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Dieses Jubil\u00e4um veranlasste die GPK, die bisherige Rolle der Schweiz in diesen Institutionen n\u00e4her zu untersuchen und aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht Bilanz zu ziehen. Im Fokus der Untersuchung standen die durch die schweizerische Rechtsordnung vorgegebenen Ziele und Interessen der Mitgliedschaft, der entsprechende Vollzug durch die Bundesvertreter, der Einfluss der Schweiz in den beiden Institutionen und der Nutzen der Mitgliedschaft. Die Schwerpunkte wurden auf die Bereiche Vollzug durch die Bundesbeh\u00f6rde und Nutzen der Mitgliedschaft gelegt.</p>\n<p>Wir waren uns von Anfang an im Klaren, dass der Nutzen wohl nicht quantifiziert werden kann. Qualitative Aussagen dazu sollten jedoch zu erzielen sein. Bez\u00fcglich des Vollzugs stellten sich vor allem Fragen zur Anzahl der involvierten Bundesbeh\u00f6rden, zu Schnittstellen und eventuellen Doppelspurigkeiten, aber auch zur Koordination und somit zur Koh\u00e4renz des Vollzugs. Letztlich sollte durch die Inspektion auch festzustellen sein, ob die im Vorfeld des Beitritts ge\u00e4usserten Erwartungen zehn Jahre danach erf\u00fcllt worden sind.</p>\n<p>Was sind die Ziele der schweizerischen Mitgliedschaft? Wir stellten fest, dass das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 \u00fcber die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods keine Zielvorgaben beinhaltet, ausser dass f\u00fcr die schweizerische Position bei Stellungnahmen und Entscheiden, welche die Entwicklungsl\u00e4nder betreffen, die Grunds\u00e4tze und Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik zu ber\u00fccksichtigen seien. Explizite Zielvorgaben sind auf Gesetzesstufe nicht zwingend notwendig. Die Schweiz verpflichtete sich mit dem Beitritt zu den BWI auch zu deren Zielsetzungen. Innerhalb des resultierenden Spielraumes sind beim Vollzug die rechtlichen Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere der Aussenwirtschaftspolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit, zu beachten.</p>\n<p>Die Politik der Schweiz im Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) verfolgt folgende Ziele: die F\u00f6rderung marktwirtschaftlicher Strukturanpassungen in allen Mitgliedsl\u00e4ndern als ordnungspolitisches Ziel, die Beseitigung von [PAGE 81] W\u00e4hrungs\u00fcberbewertungen, die Kontrolle der Geldmengenexpansion und die Einschr\u00e4nkung des Haushaltdefizits als geldpolitisches Ziel und die sozial- und umweltvertr\u00e4gliche Programmgestaltung als entwicklungspolitisches Ziel.</p>\n<p>Teilziele f\u00fcr die Mitgliedschaft der Schweiz bei der Weltbank sind der Zugang zu allen produktiven Ressourcen durch die Schaffung von marktm\u00e4ssigen Bedingungen und dadurch die Gew\u00e4hrleistung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, die Bek\u00e4mpfung der Armut und die Teilhabe aller Bev\u00f6lkerungsschichten, namentlich auch der Frauen, am wirtschaftlichen Aufbau - ein sozialpolitisches Ziel -, die verst\u00e4rkte Beachtung der Umweltaspekte und die Wahrung der Menschenrechte.</p>\n<p>In Bezug auf den Vollzug stellten wir fest, dass dieser auf relativ allgemein gehaltenen Zielen der Mitgliedschaft basiert, die zwar Bem\u00fchungen um Koh\u00e4renz erkennen lassen, jedoch einzelne Zielkonflikte im konkreten Fall nicht ausschliessen k\u00f6nnen. Die f\u00fcr den Vollzug haupts\u00e4chlich verantwortlichen Stellen - die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung und die Schweizerische Nationalbank f\u00fcr den Internationalen W\u00e4hrungsfonds, das Seco und die Deza f\u00fcr die Weltbankgruppe - haben bei der Umsetzung dieser Ziele einen wesentlichen Spielraum. Dementsprechend sind f\u00fcr die Politik der Schweiz in den BWI die Zust\u00e4ndigkeits- und Verfahrensregeln innerhalb der Bundesverwaltung und der Nationalbank von grosser Bedeutung.</p>\n<p>Im Bereich des IWF konnte durch eine Vereinbarung zwischen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank von Anfang an eine klare Aufgaben- und Kompetenzzuteilung geschaffen werden, die sich bew\u00e4hrt hat. Im Weltbankbereich mussten wir feststellen, dass eine relativ komplexe Aufgaben- und Kompetenzteilung, insbesondere zwischen dem Seco und der Deza, vorherrscht. Diese vermag nicht in allen F\u00e4llen zu befriedigen. Es verbleiben Grauzonen, welche die verschiedenen Koordinationsinstrumente nicht immer aufl\u00f6sen k\u00f6nnen. Die GPK erachtet die komplizierten Zust\u00e4ndigkeitsstrukturen als zu wenig durchschaubar und ortet, wie sie auch dem Bundesrat mitteilte, Optimierungsbedarf. Bei den sich vermehrt \u00fcberschneidenden T\u00e4tigkeiten des IWF einerseits und der Weltbank andererseits fordert die GPK organisatorische Vorkehrungen wie auch die Festlegung strategischer Ziele durch den Bundesrat, damit ausgewogene Positionen der Schweiz resultieren. Im IWF-Bereich ist den entwicklungspolitischen Grunds\u00e4tzen der Schweiz geb\u00fchrend Rechnung zu tragen.</p>\n<p>Der Einfluss der Schweiz wird vorab in den Gouverneurs- und Exekutivr\u00e4ten wahrgenommen. Die Wirkung ist am gr\u00f6ssten, wenn es gelingt, mit konzertierten Stellungnahmen, auch mit L\u00e4ndern ausserhalb der Stimmrechtsgruppe, gemeinsame L\u00f6sungen zu entwickeln.</p>\n<p>Als Erfolgsfaktoren identifizierten wir die Vertretung klarer und glaubw\u00fcrdiger Positionen durch die Schweiz, die langj\u00e4hrige Erfahrung innerhalb der entsprechenden Fachgebiete, die F\u00e4higkeit, Allianzen zu schmieden, und schliesslich ein geschicktes Timing. Die Schweiz muss also, bevor grosse L\u00e4nder ihre Position bezogen haben, Themen besetzen, Verb\u00fcndete finden und Spielr\u00e4ume nutzen. Diese Feststellungen \u00fcberschneiden sich teilweise mit internen Empfehlungen des EFD aus dem Jahre 2000, deren Umsetzung noch im Gang ist. Wichtig sind f\u00fcr uns die Positionen der Exekutivdirektoren, der Netzwerke und die Besetzung der Schl\u00fcsselstellen in der BWI-Verwaltung: Dort w\u00e4re noch Potenzial vorhanden f\u00fcr weitere Fachleute aus der Schweiz.</p>\n<p>Aus Sicht der Oberaufsicht kommt den Aspekten von Kosten und Nutzen der Mitgliedschaft der Schweiz in den BWI eine hohe Bedeutung zu. Wir waren uns bewusst, dass aufgrund des sehr schwer quantifizierbaren Nutzens eine Gegen\u00fcberstellung von Kosten und Nutzen schwierig sein d\u00fcrfte. Eine m\u00f6glichst grosse Transparenz bez\u00fcglich beider Aspekte liegt jedoch im \u00f6ffentlichen Interesse. Trotz Sisyphusarbeit unserer Kommission war es ein Ding der Unm\u00f6glichkeit, auch die Kosten unserer Mitgliedschaft sinnvoll zusammenzufassen. Dies f\u00fchrte letztlich zu einer Empfehlung; de GPK stellte n\u00e4mlich fest, dass die Schaffung von Transparenz bez\u00fcglich der Zahlungen der Schweiz an die Weltbank kein einfaches Unterfangen ist.</p>\n<p>Es gilt, zwischen den obligatorischen Zahlungen und freiwilligen Beitr\u00e4gen zu unterscheiden. Letztere bestehen vorwiegend aus so genannten Kofinanzierungen. Es handelt sich dabei um Beitr\u00e4ge, die von der Schweiz im Rahmen ihrer allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit zugunsten eines bestimmten Projektes get\u00e4tigt werden. Im Weiteren war f\u00fcr uns die Aufteilung von Kapitalbeteiligungen und A-fonds-perdu-Beitr\u00e4gen - also zwischen Investitionen, Darlehen und Ausgaben - unklar und deshalb unbefriedigend. Aufgrund der jetzigen Grundlagen ist das Auseinanderdividieren dieser Zahlen f\u00fcr uns als Oberaufsichtskommission im Milizsystem nicht gegeben. Die Zusammenfassung zeigt immerhin, dass wir an die Weltbankgruppe in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt rund 160 Millionen Franken pro Jahr geleistet haben. Es ist aber unklar, ob es sich um Ausgaben, Darlehen, obligatorische oder freiwillige Zahlungen handelt.</p>\n<p>Die im Rahmen des IWF f\u00fcr die Schweiz entstehenden Kosten sind im Vergleich zu den Zahlungen im Rahmen der Weltbank relativ klein. Die Kreditbeziehungen der Nationalbank - bei diesen handelt es sich um verzinste Kredite an den IWF im Rahmen der schweizerischen Quote - sowie die vom Bund garantierten verzinsten Darlehen m\u00fcssen zur\u00fcckbezahlt werden. Es handelt sich bei diesen Zahlungen also nicht um Ausgaben.</p>\n<p>Zum Nutzen der schweizerischen Mitgliedschaft: Die Zielerreichung ist aufgrund der allgemeinen Formulierung der Ziele der Mitgliedschaft der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen schwer messbar. Wir legten deshalb den Schwerpunkt auf die Interessen, die damit verbundenen Erwartungen an die Mitgliedschaft und auf deren Nutzen. Der Nutzen wurde durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Rahmen von 47 Interviews sowie durch die Auswertung von Literatur eruiert.</p>\n<p>Als wichtiger Nutzen der Mitgliedschaft wurden - nach Anzahl der Nennungen - die Einfluss- und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten der Schweiz, die dadurch erm\u00f6glichte Kommunikation der schweizerischen Position, die St\u00e4rkung der internationalen Reputation der Schweiz, die Auswirkungen f\u00fcr die Exportwirtschaft, f\u00fcr den Finanzplatz sowie die Wirtschaft allgemein, die Gew\u00e4hrleistung \u00f6ffentlicher G\u00fcter, die Synergien zwischen bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit, Wissenstransfer, die Netzwerkbildung und Allianzf\u00e4higkeit und der Zugang zu Informationen der Bretton-Woods-Institutionen genannt. </p>\n<p>Unter der Gew\u00e4hrleistung \u00f6ffentlicher G\u00fcter sind stabile Finanzm\u00e4rkte zu verstehen. Dies konnte inzwischen erreicht werden. Die seither eingetretenen Krisen - Russland, Argentinien, Brasilien - h\u00e4tten fr\u00fcher wohl nicht gemeistert werden k\u00f6nnen. Der Nutzen ist wohl kaum quantifizierbar, ist aber dennoch unzweifelhaft vorhanden, gerade hinsichtlich des weltweit stabileren Finanzsystems.</p>\n<p>Die durch die BWI unterst\u00fctzten L\u00e4nder, die schweizerische Wirtschaft, die L\u00e4nder der Stimmrechtsgruppe sowie die Schweiz selbst sind wichtige Nutzniesser der Mitgliedschaft. Die Erwartungen an den Beitritt der Schweiz zu den BWI, wie sie in der Botschaft des Bundesrates zum BWI-Gesetz formuliert wurden, haben sich gem\u00e4ss unseren Erkenntnissen gr\u00f6sstenteils realisiert. Die Schweiz leistet im Rahmen ihrer Mitgliedschaft einen Beitrag an eine nachhaltige globale Entwicklung und auch an die Schaffung guter Rahmenbedingungen f\u00fcr die Exportwirtschaft.</p>\n<p>Wie werden bei uns die BWI wahrgenommen? Im Rahmen dieser Inspektion befragte Personen ausserhalb der Bundesverwaltung gaben verschiedentlich an, es sei schwierig, einen aktuellen Gesamt\u00fcberblick \u00fcber die T\u00e4tigkeiten der Schweiz bei den BWI und die daraus resultierenden Dossierverantwortlichkeiten innerhalb der Bundesverwaltung zu erhalten. Die involvierten Dienststellen informieren zwar immer wieder \u00fcber Medienmitteilungen oder \u00fcber ihr Internetangebot, doch vermisst man eine zusammengefasste und institutionelle Sicht dieser Informationst\u00e4tigkeit. Es gibt also keinen gemeinsamen Auftritt. Die Aktivit\u00e4ten der eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden bei den BWI k\u00f6nnen so in der [PAGE 82] schweizerischen \u00d6ffentlichkeit zu wenig wahrgenommen und gew\u00fcrdigt werden.</p>\n<p>Die GPK stellten zusammenfassend fest, dass die schweizerische Mitgliedschaft in den BWI bisher mit keinen gr\u00f6sseren Problemen verbunden war und dass die mit der Wahrung der Interessen der Schweiz betrauten Stellen und Personen engagiert und kompetent einen massgeblichen Beitrag zum guten Ruf der Schweiz in den BWI beisteuerten.</p>\n<p>Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die verantwortlichen Departemente sowie der Bundesrat wiederholt Anstrengungen unternommen haben, um den Vollzug zu verbessern. Wir haben dennoch verschiedene Bereiche aufgedeckt, bei denen noch Verbesserungspotenziale bestehen. Diese Erkenntnisse gaben uns Anlass zu den vier folgenden Empfehlungen:</p>\n<p>Die erste Empfehlung betrifft die Kompetenzabgrenzungen zwischen dem Seco und der Deza im Weltbankbereich. Dieser Bereich ist relativ komplex und weist verschiedene Grauzonen auf. Die Aufgabenteilung soll neu \u00fcberpr\u00fcft werden, Vereinfachungen sollen angestrebt und unklare Kompetenzen m\u00f6glichst ausgeschlossen werden.</p>\n<p>Die zweite Empfehlung verlangt die Koordination der sich \u00fcberschneidenden T\u00e4tigkeiten des IWF und der Weltbank. Im Weitern sollen die Kompetenzen klar zugewiesen und Koordinationsmechanismen geschaffen werden.</p>\n<p>Die dritte Empfehlung strebt an, eine einheitliche und umfassende \u00dcbersicht \u00fcber die Zahlungen und das Engagement der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods zu schaffen und umzusetzen. Dadurch soll ein aktuelles Controlling erm\u00f6glicht werden. </p>\n<p>Die vierte Empfehlung l\u00e4dt schliesslich den Bundesrat ein, die Schaffung eines Informations- und Reportingkonzeptes zu pr\u00fcfen, das die Aktivit\u00e4ten und Ziele der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods unter einem Dach vereint.</p>\n<p>Abschliessend gelangt die GPK zur Ansicht, dass aus der zehnj\u00e4hrigen Mitgliedschaft der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods eine positive Bilanz zu ziehen sei.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040309","MeetingVerbalixOid":1168,"IdSession":"4702","SpeakerFirstName":"Peter","SpeakerLastName":"Briner","SpeakerFullName":"Briner Peter","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":14,"CantonName":"Schaffhausen","CantonAbbreviation":"SH","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1078831325960)\/","End":"\/Date(1078832268057)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849501303)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1078831325960+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1078832268057+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42244L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42244L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42244L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42244L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42244L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"42244","Language":"DE","IdSubject":"7177","VoteId":null,"PersonNumber":373,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation hat den Auftrag, die T\u00e4tigkeiten im Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes n\u00e4her zu pr\u00fcfen, und untersucht deshalb laufend und vertieft die geheimen T\u00e4tigkeiten des Bundes, um Bereiche, die eine politische Intervention erfordern, rechtzeitig zu erkennen, Probleme fr\u00fchzeitig aufzudecken und zur Behebung der allf\u00e4llig festgestellten Unzul\u00e4nglichkeiten und Missst\u00e4nde beizutragen.</p>\n<p>W\u00e4hrend der Berichtsperiode befasste sich die Delegation in 32 Sitzungen mit zahlreichen Sachfragen. Zwei Themen standen dabei im Mittelpunkt der T\u00e4tigkeiten, n\u00e4mlich die Kontakte der Schweizer Nachrichtendienste zu S\u00fcdafrika zur Zeit der Apartheid und das Satellitenaufkl\u00e4rungssystem Onyx des VBS. Es ist hier auch zu erw\u00e4hnen, dass in bestimmten F\u00e4llen die Geheimhaltung eine detaillierte Information im Jahresbericht verunm\u00f6glicht.</p>\n<p>Nun zu S\u00fcdafrika: Die im Herbst 2001 eingeleitete Untersuchung \u00fcber die Beziehungen des Schweizer Nachrichtendienstes zum s\u00fcdafrikanischen Apartheid-Regime konnte in der Berichtsperiode abgeschlossen werden. Die [PAGE 80] Untersuchung war aufgrund neuer Anhaltspunkte notwendig geworden, die darauf hindeuteten, dass Mitarbeiter des VBS mit der s\u00fcdafrikanischen Armee im Programm zur Entwicklung biologischer oder chemischer Waffen zusammengearbeitet h\u00e4tten. Zu den belasteten Personen z\u00e4hlte insbesondere der ehemalige Chef der Untergruppe Nachrichtendienst, Division\u00e4r Peter Regli. \u00dcberdies wurde behauptet, es bestehe eine geheime Vereinbarung zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika im biologischen und chemischen Bereich. </p>\n<p>Ich beziehe mich auf den ver\u00f6ffentlichten Bericht und kann hier festhalten, dass kein Hinweis auf die Existenz einer geheimen Vereinbarung zwischen dem Schweizer Nachrichtendienst und S\u00fcdafrika im biologischen und chemischen Bereich gefunden wurde. Die einzige geheime Vereinbarung zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika besteht in einem Informationsschutzabkommen, wie es mit vielen anderen Staaten ebenfalls existiert.</p>\n<p>Die Delegation fand auch keinen Hinweis daf\u00fcr, dass Division\u00e4r Regli oder Dienststellen des Bundes beim Aufbau des s\u00fcdafrikanischen Biologie- und Chemiewaffenprogrammes in irgendeiner Weise beteiligt gewesen w\u00e4ren. In ihrem Bericht formulierte die Delegation mehrere Empfehlungen, in denen sie den Bundesrat und das VBS aufforderte, die politische F\u00fchrung im Nachrichtendienst zu verbessern.</p>\n<p>Etwas problematisch war, dass die Untersuchung der Delegation parallel zu einer vom Vorsteher des VBS angeordneten Administrativuntersuchung und einem von der Bundesanwaltschaft gef\u00fchrten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren durchgef\u00fchrt wurde. Dabei zeigte es sich, dass die Parallelit\u00e4t der Untersuchungen der Delegation und des VBS zu zahlreichen Verz\u00f6gerungen und Doppelspurigkeiten f\u00fchrte und hinsichtlich der Abgrenzung der Verfahren heikle Probleme aufwarf. Deshalb beantragt die Delegation, eine Regelung ins Parlamentsgesetz aufzunehmen - analog zu einer PUK -, um Administrativuntersuchungen zu verhindern oder unterbrechen, falls ein Zusammenhang zwischen diesen Untersuchungen und den Abkl\u00e4rungen der Delegation besteht. Der St\u00e4nderat wird dieses Gesch\u00e4ft in der Sommersession 2004 beraten.</p>\n<p>Der zweite Schwerpunkt betrifft das Satellitenaufkl\u00e4rungssystem des VBS, das Projekt Onyx. Ziel dieses Projektes ist es, ein System f\u00fcr den Empfang internationaler ziviler und milit\u00e4rischer Kommunikation, die \u00fcber Satelliten abgewickelt wird, zu erm\u00f6glichen. Auch hier\u00fcber hat die Delegation einen Bericht verfasst, der ver\u00f6ffentlicht worden ist und worin die verschiedenen Funktionen und M\u00f6glichkeiten von Onyx bei der Beschaffung von Informationen beschrieben sind. Das System Onyx darf nur im nachrichtendienstlichen Bereich verwendet werden, und die ausserhalb der Landesgrenzen beschafften Informationen k\u00f6nnen nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren benutzt werden. Die Abh\u00f6rung von Kommunikation in der Schweiz ist streng verboten. Onyx st\u00fctzt sich ausschliesslich auf Infrastrukturen, die sich auf schweizerischem Territorium befinden. Es gibt keine Schnittstelle mit ausl\u00e4ndischen Systemen, und es gibt auch keinen Hinweis auf eine m\u00f6gliche Integration von Onyx in irgendein internationales Abh\u00f6rnetz.</p>\n<p>Auch hier richtet die Delegation verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat. Angesichts der erheblichen Investitionen wird der Bundesrat aufgefordert, eine Analyse der die Realisierung des Projektes Onyx betreffenden technologischen und finanziellen Risiken durchzuf\u00fchren. Denn es ist heute so, dass sich die Projektkosten gegen\u00fcber den urspr\u00fcnglichen Prognosen verdreifacht haben. Onyx ist nicht das einzige System zur Beschaffung von sicherheitspolitisch relevanten Informationen. Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, f\u00fcr die Nachrichtendienste eine Strategie auszuarbeiten, welche die vom Bund im Bereich Informationsbeschaffung geplanten Massnahmen und Ressourcen in materieller und personeller Hinsicht aufzeigt.</p>\n<p>Ferner haben wir uns mit folgenden Themen befasst: Zum einen mit den verschiedenen politischen und verwaltungsrechtlichen Massnahmen, die es dem Bund erlauben, den Aufenthalt von Personen und Organisationen, welche die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden k\u00f6nnten, einzuschr\u00e4nken oder zu verhindern. Wir untersuchten auch die Rechtsgrundlagen und Verfahren, nach denen Nachrichtenbeschaffern des Nachrichtendienstes eine Legende zur Wahrung ihrer Identit\u00e4t verliehen werden kann; dies als Schutzmassnahme f\u00fcr die Betroffenen und deren Angeh\u00f6rige.</p>\n<p>Wie jedes Jahr pr\u00fcften die Delegationen den Jahresbericht innere Sicherheit des Bundesamtes f\u00fcr Polizei und f\u00fchrten mit der Spitze des EJPD wie auch mit dem Bundesanwalt und dem Chef der Bundeskriminalpolizei verschiedene Gespr\u00e4che \u00fcber laufende Operationen und Verfahren sowie \u00fcber anstehende Probleme. Insbesondere kamen dabei der Menschenhandel, die Eskalation der Jugendgewalt, der Kampf gegen Gewaltpropaganda sowie die Risiken bestimmter ausl\u00e4ndischer politischer Organisationen in der Schweiz zur Sprache. Im Bereich der \u00e4usseren Sicherheit ging es insbesondere um die Organisation des G8-Gipfels in Evian sowie um die Lage im Balkan, im Nahen und Mittleren Osten, um die Massnahmen des Bundes vor der amerikanischen Milit\u00e4rintervention im Irak und um die Probleme mit der Nachrichtenkoordination, die weitgehend zuf\u00e4llig bleibt und dann vorwiegend auf informeller Stufe zwischen den verschiedenen Mitarbeitern und Diensten erfolgt. Neben diesen Aktivit\u00e4ten hat die Delegation eine \u00dcberpr\u00fcfung der zivilen F\u00fchrungsinfrastrukturen des Bundesrates vorgenommen, einschliesslich eines Besuches im Bunker des Bundesrates.</p>\n<p>Im Namen der GPK und der Delegation bitte ich Sie, von den Aktivit\u00e4ten der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation Kenntnis zu nehmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040309","MeetingVerbalixOid":1168,"IdSession":"4702","SpeakerFirstName":"Helen","SpeakerLastName":"Leumann-W\u00fcrsch","SpeakerFullName":"Leumann-W\u00fcrsch Helen","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1078830824327)\/","End":"\/Date(1078831325960)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849501303)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1078830824327+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1078831325960+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42245L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42245L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42245L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42245L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42245L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"42245","Language":"DE","IdSubject":"7177","VoteId":null,"PersonNumber":379,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die parlamentarische Oberaufsicht, welche durch die GPK wahrgenommen wird, beschr\u00e4nkt sich nicht auf die T\u00e4tigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung. Artikel 169 BV sieht auch die parlamentarische Oberaufsicht \u00fcber die eidgen\u00f6ssischen Gerichte vor. Es ist erst etwas mehr als ein Jahr her, als wir hier in diesem Rat entschieden haben, dass diese Oberaufsicht \u00fcber die Gerichte wie bis anhin durch die GPK und nicht durch eine neu geschaffene Gerichtskommission wahrgenommen werden soll. Kurze Zeit darauf wurde die parlamentarische Oberaufsicht der GPK \u00fcber das Bundesgericht unerwartet auf die Probe gestellt. Da es sich in diesem Fall wohl um einen Sonderfall handelt, dieser Fall aber viele grundlegende staatsrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme aufgeworfen hat, rechtfertigt es sich, im Rahmen der GPK-Berichterstattung darauf einzugehen.</p>\n<p>Es war am 11. Februar 2003: Am Bundesgericht in Lausanne ereignete sich der so genannte Spuckvorfall, der in den folgenden Tagen grosses Aufsehen in der \u00d6ffentlichkeit erregte. Gem\u00e4ss Darstellung in den Medien hatte Bundesrichter Martin Schubarth in der Eingangshalle des Gerichtsgeb\u00e4udes in Richtung eines Journalisten gespuckt und dabei einen Gerichtsschreiber getroffen.</p>\n<p>In den Tagen nach diesem Ereignis wurden Anschuldigungen laut, wonach es am Kassationshof in Strafsachen, einer Abteilung des Bundesgerichtes, unter dem Pr\u00e4sidium von Herrn Schubarth Unregelm\u00e4ssigkeiten im Verfahren gegeben habe. Am 19. Februar 2003 best\u00e4tigte das Bundesgericht in einer Medienmitteilung den von Bundesrichter Schubarth verursachten Spuckvorfall und missbilligte diesen in aller Form. Das Bundesgericht beschloss zudem mit sofortiger Wirkung, Bundesrichter Martin Schubarth in der Rechtsprechung nicht mehr einzusetzen, und forderte ihn zum R\u00fccktritt auf. Dieser trat auf die Aufforderung jedoch nicht ein. Er machte geltend, das Ereignis sei mit seiner damaligen Krankheit, aber auch mit einer gegen ihn gef\u00fchrten Intrige vor seiner Wiederwahl im Dezember 2002 in Zusammenhang gestanden.</p>\n<p>Der Spuckvorfall wurde zu einem Medienereignis, und das oberste Gericht sah sich w\u00e4hrend Tagen der L\u00e4cherlichkeit preisgegeben. Das Gericht bekam zu sp\u00fcren, dass das Vertrauen vieler Rechtsuchender und anderer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in das oberste Gericht ersch\u00fcttert war. Zus\u00e4tzlich unterminierten die Ger\u00fcchte um angebliche Unregelm\u00e4ssigkeiten am Kassationshof das Vertrauen in das Bundesgericht. </p>\n<p>Gleichzeitig erhob Bundesrichter Schubarth seinerseits in der \u00d6ffentlichkeit schwere Vorw\u00fcrfe gegen\u00fcber dem Bundesgericht. Hinsichtlich der Person von Bundesrichter Schubarth war eine Art Pattsituation entstanden: Als Magistratsperson konnte er weder vom Bundesgericht noch von der Bundesversammlung disziplinarisch belangt oder seines Amtes enthoben werden. </p>\n<p>In dieser rechtsstaatlich und staatspolitisch sehr heiklen Situation beschlossen die beiden Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen, umgehend eine Inspektion am Bundesgericht einzuleiten und dabei den Spuckvorfall, die behaupteten Unregelm\u00e4ssigkeiten am Kassationshof und auch das Arbeitsklima abzukl\u00e4ren. Sie setzten f\u00fcr die Untersuchung eine Arbeitsgruppe ein, bestehend aus Mitgliedern der st\u00e4nder\u00e4tlichen und der nationalr\u00e4tlichen Subkommission Gerichte. Diese Arbeitsgruppe h\u00f6rte zu diesem Zweck zahlreiche Mitglieder und Mitarbeiter des Bundesgerichtes sowie aussen stehende Personen an und nahm Einsicht in die verschiedenen Dossiers von abgeschlossenen Prozessen des Bundesgerichtes. Die Arbeitsgruppe konnte sich auf die aktive Mitarbeit des Bundesgerichtes selbst st\u00fctzen.</p>\n<p>Aufgrund der Untersuchungen gelangten die GPK in ihrem Bericht vom 6. Oktober 2003 zu folgenden Feststellungen und Schlussfolgerungen: Die Untersuchung dieses [PAGE 79] Spuckvorfalles ergab, dass Bundesrichter Schubarth am Morgen des 11. Februar 2003 in der Eingangshalle des Bundesgerichtes die Beherrschung verlor, auf einen ihm verhassten Journalisten spuckte, dabei versehentlich einen Gerichtsschreiber traf und sich anschliessend wortlos entfernte. Die GPK kamen zum Schluss, dass sich Bundesrichter Schubarth mit dem Spuckvorfall eine grobe Anstandsverletzung zuschulden kommen liess, die sich mit der Stellung eines Bundesrichters nicht vertr\u00e4gt. Das Vertrauen der Rechtsuchenden in ihn war damit nachhaltig gest\u00f6rt. Das musste selbst dann gelten, wenn man bez\u00fcglich der pers\u00f6nlichen Krisensituation, in der Bundesrichter Schubarth gestanden haben mag, ein gewisses Verst\u00e4ndnis aufbrachte. Eine R\u00fcckkehr Schubarths in das Gericht h\u00e4tte zu einer schweren Belastung der Akzeptanz des obersten Gerichtes gef\u00fchrt, was dem Rechtsfrieden im Lande abtr\u00e4glich gewesen w\u00e4re. Nach Ansicht der GPK h\u00e4tte ein solches Risiko aus rechtsstaatlicher Sicht nicht eingegangen werden k\u00f6nnen. Die GPK waren deshalb der Meinung, dass es keine Alternative zu einem R\u00fccktritt von Bundesrichter Schubarth gab.</p>\n<p>Bei der Untersuchung der behaupteten Unregelm\u00e4ssigkeiten am Kassationshof stellten die GPK fest, dass Bundesrichter Schubarth als Pr\u00e4sident dieses Kassationshofes in einem Fall die Meinung eines Richterkollegen klar \u00fcbergangen und in Verletzung der Bestimmungen \u00fcber das Zirkulationsverfahren und die \u00f6ffentliche Beratung das Urteil auf dem Zirkulationsbogen als einstimmig gef\u00e4llt deklariert hatte, obwohl nur ein Mehrheitsentscheid, aber keine Einstimmigkeit vorlag. Nach Auffassung der GPK hat Bundesrichter Schubarth damit eine Amtspflicht verletzt. Hinsichtlich mehrerer Beispiele haben die GPK festgestellt, dass er als Abteilungspr\u00e4sident eigenm\u00e4chtig und unkollegial vorgegangen ist. Er hat seine pr\u00e4sidialen Kompetenzen sehr weit gehend ausgesch\u00f6pft und zuweilen die Grenzen des korrekten Vorgehens \u00fcberschritten. Aber die GPK haben in keinem Fall eine Urteilsmanipulation in dem Sinne festgestellt, dass ein Entscheid den Parteien anders er\u00f6ffnet worden w\u00e4re, als ihn das Richterkollegium beschlossen hat.</p>\n<p>Ein wichtiges Ergebnis der Inspektion ist - und das m\u00f6chte ich hier besonders hervorheben -, dass die GPK insgesamt zum Schluss kamen, dass kein Anlass besteht, an der hohen Qualit\u00e4t der Rechtsprechung und an der Zuverl\u00e4ssigkeit und Richtigkeit der Urteile des Kassationshofes w\u00e4hrend des Pr\u00e4sidiums von Bundesrichter Schubarth zu zweifeln. </p>\n<p>Die Untersuchung des Arbeitsklimas am Kassationshof unter dem Pr\u00e4sidium von Bundesrichter Schubarth hat gezeigt, dass dieses einerseits durch die eigenm\u00e4chtige Abteilungsf\u00fchrung belastet wurde und andererseits stark von seiner Pers\u00f6nlichkeit gepr\u00e4gt war. Das Klima am Kassationshof verschlechterte sich insbesondere auch durch ein Zerw\u00fcrfnis zwischen Herrn Schubarth und einem Richterkollegen. Die Bew\u00e4ltigung der Konflikte am Kassationshof hat sich als problematisch erwiesen. Die institutionelle Struktur des Bundesgerichtes, das aus 30 grunds\u00e4tzlich gleichgestellten Bundesrichtern besteht, kann zur Entstehung von pers\u00f6nlichen Konflikten unter den Richtern beitragen. Die GPK empfahlen daher dem Bundesgericht, zu pr\u00fcfen, ob die F\u00fchrungsstrukturen gerichtsintern verst\u00e4rkt und gewisse Aufsichtsmechanismen sowie interne M\u00f6glichkeiten zur Konfliktbew\u00e4ltigung geschaffen werden k\u00f6nnten. </p>\n<p>Im Weiteren haben die GPK im Rahmen ihrer Abkl\u00e4rungen Feststellungen gemacht in Bezug auf gerichtsinterne Verfahren wie das Zirkulationsverfahren, die Praxis bei m\u00fcndlichen Beratungen sowie die Zuteilung der Referenten und die Bildung der Spruchk\u00f6rper. Dies gab Anlass, hinsichtlich des Verfahrens konkrete Empfehlungen an das Bundesgericht zu richten.</p>\n<p>In Kenntnis des Berichtentwurfes dieser Arbeitsgruppe und zwei Tage vor dessen Verabschiedung durch die beiden GPK reichte dann Herr Bundesrichter Schubarth seinen R\u00fccktritt ein. Nach der Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes der beiden GPK und nach Gespr\u00e4chen mit dem Pr\u00e4sidenten der Gerichtskommission der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te erkl\u00e4rte sich Herr Schubarth schliesslich bereit, im Interesse der Justiz seine Demission nicht erst auf den 30. Juni, sondern bereits auf sp\u00e4testens Ende Januar 2004 einzureichen.</p>\n<p>Zum Schluss m\u00f6chte ich noch auf einige Besonderheiten der Inspektion beim Bundesgericht aufmerksam machen: Die GPK f\u00fchrten zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine Inspektion beim Bundesgericht durch. Mangels klarer und detaillierter Gesetzesgrundlagen im damals noch geltenden Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetz musste die Arbeitsgruppe im Rahmen eines Briefwechsels mit dem Bundesgericht zuerst zahlreiche Verfahrensfragen kl\u00e4ren. Die GPK konnten sich dabei auf ihre Erfahrungen aufgrund von Inspektionen im Bereich des Bundesrates abst\u00fctzen.</p>\n<p>Gleichzeitig massen sie dem Gebot der Gewaltenteilung und der Wahrung der richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit von Beginn weg grosses Gewicht zu. Im vorliegenden Fall zeigte es sich, dass es m\u00f6glich war, die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Gerichtes und die internen Verfahrensabl\u00e4ufe zu \u00fcberpr\u00fcfen, ohne sich in die Beurteilung von Rechtsfragen im Rahmen der richterlichen T\u00e4tigkeit einzumischen. Insofern erwiesen sich anf\u00e4ngliche Bef\u00fcrchtungen des Bundesgerichtes, wonach durch eine solche Inspektion die richterliche Unabh\u00e4ngigkeit tangiert werden k\u00f6nnte, als unbegr\u00fcndet.</p>\n<p>Bei der Durchf\u00fchrung der Inspektion bew\u00e4hrten sich die Inspektionserfahrungen der GPK und ihres Sekretariates. Die flexiblen Strukturen der GPK erlaubten es, rasch ein geeignetes Untersuchungsgremium einzusetzen, das in beiden R\u00e4ten verankert war, was der Bedeutung des vorliegenden Falls angemessen erschien. Allerdings verlangte die Inspektion von den Kommissionsmitgliedern und dem Sekretariat ein Mass an Engagement und Verf\u00fcgbarkeit, das bisweilen nur schwer mit dem Milizcharakter des Parlamentes vereinbar war.</p>\n<p>Positiv zu werten ist schliesslich die im vorliegenden Fall gegl\u00fcckte Arbeitsteilung zwischen der GPK und der neuen Gerichtskommission. Nicht zuletzt dank dem Umstand, dass die Gerichtskommission diese Inspektion nicht selbst durchf\u00fchren musste, konnte sie am Schluss zu einer g\u00fctlichen L\u00f6sung in der R\u00fccktrittsfrage beitragen. Das Bundesgericht selbst nahm zu den Empfehlungen der GPK am 5. Januar dieses Jahres formell Stellung. Dabei gab es seinem Willen Ausdruck, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Konkrete Massnahmen betreffen unter anderem die Wiedereinf\u00fchrung eines formalisierten Beschlussprotokolls bei \u00f6ffentlichen, partei\u00f6ffentlichen und nicht\u00f6ffentlichen Sitzungen, im Sinne von Artikel 17 OG. Ferner erkl\u00e4rte sich das Bundesgericht bereit, Strategien f\u00fcr Konfliktl\u00f6sungen zu erarbeiten.</p>\n<p>Die GPK, vertreten durch ihre Subkommission Gerichte, werden mit dem Bundesgericht betreffend die Umsetzung ihrer Empfehlungen in Kontakt bleiben. Sicher werden die offenen Fragen auch in der kommenden Aussprache mit dem Bundesgericht, die im April stattfindet, ein Thema sein.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040309","MeetingVerbalixOid":1168,"IdSession":"4702","SpeakerFirstName":"Franz","SpeakerLastName":"Wicki","SpeakerFullName":"Wicki Franz","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":3,"CantonName":"Luzern","CantonAbbreviation":"LU","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1078830110163)\/","End":"\/Date(1078830824327)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849501287)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1078830110163+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1078830824327+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42246L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42246L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42246L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42246L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42246L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"42246","Language":"DE","IdSubject":"7177","VoteId":null,"PersonNumber":531,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Im Bereich der Luftfahrt wird viel mit dem \"Zweih\u00e4nder\" geschlagen, deshalb m\u00f6chte ich Sie durch verschiedene Luftl\u00f6cher lotsen; sagen wir einmal: \"Fasten your seat belt!\"</p>\n<p>Man wird sehr bald wieder hier in diesem Rat konkrete Antr\u00e4ge zur Luftfahrt zu diskutieren haben, erlauben Sie mir deshalb eine etwas eingehendere Auslegeordnung: Die Flugzeugungl\u00fccke von Bassersdorf, Nassenwil, \u00dcberlingen und das Grounding der Swissair haben unser Selbstverst\u00e4ndnis in Bezug auf Schweizer Qualit\u00e4t in der Luftfahrt tief ersch\u00fcttert. Der St\u00e4nderat hat im Zusammenhang mit unserer Untersuchung zur Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung bei der Swissair-Krise ein ganzes B\u00fcndel von Vorst\u00f6ssen verabschiedet.</p>\n<p>Anfang Juli 2003 wurden auch die Ergebnisse der Untersuchung der niederl\u00e4ndischen Experten zur Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt bekannt; der Expertenbericht enth\u00e4lt wieder ein ganzes Paket von Empfehlungen. Vom UVEK wurde unter dem Stichwort \"Safir\" ein Aktionsplan zur Umsetzung dieser Empfehlungen in Auftrag gegeben. Unsere Subkommission hat beschlossen, die Umsetzung unserer Vorst\u00f6sse und der Expertenempfehlungen eng zu begleiten. Mit einem Statusbericht legt nun das Departement gegen\u00fcber unserer Kommission regelm\u00e4ssig Rechenschaft \u00fcber den Stand der Umsetzung der eingeleiteten Massnahmen ab.</p>\n<p>Der Bericht der niederl\u00e4ndischen Experten vom Juli 2003 kommt u. a. zu folgendem klaren Ergebnis, was uns auch aufr\u00fctteln muss: Die staatlichen Strukturen in der Schweiz haben mit der rasanten Entwicklung des Luftverkehrs seit 1990 nicht mehr Schritt gehalten; Stichworte sind die \u00d6ffnung des Marktes, das starke Verkehrswachstum, verst\u00e4rkter Wettbewerb und Preisdruck. Der Sicherheit des Luftverkehrs m\u00fcsse eine h\u00f6here Priorit\u00e4t einger\u00e4umt werden, war eine weitere Folgerung. Die Sicherheitsaufsicht beim Bazl m\u00fcsse von den \u00fcbrigen Aufgaben, im Speziellen von der Luftfahrtspolitik, klar getrennt werden; das UVEK verf\u00fcge nicht \u00fcber gen\u00fcgende Ressourcen f\u00fcr eine ad\u00e4quate Aufsicht \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Bazl, und die Aufsicht des Bazl \u00fcber Skyguide m\u00fcsse rasch verst\u00e4rkt werden. Zu den Flugh\u00e4fen wurde festgehalten, dass weder Unique noch der Flughafen Genf \u00fcber eine formalisierte Sicherheitsorganisation verf\u00fcgen w\u00fcrden.</p>\n<p>Dies ist ungeschminkt die Ausgangslage, die auch das Parlament zur Kenntnis nehmen muss. Mit der Ver\u00f6ffentlichung des Expertenberichtes hat das Departement einen Delegierten f\u00fcr die Sicherheit der Zivilluftfahrt ernannt und ihn mit der Umsetzung des Aktionsplanes beauftragt. Wo stehen wir nun heute?</p>\n<p>Wir anerkennen das rasche Handeln des Departements nach dem Vorliegen des Expertenberichtes. Schnell wurde der Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen erlassen. Skyguide hat bereits im vergangenen Herbst die detaillierten Auftr\u00e4ge aus dem Aktionsplan in Angriff genommen. Ein Problem sind jedoch die ungen\u00fcgenden Kapazit\u00e4ten bei Skyguide. Angelaufen ist auch die komplexe Umorganisation des Bazl; hier l\u00e4uft das Projekt Topas. Auch wurde die Aufsichtst\u00e4tigkeit des Bazl verst\u00e4rkt. Die Swiss hat die Aspekte der Sicherheit im Sinne der Zielsetzungen des Aktionsplanes erweitert und verdeutlicht. Wir begr\u00fcssen auch besonders die neu geschaffene Stelle des Beauftragten f\u00fcr die Sicherheit der Zivilluftfahrt. Sie verschafft dem Departement nun endlich die M\u00f6glichkeit, diese Aufsicht gegen\u00fcber dem Bazl fachkompetent wahrzunehmen.</p>\n<p>Verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit wurden somit eingeleitet, aber diese formalen und projektorganisatorischen Punkte bringen noch nicht automatisch mehr Sicherheit im Feld bzw. in der Luft. Der ganze Bereich der Luftverkehrssicherheit gleicht heute einer Grossbaustelle, und das Management des Sicherheitssystems der schweizerischen Luftfahrt muss nach wie vor als nichtstabil betrachtet werden. Es braucht auch den Aufbau einer eigentlichen Sicherheitskultur; enorme Anstrengungen aller Akteure sind notwendig, damit die im Aktionsplan gesteckten Ziele erreicht werden k\u00f6nnen.</p>\n<p>Dazu braucht es auch Ressourcen beim Bazl. Der Bundesrat hat inzwischen einen entsprechenden Nachtragskredit verabschiedet. Als N\u00e4chstes ist die Finanzkommission an der Reihe. Die Finanzdelegation wird in dieser Woche noch zu einem Vorschuss f\u00fcr einen Teilbereich Stellung nehmen m\u00fcssen. Der Handlungsbedarf ist nach Ansicht unserer Subkommission gegeben. Das Bazl ist mit den heute verf\u00fcgbaren Ressourcen zwar \"mit H\u00e4ngen und W\u00fcrgen\" - so steht es in einem Bericht - in der Lage, die zur Umsetzung der Empfehlungen n\u00f6tigen Schritte zu definieren, aber es kann diese Schritte nicht umsetzen.</p>\n<p>Im Rahmen unserer Begleitung befassen wir uns nat\u00fcrlich auch mit den Untersuchungsberichten im Zusammenhang mit den verschiedenen Flugzeugungl\u00fccken oder auch gef\u00e4hrlichen Ann\u00e4herungen von Flugzeugen. So waren der Bericht zum Flugzeugungl\u00fcck bei Bassersdorf und die gef\u00e4hrliche Ann\u00e4herung von zwei Flugzeugen bei den Pisten 16 und 14 ein Thema. Beim Flugzeugabsturz bei Bassersdorf stellten sich eine Vielzahl von Fragen, davon m\u00f6chte ich nur drei beispielhaft aufgreifen:</p>\n<p>1. Warum war das H\u00f6henwarnsystem f\u00fcr den Lotsen bei der Piste 28 noch nicht installiert, obwohl im Zusammenhang mit dem fr\u00fcheren Ungl\u00fcck der Alitalia-Maschine dieses System f\u00fcr Z\u00fcrich generell empfohlen worden war?</p>\n<p>2. Da vorab fliegerische Defizite des Piloten unfallurs\u00e4chlich waren - er hat unter anderem vier Warnungen missachtet -, stellt sich die Frage der Aufsicht des Bazl \u00fcber die Pilotenausbildung.</p>\n<p>3. Auch bei Skyguide war die personelle Besetzung zum Unfallzeitpunkt nicht vorschriftsgem\u00e4ss. Dieser Umstand war zwar nicht kausal f\u00fcr den Unfall, aber auch hier hat sich die Frage der Aufsicht \u00fcber Skyguide gestellt.</p>\n<p>Heute befasst sich ein Teilprojekt mit der Neuorganisation der Unfalluntersuchungen. Es geht dabei unter anderem um Kompetenz- und auch Verfahrens\u00e4nderungen. Wir haben es sehr begr\u00fcsst, dass das BFU k\u00fcnftig auch jene [PAGE 78] Untersuchungsberichte publizieren darf, die angefochten werden. Denn es geht nicht an, dass Untersuchungsberichte wegen Einsprachen von beteiligten Personen \u00fcber Jahre verz\u00f6gert werden. Die entsprechende Revision der Verordnung \u00fcber die Flugunfalluntersuchungen ist am 1. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten.</p>\n<p>Eine kurze Klammerbemerkung zum Staatsvertrag: Das ganze Thema Staatsvertrag ist Ihnen bestens bekannt; dabei bildet die einseitige Verordnung von Deutschland eine besondere Knacknuss. Auch werden wir in unserer Subkommission immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob es zutreffe, dass Deutschland diese Verordnung versch\u00e4rfen wolle. Es ist nicht klug, laut irgendwelche Hasen aufzuscheuchen. Jedoch d\u00fcrfen wir bei dieser Frage den Kopf nicht in den Sand stecken. Diese Geschichte d\u00fcrfte n\u00e4mlich noch nicht ausgestanden sein.</p>\n<p>Wir als St\u00e4nderat haben in einem Vorstoss eine Neuformulierung der Luftverkehrspolitik der Schweiz gefordert, die den internationalen Entwicklungen Rechnung tr\u00e4gt und die Rolle des Staates bei der Aufrechterhaltung der Luftverkehrsinfrastrukturen definiert. Der letzte Bericht des Bundesrates zur Luftfahrt der Schweiz datiert sage und schreibe aus dem Jahre 1953.</p>\n<p>Dringend ist eine Gesamtsicht der schweizerischen Luftfahrt. Erst wenn einmal klar definiert ist, welche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung wir der Luftfahrt in der Schweiz beimessen, k\u00f6nnen wir eigentlich Fragen beantworten wie: Welchen Flughafen brauchen wir? Oder: Wie halten wir es mit einer nationalen Airline? Das Parlament hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Luftfahrt befasst, aber wir haben immer nur Teilbereiche diskutiert. Im Zusammenhang mit dem Milliardenkredit f\u00fcr die Swiss haben wir mit dem Bekenntnis zu einer Langstreckenflotte indirekt auch eine Aussage zu einem Hub Z\u00fcrich gemacht. Auch im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag haben wir uns \u00fcber die Luftfahrt unterhalten. Aber wir haben uns hier in diesem Parlament nie mit einer Gesamtsicht auseinander gesetzt.</p>\n<p>Wo steckt nun dieses Gesch\u00e4ft einer schweizerischen Luftfahrtpolitik? Verwaltungsintern laufen jetzt die Arbeiten. Ein Bericht ist in Vorbereitung. Dieser Bericht soll unter anderem den Handlungsspielraum des Staates aufzeigen, und er soll auch Optionen aufzeigen, wie dieser Handlungsspielraum genutzt werden kann. Gest\u00fctzt darauf k\u00f6nnen wir dann auch die Eckwerte f\u00fcr den Flughafen, f\u00fcr die Fluggesellschaft Swiss oder auch f\u00fcr unseren Standpunkt im internationalen Umfeld definieren. Der Bericht soll bis Ende 2004 erscheinen. Dann kann auch einmal eine Grundsatzdiskussion \u00fcber die Ausrichtung der Luftfahrtpolitik in der Schweiz gef\u00fchrt werden.</p>\n<p>Noch eine letzte Bemerkung: Ein Process-Providing Team ist vom UVEK, dem Kanton Z\u00fcrich und dem Flughafen Z\u00fcrich mit der Vorbereitung eines Mediationsverfahrens betraut worden. Im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit unserer Subkommission werden wir zum Teil von allen Seiten, von Piloten und der Bev\u00f6lkerung usw., mit Anliegen best\u00fcrmt. Dabei k\u00f6nnen wir vorab Folgendes feststellen: Es gibt eine enorme Vielzahl von Akteuren mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen. Die ganze Situation ist total verfahren. Viel Vertrauen wurde zerst\u00f6rt, zum Teil besteht \u00fcberhaupt kein Vertrauen mehr. Es besteht in breiten Kreisen eine grosse Frustration. Alle f\u00fchlen sich als Opfer dieser Situation. Die ganze Situation ist dar\u00fcber hinaus \u00e4usserst komplex. Viele sehr unterschiedliche Themen, von der Raumplanung bis zur L\u00e4rmbelastung, \u00fcberlagern sich.</p>\n<p>Es braucht einen Ausweg aus dieser verfahrenen Situation. Ein solcher Ausweg kann allenfalls ein Mediationsverfahren sein. Aber auch die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens m\u00fcssen dann auf dem politischen Weg, z. B. auch in diesem Parlament, umgesetzt werden. Die Arbeiten, die jetzt in diesem Process-Providing Team laufen, erachten wir als wichtig. Es ist gut, wenn einmal von einer externen Stelle eine Auslegeordnung \u00fcber die Vielschichtigkeit des ganzen Problembereiches erstellt wird. Daraus ergibt sich dann der Handlungsbedarf in den verschiedenen Bereichen und auf den verschiedenen Ebenen, sodass schlussendlich ein L\u00f6sungsansatz als Ausweg aus dieser verfahrenen Situation skizziert werden kann. Bei diesem komplexen Prozess sind alle gefordert, vielleicht nicht zuletzt auch wir als Parlament.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040309","MeetingVerbalixOid":1168,"IdSession":"4702","SpeakerFirstName":"Hansruedi","SpeakerLastName":"Stadler","SpeakerFullName":"Stadler Hansruedi","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1078829329877)\/","End":"\/Date(1078830110163)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849501287)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1078829329877+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1078830110163+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42247L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42247L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42247L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42247L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42247L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"42247","Language":"DE","IdSubject":"7177","VoteId":null,"PersonNumber":403,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Zum ersten Mal orientiert die GPK \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit und \u00fcber die Ergebnisse ihrer parlamentarischen Oberaufsicht bereits in der [PAGE 76] Fr\u00fchjahrssession. Im Einklang mit Artikel 55 des neuen Parlamentsgesetzes will die GPK im Anschluss an das abgelaufene Jahr das Parlament und die \u00d6ffentlichkeit aktueller und rascher informieren und damit auch den Untersuchungsresultaten eine gr\u00f6ssere Wirkung verleihen. Das Parlament soll so die M\u00f6glichkeit erhalten, sich in einem aktuellen Kontext mit der Kontrolle zu befassen. Diese Kontrollfunktion ist ja neben der Gesetzgebungst\u00e4tigkeit eine ebenso bedeutsame und gleichwertige parlamentarische Aufgabe. Wichtige Untersuchungsberichte von \u00f6ffentlichem Interesse wie beispielsweise der Swissair-Bericht werden ja jeweils schon w\u00e4hrend des laufenden Jahres direkt im Anschluss an die Untersuchung den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vorgestellt.</p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der GPK zeichnet sich durch eine F\u00fclle nicht nur von Themen, sondern auch von Sitzungen aus. Wenn Sie beim Studium unseres Jahresberichtes die sehr hohe Zahl von insgesamt 170 Sitzungen etwas stutzig gemacht hat, so m\u00f6chte ich darauf hinweisen, dass unser Jahresbericht durch die Umstellung auf das Kalenderjahr den Zeitraum von Mai 2002 bis Dezember 2003, also zwanzig Monate, abdeckt. Infolge des verl\u00e4ngerten Zeitraums wird nat\u00fcrlich auch die Vielfalt der Themen augenf\u00e4lliger.</p>\n<p>Langfristig streben beide GPK eine \u00fcber alle Gebiete ausgewogene Verteilung ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit an, welche sie sowohl untereinander als auch mit den anderen Aufsichtskommissionen koordinieren. Daneben h\u00e4ngen die von der Oberaufsicht betroffenen Themen und Politikbereiche aber auch von den in der Verwaltung existierenden Problemen, von deren Risikograd, von der politischen Aktualit\u00e4t und oft auch von unvorhergesehenen Ereignissen ab, welche die GPK dann zu sofortigem Handeln zwingen.</p>\n<p>Die GPK \u00fcben stellvertretend oder treuh\u00e4nderisch f\u00fcr das Parlament die Oberaufsicht \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgen\u00f6ssischen Gerichte aus. Wenn nicht gerade Ereignisse wie das Swissair-Grounding, die Bellasi-Aff\u00e4re, ein spuckender Bundesrichter oder irgendein anderer brisanter Fall untersucht werden, h\u00e4lt sich das Interesse der Medien und der \u00d6ffentlichkeit an unserer Aufsichtst\u00e4tigkeit in Grenzen.</p>\n<p>Die GPK haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, ihre T\u00e4tigkeit in Zukunft transparenter zu machen und - soweit es die Vertraulichkeit erlaubt - Medien und \u00d6ffentlichkeit h\u00e4ufiger und umfassender \u00fcber ihre Aufsichtsfunktion und deren Resultate zu orientieren. Ein Mittel dazu ist der nun vorliegende Jahresbericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen, welcher letzte Woche im Nationalrat behandelt wurde und heute hier bei uns behandelt wird. Die GPK w\u00e4ren eigentlich auf eine Diskussion hier angewiesen, ein Feedback aus dem Rate w\u00e4re f\u00fcr sie n\u00fctzlich. Bemerkungen und Anregungen, aber auch Kritik Ihrerseits sind dabei nicht nur erlaubt, sondern seitens der GPK auch ausdr\u00fccklich erw\u00fcnscht.</p>\n<p>Ein R\u00fcckblick auf die vergangene Legislatur zeigt, dass das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement am meisten von der Aufsichtst\u00e4tigkeit der GPK betroffen war, gefolgt von VBS, UVEK und EDI. Dann folgen die weiteren Departemente, die Gerichte und die Bundeskanzlei. Es ist nicht ausserordentlich, dass Themen im institutionellen Umfeld von Staat und Verwaltung h\u00e4ufiger anzutreffen sind, denn die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Bundesorgane bildet ja den unmittelbaren Gegenstand der Aufsicht durch die GPK. Aber auch weitere Politikbereiche spielten in der vergangenen Legislatur eine wichtige Rolle: Fragen der Sicherheitspolitik und des Staatsschutzes, des Luftverkehrs und der Luftfahrtsicherheit, der sozialen Sicherheit und Gesundheit sowie der Justiz und der Wirtschaftspolitik. </p>\n<p>Nun zu den Schwerpunkten unserer Kontrollt\u00e4tigkeit im Berichtszeitraum: Aus der Vielfalt der verschiedenen Inspektionen m\u00f6chten wir Ihnen heute vier Untersuchungen speziell vorstellen und Ihnen anhand dieser Beispiele auch die Arbeitsweise der GPK und deren Subkommissionen etwas n\u00e4her bringen.</p>\n<p>1. Ein Thema, das uns intensiv besch\u00e4ftigt hat und auch noch weiter besch\u00e4ftigen wird, ist die Luftfahrtsicherheit. Dazu wird sich Kollege Hansruedi Stadler, Pr\u00e4sident der Subkommission EDI/UVEK, \u00e4ussern. </p>\n<p>2. Die Vorf\u00e4lle am Kassationshof des Bundesgerichtes: Diese Inspektion wird Ihnen Kollege Franz Wicki, Pr\u00e4sident der Subkommission Gerichte, n\u00e4her erl\u00e4utern. </p>\n<p>3. \u00dcber die T\u00e4tigkeit der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation, im Besonderen auch \u00fcber die Untersuchungen zu den Kontakten mit S\u00fcdafrika wird uns die Pr\u00e4sidentin der Delegation, Kollegin Helen Leumann, orientieren.</p>\n<p>4. Zur Rolle der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen wird der Pr\u00e4sident der Subkommission EFD/EVD, Kollege Peter Briner, referieren. </p>\n<p>Daneben f\u00fchrten die GPK beider R\u00e4te weitere vertiefte Untersuchungen durch, die in ausf\u00fchrlichen Berichten dokumentiert wurden. Es sind dies Untersuchungen zur Rolle des Bundes in der Swissair-Krise - diesen Bericht haben wir hier ja bereits besprochen -, zur Nahrungsmittelsicherheit, zur Organisation des Datenschutzes in der Bundesverwaltung, zum Schweizerischen Landesmuseum, zu den diplomatischen und konsularischen Diensten, zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung und zum Aufkl\u00e4rungssystem f\u00fcr \u00fcber Satelliten abgewickelte Kommunikation.</p>\n<p>Verschiedene Inspektionen konnten bis zum Ende der Legislatur nicht abgeschlossen werden. Folgende f\u00fcnf Untersuchungen sind zurzeit noch im Gange: Informationspolitik des EDA, E-Commerce im Lichte von Konsumentenschutz und Datenschutz, Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht, die Probleme beim Aufbau des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic und die Gewinnverteilung in der beruflichen Vorsorge.</p>\n<p>Zu einer ganzen Reihe von fr\u00fcheren Untersuchungen f\u00fchrte die GPK Nachkontrollen durch. Dies ist wichtig, denn bei einer Nachkontrolle geht es darum, einige Jahre nach einer Inspektion die Umsetzung zu \u00fcberpr\u00fcfen und die Fortschritte der Verwaltung im Sinne der ger\u00fcgten M\u00e4ngel zu verifizieren. Damit wird sichergestellt, dass entdeckte M\u00e4ngel auch behoben werden und dass die Empfehlungen der GPK durch Bundesrat und Verwaltung auch umgesetzt werden. Zu gross w\u00e4re die Gefahr, dass ohne diese systematischen Nachkontrollen unsere Untersuchungsberichte in der ber\u00fchmten Schublade wirkungslos vergessen gehen k\u00f6nnten.</p>\n<p>Zunehmend wichtiger wird auch die begleitende Kontrollt\u00e4tigkeit. So begleitet die GPK beispielsweise den Aufbau der neuen unterinstanzlichen Bundesgerichte. Ein weiteres Beispiel ist die enge Begleitung der Verbesserungen bei der Luftfahrtsicherheit, zu der sich Kollege Stadler ja noch im Speziellen \u00e4ussern wird. Die begleitende Kontrollt\u00e4tigkeit soll der GPK insbesondere helfen, im Sinne der Fr\u00fcherkennung auf Probleme rasch zu reagieren oder - noch besser - Probleme zu erkennen, bevor sie effektiv entstanden sind, um dann zu agieren statt zu reagieren. Zu diesem Zweck werden auch Besuche, manchmal auch unangemeldet, bei Bundes\u00e4mtern und anderen Bundesorganen durchgef\u00fchrt.</p>\n<p>Die GPK beider R\u00e4te pr\u00fcften zudem gemeinsam die Gesch\u00e4ftsberichte des Bundesrates und anderer staatlicher Institutionen wie der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission, des ETH-Rates, der Ruag usw. und f\u00fchrten die entsprechenden Aussprachen auch gemeinsam durch. Ausserdem bearbeiteten sie 56 Aufsichtseingaben. Solche Eingaben zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Bundesbeh\u00f6rden sind der GPK gem\u00e4ss Artikel 129 des Parlamentsgesetzes zur direkten Beantwortung zugewiesen.</p>\n<p>Die F\u00fclle der Gesch\u00e4fte im vorliegenden Jahresbericht zeigt, dass die parlamentarische Oberaufsicht manchmal auch an ihre Grenzen st\u00f6sst. Die Inspektionen zur Swissair-Krise und zu den Vorf\u00e4llen am Kassationshof des Bundesgerichtes verlangten den Kommissionsmitgliedern ein hohes Mass an Engagement und Verf\u00fcgbarkeit ab, das mit dem Milizcharakter des Parlamentes nur schwer zu vereinbaren war. Unser Sekretariat wurde dadurch bis an die Grenze der Belastbarkeit gefordert.</p>\n<p>Im Sinne der eingangs erw\u00e4hnten Transparenz von T\u00e4tigkeit und Arbeitsweise der GPK stehen auch die neuen Handlungsgrunds\u00e4tze, welche die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen letztes Jahr verabschiedet haben. Auftrag und Ziele sind darin einleitend wie folgt beschrieben: \"Die [PAGE 77] Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen \u00fcben im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die Oberaufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgen\u00f6ssischen Gerichte und der anderen Tr\u00e4ger von Bundesaufgaben (Art. 169 Bundesverfassung) aus. Die Oberaufsicht legt bei ihrer T\u00e4tigkeit den Schwerpunkt auf die Kriterien der Rechtm\u00e4ssigkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirksamkeit (Art. 52 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Sie \u00fcberpr\u00fcft auch die Leistungsf\u00e4higkeit und Angemessenheit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten untersuchen die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen ausserordentliche Ereignisse in ihrem Kompetenzbereich schnell und umfassend.\"</p>\n<p>In diesem Sinne m\u00f6chten wir als Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission f\u00fcr die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, d. h. f\u00fcr Sie, t\u00e4tig sein. In den Legislativkommissionen st\u00f6sst man ja ab und zu auf eine Frage, auf ein Problem, bei welchem man zur \u00dcberzeugung gelangt, dass man dies einmal vertieft abkl\u00e4ren sollte. Aber das \u00fcbersteigt dann meistens die zeitliche Kapazit\u00e4t einer Legislativkommission. Ich m\u00f6chte hier an die Kommissionspr\u00e4sidenten appellieren: Machen Sie in einem solchen Fall von der GPK Gebrauch, ersuchen Sie die GPK, das bei Ihrer Kommission aufgetauchte Problem vertieft abzukl\u00e4ren, denn gerade diese Dienstleistung geh\u00f6rt mit zu den Aufgaben, zum Auftrag der GPK. </p>\n<p>Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis zur Rolle des Jahresberichtes: Naturgem\u00e4ss weist der T\u00e4tigkeitsbericht einer Aufsichtsinstanz vor allem auf Probleme und Missst\u00e4nde hin. Erzielte Erfolge und Fortschritte werden zwar auch erw\u00e4hnt, aber eher am Rande. Trotz der oft kritischen Bewertung ist unbestritten, dass der Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgen\u00f6ssischen Gerichte und ihre Verwaltungen insgesamt sehr pflichtbewusst eine Arbeit von hoher Qualit\u00e4t leisten. Ihnen allen, die zur ordentlichen Arbeitsweise des Bundes und damit zum guten Funktionieren unseres Rechtsstaates beitragen, m\u00f6chte ich an dieser Stelle im Namen der GPK f\u00fcr ihre grosse Arbeit herzlich danken!</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040309","MeetingVerbalixOid":1168,"IdSession":"4702","SpeakerFirstName":"Hans","SpeakerLastName":"Hofmann","SpeakerFullName":"Hofmann Hans","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1078828605760)\/","End":"\/Date(1078829315910)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849501287)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1078828605760+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1078829315910+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42248L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42248L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42248L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42248L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=42248L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"42248","Language":"DE","IdSubject":"7177","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Zu diesem Bericht werden verschiedene Berichterstatter sprechen. 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