagen k\u00f6nnen, aber die Wettbewerbsbeh\u00f6rde in Bern soll diesen marginalen Fall nicht aufnehmen m\u00fcssen. Die Wettbewerbskommission muss also nicht aktiv werden, wenn es um eine Belanglosigkeit geht.</p>\n<p>Bei Artikel 5 gibt es zwei Minderheiten: Der Minderheitsantrag Zanetti fordert einen neuen Buchstaben c in Absatz 3, um zu gew\u00e4hrleisten, dass die Rechtfertigung einer Wettbewerbsabrede nur gelingt, wenn die Konsumenten angemessen am entstehenden Gewinn beteiligt werden. Dies ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine sachgerechte Regelung. Das Kartellgesetz dient der Gesamtwohlfahrt, und dieser Grundsatz soll auch dann gelten, wenn die nach- und vorgelagerten Unternehmen einen Vorteil erhalten oder die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der beteiligten Unternehmen generell gest\u00e4rkt wird. Sich einzig auf den Konsumentennutzen zu fokussieren ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu eng. Wir empfehlen Ihnen, die Minderheit Zanetti in diesem Punkt abzulehnen.</p>\n<p>Die Minderheit F\u00f6hn will drei Artikel ver\u00e4ndern. Erstens und vor allem will sie die Wettbewerbskommission weiter dazu verpflichten, auch nachzuweisen, dass die harte und deshalb direkt sanktionierbare Abrede von erheblicher Bedeutung f\u00fcr den Markt ist. W\u00e4hrend die Kommissionsmehrheit zwei Anpassungen macht - Streichung der gesetzlichen Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung durch solche Abreden und Streichung des Erfordernisses der Erheblichkeit dieser Abreden -, macht die Kommissionsminderheit nur die erste Anpassung und verzichtet auf die entgegengerichtete zweite Anpassung, n\u00e4mlich das Streichen der Erheblichkeit.</p>\n<p>Im Ergebnis wird das Kartellgesetz damit wesentlich weniger griffig. Es ist nicht mehr ersichtlich, dass sich die direkt sanktionierbaren Abreden in ihrem Unrechtsgehalt von normalen Abreden abheben. Das war f\u00fcr den Bundesrat und auch f\u00fcr die Mehrheit der Kommission klar ein falsches Signal.</p>\n<p>Die Kommissionsminderheit doppelt dann noch nach. Vor allem in den Artikeln 49a und 27 wird die Wettbewerbsbeh\u00f6rde zun\u00e4chst dazu verpflichtet, das Vorliegen von belastenden und entlastenden Aspekten in Sachen Gr\u00fcnde der wirtschaftlichen Effizienz mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen. Das muss in sanktionierenden Verwaltungsverfahren wie in Verwaltungsverfahren generell allerdings bereits die Regel sein. Vom Inhalt her bedeutungsvoll ist dagegen die Bestimmung in einem neuen Buchstaben c in Absatz 4 von Artikel 49a, die auch Teil dieses Minderheitsantrages ist. Hier wird verlangt, dass die Kartellbusse entf\u00e4llt, wenn nicht \u00fcber jeden vern\u00fcnftigen Zweifel hinaus erwiesen ist, dass die Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung unzul\u00e4ssig ist. Der Beweisstandard wird damit \u00fcber den Beweisstandard hinaus angehoben, den das Bundesgericht in seinen Urteilen als angemessen erachtet, wenn es um wirtschaftliche Zusammenh\u00e4nge geht, wie sie im Bereich des Kartellrechts vorkommen.</p>\n<p>Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass mit den Kartellgesetzbestimmungen, welche die Kommissionsminderheit vorschl\u00e4gt, die Durchsetzung der Wettbewerbsordnung und damit des Wettbewerbsprinzips in unserer Wirtschaft ganz entscheidend erschwert w\u00fcrde.</p>\n<p>Zusammenfassend empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, die Minderheitenantr\u00e4ge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat das Teilkartellverbot, wie es vom Bundesrat dargelegt wurde, noch in drei Punkten erg\u00e4nzt und aus ihrer Sicht verbessert und empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Konrad","SpeakerLastName":"Graber","SpeakerFullName":"Graber Konrad","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1363878689613)\/","End":"\/Date(1363879594850)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878689613+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363879594850+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177296L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177296L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177296L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177296L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177296L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177296","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":825,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote</i></p>\n<p>F\u00fcr den Antrag Hess Hans ... 17 Stimmen</p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Kommission ... 10 Stimmen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 5</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Abs. 1, 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>Eine Wettbewerbsabrede auch in der Form eines gemeinsamen Angebotes ist durch ... [PAGE 331] </p>\n<p>a. ... wobei hierf\u00fcr die Unternehmen diese Rechtfertigungsgr\u00fcnde geltend zu machen haben und die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen haben; und</p>\n<p>...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Insbesondere sind die folgenden Abreden unzul\u00e4ssig, wenn sie auf einem Markt f\u00fcr bestimmte Waren oder Leistungen eine erhebliche Beschr\u00e4nkung des Wettbewerbs bewirken und sich nicht durch Gr\u00fcnde der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen:</p>\n<p>...</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. ... wobei die Unternehmen die Folgen der Beweislosigkeit tragen; und</p>\n<p>...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(Zanetti, Fetz, Levrat)</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>...</p>\n<p>b. ... zu beseitigen; und</p>\n<p>c. die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen am entstehenden Gewinn beteiligt.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Niederberger</i></p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Gem\u00e4ss geltendem Recht, aber:</p>\n<p>... sind unzul\u00e4ssig. Abreden im Sinn der Tatbest\u00e4nde der Abs\u00e4tze 3bis und 4 sind jedenfalls erheblich.</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Aufheben</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>Gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit</p>\n<p><i>Abs. 3bis</i></p>\n<p>Gem\u00e4ss Abs. 3 des geltenden Rechts</p>\n<p><i>Abs. 4</i></p>\n<p>Unver\u00e4ndert</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 5</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p><i>Al. 1, 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>Un accord, \u00e9galement sous la forme d'une offre commune, est justifi\u00e9 ...</p>\n<p>a. ... des ressources, la pr\u00e9sentation des motifs justificatifs incombant aux entreprises et ces derni\u00e8res devant supporter les cons\u00e9quences de l'absence de preuves; et</p>\n<p>...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Sont en particulier illicites les accords suivants, d\u00e8s lors qu'ils entra\u00eenent sur le march\u00e9 de certains biens ou services une restriction notable \u00e0 la concurrence et qu'ils ne sont pas justifi\u00e9s par des motifs d'efficacit\u00e9 \u00e9conomique:</p>\n<p>...</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>...</p>\n<p>a. ... des ressources, les entreprises devant supporter les cons\u00e9quences de l'absence de preuve; et</p>\n<p>...</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(Zanetti, Fetz, Levrat)</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>...</p>\n<p>b. ... concurrence efficace; et</p>\n<p>c. s'il permet aux consommateurs de participer de mani\u00e8re ad\u00e9quate au gain r\u00e9alis\u00e9.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Niederberger</i></p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>Selon le droit en vigueur, mais:</p>\n<p>... sont illicites. Les accords au sens des al. 3bis et 4 sont consid\u00e9r\u00e9s en tout cas comme affectant de mani\u00e8re notable la concurrence.</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Abroger</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>Selon la proposition de la majorit\u00e9</p>\n<p><i>Al. 3bis</i></p>\n<p>Selon l'alin\u00e9a 3 du droit en vigueur</p>\n<p><i>Al. 4</i></p>\n<p>Inchang\u00e9</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 27 Abs. 1, 1bis, 2</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>... er\u00f6ffnet das Sekretariat im Einvernehmen mit dem Pr\u00e4sidenten oder der Pr\u00e4sidentin eine Untersuchung. Eine Untersuchung wird auch er\u00f6ffnet, wenn das Sekretariat von der Wettbewerbskommission oder vom Departement damit beauftragt wird.</p>\n<p><i>Abs. 1bis</i></p>\n<p>Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen, die einen vernachl\u00e4ssigbaren Einfluss auf den Wettbewerb haben, werden nicht aufgegriffen.</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Unver\u00e4ndert</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>... eine Untersuchung. Es er\u00f6ffnet in jedem Fall eine Untersuchung, wenn es von der Wettbewerbskommission oder vom Departement damit beauftragt wird.</p>\n<p><i>Abs. 1bis</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>Es f\u00fchrt Untersuchungen durch und untersucht dabei die belastenden und entlastenden Umst\u00e4nde, wie insbesondere das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Gr\u00fcnden der wirtschaftlichen Effizienz, mit gleicher Sorgfalt. Es entscheidet, welche der er\u00f6ffneten Untersuchungen vorrangig zu behandeln sind.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Niederberger</i></p>\n<p><i>Abs. 1, 1bis, 2</i></p>\n<p>Gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 27 al. 1, 1bis, 2</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>... illicite \u00e0 la concurrence, le secr\u00e9tariat ouvre une enqu\u00eate, d'entente avec le pr\u00e9sident ou la pr\u00e9sidente. Il le fait \u00e9galement s'il y est invit\u00e9 par la commission ou par le d\u00e9partement.</p>\n<p><i>Al. 1bis</i></p>\n<p>Les restrictions qui affectent de mani\u00e8re n\u00e9gligeable la concurrence ne sont pas examin\u00e9es.</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Inchang\u00e9</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>... pr\u00e9sidente. Il le fait dans tous les cas s'il y est invit\u00e9 par la commission ou par le d\u00e9partement.</p>\n<p><i>Al. 1bis</i></p>\n<p>Biffer [PAGE 332] </p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>Il m\u00e8ne les enqu\u00eates et examine avec la m\u00eame attention les circonstances aggravantes et les circonstances att\u00e9nuantes, telles que l'existence ou non de motifs d'efficacit\u00e9 \u00e9conomique. Il d\u00e9finit l'ordre dans lequel les enqu\u00eates qui ont \u00e9t\u00e9 ouvertes doivent \u00eatre trait\u00e9es.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Niederberger</i></p>\n<p><i>Al. 1, 1bis, 2</i></p>\n<p>Selon la proposition de la majorit\u00e9</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 49a Abs. 4</b></p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p>...</p>\n<p>c. nicht \u00fcber jeden vern\u00fcnftigen Zweifel erwiesen ist, dass die Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung unzul\u00e4ssig ist.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Niederberger</i></p>\n<p>Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 49a al. 4</b></p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(F\u00f6hn, Freitag, Keller-Sutter, Schmid Martin)</p>\n<p>...</p>\n<p>c. il n'est pas prouv\u00e9 au-del\u00e0 de tout doute raisonnable que la restriction \u00e0 la concurrence est illicite.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Niederberger</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer au projet du Conseil f\u00e9d\u00e9ral</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Pr\u00e4sident </b>(Germann Hannes, erster Vizepr\u00e4sident): Es handelt sich hier um drei Konzepte: das Konzept der Mehrheit, das Konzept der Minderheit F\u00f6hn und das Konzept Niederberger.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Hannes","SpeakerLastName":"Germann","SpeakerFullName":"Germann Hannes","SpeakerFunction":"1VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1363878528583)\/","End":"\/Date(1363878689613)\/","Function":"1VP-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850508427)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878528583+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363878689613+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177297L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177297L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177297L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177297L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177297L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177297","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":508,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Kommissionssprecher hat soeben die Begr\u00fcndung abgegeben, die auch die Begr\u00fcndung der Verwaltung und des Bundesrates ist. Es geh\u00f6ren nur Bestimmungen in den Ingress, welche die Kompetenz des Bundes zum Erlass dieses Gesetzes begr\u00fcnden. Das Kartellgesetz st\u00fctzt sich in erster Linie auf Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung. Und es wurde eben auch gesagt: Der Verweis auf Artikel 27 Absatz 1 ist heikel. Denn nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung und der Lehre erteilen Grundrechte dem Bund gerade keine Kompetenz, weiter gehend zu legiferieren. Von daher gesehen ist es besser, nur die Verfassungsartikel anzuf\u00fchren, die eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers auch wirklich begr\u00fcnden.</p>\n<p>Deshalb empfehlen wir Ihnen, auf die Erw\u00e4hnung von Artikel 27 Absatz 1 zu verzichten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Johann N.","SpeakerLastName":"Schneider-Ammann","SpeakerFullName":"Schneider-Ammann Johann N.","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":4,"Start":"\/Date(1363878449793)\/","End":"\/Date(1363878528583)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508427)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878449793+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363878528583+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177298L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177298L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177298L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177298L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177298L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177298","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":3921,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die \u00dcberlegungen von Kollege Hess sind sicher sehr gut nachvollziehbar. In den Ingress geh\u00f6ren nach Ansicht der Kommission aber nur Bestimmungen, die die Kompetenz des Bundes zum Erlass des Gesetzes begr\u00fcnden. Das Kartellgesetz st\u00fctzt sich in erster Linie auf die Kompetenz des Bundes, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial sch\u00e4dliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsabreden zu erlassen. Diese Kompetenz findet sich ausdr\u00fccklich in Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung. Den Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit braucht es aus Sicht der Kommission folglich nicht.</p>\n<p>Die Bek\u00e4mpfung der sch\u00e4dlichen Kartelle spielt indes eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung einer freiheitlichen wirtschaftlichen Ordnung, in der die Wirtschaftsfreiheit auch tats\u00e4chlich wahrgenommen werden kann, das heisst, in der kein faktischer Kartellzwang besteht.</p>\n<p>Es ist aus Sicht der Kommission dennoch abzuraten, im Ingress festzuhalten, dass sich das Kartellgesetz auf die Wirtschaftsfreiheit st\u00fctze, weil dies dem Missverst\u00e4ndnis Vorschub leisten k\u00f6nnte, dass aus dem Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit eine Regelungskompetenz abgeleitet werden k\u00f6nne. Jede Umschreibung, worin eine Freiheit besteht, ist latent jedoch auch eine Beschr\u00e4nkung der Freiheit, denn man k\u00f6nnte die Beschreibung als abschliessend begreifen.</p>\n<p>Daher ist die Kommission dem Bundesrat gefolgt und hat einen zum Antrag Hess Hans analogen Antrag abgelehnt, Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung sei in den Ingress aufzunehmen, und zwar mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p>\n<p>Die \u00dcberlegungen von Herrn Hess kann man sicher nachvollziehen, aber das waren die \u00dcberlegungen, die in der Kommission angestellt wurden.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Konrad","SpeakerLastName":"Graber","SpeakerFullName":"Graber Konrad","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1363878322997)\/","End":"\/Date(1363878449793)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508427)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878322997+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363878449793+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177299L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177299L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177299L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177299L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177299L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177299","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":409,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Bundesrat will im Ingress Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung streichen. Er begr\u00fcndet dies in der Botschaft, Seite 3940, wie folgt: \"Artikel 27 BV ist im Ingress fehl am Platz, da er keine Rechtsetzungskompetenz des Bundes begr\u00fcndet.\" Es ist richtig, dass Artikel 27 der Bundesverfassung keine Rechtsetzungskompetenz begr\u00fcndet. \u00dcbersehen wird vom Bundesrat aber, dass Artikel 27 zusammen mit Artikel 35 der Bundesverfassung f\u00fcr die Gesetzgebung verbindlich vorgibt, Gesetze inhaltlich so zu gestalten, dass diese zur Verwirklichung der Grundrechte beitragen.</p>\n<p>F\u00fcr die Gesetzgebung im Bereich des Kartellrechts bedeutet dies Folgendes: Wir m\u00fcssen, gest\u00fctzt auf Artikel 96 der Bundesverfassung, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial sch\u00e4dliche Auswirkungen von Kartellen erlassen. Wir m\u00fcssen dabei aber auch gew\u00e4hrleisten, dass die einzelnen Unternehmen sich unter Beachtung dieser Schranken wirtschaftlich frei bet\u00e4tigen k\u00f6nnen. Das geschieht gem\u00e4ss Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 2. Ich darf hier in Erinnerung rufen, dass unsere Verfassung davon ausgeht, dass wirtschaftliche Bet\u00e4tigung Voraussetzung f\u00fcr die allgemeine Wohlfahrt ist. Der Antrag des Bundesrates, Artikel 27 Absatz 1 im Ingress des Kartellgesetzes zu streichen, verkennt die Bedeutung dieser Verfassungsbestimmung f\u00fcr die Kartellgesetzgebung. Er verkennt aber auch den verpflichtenden Auftrag von Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 35 der Bundesverfassung f\u00fcr den Kartellgesetzgeber.</p>\n<p>Die Streichung von Artikel 27 im Ingress des Kartellgesetzes w\u00fcrde von vielen als Signal daf\u00fcr aufgefasst, das Kartellrecht habe nur noch die Aufgabe, abstrakt den Wettbewerb zu f\u00f6rdern, es habe dagegen nicht mehr die Aufgabe, auch daf\u00fcr zu sorgen, dass sich einzelne Unternehmen am Wettbewerb beteiligen k\u00f6nnen. Eine solche Entwicklung w\u00e4re gerade gegen die Interessen vieler kleiner Unternehmen, die bekanntlich das R\u00fcckgrat unserer Wirtschaft bilden.</p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und es beim geltenden Recht zu belassen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"Hess","SpeakerFullName":"Hess Hans","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":6,"CantonName":"Obwalden","CantonAbbreviation":"OW","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1363878143260)\/","End":"\/Date(1363878322997)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850508427)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878143260+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363878322997+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177300L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177300L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177300L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177300L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=177300L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"177300","Language":"DE","IdSubject":"32010","VoteId":null,"PersonNumber":825,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>1. Bundesgesetz \u00fcber Kartelle und andere Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen</b></p>\n<p><b>1. Loi f\u00e9d\u00e9rale sur les cartels et autres restrictions \u00e0 la concurrence</b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ziff. I Ingress</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Hess Hans</i></p>\n<p>Unver\u00e4ndert</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. I pr\u00e9ambule</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Hess Hans</i></p>\n<p>Inchang\u00e9</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20130321","MeetingVerbalixOid":2310,"IdSession":"4907","SpeakerFirstName":"Hannes","SpeakerLastName":"Germann","SpeakerFullName":"Germann Hannes","SpeakerFunction":"1VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1363878096960)\/","End":"\/Date(1363878143260)\/","Function":"1VP-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510850508427)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1363878096960+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1363878143260+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"32010","Language":"DE","IdMeeting":"1918","VerbalixOid":403741,"SortOrder":1,"Modified":"\/Date(1447070427090)\/"}}