{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=48554L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=48554L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4300L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4300L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4300L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4300L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"4300","Language":"DE","MeetingNumber":5,"IdSession":5102,"SessionNumber":2,"SessionName":"Fr\u00fchjahrssession 2020","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1583712000000)\/","Begin":"1515","Modified":"\/Date(1585297452593)\/","LegislativePeriodNumber":51,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"F\u00fcnfte Sitzung","SortOrder":5,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=48554L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=48554L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=48554L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=48554L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"48554","BusinessNumber":20160077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.077","Title":"OR. 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Wir ringen um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"f\u00fcr verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt\". </p>\n<p>Der Nationalrat hat am 4. M\u00e4rz 2020 zum zweiten Mal eine Detailberatung des Gesch\u00e4fts durchgef\u00fchrt. Dabei hat er knapp, mit 102 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen, an seinem Konzept eines indirekten Gegenentwurfs gem\u00e4ss Beschluss vom 14. Juni 2018 festgehalten. Der Nationalrat hat seinen Beschluss in verschiedenen Punkten \u00fcberarbeitet, sich dabei aber in erster Linie an den Antr\u00e4gen der Mehrheit der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates vom 21. November 2019 orientiert. Immerhin ist der Nationalrat bei der Volksinitiative dem St\u00e4nderat gefolgt und hat diese mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Damit steht fest, dass zumindest betreffend die Volksinitiative keine Differenz mehr besteht und eine entsprechende Abstimmungsempfehlung erfolgen kann. Offen bleibt, ob und welcher Gegenentwurf dieser Initiative gegen\u00fcbergestellt werden soll. Es stehen sich zwei verschiedene Konzepte eines indirekten Gegenentwurfs gegen\u00fcber: das Konzept des Nationalrates gegen das Konzept des St\u00e4nderates. Es gibt keinen \u00fcbereinstimmenden Beschluss der beiden R\u00e4te, und es besteht eine Differenz bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher materieller Bestimmungen dieser Fassungen. </p>\n<p>Ihre Kommission hat am 5. M\u00e4rz 2020 getagt und vorerst die beiden Konzepte bereinigt. Das Konzept des St\u00e4nderates wurde aufgrund von Informationen aus der Redaktionskommission bei Artikel 964ter Absatz 2 Ziffer 4 durch die Streichung eines Relativsatzes bereinigt. Dieser Relativsatz hatte keine materiell-rechtliche, substanzielle Aussage und konnte daher problemlos gestrichen werden. Beim Konzept des Nationalrates wurden keine Bereinigungen vorgenommen. Sie haben heute also zu entscheiden, ob Sie wie beim letzten Mal dem Gesamtkonzept des St\u00e4nderates oder dem Gesamtkonzept des Nationalrates folgen. </p>\n<p>Die Kommission hat sich mit 6 zu 6 Stimmen mittels Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten f\u00fcr das Konzept des[NB]St\u00e4nderates ausgesprochen. Daher bin ich heute Berichterstatter, und Herr Kollege Engler wird dann entsprechend die Minderheit vertreten.</p>\n<p>Wenn Sie die Gegen\u00fcberstellung der beiden Gegenvorschl\u00e4ge anschauen, dann sehen Sie, dass wir von Beginn weg einen grossen strittigen Punkt hatten: Das war die Frage der Haftung generell und im Speziellen die Frage der Einf\u00fchrung einer Konzernhaftung in der Schweiz. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat diesbez\u00fcglich einen Vergleich erstellt. </p>\n<p>Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission kann Folgendes festgehalten werden: Der indirekte Gegenvorschlag des St\u00e4nderates bef\u00fcrwortet im Bereich der Haftung den Status quo. Es gelten folgende Grunds\u00e4tze: F\u00fcr Fehlverhalten haftet auch im Konzernverbund nur die betroffene Gesellschaft. Auch f\u00fcr Schadensverursachung durch Dritte wird im Grundsatz nicht gehaftet. Zur Anwendung der Gesch\u00e4ftsherrenhaftung - Artikel 55 OR - im Konzernverh\u00e4ltnis, wie sie ein Teil der Lehre erw\u00e4gt, gibt es keine gefestigte Rechtsprechung. Dies wird nun von den Gegnern dieser Vorlage als Rechtsunsicherheit ausgelegt; ja, zum Teil behauptet man, dass diese Haftung dann noch weiter gehen w\u00fcrde als jene gem\u00e4ss Fassung des Nationalrates. </p>\n<p>Hierzu eine Pr\u00e4zisierung des Berichterstatters: Zur heutigen Gesch\u00e4ftsherrenhaftung gibt es unterschiedliche Lehrmeinungen. Die meisten gehen davon aus, dass der bestehende Artikel 55 OR auch eine Gesch\u00e4ftsherrenhaftung im Konzernverh\u00e4ltnis begr\u00fcnde. Das Bundesgericht hat diese Haftung in seiner Rechtsprechung allerdings noch nie klar bejaht. Eine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es jedenfalls nicht. Es gibt auch Experten, welche das Konzept der Gesch\u00e4ftsherrenhaftung nach Artikel 55 OR als unvereinbar mit der Konzernhaftung betrachten, weil diese Bestimmung seinerzeit in einem ganz anderen Zusammenhang mit v\u00f6llig anderen Grundkonzeptionen in das Gesetz aufgenommen wurde. </p>\n<p>Aber nun ist Folgendes wichtig: Selbst wenn dieser Artikel 55 OR im Grundsatz auf Konzernverh\u00e4ltnisse anwendbar w\u00e4re, k\u00e4me er nur dann in Betracht, wenn das Schadensereignis in der Schweiz erfolgt w\u00e4re. Erfolgt hingegen ein Schaden durch eine Tochtergesellschaft im Ausland, greift Artikel 55 OR infolge der Bestimmungen des internationalen Privatrechtes nicht. An diesem Status will der Gegenvorschlag des St\u00e4nderates festhalten. Er will also, anders als der Gegenvorschlag des Nationalrates, keine ausdr\u00fcckliche Konzernhaftung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaften. </p>\n<p>Diese Konzernhaftung, wie sie der Nationalrat vorschl\u00e4gt, w\u00e4re aus Sicht der Bef\u00fcrworter des st\u00e4nder\u00e4tlichen Beschlusses weltweit einmalig und w\u00fcrde die Schweiz und insbesondere die betroffenen Unternehmen angreifbar machen. Der Gegenvorschlag des Nationalrates begr\u00fcndet eine neue Konzernhaftung der Muttergesellschaft bei Fehlverhalten ihrer Tochtergesellschaften im Ausland auf dem Gebiet der internationalen Menschenrechte und der Umweltstandards. Er geht aufgrund der anwendbaren Rechtsgebiete sehr weit.</p>\n<p>Die Befreiungsm\u00f6glichkeit ist der Nachweis, dass die n\u00f6tigen Massnahmen getroffen wurden oder dass auf das kontrollierte Unternehmen nicht Einfluss genommen werden konnte; dieser Nachweis obliegt der beklagten Konzernmutter. Diese befindet sich dann allerdings bereits in einem Prozessverfahren, mit allen negativen Folgen f\u00fcr dieses Unternehmen in der Schweiz. Das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren vor dem Nationalen Kontaktpunkt beim SECO ist unseres Erachtens nichts anderes als eine Alibi\u00fcbung, weil wir in der Regel bei solchen Klagen mit enormer Publizit\u00e4t und sehr hohen Schadensforderungen konfrontiert sind und diese Schlichtungssitzung nur allzu sehr dazu dienen d\u00fcrfte, das angeblich fehlerhafte Unternehmen noch mehr in den Fokus der \u00d6ffentlichkeit zu stellen. </p>\n<p>Die Haftungsanspr\u00fcche aus der Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland w\u00fcrden Schweizer Recht unterstellt. Ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaften von Schweizer Konzernen m\u00fcssten neben dem \u00f6rtlichen Recht auch Schweizer Recht beachten. </p>\n<p>Im Verlaufe der Debatte zeigte sich, dass der Gegenvorschlag des Nationalrates noch eine Vielzahl von negativen Punkten aufweist. Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Doppelklagen kommen k\u00f6nnte. Das heisst mit anderen Worten: Die Kl\u00e4ger k\u00f6nnten versucht sein, vorerst eine Klage in der Schweiz einzuleiten, und sobald sie die notwendigen Beweismittel im Rahmen dieser Klage eingereicht h\u00e4tten, k\u00f6nnten sie im Land des angeblichen Schadens eine zweite Klage einreichen. Dies ist nicht ausgeschlossen, da die Rechtsordnungen in einigen L\u00e4ndern solches zulassen. Oder sie k\u00f6nnten das Gegenteil machen und zuerst eine Klage im Ausland und, falls diese nicht den gew\u00fcnschten Erfolg hat, eine zweite Klage in der Schweiz einreichen. </p>\n<p>Sie sehen: Das Prozessrisiko f\u00fcr die betroffenen Unternehmen ist enorm, und aufgrund unserer Schwellenwerte im Gegenvorschlag des Nationalrates w\u00e4ren mehrere hundert Unternehmen in der Schweiz betroffen. Es handelt sich also nicht nur um Konzerne, sondern auch um gr\u00f6ssere Unternehmen. </p>\n<p>Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission beinhaltet das Konzept des Nationalrates Normen, die international nicht abgestimmt sind und einen Schweizer Alleingang bedeuten w\u00fcrden. Dies k\u00f6nnte zu unabsehbaren Folgen f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft f\u00fchren, insbesondere auch - und dies ist das besonders Tragische - zum R\u00fcckzug von Schweizer Unternehmen aus bestimmten L\u00e4ndern. Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssen sich genau \u00fcberlegen, ob sie direkt oder \u00fcber Tochtergesellschaften noch in L\u00e4ndern t\u00e4tig sein wollen, bez\u00fcglich derer sie sicher sind, dass die Menschenrechts- und Umweltstandards nach schweizerischem Recht nicht eingehalten werden beziehungsweise wo ein hohes Risiko der Nichteinhaltung besteht. Sie haben dann in der Folge eine Risikoabw\u00e4gung vorzunehmen. Diese Risikoabw\u00e4gung kann dazu f\u00fchren, dass sie sich auf solche Risiken nicht einlassen und sich aus solchen L\u00e4ndern zur\u00fcckziehen. [PAGE 66] </p>\n<p>Falls die Risiken nicht versicherbar w\u00e4ren, w\u00fcrde jedes vern\u00fcnftige Schweizer Unternehmen die Gesch\u00e4fte mit diesen L\u00e4ndern sicherlich unterbinden. Dies bedeutet, dass dann andere Unternehmen, die weniger Skrupel haben, in diese M\u00e4rkte vorr\u00fccken, wie wir dies gegenw\u00e4rtig in Afrika beobachten. </p>\n<p>Die Anwendung von schweizerischem Recht, von Schweizer Umwelt- und Menschenrechtsstandards auf ausl\u00e4ndische Staaten entspricht nicht der Tradition und Kultur der Schweiz. Als Kleinstaat sind wir hierzu nicht geeignet und w\u00fcrden uns mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit negativ exponieren. </p>\n<p>Die Vorlage des St\u00e4nderates gew\u00e4hrleistet Ihnen hingegen die Best Practice in jenen Bereichen, welche sehr sensibel sind, n\u00e4mlich bei den Konfliktmineralien und bei der Kinderarbeit. Hier w\u00fcrde die Schweiz Bestimmungen umsetzen, die weltweit von keinem oder nur wenigen L\u00e4ndern eingehalten werden. Bei der Kinderarbeit w\u00e4ren es noch die Niederlande - wobei diese Bestimmungen in den Niederlanden noch nicht umgesetzt worden sind. Bei den Konfliktmineralien w\u00fcrden wir uns auf Augenh\u00f6he mit den EU-Staaten bewegen. </p>\n<p>Es w\u00e4re das Vern\u00fcnftigste und Beste, sich international abzustimmen und allenfalls f\u00fcr eine Versch\u00e4rfung der notwendigen Vorschriften einzustehen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Der st\u00e4nder\u00e4tliche Beschluss ist keinesfalls ein Papiertiger. Vielmehr w\u00fcrde die Schweiz Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten statuieren, welche im Gesamtbild der Vorlage weltweit f\u00fchrend w\u00e4ren. Wir fallen hier auf jeden Fall in keiner Weise hinter die EU-Staaten zur\u00fcck. </p>\n<p>In diesem Sinn bitte ich Sie, am st\u00e4nder\u00e4tlichen Gegenentwurf festzuhalten. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200309","MeetingVerbalixOid":3243,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Beat","SpeakerLastName":"Rieder","SpeakerFullName":"Rieder Beat","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":23,"CantonName":"Wallis","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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Aktienrecht"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258486L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258486L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258486L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258486L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258486L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"258486","Language":"DE","IdSubject":"48554","VoteId":null,"PersonNumber":4244,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich unterst\u00fctze ebenfalls den Antrag der Minderheit Engler und somit den Beschluss des Nationalrates. Ich bin \u00fcberzeugt, dass die Initiative ein sehr berechtigtes Anliegen aufnimmt und wir dieses ernst nehmen sollten. Nicht Berichterstattung, nicht Hochglanzprospekte, sondern griffige Haftungsbestimmungen tragen dem Rechnung. Sie wissen, ich vertrete hier den Kanton Glarus, und Sie wissen auch, dass dies nicht gerade der am weitesten links stehende Kanton der Schweiz ist. Aber wenn ich schaue, wie die vorliegende Initiative die Menschen auch in meinem Kanton bewegt, dann sehe ich Parallelen zur Abzocker-Initiative von Kollege Minder. </p>\n<p>Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger stellen sich Fragen. Weshalb wehren sich die Vertreter des einen Teils der Wirtschaft so stark gegen griffige Haftungsbestimmungen, wenn wir Schweizer doch stolz auf unsere Werte wie Anstand und Verantwortung sind? Unsere Wirtschaft hat weltweit einen hervorragenden Ruf, und wir wollen doch stolz auf diese Wirtschaft sein. Wieso haftet jeder von uns im Strassenverkehr, als Werkeigent\u00fcmer, als Gesch\u00e4ftsherr oder sogar als Familienoberhaupt und so weiter, und hier soll bei einer Haftungsbestimmung die schweizerische Wirtschaft lahmliegen? Dabei wird doch nur das verlangt, was bereits heute viele Unternehmen umsetzen. Nur jene, die selber oder durch kontrollierte Unternehmungen gravierende Sch\u00e4den anrichten, m\u00fcssen k\u00fcnftig vor Gericht daf\u00fcr geradestehen. Dies ist also am Schluss nichts anderes als das, was zum Beispiel ein Sicherheitsverantwortlicher einer Baufirma macht, wenn ein Unfall passiert ist. Nat\u00fcrlich, es ist kein Spass f\u00fcr die Betroffenen, aber wir sind uns alle bewusst, dass genau dies dazu f\u00fchrt, dass sorgf\u00e4ltiger gearbeitet wird. </p>\n<p>Erkl\u00e4ren Sie mir und den Glarnerinnen und Glarnern bitte, weshalb dies hier anders sein soll. Wieso unterst\u00fctzen gem\u00e4ss Umfragen 78 Prozent der Bev\u00f6lkerung und \u00fcber 170 [PAGE 68] Unternehmen die Initiative? Betriebe aus dem R\u00fcckgrat unserer Wirtschaft - Metallbaufirmen, Schreiner und Sanit\u00e4rinstallateure - stehen hinter dieser Initiative. Wer ist wohl n\u00e4her am Puls derjenigen Leute, die dann entscheiden: diese KMU oder grosse Verb\u00e4nde? Wieso handeln wir jeweils erst, wenn internationaler Druck kommt, nicht aber, wenn breite Kreise unserer Bev\u00f6lkerung genug haben von Unternehmungen, die den guten Ruf der Schweiz f\u00fcr umweltsch\u00e4digende, unethische und menschenverachtende T\u00e4tigkeiten missbrauchen? </p>\n<p>Ich bin \u00fcberzeugt: Die Mehrheit in unserem Land will keine reine Berichterstattungspflicht wie die Mehrheit in der Kommission, sondern sie will, dass unsere Wirtschaft f\u00fcr das, was sie tut, hinsteht. Das w\u00e4re es, was die Initiative will. Bereits der Beschluss des Nationalrates ist ein gutschweizerischer Kompromiss. Dieser bringt gegen\u00fcber der Initiative einen grossen Vorteil: Er bringt Rechtssicherheit. Jedes Unternehmen weiss, was es zu tun hat. Wir haben mit dem Antrag der Minderheit Engler ohne Zweifel eine klare Regelung. Es ist ja auch kein Zufall, dass mit Kollege Hans-Ueli Vogt ein Rechtsprofessor am Anfang dieses Antrages stand.</p>\n<p>Oft wird gesagt, mit der Haftungsregelung wolle die Schweiz einen Alleingang machen und es drohten deswegen erpresserische Klagen. Schauen wir \u00fcber die Grenze, stellen wir aber fest, dass es zahlreiche Regulierungen in anderen L\u00e4ndern gibt. Wir stellen fest: Erstens sind die Staaten \u00fcberall dort, wo enge Regulierungen auf einzelne Themenbereiche bezogen sind, daran, diese zu \u00fcberarbeiten; Kollege Engler hat dies bereits eingehend ausgef\u00fchrt. Zweitens ist es fundamental, nicht nur auf die spezifisch f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte erlassenen Gesetze zu schauen, sondern auch auf die Prozessregeln und die Rechtspraxis. In den Niederlanden, Frankreich, Grossbritannien oder Kanada sind z. B. Verfahren wegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne an Gerichten h\u00e4ngig. So entschied gerade letzte Woche der kanadische Supreme Court, eine Klage gegen eine kanadische Bergbaufirma zuzulassen. Diese besitzt zu 60 Prozent eine Goldmine in Eritrea, der die Kl\u00e4ger Zwangsarbeit und K\u00f6rperverletzung vorwerfen. Nat\u00fcrlich, das ist noch kein letztinstanzliches Urteil. Aber die Klagem\u00f6glichkeit ist in anderen L\u00e4ndern eben schon vorhanden. Es ist aus meiner Sicht daher unredlich, in Zusammenhang mit Haftungsregeln von einem Alleingang zu sprechen.</p>\n<p>Zusammenfassend: Der Antrag der Minderheit Engler bringt Rechtssicherheit, ist international abgestimmt, f\u00fchrt zu gleich langen Spiessen f\u00fcr alle Unternehmen und stellt insbesondere einen gutschweizerischen politischen Kompromiss dar. Die Initianten haben zugesichert, die Initiative nur f\u00fcr diesen Gegenvorschlag zur\u00fcckzuziehen, weil es so rascher Verbesserungen f\u00fcr die Menschen vor Ort gibt. Und ja: Jene Menschen, die an Blutarmut, L\u00e4hmungen oder Vergiftungen leiden, weil ihre Umwelt durch ein Schweizer Bergbauunternehmen verseucht wird, haben unser Mitgef\u00fchl verdient. Sie sollten uns mehr wert sein als der Profit einiger weniger Konzerne.</p>\n<p>Denken Sie bitte aber auch an die zahlreichen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unseres Landes - das Anliegen ist breit abgest\u00fctzt wie selten -, die Antworten und ein klares Statement wollen, dass die Schweizer Politik den Handlungsbedarf nicht erst dann sieht, wenn international Repressalien drohen oder eine Volksinitiative durchgekommen ist.</p>\n<p>Bereinigen wir die Differenz zum Nationalrat, und bringen wir dessen ausgewogenen und guten Gegenvorschlag ins Ziel.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200309","MeetingVerbalixOid":3243,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Mathias","SpeakerLastName":"Zopfi","SpeakerFullName":"Zopfi Mathias","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Gr\u00fcne Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"G","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1583768874320)\/","End":"\/Date(1583769210807)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1631557175440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1583768874320+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1583769210807+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258488L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258488L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258488L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258488L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258488L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"258488","Language":"DE","IdSubject":"48554","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Zusammen mit einer starken Kommissionsminderheit - der Mehrheitsantrag kam ja nur mit dem Stichentscheid des Vorsitzenden zustande - unterst\u00fctze ich den Beschluss des Nationalrates f\u00fcr einen indirekten Gegenentwurf. Der Nationalrat hielt sich dabei, wie Kollege Rieder ausgef\u00fchrt hat, im Wesentlichen an den im Dezember im St\u00e4nderat unterlegenen Antrag der damaligen Kommissionsmehrheit.</p>\n<p>Die Anpassungen des Nationalrates betreffen vor allem Pr\u00e4zisierungen. Lediglich in einem Punkt, geregelt in Artikel 125 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, hat der Nationalrat eine prozessuale Vereinfachung eingef\u00fchrt, die es erm\u00f6glicht, dass der Prozessgegenstand zun\u00e4chst darauf beschr\u00e4nkt werden kann, die Zust\u00e4ndigkeit, die tats\u00e4chliche Kontrolle der beklagten Partei, die Einflussm\u00f6glichkeit auf das Verhalten der kontrollierten Unternehmung oder den Sorgfalts- bzw. den Befreiungsbeweis zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit diesen prozessualen Vereinfachungen soll verhindert werden, dass materiell ein grosser Prozess gef\u00fchrt wird, bevor diese Voraussetzungen gepr\u00fcft wurden.</p>\n<p>Nach Meinung der Kommissionsminderheit handelt es sich beim Beschluss des Nationalrates f\u00fcr einen indirekten Gegenentwurf um eine glaubw\u00fcrdige und wirkungsvolle Antwort auf die Forderung der Konzernverantwortungs-Initiative. Im Unterschied zur Initiative schr\u00e4nkt der Gegenentwurf des Nationalrates aber die Reichweite und die Strenge der Haftung f\u00fcr die Muttergesellschaft ein. Im Unterschied zum indirekten Gegenentwurf des St\u00e4nderates, der auf eine explizite Haftung verzichtet und die Sorgfaltspr\u00fcfungspflicht auf das Verbot von Kinderarbeit und vier Konfliktmineralien beschr\u00e4nken m\u00f6chte, w\u00e4hlt der Gegenentwurf des Nationalrates den Ansatz der Gleichwertigkeit aller Menschenrechte und internationalen Umweltstandards.</p>\n<p>Auf die drei jetzt wieder vorgebrachten Argumente gegen den nationalr\u00e4tlichen Gegenvorschlag m\u00f6chte ich kurz eingehen: </p>\n<p>Es wird gesagt, der Beschluss des St\u00e4nderates f\u00fcr einen indirekten Gegenentwurf w\u00fcrde sich an die Standards der UNO und der OECD halten bzw. internationale Standards einhalten. Ich frage Sie: Was soll die sachliche Rechtfertigung daf\u00fcr sein, dass Unternehmen sich nur um Kinderarbeit und vier ausgew\u00e4hlte Rohstoffe verbindlich k\u00fcmmern m\u00fcssen? Wieso sollen sie sich nicht auch um Zwangsarbeit, Sklaverei, Landkonflikte und gravierende Verletzungen von internationalem Umweltrecht k\u00fcmmern m\u00fcssen?</p>\n<p>Gem\u00e4ss den Standards, auf die sich die Kommissionsmehrheit beruft, wenn sie sich auf den Standpunkt stellt, internationale Standards zu befolgen, sind alle Menschenrechte gleichwertig. Das Unternehmen darf bei der Sorgfaltspr\u00fcfung den Blick nicht k\u00fcnstlich auf einige wenige Probleme wie die Kinderarbeit verengen, sondern es muss die gr\u00f6ssten Risiken identifizieren, entsprechende Massnahmen zur Risikominimierung ableiten und die Wirkung der Massnahmen \u00fcberpr\u00fcfen. So unterst\u00fctzt auch Unicef, trotz bzw. gerade wegen des exklusiven Fokus auf Kinderarbeit, nicht den Gegenentwurf des St\u00e4nderates, sondern jenen des Nationalrates. </p>\n<p>Zudem fordern die internationalen Standards, dass Unternehmen aktiv nach Problemen und Risiken suchen und diese vermeiden. Das ist der Inhalt der Sorgfaltspr\u00fcfungspflicht und nicht, nur einen Bericht anzufertigen oder unter Begr\u00fcndung sogar darauf verzichten zu k\u00f6nnen, wie dies der st\u00e4nder\u00e4tliche Entwurf vorsieht.</p>\n<p>Der zweite Einwand gegen den nationalr\u00e4tlichen Gegenentwurf besteht darin, dass gesagt wird, man sei damit fernab von den aktuellen Entwicklungen in Europa, man lege quasi einen Sololauf hin, wenn es um die Frage der Konzernverantwortung gehe. Gerne verweisen die Bef\u00fcrworter des Gegenentwurfes des St\u00e4nderates auch heute wieder darauf, dass dieser Entwurf sich an der EU-Berichterstattungsrichtlinie oder am niederl\u00e4ndischen Kinderarbeitsgesetz orientiere; in Bezug auf die Schwellenwerte wird gerne auf die franz\u00f6sische \"loi de vigilance\" verwiesen. </p>\n<p>Fakt ist allerdings, dass sich alle drei Gesetze zurzeit bereits in Evaluation befinden oder dass sie erg\u00e4nzt werden. Der Bundesrat sowie die Mehrheit des St\u00e4nderates untersch\u00e4tzen seit Anbeginn dieser Debatte die internationale Dynamik in dieser Frage, wie zum Beispiel in den Niederlanden, aber auch in der EU-Kommission generell. Sie haben es am Samstag auch lesen k\u00f6nnen: In der \"Neuen Z\u00fcrcher Zeitung\" war von einem Bericht die Rede, der die Konsultationsergebnisse in den EU-L\u00e4ndern zur Sorgfaltspr\u00fcfungspflicht zusammenfasst. In diesem Bericht kommt klar zum Ausdruck, dass die Berichterstattung nicht ausreicht. </p>\n<p>Die zurzeit in Revision befindliche EU-Berichterstattungsrichtlinie muss also durch zus\u00e4tzliche Regulierungen flankiert werden. Siebzig Prozent der befragten Unternehmen haben Vorteile in einer gesetzlichen Sorgfaltspr\u00fcfungspflicht gesehen. Eine Mehrheit will den Fokus, der auf s\u00e4mtlichen[NB]Menschenrechten und allen Sektoren liegt, eingebunden wissen.</p>\n<p>Der dritte Einwand, der heute wieder vorgebracht wurde, lautet, die Haftung zu regeln sei exotisch und die Schweiz w\u00fcrde unn\u00f6tigerweise eine Vorreiterrolle einnehmen und damit die Wettbewerbsf\u00e4higkeit und den Wirtschaftsstandort unseres Landes gef\u00e4hrden. Ich verweise nochmals auf ein Interview in der \"Neuen Z\u00fcrcher Zeitung\" mit der Vorsitzenden des OECD-Ausschusses f\u00fcr verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung, Frau Professorin Christine Kaufmann. Sie sagte unter anderem: \"In vielen EU-Mitgliedstaaten ist die Einf\u00fchrung von Haftungsregeln [...] ein Thema. Das ist [...] logisch. Wenn es Sorgfaltspflichten gibt, muss ein Staat kl\u00e4ren, was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden. Wof\u00fcr soll ein Unternehmen haften? F\u00fcr alle Sch\u00e4den oder nur f\u00fcr gewisse? Soll die ganze Lieferkette mit einbezogen werden, also auch Handlungen von Lieferanten? Wo \u00fcber Haftung nachgedacht wird, versucht man deshalb, klar zu definieren, in welchem Bereich es eine Haftung geben soll.\" </p>\n<p>Hier kn\u00fcpft auch der Beschluss des Nationalrates an, indem er die Reichweite der Haftung im Vergleich zur Initiative beschr\u00e4nkt und klar zum Ausdruck bringt, wof\u00fcr die Muttergesellschaft allenfalls haftet: nicht f\u00fcr die Zulieferer, sondern nur f\u00fcr direkt kontrollierte Unternehmungen - und nur dann, wenn es dem Gesch\u00e4digten gelingt zu beweisen, dass aufgrund einer Widerrechtlichkeit ein Schaden eingetreten und der Kausalzusammenhang gegeben ist. Zus\u00e4tzlich haftet die Muttergesellschaft nur dann, wenn es der Unternehmensf\u00fchrung der Muttergesellschaft nicht gelingt, sich von der Haftung zu befreien, indem sie den Sorgfaltsbeweis erbringt. Nochmals: Im Unterschied zur Initiative sind die Haftungsvoraussetzungen gem\u00e4ss nationalr\u00e4tlichem Beschluss deutlich eingeschr\u00e4nkt. [PAGE 67] </p>\n<p>Auch Frankreich und Italien kennen bereits spezifische Haftungsregeln f\u00fcr Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, die zugegebenermassen mit unserer Regelung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, nicht vergleichbar sind.</p>\n<p>Ein Letztes noch: Das Schweizerische Institut f\u00fcr Rechtsvergleichung - die Kommission hatte dort zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben - kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass die untersuchten Rechtsordnungen im allgemeinen Haftpflichtrecht zwar nicht auf ein einheitliches Modell setzen, dass aber im Ergebnis fast \u00fcberall Formen von Konzernhaftungen existieren. </p>\n<p>Es wurde schliesslich von meinem gesch\u00e4tzten Kollegen Rieder gesagt, es sei ein Nachteil, wenn schweizerische Unternehmungen in der Schweiz eingeklagt und die F\u00e4lle von schweizerischen Richtern und nach schweizerischem Recht beurteilt w\u00fcrden. Ich halte das gerade f\u00fcr einen Vorteil f\u00fcr schweizerische Unternehmungen. Die Rechtssicherheit, auch die Kenntnisse des eigenen Rechts, der eigenen Prozessverfahren d\u00fcrften gr\u00f6sser sein, wenn allf\u00e4llige Prozesse bei uns durchgef\u00fchrt und nicht von fremden Richtern entschieden w\u00fcrden.</p>\n<p>Ganz zum Schluss noch: An und f\u00fcr sich diskutieren wir im Kern nicht \u00fcber Juristerei. Sondern es geht im Kern um eine gesellschaftspolitische Frage, n\u00e4mlich, wie wir mit der Verantwortung umgehen, dass schweizerische Unternehmungen auf der ganzen Welt arbeiten, meistens auch zum Vorteil der Menschen, die dort leben; dass schweizerische Unternehmen und Aktion\u00e4re davon profitieren, dass irgendwo auf der Welt schweizerisch beherrschte Tochterunternehmungen Geld verdienen. Auch dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn sie aber davon profitieren k\u00f6nnen, sollen diese schweizerischen Unternehmungen auch daf\u00fcr einstehen m\u00fcssen, wenn Fehler passieren, wo Menschenrechte verletzt werden oder durch die Verletzung von Umweltvorschriften Schaden bewirkt wird. </p>\n<p>Ich m\u00f6chte Sie im Namen der Kommissionsminderheit bitten, dem nationalr\u00e4tlichen Beschluss zu folgen und damit der Initiative eine glaubw\u00fcrdige Alternative entgegenzusetzen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200309","MeetingVerbalixOid":3243,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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Engler d'avoir, pour la minorit\u00e9, expos\u00e9 de mani\u00e8re exhaustive les \u00e9l\u00e9ments juridiques qui font la diff\u00e9rence avec le projet port\u00e9 par la majorit\u00e9. Je me permettrai quand m\u00eame de faire encore quelques remarques. </p>\n<p>Je pense qu'on peut r\u00e9sumer, aujourd'hui, la diff\u00e9rence entre les deux contre-projets de mani\u00e8re assez simple. D'un c\u00f4t\u00e9, il y a, avec le contre-projet du Conseil national, une volont\u00e9 d'introduire pour les entreprises suisses \u00e0 l'\u00e9tranger une responsabilit\u00e9 nettement r\u00e9duite par rapport \u00e0 l'exigence de l'initiative; de l'autre c\u00f4t\u00e9, avec le contre-projet de la majorit\u00e9 de la commission, soutenu par le Conseil f\u00e9d\u00e9ral, il y a une simple obligation de produire des rapports, sans sanction et donc sans aucune possibilit\u00e9 de voir avancer la protection des droits enfreints \u00e0 l'\u00e9tranger par les activit\u00e9s d'entreprises suisses, au sens du contre-projet du Conseil national.</p>\n<p>De m\u00eame, il y a dans cette diff\u00e9rence d'opinion quelque chose d'assez surprenant. Il y a une majorit\u00e9 du Conseil national - et la minorit\u00e9 de votre commission - qui a pris acte de mani\u00e8re tr\u00e8s claire que, dans de nombreux pays, on introduit ou on est en train d'introduire des normes similaires \u00e0 celles qui sont propos\u00e9es dans l'initiative pour des multinationales responsables, \u00e0 savoir des normes qui mettent les entreprises face \u00e0 leurs responsabilit\u00e9s et qui impliquent une responsabilit\u00e9 civile.</p>\n<p>De l'autre c\u00f4t\u00e9, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral et certains \u00e9lus s'acharnent \u00e0 nier cette \u00e9volution inexorable du droit national et international sur la responsabilit\u00e9, en indiquant simplement qu'il faut appliquer les normes qui sont les normes minimales, celles qui consistent simplement en l'obligation de faire un rapport.</p>\n<p>Je me suis longtemps demand\u00e9 pourquoi vouloir en rester aux normes minimales. Je pense que c'est essentiellement li\u00e9 \u00e0 la volont\u00e9 de maintenir un diff\u00e9rentiel concurrentiel en mati\u00e8re de normes sur la responsabilit\u00e9 sociale et environnementale des multinationales; vous savez, ce m\u00eame diff\u00e9rentiel concurrentiel que nous avons connu en mati\u00e8re de secret bancaire, de taxation des soci\u00e9t\u00e9s \u00e0 statut sp\u00e9cial, et qui a g\u00e9n\u00e9r\u00e9 le m\u00e9contentement de la communaut\u00e9 internationale, ce qui nous a ensuite mis sous pression, de mani\u00e8re \u00e0 devoir r\u00e9agir extr\u00eamement rapidement pour appliquer le standard international, au risque sinon de figurer sur des listes noires.</p>\n<p>J'imagine que, comme moi, vous avez tous re\u00e7u cette \"D\u00e9claration d'investisseurs pour un devoir de diligence obligatoire en mati\u00e8re de droits humains en Suisse\", qui r\u00e9unit des investisseurs pour plus de 800 milliards de francs. Dans cette d\u00e9claration, sign\u00e9e par des institutions comme la banque J.[NB]Safra Sarasin, la fondation Ethos, Ircantec, les Retraites Populaires et d'autres encore, il est dit tout simplement qu'il faut suivre le Conseil national, parce que son projet donne un cadre clair concernant le respect des droits sociaux et droits environnementaux sur l'activit\u00e9 des entreprises \u00e0 l'\u00e9tranger.</p>\n<p>Cela permet de mieux orienter l'investissement responsable au niveau boursier. J'imagine que cette lettre ne peut \u00eatre en aucun cas compar\u00e9e \u00e0 une expression de groupes d'ONG de la soci\u00e9t\u00e9 civile, souvent critiqu\u00e9s par d'aucuns, ou de cercles paroissiaux qui sont engag\u00e9s dans la d\u00e9fense de l'initiative populaire \"pour des multinationales responsables\". Je pense qu'il faut aussi \u00e9couter ces acteurs de l'\u00e9conomie, et pas seulement Economiesuisse.</p>\n<p>La majorit\u00e9 de la commission, en insistant sur un contre-projet, de mon point de vue sans aucune port\u00e9e, si ce n'est une port\u00e9e cosm\u00e9tique, est en fait pr\u00eate \u00e0 en d\u00e9coudre devant le peuple, et m\u00eame peut-\u00eatre \u00e0 accepter que l'initiative passe. Peut-\u00eatre aussi parce qu'elle esp\u00e8re encore que, dans le cadre de la mise en oeuvre de l'initiative, on puisse encore en limiter la port\u00e9e.</p>\n<p>Aujourd'hui, le choix est relativement simple: soit on se situe dans le camp des puissants, celui des multinationales, de la d\u00e9fense bec et ongles de leurs int\u00e9r\u00eats \u00e9conomiques imm\u00e9diats; soit on se situe dans le camp de celles et de ceux qui d\u00e9fendent les humili\u00e9s, les domin\u00e9s auxquels, \u00e0 d\u00e9faut de partager la richesse accumul\u00e9e par les multinationales, on accorde modestement des outils pour d\u00e9fendre et r\u00e9tablir leur dignit\u00e9, pour d\u00e9fendre leur environnement.</p>\n<p>Je reste persuad\u00e9 que la majorit\u00e9 des membres du conseil peut changer d'attitude, qu'elle peut renoncer \u00e0 son cynisme \u00e9vident. Elle peut le faire en appuyant la minorit\u00e9 Engler.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200309","MeetingVerbalixOid":3243,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Carlo","SpeakerLastName":"Sommaruga","SpeakerFullName":"Sommaruga Carlo","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":25,"CantonName":"Genf","CantonAbbreviation":"GE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1583768511933)\/","End":"\/Date(1583768874320)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1631557175440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1583768511933+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1583768874320+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258501L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258501L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258501L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258501L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258501L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"258501","Language":"DE","IdSubject":"48554","VoteId":null,"PersonNumber":4062,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Ausgangslage eingangs ja noch einmal geschildert. Ihr Rat hat am 18. Dezember 2019 einen neuen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative verabschiedet. Dieser basiert inhaltlich auf dem Entscheid des Bundesrates vom 14. August 2019. Lassen Sie mich das hier nochmals in Erinnerung rufen, da es auch einige neue Ratsmitglieder hat:</p>\n<p>Der Bundesrat hat im August 2019 keinen Gegenvorschlag verabschiedet. Der Bundesrat war besorgt, dass nach dem Nichteintreten Ihres Rates auf den Gegenvorschlag des Nationalrates am Schluss nichts resultieren, dass es zu einem zweiten Nichteintreten kommen w\u00fcrde. Der Bundesrat hat ja grunds\u00e4tzlich bejaht, dass es Handlungsbedarf gibt. Wenn Sie in der Botschaft von 2017 nachlesen, sehen Sie, dass der Bundesrat gesagt hat, dass er eine Vernehmlassung mache, die etwa die und die Elemente enthalte, falls der Gegenvorschlag abgelehnt wird; das ist die Geschichte. Ihre Kommission hat dann das Bundesamt f\u00fcr Justiz gebeten, im Sinn und [PAGE 69] Geist der Eckpfeiler des Bundesrates einen Entwurf auszuarbeiten. Wie ich es gesagt habe, bezogen sich diese Eckwerte auf die Botschaft von 2017.</p>\n<p>Aber sehen Sie - das muss ich auch Herrn Sommaruga sagen -, wir haben schon einen Schritt gemacht, auch der Bundesrat. 2017 hat der Bundesrat Nein zur Initiative, Nein zu einem Gegenvorschlag gesagt, ob direkt oder indirekt. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, der Bundesrat bejaht die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages. Er hat sich aber wegen der Haftungsfrage gegen den Gegenvorschlag des Nationalrates ausgesprochen. Er ist wegen der Haftungsfrage gegen die Initiative, und er ist wegen der Haftungsfrage auch gegen den indirekten Gegenentwurf des Nationalrates.</p>\n<p>Die Eckwerte des Bundesrates vom August 2017 bilden das ab, was 2017 in der Botschaft stand und was man international verfolgt. Eine Ausnahme ist die Kinderarbeit - ich komme noch darauf zur\u00fcck. Ich wollte das einfach noch einmal kurz einbetten, auch f\u00fcr jene Ratsmitglieder, die damals noch nicht dabei waren.</p>\n<p>Nun, es ist auch im Nationalrat etwas passiert: Letzte Woche hat der Nationalrat mit 102 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen den eigenen Gegenvorschlag angenommen. Aber auch hier gab es viele Nationalr\u00e4tinnen und Nationalr\u00e4te sowie Fraktionen, die nichts Entsprechendes wollten. Die SVP-Fraktion hat jetzt jedoch dem Gegenvorschlag des St\u00e4nderates zugestimmt. Hier, so muss man schon sagen, ist etwas in Bewegung gekommen.</p>\n<p>Sie sind jetzt in der Differenzbereinigung und m\u00fcssen entscheiden, welchem Konzept Sie folgen und ob Sie \u00fcberhaupt einem Konzept folgen. Der Bundesrat hat nun also wieder die gleichen Sorgen wie im August letzten Jahres: dass n\u00e4mlich kein Gegenvorschlag zustande kommt respektive dass der Gegenvorschlag des Nationalrates nicht mehrheitsf\u00e4hig ist.</p>\n<p>Anders als letzten Herbst unterst\u00fctzt die Mehrheit Ihrer Kommission - wenn auch knapp, das wurde gesagt - nun den Gegenvorschlag des St\u00e4nderates, also das urspr\u00fcngliche Konzept Rieder. Ich glaube, wenn man diese Schlaufe jetzt nicht gemacht h\u00e4tte und dieses Konzept Rieder nicht gekommen w\u00e4re, dann w\u00e4re wahrscheinlich das Konzept des Nationalrates bereits vom Tisch. Das muss man sich einfach auch vor Augen f\u00fchren. Wir sind jetzt sozusagen noch in dieser Auseinandersetzung, in diesem Ringen - ich glaube, Herr Engler hat das gesagt oder Herr Rieder - darum, welches die bessere L\u00f6sung ist.</p>\n<p>Ich m\u00f6chte auf ein paar Fragen eingehen, die in der Debatte nun wieder aufgeworfen wurden, auch vom Sprecher der Minderheit. Zun\u00e4chst einmal geht es um die Frage, ob dieses st\u00e4nder\u00e4tliche Konzept jetzt den internationalen Standard abbildet oder nicht. Hier muss man drei Pfeiler unterscheiden:</p>\n<p>Der erste Pfeiler ist die Transparenzpflicht, also die Berichterstattung \u00fcber die sogenannten nicht finanziellen Belange bez\u00fcglich Umwelt, Sozialem, Arbeitnehmenden, Korruptionsbek\u00e4mpfung und Menschenrechten. Hier folgt der Gegenvorschlag des St\u00e4nderates der EU-Richtlinie. Eine EU-Richtlinie gibt die Hauptstossrichtung vor, l\u00e4sst den Staaten, die sich dieser anschliessen, aber einen Umsetzungsspielraum. Ob der Gegenvorschlag des St\u00e4nderates nun genau das abbildet, was international Usus ist, ist deshalb schwierig zu sagen, weil es bei einer Richtlinie einen gewissen Spielraum gibt. Aber wenn Sie beispielsweise die deutsche Umsetzungsgesetzgebung anschauen, im Wesentlichen die Paragrafen 289b und 289c des deutschen Handelsgesetzbuches, dann sehen Sie, dass es hier keine wesentlichen Unterschiede zum Gegenvorschlag des St\u00e4nderates gibt. </p>\n<p>Der zweite Pfeiler sind die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Konfliktmineralien. Hier lehnt sich der Gegenvorschlag des St\u00e4nderates an die EU-Verordnung zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten an. Das ist eine Verordnung von 2017. Sie soll 2021 in Kraft treten. Sie ist etwas detailliert, und im Gegenvorschlag ist hier deshalb nicht ganz alles \u00fcbernommen worden. Es ist auch nicht Pflicht, alles genau so zu \u00fcbernehmen, sondern man hat versucht, das soweit m\u00f6glich in Schweizer Recht einzupassen. Wir wollen ja auch keine zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie aufbauen. </p>\n<p>Der dritte und letzte Pfeiler betrifft die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Kinderarbeit. Hier bildet der st\u00e4nder\u00e4tliche Beschluss keinen internationalen Standard ab; das ist richtig. Er geht einen Schritt weiter. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Das hat damit zu tun, dass ich neu ins Amt gekommen bin. Ich habe mich mit dieser Materie erst als Bundesr\u00e4tin befasst. Ich war als St\u00e4nder\u00e4tin nicht in der Kommission. Ich habe in der Debatte des Nationalrates viel \u00fcber die Gesetzgebung der Niederlande geh\u00f6rt. Ich habe mich damit befasst. Ich war damals, als der Bundesrat die Eckpunkte im August 2019 beschlossen hat, der Meinung, dass dieses Thema, weil es so sensibel ist, zus\u00e4tzlich aufgenommen werden soll. Der Bundesrat ist dieser Haltung gefolgt. Ich sage das in aller Transparenz. Ich habe das so beantragt, und das wurde dann auch als Pr\u00fcfpunkt, als Eckwert im bundesr\u00e4tlichen Konzept f\u00fcr eine allf\u00e4llige Vernehmlassung aufgenommen. Auch unsere Verfassung verpflichtet in Artikel 11 den Gesetzgeber, Kinder und Jugendliche in ihrer Unversehrtheit besonders zu sch\u00fctzen und in ihrer Entwicklung zu f\u00f6rdern. Das hat sich jetzt hier abgebildet, indem man sich am holl\u00e4ndischen Modell orientiert hat. Aber auch hier wurde das dem schweizerischen Kontext angepasst. </p>\n<p>Das internationale Umfeld wird sich selbstverst\u00e4ndlich weiterentwickeln. Das ist so. Der Bundesrat beobachtet insbesondere die EU oder auch einzelne Staaten. Man kann heute nicht voraussagen, was genau passieren wird. Wir hatten ja auch diesen Rechtsvergleich in der Kommission, und man muss einfach sagen, dass vieles heute nur diskutiert wird. Vieles wird in der Lehre diskutiert, aber nicht in der Rechtsanwendung.</p>\n<p>Der Vorteil des st\u00e4nder\u00e4tlichen Beschlusses ist eben auch der, dass man die Entwicklung beobachten kann: Man kann sich anschliessen, wenn man weitere Entwicklungen sieht. Wenn man sieht, dass auf der Ebene der OECD, auf der Ebene der Europ\u00e4ischen Union eine Gesetzgebung beschlossen wird, die relevant ist, kann man diese pr\u00fcfen und kann in aller Freiheit dann entscheiden, ob man hier auch gesetzgeberische Massnahmen ergreifen will. Das heisst also, es ist freiwillig. Es ist dem Parlament unbenommen, erneut zu pr\u00fcfen, wo die Schweiz international steht und wo sie sich positionieren will. Klar ist, dass die Schweiz mit dem Gegenvorschlag des Nationalrates im Bereich der Sorgfaltspr\u00fcfung und der Haftung deutlich weiter gehen w\u00fcrde als beispielsweise die EU. </p>\n<p>Auf die Frage, ob der st\u00e4nder\u00e4tliche Beschluss wirklich genau das abbilde, was international Standard sei, kann ich also sagen: Ja, aber wir gehen bei den Sorgfaltspr\u00fcfungspflichten im Bereich der Kinderarbeit einen Schritt weiter - das ist der einzige Bereich.</p>\n<p>Nun zur Studie, die Herr St\u00e4nderat Engler angesprochen hat, der \"Study on due diligence requirements through the supply chain\" (Research Report 2019, Alliance for Corporate Transparency): Die erw\u00e4hnte Studie hat keine gesetzlichen Due-Diligence-Regulierungen, also Sorgfalts- und Sorgfaltspr\u00fcfungspflichten, untersucht, weder generell noch in den Sektoren Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Insoweit beansprucht sie keine Aussagekraft in Bezug auf den Gegenvorschlag des St\u00e4nderates, und die Studie macht auch keine Aussagen \u00fcber die Auswirkung der EU-Richtlinie selbst. Sie beschr\u00e4nkt sich zeitlich und inhaltlich auf die Regulierungen im Vereinigten K\u00f6nigreich, in D\u00e4nemark und Frankreich. Die Studie schliesst aber explizit die M\u00f6glichkeit nicht aus, dass die EU-Richtlinie dazu beitr\u00e4gt, die soziale Verantwortung der Unternehmen zu verbessern. Das ist ja auch klar, weil Transparenz in der Regel auch einen gewissen \u00f6ffentlichen Druck schafft und auch zu Verbesserungen f\u00fchrt. </p>\n<p>Wenn jetzt, wie auch noch erw\u00e4hnt wurde, gesagt wird, der Gegenvorschlag des Nationalrates schr\u00e4nke die Haftung der Unternehmen ein, ist das so nicht zutreffend. Eingeschr\u00e4nkt wird nur die Konzernhaftung gem\u00e4ss Gegenvorschlag, aber es wird nicht die Haftung im geltenden Recht eingeschr\u00e4nkt. Ich glaube, das muss man hier noch einmal klarstellen, auch wenn eben an verschiedenen Orten von \"Juristenfutter\" die Rede war. Herr St\u00e4nderat Engler hat es richtig gesagt: Es ist letztlich eine gesellschaftspolitische Frage. Da bin ich mit ihm einverstanden, und ich glaube auch, dass der [PAGE 70] Handlungsbedarf heute breit anerkannt ist. Die Frage ist einfach, wie genau Sie das dann umsetzen. Um diese L\u00f6sung ringen wir hier, daf\u00fcr sind wir da.</p>\n<p>F\u00fcr den Bundesrat und die betroffenen Unternehmen ist es schwierig bis unm\u00f6glich, die genauen Risiken der Haftungsregelung des Gegenvorschlages des Nationalrates einzusch\u00e4tzen. Mit welchen Schwierigkeiten unsere Gerichte zu k\u00e4mpfen h\u00e4tten, k\u00f6nnen sicher diejenigen unter Ihnen beurteilen, die selbst einmal ein Richteramt bekleidet haben - ich glaube, St\u00e4nderat Engler war auch einmal Richter, wenn ich mich recht erinnere. </p>\n<p>Es gibt nat\u00fcrlich mit diesem Gegenvorschlag des Nationalrates schon schwierige Konstellationen, wenn eben Schweizer Recht auch im Ausland angewendet werden soll. Der Bundesrat hat in der Botschaft klar gesagt, dass er das nicht will. Es ist auch eine Frage des Respekts vor der Souver\u00e4nit\u00e4t anderer Staaten, dass wir nicht Schweizer Recht im Ausland anwenden. Es ist eine unm\u00f6gliche Situation f\u00fcr ein Unternehmen im Ausland, wenn es das dortige ausl\u00e4ndische Recht und gleichzeitig auch noch das Schweizer Recht beachten muss, und wenn das Schweizer Recht strenger ist, dann greift die Haftung. Mit der neu geschaffenen Konzernhaftung f\u00fcr Tochtergesellschaften im Ausland k\u00e4me daher eine grosse Rechtsunsicherheit auf die Unternehmen zu. </p>\n<p>Die st\u00e4nder\u00e4tliche Vorlage h\u00e4lt sich bei der Haftung hingegen an bew\u00e4hrte bestehende Haftungsregeln. Es ist nicht so, wie es zuweilen geschrieben wird, dass es darum gehe, ob die Unternehmen nun haften sollen oder nicht. Die Unternehmen haften schon heute. Die Frage ist, wie weit sie haften und ob sie eben auch f\u00fcr ihre selbstst\u00e4ndigen T\u00f6chter im Ausland nach Schweizer Recht haften. Das ist die Frage. </p>\n<p>Ich sage es noch zum Schluss: Die st\u00e4nder\u00e4tliche L\u00f6sung mag nicht perfekt sein. Der Bundesrat unterst\u00fctzt sie aber. Sie orientiert sich an den bestehenden Regelungen im Ausland, an die das Schweizer Recht angepasst wurde. Bei der Haftung verzichtet die st\u00e4nder\u00e4tliche L\u00f6sung auf Neuerungen und bleibt bei dem, was wir kennen. Damit sichert sie den Schweizer Unternehmen im internationalen Umfeld gleich lange Spiesse. </p>\n<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt deshalb die Mehrheit Ihrer Kommission.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200309","MeetingVerbalixOid":3243,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Karin","SpeakerLastName":"Keller-Sutter","SpeakerFullName":"Keller-Sutter Karin","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":8,"Start":"\/Date(1583769430600)\/","End":"\/Date(1583770259383)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1631557175440)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1583769430600+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1583770259383+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258510L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258510L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258510L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258510L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258510L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"258510","Language":"DE","IdSubject":"48554","VoteId":null,"PersonNumber":1153,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Nachdem mein Kollege aus dem Glarnerland berichtet hat, wie schwer es sei, den Glarnern zu erkl\u00e4ren, warum die Mehrheit richtig liegt, biete ich ihm an, jederzeit selber ins Glarnerland zu kommen und das den Glarnern ohne allzu grosse Probleme zu erkl\u00e4ren. </p>\n<p>Ich glaube, dass wir hier mit ein paar Vorbehalten aufr\u00e4umen m\u00fcssen: Wenn Sie das Gesetz in Frankreich nehmen, dann stellen Sie zuerst einmal fest, dass dieses dort nur f\u00fcr Firmen mit 5000 Mitarbeitenden gilt, in der Schweiz g\u00e4lte es ab 500 Mitarbeitenden. Zudem stellen Sie fest, dass in Frankreich eine wesentlich h\u00f6here Klageh\u00fcrde besteht, weil es keine Beweislastumkehr gibt. Das gilt \u00fcbrigens f\u00fcr alle vergleichbaren Gesetze, d. h., dass auch im kanadischen Gesetz zuerst bewiesen werden muss, dass der kausale Zusammenhang besteht, bevor Sie klagen k\u00f6nnen. Wir machen es in der Schweiz also umgekehrt. Die Frage ist darum ganz einfach: M\u00fcssen wir das weiterhin so tun, oder sollten wir es so tun, wie es alle anderen L\u00e4nder machen und wie es die Mehrheit hier drin m\u00f6chte? </p>\n<p>Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.</p>\n<p>Sie konnten in der \"Neuen Z\u00fcrcher Zeitung\" am letzten Samstag eine sehr gute Analyse lesen und dabei feststellen, dass n\u00e4mlich der Gegenentwurf, den uns der Bundesrat auf den Tisch gelegt hat, sehr griffig ist und auch viel verlangt. Es gibt nicht umsonst Leute, die sagen, er gehe weiter als der Entwurf des Nationalrates, was Sie feststellen, wenn Sie der Debatte dr\u00fcben richtig zugeh\u00f6rt haben.</p>\n<p>Ich bin der Ansicht, dass die Justizministerin und das Bundesamt f\u00fcr Justiz mit diesem Gegenvorschlag gute Arbeit geleistet haben. Er bringt n\u00e4mlich das, was Sie wollen, Herr Zopfi: mehr Verantwortung f\u00fcr die Unternehmen, damit sie vor Ort richtig handeln k\u00f6nnen.</p>\n<p>Sie haben vorhin zwei, drei Dinge zum Thema Haftung gesagt. F\u00fcr all die Beispiele, die Sie erw\u00e4hnt haben, gibt es in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung. Ich habe es in der letzten Debatte klar und deutlich gesagt: Wenn man diese Haftung so einf\u00fchrt, kann man nur noch dort t\u00e4tig sein, wo es Haftpflichtversicherungen gibt. Denn niemand - auch Sie nicht, Herr Zopfi - kann ohne Haftpflichtversicherung f\u00fcr einen Dritten Haftung \u00fcbernehmen. Das heisst, wenn wir dem Minderheitsantrag zustimmen, k\u00f6nnen Schweizer Unternehmen im Ausland nur noch t\u00e4tig sein, wenn sie eine solche Haftpflichtversicherung erhalten, sonst nicht. Das ist die ganze L\u00f6sung, die Sie haben.</p>\n<p>Schweizer Konzerne haften heute schon im Ausland - es ist \u00fcberhaupt nicht so, dass sie im Ausland nicht haften. Es gibt auch einen Rechtsweg, der zuerst beschritten werden muss. Aber es gibt auch in der Schweiz Urteile zu Schweizer Konzernen, die gehaftet haben. Hier m\u00f6chte ich nur auf die Swissair und die Sabena aufmerksam machen; man kann das also auch bereits in der Schweiz machen. Trotzdem muss man den lokalen Rechtsweg durchlaufen.</p>\n<p>Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Er ist griffig, und die Kommissionsmehrheit hat einen guten Ansatz gew\u00e4hlt. Wir k\u00f6nnen diesen - ich glaube, das muss man einfach deutsch und deutlich sagen - in der direkten Demokratie dem B\u00fcrger auch erkl\u00e4ren und vorstellen. Und dann schauen wir, was der B\u00fcrger damit macht.</p>\n<p>Ich habe schon viele Initiativen gesehen, die mehr Zustimmung - 80 Prozent und h\u00f6her - hatten. Hier im St\u00e4nderat wurde schon sehr oft gesagt, Meinungsumfragen k\u00e4men einem Entscheid gleich. Es gilt der Entscheid an der Urne, das wissen wir zwei als Landsgemeinde-Glarner. Bei uns gilt der Entscheid im Ring, nicht in den Meinungsumfragen. Darum bin ich der \u00dcberzeugung: Gehen wir doch als Wirtschaftsvertreter hin, und erl\u00e4utern wir dem B\u00fcrger, wie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit wirklich funktioniert. Danach lassen wir ihn entscheiden. Wir d\u00fcrfen keine Angst vor dieser Volksabstimmung haben. 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