{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=136755L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=136755L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=136755L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=136755L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=136755L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"136755","Language":"DE","IdSubject":"22905","VoteId":null,"PersonNumber":398,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Viele Argumente, die jetzt im Zusammenhang mit dem Teilbesteuerungssatz im Privatverm\u00f6gen gebraucht werden, waren schon Gegenstand der Eintretensdebatte. Die Versuchung ist ein bisschen da, sie zu wiederholen. Ich hoffe, dass ich dieser Versuchung nicht erliege, und werde mich jetzt kurz fassen.</p>\n<p>Zum Grunds\u00e4tzlichen: Es ist nicht so, dass wir hier eine Unterbesteuerung herbeif\u00fchren, sondern es ist so, dass wir eine \u00dcberbesteuerung abschaffen, weil es in ganz Europa kein Land mehr gibt, wo die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht entweder gemildert oder abgeschafft ist. Wir machen nur das. Wir schaffen Gleichheit im internationalen Verkehr und damit die gleichen Voraussetzungen, die die Unternehmer auch im Ausland finden. Das ist es. Es geht nicht um die Schaffung einer Unterbesteuerung, sondern um die Abschaffung einer \u00dcberbesteuerung, n\u00e4mlich der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.</p>\n<p>Der Bundesrat hat bei seiner Strategie die Idee gehabt, dass diese Dividenden bei allen Anteilseignern zu 80 Prozent besteuerbar sind, weil er davon ausging, dass Aktienkapital immer Risikokapital ist, egal, ob man eine einzige Aktie oder eine unendliche Anzahl davon hat. Das Parlament - zuerst der St\u00e4nderat und jetzt auch Ihre WAK - hat diese Idee verdichtet, indem es gesagt hat: Wir wollen eine KMU-Reform. Die ganze Reform findet ja auf drei Schaupl\u00e4tzen statt. Einer ist dieser hier, die Dividendenbesteuerung. Der zweite Schauplatz ist der Bereich der Emissionsabgabe und der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Der dritte Schauplatz ist die Beseitigung einer Anzahl von \u00c4rgernissen, beispielsweise im Zusammenhang mit der \u00dcbertragung von Immobilien, im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung usw. Im ersten Bereich haben Ihre Kommission und der St\u00e4nderat nun gesagt: Wir verdichten diese Reform und machen sie zu einer KMU-Reform. Damit sind die 80 Prozent, die der Bundesrat f\u00fcr alle vorgeschlagen hat, nat\u00fcrlich auch wieder zur Debatte gestanden. Damit rechtfertigt es sich auch, zu sagen: Wenn man schon eine qualifizierte Beteiligung von 10 Prozent als Basis setzt, dann rechtfertigt es sich auch, die Anpassung beim Satz f\u00fcr die Dividendenbesteuerung vorzunehmen, damit tats\u00e4chlich Kapital durch Gewinnaussch\u00fcttungen, durch Dividendenaussch\u00fcttungen freigesetzt wird, damit auch dieser Erfolg erzielt wird.</p>\n<p>Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass die 60 Prozent f\u00fcr das Privatverm\u00f6gen, wie sie im St\u00e4nderat beschlossen wurden, eine akzeptable Gr\u00f6sse sind. Jetzt zu den Auswirkungen.</p>\n<p>1. Zun\u00e4chst zur AHV: Es ist bekannt, dass es einen Kippmoment gibt, bei dem es sich lohnt, als Unternehmer nicht mehr Lohn zu beziehen, sondern Dividenden. Wenn man das macht, muss man, weil man keinen Lohn mehr bezieht, auch keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge mehr bezahlen. Diese fehlen dann in der AHV-Kasse. Dieser Kippeffekt ist schwer zu beziffern. Da gibt es eine mathematische Gr\u00f6sse, aber es gibt daneben eben auch andere \u00dcberlegungen im Grenzbereich des Kippeffektes, die sich der Unternehmer macht. Dann entscheidet er: Soll ich mich eher f\u00fcr Lohn oder f\u00fcr Dividenden entscheiden?</p>\n<p>Weil die Kantone verschiedene Steuerregime haben, ist dieser Kippeffekt kantonal unterschiedlich. Aber die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung hat hier Berechnungen angestellt und ist zum Schluss gekommen, dass sich dieser Kippeffekt [PAGE 1470] beim Gros der Kantone in der Gr\u00f6ssenordnung von 60 Prozent bewegt. Es h\u00e4ngt davon ab, wie der Grenzsteuersatz der Verm\u00f6genssteuer in den Kantonen eben festgelegt wird. Nun kommen nebst diesen, ich w\u00fcrde sagen, mathematischen \u00dcberlegungen auch andere, unternehmerische und betriebswirtschaftliche, dazu. Ein Unternehmer wird sich vielleicht sagen: Ich bezahle soundso viel, weil ich noch in der zweiten S\u00e4ule integriert bin. Er will die zweite S\u00e4ule in seine Vorsorge einbeziehen. Oder er will unternehmensspezifische Tatbest\u00e4nde einfliessen lassen, so die Frage, ob er sehr viele Lagerhalter haben muss in Form seines Gesch\u00e4ftes, die Frage, ob er die Nachfolge fr\u00fchzeitig planen will, und andere unternehmerische Entscheide. Aber in jedem Fall ist es so, dass sich nach unserer Berechnung die Ausf\u00e4lle an AHV-Beitr\u00e4gen in der Gr\u00f6ssenordnung von 108 bis 163 Millionen Franken bewegen. Sp\u00e4ter f\u00fchren dann Wachstumsimpulse, dank des Wachstumseffektes und der Verbreiterung der Steuerbemessung, dazu, dass die AHV-Kasse mit zus\u00e4tzlichen Einnahmen in der H\u00f6he von 29 bis 84 Millionen Franken f\u00fcr die jetzigen Ausf\u00e4lle entsch\u00e4digt wird.</p>\n<p>2. Welches sind die Ausf\u00e4lle bei einer Teilbesteuerung von 60 Prozent? Jetzt hat man in der Botschaft des Bundesrates entsprechende Zahlen lesen k\u00f6nnen. Aber die Zahlen sind nat\u00fcrlich teilweise durch die Entwicklung der Teilbesteuerung in den Kantonen angepasst worden. Viele Kantone haben in der Zwischenzeit entsprechende Entscheide getroffen. Somit sind die Ausf\u00e4lle, die damals noch auf \u00fcber 700 Millionen Franken beziffert wurden, kleiner geworden. Wenn man eine Teilbesteuerung von 60 Prozent - das, was der St\u00e4nderat vorgegeben hat und dem sich der Bundesrat anschliessen k\u00f6nnte - zugrunde legt, dann werden bei den Kantonen etwa 360 Millionen Franken Ausf\u00e4lle zu verzeichnen sein, beim Bund 56 Millionen; das sind also etwas \u00fcber 400 Millionen Franken. Die 56 Millionen des Bundes darf man durchaus den 55 Milliarden Gesamteinkommen gegen\u00fcberstellen; das ist in dieser Dimension, gemessen am Wachstumsimpuls, den man den Unternehmen vermitteln m\u00f6chte, eine vertretbare Summe.</p>\n<p>Zum Schluss noch die Frage, die von Herrn Rechsteiner thematisiert wurde, n\u00e4mlich die Frage der Verfassungsm\u00e4ssigkeit und der Gerechtigkeit, die von einem Professor angeschnitten wurde. In Bezug auf die W\u00fcrdigung unserer Steuergesetzgebung sollte man mit der Verfassung nicht leichtfertig umgehen. Wir haben in Bezug auf die Besteuerung eine ganz grosse, eine umfassende bundesgerichtliche Rechtsprechung. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung, die auch Tradition hat, besch\u00e4ftigt sich immer wieder mit der Frage: Was ist eigentlich eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit? Das ist ein Grundprinzip unserer Verfassung. Man sollte nicht leichtfertig immer wieder diese Dinge infrage stellen, weil es hier schon seit Jahren entsprechende \u00dcberlegungen gibt.</p>\n<p>Auch Professoren m\u00fcssen zur Kenntnis nehmen, dass das Volk eine Kapitalgewinnsteuer abgelehnt hat. Von dieser Basis sind wir auch bei der Abfassung unserer Botschaft und unserer \u00dcberlegungen ausgegangen. Wenn man das hier professoral moniert, dann m\u00fcsste man in einer Vorphase zu dieser Unternehmenssteuerreform zuerst die Frage der Kapitalgewinnbesteuerung wieder thematisieren. Aber man wagt es vielleicht nicht, weil man weiss, wie es herauskommen w\u00fcrde. Deshalb ist hier nicht der richtige Ort, um wieder dar\u00fcber zu sprechen.</p>\n<p>Das Zweite, was Professoren auch zur Kenntnis nehmen m\u00fcssen: Die Tarifautonomie der Kantone ist ein Teil, ein wichtiges Element, unseres Steuerf\u00f6deralismus. Wir haben in der Anh\u00f6rung zu dieser Gesetzesrevision mit den Kantonen diskutiert. Da war auch die Frage, ob man allenfalls eine Tarifsteuerung vornehmen sollte, ob man nicht den Teilbesteuerungssatz auch f\u00fcr die Kantone als obligatorisch erkl\u00e4ren sollte, beispielsweise auf der H\u00f6he der Teilbesteuerung des Bundes. Die Kantone haben bei dieser Anh\u00f6rung klar gesagt: Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass auch k\u00fcnftig die Tarifautonomie bestehen bleibt. Diese und das Recht, die Abz\u00fcge festzulegen, geh\u00f6ren zu unserem Steuerf\u00f6deralismus. Das muss man zur Kenntnis nehmen, und an dem hat der Bundesrat nicht vorbeigeschaut: Er hat diese Argumente ber\u00fccksichtigt.</p>\n<p>Ich unterst\u00fctze den Antrag Loepfe in Bezug auf die Teilbesteuerung von 60 Prozent und damit die Fortf\u00fchrung der Linie des St\u00e4nderates.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20061004","MeetingVerbalixOid":1472,"IdSession":"4714","SpeakerFirstName":"Hans-Rudolf","SpeakerLastName":"Merz","SpeakerFullName":"Merz Hans-Rudolf","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":15,"CantonName":"Appenzell A.-Rh.","CantonAbbreviation":"AR","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":13,"Start":"\/Date(1159952716781)\/","End":"\/Date(1159953309484)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877968010)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1159952716780+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1159953309483+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}