{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=49399L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=49399L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4348L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4348L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4348L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4348L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"4348","Language":"DE","MeetingNumber":12,"IdSession":5104,"SessionNumber":4,"SessionName":"Sommersession 2020","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1592438400000)\/","Begin":"0815","Modified":"\/Date(1594049446403)\/","LegislativePeriodNumber":51,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Zw\u00f6lfte Sitzung","SortOrder":12,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=49399L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=49399L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=49399L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20160077,IdSubject=49399L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"49399","BusinessNumber":20160077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.077","Title":"OR. Aktienrecht","SortOrder":1,"PublishedNotes":"Differenzen - Divergences\n","Modified":"\/Date(1552552234433)\/","TitleDE":"OR. Aktienrecht","TitleFR":"CO. 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Keine Pr\u00fcfung ist erforderlich, wenn die Gesellschaft ihre Jahresrechnung nicht durch eine Revisionsstelle eingeschr\u00e4nkt pr\u00fcfen lassen muss. Auf die Pr\u00fcfung kann verzichtet werden, wenn s\u00e4mtliche Aktion\u00e4re der Ausrichtung der Zwischendividende zustimmen und die Forderungen der Gl\u00e4ubiger dadurch nicht gef\u00e4hrdet werden.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 675a al. 2 </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p>Les comptes interm\u00e9diaires doivent \u00eatre v\u00e9rifi\u00e9s par l'organe de r\u00e9vision avant que l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale ne statue. Aucune v\u00e9rification n'est n\u00e9cessaire si la soci\u00e9t\u00e9 ne doit pas soumettre son bilan annuel \u00e0 un contr\u00f4le restreint par un organe de r\u00e9vision. Il est possible de renoncer \u00e0 la v\u00e9rification si tous les actionnaires approuvent le versement du dividende interm\u00e9diaire et que l'ex\u00e9cution des cr\u00e9ances ne s'en trouve pas compromise.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 689c Abs. 4bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz </i>[GZ]</p>\n<p>Der unabh\u00e4ngige Stimmrechtsvertreter behandelt die Weisungen der einzelnen Aktion\u00e4re bis zur Generalversammlung vertraulich. Er kann der Gesellschaft eine allgemeine Auskunft \u00fcber die eingegangenen Weisungen erteilen. Er darf die Auskunft nicht fr\u00fcher als drei Werktage vor der Generalversammlung erteilen und muss anl\u00e4sslich der Generalversammlung erkl\u00e4ren, welche Informationen er der Gesellschaft erteilt hat.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 689c al. 4bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p>Le repr\u00e9sentant ind\u00e9pendant traite les instructions de chaque actionnaire de mani\u00e8re confidentielle jusqu'\u00e0 l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale. Il peut fournir \u00e0 la soci\u00e9t\u00e9 des renseignements g\u00e9n\u00e9raux sur les instructions re\u00e7ues. Il n'est pas autoris\u00e9 \u00e0 fournir les renseignements plus de trois jours ouvrables avant l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale et doit indiquer, lors de l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale, quelles informations il a fournies \u00e0 la soci\u00e9t\u00e9.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 701a Abs. 1bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz </i>[GZ]</p>\n<p>Durch die Festlegung des Tagungsortes darf f\u00fcr keinen Aktion\u00e4r die Aus\u00fcbung seiner Rechte im Zusammenhang mit der Generalversammlung in unsachlicher Weise erschwert werden.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 701a al. 1bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p>La d\u00e9termination du lieu de r\u00e9union ne doit, pour aucun actionnaire, compliquer l'exercice de ses droits li\u00e9s \u00e0 l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale de mani\u00e8re non fond\u00e9e.</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 701b </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz </i>[GZ]</p>\n<p><i>Abs. 1 </i>[GZ]</p>\n<p>Die Generalversammlung kann im Ausland durchgef\u00fchrt werden, wenn die Statuten dies vorsehen und der Verwaltungsrat [PAGE 579] in der Einberufung einen unabh\u00e4ngigen Stimmrechtsvertreter bezeichnet.</p>\n<p><i>Abs. 2 </i>[GZ]</p>\n<p>Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer B\u00f6rse kotiert sind, kann der Verwaltungsrat auf die Bezeichnung eines unabh\u00e4ngigen Stimmrechtsvertreters verzichten, sofern alle Aktion\u00e4re damit einverstanden sind. </p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 701b </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p><i>Al. 1 </i>[GZ]</p>\n<p>L'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale peut se tenir \u00e0 l'\u00e9tranger si les statuts le pr\u00e9voient et si le conseil d'administration d\u00e9signe un repr\u00e9sentant ind\u00e9pendant dans la convocation.</p>\n<p><i>Al. 2</i> [GZ]</p>\n<p>Le conseil d'administration de soci\u00e9t\u00e9s dont les actions ne sont pas cot\u00e9es en bourse peut renoncer \u00e0 d\u00e9signer un repr\u00e9sentant ind\u00e9pendant si l'ensemble des actionnaires y consentent. </p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 704 </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz </i>[GZ]</p>\n<p><i>Abs. 1 Ziff. 4</i> [GZ]</p>\n<p>4. die Einschr\u00e4nkung oder Aufhebung des Bezugsrechts; </p>\n<p><i>Abs. 1 Ziff. 8bis, 8ter </i>[GZ]</p>\n<p>Streichen</p>\n<p><i>Abs. 1 Ziff. 9ter</i><b> </b>[GZ]</p>\n<p>9ter. eine Statutenbestimmung zur Durchf\u00fchrung der Generalversammlung im Ausland;</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 704 </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p><i>Al. 1 ch. 4 </i>[GZ]</p>\n<p>4. pour la limitation ou la suppression du droit de souscription pr\u00e9f\u00e9rentiel;</p>\n<p><i>Al. 1 ch. 8bis, 8ter </i>[GZ]</p>\n<p>Biffer</p>\n<p><i>Al. 1 ch. 9ter </i>[GZ]</p>\n<p>9ter. pour l'introduction d'une disposition statutaire pr\u00e9voyant la tenue de l'assembl\u00e9e g\u00e9n\u00e9rale \u00e0 l'\u00e9tranger;</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 725b Abs. 4 Ziff. 1 </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz</i> [GZ]</p>\n<p>1.[NB]wenn Gesellschaftsgl\u00e4ubiger im Ausmass der \u00dcberschuldung im Rang hinter alle anderen Gl\u00e4ubiger zur\u00fccktreten und ihre Forderungen stunden, sofern der Rangr\u00fccktritt den geschuldeten Betrag und die Zinsforderungen w\u00e4hrend der Dauer der \u00dcberschuldung umfasst; oder</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 725b al. 4 ch. 1 </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p>1.[NB]si des cr\u00e9anciers ajournent des cr\u00e9ances et acceptent qu'elles soient plac\u00e9es \u00e0 un rang inf\u00e9rieur \u00e0 celui de toutes les autres cr\u00e9ances de la soci\u00e9t\u00e9 dans la mesure de l'insuffisance de l'actif, pour autant que la postposition porte \u00e9galement sur les int\u00e9r\u00eats dus pendant toute la dur\u00e9e du surendettement;</p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>\u00c4nderungen anderer Erlasse </b>[GZ]</p>\n<p><b>Modification d'autres actes</b>[GZ]</p>\n<p>[VS][GZ]</p>\n<p><b>Ziff. 2 Art. 6 Abs. 1bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Antrag der Einigungskonferenz</i> [GZ]</p>\n<p>Diese Voraussetzung entf\u00e4llt, soweit Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Ausmass der Unterdeckung und gegebenenfalls der \u00dcberschuldung im Rang hinter alle anderen Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger zur\u00fccktreten und ihre Forderungen stunden, sofern der geschuldete Betrag und die Zinsforderungen w\u00e4hrend der Dauer der \u00dcberschuldung vom Rangr\u00fccktritt umfasst sind. </p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Ch. 2 art. 6 al. 1bis </b>[GZ]</p>\n<p><i>Proposition de la Conf\u00e9rence de conciliation </i>[GZ]</p>\n<p>Cette condition ne s'applique pas dans la mesure o\u00f9 des cr\u00e9anciers des soci\u00e9t\u00e9s participant \u00e0 la fusion ajournent des cr\u00e9ances et acceptent que leur cr\u00e9ance soit plac\u00e9e \u00e0 un rang inf\u00e9rieur \u00e0 celui de toutes les autres cr\u00e9ances pour un montant \u00e9quivalant au d\u00e9couvert et, le cas \u00e9ch\u00e9ant, au surendettement, pour autant que la postposition porte \u00e9galement sur les int\u00e9r\u00eats dus pendant toute la dur\u00e9e du surendettement. </p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Pr\u00e4sident</b> (St\u00f6ckli Hans, Pr\u00e4sident): Ich begr\u00fcsse Sie zur heutigen Sitzung. Wir w\u00fcnschen uns einen z\u00fcgigen Verlauf. Weil niemand aus unserem Kreis Geburtstag hat, kann ich direkt Herrn Rieder das Wort erteilen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"St\u00f6ckli","SpeakerFullName":"St\u00f6ckli Hans","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1592468063373)\/","End":"\/Date(1592468178617)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1624007508863)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1592468063373+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1592468178617+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264582L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264582L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264582L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264582L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264582L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"264582","Language":"DE","IdSubject":"49399","VoteId":"3620","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote </i>[GZ]</p>\n<p>F\u00fcr den Antrag der Einigungskonferenz ... 41 Stimmen[GZ]</p>\n<p>(Einstimmigkeit)[GZ]</p>\n<p>(3 Enthaltungen)</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":5,"Start":"\/Date(1592469453163)\/","End":"\/Date(1592469478420)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1624007508880)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1592469453163+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1592469478420+0120)\/","VoteBusinessNumber":20160077,"VoteBusinessShortNumber":"16.077","VoteBusinessTitle":"OR. Aktienrecht"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264584L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264584L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264584L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264584L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264584L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"264584","Language":"DE","IdSubject":"49399","VoteId":null,"PersonNumber":1267,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>Pr\u00e4sident</b> (St\u00f6ckli Hans, Pr\u00e4sident): Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Ich danke allen Beteiligten. Es bestehen gute Voraussetzungen daf\u00fcr, dass das Gesetz dann auch greift. [PAGE 582] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"St\u00f6ckli","SpeakerFullName":"St\u00f6ckli Hans","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1592469478420)\/","End":"\/Date(1592469530587)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1624007508880)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1592469478420+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1592469530587+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264585L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264585L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264585L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264585L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264585L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"264585","Language":"DE","IdSubject":"49399","VoteId":null,"PersonNumber":4062,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz, das Ihnen heute vorliegt und das Sie heute beraten, beschliesst das Parlament mit der Aktienrechtsreform in der Tat eine der umfangreichsten Revisionsvorlagen der letzten Jahre. Herr St\u00e4nderat Minder hat Ihnen das jetzt etwas in Erinnerung gerufen; die urspr\u00fcngliche Fahne dieser Vorlage umfasste 231 Seiten, das war die Fahne f\u00fcr die Sommersession des Nationalrates im Jahre 2018. Damals hat der Nationalrat als Erstrat zum ersten Mal \u00fcber die Vorlage beraten. Dann hat sich aber die Fahne im Verlauf der letzten drei Jahre auf nur noch 40 Seiten reduziert, und das war jetzt auch das Volumen, das Ihnen in der Einigungskonferenz vorlag. </p>\n<p>Ich gehe einig mit Herrn St\u00e4nderat Minder, dass es wohl besser gewesen w\u00e4re, man h\u00e4tte die Abzocker-Initiative respektive die Verordnung gegen \u00fcberm\u00e4ssige Verg\u00fctungen bei b\u00f6rsenkotierten Aktiengesellschaften separat behandelt und gesplittet. Ich war als St\u00e4nder\u00e4tin nicht Mitglied der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen, aber ich habe jeweils f\u00fcr die Antr\u00e4ge gestimmt, die genau diesen Teil abzutrennen versuchten. Das w\u00e4re \u00fcbersichtlicher gewesen, und \u00fcbrigens w\u00e4re das auch ein Wunsch der Praxis und der Unternehmen gewesen. Aber es ist jetzt anders gekommen. </p>\n<p>Nun, die Hauptpunkte der Revision waren schon vor der Einigungskonferenz entschieden. Die Einigungskonferenz hatte dennoch eine wichtige Aufgabe. Sie hat sich noch einmal \u00fcber die verbleibenden Differenzen gebeugt und auch Kompromissl\u00f6sungen gefunden. Ich bin froh, dass es der Einigungskonferenz in der Tat gelungen ist, gute Kompromisse zu finden. Der Antrag, der heute vorliegt, ist vermittelnd, schl\u00fcssig und meines Erachtens auch \u00fcberzeugend. Das Ziel, die Aktienrechtsrevision im Rahmen dieser Session abzuschliessen, mit der Schlussabstimmung morgen, liegt nun zum Greifen nahe, und das Aktienrecht konnte hier jetzt wieder \u00e0 jour gebracht werden.</p>\n<p>Ganz kurz nochmals eine W\u00fcrdigung des Ergebnisses aus Sicht des Bundesrates. Es gab f\u00fcnf Themen, \u00fcber welche die Einigungskonferenz letzte Woche diskutiert hat: die Loyalit\u00e4tsaktien, die Voraussetzungen f\u00fcr die Ausrichtung einer Zwischendividende, das Stimmgeheimnis des unabh\u00e4ngigen Stimmrechtsvertreters, der Tagungsort der Generalversammlung im Ausland und schliesslich Fragen im Zusammenhang mit der Benachrichtigung des Gerichts im Falle einer \u00dcberschuldung.</p>\n<p>Einzig beim letzten dieser f\u00fcnf Punkte hat sich die Einigungskonferenz nicht f\u00fcr einen Kompromissvorschlag entschieden und ist hier dem bundesr\u00e4tlichen Entwurf gefolgt. Auch bei den Loyalit\u00e4tsaktien hat die Einigungskonferenz keine Kompromissl\u00f6sung gefunden, wenn man so will. Aber wenn man genau hinschaut, ist die Variante des St\u00e4nderates wahrscheinlich schon ein Kompromiss, weil es ja nicht eine totale Absage an die allf\u00e4llige Einf\u00fchrung einer Loyalit\u00e4tsaktie ist. Sie konnten Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat doch noch davon \u00fcberzeugen, dass es sicher besser ist, den Postulatsbericht des Bundesrates in dieser Sache abzuwarten, bevor eine solche Bestimmung ins Aktienrecht aufgenommen wird.</p>\n<p>In den \u00fcbrigen drei Bereichen ist der Einigungskonferenz der Br\u00fcckenschlag zwischen St\u00e4nderat und Nationalrat gelungen. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Ausrichtung der Zwischendividenden werden zwar gelockert, dennoch muss der Verwaltungsrat dem Gl\u00e4ubigerschutz angemessen Rechnung tragen.</p>\n<p>Beim Stimmrechtsvertreter soll neu Folgendes gelten: Der unabh\u00e4ngige Stimmrechtsvertreter muss die Weisungen vertraulich behandeln. Trotzdem erm\u00f6glicht man dem Verwaltungsrat aber eine angemessene Vorbereitung der Generalversammlung, indem ihm kurz vor der Generalversammlung eine allgemeine Auskunft erteilt werden darf. Art und Umfang der Auskunft m\u00fcssen der Generalversammlung bekannt gegeben werden.</p>\n<p>Beim ausl\u00e4ndischen Tagungsort der Generalversammlung soll neu Folgendes gelten: Das Gesetz anerkennt neu ausdr\u00fccklich, dass ein ausl\u00e4ndischer Tagungsort der Generalversammlung zul\u00e4ssig ist. Das Gesetz formuliert allerdings gleichzeitig die Voraussetzungen, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit die Generalversammlung ausserhalb der Schweiz stattfinden kann, n\u00e4mlich eine statutarische Grundlage, die mit qualifiziertem Mehr eingef\u00fchrt wird.</p>\n<p>Ich habe es vorweggenommen: Damit liegt ein guter Kompromissantrag vor, welchen der Bundesrat voll und ganz unterst\u00fctzen kann. Mir bleibt letztlich noch, Ihnen f\u00fcr die Arbeit, die Sie geleistet haben, herzlich zu danken, vorab in der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen, aber auch im Plenum des St\u00e4nderates. Ich danke Ihnen daf\u00fcr, dass Sie dieses Ergebnis jetzt m\u00f6glich gemacht haben. Stellvertretend f\u00fcr alle danke ich dem Pr\u00e4sidenten der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen, Herrn St\u00e4nderat Rieder.</p>\n<p>Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":"Karin","SpeakerLastName":"Keller-Sutter","SpeakerFullName":"Keller-Sutter Karin","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":4,"Start":"\/Date(1592469142653)\/","End":"\/Date(1592469453163)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1624007508880)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1592469142653+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1592469453163+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264600L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264600L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264600L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264600L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264600L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"264600","Language":"DE","IdSubject":"49399","VoteId":null,"PersonNumber":4112,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Erlauben Sie mir als Initianten und somit als einem der Hauptakteure dieser Aktienrechtsrevision eine kurze Man\u00f6verkritik, bevor wir die Ziellinie \u00fcberqueren. Mehr als sieben Jahre seit dem Urnenentscheid zur Abzocker-Initiative hat deren Umsetzung auf Gesetzesstufe gebraucht. Ich glaube nicht, dass diese Volksinitiative ohne meine diversen Interventionen im St\u00e4nderat und in der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen bundesverfassungskonform umgesetzt worden w\u00e4re. Immer wieder musste ich die Kommissionsmitglieder und den Rat an den effektiven Initiativtext erinnern. Zeitweise wurde der Geist der Abzocker-Initiative seitens des Bundesrates und des Parlamentes verletzt. Mit 216 Seiten und unz\u00e4hligen Antr\u00e4gen und Gesetzes\u00e4nderungen, welche die Abzocker-Initiative nicht betreffen, wurde das Fuder \u00fcberladen. Auch ging zeitweise der Geist dieser Volksinitiative verloren. Weniger w\u00e4re hier mehr gewesen. </p>\n<p>Je l\u00e4nger eine Vorlage in Bundesbern h\u00e4ngig ist, desto gr\u00f6sser ist das Risiko, dass sie mit Einzelantr\u00e4gen angereichert wird, insbesondere wenn die Beratung \u00fcber eine Legislaturperiode hinausgeht. Das ist vielleicht auch verst\u00e4ndlich, denn die Aktienrechtsrevision tummelte sich sage und schreibe nicht 12 Jahre, Kollege Rieder, sondern 19 Jahre zwischen Bundesrat und Parlament. Bundesr\u00e4tin Metzler hat sie 2001 angestossen. Bundesrat Blocher und Bundesr\u00e4tin Widmer-Schlumpf sowie Bundesr\u00e4tin Sommaruga besch\u00e4ftigte sie w\u00e4hrend Jahren. Sie, Frau Bundesr\u00e4tin, bringen nun diese Vorlage ins Ziel. Eigentlich m\u00fcsste man diese 19 Jahre Gesetzesrevision, die 7 Jahre Umsetzung der Abzocker-Initiative und auch die dabei angefallenen horrenden Kosten f\u00fcr [PAGE 581] die Sitzungsgelder und die L\u00f6hne der Bundesadministration in einem Fallbeispiel f\u00fcr Schweizer Gesetzespolitik aufarbeiten. Lehrreich w\u00e4re das sehr wohl. Es wird jedoch nichts an unserem politischen Verhalten \u00e4ndern und daran, wie Bundesbern eben funktioniert. Die Aktienrechtsrevision, die Bek\u00e4mpfung und Umsetzung der Abzocker-Initiative, hat in den vielen Jahren etliche politische Pirouetten gedreht, zeitweise sogar doppelte R\u00fcckw\u00e4rtssalti.</p>\n<p>Wenn man an die damals vom St\u00e4nderat als direkten Gegenvorschlag zur Initiative ins Spiel gebrachte Bonisteuer denkt, dies insbesondere, weil damals bereits ein verabschiedeter indirekter Gegenvorschlag existierte, brauchte es seinerzeit von mir mehr als ein mahnendes Wort, denn es w\u00e4re in der Schweizer Geschichte eine Premiere gewesen, den Souver\u00e4n \u00fcber die Volksinitiative, einen indirekten Gegenvorschlag und gleichzeitig \u00fcber einen direkten Gegenvorschlag abstimmen zu lassen; wohlverstanden, das geltende Recht mit ber\u00fccksichtigend. Zeitweise hat das Parlament also regelrecht gewurstelt, von Chambre de r\u00e9flexion war weit und breit keine Rede.</p>\n<p>Zu welchem Fazit komme ich? Wenn wir die direkte Demokratie und somit Volksinitiativen ganz allgemein hochhalten wollen, so d\u00fcrfen wir nie mehr eine von Volk und St\u00e4nden angenommene Volksinitiative in eine gleichzeitig h\u00e4ngige Gesetzesrevision einpacken; dies nicht nur aus zeitlichem Aspekt, sondern insbesondere, weil der Souver\u00e4n bekanntlich Anrecht darauf hat, gegen eine ungen\u00fcgende Umsetzung einer Volksinitiative auf Gesetzesstufe das fakultative Referendum zu ergreifen.</p>\n<p>Frau Bundesr\u00e4tin, ich glaube heute nicht, dass das Referendum gegen diese Aktienrechtsrevision ergriffen wird. Je dicker und umfangreicher die Vorlage jedoch ist, desto gr\u00f6sser ist das Risiko, dass irgendeine Gruppierung das Referendum ergreift. Wenn sich zudem mitten drin noch zus\u00e4tzlich eine oder sogar zwei Volksinitiativen \"tummeln\", dann wird ein fakultatives Referendum wahrscheinlicher. Es war also richtig, den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative nicht auch noch in diese aktuelle Aktienrechtsrevision einzupacken. Nochmals: Man h\u00e4tte auch die Abzocker-Initiative splitten m\u00fcssen.</p>\n<p>Ich bitte nun den Rat, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Minder","SpeakerFullName":"Minder Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1592468840393)\/","End":"\/Date(1592469142653)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1624007508863)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1592468840393+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1592469142653+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264615L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264615L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264615L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264615L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=264615L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"264615","Language":"DE","IdSubject":"49399","VoteId":null,"PersonNumber":4204,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Es hat geheissen \"z\u00fcgig\", aber ich kann Ihnen nicht ersparen, dass ich \u00fcber das Ergebnis der Einigungskonferenz bei der Aktienrechtsrevision doch zwei, drei Worte verliere. Diese Revision des Aktienrechts wurde ja, wie Sie wissen, mit einem Entwurf des Bundesrates zur Revision des Aktienrechts und des Rechnungslegungsrechts eingeleitet, und zwar am 21.[NB]Dezember 2007 - richtig: 2007. Nach einer Odyssee mit verschiedensten Zwischenepisoden fand die Einigungskonferenz der beiden R\u00e4te am 11. Juni 2020 statt. Es wurden die sechs verbliebenen Differenzen, inhaltlich waren es f\u00fcnf, nach einem Gesetzgebungsprozess, der mehr als zw\u00f6lf Jahre gedauert hat, bereinigt, und ich kann Ihnen \u00fcber das Resultat der Einigungskonferenz wie folgt berichten:</p>\n<p>Die erste Differenz bei Artikel 650 Absatz 2 Ziffer 3bis auf Seite 4 der Fahne wurde im Sinne des St\u00e4nderates geregelt. Es geht um die Loyalit\u00e4tsaktie. Hier ist die Einigungskonferenz der Position des St\u00e4nderates gefolgt, welcher darauf hinwies, dass ein Postulat der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Rechtsfragen h\u00e4ngig ist. In diesem Postulat wird der Bundesrat vorerst die Folgen der Einf\u00fchrung einer Loyalit\u00e4tsaktie im schweizerischen Aktienrecht pr\u00fcfen m\u00fcssen. Die Einf\u00fchrung dieser Aktie w\u00e4re sonst ohne Vernehmlassung und ohne Botschaft erfolgt. Der Bundesrat wird daher vorerst die Loyalit\u00e4tsaktie aus gesellschaftsrechtlichen, aber auch aus abgaberechtlichen Gesichtspunkten zu beleuchten haben. Nach Kenntnis dieses Berichtes kann dann die Einf\u00fchrung einer solchen Aktie je nach Ergebnis des Berichtes und Ausgang der Beratungen sehr schnell vorgenommen werden - was auch immer im Aktienrecht \"sehr schnell\" heisst. Die Einigungskonferenz schloss sich dieser L\u00f6sung mit 14 zu 9 Stimmen an.</p>\n<p>Die zweite Differenz betraf die Aussch\u00fcttung der Zwischendividenden bei Artikel 675a Absatz 2 OR auf Seite 25 der Fahne. Es geht um die Frage, ob die Aussch\u00fcttung einer Zwischendividende jeweils eines Pr\u00fcfberichts der Revisionsstelle bedarf. Hier lag ein Kompromissantrag vor, welchem sich die Einigungskonferenz anschloss. Ich erlaube mir zuhanden der Materialien Folgendes anzumerken:</p>\n<p>Der erste Satz von Artikel 675a Absatz 2 entspricht dem bundesr\u00e4tlichen Entwurf und stellt den Grundsatz dar. Soll eine Zwischendividende ausgesch\u00fcttet werden, so muss der Zwischenabschluss durch die Revisionsstelle gepr\u00fcft werden.</p>\n<p>Der zweite Satz nimmt ein im Nationalrat ge\u00e4ussertes Anliegen auf und sorgt f\u00fcr den Gleichlauf zwischen der Pr\u00fcfung des ordentlichen Abschlusses und jener des Zwischenabschlusses. Sofern die Gesellschaft den ordentlichen Abschluss nicht pr\u00fcfen lassen muss, weil sie ein Opting-out erkl\u00e4rt hat, soll auch der Zwischenabschluss nicht gepr\u00fcft werden m\u00fcssen. Anders ausgedr\u00fcckt: Wer den ordentlichen Abschluss pr\u00fcfen muss, muss grunds\u00e4tzlich auch den Zwischenabschluss pr\u00fcfen. Dieser zweite Satz hat keinen direkten Zusammenhang mit dem ersten Satz und beinhaltet einen neuen Sachverhalt. </p>\n<p>Der dritte Satz f\u00fchrt f\u00fcr Gesellschaften, die gem\u00e4ss dem ersten Satz der Pr\u00fcfungspflicht unterstehen und nicht infolge Opting-out bereits wegen des zweiten Satzes von der Pr\u00fcfungspflicht befreit sind, eine Befreiungsm\u00f6glichkeit ein. Auf die Pr\u00fcfung kann verzichtet werden, wenn s\u00e4mtliche Aktion\u00e4re der Ausrichtung der Zwischendividende zustimmen und die Forderungen der Gl\u00e4ubiger nicht gef\u00e4hrdet werden. [PAGE 580] Dies entspricht grunds\u00e4tzlich der vom Nationalrat eingef\u00fchrten Verzichtm\u00f6glichkeit. Um den Bedenken des St\u00e4nderates Rechnung zu tragen, hat die Einigungskonferenz allerdings den Gl\u00e4ubigerschutz verbessert und die fehlende Gl\u00e4ubigergef\u00e4hrdung als zus\u00e4tzliches Element aufgenommen. Auf die Pr\u00fcfung kann also zudem verzichtet werden, wenn s\u00e4mtliche Aktion\u00e4re der Ausrichtung der Zwischendividende zustimmen und die Forderungen der Gl\u00e4ubiger dadurch nicht gef\u00e4hrdet werden. Diese Pr\u00e4zisierung erlaube ich mir mit Blick auf die Materialien.</p>\n<p>Der Kompromissantrag bereinigte auf der einen Seite eine Unstimmigkeit im Gesetz, die bei Gesellschaften, die das Opting-out gew\u00e4hlt haben, bestanden h\u00e4tte. Bei diesen Gesellschaften w\u00e4re ansonsten die Vorschrift \u00fcber die Ausrichtung einer Zwischendividende h\u00e4rter gewesen als die Vorschrift bei Aussch\u00fcttung der ordentlichen Dividende. Diese Gesellschaften werden neu ausdr\u00fccklich von der Regelung ausgenommen. </p>\n<p>Auf der anderen Seite wurde mit der neuen Formulierung den Bed\u00fcrfnissen der Wirtschaft nach einer wirtschaftsfreundlicheren Variante entgegengekommen. Dar\u00fcber hinaus wurde dem Element des Gl\u00e4ubigerschutzes, welches vom St\u00e4nderat bzw. vom Bundesrat vertreten wurde, Rechnung getragen. Der Verzicht auf eine Pr\u00fcfung durch die Revisionsstelle ist damit an das Element des Gl\u00e4ubigerschutzes gebunden. Der Verwaltungsrat tr\u00e4gt hierf\u00fcr auch eine entsprechende aktienrechtliche Verantwortung. Dieser Kompromissantrag wurde von der Einigungskonferenz mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. </p>\n<p>Bei der dritten Differenz geht es um Artikel 689c Absatz 4bis OR auf Seite 28 der Fahne. Dieser Artikel behandelt das Stimmgeheimnis des unabh\u00e4ngigen Stimmrechtsvertreters. Auch hier fand die Einigungskonferenz einen Kompromiss. Zwischen dem absoluten Stimmgeheimnis, welches der st\u00e4nder\u00e4tliche Beschluss beinhaltete, und der M\u00f6glichkeit, dass der unabh\u00e4ngige Stimmrechtsvertreter die Weisungen der Aktion\u00e4re in Form einer allgemeinen Auskunft an den Verwaltungsrat vor der Generalversammlung bekannt geben darf, wurde ein Mittelweg gefunden. Der unabh\u00e4ngige Stimmrechtsvertreter kann der Gesellschaft eine allgemeine Auskunft \u00fcber die eingegangenen Weisungen erteilen. Er darf die Auskunft nicht fr\u00fcher als drei Werktage vor der Generalversammlung erteilen und muss anl\u00e4sslich der Generalversammlung erkl\u00e4ren, welche Informationen er der Gesellschaft erteilt hat. Mit dieser zwar kurzen, aber doch einger\u00e4umten Frist zur Vorinformation ist es dem Verwaltungsrat m\u00f6glich, sich f\u00fcr den Ablauf der Generalversammlung angemessen vorzubereiten, und die Planbarkeit des Ablaufes der Generalversammlung wird gew\u00e4hrleistet. Dies war auch immer ein Anliegen der von dieser Bestimmung besonders betroffenen Aktiengesellschaften. Immerhin werden ja bei b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften mitunter b\u00f6rsenrelevante Aussagen gemacht, und daher ist eine gewisse Vorbereitungszeit f\u00fcr den Verwaltungsrat sinnvoll und angebracht.</p>\n<p>Die vierte Differenz war der Hauptstreitpunkt; es geht um den Tagungsort im Allgemeinen bzw. um die Zul\u00e4ssigkeit des ausl\u00e4ndischen Tagungsortes f\u00fcr die Generalversammlung. Bei Artikel 701a Absatz 1bis und Artikel 701b OR, auf Seite 29 der Fahne, setzte sich ebenfalls eine Kompromissvariante durch. Zum Ersten: Die Zul\u00e4ssigkeit eines ausl\u00e4ndischen Tagungsortes wurde ausdr\u00fccklich im Gesetz verankert. Hier ist zuhanden unseres Rates, der ja am geltenden Recht festhalten wollte, zu sagen, dass bereits heute kein ausdr\u00fcckliches Verbot eines ausl\u00e4ndischen Tagungsortes besteht und daher die Kompromissvariante mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit bringt. Zum Zweiten: Der allgemeine Grundsatz, dass durch die Wahl des Tagungsortes dem Aktion\u00e4r die Aus\u00fcbung seiner Rechte nicht in unsachlicher Weise erschwert werden darf, wurde im Gesetz eingef\u00fchrt. Damit wurde den Bedenken Rechnung getragen, welche die Zulassung eines ausl\u00e4ndischen Tagungsortes mit sich bringt, n\u00e4mlich die Gefahr, dass durch die Wahl eines exotischen Tagungsortes einzelne unliebsame Aktion\u00e4re gezielt benachteiligt werden k\u00f6nnten. Die Schranke des Rechtsmissbrauchs wurde ausdr\u00fccklich im Gesetz so verankert. Zum Dritten wurden die Bedingungen f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit eines ausl\u00e4ndischen Tagungsortes versch\u00e4rft. Ein ausl\u00e4ndischer Tagungsort ist gem\u00e4ss Artikel 701b OR zul\u00e4ssig, wenn die Statuten dies vorsehen und der Verwaltungsrat in der Einberufung einen unabh\u00e4ngigen Stimmrechtsvertreter bezeichnet. Des Weiteren wurde Artikel 704 Absatz 1 Ziffer 9ter OR, auf Seite 32 der Fahne, neu eingef\u00fchrt, gem\u00e4ss welcher der Beschluss der Generalversammlung f\u00fcr die Aufnahme einer Statutenbestimmung zur Erm\u00f6glichung der Durchf\u00fchrung einer Generalversammlung im Ausland ein qualifiziertes Mehr verlangt. Ein solcher Statuten\u00e4nderungsbeschluss braucht mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte. Dieses Konzept erhielt mit 18 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Zustimmung der Einigungskonferenz.</p>\n<p>Bei der letzten Differenz ging es um Artikel 725b Absatz 4 Ziffer 1, auf Seite 36 der Fahne, und um die Frage, ob wie bisher der Gang zum Richter bei einer \u00dcberschuldung vermieden werden kann, indem ein Gesellschaftsgl\u00e4ubiger mit seiner Forderung im Ausmass der \u00dcberschuldung im Rang hinten ansteht, hinter allen anderen Gl\u00e4ubigern im Rang zur\u00fccktritt und seine Forderung stundet. Diese M\u00f6glichkeit wollte der Nationalrat mit seiner Erg\u00e4nzung erschweren. Der St\u00e4nderat blieb bei seiner Fassung, weil er der Meinung ist, dass diese Sanierungsmethode bei kleineren und mittleren Unternehmen \u00fcblich ist und in der Praxis sehr wenige Probleme aufwirft. Die vom Nationalrat beschlossene \u00c4nderung h\u00e4tte nur zu Rechtsunsicherheiten gef\u00fchrt. Zudem d\u00fcrfte im Zuge der Covid-Krise eine solche Sanierungsmassnahme sehr h\u00e4ufig Anwendung finden. Es ist ein einfaches und effizientes Instrument, das man nicht ab\u00e4ndern sollte. Entgegen der Lehre beantragt die Mehrheit der Einigungskonferenz hier keine \u00c4nderung. Der St\u00e4nderat setzte sich in dieser Differenz mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung durch. </p>\n<p>Sie sehen, nach dieser Differenzbereinigung stehen wir nach fast zw\u00f6lf Jahren am Ende der Aktienrechtsrevision. Wie immer bei einem Resultat einer Einigungskonferenz sind nicht alle in allen Punkten vollumf\u00e4nglich zufrieden. Dies liegt aber in der Natur einer Einigung, und es kann betont werden, dass das Resultat der Aktienrechtsrevision viele positive Aspekte beinhaltet, welche Ihre Zustimmung verdienen. Deshalb wurde denn auch nach get\u00e4tigter Diskussion der Gesamtentwurf in der Einigungskonferenz einstimmig verabschiedet. </p>\n<p>Der Nationalrat hat der Vorlage am 16. Juni 2020 mit 140 zu 53 Stimmen zugestimmt. Wir beantragen Ihnen daher, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20200618","MeetingVerbalixOid":3291,"IdSession":"5104","SpeakerFirstName":"Beat","SpeakerLastName":"Rieder","SpeakerFullName":"Rieder Beat","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":23,"CantonName":"Wallis","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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