{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=166535L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=166535L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=166535L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=166535L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=166535L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"166535","Language":"DE","IdSubject":"29598","VoteId":null,"PersonNumber":3934,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Mit der Verletzung des Bankgeheimnisses durch den Geheimnistr\u00e4ger und die Weitergabe und Verwendung von Bankdaten durch Dritte werden auch Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Bankkundinnen und Bankkunden verletzt - ich denke, das ist unbestritten -, es wird aber auch ganz allgemein das Vertrauen in den Banken- und Finanzplatz Schweiz verletzt. Die Verletzung des Bankgeheimnisses hat also auch negative Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsf\u00e4higkeit und auf das Image des Bankenplatzes. Das haben wir bei den Diebst\u00e4hlen von Bankdaten der letzten Jahre gesehen.</p>\n<p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Vorlage, wie sie Ihnen vorliegt. Er bef\u00fcrwortet eine Ausdehnung der Strafbarkeit auf Personen, die vors\u00e4tzlich ein Bankgeheimnis, das Ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbart wird, weiteren Personen offenbaren oder dann f\u00fcr sich selbst ausn\u00fctzen. Uns scheint es auch richtig zu sein, dass Sie eine abschreckende Wirkung in dem Sinn einbauen, dass Sie einen qualifizierten Straftatbestand vorschlagen. Ich denke, das ist richtig. Wir begr\u00fcssen nat\u00fcrlich auch, dass nicht nur im Bankengesetz, sondern gleichzeitig auch im Kollektivanlagengesetz und im B\u00f6rsengesetz entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Das Ganze muss ja auch in sich kongruent sein.</p>\n<p>Das Argument der Kommissionsminderheit, mit dem automatischen Informationsaustausch werde das alles hinf\u00e4llig, man brauche diese Regelung nicht, ist wirklich zu relativieren; das wurde auch von verschiedenen Votanten gemacht. Ein f\u00fcr alle wichtigen Finanzpl\u00e4tze geltender automatischer Informationsaustausch - da stimme ich Herrn Nationalrat Caroni zu - ist ein Fernziel, das aber noch nicht morgen oder \u00fcbermorgen erreichbar ist. Mit anderen Worten: Es wird noch eine gewisse Zeit brauchen, bis wir mit den f\u00fcr uns wichtigsten Finanzpl\u00e4tzen einen solchen automatischen Informationsaustausch haben. Damit habe ich auch gesagt, dass es an sich nicht die Absicht des Bundesrates und wohl auch nicht des Parlamentes ist, mit allen L\u00e4ndern dieser Welt einen automatischen Informationsaustausch vorzusehen. Es braucht dann schon gewisse rechtsstaatliche Kriterien, um ein solches Instrument einf\u00fchren zu k\u00f6nnen.</p>\n<p>Schliesslich wird - wie auch gesagt wurde - die innerstaatliche Situation davon nicht ber\u00fchrt, denn der automatische Informationsaustausch bezieht sich auf den Austausch von Informationen \u00fcber die Grenzen hinaus und nicht auf den Austausch von Informationen im Inland. Damit habe ich, Herr Nationalrat Caroni, noch einmal best\u00e4tigt, was Sie auch aufgenommen haben. Damit kann man auch sagen, dass der Anreiz, Daten zu klauen, zwar sicher gemildert, aber nicht aufgehoben wird. Man kann damit immer noch ein Gesch\u00e4ft machen.</p>\n<p>Dem Bericht der Kommission entnehmen wir, dass ein qualifizierter Tatbestand vorgesehen ist. Er ist erf\u00fcllt, wenn sich der T\u00e4ter durch die Verletzung eines Grundtatbestandes, d. h. alternativ durch die Offenbarung des Geheimnisses oder die Weiterleitung oder Ausn\u00fctzung zum eigenen oder fremden Vorteil, einen Verm\u00f6gensvorteil verschafft. Sie schreiben im Gesetz aber \"und\". Ich meine, es sollte dort nicht \"und\", sondern \"oder\" heissen. Wenn man schon Alternativen vorsieht, dann muss man das auch so aufnehmen. Ich w\u00fcrde Ihnen deshalb vorschlagen, in der entsprechenden Bestimmung, in Artikel 47 Absatz 1bis des Bankengesetzes, das \"und\" durch ein \"oder\" zu ersetzen, damit wirklich die alternative M\u00f6glichkeit besteht, denn das haben Sie eigentlich wohl so vorgesehen.</p>\n<p>Zu den Fragen betreffend die Medien: Grunds\u00e4tzlich sind auch die Medien dieser Gesetzgebung unterstellt; sie sind in diesem Sinn Dritte. Die Frage ist, ob es den Autor alleine betrifft oder auch weitere, die die entsprechenden Informationen aufnehmen. Man muss auch sagen, dass in diesem [PAGE 1532] Zusammenhang immer das Strafrecht, also das Strafgesetzbuch, massgebend ist. Es sieht f\u00fcr die Medien Entschuldigungsgr\u00fcnde vor, wenn sie t\u00e4tig werden. Das wird im Einzelfall zu pr\u00fcfen sein. Grunds\u00e4tzlich sind die Medien dieser Gesetzgebung unterstellt, es gilt aber die Einschr\u00e4nkung durch das Strafrecht und die m\u00f6glichen Entschuldigungsgr\u00fcnde.</p>\n<p>Zur Frage von Herrn Nationalrat Caroni bez\u00fcglich der Behandlung von Dritten, wenn also am Anfang der Kette nicht ein Bankmitarbeiter steht: Wenn am Anfang der Kette ein Bankmitarbeiter steht, ist sicher klar, dass auch der vierte und f\u00fcnfte in der Kette von den Bestimmungen im Bankengesetz erfasst ist. Nicht erfasst sind meines Erachtens jedoch Hacker. Ein Hacker hat ja nicht prim\u00e4r einen Angriff auf einen Bankkunden vor - in diesem Fall vielleicht schon -, sondern besch\u00e4ftigt sich auch mit anderen Daten. Hacker als solche sind nicht dem Bankengesetz unterstellt. Das Bankengesetz hat die Ausrichtung, auf der einen Seite den Gl\u00e4ubigerschutz und auf der anderen Seite den Funktionsschutz sicherzustellen, d. h. sicherzustellen, dass die Bankdienstleistungen und dass der Bankenverkehr funktionieren. Hacker unterstehen dem allgemeinen Strafrecht, also den allgemeinen Straftatbestimmungen, wie wir sie im StGB haben. Ob sie nun Bankdaten oder irgendwelche anderen Daten der Verwaltung hacken, sie fallen unter das Strafgesetzbuch.</p>\n<p>Damit habe ich Ihre Fragen beantwortet. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie so zu verabschieden, wie sie Ihnen vorliegt.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20140916","MeetingVerbalixOid":2506,"IdSession":"4915","SpeakerFirstName":"Eveline","SpeakerLastName":"Widmer-Schlumpf","SpeakerFullName":"Widmer-Schlumpf Eveline","SpeakerFunction":"BR-F","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":14,"Start":"\/Date(1410862242106)\/","End":"\/Date(1410862586780)\/","Function":"BR-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877486625)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1410862242107+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1410862586780+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}