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Vote</i></p>\n<p>[NAM]</p>\n<p>F\u00fcr Annahme der Motion ... 11 Stimmen</p>\n<p>Dagegen ... 163 Stimmen</p>\n<p>[VS]</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":13,"Start":"\/Date(1348654310679)\/","End":"\/Date(1348654310679)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621109)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348654310680+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348654310680+0120)\/","VoteBusinessNumber":20073163,"VoteBusinessShortNumber":"07.3163","VoteBusinessTitle":"Motion Stadler Hansruedi.\nGesetzliche Grundlage\nf\u00fcr die Aufsicht\n\u00fcber die Sterbehilfeorganisationen"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179531L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179531L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179531L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179531L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179531L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179531","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":519,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>Pr\u00e4sident </b>(Walter Hansj\u00f6rg, Pr\u00e4sident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen und den Standesinitiativen sowie der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Hansj\u00f6rg","SpeakerLastName":"Walter","SpeakerFullName":"Walter Hansj\u00f6rg","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":20,"CantonName":"Thurgau","CantonAbbreviation":"TG","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1348650439751)\/","End":"\/Date(1348650459807)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1774877621071)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348650439750+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348650459807+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179532L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179532L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179532L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179532L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179532L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179532","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":3908,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir sind gesund, lebendig und voller Pl\u00e4ne. Auch Ratsmitglieder [PAGE 1668] kriegen Kinder, wir sind gl\u00fccklich, wir sprechen im Moment nicht vom Tod, und wir k\u00f6nnen uns nicht vorstellen, sterben zu wollen. Jemand, der \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum chronische Schmerzen hat und weiss, dass er nie mehr gesund wird, sieht es vielleicht etwas anders. Wir m\u00fcssen nun heute \u00fcber solche Fragen sprechen, \u00fcber Menschen, welche nicht mehr leben wollen, weil sie keine Kraft mehr haben, und die sich w\u00fcnschen, endlich sterben respektive selber dar\u00fcber bestimmen zu k\u00f6nnen.</p>\n<p>Damit wir \u00fcber dieses sensible und heikle Thema eine sachliche Diskussion f\u00fchren k\u00f6nnen, bedarf es zuerst einer Erkl\u00e4rung der verschiedenen Begriffe. Wir sprechen zun\u00e4chst von aktiver und passiver Sterbehilfe, das ist etwas anderes als die Suizidhilfe.</p>\n<p>Die direkte aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. Der Begriff bezeichnet die gezielte T\u00f6tung eines anderen Menschen zur Verk\u00fcrzung seines Leidens. Wenn z. B. ein Arzt oder eine Drittperson einer Patientin eine t\u00f6dliche Spritze verabreicht, ist dies strafbar, selbst wenn die Patientin um diese Tat gebeten hat.</p>\n<p>Von indirekter aktiver Sterbehilfe wird gesprochen, wenn Mittel, z. B. Morphium, zur Linderung von Leiden eingesetzt werden und dabei in Kauf genommen wird, dass die Nebenwirkungen der Medikamente m\u00f6glicherweise zu einem fr\u00fcheren Tod des Patienten oder der Patientin f\u00fchren. Diese Art der Sterbehilfe ist im Strafgesetzbuch nicht ausdr\u00fccklich geregelt, sie gilt in der Schweiz grunds\u00e4tzlich als erlaubt.</p>\n<p>Die passive Sterbehilfe ist der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen oder deren Abbruch, z. B. das Abstellen eines Sauerstoffger\u00e4ts oder der Verzicht auf eine Operation. Damit wird dem Sterbeprozess, trotz bestehender Interventionsm\u00f6glichkeiten, sein Lauf gelassen. Solche Massnahmen werden oft aufgrund einer Patientenverf\u00fcgung getroffen bzw. unterlassen. Diese Form von Sterbehilfe ist ebenfalls grunds\u00e4tzlich nicht geregelt, wird jedoch als erlaubt angesehen.</p>\n<p>Der Gegenstand der heutigen Diskussion ist nun die Suizidhilfe, die Selbstmordhilfe, und zwar vor allem die T\u00e4tigkeit der Organisationen der Suizidhilfe, Exit und Dignitas. Bei der Suizidhilfe wird der Patientin eine t\u00f6dliche Substanz vermittelt, die die Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnehmen muss. Die Patientin muss urteilsf\u00e4hig sein und ihren Entscheid frei gef\u00e4llt haben. Nur wer \"aus selbsts\u00fcchtigen Beweggr\u00fcnden\" jemandem zum Selbstmord Hilfe leistet, wird nach Artikel 115 des Strafgesetzbuches bestraft. Solange keine selbsts\u00fcchtigen, egoistischen Motive vorliegen, ist die Suizidhilfe somit in der Schweiz nicht strafbar. Organisationen wie Exit und Dignitas leisten Suizidhilfe im Rahmen dieser Bestimmungen. </p>\n<p>Die Suizidhilfe wurde damit f\u00fcr viele t\u00f6dlich erkrankte Menschen zu einem Ausweg in der finalen Phase f\u00fcr einen geregelten Selbstmord in w\u00fcrdigen Umst\u00e4nden. Und f\u00fcr noch mehr Menschen ist die Suizidhilfe eine M\u00f6glichkeit geworden, die sie in einem sp\u00e4teren Lebensabschnitt, welchen sie noch nicht voraussehen, beanspruchen k\u00f6nnen. Exit und Dignitas haben daher viel mehr Mitglieder, als dann tats\u00e4chlich einen begleiteten Suizid begehen. Aber der begleitete Suizid soll nach unserem Willen nur in Ausnahmef\u00e4llen eine Alternative sein.</p>\n<p>Wichtig ist die St\u00e4rkung der Palliativpflege - und das ist ein weiterer Begriff, der hier einzuf\u00fchren ist. Als Palliativpflege wird die Pflege von unheilbar kranken und sterbenden Menschen bezeichnet. Das oberste Ziel der Palliativpflege ist die Verhinderung von Schmerzen. Palliativpflege kann die Lebensqualit\u00e4t Schwerkranker und Sterbender erh\u00f6hen und damit auch Sterbew\u00fcnsche oder das Aufkommen von Sterbew\u00fcnschen verhindern.</p>\n<p>Zuerst zur Geschichte der Suizidhilfe: Diese Thematik wurde in der Geschichte der Philosophie und der Theologie immer kontrovers diskutiert. In der Schweiz wurden Suizidversuche bereits im Jahre 1893 legalisiert. Wer einen missgl\u00fcckten Suizidversuch begangen hatte, wurde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bestraft - zuvor noch war ein Selbstmordversuch strafbar. Wenn jedoch die Tat selber straflos ist, muss im Prinzip auch die Beihilfe straflos sein, also war die Suizidhilfe in der Schweiz im Prinzip bereits seit 1893 trotz des Widerstands einiger konservativer Kantone legalisiert.</p>\n<p>Im Jahr 1942 wurde mit Inkrafttreten von Artikel 115 StGB die Suizidhilfe ausdr\u00fccklich geregelt: Suizidhilfe soll nur dann bestraft werden, wenn selbsts\u00fcchtige Motive im Spiel sind. Laut der bundesr\u00e4tlichen Botschaft aus den Dreissigerjahren ging man davon aus, dass es sich bei dieser Beihilfe zum Selbstmord um eine \"Freundestat\" handelt und diese nicht bestraft werden soll.</p>\n<p>Die Diskussion wurde dann vor allem mit den Fortschritten der modernen Medizin angetrieben. Aufgrund der Entwicklung der modernen Medizin ist der Ruf nach einem \"Recht auf den eigenen Tod\" und nach einem \"Sterben in W\u00fcrde\" lautgeworden.</p>\n<p>1982 wurde die Suizidhilfeorganisation Exit gegr\u00fcndet. Sie hat, laut eigenen Angaben, die Patientenverf\u00fcgung von den USA in die Schweiz gebracht. Exit hat damit einen Beitrag zur Entwicklung der passiven Sterbehilfe in der Schweiz geleistet, also zur Unterlassung von lebensverl\u00e4ngernden Massnahmen. 1985 wurde durch Exit die erste Suizidbegleitung durchgef\u00fchrt. Mit der Gr\u00fcndung von Dignitas 1998 entstand dann die zweite relevante Suizidhilfeorganisation in der Schweiz.</p>\n<p>Das Thema Suizidhilfe l\u00f6st weitreichende ethische Diskussionen aus und wurde auch f\u00fcr uns, f\u00fcr die Politik, zu einer Herausforderung. Es besch\u00e4ftigt die Politik seit bald zwanzig Jahren. Es ist ein schwieriges ethisches und emotionales Thema, welches immer Kontroversen ausgel\u00f6st hat.</p>\n<p>Ab dem Jahr 2000 folgten verschiedene Vorst\u00f6sse zur Regelung der aktiven und passiven Sterbehilfe und eben auch der Suizidhilfe. Mehrmals wurde der Bundesrat aufgefordert, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln.</p>\n<p>Im Jahr 2006 hat das EJPD unter seinem damaligen Vorsteher, Bundesrat Blocher, den Bericht \"Sterbehilfe und Palliativmedizin - Handlungsbedarf f\u00fcr den Bund?\" publiziert. In diesem Bericht wird festgehalten, dass mit der Zunahme der organisierten Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz eine Missbrauchsgefahr vorhanden ist, insbesondere in der Frage der Urteilsf\u00e4higkeit des Suizidenten und der finanziellen Verh\u00e4ltnisse. Solche Missbr\u00e4uche m\u00fcssen verhindert werden. Der Bericht kommt jedoch zum Schluss, dass im Bereich der Suizidhilfe keine weiteren gesetzlichen Regelungen notwendig sind, weder eine Revision des Strafgesetzbuches noch der Erlass eines Gesetzes \u00fcber die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen. M\u00f6gliche Missbr\u00e4uche sollen vielmehr durch konsequente Anwendung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen verhindert werden, beispielsweise auch im Bereich des Sterbetourismus.</p>\n<p>Zudem st\u00f6sst eine spezifische rechtliche Regelung an praktische Grenzen. Jeder Fall ist nat\u00fcrlich etwas anders gelagert. Die Ursachen des Todes und das konkrete Geschehen am Sterbebett zu erfassen ist oft schwierig. </p>\n<p>Zudem m\u00fcsste auch der Weiterentwicklung der modernen Medizin Rechnung getragen werden, was auch nicht ganz einfach ist. Die Grauzonen in diesem Bereich sind mit einer gesetzlichen Regelung, die sich nat\u00fcrlich immer an den jeweiligen Rahmenbedingungen orientieren m\u00fcsste, schwer zu beseitigen. Die Verfasser des EJPD-Berichtes von 2006 sind daher der Meinung, dass das Standesrecht, beispielsweise die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, besser geeignet sei, um die komplexe und individuelle Frage der Suizid- und Sterbehilfe zu regeln.</p>\n<p>Aufgrund des Berichtes empfahl der Bundesrat dem Parlament, auf eine Erg\u00e4nzung der Gesetzesbestimmungen \u00fcber die Suizidhilfe und die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen zu verzichten. Der Bundesrat war der Ansicht, dass ein Aufsichtsgesetz unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sei, zu einer B\u00fcrokratisierung des Verfahrens und zu einer problematischen Legitimierung der Suizidhilfeorganisationen - das w\u00e4re nat\u00fcrlich auch damit verbunden - durch den Staat f\u00fchren w\u00fcrde.</p>\n<p>Zur Diskussion stand ebenso eine \u00c4nderung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes, welche die Einschr\u00e4nkungen der [PAGE 1669] Verschreibung und Abgabe des Bet\u00e4ubungsmittels Natrium-Pentobarbital, das in letaler Dosis bei Suiziden eingesetzt wird, neu h\u00e4tte regeln sollen. Nach erneuten Abkl\u00e4rungen des EJPD wurde vom Bundesrat auf eine \u00c4nderung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes verzichtet.</p>\n<p>Im Jahre 2008 beauftragte jedoch der Bundesrat das EJPD, damals neu unter der Leitung von Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf, erneut, eine gesetzliche Regelung abzukl\u00e4ren, dies insbesondere betreffend die Aufsicht der Suizidhilfeorganisationen. Der Ruf nach einer erh\u00f6hten Sorgfaltspflicht und finanzieller Transparenz wurde laut, nachdem einige F\u00e4lle von Suizidhilfe Diskussionen in der \u00d6ffentlichkeit ausgel\u00f6st hatten. Im Oktober 2009 wurde der Bericht des EJPD in die Vernehmlassung geschickt. Zwei Varianten standen zur Diskussion: die Straffreiheit f\u00fcr die Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Suizidhilfeorganisationen unter bestimmten strengen Voraussetzungen einerseits und ein g\u00e4nzliches Verbot der organisierten Suizidhilfe andererseits.</p>\n<p>Das Ergebnis war dann etwas widerspr\u00fcchlich: Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer erkannte grunds\u00e4tzlich einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings liess sich dann aus dem Vernehmlassungsergebnis trotzdem kein Konsens \u00fcber die Gestaltung der Gesetzgebung ausmachen. Dieses Resultat ist eigentlich bezeichnend f\u00fcr die gesamte Debatte: Alle Beteiligten w\u00fcnschen sich eine gute Regelung, konkret ist aber ein Konsens nicht zu erreichen.</p>\n<p>Im Juni 2011 beschloss der Bundesrat abermals, wie bereits 2006 angeregt, auf eine ausdr\u00fcckliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er bekr\u00e4ftigte jedoch die Absicht, die Suizidpr\u00e4vention und die Palliativpflege zu f\u00f6rdern.</p>\n<p>Ihre Kommission f\u00fcr Rechtsfragen verfolgt dieses Thema seit langer Zeit. Im Jahre 2008 haben wir umfangreiche Anh\u00f6rungen mit allen interessierten Kreisen sowie mit Expertinnen und Experten durchgef\u00fchrt. In diesem Fr\u00fchling haben wir in der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen die diversen Vorst\u00f6sse, die heute zur Diskussion stehen, diskutiert und auch eine Petition zum Thema Suizidhilfe behandelt. Isabelle Chevalley wird Ihnen anschliessend die Details erkl\u00e4ren.</p>\n<p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen teilt heute die Ansicht des Bundesrates: Sie h\u00e4lt das geltende Recht f\u00fcr ausreichend. Das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende ist von allergr\u00f6sster Bedeutung. Jede Person soll selber dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, was f\u00fcr sie ein w\u00fcrdiges Lebensende ist.</p>\n<p>Ihre Kommission hat in dieser Frage unterdessen einen einstimmigen Entscheid gef\u00e4llt. Ich bitte Sie in ihrem Namen, die Motion abzulehnen und den Initiativen keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Alec","SpeakerLastName":"von Graffenried","SpeakerFullName":"von Graffenried Alec","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1348650459807)\/","End":"\/Date(1348651254108)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621079)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348650459807+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348651254107+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179533L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179533L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179533L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179533L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179533L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179533","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":4108,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Lors de sa s\u00e9ance du 30 mars 2012, la Commission des affaires juridiques a partag\u00e9 l'avis du Conseil f\u00e9d\u00e9ral et du Conseil des Etats, \u00e0 savoir qu'il n'est pas n\u00e9cessaire de l\u00e9gif\u00e9rer en mati\u00e8re d'euthanasie et d'assistance au suicide.</p>\n<p>L'euthanasie et l'assistance au suicide font l'objet de discussions depuis de nombreuses ann\u00e9es. En 2006, suite \u00e0 un rapport du D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de justice et police intitul\u00e9 \"Assistance au d\u00e9c\u00e8s et m\u00e9decine palliative: la Conf\u00e9d\u00e9ration doit-elle l\u00e9gif\u00e9rer?\", le Conseil f\u00e9d\u00e9ral avait recommand\u00e9 au Parlement de ne pas entreprendre une r\u00e9vision des dispositions pertinentes du Code p\u00e9nal. En 2008, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral a charg\u00e9 le DFJP d'examiner de mani\u00e8re approfondie la n\u00e9cessit\u00e9 de l\u00e9gif\u00e9rer en mati\u00e8re d'assistance organis\u00e9e au suicide. Apr\u00e8s que deux options ont \u00e9t\u00e9 mises en consultation, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral a d\u00e9cid\u00e9 finalement \u00e0 la fin du mois de juin 2011 de ne pas proposer de norme p\u00e9nale sp\u00e9cifique sur l'assistance organis\u00e9e au suicide, mais de promouvoir la pr\u00e9vention du suicide et la m\u00e9decine palliative.</p>\n<p>La commission a pris connaissance du rapport du Conseil f\u00e9d\u00e9ral datant de juin 2011, intitul\u00e9 \"Soins palliatifs, pr\u00e9vention du suicide et assistance organis\u00e9e au suicide\" et elle partage les conclusions du Conseil f\u00e9d\u00e9ral, soit qu'il n'est pas n\u00e9cessaire de r\u00e9glementer davantage l'euthanasie active indirecte et l'euthanasie passive, qu'il n'est pas non plus n\u00e9cessaire de l\u00e9gif\u00e9rer \u00e0 propos de l'assistance organis\u00e9e au suicide, mais qu'il faut mettre l'accent sur la pr\u00e9vention du suicide et le d\u00e9veloppement des soins palliatifs.</p>\n<p>La commission estime que le droit actuel est suffisant. A ses yeux, le droit \u00e0 l'autod\u00e9termination en fin de vie est primordial et il convient que chacun puisse d\u00e9cider pour lui-m\u00eame ce qu'est une fin de vie digne.</p>\n<p>Il s'agit de rappeler aussi que le nouveau droit de la protection de l'adulte, qui entrera en vigueur en 2013, pr\u00e9voit des directives anticip\u00e9es du patient, au sens des articles 370 et suivants du Code civil. Ceci devrait permettre de clarifier la situation des personnes en fin de vie, tant pour elles-m\u00eames que pour le corps m\u00e9dical et leurs proches.</p>\n<p>Concernant la l\u00e9gislation actuelle, l'article 115 du Code p\u00e9nal, \"Incitation et assistance au suicide\", est clair: \"Celui qui, pouss\u00e9 par un mobile \u00e9go\u00efste, aura incit\u00e9 une personne au suicide, ou lui aura pr\u00eat\u00e9 assistance en vue du suicide, sera, si le suicide a \u00e9t\u00e9 consomm\u00e9 ou tent\u00e9, puni d'une peine privative de libert\u00e9 de cinq ans au plus ou d'une peine p\u00e9cuniaire.\"</p>\n<p>Il est donc \u00e9vident que l'article 115 ne s'applique que si l'on est en pr\u00e9sence d'un suicide. Cela pr\u00e9suppose que la personne qui s'est donn\u00e9 la mort a ex\u00e9cut\u00e9 elle-m\u00eame l'acte fatal, qu'elle \u00e9tait capable de discernement et qu'elle a pris sa d\u00e9cision librement. Si l'acte menant au d\u00e9c\u00e8s est ex\u00e9cut\u00e9 par un tiers, on est en pr\u00e9sence d'un meurtre - article 111 du Code p\u00e9nal -, ou d'un meurtre sur la demande de la victime - article 114 du Code p\u00e9nal.</p>\n<p>Le motif justificatif que repr\u00e9sente le consentement du suicidant ne s'applique pas dans le cas du meurtre. Car dans notre ordre juridique, nul ne peut laisser volontairement autrui le d\u00e9pouiller de ses droits de la personnalit\u00e9 \u00e9l\u00e9mentaires, et en particulier de sa vie. De m\u00eame si le suicidant n'\u00e9tait pas capable de discernement au moment de se donner la mort, la personne qui l'a aid\u00e9 peut, selon le cas de figure, \u00eatre condamn\u00e9e pour homicide par dol \u00e9ventuel ou pour tentative d'homicide volontaire.</p>\n<p>Enfin, et toujours dans la m\u00eame logique, n'agit pas librement celui qui se trouvait dans l'erreur parce qu'il a \u00e9t\u00e9 mal inform\u00e9 sur sa situation, par exemple, ou celui qui a \u00e9t\u00e9 pouss\u00e9 au suicide. Dans un tel cas, l'auteur de la tromperie ou de la contrainte pourra \u00eatre condamn\u00e9 pour homicide.</p>\n<p>Il est bon de rappeler que les autorit\u00e9s de poursuite p\u00e9nale n'ont jamais consid\u00e9r\u00e9 l'assistance au suicide professionnelle et r\u00e9tribu\u00e9e comme punissable. Elles ont en effet toujours jug\u00e9, notamment celles de Zurich, canton le plus fortement touch\u00e9, que la r\u00e9mun\u00e9ration exig\u00e9e en contrepartie de l'assistance au suicide ne constituait pas un mobile \u00e9go\u00efste, \u00e9l\u00e9ment fondant la punissabilit\u00e9 en vertu de l'article 115 du Code p\u00e9nal.</p>\n<p>La r\u00e9duction des cas de suicide doit rester prioritaire. L'\u00e9volution d\u00e9mographique et le fait que, ces derni\u00e8res ann\u00e9es, le nombre de suicides a augment\u00e9 chez les personnes \u00e2g\u00e9es en Suisse renforcent, \u00e0 long terme, cette n\u00e9cessit\u00e9.</p>\n<p>Il est int\u00e9ressant d'observer la statistique du nombre de suicides et de suicides assist\u00e9s entre 1995 et 2009. On y observe que le nombre de suicides diminue au profit du nombre de suicides assist\u00e9s. Ces m\u00eames statistiques expliquent que l'assistance au suicide est sollicit\u00e9e quand la vie ne para\u00eet plus digne d'\u00eatre v\u00e9cue aux yeux des personnes concern\u00e9es, en raison principalement d'une maladie somatique grave. Dans 44 pour cent des cas, la maladie initiale \u00e9tait le cancer, dans 14 pour cent une maladie neurod\u00e9g\u00e9n\u00e9rative, dans 9 pour cent une maladie cardiovasculaire et dans 6 pour cent une maladie de l'appareil locomoteur. La d\u00e9pression a \u00e9t\u00e9 mentionn\u00e9e dans 3 pour cent des cas et la d\u00e9mence dans 0,3 pour cent.</p>\n<p>La statistique montre \u00e9galement que l'aide au suicide concerne principalement les personnes \u00e2g\u00e9es, alors que le taux de suicide est le plus \u00e9lev\u00e9 pour la classe d'\u00e2ge des 45 \u00e0 54 ans. On constate aussi que dans la classe d'\u00e2ge des 85 \u00e0 94 ans, le taux de suicides assist\u00e9s est plus \u00e9lev\u00e9 que le taux de suicides, ce qui n'est pas le cas dans les classes d'\u00e2ge pr\u00e9c\u00e9dentes. [PAGE 1670] </p>\n<p>Selon les r\u00e9sultats de la proc\u00e9dure de consultation sur le rapport du Conseil f\u00e9d\u00e9ral intitul\u00e9 \"Soins palliatifs, pr\u00e9vention du suicide et assistance organis\u00e9e au suicide\" de juin 2011, il n'existe aucun consensus clair en Suisse sur la question de savoir si et dans quelle mesure il faut r\u00e9glementer au niveau f\u00e9d\u00e9ral et en sus des r\u00e9glementations d\u00e9j\u00e0 existantes l'assistance organis\u00e9e au suicide. Cette constatation constitue un obstacle majeur \u00e0 l'adoption d'une r\u00e9glementation f\u00e9d\u00e9rale susceptible de satisfaire une majorit\u00e9 de la population, ce d'autant que la th\u00e9matique abord\u00e9e est extr\u00eamement personnelle.</p>\n<p>De plus, une r\u00e9glementation f\u00e9d\u00e9rale toucherait au f\u00e9d\u00e9ralisme de mani\u00e8re profonde, les questions de sant\u00e9 publique et de planification hospitali\u00e8re \u00e9tant de la comp\u00e9tence des cantons.</p>\n<p>Toucher \u00e0 l'article 115 du Code p\u00e9nal reviendrait \u00e0 ouvrir la bo\u00eete de Pandore tant il est difficile d'avoir une approche rationnelle de cette th\u00e9matique o\u00f9 l'\u00e9motionnel prend rapidement le dessus.</p>\n<p>Pour toutes ces raisons, votre commission vous encourage, \u00e0 l'unanimit\u00e9, \u00e0 ne pas donner suite \u00e0 l'initiative parlementaire et aux deux initiatives cantonales, ainsi qu'\u00e0 rejeter la motion. Tous ces objets visent un accroissement de la r\u00e9glementation de l'aide au suicide.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Isabelle","SpeakerLastName":"Chevalley","SpeakerFullName":"Chevalley Isabelle","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":22,"CantonName":"Waadt","CantonAbbreviation":"VD","ParlGroupName":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"GL","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1348651254108)\/","End":"\/Date(1348651603801)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1774877621082)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348651254107+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348651603800+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179534L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179534L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179534L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179534L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179534L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179534","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":1337,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich stelle im Gegensatz zur Kommission den Einzelantrag, dass wir die Motion Stadler Hansruedi annehmen. Entgegen der Meinung der Kommission bin ich nach wie vor der Auffassung, dass man die Aufsicht \u00fcber die Sterbehilfeorganisationen regeln soll. Diese Organisationen arbeiten als Unternehmen, machen Werbung f\u00fcr Mitglieder, verlangen ein Entgelt f\u00fcr ihre Arbeit. Die Offenlegung der Finanzen und die entsprechende Kontrolle \u00fcber diese Organisationen sind aber nicht vorhanden. Man k\u00f6nnte hier gut anderer Meinung sein und sagen, dass man im Moment nichts h\u00f6re und dass das Gesch\u00e4ft mit der Sterbehilfe kein Problem sei. Ich bin aber \u00fcberzeugt, dass man wieder unz\u00e4hlige Vorst\u00f6sse zu dieser Frage einreichen wird, sobald der n\u00e4chste strittige Fall h\u00e4ngig ist oder etwas passiert, das aus unserer Sicht unw\u00fcrdig ist.</p>\n<p>Im Gesetz steht, dass Suizidhilfe in der Schweiz zugelassen ist, wenn sie ohne selbsts\u00fcchtige Beweggr\u00fcnde erfolgt. Die bekannten Organisationen verf\u00fcgen \u00fcber gesch\u00e4ftliche und wirtschaftliche Komponenten, nach denen sie ihre Finanzierung aufbauen. Ich bin nach wie vor \u00fcberzeugt, dass der Bund hier die Verantwortung \u00fcbernehmen muss und im Sinne einer Aufsicht eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll. Wir haben geh\u00f6rt, dass es Grauzonen gibt; aber es kann doch nicht sein, dass man ein Gesetz nicht machen kann, weil man Angst vor Grauzonen hat. Jede Stiftung wird mit einer Stiftungsaufsicht beaufsichtigt, und hier, wo es um Leben und Tod geht, vor allem wo es auch um wirtschaftliche Aspekte geht, will man keine Aufsicht ins Auge fassen.</p>\n<p>Die Schweiz hat einen sehr toleranten und liberalen Umgang mit der Suizidbeihilfe. Dies tr\u00e4gt auch dazu bei, dass der Sterbetourismus in die Schweiz sehr beliebt ist. Konkrete Zahlen dazu liegen nicht vor und m\u00fcssen auch nirgends ausgewiesen werden. Mit einer Aufsicht k\u00f6nnte dies verlangt werden. Mit der Annahme der Motion Stadler Hansruedi verbieten wir die Sterbehilfe nicht. Wir verlangen aber, dass die Zahlen und die Finanzen offengelegt werden und so auch die Einhaltung des bestehenden Gesetzes zur Suizidbeihilfe \u00fcberpr\u00fcft werden kann.</p>\n<p>Ich danke Ihnen, wenn Sie sich dies nochmals \u00fcberlegen und die Motion Stadler Hansruedi annehmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Ida","SpeakerLastName":"Glanzmann-Hunkeler","SpeakerFullName":"Glanzmann-Hunkeler Ida","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1348651603801)\/","End":"\/Date(1348651777350)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621084)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348651603800+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348651777350+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179535L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179535L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179535L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179535L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179535L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179535","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":4085,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Vom Kommissionssprecher und von der Kommissionssprecherin wurde eingehend ausgef\u00fchrt, dass die RK-NR in seltener Einstimmigkeit beschlossen hat, die Motion Stadler Hansruedi abzulehnen und der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist sowie den Standesinitiativen Aargau und Basel-Landschaft keine Folge zu geben.</p>\n<p>Die CVP/EVP-Fraktion schliesst sich dieser Meinung grossmehrheitlich an - dies nicht zuletzt aufgrund des \u00fcberzeugenden Berichtes des Bundesrates \"Palliative Care, Suizidpr\u00e4vention und organisierte Suizidhilfe\" vom Juni 2011. Unsere Fraktion teilt die Meinung des Bundesrates, dass Missbr\u00e4uche bei der Suizidhilfe, beispielsweise die Suizidhilfe bei nichturteilsf\u00e4higen Menschen, die Abgabe von Natrium-Pentobarbital ohne \u00e4rztliche Verschreibung oder etwa gewinnorientiertes Handeln, mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen wirksam bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen. Auch wenn das geltende Recht keine besonderen Bestimmungen \u00fcber Suizidhilfeorganisationen enth\u00e4lt, bilden Artikel 115 StGB, zusammen mit den anderen Artikeln zu den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, namentlich den Artikeln 111ff. StGB, und weiter auch das Heilmittelgesetz, das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz und die standesrechtlichen Regeln der FMH und der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften ausreichende Instrumente, um gegen entsprechende Missbr\u00e4uche vorgehen zu k\u00f6nnen.</p>\n<p>Im Gegenteil - eine weiter gehende Regelung der Suizidhilfe beinhaltet die Gefahr, dass die betreffenden Organisationen quasi amtlich anerkannt und legitimiert w\u00fcrden und der Staat gleichzeitig mindestens eine gewisse Verantwortung f\u00fcr diese Organisationen bzw. deren Handeln h\u00e4tte. Damit verbunden w\u00e4re gleichsam die Relativierung des Grundsatzes der Unantastbarkeit menschlichen Lebens. Solches darf nicht sein und ist abzulehnen. </p>\n<p>Auf der anderen Seite begr\u00fcsst unsere Fraktion ausdr\u00fccklich, dass sich der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen, auch zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen, noch st\u00e4rker f\u00fcr die Suizidhilfe und die Weiterentwicklung der Palliativmedizin und -pflege einsetzt. Die entsprechende Thematik wird insbesondere auch im Zuge der demografischen Entwicklung immer wichtiger. </p>\n<p>Zusammengefasst darf mit Befriedigung festgestellt werden, dass die sich \u00fcber Jahre hinziehende intensive Auseinandersetzung mit der Thematik zu einem breiten Konsens gef\u00fchrt hat. Dieser Konsens bedurfte aber dieser langen Zeit wie auch der entsprechend eingehenden Diskussion. </p>\n<p>Ich ersuche Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen bzw. der parlamentarischen Initiative und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Karl","SpeakerLastName":"Vogler","SpeakerFullName":"Vogler Karl","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":6,"CantonName":"Obwalden","CantonAbbreviation":"OW","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1348651777350)\/","End":"\/Date(1348652051785)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621087)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348651777350+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348652051787+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179536L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179536L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179536L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179536L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179536L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179536","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":1110,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Diskussion \u00fcber die passive Sterbehilfe beschl\u00e4gt grunds\u00e4tzliche gesellschaftliche und ethische Fragen. Hier ist der Begriff der Ethik tats\u00e4chlich am Platz. Die Kommission hat, um sich \u00fcberhaupt einen Standpunkt bilden zu k\u00f6nnen, interessante Hearings durchgef\u00fchrt. Im Grunde gibt es zwei Grundpositionen, die auseinanderklaffen. </p>\n<p>Es gibt die Grundposition, die von einem Teil der katholischen Kirche vertreten wird. In der Kommission war sie repr\u00e4sentiert durch Abt Martin Werlen. Sie lehnt Selbstmord grunds\u00e4tzlich ab, sie beruft sich eigentlich auf den grossen Weltphilosophen Augustinus, auf dessen Gnadenlehre. Sie geht davon aus, der Mensch sei ein in den Tod geworfenes und auf der Gnade Gottes beruhendes Subjekt. Die Verf\u00fcgung \u00fcber den Tod entziehe sich ihm. Ich respektiere diese Haltung. Sie kann in dieser Gesellschaft zum Tragen kommen, weil sie eben auf Selbstbestimmung abstellen muss. </p>\n<p>Die Gegenposition sagt, massgebend sei die Selbstbestimmung des Menschen, es sei ein autonom zu f\u00e4llender Entscheid, auf welche Weise der Mensch sein Leben beenden will. </p>\n<p>Das Strafgesetzbuch folgt im Grundsatz der zweiten Konzeption, \u00fcberl\u00e4sst es aber dem Einzelnen zu entscheiden. Das heisst, es legalisiert den Selbstmord, und das ist ein wesentlicher Aspekt der Ausgestaltung unserer Gesellschaft. Das Strafgesetzbuch gestattet auch in einem gewissen Umfang die passive Sterbehilfe, p\u00f6nalisiert aber deren wirtschaftliche Ausn\u00fctzung und verlangt Zurechnungsf\u00e4higkeit beim Entscheid der Sterbewilligen. </p>\n<p>Im Zusammenhang mit den genannten Sterbehilfeorganisationen, vor allem einer, kam es im Verlauf der letzten Jahre zu einer grossen Diskussion, die vor allem im Kanton Z\u00fcrich eine Rolle spielte. Es wurde nicht zuletzt von der Staatsanwaltschaft moniert, es bestehe Handlungsbedarf. Es war [PAGE 1671] aber nie ganz klar, worin dieser bestehen sollte. Ich gehe davon aus, dass der damalige Bundesrat Blocher in seinem Bericht zu Recht darauf hingewiesen hat, dass auf Bundesebene gesetzgeberisch kein Handlungsbedarf besteht. In der Zwischenphase war das dann umstritten - deshalb ja auch die Hearings in der Kommission. Derweil nimmt nun Frau Bundesr\u00e4tin Sommaruga eigentlich die gleiche Position ein, wenn ich das richtig verstehe - vielleicht aus anderen gesellschaftspolitischen \u00dcberlegungen. Sie sagt, es bestehe gesetzgeberisch tats\u00e4chlich auch heute noch kein Grund zu legiferieren.</p>\n<p>Wir haben das Strafgesetzbuch, wir haben Richtlinien von medizinischer Seite, wir haben Standesregeln, und wir haben die Verpflichtung der Stiftungsaufsicht. Ich denke, es ist nicht ersichtlich, welcher weiter gehende Handlungsbedarf besteht. Wir m\u00fcssen es immer im Raum stehenlassen, dass es legitimerweise verschiedene pers\u00f6nliche Ansichten bez\u00fcglich der passiven Sterbehilfe geben muss. Die Grenzen sind im Strafgesetzbuch normiert. Sie d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden. Wir m\u00fcssen aber nicht eine unn\u00f6tige Gesetzgebung in Kraft setzen, die etwas normieren will, das gar nicht normiert werden muss.</p>\n<p>Es gibt aber in diesem Land - dies zum Schluss - ein ganz grosses Problem. Wir haben ein vorz\u00fcgliches Gesundheitswesen, aber in der Palliativmedizin ist die Schweiz r\u00fcckschrittlich; das sagen mir mindestens \u00c4rzte. Ein Teil des Grundes, warum immer mehr Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen, ist die Tatsache, dass es in diesem Land keine gen\u00fcgende Palliativmedizin gibt. Wenn Handlungsbedarf besteht, dann bei der Palliativmedizin.</p>\n<p>In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommission zu folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Daniel","SpeakerLastName":"Vischer","SpeakerFullName":"Vischer Daniel","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1348652051785)\/","End":"\/Date(1348652391976)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621090)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348652051787+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348652391977+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179537L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179537L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179537L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179537L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179537L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179537","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":487,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich kann nahtlos an meinen Vorredner, Kollege Vischer, anschliessen. Wir haben in der Schweiz ungef\u00e4hr 300 assistierte Suizide, wenn man nur die Menschen z\u00e4hlt, die in der Schweiz wohnhaft sind. Etwa 400 sind es, wenn auch die Personen dazugez\u00e4hlt werden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. In der grossen Mehrheit der F\u00e4lle sind es Menschen, die \u00e4lter sind als 55 Jahre, es sind mehr Frauen als M\u00e4nner, und es sind in der Mehrzahl Menschen mit schweren k\u00f6rperlichen Krankheiten.</p>\n<p>Die Schweizer Bev\u00f6lkerung hat, das zeigen alle Umfragen, eine sehr liberale Einstellung zu den assistierten Suiziden. Ich glaube, es wird in der Schweiz als ganz wichtig gewertet, dass wir in den letzten Monaten des Lebens selber bestimmen k\u00f6nnen, was mit unserem Leben geschieht. Das macht es auch sehr schwierig, \u00fcberhaupt von Regulierungen zu sprechen. Es sind ethische Fragen, die im Vordergrund stehen.</p>\n<p>Mit Regulierungen kann der Gesetzgeber keine grosse Hilfe leisten. Wir haben zudem bereits gesetzliche Regelungen im Bereich des assistierten Suizids. Zum einen ist es Artikel 115 des Strafgesetzbuches, der festlegt, wann Suizidhilfe strafbar ist, n\u00e4mlich dann, wenn sie aus selbsts\u00fcchtigen Motiven erfolgt. Sonst ist sie nicht strafbar. Wir haben das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz, wir haben das Heilmittelgesetz, und wir haben auch kantonale Aufsichtsgesetze und Gesundheitsgesetze.</p>\n<p>Mit dem Aufkommen der Sterbehilfeorganisationen kam dann immer wieder in Wellen die Forderung nach Regulierung. Es ist interessant: Wenn dann vertieft abgekl\u00e4rt wird, was reguliert werden soll - das hat auch die Vernehmlassung des Bundesrates gezeigt -, dann ist zwar die Mehrheit f\u00fcr eine Regulierung, aber es ist niemandem klar, was eigentlich reguliert werden soll.</p>\n<p>Es ist ja auch interessant - ich habe jetzt Frau Glanzmann zugeh\u00f6rt, was ihr Regulierungsvorschlag ist. Demgem\u00e4ss ist es eine Aufsicht \u00fcber die Sterbehilfeorganisationen, und eine solche Aufsicht kann ja fast nicht mehr sein als gleichsam so ein staatliches G\u00fctesiegel. Das w\u00e4re dann der staatlich gepr\u00fcfte Sterbehilfebegleiter. Das will ich nicht. Das ist ethisch auch nicht vertretbar. Ich glaube auch nicht, Frau Glanzmann, dass es das ist, was Sie wollen. Wir m\u00fcssen vielleicht einfach zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche gibt, die wir nicht regulieren k\u00f6nnen und auch nicht regulieren wollen.</p>\n<p>Aber es gibt einen Handlungsbedarf, einen grossen; es wurde bereits verschiedentlich darauf hingewiesen. Wir haben ja immer noch ganz grosse L\u00fccken in der Palliativmedizin. Der Bund anerkennt erst seit kurzer Zeit, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, und zwar nicht unbedingt regulatorischer Art, sondern in Bezug auf das \u00f6ffentliche Angebot an palliativmedizinischen Einrichtungen. Gefordert ist nicht nur der Bund, sondern vor allem auch die Kantone.</p>\n<p>Es gibt einen weiteren Handlungsbedarf, das ist die Suizidpr\u00e4vention, sowohl bei den jungen Leuten als aber auch bei den \u00e4lteren Menschen. Ich erinnere daran, dass Frau Bea Heim dies auch mit entsprechenden Vorst\u00f6ssen gefordert hat.</p>\n<p>Ich ersuche Sie deshalb, alle Vorst\u00f6sse zur Reglementierung des assistierten Suizids abzulehnen, einschliesslich der Standesinitiative aus meinem eigenen Kanton.</p>\n<p>Ich habe das Protokoll der Sitzung der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission nachgelesen, in der unser Justizdirektor war. Wenn man das genau liest, kommt man zum gleichen Schluss, n\u00e4mlich dass hier gar nicht reguliert werden kann. Ich danke Frau Bundesr\u00e4tin Sommaruga f\u00fcr den sehr ausgewogenen Bericht, der auch die ethischen Fragen gl\u00e4nzend darlegt und klarmacht, warum wir hier nicht regulieren sollen und k\u00f6nnen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Susanne","SpeakerLastName":"Leutenegger Oberholzer","SpeakerFullName":"Leutenegger Oberholzer Susanne","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":13,"CantonName":"Basel-Landschaft","CantonAbbreviation":"BL","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":7,"Start":"\/Date(1348652391976)\/","End":"\/Date(1348652676896)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621093)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348652391977+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348652676897+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179538L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179538L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179538L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179538L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179538L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179538","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":1127,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Artikel 111 bis 114 des Strafgesetzbuches definieren ein klares T\u00f6tungsverbot. Demnach hat der Staat Leben zu retten und nicht zu vernichten. Es geht hier also um die passive Sterbehilfe. Wenn wir in diesem Bereich legiferieren, dann anerkennen wir ein staatlich verbrieftes Recht auf Suizid. Das bedeutete auch eine Anerkennung der Sterbehilfeorganisationen, denen vom Staat irgendwie ein G\u00fctesiegel aufgepr\u00e4gt w\u00fcrde. Das bedeutete aber auch, dass der Staat dann im Bereich des T\u00f6tens, im Bereich der passiven Sterbehilfe eine Verantwortung zu tragen h\u00e4tte, und das widerspr\u00e4che nat\u00fcrlich dem T\u00f6tungsverbot. </p>\n<p>Die heutige Situation ist folgende: Selbsts\u00fcchtige Beweggr\u00fcnde d\u00fcrfen bei der Beihilfe zum Selbstmord nicht gegeben sein. Ebenso muss die Urteilsf\u00e4higkeit der Person garantiert sein. Sonst ist passive Sterbehilfe nicht erlaubt. Das erm\u00f6glicht dem Staat heute schon, gegen die Kommerzialisierung im Suizidhilfebereich, gegen die kommerziellen Interessen der Suizidhilfeorganisationen vorzugehen.</p>\n<p>Ich anerkenne, dass es bez\u00fcglich gewisser Extremsituationen nat\u00fcrlich schwierig ist - besonders im Familienbereich - festzustellen, inwiefern eine alte Person nicht dahingehend psychologisch manipuliert wurde, dass sie sich dann eigentlich den Suizid w\u00fcnscht, inwiefern dieser Person nicht Schuldgef\u00fchle aufoktroyiert wurden, immer noch da zu sein und eben zu verhindern, dass die Kinder erben k\u00f6nnen usw. Das gibt nat\u00fcrlich grosse Probleme, und das besteht nach wie vor. Das wird auch durch eine Legiferierung nicht aus der Welt geschafft.</p>\n<p>Eine L\u00f6sung gegen eine Legiferierung in diesem Bereich bleibt wahrscheinlich die Palliativmedizin. Sie sollte sehr stark ausgebaut werden, denn menschliche Zuwendung in den letzten Stunden, in den letzten Wochen im Leben eines Menschen ist etwas unglaublich Wichtiges. Man begleitet diese Personen; man zeigt ihnen N\u00e4chstenliebe, und sie erfahren menschliche Zuwendung. Es gibt eine Studie, die zeigt, dass der Wunsch nach Suizid bei alten Menschen zum grossen Teil verschwindet, sobald sie menschliche Zuwendung erfahren. Die bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass das durchaus funktioniert und dass es ausgebaut werden sollte.</p>\n<p>Es besteht schon eine kantonale Kontrolle; sie wurde in verschiedenen Bereichen aktiv. Eine globale Legiferierung auf Bundesebene, eine Anerkennung der Sterbehilfe w\u00fcrde nichts Neues oder nichts Besseres bringen. Falls es eine staatliche Anerkennung dieser Sterbehilfe gibt, bringt das mehr Probleme als L\u00f6sungen mit sich. Ich m\u00f6chte hier zwei Probleme anf\u00fchren: Zum einen g\u00e4be es Probleme bei den [PAGE 1672] \u00c4rzten. Sie h\u00e4tten dann irgendwie einen Auftrag zum T\u00f6ten; das widerspr\u00e4che dem hippokratischen Eid. Zum andern k\u00e4me es zu einer starken B\u00fcrokratisierung der Suizidhilfe. Diese B\u00fcrokratie ist nat\u00fcrlich unvermeidbar, wenn wir hier legiferieren.</p>\n<p>Wir als Gesetzgeber in diesem Land m\u00fcssen anerkennen, dass hier eine Grauzone besteht und weiterhin bestehen wird. Das Reglementieren w\u00fcrde im Grunde genommen nichts anderes bringen als die Beschr\u00e4nkung der pers\u00f6nlichen Freiheit. Jeder muss schliesslich mit sich selber ausmachen, wie er sein Leben beenden will. Es gibt durch das neue Gesetz jetzt auch eine Patientenverf\u00fcgung; das wurde ausgebaut. Durch die Patientenverf\u00fcgung kann im Vornhinein definiert werden, wie man behandelt werden will, falls dann eine Urteilsunf\u00e4higkeit entsteht.</p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, den Antrag Glanzmann bzw. die Motion Stadler Hansruedi abzulehnen und den Initiativen keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Oskar","SpeakerLastName":"Freysinger","SpeakerFullName":"Freysinger Oskar","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":23,"CantonName":"Wallis","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1348652746938)\/","End":"\/Date(1348653012257)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621096)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348652746937+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348653012257+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179539L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179539L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179539L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179539L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179539L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179539","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":1139,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Das Thema Sterbehilfe bewegt und wird seit Jahren intensiv diskutiert. Die nationalr\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Rechtsfragen hat den Bundesrat bereits vor neun Jahren beauftragt, gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden. Seither sind zahlreiche Berichte verfasst, neue Vorst\u00f6sse deponiert, Standesinitiativen eingereicht und Vernehmlassungen durchgef\u00fchrt worden. Auch die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen unseres Rates hat sich der Thematik intensiv angenommen und bereits vor sechs Jahren ausf\u00fchrliche Hearings mit Ethikern, Theologen, \u00c4rzten und Vertretern von Sterbehilfeorganisationen durchgef\u00fchrt. Im Bericht vom Juni 2011 kommt nun der Bundesrat aufgrund der letzten Vernehmlassungsergebnisse zum Schluss, dass gesetzgeberisch keine \u00c4nderungen vorzunehmen seien.</p>\n<p>Diese Haltung wird von der FDP-Liberalen Fraktion geteilt. Die Schweiz kennt n\u00e4mlich eine liberale Regelung bez\u00fcglich Sterbehilfe, die das Selbstbestimmungsrecht hochh\u00e4lt und gleichzeitig auch dem Schutz des Lebens gerecht wird. Das T\u00f6tungsverbot gilt absolut. Die direkte aktive Sterbehilfe ist verboten. Passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf die Einleitung lebenserhaltender Massnahmen oder der Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, ist unter gewissen Voraussetzungen straflos.</p>\n<p>Auch wenn die passive Sterbehilfe gesetzlich nicht geregelt ist, bleibt aus unserer Sicht der Status quo die einzig richtige L\u00f6sung, die der Situation gerecht wird. Sie garantiert n\u00e4mlich, dass keine Kommerzialisierung der Sterbehilfe stattfindet und ein Suizidentscheid aus eigenem, aus freiem Willen erfolgt. Zur Bek\u00e4mpfung von Missbr\u00e4uchen in der Sterbehilfe bieten die geltenden Bestimmungen, Artikel 115 des Strafgesetzbuches und Artikel 119 des Milit\u00e4rstrafgesetzes, die erforderliche Handhabe. Offensichtlich hat aber in den letzten Jahren auch die Selbstregulierung bei den Sterbehilfeorganisationen gewirkt, wobei auch die Aufregung \u00fcber Sterbetourismus und dergleichen deutlich abgenommen hat. Aus diesen Gr\u00fcnden muss denn auch nicht eine neue Beh\u00f6rde f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber diese Organisationen geschaffen werden.</p>\n<p>Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und den beiden Standesinitiativen sowie der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Christa","SpeakerLastName":"Markwalder","SpeakerFullName":"Markwalder Christa","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":9,"Start":"\/Date(1348653012257)\/","End":"\/Date(1348653175935)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621097)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348653012257+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348653175937+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179540L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179540L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179540L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179540L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179540L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179540","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":512,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Suizid und Suizidhilfe sind \u00e4usserst wichtige, aber auch sensible Themen. Sie besch\u00e4ftigen viele Menschen in unserem Land. Wenn sich der Gesetzgeber mit diesen Themen besch\u00e4ftigt, dann ist aus Sicht des Bundes mit gr\u00f6sster Zur\u00fcckhaltung und mit gr\u00f6sstem Respekt damit umzugehen. Es geht um Fragen der W\u00fcrde am Ende des Lebens. Diese W\u00fcrde kann letztlich nur jeder und jede f\u00fcr sich selber bestimmen. Es geht um Fragen der Selbstbestimmung. Es geht aber auch darum, den verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag zu erf\u00fcllen, n\u00e4mlich den Auftrag, dass der Bund Leben sch\u00fctzen soll.</p>\n<p>In diesem Spannungsfeld bewegt sich dieses Thema. Nicht nur die Bev\u00f6lkerung, auch der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren intensiv mit diesem Thema befasst. Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher sowie verschiedene Votantinnen und Votanten haben es erw\u00e4hnt - ich werde jetzt nicht mehr alles wiederholen -: Es gibt mehrere Berichte seit den Jahren 2006/07 aus dem Bundesrat. Immer wieder hat man \u00fcberlegt, wo es gesetzliche M\u00f6glichkeiten g\u00e4be, etwas zu regeln, allenfalls Missst\u00e4nde zu beheben. Es ist deshalb wichtig - und das m\u00f6chte ich jetzt doch noch tun -, in Erinnerung zu rufen, was eigentlich das heute geltende Recht zur Suizidhilfe sagt.</p>\n<p>Suizidhilfe liegt vor, wenn eine Drittperson eine sterbewillige Person bei der Selbstt\u00f6tung unterst\u00fctzt. Die Tatherrschaft \u00fcber das Geschehen liegt aber bei der sterbewilligen Person. Diese muss ihren Suizidwunsch \u00e4ussern, und zwar muss sie freiwillig und \u00fcberlegt handeln, und sie muss urteilsf\u00e4hig sein. Die Drittperson leistet Hilfe, indem sie etwa ein t\u00f6dliches Medikament organisiert.</p>\n<p>Die Suizidhilfe ist nach geltendem Recht verboten, wenn die Drittperson mit ihrer Tat einen pers\u00f6nlichen Vorteil verfolgt, also zum Beispiel, indem sie Geld erh\u00e4lt oder sich an jemandem r\u00e4chen will. Sie ist ebenfalls verboten, wenn die Drittperson einer sterbewilligen Person hilft, die nicht urteilsf\u00e4hig ist, und wenn die sterbewillige Person nicht aus freien St\u00fccken in den Suizid eingewilligt hat oder nicht selbst den Tod bewirkt. Die Verschreibung und die Abgabe der t\u00f6dlichen Substanz Natrium-Pentobarbital sind ebenfalls gesetzlich geregelt.</p>\n<p>Schliesslich hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften standesrechtliche Regelungen zum Thema Suizidhilfe erlassen. Neben der Urteilsf\u00e4higkeit der Suizidwilligen bestehen die Anforderungen, dass die N\u00e4he des Lebensendes gegeben ist, dass alternative M\u00f6glichkeiten der Hilfestellung er\u00f6rtert worden sind, dass der Todeswunsch wohlerwogen, ohne Druck von aussen entstanden und dauerhaft ist und dass eine \u00dcberpr\u00fcfung durch eine unabh\u00e4ngige Person vorgenommen worden ist.</p>\n<p>Sie sehen, das sind klare Regeln. Trotz dieser klaren und breitabgest\u00fctzten Regeln ist die \u00f6ffentliche Diskussion zum Thema Suizidhilfe in den letzten Jahren kontrovers geblieben; auch das ist mehrmals erw\u00e4hnt worden, deshalb er\u00f6rtere ich es nicht noch einmal.</p>\n<p>Der Bundesrat hat im Jahre 2009 eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt. Das Interessante daran ist - das kommt ab und zu vor, aber in diesem Fall ist es besonders krass -, dass zwar fast alle Vernehmlassungsteilnehmer der Meinung waren, es gebe Handlungsbedarf, dass jedoch mit Blick darauf, in welche Richtung es denn gehen sollte, \u00fcberhaupt keine Einigkeit bestand. Es gab diametral auseinandergehende Vorstellungen. Der Bundesrat war einen Moment lang etwas ratlos. Er versuchte schliesslich, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der m\u00f6glicherweise einigende Punkte aus den Vernehmlassungsantworten zusammenfasste. Er bereitete eine Gesetzesvorlage vor und stellte dann fest, dass sie gegen\u00fcber dem geltenden Recht keinen Mehrwert hatte, weil sie letztlich nur eine Konkretisierung dessen war, was ohnehin gilt. Deshalb ist der Bundesrat im Juni 2011 zum Schluss gelangt, dass die vorliegenden Regelungen inklusive Standesregelungen gen\u00fcgen, um Missbr\u00e4uche zu verhindern.</p>\n<p>Der Verzicht auf eine Gesetzes\u00e4nderung bedeutet aber nicht, dass der Bundesrat bei diesem Thema einfach unt\u00e4tig bleiben will, im Gegenteil: Er will die Suizidpr\u00e4vention fortf\u00fchren und st\u00e4rken; er hofft ja immer noch, dass Sie in dieser Session das Pr\u00e4ventionsgesetz verabschieden - dieses w\u00e4re n\u00e4mlich die gesetzliche Grundlage, um in der Suizidpr\u00e4vention st\u00e4rker aktiv zu werden. Der Bundesrat denkt da vor allem an die Suizidpr\u00e4vention bei Jugendlichen und bei depressiven Menschen, weil bekannt ist, dass Pr\u00e4vention und Fr\u00fcherkennung da sehr viel bringen. Gleichzeitig f\u00f6rdert und verbessert der Bundesrat das Angebot im Bereich der Palliativmedizin. Dabei ist er aber auf die Kantone angewiesen, weil das Gesundheitswesen bekanntlich in der kantonalen Kompetenz liegt. Es gibt aber eine nationale Strategie Palliative Care 2010-2012, in der bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt sind. [PAGE 1673] </p>\n<p>Ich kann den Votanten Recht geben, die gesagt haben, die Schweiz habe im Bereich der Palliativmedizin wirklich Nachhol- und Handlungsbedarf. Ich habe manchmal den Eindruck, wir haben ein Gesundheitswesen, das zwar sehr viel tut, um Menschen heilen und helfen zu k\u00f6nnen, aber zu wenig in der Lage ist, Menschen in W\u00fcrde sterben zu lassen. Auch das ist eine Aufgabe eines Gesundheitswesens. Deshalb ist es sicher richtig und sinnvoll, da in Zukunft mehr zu tun.</p>\n<p>Noch einmal: Der Bundesrat m\u00f6chte mit diesen Massnahmen zum Ausdruck bringen, dass er der Selbstbestimmung einen sehr hohen Stellenwert einr\u00e4umt und gleichzeitig seine Aufgabe, das Leben der Menschen zu sch\u00fctzen, ernst nimmt. Er ist der Meinung, dass wir das auf diesem Weg am besten tun k\u00f6nnen. </p>\n<p>Ich \u00e4ussere mich gleich noch zum Antrag Glanzmann, die Motion Stadler Hansruedi anzunehmen und somit ein Aufsichtsgesetz f\u00fcr Suizidhilfeorganisationen zu schaffen. Auch hier zeigt sich eben die Problematik, die wir bereits in der Vernehmlassung gesehen haben: Was soll der Staat dann bei diesen Suizidhilfeorganisationen kontrollieren? Soll er die Finanzen kontrollieren? Das kann er schon heute tun; die Organisationen, die einen gewissen Umsatz haben, sind im Handelsregister eingetragen, sie sind rechnungspflichtig, die Rechnung kann \u00fcberpr\u00fcft werden. Ausserdem wird jeder Suizid den Beh\u00f6rden gemeldet. Diese m\u00fcssen ermitteln, ob eine strafbare Handlung vorliegt respektive ob ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Steht ein solcher Verdacht im Raum, k\u00f6nnen selbstverst\u00e4ndlich auch die Finanzen und die ganzen finanziellen Umst\u00e4nde \u00fcberpr\u00fcft werden. Hier sind wir also der Meinung, dass man nicht mehr tun kann, als bereits heute m\u00f6glich ist. Man muss es dann aber auch tun; in diesem Zusammenhang muss man vielleicht auch sagen, dass da die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eine wichtige Aufgabe haben. </p>\n<p>Zum Problem des Sterbetourismus, das in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnt wurde, kann ich Ihnen noch ein paar Zahlen nennen, die vielleicht nicht uninteressant sind: Im Jahr 2006 sind 199 ausl\u00e4ndische Personen in die Schweiz gekommen, um hier von der Suizidhilfe Gebrauch zu machen; im Jahr 2009 waren es noch 89 Personen, im Jahr 2010 waren es 97 Personen. Dieser sogenannte Sterbetourismus hat wirklich abgenommen. Wir sind \u00fcberzeugt: Die \u00f6ffentliche Diskussion in der Schweiz, die Klarheit, dass sehr viele Bedingungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, dass wir gleichzeitig dem Selbstbestimmungsrecht einen hohen Stellenwert einr\u00e4umen, dass das aber kein Freipass f\u00fcr jedermann ist - all das hat sich mittlerweile in der \u00d6ffentlichkeit manifestiert und dazu gef\u00fchrt, dass der Sterbetourismus massiv zur\u00fcckgegangen ist.</p>\n<p>Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den \u00dcberlegungen, die er im Zusammenhang mit all diesen Vorst\u00f6ssen gemacht hat, auch diesen Vorstoss abzulehnen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Simonetta","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Simonetta","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":10,"Start":"\/Date(1348653175935)\/","End":"\/Date(1348653730882)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621102)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348653175937+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348653730883+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179541L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179541L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179541L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179541L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179541L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179541","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":3908,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Gestatten Sie, dass ich mich noch einmal an Sie wende, und zwar zum Antrag Glanzmann. Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Frau Glanzmann verlangt, dass die Motion Stadler Hansruedi 07.3163, die eine Aufsicht \u00fcber die Sterbehilfeorganisationen verlangt, angenommen werde. Frau Kollegin Glanzmann hat hier ausgef\u00fchrt, dass die Aufsicht verst\u00e4rkt werden m\u00fcsse; es bestehe keine Aufsicht.</p>\n<p>Anlass f\u00fcr diesen Antrag und f\u00fcr die ganzen Vorst\u00f6sse war nat\u00fcrlich vor allem das Verhalten der Suizidhilfeorganisation Dignitas. Sie ist etwas in Verruf geraten. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass nach dem Bericht des Bundesrates im Jahr 2006 die Kantone ihre Aufsicht verst\u00e4rkt haben, und die Suizidhilfeorganisationen stehen seither unter einer sehr starken Beobachtung. Der Z\u00fcrcher Kantonsarzt hat beispielsweise von Dignitas verlangt, dass das Rezept f\u00fcr Natrium-Pentobarbital erst nach mehrmaligen \u00e4rztlichen Kontrollen ausgestellt werde, sonst werde das Prinzip einer sorgf\u00e4ltigen Aus\u00fcbung des \u00e4rztlichen Berufes verletzt. Dignitas ist dann diesem Aufruf auch gefolgt. Es wurden fortan zwei \u00e4rztliche Konsultationen durchgef\u00fchrt, bevor ein Rezept f\u00fcr Natrium-Pentobarbital ausgestellt wurde.</p>\n<p>Es gab dann andere Gr\u00fcnde, die zu diesen Aufregungen gef\u00fchrt haben. Es waren zum Beispiel die \u00d6rtlichkeiten, die Wohnungen, in denen die Suizidhilfe durchgef\u00fchrt wurde. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich dagegen gewehrt. Es gab dann auch eine Aufregung in den Medien. Aber da waren es tats\u00e4chlich mehr ethische Fragen, die strafrechtlich weniger relevant sind.</p>\n<p>Wenn Sie nach einer besseren Aufsicht \u00fcber die Organisationen verlangen, muss man vielleicht noch auf eines hinweisen: Jeder einzelne Fall eines begleiteten Suizids ist Gegenstand einer Strafuntersuchung. In jedem einzelnen Fall wird die Polizei gerufen, untersucht die Polizei den Fall. Es wird ermittelt, ob eben die Rahmenbedingungen des begleiteten Suizids, die Rahmenbedingungen von Artikel 115 des Strafgesetzbuches, eingehalten werden. Diese Aufsicht im Einzelfall ist eine in diesem Sinne viel intensivere Aufsicht als eine generelle Aufsicht \u00fcber die Organisationen.</p>\n<p>Im Weiteren ist zu beachten, dass wir hier nat\u00fcrlich an einer Schnittstelle zu den Kompetenzen der Kantone sind. Die Kantone haben es auch in der Hand, ihre Aufsicht zu verst\u00e4rken.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte noch einige Bemerkungen zur Forderung machen, die hier vonseiten verschiedener Sprecher bez\u00fcglich einer Verst\u00e4rkung der Palliativmedizin ge\u00e4ussert worden ist. Der Bund hat im Jahr 2010 mit der Lancierung der nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012 diese Absicht untermauert. Die Strategie wird nun um weitere zwei Jahre verl\u00e4ngert. Hauptziele der Strategie sind einerseits eine fl\u00e4chendeckende Etablierung von Palliative Care und andererseits eine angemessene Finanzierung. Alle, gleich welcher sozio\u00f6konomischer Herkunft, sollen ein Angebot von Palliative Care in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.</p>\n<p>Die Umsetzung erfolgt dann, entsprechend der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen, bei den Kantonen. Die nationale Strategie wurde von diesen aufgenommen, es sind jedoch nach wie vor L\u00fccken vorhanden. Aufgabe des Bundes ist es hier, via die Gesundheitsdirektorenkonferenz den n\u00f6tigen Druck auszu\u00fcben. Die Umsetzung der Strategie muss nicht einheitlich sein, aber gewisse Standards m\u00fcssen eingehalten werden. Eine Qualit\u00e4tssicherung f\u00fcr Patientinnen und Patienten und deren Angeh\u00f6rige ist wichtig.</p>\n<p>Nebst der Umsetzung dieser Strategie ist f\u00fcr Palliative CH - das ist die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr palliative Medizin, Pflege und Begleitung - eine St\u00e4rkung der Position der Haus\u00e4rztinnen und Haus\u00e4rzte zentral. Die meisten Menschen w\u00fcnschen sich, so lange wie m\u00f6glich zu Hause zu bleiben und wenn m\u00f6glich auch zu Hause zu sterben. Um diesen Wunsch erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, braucht es Haus\u00e4rzte und die Spitex, welche zusammenarbeiten. Im Juni dieses Jahres wurde daher der Masterplan Hausarztmedizin lanciert, welcher diesen Forderungen Rechnung tr\u00e4gt. </p>\n<p>Noch einige S\u00e4tze zu den Patientenverf\u00fcgungen: In der Debatte um die Suizidhilfe und die Sterbebegleitung sind die Patientenverf\u00fcgungen besonders wichtig. Das stellt aber vor grosse Herausforderungen, insbesondere, was die Spit\u00e4ler und die \u00c4rzteschaft betrifft. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Befindlichkeiten oder W\u00fcnsche der Patienten nat\u00fcrlich sehr individuell sind und sich auch ver\u00e4ndern, sobald eine lebensbedrohende Situation auftritt. Es ist im Ermessen - und das ist eine schwierige Aufgabe f\u00fcr das Spitalpersonal, f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte - abzusch\u00e4tzen, wie gehandelt werden muss. Den Patientenverf\u00fcgungen muss Rechnung getragen werden, da sie Teil des Selbstbestimmungsrechts sind. Eingef\u00fcgt ist das in die Artikel 370ff. ZGB; diese Bestimmungen treten schweizweit am 1. Januar 2013 in Kraft. Geben Sie uns die Zeit, damit die Umsetzung eines einheitlichen Rechts \u00fcber die Patientenverf\u00fcgungen in der Schweiz vonstattengehen kann.</p>\n<p>Sie sehen also: Es ist nicht nichts gegangen - vielmehr ist einiges gegangen. Mit gutem Gewissen k\u00f6nnen wir alle Vorst\u00f6sse ablehnen. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.</p>\n<p>[PAGE 1674] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Alec","SpeakerLastName":"von Graffenried","SpeakerFullName":"von Graffenried Alec","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":11,"Start":"\/Date(1348653730882)\/","End":"\/Date(1348654107048)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877621105)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348653730883+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348654107047+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179542L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179542L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179542L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179542L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=179542L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"179542","Language":"DE","IdSubject":"32552","VoteId":null,"PersonNumber":4108,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>J'aimerais revenir rapidement sur la proposition Glanzmann concernant la motion 07.3163.</p>\n<p>Madame Glanzmann, vous nous demandez de faire notre examen de conscience. Mais lorsqu'on examine la statistique et que l'on voit que chez les personnes \u00e2g\u00e9es les suicides sont remplac\u00e9s par des suicides assist\u00e9s, ne pensez-vous pas que cette fin de vie est quand m\u00eame plus digne? La d\u00e9cision de savoir comment nous voulons terminer notre vie appartient \u00e0 chacun d'entre nous. L'Etat est l\u00e0 pour mettre un cadre, pour \u00e9viter des abus. Dans ce sens, le Code p\u00e9nal est totalement suffisant.</p>\n<p>La commission vous encourage, \u00e0 l'unanimit\u00e9, \u00e0 ne pas donner suite aux trois initiatives et \u00e0 rejeter la motion.</p>\n<p>[VS]</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20120926","MeetingVerbalixOid":2230,"IdSession":"4905","SpeakerFirstName":"Isabelle","SpeakerLastName":"Chevalley","SpeakerFullName":"Chevalley Isabelle","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":22,"CantonName":"Waadt","CantonAbbreviation":"VD","ParlGroupName":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"GL","SortOrder":12,"Start":"\/Date(1348654107048)\/","End":"\/Date(1348654310679)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1774877621107)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1348654107047+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1348654310680+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"32552","Language":"DE","IdMeeting":"1933","VerbalixOid":390937,"SortOrder":3,"Modified":"\/Date(1774877621069)\/"}}