{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=64721L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=64721L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4939L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4939L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4939L,Language='IT')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=4939L,Language='IT')/Subjects"}},"ID":"4939","Language":"IT","MeetingNumber":8,"IdSession":5204,"SessionNumber":4,"SessionName":"Sessione estiva 2024","Council":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CouncilAbbreviation":"CS","Date":"\/Date(1717632000000)\/","Begin":"0815","Modified":"\/Date(1721374766613)\/","LegislativePeriodNumber":52,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"Ottava seduta","SortOrder":8,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20230060,IdSubject=64721L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20230060,IdSubject=64721L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20230060,IdSubject=64721L,Language='IT')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=20230060,IdSubject=64721L,Language='IT')/Businesses"}},"IdSubject":"64721","BusinessNumber":20230060,"Language":"IT","BusinessShortNumber":"23.060","Title":"Geoinformazione. 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Die Revisionsvorlage soll die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit k\u00fcnftig geologische Daten f\u00fcr die Planung der Nutzung des Untergrundes vereinfacht zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. Der Botschaft ging ein Vernehmlassungsverfahren voraus: Von insgesamt 70 Vernehmlassungsteilnehmenden begr\u00fcssten deren 13 die vorgeschlagenen \u00c4nderungen, ohne dazu inhaltliche Antr\u00e4ge oder Forderungen zu formulieren. In weiteren 22 Stellungnahmen wurden die Antr\u00e4ge des Bundesrates mit Vorbehalt begr\u00fcsst. 14 Vernehmlassungsteilnehmende beurteilten die Vorlage kritisch bis sehr kritisch, 18 lehnten die Vorlage ab. 14 Kantone begr\u00fcssten den Entwurf, wobei verschiedene dieser Kantone Vorbehalte formulierten. [PAGE 486] </p>\n<p>Was schl\u00e4gt der Bundesrat vor? Mit einem neuen Artikel 28a sollen die Inhaber von prim\u00e4ren geologischen Daten dazu verpflichtet werden, diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen. Ich verzichte darauf, Ihnen zu erkl\u00e4ren, was unter \"prim\u00e4ren geologischen Daten\" zu verstehen ist. Wenn es Sie interessiert, finden Sie die Begriffsdefinitionen in Artikel[NB]3. In einem neuen Artikel 28b soll festgeschrieben werden, dass sich Bund und Kantone geologische Daten gegenseitig kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen. In einem neuen Artikel 46a soll schliesslich im Sinne einer \u00dcbergangsbestimmung geregelt werden, dass sich die Pflicht zur Bereitstellung von geologischen Daten auf die vorhandene Form und die vorhandenen Datenformate beschr\u00e4nkt, sofern die geologischen Daten bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind.</p>\n<p>Ihre Kommission liess sich die Revisionsvorlage am 12.[NB]Januar 2024 an einer ersten Sitzung pr\u00e4sentieren. An einer zweiten Sitzung, am 21.[NB]M\u00e4rz 2024, wurden zuerst Anh\u00f6rungen durchgef\u00fchrt, danach f\u00fchrte die Kommission die Eintretensdebatte. Nach eingehender Diskussion und in W\u00fcrdigung der bei den Anh\u00f6rungen gewonnenen Erkenntnisse entschied die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen, Ihnen den Antrag zu unterbreiten, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ein Minderheitsantrag aus der Kommission liegt nicht vor, wohl aber ein Einzelantrag Hegglin Peter.</p>\n<p>Nach der Pr\u00e4sentation der Vorlage und den Anh\u00f6rungen stellte sich die Kommission die Frage, ob im Bereich der Bereitstellung und des Austausches von geologischen Daten \u00fcberhaupt ein Bedarf besteht, Regelungen auf Bundesebene zu erlassen. Dabei hielt die Kommission fest, dass die Kompetenz f\u00fcr Regelungen zum Untergrund heute bei den Kantonen liegt, und zwar auch bez\u00fcglich der Datenerhebung und -bereitstellung; das wurde auch seitens der Vertreter des Bundes nicht bestritten. Die angeh\u00f6rten Vertreter der Kantone verwiesen zudem darauf, dass viele Kantone heute bereits \u00fcber eine gesetzliche Grundlage verf\u00fcgen, die sicherstellt, dass Daten aus der Erforschung und Nutzung des Untergrundes den Kantonen ebenfalls zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Auch in Bezug auf geologische Daten, die vor Inkraftsetzung solcher kantonal-gesetzlichen Grundlagen entstanden, wurde seitens der Kantonsvertreter, die an der Anh\u00f6rung teilnahmen, ein Handlungsbedarf auf Bundesebene verneint. Die Pflicht, die Daten bei der Erforschung oder Nutzung des Untergrundes dem Kanton zur Verf\u00fcgung zu stellen, sei in der Regel eine Auflage, die in Konzessionen oder Bewilligungen gemacht werde. </p>\n<p>F\u00fcr die Frage der Bereitstellung von geologischen Daten wurde ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene verneint. Die angeh\u00f6rten Kantonsvertreter erkl\u00e4rten zudem auf eine entsprechende Frage aus der Kommission, dass in Bezug auf den Austausch geologischer Daten zwischen Bund und Kantonen keine Probleme bekannt seien. Auch diesbez\u00fcglich wurde also ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf beim Bundesrecht verneint.</p>\n<p>Die Antworten, die wir von den Kantonsvertretern anl\u00e4sslich der Anh\u00f6rung erhielten, waren f\u00fcr die Kommission mit Blick auf die zum Teil anderslautenden Stellungnahmen in der Vernehmlassung durchaus etwas \u00fcberraschend, liessen sich aber dadurch erkl\u00e4ren, dass die Vernehmlassungsantworten vielfach relativ knapp formuliert worden waren und die spezifischen, konkreten Fragen in der Anh\u00f6rung dann zu anderen Antworten f\u00fchrten.</p>\n<p>Die Haltung der Kantone bei der Anh\u00f6rung war f\u00fcr die Kommission bereits Grund genug, nicht auf die Vorlage einzutreten. Wenn heute im Bereich der Bereitstellung und des Austausches von geologischen Daten nach Einsch\u00e4tzung der f\u00fcr den Untergrund zust\u00e4ndigen Kantone keine Probleme bestehen, ist es auch nicht n\u00f6tig, dazu im Bundesrecht Regelungen zu erlassen.</p>\n<p>Die Kommission liess es aber nicht dabei bewenden. Sie hat auch dar\u00fcber beraten, ob der Bund \u00fcberhaupt die Kompetenz h\u00e4tte, in diesem Bereich zu legiferieren. In der Botschaft des Bundesrates wird dies unter Verweis auf ein von Swisstopo eingeholtes externes Gutachten bejaht. In diesem Gutachten wird auf Artikel 75a Absatz 1 der Bundesverfassung verwiesen, der w\u00f6rtlich wie folgt lautet: \"Die Landesvermessung ist Sache des Bundes.\" Die privaten Gutachter vertreten die Auffassung, dass sich diese Verfassungsnorm auch auf geologische Daten beziehe. Weshalb Swisstopo ein externes Gutachten einholte und nicht das Bundesamt f\u00fcr Justiz beizog, blieb unklar.</p>\n<p>Die Kommission hinterfragt diese Feststellung der von Swisstopo beigezogenen Gutachter. Artikel 75a wurde 2004 im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu in die Verfassung aufgenommen. In der damaligen Botschaft des Bundesrates, datierend vom 14.[NB]November 2001, wurde dies damit begr\u00fcndet, dass man f\u00fcr die Vermessung eine neue verfassungsrechtliche Grundlage schaffen wolle. Der Begriff \"Vermessung\" wurde dabei als Oberbegriff f\u00fcr drei Bereiche verwendet: erstens f\u00fcr das grundbuchliche und amtliche Vermessungswesen, zweitens f\u00fcr die amtliche Landadministration und drittens f\u00fcr die Landesvermessung. Unter \"Landesvermessung\" wird die geod\u00e4tische Landesvermessung verstanden. Bei dieser geht es darum, f\u00fcr die ganze Schweiz ein einheitliches Koordinaten- und H\u00f6hensystem festzulegen.</p>\n<p>Unter \"topografischer Landesvermessung\" ist gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates von 2001 \"die Vermessung von Form und Bodenbedeckung der Erdoberfl\u00e4che\" zu verstehen. Die Ergebnisse der topografischen Landesvermessung werden als gedruckte Karten und als digitale Grundlage f\u00fcr geografische Informationssysteme zur Verf\u00fcgung gestellt. </p>\n<p>In seiner Botschaft zur neuen Verfassungsnorm in Artikel 75a erw\u00e4hnte der Bundesrat im Jahre 2001 den Untergrund mit keinem Wort. Es wurde im Gegenteil explizit nur die Erdoberfl\u00e4che angesprochen. Das ist auch aus heutiger Sicht bemerkenswert, interessierte der Untergrund doch schon damals. Ich verweise zum Beispiel auf das Rohrleitungsgesetz vom[NB]4.[NB]Oktober 1963 oder auf das Konkordat betreffend die Sch\u00fcrfung und Ausbeutung von Erd\u00f6l vom 24.[NB]September 1955, ein Konkordat von zehn Kantonen der Ostschweiz, der Zentralschweiz und der Nordwestschweiz. Die Kommission kam daher zur Auffassung, dass dem Bund f\u00fcr die vorgeschlagene Revision des Geoinformationsgesetzes eine verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. </p>\n<p>Nebst dem fehlenden Handlungsbedarf und der aus Sicht der Kommission fehlenden Verfassungsgrundlage gibt es auch grosse materielle Vorbehalte, die ein Nichteintreten rechtfertigen. Der Bundesrat schl\u00e4gt mit seinem Revisionsentwurf vor, dass die Inhaber von prim\u00e4ren geologischen Daten diese Daten dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen. Die Auflage, Daten kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen, kann im Einzelfall im Rahmen eines Konzessions- oder Bewilligungsverfahrens selbstverst\u00e4ndlich vorgegeben werden. Dass dies aber generell so sein soll, geht nach Auffassung der Kommission nicht. Mit der Auflage der kostenlosen Zurverf\u00fcgungstellung von Daten, die eine private Unternehmung ohne eine derartige Auflage und auf eigene Kosten vor Inkraftsetzung dieses Gesetzes erarbeitet und weiterbearbeitet hat, liegt ein Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsgarantie vor. Solche Eingriffe w\u00e4ren nach Auffassung der Kommission im Einzelfall trotz Schaffung einer gesetzlichen Grundlage unzul\u00e4ssig, da in vielen F\u00e4llen das \u00f6ffentliche Interesse nicht gegeben sein d\u00fcrfte. Vor allem aber w\u00fcrde die entsch\u00e4digungslose Enteignung der Dateninhaber wohl in den meisten F\u00e4llen das verfassungsrechtliche Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verletzen. </p>\n<p>Zum Schluss m\u00f6chte ich noch eine pers\u00f6nliche Bemerkung machen. Der Untergrund und dessen Erforschung bzw. Nutzung werden in Zukunft fraglos stark an Bedeutung gewinnen. Das war in der Kommission unbestritten. Nur, seit Jahren steht wiederholt die Frage im Raum, \u00fcber welche Kompetenzen der Bund im Bereich des Untergrundes verf\u00fcgt. Der Bundesrat hatte selber in Erf\u00fcllung des Postulates Vogler 16.4108, \"Geologische Daten zum Untergrund\", in einem Bericht vom 7.[NB]Dezember 2018 festgehalten, dass die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Regelung des Untergrundes und der diesbez\u00fcglichen Daten grunds\u00e4tzlich bei den Kantonen liege. Dem Bund fehle insbesondere weitestgehend das Recht, solche Daten einzufordern. Viele Kantone haben in den letzten Jahren Gesetze \u00fcber die Nutzung des Untergrundes erlassen und dabei teilweise auch die Frage gekl\u00e4rt, ob dem Kanton [PAGE 487] Daten zur Verf\u00fcgung zu stellen sind und, wenn ja, welche. Vor diesem Hintergrund ist es f\u00fcr mich pers\u00f6nlich unverst\u00e4ndlich, dass der Bundesrat dem Parlament diesen Gesetzentwurf vorlegt, bevor die Kompetenzfrage f\u00fcr alle Zeit gekl\u00e4rt ist. </p>\n<p>Ich komme zum Schluss. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Einen Minderheitsantrag aus der Kommission gibt es nicht. Es liegt Ihnen ein Einzelantrag Hegglin Peter vor. Ich kenne die Gr\u00fcnde des Antragstellers nicht in allen Teilen und behalte mir daher vor, nach seinen Ausf\u00fchrungen nochmals dazu Stellung zu nehmen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Daniel","SpeakerLastName":"F\u00e4ssler","SpeakerFullName":"F\u00e4ssler Daniel","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":16,"CantonName":"Appenzello Interno","CantonAbbreviation":"AI","ParlGroupName":"Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. 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Inhalt des Postulates ist die Vereinfachung der Planung der Nutzung des Untergrundes. Analog zur Oberfl\u00e4che ergeben sich auch im Untergrund aufgrund zunehmender Aktivit\u00e4ten Nutzungskonflikte. F\u00fcr diesen Aspekt der Raumplanung fehlen heute die notwendigen raumbezogenen, dreidimensionalen geologischen Informationen. Mit der Gesetzes\u00e4nderung werden somit rechtliche Grundlagen geschaffen, damit k\u00fcnftig das vorhandene Wissen aus den bestehenden geologischen Daten f\u00fcr neue Nutzungen des Untergrundes zur Verf\u00fcgung gestellt werden kann.</p>\n<p>Die Vorlage sieht vor, alle Dateninhaberinnen und -inhaber dazu zu verpflichten, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund f\u00fcr die Raumplanung und die geologische Landesaufnahme zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Dateninhaberinnen und -inhaber verlieren dabei die Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung ihrer Daten nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht vorgesehen.</p>\n<p>Die UREK-S hat in der Beratung der Vorlage Nichteintreten beschlossen; Sie haben das geh\u00f6rt. Der Bundesrat bedauert diesen Entscheid und sieht darin mehrere verpasste Chancen. Lassen Sie mich dies kurz erkl\u00e4ren.</p>\n<p>1.[NB]Wie die UREK-S richtigerweise feststellt, liegt die Zust\u00e4ndigkeit im Untergrund grunds\u00e4tzlich bei den Kantonen. Es ist unbestritten, dass dies so bleibt und dass der Bund in diese Kompetenz nicht eingreifen will. Es ist aber festzuhalten, dass die Kantone \u00fcber sehr unterschiedlich ausgepr\u00e4gte Gesetzgebungen verf\u00fcgen. Eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden hilft den Kantonen, diese L\u00fccken zu schliessen. Die vorgeschlagene L\u00f6sung ist nach Ansicht des Bundesrates, gest\u00fctzt auf ein Rechtsgutachten, verfassungsm\u00e4ssig.</p>\n<p>2.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden erschwert den Austausch der Daten zwischen Bund und Kantonen. Ohne nationale Regelungen sind weiterhin 26 spezifische Regelungen zwischen Bund und Kantonen notwendig und fehlt weiterhin eine Standardisierung des Verfahrens, was ineffizient und kostspielig ist.</p>\n<p>3.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden widerspricht dem Willen der Kantone, die im Rahmen der Vernehmlassung eine solche Gesetzes\u00e4nderung mit grosser Mehrheit begr\u00fcsst haben.</p>\n<p>4.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden ist aus Sicht des Bundesrates auch sachpolitisch nicht gut. Mit einer Ablehnung der Gesetzes\u00e4nderung werden andere politische Auftr\u00e4ge des Parlamentes behindert, wie z.[NB]B. die vorerw\u00e4hnte Motion Vogler, die Motion Jauslin 22.3702 oder das Postulat 23.4332 der UREK-N. Die Ablehnung f\u00fchrt zu Mehrkosten f\u00fcr Bund und Kantone. Insbesondere ist eine zweite Erhebung von Daten durch den Bund nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>\n<p>5.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden verkennt die Tatsache, dass in Zukunft f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Raumplanung im Untergrund zunehmend bzw. nur noch Daten aus dem tiefen Untergrund ben\u00f6tigt werden. Diese stammen praktisch ausschliesslich aus Projekten und kaum mehr aus der Forschung oder aus Erhebungsprojekten der Kantone oder des Bundes. Der Zugriff auf diese Daten und die Nutzung derselben werden entscheidend sein daf\u00fcr, wie dem Nutzungsdruck auf den Untergrund in Zukunft begegnet werden kann. Mit der hier vorgeschlagenen Regelung wird der volkswirtschaftliche Nutzen der Untergrunddaten durch Mehrfachnutzung stark erh\u00f6ht. Gleichzeitig wird das Planungsrisiko im Untergrund minimiert. Von einer nationalen Regelung der Abgabe von Untergrunddaten profitiert im Umkehrschluss wiederum die Privatwirtschaft, da die potenziellen Auftragnehmer bei der Ausf\u00fchrung dieser Projekte eine zentrale Rolle einnehmen werden.</p>\n<p>Die einheitliche Handhabung der Untergrunddaten in der Schweiz unterst\u00fctzt die nationalen Bem\u00fchungen hinsichtlich vieler relevanter Herausforderungen in den Bereichen CO2, Geothermie und Grundwasser sowie bei Gas- und W\u00e4rmespeichern. Diese und andere Fragestellungen bez\u00fcglich des Untergrunds machen nicht an der Kantonsgrenze halt. Die Gesetzesvorlage bringt Vorteile f\u00fcr die Kantone, den Bund und die Privatwirtschaft; dies ist insbesondere im Interesse der knappen Ressourcen. Entsprechend waren auch die Vernehmlassungsantworten der Kantone grossmehrheitlich positiv.</p>\n<p>Der Bundesrat bittet Sie aus diesen Gr\u00fcnden, auf die Vorlage einzutreten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Viola","SpeakerLastName":"Amherd","SpeakerFullName":"Amherd Viola","SpeakerFunction":"BPR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Consiglio federale","CantonId":23,"CantonName":"Vallese","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":7,"Start":"\/Date(1717669441262)\/","End":"\/Date(1717669771882)\/","Function":"BPR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1781779415643)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1717669441263+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1717669771883+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340510L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340510L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340510L,Language='IT')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340510L,Language='IT')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340510L,Language='IT')/Businesses"}},"ID":"340510","Language":"IT","IdSubject":"64721","VoteId":null,"PersonNumber":4239,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Antrag der Kommission </i>[GZ]</p>\n<p>Nichteintreten</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag Hegglin Peter</i>[GZ]</p>\n<p>Eintreten</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la commission </i>[GZ]</p>\n<p>Ne pas entrer en mati\u00e8re</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition Hegglin Peter</i>[GZ]</p>\n<p>Entrer en mati\u00e8re</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Eva","SpeakerLastName":"Herzog","SpeakerFullName":"Herzog Eva","SpeakerFunction":"P-F","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":12,"CantonName":"Basilea-Citt\u00e0","CantonAbbreviation":"BS","ParlGroupName":"Gruppo socialista","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1717667376268)\/","End":"\/Date(1717667388461)\/","Function":"P-F","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1781779415619)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1717667376267+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1717667388460+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340514L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340514L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340514L,Language='IT')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340514L,Language='IT')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340514L,Language='IT')/Businesses"}},"ID":"340514","Language":"IT","IdSubject":"64721","VoteId":"6575","PersonNumber":null,"Type":2,"Text":"<pd_text><p><i>Abstimmung - Vote </i>[GZ]</p>\n<p>[NAM][GZ]</p>\n<p>F\u00fcr Eintreten ... 14 Stimmen [GZ]</p>\n<p>Dagegen ... 28 Stimmen [GZ]</p>\n<p>(1 Enthaltung)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Pr\u00e4sidentin</b> (Herzog Eva, Pr\u00e4sidentin): Das Gesch\u00e4ft geht an den Nationalrat.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":null,"SpeakerLastName":null,"SpeakerFullName":"","SpeakerFunction":null,"CouncilId":null,"CouncilName":null,"CantonId":null,"CantonName":null,"CantonAbbreviation":null,"ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":9,"Start":"\/Date(1717669814707)\/","End":"\/Date(1717669814707)\/","Function":null,"DisplaySpeaker":null,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1781779415649)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1717669814707+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1717669814707+0120)\/","VoteBusinessNumber":20230060,"VoteBusinessShortNumber":"23.060","VoteBusinessTitle":"Loi sur la g\u00e9oinformation.\nModification"},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340518L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340518L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340518L,Language='IT')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340518L,Language='IT')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340518L,Language='IT')/Businesses"}},"ID":"340518","Language":"IT","IdSubject":"64721","VoteId":null,"PersonNumber":4239,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><b>Pr\u00e4sidentin</b> (Herzog Eva, Pr\u00e4sidentin): Wir stimmen \u00fcber den Antrag Hegglin Peter auf Eintreten ab.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Eva","SpeakerLastName":"Herzog","SpeakerFullName":"Herzog Eva","SpeakerFunction":"P-F","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":12,"CantonName":"Basilea-Citt\u00e0","CantonAbbreviation":"BS","ParlGroupName":"Gruppo socialista","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1717669771882)\/","End":"\/Date(1717669814707)\/","Function":"P-F","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1781779415645)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1717669771883+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1717669814707+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340540L,Language='IT')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340540L,Language='IT')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340540L,Language='IT')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340540L,Language='IT')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340540L,Language='IT')/Businesses"}},"ID":"340540","Language":"IT","IdSubject":"64721","VoteId":null,"PersonNumber":4056,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich hatte mir vorbehalten, zu allf\u00e4lligen Ausf\u00fchrungen des Einzelantragstellers, welche eine Entgegnung n\u00f6tig machen, nochmals das Wort zu ergreifen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Kollege Hegglin festgestellt, dass das Parlament mit der Gutheissung der Motion Vogler 19.4059 dem Bundesrat einen Auftrag erteilt hat und der Bundesrat letztlich dem Auftrag mit dieser Vorlage nachkommt. Sollte ich das richtig verstanden haben, dann m\u00fcsste ich entgegnen: Das ist nicht so.</p>\n<p>Der Motion\u00e4r, alt Nationalrat Karl Vogler, wollte den Bundesrat beauftragen, einen Aktionsplan \"Digitalisierung des [PAGE 488] geologischen Untergrunds\" zu erstellen - einen Aktionsplan und nicht bereits eine Gesetzgebung. Der St\u00e4nderat hat dann auf Antrag unserer Kommission entschieden, dass das nicht allein Aufgabe des Bundes sein kann, sondern dass der Bundesrat diese Arbeit, die Erstellung eines Aktionsplans, in Zusammenarbeit mit den Kantonen erledigen m\u00fcsse. W\u00f6rtlich hat unser Rat die Motion zudem wie folgt abge\u00e4ndert: \"Die Interessen der Eigent\u00fcmer von geologischen Informationen sind zu ber\u00fccksichtigen.\" Diese \u00c4nderung ist dann im Nationalrat gutgeheissen worden. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.</p>\n<p>Der Bundesrat hat uns vor einem Jahr im Zusammenhang mit der Berichterstattung \u00fcber den Realisierungsstand der Motionen, die zwei Jahre nach der Annahme noch nicht erf\u00fcllt waren, dar\u00fcber informiert, dass die Erarbeitung des Aktionsplans mehr Zeit in Anspruch nehme als urspr\u00fcnglich geplant. Die Arbeiten seien zwar aufgenommen worden, dauerten aber bis 2029. Der Aktionsplan zur Digitalisierung, der in Auftrag gegeben wurde, ist also noch weit von der Realisierung entfernt. Bei dieser Ausgangslage jetzt bereits ein Gesetz zu erlassen, ist nach Auffassung der Kommission nicht richtig.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Daniel","SpeakerLastName":"F\u00e4ssler","SpeakerFullName":"F\u00e4ssler Daniel","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":16,"CantonName":"Appenzello Interno","CantonAbbreviation":"AI","ParlGroupName":"Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. 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Es gibt keinen Minderheitsantrag. Ich war \u00fcber diesen klaren Nichteintretensantrag sehr \u00fcberrascht. Ich mache mir heute aber keine Illusionen \u00fcber die Mehrheitsverh\u00e4ltnisse bei der Abstimmung. Trotzdem scheint es mir wichtig, auf einige Punkte hinzuweisen und Ihnen Eintreten zu beantragen. </p>\n<p>Der Bundesrat hat die Gesetzesanpassung nicht aus eigenem Antrieb gestartet; er hatte dazu mehrere Auftr\u00e4ge des Parlamentes, unter anderem die Motion Vogler 19.4059, \"Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit Digitalisierung\". Kollege Vogler wollte einen Aktionsplan \"Digitalisierung des geologischen Untergrunds\" zur Sicherung zuk\u00fcnftiger Investitionen f\u00fcr unterirdische Infrastrukturen, aber auch f\u00fcr die Gewinnung von Georessourcen oder f\u00fcr die Lagerung von Abf\u00e4llen. Es gab aber auch die Motion 20.4063 der FDP-Liberalen Fraktion, \"Schluss mit der Blackbox. Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Erforschung des Untergrunds\". Mit einem Programm sollte das ungen\u00fcgende Wissen \u00fcber den Untergrund verbessert werden, um die Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, den Untergrund insbesondere zur Ressourcengewinnung - W\u00e4rme, Strom, Mineralien -, zur Speicherung von W\u00e4rme, K\u00e4lte und CO2 oder f\u00fcr die Infrastrukturverlagerung nutzen zu k\u00f6nnen. Es gab dann noch zwei Postulate, eines von der UREK des Nationalrates und eines von unserem ehemaligen Kollegen St\u00e4nderat Graber. Auch diese hatten das Ziel oder das Ansinnen, \u00fcberregionale raumplanerische Grundlagen zu schaffen. All diese Vorst\u00f6sse wurden im Parlament in beiden R\u00e4ten mit jeweils deutlicher Mehrheit angenommen. </p>\n<p>Der Bundesrat erarbeitete also eine Vorlage und schickte sie in die Vernehmlassung. Dabei waren, wie ich erfahren habe, zwanzig Kantone grunds\u00e4tzlich mit der Vorlage einverstanden. Vier Kantone beurteilten die Umsetzung als kritisch bis sehr kritisch, kein Kanton aber lehnte die Vorlage ab. Die Wissenschaft und der Verband Geothermie Schweiz zum Beispiel begr\u00fcssten die \u00c4nderungen, und von den politischen Parteien lehnte nur die FDP die Vorlage in dieser Form ab. Bei der \u00dcberarbeitung der Vorlage hat der Bundesrat dann die Vorbehalte und Empfehlungen aus der Vernehmlassung aufgenommen und in die Botschaft eingearbeitet. So wurde etwa die Weitergabe oder Ver\u00f6ffentlichung von Daten unterbunden. </p>\n<p>Ich habe mich also gefragt: Was hat sich in der Zwischenzeit so stark ver\u00e4ndert, dass in der Kommissionsberatung ein Nichteintreten zustande kam? Was ist der Grund f\u00fcr die Ablehnung? Ist es der F\u00f6deralismus, sind es die Zust\u00e4ndigkeiten, sind es m\u00f6gliche Kostenfolgen? Es ist f\u00fcr mich nicht schl\u00fcssig. Die Gr\u00fcnde, die bei der Beurteilung der Vorst\u00f6sse angef\u00fchrt wurden, haben sich nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Auch sind die Anliegen inzwischen nicht erf\u00fcllt worden.</p>\n<p>Mir scheint eher, dass wir bei den Daten zum Untergrund eine \u00e4hnliche Situation haben wie beim elektronischen Patientendossier. Wir haben viele unterschiedliche L\u00f6sungen, wir haben L\u00fccken, keinen \u00dcberblick und keine Standards sowie Schnittstellen, dies vor allem beim tieferen Untergrund. Der Untergrund h\u00f6rt an den Kantonsgrenzen nicht auf, die kantonalen Regelungen aber schon. Der Nutzen f\u00fcr Tunnelbauten, Cargo sous terrain, Grundwassernutzung und Geothermie ist in diesem Fall mangelhaft. W\u00e4re der Datenaustausch systematischer geregelt, h\u00e4tten wir eine Konsolidierung und Harmonisierung der Datenkategorien. Die Daten w\u00e4ren also besser nutzbar, und es g\u00e4be vereinfachte Verfahren. F\u00fcr Projekte k\u00f6nnten Daten besser zwischen Bund und Kantonen ausgetauscht werden. Dazu m\u00fcssten die Datenformate aber gegenseitig lesbar und verst\u00e4ndlich sein, was heute bei Weitem nicht immer der Fall ist. Es braucht dazu aggregierte Daten. PDF-Dateien alleine n\u00fctzen nichts. </p>\n<p>Zudem sind die geologischen Grundlagen bez\u00fcglich des tiefen Untergrunds relativ schlecht. Analog zur Oberfl\u00e4che ergeben sich auch im Untergrund aufgrund zunehmender Aktivit\u00e4ten Nutzungskonflikte. F\u00fcr diesen Aspekt der Raumplanung fehlen heute die notwendigen geologischen Informationen, welche teilweise aus vergangenen Projekten vorliegen w\u00fcrden und deren Nacherfassung durch die \u00f6ffentliche Hand sehr aufwendig und teuer bzw. eben dann nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re. </p>\n<p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung k\u00f6nnten somit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit k\u00fcnftig bestehende geologische Daten, welche f\u00fcr den Datenherrn bereits ihren Nutzen erbracht haben, f\u00fcr Bund und Kantone zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrden. Die Vorlage sieht deswegen vor, alle Dateninhaberinnen und Dateninhaber zu verpflichten, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund f\u00fcr die Raumplanung und die geologische Landesaufnahme zur Verf\u00fcgung zu stellen, unter Ber\u00fccksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Die Dateninhaberinnen und -inhaber verlieren dabei die Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung ihrer Daten nicht. Eine Weitergabe der Daten von der \u00f6ffentlichen Hand an Dritte w\u00e4re untersagt. </p>\n<p>Folgende Argumente sprechen deshalb aus meiner Sicht f\u00fcr diese Gesetzes\u00e4nderung: Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Untergrund liegt und bleibt im Grundsatz bei den Kantonen. Die Kantone verf\u00fcgen, wenn \u00fcberhaupt, \u00fcber sehr unterschiedlich ausgepr\u00e4gte Gesetzgebungen. Eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen den Beh\u00f6rden hilft den Kantonen, diese L\u00fccken zu schliessen, und unterst\u00fctzt die Kantone beim effektiven und effizienten Vollzug ihrer Aufgabe, zum Beispiel im Grundwasserschutz. Es ist heute schon so, dass einzelne Kantone weiter gehen, als jetzt in der Vorlage vorgesehen ist, und die Untergrunddaten im Rahmen ihrer Bewilligung unentgeltlich einfordern. Die Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrde dort keine neuen Situationen schaffen. Die Ablehnung w\u00fcrde zu Mehrkosten f\u00fcr Bund und Kantone f\u00fchren. Insbesondere ist eine doppelte Erhebung von Daten durch den Bund nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird der volkswirtschaftliche Nutzen der Untergrunddaten durch Mehrfachnutzung stark erh\u00f6ht. Gleichzeitig wird das Planungsrisiko im Untergrund minimiert und die Investitionssicherheit erh\u00f6ht.</p>\n<p>Die einheitliche Handhabung der Geodaten zum Untergrund in der Schweiz erh\u00f6ht die nationalen Bem\u00fchungen hinsichtlich vieler relevanter Herausforderungen in den Bereichen Klima, Energie, Infrastruktur, Bauten, Strasse, Bahn oder im Bereich der Gewinnung von Rohstoffen. Diese Vorlage w\u00fcrde helfen, viele Elemente zu regeln. Die Kommission und das Parlament h\u00e4tten nat\u00fcrlich noch die M\u00f6glichkeit, dar\u00fcber zu befinden und gewisse Anpassungen vorzunehmen. Wenn Sie keine Diskussion dar\u00fcber f\u00fchren wollen, finde ich das schade. </p>\n<p>Deshalb beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"Hegglin","SpeakerFullName":"Hegglin Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":9,"CantonName":"Zugo","CantonAbbreviation":"ZG","ParlGroupName":"Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. 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Ich stelle fest, dass der Datenhunger beim Bund generell hoch ist. Ich k\u00f6nnte Ihnen verschiedene Beispiele daf\u00fcr nennen, beginnend beim Bundesgesetz \u00fcber das nationale System zur Abfrage von Adressen nat\u00fcrlicher Personen, das zurzeit in der parlamentarischen Beratung ist. In einem ganz anderen Bereich hat der Nationalrat im Beschleunigungserlass zum Energiegesetz die Schaffung eines \u00f6ffentlichen nationalen Registers f\u00fcr Solar- und Windenergieanlagen vorgesehen. Und nebst dem hier vorliegenden Entwurf, welcher die Beschaffung von geologischen Daten zum Zweck hat, ist schon eine weitere Revision des entsprechenden Bundesgesetzes \u00fcber Geoinformation in Vorbereitung, bei der es darum geht, einen nationalen Leitungskataster Schweiz zu schaffen. Diese sieht vor - die Vernehmlassung ist abgeschlossen -, alle ober- und unterirdischen Leitungen national in einem Leitungskataster Schweiz zu erfassen. Nat\u00fcrlich ist das f\u00fcr die Leitungsbetreiber, meistens sind das die Gemeinden, mit Verpflichtungen verbunden, n\u00e4mlich mit der Verpflichtung zur digitalen r\u00e4umlichen Dokumentation und zur Datenlieferung sowie mit Verpflichtungen im Zusammenhang mit Zugang, Nutzung und \u00dcberwachung der entsprechenden Daten.</p>\n<p>Jetzt wird bei all diesen Vorlagen, in denen kommunale und kantonale Daten national zusammengefasst werden, immer wieder gesagt, die Digitalisierung lasse das heute zu, entsprechend sei es nur von Vorteil, wenn man dank eines nationalen Registers wisse, wo z.[NB]B. die Kanalisationsleitung in der Fraktion Surava der Gemeinde Albula/Alvra im Kanton Graub\u00fcnden verl\u00e4uft. Aber wem n\u00fctzt das? Weshalb soll ein nationales Register die Kanalisationsleitung in einem B\u00fcndner Bergdorf miterfassen? Es kommt ja hinzu, dass die Gemeinden und die Kantone selber \u00fcber solche Register verf\u00fcgen und daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen \u00fcber den Unterhalt und die Erneuerung ziehen, aber auch \u00fcber die Verteilung von Kosten.</p>\n<p>Das Argument, dass die Digitalisierung das heute alles erlaube, greift mir zu kurz. Man muss und darf auch f\u00f6deralistische \u00dcberlegungen dazu machen. Wem geh\u00f6ren diese Daten? Was f\u00fcr einen direkten Nutzen verspricht eine solche Datensammlung beim Bund? Was kostet das? Mit welchen Verpflichtungen werden Kantone und Gemeinden mit einbezogen? Und ja: Mir graut etwas davor, dass in jedem Bundesamt, in der gesamten Verwaltung solche nationalen Register \u00fcber Infrastrukturen und Erschliessungsanlagen gef\u00fchrt werden, die eigentlich nur von den Gemeinden und allenfalls von den Kantonen zu betreiben und zu \u00fcberwachen sind.</p>\n<p>Der n\u00e4chste Schritt w\u00e4ren die potenziellen Auswirkungen beispielsweise auf die Raumplanung, die sich aus dem erleichterten Datenzugriff ergeben w\u00fcrden. Man k\u00f6nnte im Bereich der Genehmigung von Richtplanungen z.[NB]B. darauf abstellen, wie die entsprechenden Voraussetzungen der Erschliessung und der Entsorgung in den jeweiligen Kantonen und Gebieten aussehen.</p>\n<p>Deshalb bin ich klar der Meinung: Wo kein nationales Register n\u00f6tig ist, darf man auch keines schaffen. Der Bereich der Geodaten ist ein solcher Bereich. Ich m\u00f6chte jetzt schon davor warnen, einen nationalen Leitungskataster Schweiz aufbauen zu wollen. Das ginge dann noch viel weiter. Entsprechend w\u00fcrde ich es nicht verstehen, wenn dieses Vorhaben hier \u00fcberhaupt weiterverfolgt w\u00fcrde.</p>\n<p>Ich bin hier nat\u00fcrlich zusammen mit der Kommission gegen Eintreten auf diese Vorlage.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"2VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":18,"CantonName":"Grigioni","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. 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Nous n'avons pas d\u00e9pos\u00e9 de minorit\u00e9 face aux fortes oppositions dont vous avez entendu un expos\u00e9 assez extensif jusqu'\u00e0 pr\u00e9sent. Permettez-moi tout de m\u00eame de formuler quelques consid\u00e9rations en faveur de cette entr\u00e9e en mati\u00e8re.</p>\n<p>Cette modification de la loi sur la g\u00e9oinformation aborde un th\u00e8me important qui r\u00e9pond \u00e0 un besoin av\u00e9r\u00e9. En effet, le manque de connaissance du sous-sol, dans un contexte o\u00f9 ce dernier fait l'objet de toujours davantage de convoitises, emp\u00eache d'assurer la s\u00e9curit\u00e9 de la planification et la coordination des int\u00e9r\u00eats concernant des questions importantes d'am\u00e9nagement du territoire. On parle bien s\u00fbr des utilisations traditionnelles en lien avec la gestion des eaux, notamment les conduites souterraines ou encore les projets de construction d'ouvrages en sous-sol, mais aussi des nouvelles utilisations dans le domaine de l'\u00e9nergie - on pense au r\u00e9seau thermique ou \u00e0 la g\u00e9othermie - ou du climat, avec le stockage du CO2 en sous-sol.</p>\n<p>Le projet permet d'assurer que la Conf\u00e9d\u00e9ration et les cantons aient acc\u00e8s aux donn\u00e9es g\u00e9ologiques dont ils ont besoin afin d'adopter une politique de planification de l'am\u00e9nagement du territoire qui soit coordonn\u00e9e \u00e0 l'\u00e9chelle nationale, en leur garantissant de pouvoir acc\u00e9der aux donn\u00e9es en obligeant les d\u00e9tenteurs et les d\u00e9tentrices de donn\u00e9es g\u00e9ologiques de les leur fournir. Je pr\u00e9cise qu'il s'agit de donn\u00e9es g\u00e9ologiques qui sont d\u00e9finies et qui sont d'int\u00e9r\u00eat national. Cela n'ouvrirait donc pas la porte pour que les pouvoirs publics puissent r\u00e9clamer tout type de donn\u00e9es g\u00e9ologiques.</p>\n<p>Actuellement, 26 l\u00e9gislations cantonales diff\u00e9rentes r\u00e9glementent l'utilisation des sous-sols. Je pr\u00e9cise d'embl\u00e9e que ce projet ne pr\u00e9voit pas de priver les cantons de leurs comp\u00e9tences; ils restent comp\u00e9tents en la mati\u00e8re. Simplement, et c'est \u00e9galement un but que les cantons ont reconnu, ce projet permet de r\u00e9colter les donn\u00e9es de mani\u00e8re \u00e0 pouvoir cr\u00e9er un registre harmonis\u00e9 \u00e0 l'\u00e9chelle nationale.</p>\n<p>Le rapporteur de la commission a beaucoup insist\u00e9 sur la constitutionnalit\u00e9 de la mesure. Si vous lisez le message, qui est fond\u00e9 sur l'article 75a de la Constitution ainsi que sur l'avis de droit qui a \u00e9t\u00e9 demand\u00e9, il appara\u00eet que les r\u00e9serves formul\u00e9es ne sont pas si importantes et que la[NB]Constitution[NB]permet[NB]v\u00e9ritablement d'aller de l'avant avec cette mesure, qui, je le r\u00e9p\u00e8te, est une comp\u00e9tence tr\u00e8s limit\u00e9e. Elle se limite aux donn\u00e9es d'utilisation d'importance nationale. </p>\n<p>On est dans le d\u00e9bat d'entr\u00e9e en mati\u00e8re, mais on a d\u00e9j\u00e0 abord\u00e9 des questions relatives \u00e0 des r\u00e9serves mat\u00e9rielles. Elles concernent essentiellement deux mesures. Le premier aspect contest\u00e9 concerne les co\u00fbts que pourrait susciter ce projet, puisque la mise \u00e0 disposition de donn\u00e9es peut susciter des co\u00fbts, et les cantons, notamment, ont effectivement relev\u00e9 qu'ils souhaiteraient que des r\u00e9mun\u00e9rations soient pr\u00e9vues pour ces co\u00fbts. L'aspect contest\u00e9 concerne l'acc\u00e8s aux donn\u00e9es g\u00e9ologiques de propri\u00e9taires priv\u00e9s et, donc, la mesure dans laquelle nous souhaitons entrer dans les droits des propri\u00e9taires priv\u00e9s. Ces questions sont importantes et devront \u00eatre d\u00e9battues. En outre, le projet devra \u00eatre corrig\u00e9. Une des raisons pour lesquelles nous n'avons pas d\u00e9pos\u00e9 une proposition de minorit\u00e9 est que nous avions \u00e9galement des r\u00e9serves par rapport \u00e0 certains aspects mat\u00e9riels du projet de loi. Cela dit, si nous n'entrons pas en mati\u00e8re, ces questions importantes ne pourront pas \u00eatre discut\u00e9es. [PAGE 489] </p>\n<p>Au fond, quelle est la situation? Il existe un besoin av\u00e9r\u00e9, parce que beaucoup de projets devraient pouvoir aller de l'avant. La situation est actuellement insatisfaisante. Si le projet laisse clairement la comp\u00e9tence aux cantons de r\u00e9glementer leur sous-sol, pour l'instant, l'existence de 26 r\u00e9glementations diff\u00e9rentes \u00e0 l'\u00e9chelle cantonale emp\u00eache d'aller de l'avant. Il existe un int\u00e9r\u00eat pr\u00e9pond\u00e9rant \u00e0 pouvoir assurer l'enregistrement syst\u00e9matique et harmonis\u00e9 des donn\u00e9es g\u00e9ologiques d'importance nationale. </p>\n<p>Je vous invite donc, \u00e0 l'instar des cantons, qui - comme l'a rappel\u00e9 l'auteur de la proposition individuelle - ont soutenu ce projet. On a un int\u00e9r\u00eat national, un int\u00e9r\u00eat public. C'est pourquoi il me semble n\u00e9cessaire d'entrer en mati\u00e8re afin de nous donner la possibilit\u00e9, ensuite, de traiter les r\u00e9serves mat\u00e9rielles de ce projet. </p>\n<p>Je vous invite donc \u00e0 soutenir la proposition Hegglin Peter.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240606","MeetingVerbalixOid":3882,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Mathilde","SpeakerLastName":"Crevoisier Crelier","SpeakerFullName":"Crevoisier Crelier Mathilde","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"Consiglio degli Stati","CantonId":26,"CantonName":"Giura","CantonAbbreviation":"JU","ParlGroupName":"Gruppo socialista","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1717669135454)\/","End":"\/Date(1717669430484)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1781779415640)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1717669135453+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1717669430483+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"64721","Language":"IT","IdMeeting":"4939","VerbalixOid":748145,"SortOrder":3,"Modified":"\/Date(1781779415617)\/"}}