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Es ist wichtig, zu beachten, dass wir hier von neuen Investitionen sprechen und nicht von der Regelung zum[NB]Restwert[NB]von[NB]bestehenden elektrischen Anlageteilen, die am Konzessionsende gegen eine billige Entsch\u00e4digung heimfallen.</p>\n<p>Der Bundesrat und der Nationalrat erachten die Motion als wichtig im Zusammenhang mit dem n\u00f6tigen Ausbau der Wasserkraft. Mit der Vorlage f\u00fcr eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sollte die Produktion von Wasserkraft bis 2035 erh\u00f6ht werden. Sie nahmen zus\u00e4tzlich f\u00fcnfzehn Projekte der Speicherwasserkraft in den Mantelerlass auf. Ich danke dem St\u00e4nderat f\u00fcr die Unterst\u00fctzung beim Mantelerlass und daf\u00fcr, dass dieser jetzt von der Bev\u00f6lkerung genehmigt wurde. Wir haben auch keine Differenz darin, dass diese f\u00fcnfzehn Projekte rasch an die Hand genommen und dass in diese investiert werden soll. Der gr\u00f6sste Teil der daf\u00fcr notwendigen Projekte sind Erweiterungen von bestehenden Anlagen oder Anlagekomplexen, insbesondere die Erh\u00f6hung bestehender Staumauern. Damit die Fristen im Energiegesetz eingehalten werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen diese Projekte vor Ablauf der laufenden Konzessionen realisiert werden.</p>\n<p>Bei diesen Erweiterungsinvestitionen bestehen zwei Herausforderungen: Erstens k\u00f6nnen sie durch kurze Restkonzessionsdauern gehemmt werden. Ein Grossteil der Wasserkraftkonzessionen l\u00e4uft zwischen 2035 und 2045 aus. Die aktuellen Konzession\u00e4re k\u00f6nnen nicht automatisch davon ausgehen, dass ihnen die Konzessionen erneuert werden. Viele Anlageteile k\u00f6nnen deshalb nicht mehr vollst\u00e4ndig amortisiert werden. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit neuer Investitionen infrage gestellt.</p>\n<p>Zweitens sieht das Wasserrechtsgesetz zwar schon heute vor, dass der Restwert solcher Investitionen am Konzessionsende dem Konzession\u00e4r entsch\u00e4digt wird. Das geschieht jedoch nur, wenn die Investitionen in Absprache mit dem Gemeinwesen erfolgen. Wenn sich Gemeinwesen und Konzession\u00e4r nicht einigen k\u00f6nnen, werden die Investitionen wohl auch nicht get\u00e4tigt. Das w\u00e4re aus Sicht einer ausreichenden Stromversorgung nat\u00fcrlich unerw\u00fcnscht, denn, wie wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt haben, wir brauchen mehr Strom. </p>\n<p>Das sind die Herausforderungen. Der Bundesrat m\u00f6chte die Realisierung der Ausbauprojekte sicherstellen. Er hat vor diesem Hintergrund die Annahme der Motion empfohlen, wohl wissend, dass die Ausgestaltung noch diskutiert werden muss. Selbstverst\u00e4ndlich w\u00fcrde der Bundesrat m\u00f6gliche L\u00f6sungen unter engem Einbezug der Kantone und der Wasserkraftbranche erarbeiten und nach L\u00f6sungen suchen, die die notwendigen Investitionen auch erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Konkret w\u00fcrden wir eine neue Regelung f\u00fcr die Restwertentsch\u00e4digung f\u00fcr neu get\u00e4tigte Investitionen pr\u00fcfen, aber auch neue Ans\u00e4tze wie Schlichtungsmechanismen, eine Gewinnbeteiligung \u00fcber das Konzessionsende hinaus oder eine Flexibilisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen zur Diskussion.</p>\n<p>Nun, Ihre Kommission hat den Vorstoss einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Ich bin jetzt froh, dass Herr St\u00e4nderat Engler auch darauf hingewiesen hat, dass das nicht heisst, dass wir hier in diesem Bereich keine L\u00f6sung brauchen, sondern dass die Kommission das im Rahmen des Beschleunigungserlasses angehen wird. Ich h\u00e4tte Ihnen auch gesagt, wenn Sie die Motion ablehnen, werde der Bundesrat wohl trotzdem mit einem Vorschlag kommen. Wir haben n\u00e4mlich diese Frage bei der Erarbeitung des Energiegesetzes bewusst ausgeklammert, um die eh da gewesene Komplexit\u00e4t der Reform nicht zus\u00e4tzlich zu verst\u00e4rken. Wir haben immer gesagt, wir m\u00fcssen diese Frage der Restwertentsch\u00e4digung kl\u00e4ren. Wir haben ja bereits verschiedene Diskussionen auf Ebene der Kantone und der Wasserwirtschaft, die gef\u00fchrt werden und die einfach zeigen, dass hier ohne weitere Diskussion und ohne allf\u00e4llige gesetzliche Massnahmen wirklich Verz\u00f6gerungen drohen, die dann \u00fcberhaupt nichts mit den Naturschutzfragen oder allem, was wir jetzt diskutiert haben, zu tun haben. Das sollten wir verhindern.</p>\n<p>Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Bundesrat, diese Motion anzunehmen. Aber ich stelle fest, die Differenz ist, wenn Sie ablehnen, nicht so gross. Sie wollen es dann einfach in einem anderen Bereich regeln, und daf\u00fcr sind wir selbstverst\u00e4ndlich auch offen. Wichtig ist, dass wir diese Diskussion fortf\u00fchren.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240610","MeetingVerbalixOid":3884,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Albert","SpeakerLastName":"R\u00f6sti","SpeakerFullName":"R\u00f6sti Albert","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Conseil f\u00e9d\u00e9ral","CantonId":2,"CantonName":"Berne","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":3,"Start":"\/Date(1718035403552)\/","End":"\/Date(1718035718830)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1773911275370)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1718035403553+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1718035718830+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340872L,Language='FR')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340872L,Language='FR')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340872L,Language='FR')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340872L,Language='FR')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=340872L,Language='FR')/Businesses"}},"ID":"340872","Language":"FR","IdSubject":"64853","VoteId":null,"PersonNumber":4055,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Motion der UREK-N, welche der Nationalrat am 3.[NB]Mai 2023 ohne Gegenstimme angenommen hat, will, dass bei Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen in Wasserkraftanlagen, die sich bis zum Konzessionsablauf nicht vollst\u00e4ndig amortisieren lassen, zwingend eine Restwertentsch\u00e4digung durch das konzedierende Gemeinwesen geschuldet ist.</p>\n<p>Die Motion greift damit direkt in die Gew\u00e4sserhoheit der Kantone ein. Sie beschl\u00e4gt das ausgehandelte Konzessionsverh\u00e4ltnis und das Heimfallrecht. Sie verletzt die Vertragsfreiheit und kann - ich werde noch darauf eingehen - das von ihr angestrebte Ziel des Ausbaus der Wasserkraft nicht wirklich erreichen. Das sind auch die Gr\u00fcnde, weshalb Ihnen Ihre Kommission den Antrag stellt, die Motion abzulehnen.</p>\n<p>Der Bundesrat hat sich hinter die Absicht der Motion gestellt. Wir werden darauf zur\u00fcckkommen, dass auch die Kommission gewillt ist, die Realisierung der sechzehn Wasserkraftprojekte zu erm\u00f6glichen, vor allem nach dem Ausgang der Volksabstimmung von gestern - allerdings nicht auf dem Weg, den die Motion vorsieht. K\u00f6nnen sich n\u00e4mlich die Parteien des Konzessionsvertrags auf Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung einer Wasserkraftanlage einigen, die \u00fcber den Konzessionsablauf hinaus wertvermehrend sind, und sich auch auf eine Restwertentsch\u00e4digung verst\u00e4ndigen, ist das selbstverst\u00e4ndlich heute schon m\u00f6glich.</p>\n<p>Nun sieht das geltende Wasserrechtsgesetz mit Blick auf eine Neuregelung der Verh\u00e4ltnisse nach Konzessionsende f\u00fcr die letzten Jahre besondere Regeln vor: erstens die Pflicht des Konzession\u00e4rs zur Instandhaltung der Wasserkraftanlage, damit ein betriebsf\u00e4higer Zustand erhalten bleibt; zweitens die Pflicht des Konzession\u00e4rs, gegen volle Schadloshaltung die von den Verleihungsbeh\u00f6rden angeordneten Umbaumassnahmen zu realisieren; drittens, dass Modernisierungs- und Erneuerungsmassnahmen m\u00f6glich sind, wenn ein Konsens zwischen den Vertragsparteien zustande kommt und entsprechend auch eine Restwertentsch\u00e4digung vereinbart wird.</p>\n<p>Die Schwierigkeit, die bleibt, ist jene der Abgrenzung. Was beinhaltet die Pflicht, die Betriebsf\u00e4higkeit der Anlagen zu erhalten? Wir verstehen den Begriff \"Betriebsf\u00e4higkeit\" so, dass sich die Anlagen zum Konzessionsende in einem Zustand befinden m\u00fcssen, der eine einwandfreie und reibungslose Fortsetzung der Wasserkraftnutzung erlaubt, und zwar derart, dass nicht schon wenige Jahre nach der \u00dcbernahme der Anlagen deren umfassende Erneuerung erforderlich wird.</p>\n<p>Davon zu unterscheiden sind die Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, die \u00fcber den ordentlichen Unterhalt hinausgehen m\u00fcssen, um Gegenstand einer Restwertentsch\u00e4digungsvereinbarung sein zu k\u00f6nnen. Solche [PAGE 508] Massnahmen k\u00f6nnen durch die konzessionsgebenden Gemeinwesen gegen volle Schadloshaltung angeordnet werden, oder aber sie k\u00f6nnen auf Gesuch des Konzession\u00e4rs hin vereinbart werden. </p>\n<p>Der Irrtum, welchem die vorliegende Motion und auch die Begr\u00fcndung des Bundesrates unterliegen, besteht darin, dass die Investitionen, die die Motion meint, eine neue Konzession oder allenfalls eine Zusatzkonzession ben\u00f6tigen, weil mit diesen in aller Regel eine Leistungserh\u00f6hung oder eine Produktionserweiterung bezweckt wird. Solche Investitionen sprengen aber den Umfang des einst verliehenen Wasserrechts. Eine Restwertvereinbarung l\u00e4sst sich nur f\u00fcr Investitionen abschliessen, die das einmal verliehene Nutzungsrecht \u00fcber den Konzessionsablauf hinaus andauern lassen, wobei, wie angedeutet, die Abgrenzung von Instandhaltung, zu welcher der Konzession\u00e4r verpflichtet ist, und wertsteigernder Erneuerung und Erweiterung nicht immer leichtf\u00e4llt und im Einzelfall von den Vertragsparteien beurteilt werden muss. </p>\n<p>Was aber sicher nicht geht, ohne die Konzession anzupassen, sind Investitionen, welche die Energiequalit\u00e4t oder die Energieproduktion betreffen, weil damit immer das vor vierzig, f\u00fcnfzig oder sechzig Jahren konzedierte Recht missachtet w\u00fcrde. Dazu z\u00e4hlen in aller Regel Stauraumerh\u00f6hungen oder auch die Fassung zus\u00e4tzlicher Gew\u00e4sser. Insofern kann die Motion das Ziel nicht verwirklichen, den Ausbau der Wasserkraft zu f\u00f6rdern, wenn damit gemeint w\u00e4re, dass daf\u00fcr keine neue Konzession oder Zusatzkonzession erforderlich w\u00fcrde. </p>\n<p>Die Kommission hat sich auch mit der Frage auseinandergesetzt: Was heisst das jetzt f\u00fcr die sechzehn Projekte, die in der Pipeline sind und gestern durch das Volk genehmigt worden sind und f\u00fcr die Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen sind? Diese Frage will die Kommission im Rahmen der Diskussion des Beschleunigungserlasses nochmals aufnehmen und explizit auch die M\u00f6glichkeit einer allf\u00e4lligen Zusatzkonzession pr\u00fcfen. </p>\n<p>Zusammenfassend m\u00f6chte ich Sie also bitten, dieser Motion keine Zustimmung zu geben und somit der Kommission zu folgen, um der Kommission aber die M\u00f6glichkeit zu geben, das Thema auf einem anderen Weg zu diskutieren.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20240610","MeetingVerbalixOid":3884,"IdSession":"5204","SpeakerFirstName":"Stefan","SpeakerLastName":"Engler","SpeakerFullName":"Engler Stefan","SpeakerFunction":"2VP-M","CouncilId":2,"CouncilName":"Conseil des Etats","CantonId":18,"CantonName":"Grisons","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"Le Groupe du Centre. Le Centre. 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