{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=8366L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Subject(ID=8366L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Subject"},"Meetings":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=612L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=612L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Meeting"},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=612L,Language='DE')/Sessions"}},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Meeting(ID=612L,Language='DE')/Subjects"}},"ID":"612","Language":"DE","MeetingNumber":5,"IdSession":4704,"SessionNumber":4,"SessionName":"Sommersession 2004","Council":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CouncilAbbreviation":"SR","Date":"\/Date(1086566400000)\/","Begin":"1730","Modified":"\/Date(1447069910700)\/","LegislativePeriodNumber":47,"PublicationStatus":"final","MeetingOrderText":"F\u00fcnfte Sitzung","SortOrder":5,"Location":"S"},"SubjectsBusiness":{"results":[{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=19990451,IdSubject=8366L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=19990451,IdSubject=8366L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.SubjectBusiness"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=19990451,IdSubject=8366L,Language='DE')/Subjects"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/SubjectBusiness(BusinessNumber=19990451,IdSubject=8366L,Language='DE')/Businesses"}},"IdSubject":"8366","BusinessNumber":19990451,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.451","Title":"Zwangssterilisationen. 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Dies nicht nur wegen der Problematik dieses Falles, sondern auch wegen der Pr\u00e4judizien, welche sie er\u00f6ffnet.</p>\n<p>Der Bundesrat lehnt diese Entsch\u00e4digungsvorlagen auch aus prinzipiellen Gr\u00fcnden ab. Er hat seine Haltung klar ge\u00e4ussert - es handelt sich ja um eine parlamentarische Initiative - und hat erstmals am 23. Juni 2003 gegen\u00fcber der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates ausf\u00fchrlich dargelegt, dass man diese Vorlage ablehnen sollte. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2003 hat er dies nochmals explizit best\u00e4tigt.</p>\n<p>Warum empfiehlt Ihnen der Bundesrat, nicht auf die Vorlage einzutreten? Er ist sich bewusst, dass es in der Vergangenheit zu Eingriffen in die sexuelle Integrit\u00e4t und Fortpflanzungsf\u00e4higkeit Betroffener gekommen ist, die nach heutiger Rechtsauffassung nicht mehr vertretbar w\u00e4ren. Aber es handelt sich - das ist der Unterschied z. B. zur Fl\u00fcchtlingsproblematik im Zweiten Weltkrieg - gerade um Eingriffe, die nach damaliger Auffassung im Interesse der Betroffenen gemacht worden sind, weil man es als n\u00f6tig und richtig erachtete. Es waren Entscheide von Personen im Sozialwesen, es waren Pfarrer, die entsprechende Empfehlungen abgaben, und es waren auch Psychiater und \u00c4rzte, die das ausdr\u00fccklich empfohlen haben. Es ist also eine ausserordentlich fragw\u00fcrdige Sache, jemanden ins Unrecht zu versetzen - wenn man die Betroffenen entsch\u00e4digt, wird man ja diese Leute verurteilen -, weil man heute eine andere Rechtsauffassung hat.</p>\n<p>Darum begr\u00fcssen wir ja auch f\u00fcr die Zukunft eine klare gesetzliche Regelung, wie Sie sie vorhin bereits beschlossen haben. Fr\u00fchere Ansichten \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und Zweckm\u00e4ssigkeit von Sterilisationen oder Zwangskastrationen m\u00f6gen unseren heutigen Massst\u00e4ben nicht mehr entsprechen; das ist unbestritten. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass sich der heutige Gesetzgeber nicht zum Richter \u00fcber fr\u00fchere Zeiten erheben sollte. Man hat dies nicht getan, als es ein Unrecht war; es gab Kantone, die ausdr\u00fccklich Gesetze gemacht haben, um das zu tun, was wir heute ablehnen; man hat auch damals um diese L\u00f6sungen gerungen.</p>\n<p>Bestimmte Eingriffe in die pers\u00f6nliche Freiheit, die heute abgelehnt werden, erachtete man fr\u00fcher als sozial und moralisch geboten. Das geht aus diesen F\u00e4llen klar hervor. Das System der Verdingkinder etwa wurde fr\u00fcher nicht nur als rechtens, sondern als besonders sozial und f\u00fcrsorglich empfunden. Sie m\u00fcssen einmal sehen, was auch in der Literatur f\u00fcr bedeutende Personen daf\u00fcr eintraten, ich erinnere an die Bestrebungen von Jeremias Gotthelf, der als Pfarrer Bitzius selber diese Praxis in seiner sozialen Arbeit empfohlen hat. Dasselbe gilt f\u00fcr die psychiatrischen Internierungen und den f\u00fcrsorgerischen Freiheitsentzug vor seiner gesetzlichen Regelung. Das haben wir zu beachten.</p>\n<p>Auch unsere heutigen Wertungen sind nicht in Stein gemeisselt. Wir wissen nicht, wie beispielsweise k\u00fcnftige Generationen unsere Praxis zum Beispiel in der Sterbehilfe, die aus sozialen Gr\u00fcnden vorgenommen, aus moralischen Gr\u00fcnden auch empfohlen wird, einmal beurteilen werden. Auch dort braucht es eine Zustimmung. Ist das in vierzig oder f\u00fcnfzig Jahren auch entsch\u00e4digungspflichtig, auch wenn man es so regelt, weil man es als sozial und moralisch gerechtfertigt findet? Wir wissen es nicht. Wir k\u00f6nnen es uns aber nicht leisten, aufgrund jeder neuen gesellschaftlichen Erkenntnis auf fr\u00fcheres Recht zur\u00fcckzukommen, weil wir sonst gar kein neues Recht mehr setzen k\u00f6nnten.</p>\n<p>Es gibt einen weiteren Grund. F\u00fcr den Bundesrat ist eine finanzielle Abgeltung fr\u00fcher vorgenommener missbr\u00e4uchlicher Eingriffe falsch, auch wenn diese Abgeltung pauschal in Form einer Genugtuung oder symbolisch erfolgen soll. Gerechtigkeit l\u00e4sst sich r\u00fcckwirkend nicht schaffen, im Gegenteil: Sie verurteilen einfach die Leute, die dazumal sozial oder moralisch gehandelt haben, sie werden jetzt aufgrund unserer heutigen Rechtsauffassung verurteilt.</p>\n<p>Das Herausgreifen einzelner Personengruppen schafft neue Ungerechtigkeiten gegen\u00fcber anderen potenziellen Opfern, so zum Beispiel gegen\u00fcber Menschen, die in der Vergangenheit medizinische Fehlbehandlungen erlitten haben und keine Opferhilfe beanspruchen k\u00f6nnen, oder gegen\u00fcber Personen, die vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen \u00fcber den f\u00fcrsorgerischen Freiheitsentzug aus fragw\u00fcrdigen Motiven psychiatrisch interniert worden sind. Mit dem Gesetzentwurf \u00fcber die Entsch\u00e4digung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen w\u00fcrde ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen, den es zu vermeiden gilt. Wir haben bis jetzt keinen Pr\u00e4zedenzfall geschaffen.</p>\n<p>Wir hatten einmal eine etwas schwierige Situation bei den Roma, ich erinnere daran. Da konnte man mit einer Zahlung an eine Organisation einen rechtlich sauberen Weg finden.</p>\n<p>Der Bundesrat ist sodann der Ansicht, dass jede finanzielle Abgeltung, auch eine pauschal festgelegte Genugtuungssumme, mit komplizierten Abkl\u00e4rungen und einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden w\u00e4re. Der Kommissionssprecher hat die F\u00e4lle erw\u00e4hnt. Schwierig w\u00e4re [PAGE 269] namentlich schon, gem\u00e4ss Artikel 3 r\u00fcckwirkend die Grundvoraussetzungen zu pr\u00fcfen. Wir haben ja schon M\u00fche, in diesem Zusammenhang die Urteilsf\u00e4higkeit von Menschen zu pr\u00fcfen. Wir haben gesehen, welche Anforderungen wir dazu stellen m\u00fcssen. Aber wie wollen Sie heute nachtr\u00e4glich die Urteilsf\u00e4higkeit einer Person r\u00fcckwirkend auf 50 oder 70 Jahre beurteilen? Das gilt in ganz besonderem Masse auch f\u00fcr die r\u00fcckwirkende Pr\u00fcfung, ob die Zustimmung einer urteilsf\u00e4higen Person damals, also vor 60, 70, 80 Jahren, wirklich frei und nach umfassender Information erfolgt sei. Das ist gar nicht mehr m\u00f6glich. Das ist aus guten Gr\u00fcnden nicht mehr machbar. Dermassen heikle Abkl\u00e4rungen k\u00f6nnten bei Betroffenen auch zu neuen Frustrationen f\u00fchren.</p>\n<p>Schliesslich stellt der Bundesrat fest, dass die politische und moralische Verantwortung, weil es eine kantonale Angelegenheit war, bei den Kantonen liegen m\u00fcsste, nicht beim Bund. Das hat man im Nationalrat erkannt. Darum hat man jetzt beide miteinbezogen.</p>\n<p>Ich verweise auf die Stellungnahme der Kantone. Der parlamentarischen Initiative wurde urspr\u00fcnglich auch im Nationalrat einstimmig ohne Gegenstimme Folge gegeben, weil man sich dieser Komplikationen und pr\u00e4judiziellen Wirkungen gar nicht bewusst war. Sie sehen: Als in der zweiten Phase der Entwurf vorgelegt wurde, trat der Nationalrat nur noch mit einer ganz kleinen Mehrheit auf die Vvorlage 2  ein.</p>\n<p>Die Organisation und \u00dcberwachung der medizinischen Versorgung sowie die Kontrolle der \u00c4rzte und \u00c4rztinnen und des Gesundheitspersonals waren immer schon kantonale Zust\u00e4ndigkeiten. Dort m\u00fcsste man es ansiedeln. Die Begr\u00fcndung im Nationalrat lautete, der Bund h\u00e4tte ja die M\u00f6glichkeit gehabt, die Sache zu sich zu nehmen und die Kantone f\u00fcr nicht zust\u00e4ndig zu erkl\u00e4ren. Die Frage der Verantwortung geht nat\u00fcrlich so sehr weit. Jedes Gemeinwesen soll in seinem Bereich die Verantwortung tragen - es war damals so -, und wer entscheiden kann, soll auch die Konsequenzen seiner Entscheidungen \u00fcbernehmen. Dieser Grundsatz sollte nicht missachtet werden. Wer den Bund dennoch haftbar machen m\u00f6chte, muss seine Argumente eben weit herholen: Der Bund habe es vers\u00e4umt, selber zu legiferieren - in einer Sache, die damals politisch, gesellschaftlich, moralisch, ethisch unbestritten war. Man muss immer sehen, dass es nicht die gleiche Situation ist wie bei den Fl\u00fcchtlingen im Zweiten Weltkrieg, wo Leute vor der Grenze standen, und wenn man sie nicht aufgenommen hat, sind sie in den Tod geschickt worden. Sobald herausgekommen ist, dass man es nicht getan hat, gab es eine gesellschaftliche Diskussion, und man hat dieses Verbot dann damals auch aufgehoben.</p>\n<p>Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb in voller \u00dcbereinstimmung mit der Mehrheit Ihrer Kommission, auf den Gesetzentwurf nicht einzutreten. Ich bitte Sie auch, die Pr\u00e4judizien zu beachten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":15,"Start":"\/Date(1086634180717)\/","End":"\/Date(1086634812510)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538507)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086634180717+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086634812510+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50656L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50656L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50656L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50656L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50656L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50656","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":536,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>La question que nous devons trancher ici est de savoir quelles sont les relations que l'on veut instituer entre l'Etat de droit et la justice. C'est une question difficile. Comme le dit un des premiers articles de la Constitution, nous sommes un Etat de droit et le droit est la base et la limite de notre activit\u00e9, de nos d\u00e9cisions.</p>\n<p>Mais il arrive parfois que l'Etat de droit et le sentiment de justice ne se concilient pas. Ce n'est pas le premier dossier o\u00f9 l'on doit essayer de trouver une harmonie dans ce couple qui, g\u00e9n\u00e9ralement, s'entend bien, mais qui parfois a des divergences. On a eu, et notre coll\u00e8gue Pfisterer l'a dit, le cas de personnes qui, pendant la Deuxi\u00e8me Guerre mondiale, avaient aid\u00e9 des r\u00e9fugi\u00e9s \u00e0 \u00e9chapper au r\u00e9gime nazi, et on a d\u00e9cid\u00e9 ici d'instaurer, pour des raisons de justice, une loi qui conduisait \u00e0 l'annulation de jugements p\u00e9naux, rendus en pleine conformit\u00e9 de la l\u00e9gislation qui pr\u00e9valait pendant la Deuxi\u00e8me Guerre mondiale.</p>\n<p>Il y a eu d'autres exemples o\u00f9 l'on a aussi fait pr\u00e9valoir la justice, pas directement, mais indirectement: je pense aux indemnisations que l'on a pr\u00e9vues pour ce que l'on a appel\u00e9 \"les enfants de la route\". Je pense enfin aux instruments que l'on a permis de mettre en place pour indemniser les personnes qui ont \u00e9t\u00e9 victimes d'une infection au VIH lors d'une transfusion sanguine.</p>\n<p>On voit bien que, parfois, il faut essayer de savoir de quelle mani\u00e8re on veut harmoniser l'Etat de droit et la justice. Ce que vous propose ici la minorit\u00e9, ce n'est pas de trouver une solution qui pourrait \u00eatre appliqu\u00e9e \u00e0 l'ensemble des personnes qui auraient \u00e9t\u00e9 victimes d'une st\u00e9rilisation ou d'une castration avant la loi, mais seulement \u00e0 l'\u00e9gard d'une petite minorit\u00e9 de personnes qui ont \u00e9t\u00e9 victimes d'une st\u00e9rilisation ou d'une castration abusive.</p>\n<p>Lorsqu'elle a mis en route son projet, la commission du Conseil national a vis\u00e9 de mani\u00e8re extr\u00eamement large le cercle des b\u00e9n\u00e9ficiaires potentiels. Non seulement elle a \u00e9t\u00e9 extr\u00eamement large sur l'ensemble des personnes qui, \u00e0 ses yeux, pourraient b\u00e9n\u00e9ficier d'une indemnisation, mais en plus, elle a aussi \u00e9t\u00e9 extr\u00eamement large sur les possibilit\u00e9s mat\u00e9rielles d'\u00eatre indemnis\u00e9, puisqu'elle envisageait des montants pouvant aller jusqu'\u00e0 80 000 francs.</p>\n<p>Ce projet a \u00e9t\u00e9 mis en consultation. Ce qui m'a frapp\u00e9 en lisant les r\u00e9sultats de la proc\u00e9dure de consultation, c'est que 22 cantons ont approuv\u00e9 ce que leur proposait la commission du Conseil national, alors m\u00eame, et cela a \u00e9t\u00e9 dit par Monsieur Pfisterer, qu'ils \u00e9taient appel\u00e9s, un peu, \u00e0 passer \u00e0 la caisse, en tout cas pour 50 pour cent. Je me suis demand\u00e9 pourquoi ces 22 cantons \u00e9taient tous d'accord pour entrer en mati\u00e8re sur une indemnisation des personnes qui avaient \u00e9t\u00e9 victimes d'une st\u00e9rilisation ou d'une castration abusive. Vraisemblablement, il y a eu une sorte de sentiment, je dirai peut-\u00eatre de culpabilit\u00e9 de ces autorit\u00e9s cantonales de ne pas avoir veill\u00e9 \u00e0 respecter la personnalit\u00e9 des gens qui avaient subi ce type d'intervention. Il y a donc eu 22 cantons favorables \u00e0 un syst\u00e8me d'indemnisation, et \u00e9galement de nombreuses associations.</p>\n<p>Ensuite, le Conseil f\u00e9d\u00e9ral a exprim\u00e9 son point de vue. Le Conseil national a revu son travail et a consid\u00e9rablement r\u00e9duit \u00e0 la fois le cercle des potentiels b\u00e9n\u00e9ficiaires et le montant qui pouvait \u00eatre allou\u00e9, et aussi fix\u00e9 un d\u00e9lai assez bref.</p>\n<p>Il a r\u00e9duit le cercle des b\u00e9n\u00e9ficiaires en prescrivant, aux alin\u00e9as 1 et 2 de l'article 3, ce que l'on pouvait consid\u00e9rer comme castration ou st\u00e9rilisation abusive; et il l'a aussi r\u00e9duit, aux alin\u00e9as 3 et 4, en consid\u00e9rant que n'\u00e9tait pas une castration ou une st\u00e9rilisation abusive celle qui avait \u00e9t\u00e9 [PAGE 268] pratiqu\u00e9e avec le consentement du repr\u00e9sentant l\u00e9gal, ou qui \u00e9tait intervenue dans l'int\u00e9r\u00eat de la personne concern\u00e9e. On a donc consid\u00e9rablement r\u00e9duit le cercle des b\u00e9n\u00e9ficiaires potentiels pour ne reconna\u00eetre finalement que ceux chez qui on avait pratiqu\u00e9 cette mutilation d\u00e9finitive sans consentement ou sans consid\u00e9ration de l'int\u00e9r\u00eat de la propre personne. On a \u00e9galement, je viens de le dire, limit\u00e9 le montant possible de l'indemnisation, en le limitant \u00e0 une indemnit\u00e9 pour tort moral dont on a fix\u00e9 le plafond \u00e0 5000 francs.</p>\n<p>Et enfin, on a dit que, de toute fa\u00e7on, cette pr\u00e9tention \u00e9tait limit\u00e9e dans le temps et \u00e9tait soumise \u00e0 un d\u00e9lai de p\u00e9remption de trois ans au-del\u00e0 duquel plus aucune demande ne pourrait \u00eatre faite.</p>\n<p>Les personnes qui sont vis\u00e9es par ce projet d'indemnisation sont donc des personnes qui, sans le consentement de repr\u00e9sentants l\u00e9gaux et sans consid\u00e9ration de leur propre int\u00e9r\u00eat, ont subi une intervention mutilante parmi les plus graves qui puissent exister et sur lesquelles on a ferm\u00e9 les yeux pendant des ann\u00e9es. Il a fallu, cela a \u00e9t\u00e9 dit, l'int\u00e9r\u00eat d'un journaliste su\u00e9dois pour que, tout d'un coup, dans nos pays industrialis\u00e9s, on se penche un peu sur la fa\u00e7on dont on avait trait\u00e9 ces personnes qui, aujourd'hui, pour certaines d'entre elles, se voient finalement mutil\u00e9es au plus profond d'elles-m\u00eames par les st\u00e9rilisations et les castrations. Je crois personnellement que, lorsqu'on a affaire \u00e0 des gestes aussi graves qu'une castration faite sans le consentement de la personne, sans l'autorisation du repr\u00e9sentant l\u00e9gal et sans consid\u00e9ration de son propre int\u00e9r\u00eat, la grandeur d'un Etat de droit est de faire pr\u00e9valoir son sentiment de justice et de reconna\u00eetre, d'une certaine mani\u00e8re, \u00e0 l'\u00e9gard de ces personnes, une obligation - bien limit\u00e9e, mais c'est bien l\u00e0 qu'est la grandeur de l'Etat de droit - comme on l'a d\u00e9j\u00e0 pratiqu\u00e9 dans les autres domaines qu'on a \u00e9voqu\u00e9s.</p>\n<p>C'est vrai qu'on s'est beaucoup pench\u00e9, en commission, sur la base l\u00e9gale. On s'est dit: \"Est-ce que l'article 124 de la Constitution constitue une base l\u00e9gale?\" L'Office f\u00e9d\u00e9ral de la justice a dit que cela pouvait constituer une base l\u00e9gale, que l'article 124 de la Constitution permettait \u00e0 la Conf\u00e9d\u00e9ration d'allouer une aide \u00e0 l'\u00e9gard d'une infraction. Est-ce qu'on a affaire \u00e0 une infraction lorsqu'il y a eu des interventions faites avec l'accord de l'autorit\u00e9? On a r\u00e9pondu: \"Oui, parce que ce sont des interventions qui ont \u00e9t\u00e9 faites sans le consentement de la personne, et d\u00e8s qu'il y a une intervention sur le corps d'autrui sans son consentement, \u00e7a reste une infraction.\" On a donc ici les moyens pour, \u00e0 l'\u00e9gard de ces quelques personnes, reconna\u00eetre que le comportement qui a \u00e9t\u00e9 celui en particulier des autorit\u00e9s cantonales - et qui a aussi \u00e9t\u00e9 celui de la Conf\u00e9d\u00e9ration, qui n'est pas intervenue dans ce domaine alors qu'elle avait la comp\u00e9tence de le faire -, m\u00e9rite une petite reconnaissance sous forme de cette indemnisation. En fait, dans ce couple, tendu parfois, qu'est celui de l'Etat de droit et de la justice, je vous invite ici \u00e0 faire pr\u00e9valoir votre sentiment de justice en allouant, pour ces quelques personnes durablement et d\u00e9finitivement mutil\u00e9es dans un aspect les plus essentiels de la personnalit\u00e9, un montant qui ne saurait d\u00e9passer 5000 francs.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Jean","SpeakerLastName":"Studer","SpeakerFullName":"Studer Jean","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":24,"CantonName":"Neuenburg","CantonAbbreviation":"NE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":14,"Start":"\/Date(1086633683360)\/","End":"\/Date(1086634170533)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"FR","Modified":"\/Date(1510849538507)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086633683360+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086634170533+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50657L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50657L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50657L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50657L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50657L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50657","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":541,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Bei Vorlage 2 beschr\u00e4nkt sich die Mehrheit Ihrer Kommission auf einen Nichteintretensantrag.</p>\n<p>Zur Ausgangslage: Bei der vorherigen Vorlage ging es darum, aus der Vergangenheit die Lehren f\u00fcr die Zukunft zu ziehen. Bei dieser zweiten Vorlage ist das Thema nur die Vergangenheit und ihre Bew\u00e4ltigung. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vergangenheit verdienstvoll aufgearbeitet, soweit sie ihr zug\u00e4nglich war. Thema ist hier, ob dazu Genugtuungszahlungen n\u00f6tig sind. Nach den Akten und den Ausf\u00fchrungen des Bundesrates in der Kommission ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem fr\u00fcher einmal ein Gericht in einem derartigen Fall angerufen worden w\u00e4re. Gleicherweise steht aber fest, dass solche Eingriffe zumindest in einigen Kantonen erlaubt, ja in einem Gesetz vorgesehen waren. Das ist die Ausgangslage.</p>\n<p>Es stellen sich dem Bundesgesetzgeber drei Hauptfragen, \u00fcber die er zu entscheiden hat. Erstens: Ist es gesellschafts- und staatspolitisch angezeigt, f\u00fcr in der Vergangenheit vorgenommene Zwangssterilisationen und -kastrationen heute Genugtuungen auszurichten? Zweitens: Darf der Bund den Kantonen solche Zahlungspflichten ganz oder teilweise auferlegen oder f\u00fcr die Kantone zahlen? Drittens: Ist die Anwendung einer solchen Vorschrift praktikabel? Die Mehrheit Ihrer Kommission verneint alle drei Fragen und beantragt Ihnen daher, auf die Vorlage 2 nicht einzutreten. Der Nationalrat hat relativ knapp mit 91 zu 84 Stimmen Eintreten beschlossen.</p>\n<p>1. Das Thema der Genugtuung \"in die Vergangenheit\": Wenn der Bundesgesetzgeber diesen finanziellen Anspruch begr\u00fcndet, schafft er nach Meinung der Mehrheit Pr\u00e4judizien; er nimmt schwerwiegende Konsequenzen in Kauf. Zun\u00e4chst einmal: Der heutige Gesetzgeber w\u00fcrde sich zum Richter \u00fcber soziale Beurteilungen aus der Vergangenheit aufschwingen. Sind wir gegen\u00fcber unsern Grosseltern, unsern Urgrosseltern usw. dazu berufen? W\u00e4re das nicht \u00fcberheblich? Es geht ja nicht einmal um Rechtswidrigkeiten. Vielmehr soll Verhalten heute disqualifiziert werden, das zu seiner Zeit sozial, ja kirchlich zumindest als geboten erschien, sogar da und dort gesetzlich vorgeschrieben war.</p>\n<p>Ein n\u00e4chster Aspekt: Der heutige Gesetzgeber riskierte Ungleichheiten gegen\u00fcber anderen Opfern, die aus heutiger Sicht fr\u00fcher einmal durch staatliche Instanzen unkorrekt beeintr\u00e4chtigt wurden. Man denke an Zwangsmedikation, an f\u00fcrsorgerische Freiheitsentziehung, an Misshandlungen in Heimen oder an andere Massnahmen des Erwachsenenschutzes.</p>\n<p>Ein n\u00e4chster Aspekt: Naturgem\u00e4ss fehlen \u00fcber solche Vorf\u00e4lle in einer mehr und mehr entfernten Vergangenheit gen\u00fcgende Informationen. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates r\u00e4umt ja ein, dass sie sich nicht auf sichere und vollst\u00e4ndige Daten st\u00fctzen konnte. Es ist von vornherein problematisch, gest\u00fctzt auf solche Grundlagen zu entscheiden. Dabei ist klar zu sagen, dass die Kommission mit h\u00f6chst beachtlichem Aufwand - ich muss das mit grossem Respekt sagen - ihre Arbeit sehr genau und gr\u00fcndlich gemacht hat. Dort liegt das Problem nicht.</p>\n<p>Ein n\u00e4chster Aspekt: Wenn wir uns heute derartige Urteile anmassen, riskieren wir noch viel mehr, dass die k\u00fcnftige Gesetzgebung unsere Arbeit ebenso beurteilt. Auch unsere Vorstellungen werden nicht ewig halten; Wandel und Reformen w\u00e4ren vielfach bedroht, denn Demokratie ist stets Herrschaft nur auf Zeit. Jede Zeit hat das Recht, ihre Lebensbedingungen selber und neu zu gestalten.</p>\n<p>Schliesslich: Der Gesetzgeber hat es beim Bundesgesetz \u00fcber die Aufhebung von Strafurteilen gegen Fl\u00fcchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus abgelehnt, unserer Zeit ein Urteil \u00fcber die damalige Zeit zu erlauben. Das war ein [PAGE 267] wesentlicher Gehalt der Debatte hier im St\u00e4nderat. Es w\u00e4re widerspr\u00fcchlich, hier - und dazu nach so kurzer Zeit - anders zu urteilen.</p>\n<p>2. Keine Leistung auf Kosten der Kantone und auch nicht ersatzweise durch den Bund f\u00fcr die Kantone: Der Nationalrat st\u00fctzt sich auf die Kompetenz zur Opferhilfe gem\u00e4ss Artikel 124 der Bundesverfassung. Demnach sorgen Bund und Kantone daf\u00fcr, dass \"Personen, die durch eine Straftat in ihrer k\u00f6rperlichen .... Unversehrtheit beeintr\u00e4chtigt worden sind, Hilfe erhalten und angemessen entsch\u00e4digt werden, wenn sie durch die Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten\" - dies gilt also nur unter dieser Voraussetzung.</p>\n<p>Der Gesetzentwurf will einen Genugtuungsanspruch schaffen. Diesen kann man als \"Hilfe\" im Sinne der Verfassungsbestimmung bezeichnen. Indessen fehlen meines Erachtens die weiteren Voraussetzungen f\u00fcr diese Kompetenz. Zumindest nach dem Wortlaut der Verfassung kommt es darauf an, dass eine Straftat vorliegt und dass die betroffene Person durch die Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Der Gesetzentwurf nimmt keine dieser Voraussetzungen auf. Es scheint mir, dass auch keine gen\u00fcgenden Gr\u00fcnde ersichtlich sind, aufgrund derer der St\u00e4nderat den Gesetzentwurf verfassungskonform erg\u00e4nzen k\u00f6nnte. Damit ist nicht ersichtlich, wie sich das neue Gesetz auf Tatbest\u00e4nde anwenden l\u00e4sst, die heute als strafbar gelten, die im Zeitpunkt des Eingriffs aber erlaubt waren. Ebenso wenig ist erkennbar, warum auf das ausdr\u00fcckliche Erfordernis der wirtschaftlichen Schwierigkeiten verzichtet werden d\u00fcrfte. Dass das Opferhilfegesetz die Bestimmung m\u00f6glicherweise anders ausgelegt hat, vermag den heutigen Gesetzgeber nicht zu binden. Zudem bezieht es sich auf k\u00fcnftige F\u00e4lle; wir haben es aber mit der Vergangenheitsbew\u00e4ltigung zu tun. Zus\u00e4tzliche Auslegungsargumente, die auf einen anderen Sinn des Verfassungstextes hindeuten, sind nicht ersichtlich. Aus der Behandlung im Nationalrat sind keine Gr\u00fcnde bekannt, die aus der Sicht Ihrer Kommission gegen diese Bedenken aufkommen k\u00f6nnten; insbesondere w\u00fcrde die Zivilrechtskompetenz des Bundes ebenso wenig ausreichen. Das wurde zu Recht nicht oder nicht mehr behauptet.</p>\n<p>Ob es f\u00fcr eine Genugtuung auch n\u00f6tig ist, dass die betroffene Person in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, l\u00e4sst die Lehre teilweise offen. Die Kommission ist aber auch hier dem Bundesrat gefolgt. Sie versteht auch dessen Stellungnahme - ich verweise auf Ziffer 3 - als die These, dass eben letztlich die Verfassungsm\u00e4ssigkeit verneint werden m\u00fcsse. Jedenfalls ist dies die Meinung Ihrer Kommissionsmehrheit.</p>\n<p>Ausserdem darf es doch nicht Schule machen, dass der Bund ohne ausreichende Verfassungsgrundlage Vergangenheitsbew\u00e4ltigung auf Kosten der Kantone betreibt. Aber ebenso wenig darf es Schule machen, dass der Bund f\u00fcr fr\u00fchere Aktivit\u00e4ten der Kantone haftet. Jedes Gemeinwesen ist f\u00fcr seine Aktivit\u00e4ten selber verantwortlich. Warum soll hier der Bund bezahlen m\u00fcssen? Die Kommissionsmehrheit ist der Begr\u00fcndung, der Bund h\u00e4tte ja fr\u00fcher die Kompetenz gehabt und sich einschalten k\u00f6nnen, nicht gefolgt.</p>\n<p>3. Damit zum letzten Grund, der mangelnden Praktikabilit\u00e4t: Die Anwendung der vorgeschlagenen Bestimmungen, vorab von Artikel 3 des Entwurfes, ist kaum oder nicht in vern\u00fcnftigem Ausmass zu leisten. Wie soll heute ermittelt werden, ob die betroffene Person damals \"frei\" war und dazu nach \"umfassender Information\" - wie das Gesetz sagt - zugestimmt hat, und zwar ohne Einschr\u00e4nkung der Willenfreiheit? Wie soll ermittelt werden, ob sie urteilsf\u00e4hig oder dauernd urteilsunf\u00e4hig war oder zur Zustimmung gedr\u00e4ngt worden ist, eventuell durch Aus\u00fcbung von Druck, insbesondere durch Missbrauch eines Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisses? Wie soll jetzt ermittelt werden, ob allenfalls der gesetzliche Vertreter der Sterilisation zugestimmt hat? Wie soll ermittelt werden, ob die Trennung von einem Kind unvermeidlich gewesen war, weil die betroffene Person nicht in der Lage war, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen?</p>\n<p>Wie liesse sich diese Anwendung rechtsgleich ausgestalten, sodass nicht wieder neue Ungerechtigkeiten gegen\u00fcber anderen Personen entstehen?</p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden hat Ihre Kommission mit 6 zu 3 Stimmen beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten - zusammengefasst aus drei Gr\u00fcnden: erstens weil sie es als gesellschafts- und staatspolitisch nicht angezeigt beurteilte, heute Genugtuungen auszurichten; zweitens weil sie der Auffassung war, dass der Bund den Kantonen solche Zahlungspflichten nicht auferlegen darf, aber auch nicht f\u00fcr sie einspringen muss und darf; und drittens weil sie die Anwendung dieses Gesetzes f\u00fcr nicht praktikabel hielt.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Pfisterer","SpeakerFullName":"Pfisterer Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":13,"Start":"\/Date(1086633027857)\/","End":"\/Date(1086633683360)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086633027857+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086633683360+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50658L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50658L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50658L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50658L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50658L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50658","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Vorlage 1 - Projet 1</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Pr\u00e4sident</b> (Schiesser Fritz, Pr\u00e4sident): Wir haben zwei Vorlagen zu beraten. Nach dem Wunsch des Berichterstatters werden wir die Eintretensdebatten \u00fcber die beiden Vorlagen getrennt f\u00fchren. Wir werden die beiden Vorlagen also getrennt behandeln, weil unterschiedliche Antr\u00e4ge vorliegen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Fritz","SpeakerLastName":"Schiesser","SpeakerFullName":"Schiesser Fritz","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1086630802537)\/","End":"\/Date(1086630853460)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510849538477)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086630802537+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086630853460+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50659L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50659L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50659L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50659L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50659L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50659","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":541,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Zum Sterilisationsgesetz: Diese Vorlage ist ein typisches Reformvorhaben. Die Diskussion ist von der Praxis der Vergangenheit \u00fcberschattet, eine Praxis, die wir heute als missbr\u00e4uchlich empfinden. Ziel der Vorlage aber ist es, trotzdem eine zukunftsgerichtete L\u00f6sung zu treffen. Sie soll auf die ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und die gewandelten Wertvorstellungen eingehen. Die vorgeschlagene Regelung ist streng, aber die Sterilisation einer dauernd urteilsunf\u00e4higen Person soll nur in engen Grenzen zugelassen werden, sonst treiben wir diese Leute in die Illegalit\u00e4t oder ins Ausland. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates und deren Subkommission verdienen hohen Respekt f\u00fcr die umfangreiche Art der Behandlung.</p>\n<p>Dem Bundesgesetzgeber stellen sich folgende vier Hauptfragen:</p>\n<p>1. ob er in engen Grenzen eine medizinische Behandlung auf Sterilisation ohne Einwilligung der betroffenen Person vorsehen will;</p>\n<p>2. ob er diese Behandlung f\u00fcr mit den Grundrechten vereinbar h\u00e4lt;</p>\n<p>3. ob er diese Regelung beim Bund zentralisieren will, welche die Kantone bisher gesetzlich haben ordnen d\u00fcrfen;</p>\n<p>4. ob die Regelung in einem Spezialgesetz trotzdem den Zusammenhang wahrt.</p>\n<p>Ihre Kommission bejaht alle vier Fragen. Nachfolgend sind immer beide Geschlechter angesprochen.</p>\n<p>1. Zur Sterilisation ohne Einwilligung einer betroffenen, insoweit nicht urteilsf\u00e4higen Person: Zu entscheiden ist also, wie viel Selbstbestimmung und Selbstverantwortung m\u00f6glich und wie viel staatlicher Schutz n\u00f6tig sind. Ein \u00e4rztlicher Heileingriff verletzt an sich die Pers\u00f6nlichkeit des Patienten, selbst wenn er kunstgerecht ausgef\u00fchrt wurde. Er ist bloss rechtm\u00e4ssig, wenn ein gen\u00fcgender Rechtfertigungsgrund vorliegt. Gerechtfertigt ist der Eingriff namentlich, wenn er auf einer Einwilligung des Betroffenen oder auf einem Gesetz beruht. Kritisch sind damit die F\u00e4lle, in denen ein Eingriff [PAGE 263] n\u00f6tig ist, die betroffene Person aber mangels Urteilsf\u00e4higkeit die Einwilligung nicht erteilen kann, Gefahr l\u00e4uft, \u00fcberst\u00fcrzt zu handeln, oder ohne vern\u00fcnftigen Grund die Einwilligung verweigert. F\u00fcr das urteilsunf\u00e4hige Kind willigen die Eltern ein, f\u00fcr den urteilsunf\u00e4higen Bevormundeten der Vormund.</p>\n<p>Die Artikel 3 bis 6 des Gesetzes enthalten die zentralen Grunds\u00e4tze. Die Kommission beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen. Kritisch ist dagegen Artikel 7 zur Sterilisation von dauernd Urteilsunf\u00e4higen.</p>\n<p>2. Damit zur Grundrechtsproblematik: Der Bundesgesetzgeber muss sich damit auseinander setzen. Mit der pers\u00f6nlichen Freiheit sch\u00fctzt unsere Bundesverfassung die Fortpflanzungsf\u00e4higkeit, das Recht auf freie sexuelle Entfaltung und die Verwendung von Verh\u00fctungsmitteln. Gleichzeitig garantiert die Verfassung, die Ehe und die Familie zu sch\u00fctzen, und sie gew\u00e4hrt zudem Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und Entwicklung. Aus der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention leitet die Lehre ab, dass generelle Sterilisationsverbote schwer zu rechtfertigende Eingriffe sind und dass Sterilisationen geistig Behinderter trotzdem zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen; die Folgen f\u00fcr Gesundheit und Rechte Dritter, vorab k\u00fcnftiger Kinder, sind indessen zu ber\u00fccksichtigen. Diese anspruchsvolle Grundrechtsproblematik f\u00fchrte in unserer Kommission - in Anbetracht der Stellungnahme des Bundesrates und der Beschl\u00fcsse des Nationalrates - zu einer breiteren Beurteilung, als sie im Entwurf der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates aufscheint. (Sie sehen ja auf der Fahne immer ganz links diesen urspr\u00fcnglichen Antrag, der bei uns gleichsam die Funktion der Botschaft des Bundesrates hat.) Es geht nicht nur um den Schutz der dauernd urteilsunf\u00e4higen Personen vor dem Staat; ebenso wenig ist eine Sterilisation grunds\u00e4tzlich problematisch: Sie ist nicht immer \"schlecht\", und ihre Verweigerung ist nicht immer sinnvoll; sie kann sinnvoll sein, sie ist aber nicht immer \"gut\". Die Sterilisation kann im Interesse der betroffenen Person liegen, sie kann das geringere \u00dcbel sein.</p>\n<p>Zu entscheiden ist also ein komplexes Problem der G\u00fcterabw\u00e4gung unter verschiedenen, h\u00f6chst pers\u00f6nlichen Rechten. Es l\u00e4sst sich nur im Einzelfall l\u00f6sen. Einzubeziehen sind jedenfalls das objektiv, gest\u00fctzt auf eine Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher Gesichtspunkte ermittelte langfristige Wohl der zu sterilisierenden Person, eingeschlossen den Schutz ihrer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Kinder; zudem gewisse Interessen ihrer Eltern bzw. der Grosseltern dieser Kinder oder der Partner, soweit sie letztlich auch in diesem qualifizierten Interesse der betroffenen Personen liegen.</p>\n<p>3. Zu den beiden \u00fcbrigen Hauptfragen, zun\u00e4chst zur Zentralisierung beim Bund: Bisher sind die Kantone gest\u00fctzt auf ihre Kompetenz im Gesundheitswesen daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Zwangssterilisation gesetzlich zu regeln. F\u00fcr den Nationalrat war es klar, dass der Bund mit seiner Zivilrechtskompetenz diese kantonale Regelung verdr\u00e4ngen d\u00fcrfe, wie beim Pers\u00f6nlichkeitsschutz (Art. 27ff. ZGB) und beim Vormundschaftswesen (Art. 360ff. ZGB).</p>\n<p>Nach Auffassung Ihrer Kommission bedingt diese Beurteilung eine vertiefte Analyse, vor allem im Lichte von Artikel 42 der Bundesverfassung. Der Bund darf nur die Aufgaben \u00fcbernehmen, die einer einheitlichen Regelung bed\u00fcrfen. F\u00fcr Ihre Kommission ist dies zu bejahen. Eine Vielzahl von L\u00f6sungen und die ungleiche Behandlung in den Kantonen sind heute nicht mehr tragbar. Die Lebensverh\u00e4ltnisse haben sich insoweit angeglichen.</p>\n<p>4. Zur letzten Hauptfrage, zur doch als problematisch empfundenen Regelung durch ein Spezialgesetz: Es ist ein Spezialgesetz, das einen Teil aus einer Gesamtordnung herausbrechen soll. Wir riskieren damit, den Gesamtzusammenhang zu missachten. Es gibt ja noch andere F\u00e4lle der Behandlung gegen den Willen der Betroffenen, zum Beispiel die Zwangsmedikation. Ja, angesprochen sind hier im Grunde der ganze Erwachsenenschutz und das ganze Spannungsfeld von Ethik und Recht. Ebenso greift dieses Spezialgesetz in den ganzen Bereich der vormundschaftlichen Organisation ein. Eine Totalrevision des Vormundschaftsrechtes ist verwaltungsintern in Vorbereitung. Es ist darum f\u00fcr Ihre Kommission selbstverst\u00e4ndlich, dass bei einer allf\u00e4lligen Neuordnung auf diesen Gebieten das heute zu beschliessende Spezialgesetz einzubeziehen sein wird, selbst wenn es erst kurz vorher in Kraft getreten sein sollte.</p>\n<p>Hier zeigt sich \u00fcbrigens einmal mehr eine gewisse Problematik von parlamentarischen Initiativen, die nur einen Teil aus einem Gesamtzusammenhang herausgreifen.</p>\n<p>Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Pfisterer","SpeakerFullName":"Pfisterer Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1086630853460)\/","End":"\/Date(1086631333837)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538477)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086630853460+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086631333837+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50660L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50660L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50660L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50660L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50660L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50660","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":21,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die ganze Vorlage ist auch von Missbr\u00e4uchen der Vergangenheit gepr\u00e4gt. Es wird daf\u00fcr gesorgt, dass sich das nicht wiederholt. Aber man muss sehen, dass hier eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen ist: Die Vergangenheitsbew\u00e4ltigung darf nicht auf Kosten geistig schwerbehinderter Frauen gehen. Man darf jetzt also nicht auf die andere Seite \u00fcbertreiben und sagen, es sei \u00fcberhaupt nichts mehr m\u00f6glich. Das w\u00e4re nicht im Sinne der zu sch\u00fctzenden Personen. Ein Sterilisationsgesetz muss n\u00e4mlich der Tatsache Rechnung tragen, dass heute eine offenere Einstellung gegen\u00fcber der Sexualit\u00e4t herrscht und dass die Betreuungseinrichtungen f\u00fcr Personen mit einer schweren geistigen Behinderung in der Regel keine Geschlechtertrennung mehr kennen.</p>\n<p>Die entsprechende Gesetzgebung ist auf gutem Wege. Sie geht weder auf die eine noch auf die andere Seite zu weit. Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates gem\u00e4ss seiner Stellungnahme vom 3. September 2003 wurden vom Nationalrat vollumf\u00e4nglich \u00fcbernommen. Den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen Ihrer Kommission kann sich der Bundesrat anschliessen. Es gibt hier keine grossen Differenzen.</p>\n<p>Der Bundesrat begr\u00fcsst somit eine Regelung der Sterilisation insbesondere geistig schwerbehinderter Frauen unter strengsten Voraussetzungen. In der Fassung des Nationalrates und Ihrer Kommission entspricht die Vorlage diesen Anforderungen. Darum bitte ich Sie, darauf einzutreten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":3,"Start":"\/Date(1086631343943)\/","End":"\/Date(1086631464100)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538477)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086631343943+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086631464100+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50661L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50661L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50661L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50661L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50661L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50661","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen</i></p>\n<p><i>L'entr\u00e9e en mati\u00e8re est d\u00e9cid\u00e9e sans opposition</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>1. Bundesgesetz \u00fcber Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen </b></p>\n<p><b>1. Loi f\u00e9d\u00e9rale sur les conditions et la proc\u00e9dure r\u00e9gissant la st\u00e9rilisation de personnes </b></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Detailberatung - Discussion par article</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titel und Ingress, Art. 1-6</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Titre et pr\u00e9ambule, art. 1-6</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 7</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 2</i></p>\n<p>....</p>\n<p>f. .... gew\u00e4hlt wird; und</p>\n<p>....</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 7</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 2</i></p>\n<p>.... autoris\u00e9e aux conditions suivantes:</p>\n<p>....</p>\n<p>f. .... la plus \u00e9lev\u00e9e; et</p>\n<p>g. l'autorit\u00e9 tut\u00e9laire de surveillance a donn\u00e9 ....</p>\n<p>[PAGE 264] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Fritz","SpeakerLastName":"Schiesser","SpeakerFullName":"Schiesser Fritz","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1086631464100)\/","End":"\/Date(1086631536833)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510849538477)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086631464100+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086631536833+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50662L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50662L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50662L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50662L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50662L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50662","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":541,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>In Artikel 7 Absatz 2 geht es um diese besonders kritische Frage der Sterilisation von dauernd urteilsunf\u00e4higen Personen.</p>\n<p>Zun\u00e4chst ist im Ingress des Absatzes im franz\u00f6sischen Text \"si\" durch \"aux conditions suivantes\" zu ersetzen. Die verschiedenen Voraussetzungen bzw. Literae sind kumulativ zu verstehen; das war schon die Meinung des Nationalrates. Ihre Kommission hat beschlossen, die Redaktionskommission zu einer entsprechenden Kl\u00e4rung, z. B. hinsichtlich der Satzzeichen, einzuladen. Zur Verdeutlichung beantragt Ihre Kommission, vor Buchstabe g das Wort \"und\" einzuf\u00fcgen, wie es auch in Litera d im Antrag der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates enthalten ist. Es wurde vermutlich in der Stellungnahme des Bundesrates versehentlich weggelassen. Die Fahne ist so zu erg\u00e4nzen, denn es steht f\u00e4lschlicherweise nicht darauf. Also: Am Schluss, vor Buchstabe f, ist das Wort \"und\" und analog im franz\u00f6sischen Text das Wort \"et\" einzusetzen. Das betrifft generell Absatz 2.</p>\n<p>Zu Litera a: Die Urteilsf\u00e4higkeit ist relativ zu verstehen. Eine allgemeine oder eine auf eine andere Frage bezogene Handlungsf\u00e4higkeit ist nicht massgebend. Die Urteilsunf\u00e4higkeit muss sich auf die Sterilisation als Verh\u00fctungsmethode beziehen. Namentlich ist die betroffene Person urteilsf\u00e4hig, wenn sie versteht, dass Geschlechtsverkehr zur Zeugung bzw. zur Geburt f\u00fchren kann und dass die Sterilisation die F\u00e4higkeit zum Geschlechtsverkehr nicht aufhebt, wohl aber zur Zeugung bzw. Geburt, und wenn sie diese Wirkung f\u00fcr sich will oder eben nicht will.</p>\n<p>Der Nationalrat hat sich bloss mit 79 zu 78 Stimmen - also mit nur 1 Stimme Unterschied - f\u00fcr die vom Bundesrat und jetzt auch von Ihrer Kommission beantragte L\u00f6sung entschieden. Daher sind hier ein paar zus\u00e4tzliche Bemerkungen notwendig. Das ist gleichsam der Kern der Vorlage.</p>\n<p>Nach dem Entwurf der Kommission des Nationalrates kommt es auf das \"ausschliessliche\" Interesse der betroffenen Person an, und haupts\u00e4chlich darauf, dass keiner \"\u00c4usserung\" - das ist wieder der Begriff des Gesetzes -, wie auch immer sie geartet ist, eine \"Ablehnung\" zu entnehmen ist; das ist der n\u00e4chste Schl\u00fcsselbegriff. Gemeint ist ein so genannt bloss \"nat\u00fcrlicher\" Wille, wie er sich im Moment aus der spontanen Angst, z. B. vor einem Arztbesuch, vor einer Spritze usw. einstellt. Es geht also um eine kurzfristige, rein subjektive Reaktion, die nicht auf die ganze Problematik bezogen ist, also ohne umfassendes Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, worum es wirklich geht. Solche diffuse Angst ist bei dauernd Urteilsunf\u00e4higen - vorab bei solchen mit einer geistigen Behinderung - anscheinend h\u00e4ufig. Sich danach zu richten, liefe vielfach auf ein Sterilisationsverbot hinaus. Die Folge w\u00e4ren unter Umst\u00e4nden Schwangerschaft und Geburt, eventuell Behandlungen w\u00e4hrend der Schwangerschaft, ja sogar Abtreibungen, die viel weniger im Interesse der Betroffenen liegen und \u00fcbrigens mehr Schmerzen und Unsicherheit bewirken.</p>\n<p>Nach der Stellungnahme des Bundesrates, dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag Ihrer Kommission stellt der Entscheid auf das \"Interesse der betroffenen Person\" ab; das ist hier der Kernbegriff. Und zwar wird dieses beurteilt - ich zitiere wiederum das Gesetz - \"nach den gesamten Umst\u00e4nden\", also objektiviert. Dahinter steht die Auffassung, dass, erstens, die Sterilisation auch dann im Interesse der betroffenen Person liegen kann, wenn sie sich im genannten Sinn ablehnend \u00e4ussert, und dass die Sterilisation, zweitens, auch dann im Interesse der betroffenen Person sein kann, wenn auch noch andere Interessen der betroffenen Person daf\u00fcr sprechen, also parallel laufen, so dasjenige k\u00fcnftiger Kinder oder der Eltern der zu sterilisierenden Person usw. Ohne dass die Sterilisation im Interesse der betroffenen Person liegt, darf sie aber nicht vorgenommen werden. Drittens geht es darum, dass die Gesamtsituation der betroffenen Person massgebend ist, aber um keinerlei gesellschaftspolitische Erw\u00e4gungen und schon gar nicht um eugenischen Gr\u00fcnde. Die Gesellschaft und der Staat m\u00fcssen Verantwortung f\u00fcr einen sorgf\u00e4ltig abgewogenen Entscheid \u00fcbernehmen, um der betroffenen Person k\u00fcnftige Freiheit und k\u00fcnftiges soziales Leben zu erm\u00f6glichen. Damit wird die eingangs erw\u00e4hnte umfassende G\u00fcterabw\u00e4gung erm\u00f6glicht. Sie isoliert die Betroffenen nicht k\u00fcnstlich, sondern geht auf ihre Bed\u00fcrfnisse in der Komplexit\u00e4t der sozialen Realit\u00e4t ein.</p>\n<p>Es ist nicht gerechtfertigt, dem Nationalrat, dem Bundesrat und Ihrer Kommission vorzuwerfen, sie erlaubten die Zwangssterilisation, die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates aber verhindere sie. Massgebend ist f\u00fcr beide Auffassungen das Interesse der Betroffenen. Nach beiden Regelungen entscheidet die Beh\u00f6rde gest\u00fctzt auf gesetzlich vorgegebene Kriterien in einem rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren. Nach beiden Fassungen ist die Sterilisation die letztm\u00f6gliche L\u00f6sung, die Ultima Ratio, wenn alle anderen Verh\u00fctungsmittel und M\u00f6glichkeiten versagen. Es darf keine haltbare Alternative geben. Es muss sich um eine echte Ausnahme - wie der Gesetzentwurf besagt -, um einen Einzelfall handeln; das ist ausdr\u00fccklich so festgelegt.</p>\n<p>Die Fassung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates erlaubt den Eingriff ebenfalls ohne Einwilligung der betroffenen Person. Sie stellt meines Erachtens auf einen Widerspruch und auf eine Fiktion ab. Es ist widerspr\u00fcchlich, eine Person gerade bez\u00fcglich Verh\u00fctungsmitteln als urteilsunf\u00e4hig zu erkl\u00e4ren, aber aus ihrer \u00e4usseren Reaktion doch abzuleiten, sie lehne das Verh\u00fctungsmittel der Sterilisation ab. Die Kommission des Nationalrates fingiert die Einwilligung f\u00fcr eine langfristig wirksame, zukunftsgerichtete Operation, wenn keine kurzfristige, augenblicksbezogene, vielleicht sogar reflexartige Abwehr ge\u00e4ussert wird. Die betroffene Person kann die sie gesamthaft betreffende, zukunftsgerichtete Beurteilung ja gerade nicht vornehmen. Dann anzunehmen, eine momentane \u00c4usserung einer Ablehnung lasse sich mit einer Einwilligung zu einem langfristig wirksamen Entscheid verkn\u00fcpfen, \u00fcberzeugt Ihre Kommission nicht. Es besteht kein gen\u00fcgender Zusammenhang zwischen einer \u00e4usserlichen Ablehnung und der Sterilisation. Es kann auch beim Einsetzen einer Spirale, bei der Dreimonatsspritze, beim Einsetzen eines Implantats zu den genau gleichen Abwehrreaktionen im Sinne eines nat\u00fcrlichen Willens kommen. Diese Bereiche regelt man aber nicht, sondern man \u00fcberl\u00e4sst all dies dem Ermessen des gesetzlichen Vertreters. Letztlich scheint es eben doch, dass die Voraussetzungen im Gesetz so streng umschrieben sind, dass diese zus\u00e4tzlichen Bef\u00fcrchtungen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind. Sonst - wenn man diese teilt - w\u00e4re es dann ehrlicher, bei Urteilsunf\u00e4higen die Sterilisation ganz zu verbieten.</p>\n<p>Ziel einer Sterilisation muss es sein, einer diesbez\u00fcglich urteilsunf\u00e4higen Person eine m\u00f6glichst freie Lebensgestaltung zu erlauben, den Kontakt mit dem anderen Geschlecht, ja die Teilnahme in einer Wohngemeinschaft bzw. das Wohnen in einem der heute meist geschlechtlich gemischt gef\u00fchrten Heime. Auch geistig schwerbehinderte Personen haben das Recht auf Sexualkontakte. Auch bei ihnen kann das Entstehen einer Schwangerschaft oder ein Schwangerschaftsabbruch schmerzhafte, vielleicht sogar traumatische Folgen haben. Ohne Sterilisation bedingte ein rechtzeitiger Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft letztlich, dass man die betroffenen Personen einsperrt. Das will Ihre Kommission nicht.</p>\n<p>Ich bitte Sie, Litera a zuzustimmen.</p>\n<p>Zu Litera b habe ich keine Bemerkungen. Bei Litera c ist aber nach den Beratungen der Kommission eine Anmerkung n\u00f6tig, und zwar zur Begr\u00fcndung.</p>\n<p>Sterilisationen sollen nicht auf Vorrat vorgenommen werden, beispielsweise im Hinblick auf die Gefahr einer Vergewaltigung. Eine abstrakte Gefahr von Sexualkontakten gen\u00fcgt also nicht. Darin sind sich Bundesrat, Nationalrat und Ihre Kommission einig. Trotzdem besteht eine Meinungsverschiedenheit zum urspr\u00fcnglichen Antrag der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates, und zwar dar\u00fcber, wann mit einer Schwangerschaft im Sinne von Buchstabe c zu \"rechnen\" ist, wann sie, auf Franz\u00f6sisch, \"\u00e0 pr\u00e9voir\" ist. Die [PAGE 265] nationalr\u00e4tliche Kommission erlaubt gem\u00e4ss ihrem Bericht die Sterilisation erst - extrem streng -, wenn die betroffene Person einen Sexualpartner hat und bereits sexuelle Kontakte gepflegt hat. Nur dann sei die konkrete und ernstliche Annahme einer Schwangerschaft gegeben. Das h\u00e4tte die bedenkliche Auswirkung, dass eine dauernd urteilsunf\u00e4hige Person zuerst ungesch\u00fctzten Sexualkontakt pflegen m\u00fcsste, um die Sterilisationsvoraussetzungen zu erf\u00fcllen. Diese Auffassung ist Ihrer Kommission zu streng. Sie teilt deshalb die Auffassung des Bundesrates, es gen\u00fcge, wenn unmittelbar und konkret mit Sexualkontakten zu rechnen ist, wenn sich die dauernd urteilsunf\u00e4hige Person sexuell sehr interessiert zeigt.</p>\n<p>Zu Litera d bis f habe ich keine Bemerkungen. Litera g ist im franz\u00f6sischen Text zu erg\u00e4nzen durch \"de surveillance\", denn es geht auch hier um die Aufsichtsbeh\u00f6rde, nicht nur um die Vormundschaftsbeh\u00f6rde. Diese Bestimmung in Litera g ist an sich unn\u00f6tig. Ihr Gehalt steht in Artikel 8. Darauf ist bei Artikel 8 und 9 zur\u00fcckzukommen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Pfisterer","SpeakerFullName":"Pfisterer Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1086631536833)\/","End":"\/Date(1086632278097)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538477)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086631536833+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632278097+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50663L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50663L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50663L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50663L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50663L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50663","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":21,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Sie sehen es der Fahne an, dass hier gerungen wurde. Artikel 7 ist der heikelste Punkt der Vorlage, denn es geht um die Voraussetzungen, die man f\u00fcr diese Gratwanderung umschreiben muss - keine Missbr\u00e4uche, aber auch keine Eingriffe, die sich zulasten der betroffenen Personen auswirken. Ich glaube, es ist hier festzuhalten, dass sich der Nationalrat, der Bundesrat und Ihre Kommission einig sind, dass die Sterilisation dauernd urteilsunf\u00e4higer Personen nur unter ganz strengen Voraussetzungen infrage kommt und dass die Voraussetzungen, die hier aufgef\u00fchrt sind, kumulativ gelten, was Sie mit dem Wort \"und\" zwischen den Buchstaben f und g in Absatz 2 unterstreichen.</p>\n<p>Die strengen Voraussetzungen seien nochmals in Erinnerung gerufen: Verlangt wird erstens, dass nach einem Fachgutachten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht besteht, dass die betroffene Person jemals die Urteilsf\u00e4higkeit erlangen wird - das ist die erste Voraussetzung, damit man \u00fcberhaupt von einer dauernd urteilsunf\u00e4higen Person sprechen kann. Zweitens muss die Sterilisation im Interesse der betroffenen Person liegen. Eine Sterilisation, nur weil es f\u00fcr Nahestehende oder Betreuer usw. bequemer w\u00e4re, kommt nicht infrage; sie muss im Interesse der betroffenen Person liegen. Drittens geht es nur dann, wenn andere Verh\u00fctungsmittel nicht infrage kommen. Die Sterilisation ist die Ultima Ratio des Ganzen, sonst darf sie nicht durchgef\u00fchrt werden. Viertens muss die urteilsunf\u00e4hige Person sexuell aktiv sein, sodass mit der Zeugung eines Kindes zu rechnen ist. Wo das nicht der Fall ist, ist eine Sterilisation nicht gerechtfertigt. Eine f\u00fcnfte Voraussetzung ist, dass nach der Geburt die Trennung vom Kind unvermeidlich ist, weil - so die Annahme - die Elternverantwortung nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnte, oder dass die Schwangerschaft die Gesundheit der betroffenen Frau erheblich gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Die Sterilisation ist zul\u00e4ssig - das ist die sechste Voraussetzung - , wenn die Operationsmethode mit der gr\u00f6ssten Refertilisierungsaussicht gew\u00e4hlt wird. Schliesslich muss eine staatliche Beh\u00f6rde zugestimmt haben.</p>\n<p>Wie bereits gesagt m\u00fcssen all diese Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sein, und ich glaube, wenn die beide R\u00e4te dem zustimmen, hat man sich wahrscheinlich auf die richtige L\u00f6sung konzentriert, sodass Missbr\u00e4uche nicht m\u00f6glich sind, aber gleichzeitig dort, wo es im Interesse der Betroffenen ist, Sterilisationen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":6,"Start":"\/Date(1086632278097)\/","End":"\/Date(1086632500587)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632278097+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632500587+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50664L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50664L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50664L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50664L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50664L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50664","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 8</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Abs. 1, 2</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Abs. 3</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 8</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Al. 1, 2</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p><i>Al. 3</i></p>\n<p>Biffer</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 9</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p><i>Abs. 1</i></p>\n<p>.... oder ihr Vormund kann den Entscheid ....</p>\n<p><i>Abs. 2, 3</i></p>\n<p>Streichen</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 9</b></p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p><i>Al. 1</i></p>\n<p>.... attaquer la d\u00e9cision de l'autorit\u00e9 ....</p>\n<p><i>Al. 2, 3</i></p>\n<p>Biffer</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Fritz","SpeakerLastName":"Schiesser","SpeakerFullName":"Schiesser Fritz","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":7,"Start":"\/Date(1086632500587)\/","End":"\/Date(1086632511240)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632500587+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632511240+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50665L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50665L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50665L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50665L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50665L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50665","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":541,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich erlaube mir, \u00fcber die Artikel 8 und 9 gemeinsam zu referieren, insbesondere jeweils zu den Abs\u00e4tzen 3 und dann hinterher noch speziell zu Artikel 9 Abs\u00e4tze 1 und 2. So k\u00f6nnen wir etwas Zeit gewinnen.</p>\n<p>Ich referiere zun\u00e4chst zu den Artikeln 8 und 9 im Allgemeinen, insbesondere zu den Abs\u00e4tzen 3: Jetzt geht es um Fragen der Organisation.</p>\n<p>Der Nationalrat verlangt in Artikel 8 Absatz 3 einen Entscheid der vormundschaftlichen Aufsichtsbeh\u00f6rde, und zwar mit der \"Mehrheit ihrer Mitglieder\". In der Begr\u00fcndung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates wird erg\u00e4nzt, das Mehrheitserfordernis komme nicht zum Tragen, wenn ein Kanton als Aufsichtsbeh\u00f6rde z. B. den Regierungsstatthalter bezeichne. Artikel 9 schreibt zudem eine gerichtliche Beurteilung vor, wieder erg\u00e4nzt durch dasselbe Mehrheitserfordernis.</p>\n<p>In beiden F\u00e4llen, beide Male bei Absatz 3, beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Mehrheitsklausel zu streichen. Auch hier zeigt sich der Zusammenhang des Sterilisationsgesetzes mit dem Vormundschaftsrecht und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen: Die Kantone sind verpflichtet, die Vormundschaft zu organisieren, aber frei, eine oder zwei vormundschaftliche Aufsichtsbeh\u00f6rden einzusetzen. Die Rechtsmittel\u00fcberpr\u00fcfung m\u00fcssen sie von Verfassung wegen einem Gericht \u00fcbertragen. Die Kantone d\u00fcrfen sich auf eine einzige Aufsichtsbeh\u00f6rde beschr\u00e4nken. Dann muss diese aber ein Gericht sein. Ebenso ist es erlaubt, in Sachen Sterilisation zwei Aufsichtsbeh\u00f6rden walten zu lassen, und zwar als erste eine Verwaltungsstelle, z. B. einen Bezirksamtmann oder ein Regierungsdepartement, und dann gibt es kein Kollegialorgan, keine Mitglieder und keinen Mehrheitsentscheid. Artikel 8 Absatz 3 kann also gar nicht angewendet werden. Ebenso d\u00fcrfen die Kantone selber bestimmen, wer als Gericht amtet. Das darf z. B. ein Einzelrichter sein. So ist auch Artikel 9 Absatz 3 unter Umst\u00e4nden gar nicht anwendbar.</p>\n<p>Gesamthaft enth\u00e4lt die Vorlage organisatorische Vorschriften, die nach Ansicht Ihrer Kommission zu eng formuliert sind und nicht ganz ins System des Vormundschaftsrechtes passen. Indem wir als St\u00e4nderat bei den Artikeln 8 und 9 eine Differenz schaffen, geben wir der Kommission des Nationalrates Gelegenheit, noch einmal zu pr\u00fcfen, ob diese organisatorischen Vorschriften unter Einschluss von Artikel 7 Absatz 2 Litera g nicht verbessert werden sollten. Die \u00dcberpr\u00fcfung darf im Sinne von Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes umfassend sein.</p>\n<p>So weit zu den Artikeln 8 und 9 generell und zu den jeweiligen Abs\u00e4tzen 3 beider Artikel.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Pfisterer","SpeakerFullName":"Pfisterer Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":8,"Start":"\/Date(1086632511240)\/","End":"\/Date(1086632705690)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632511240+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632705690+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50666L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50666L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50666L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50666L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50666L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50666","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":21,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Bundesrat kann den Antr\u00e4gen Ihrer Kommission zustimmen. Wir sind Ihnen dankbar, dass Sie Artikel 8 Absatz 3 streichen wollen. [PAGE 266] </p>\n<p>Der Absatz sieht zun\u00e4chst nach einem noch besseren Schutz aus, indem eben die zustimmende Mehrheit der Mitglieder verlangt wird. Man muss aber sehen, dass das Erfordernis eines Mehrheitsentscheides, wenn man die kantonalen Regelungen anschaut, gar nicht durchf\u00fchrbar ist. Wir haben Kantone, in denen eine einzige Person, z. B. der Regierungsstatthalter, als vormundschaftliche Aufsichtsbeh\u00f6rde die Entscheidung treffen muss. Wenn man schon den zustimmenden Entscheid einer Einzelperson, z. B. des Regierungsstatthalters, gem\u00e4ss dem Bericht der nationalr\u00e4tlichen Kommission toleriert, macht es wenig Sinn, einen Mehrheitsentscheid in Kantonen zu fordern, in denen die vormundschaftliche Aufsichtsbeh\u00f6rde aus mehreren Mitgliedern besteht. Der unn\u00f6tige Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie ist \u00fcberdies abzulehnen, weil die Tragweite des Erfordernisses der \"Mehrheit ihrer Mitglieder\" unklar formuliert ist. Handelt es sich um die Mehrheit aller Mitglieder dieses Gremiums? Dies schafft in jenen Kantonen Probleme, in denen das Gremium aus verschiedenen Einheiten wie z. B. Kammern, Abteilungen besteht. Oder handelt es sich um die Mehrheit des Spruchk\u00f6rpers, d. h. um die Mehrheit der Mitglieder der zust\u00e4ndigen Einheit? Sie sehen, das ist etwas \u00fcberreguliert. Es ist - wie erw\u00e4hnt - auch nicht notwendig, hier in die kantonale Hoheit einzugreifen. Wir sind froh und unterst\u00fctzen es, wenn man Absatz 3 streicht.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":9,"Start":"\/Date(1086632715000)\/","End":"\/Date(1086632849730)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632715000+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632849730+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50667L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50667L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50667L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50667L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50667L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50667","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":541,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Dies ist der letzte Punkt, \u00fcber den ich Ihnen bei der Vorlage 1 zu berichten habe: Die Kommission beantragt Ihnen, bei Artikel 9 Absatz 1 zu \u00e4ndern und Absatz 2 zu streichen. Diese Ordnung des Anfechtungsrechtes ist nach unserer Auffassung unausgewogen; die Zustimmung zur Sterilisation darf auch eine \"nahe stehende Person\" anfechten - Absatz 1 -, ihre Ablehnung aber nicht. Diese Regelung des Nationalrates verkennt unseres Erachtens die Komplexit\u00e4t der Problematik der Sterilisation. In der Eintretensdebatte wurde sie erw\u00e4hnt. Die Sterilisation kann im objektiven, gesamthaft beurteilten Interesse der betroffenen Person liegen; sie kann das geringere \u00dcbel sein. Die \"nahe stehende Person\", das heisst der Ehegatte, der Partner, der Freund und andere, tats\u00e4chlich intensiv verbundene Personen wie die Eltern k\u00f6nnen in beiden F\u00e4llen gleich viel zur Entscheidfindung beitragen - deshalb dieser Streichungsantrag. Sie k\u00f6nnen darin auch eine gewisse Parallele zum Anfechtungsrecht, wie bei der Vormundschaftsbeschwerde, sehen. Das heisst, auf eine Differenzierung zwischen zustimmendem und ablehnendem Entscheid sei zu verzichten.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Thomas","SpeakerLastName":"Pfisterer","SpeakerFullName":"Pfisterer Thomas","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":10,"Start":"\/Date(1086632849730)\/","End":"\/Date(1086632935317)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632849730+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632935317+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50668L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50668L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50668L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50668L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50668L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50668","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":21,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Der Bundesrat kann sich dem Berichterstatter anschliessen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":11,"Start":"\/Date(1086632945127)\/","End":"\/Date(1086632950203)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632945127+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086632950203+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null},{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50669L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50669L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50669L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50669L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=50669L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"50669","Language":"DE","IdSubject":"8366","VoteId":null,"PersonNumber":194,"Type":1,"Text":"<pd_text><p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><b>Art. 10, 11</b></p>\n<p><i>Antrag der Kommission</i></p>\n<p>Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates</p>\n<p><i>Proposition de la commission</i></p>\n<p>Adh\u00e9rer \u00e0 la d\u00e9cision du Conseil national</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Angenommen - Adopt\u00e9</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble</i></p>\n<p>F\u00fcr Annahme des Entwurfes .... 33 Stimmen</p>\n<p>(Einstimmigkeit)</p>\n<p>[VS]</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Vorlage 2 - Projet 2</i></p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Mehrheit</i></p>\n<p>Nichteintreten</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Antrag der Minderheit</i></p>\n<p>(Marty Dick, Berset, Studer Jean)</p>\n<p>Eintreten</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la majorit\u00e9</i></p>\n<p>Ne pas entrer en mati\u00e8re</p>\n<p>[VS]</p>\n<p><i>Proposition de la minorit\u00e9</i></p>\n<p>(Marty Dick, Berset, Studer Jean)</p>\n<p>Entrer en mati\u00e8re</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20040607","MeetingVerbalixOid":1203,"IdSession":"4704","SpeakerFirstName":"Fritz","SpeakerLastName":"Schiesser","SpeakerFullName":"Schiesser Fritz","SpeakerFunction":"P-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":8,"CantonName":"Glarus","CantonAbbreviation":"GL","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":12,"Start":"\/Date(1086632950203)\/","End":"\/Date(1086633027857)\/","Function":"P-M","DisplaySpeaker":false,"LanguageOfText":null,"Modified":"\/Date(1510849538493)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1086632950203+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1086633027857+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}]},"ID":"8366","Language":"DE","IdMeeting":"612","VerbalixOid":105254,"SortOrder":2,"Modified":"\/Date(1510849538477)\/"}}