{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=122457L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=122457L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=122457L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=122457L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=122457L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"122457","Language":"DE","IdSubject":"19927","VoteId":null,"PersonNumber":1103,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 07.3281 an ihren Sitzungen vom 20. Januar und 13. Oktober 2011 gepr\u00fcft. Diese Motion hat den folgenden Wortlaut: \"Das Bundesrecht ist so zu \u00e4ndern, dass Personen, welche als Angestellte einer Unternehmung f\u00fcr diese rechtsberatend oder forensisch t\u00e4tig sind, hinsichtlich der Pflichten und Rechte den freiberuflichen Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten weitgehend gleichgestellt sind.\"</p>\n<p>Warum hat die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen eine solche Motion formuliert? Die Ausgangslage ist wie folgt: In mehreren Staaten k\u00f6nnen sich Juristen, welche in einem Unternehmen rechtsberatend t\u00e4tig sind, auf ein spezielles Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht berufen, mit der Folge, dass sie namentlich in Zivilprozessen die Herausgabe von Unterlagen verweigern k\u00f6nnen, die im Zusammenhang mit ihrer rechtsberatenden T\u00e4tigkeit in der Unternehmung entstanden sind. Es besteht nun die Gefahr, dass in der Schweiz domizilierte Unternehmungen, welche in einen im Ausland gef\u00fchrten Zivilprozess verwickelt werden, Unterlagen ihres Rechtsdienstes herausgeben m\u00fcssen, weil sich ihre Juristen nicht auf ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen k\u00f6nnen. Diese Situation ist in doppelter Hinsicht unbefriedigend: erstens im Vergleich zu den ausl\u00e4ndischen Unternehmungen, deren Juristen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, und zweitens im Vergleich zu den freiberuflichen Anw\u00e4lten. W\u00fcrde die schweizerische Unternehmung die Aufgaben ihres Rechtsdienstes n\u00e4mlich einem freiberuflichen Anwalt \u00fcbertragen, so m\u00fcsste dieser die Unterlagen betreffend seine rechtsberatende T\u00e4tigkeit zugunsten der Unternehmung nicht herausgeben, weil sie vom Anwaltsgeheimnis erfasst und gesch\u00fctzt w\u00e4ren.</p>\n<p>Um bei dieser unbefriedigenden Ausgangslage Abhilfe zu schaffen, hat Ihre Kommission f\u00fcr Rechtsfragen also die erw\u00e4hnte Motion formuliert, und der Bundesrat beantragte die Annahme dieser Motion. Unser Rat hat die Motion am 18. Juno 2007 diskussionslos angenommen, und der St\u00e4nderat hat am 2. Juno 2008 ohne Gegenstimme den gleichen Beschluss gefasst.</p>\n<p>Der Bundesrat erarbeitete dann einen Vorentwurf f\u00fcr ein Unternehmensjuristengesetz und er\u00f6ffnete im April 2009 die Vernehmlassung dazu. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung waren kontrovers, insbesondere die Kantone hatten keine Freude an dieser geplanten Gesetzgebung. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens beschloss dann der Bundesrat, der Bundesversammlung keine Botschaft zu einem Unternehmensjuristengesetz zu unterbreiten.</p>\n<p>Der Bundesrat hat seine Argumentation ausf\u00fchrlich dargelegt. Es ergibt sich daraus folgendes Fazit: Der Ansatz der Motion, welchen der Bundesrat mit dem Vernehmlassungsentwurf f\u00fcr ein Unternehmensjuristengesetz umzusetzen versuchte, vermag allein die angesprochenen Schwierigkeiten nicht zu bew\u00e4ltigen. Eine Ausweitung des \"attorney-client privilege\" auf Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen verm\u00f6chte - wenn \u00fcberhaupt - nur einen kleinen Teil des zugrundeliegenden zwischenstaatlichen Problems zu l\u00f6sen. Deshalb und vor dem Hintergrund der mit der Schaffung eines Berufsgeheimnisses f\u00fcr Unternehmensjuristen verbundenen Nachteile beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung, die Motion 07.3281 abzuschreiben.</p>\n<p>Der Bundesrat hat dann aber in seiner Begr\u00fcndung auch entdeckt, dass es pr\u00fcfenswert w\u00e4re, an die Ausarbeitung eines Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetzes zu gehen. Inhalt eines solchen Erlasses w\u00fcrde die Festlegung von Abwehrmassnahmen und der zu ihrer Ergreifung zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bilden. Ein solches Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetz k\u00f6nnte dem mit der Motion eigentlich angepeilten Anliegen besser Rechnung tragen. In der Zwischenzeit beantragte die FDP-Liberale Fraktion mit einer Motion (11.3120) ebenfalls die Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz der Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz. Der Bundesrat unterst\u00fctzte dieses Anliegen und hat auch schon einen Bericht im Zusammenhang mit Rechtsfragen betreffend die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden ausgearbeitet.</p>\n<p>Aufgrund dieser Ausgangslage kam die Kommission mit 11 zu 8 Stimmen zum Schluss, die Behandlung des Berichtes, der heute auf der Tagesordnung traktandiert ist, auszusetzen, bis der Entwurf f\u00fcr ein Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetz vorliegt. Wenn man die Behandlung dieses Gesch\u00e4ftes aussetzen will, gilt, gest\u00fctzt auf das Parlamentsgesetz, das gleiche Verfahren wie beim Vorgehen im Zusammenhang mit einer R\u00fcckweisung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass zur endg\u00fcltigen Abschreibung der Motion 07.3281 erst Stellung genommen werden kann, wenn bekannt ist, was der Entwurf zu einem Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetz letztlich genau beinhaltet; ein Gesetzentwurf liegt im Moment aber noch nicht vor. Es gibt auch eine Minderheit, die anderer Ansicht ist und sich nachher dazu \u00e4ussern wird, warum sie die Abschreibung der Motion bereits jetzt vornehmen will.</p>\n<p>Es ist auch so, dass uns in der Kommission gesagt wurde, dass der Gesetzentwurf eigentlich bereits in diesem Jahr vorliegen sollte. Dass dieser jetzt noch nicht vorliegt, ist kein Problem. Die Kommissionsmehrheit ist aber einfach der Ansicht, dass wir jetzt zur Sicherheit warten und sehen wollen, was in diesem Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetz steht. Wenn die neue Vorlage vorliegt, k\u00f6nnen wir die Motion abschreiben.</p>\n<p>Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, die Behandlung des Berichtes auszusetzen, bis der Entwurf f\u00fcr ein Souver\u00e4nit\u00e4tsschutzgesetz vorliegt, den der Bundesrat dem Parlament in Aussicht gestellt hat. Dieser Beschluss wurde mit 11 zu 8 Stimmen gefasst.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20111215","MeetingVerbalixOid":2130,"IdSession":"4901","SpeakerFirstName":"Gabi","SpeakerLastName":"Huber","SpeakerFullName":"Huber Gabi","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1323948726159)\/","End":"\/Date(1323949261543)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877663026)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1323948726160+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1323949261543+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}