{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=169822L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=169822L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=169822L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=169822L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=169822L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"169822","Language":"DE","IdSubject":"30461","VoteId":null,"PersonNumber":316,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Mit der Botschaft vom 8. M\u00e4rz 2013 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes unterbreitet. Anlass daf\u00fcr war eigentlich die Motion Maury Pasquier 08.3519, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, Artikel 17 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes so anzupassen, dass Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbst\u00e4tigen Angeh\u00f6rigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das gab dem Bundesrat gerade auch die Gelegenheit, im Rahmen einer Teilrevision jene Bestimmungen anzupassen, die bei der Anwendung des Gesetzes, das ja erst vor sechs Jahren in Kraft trat, immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten gef\u00fchrt haben. </p>\n<p>Es geht dabei um folgende Fragen: Ab welchem Zeitpunkt d\u00fcrfen die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen auf eine eventuelle Organentnahme bei verstorbenen Personen angesprochen werden? K\u00f6nnen die Angeh\u00f6rigen vor dem Tod der Spenderin oder des Spenders einer vorbereitenden medizinischen Massnahme zustimmen, wenn sie oder er keinen entsprechenden Entscheid gef\u00e4llt hat? Zu den Lebendspenderinnen und Lebendspendern: Das geltende Gesetz sieht zwar vor, dass diese die finanziellen Belastungen der Spende nicht selber tragen m\u00fcssen. Wie steht es aber mit der Kosten\u00fcbernahme, wenn erst sp\u00e4ter gesundheitliche Schwierigkeiten auftreten, die auf die Organspende zur\u00fcckzuf\u00fchren sind? </p>\n<p>Der Bundesrat war seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes auch immer wieder - auch durch verschiedene politische Vorst\u00f6sse - mit der Frage konfrontiert, wie man die Bereitschaft zur Organspende in der Schweiz erh\u00f6hen k\u00f6nnte. Dazu lag der Kommission ein Bericht vor, den der Bundesrat in Erf\u00fcllung der Postulate Gutzwiller 10.3703, Amherd 10.3701 und Favre Laurent 10.3711 erstellt hat. Es ist der unter der Gesch\u00e4ftsnummer der SGK 13-08 behandelte Bericht \"Pr\u00fcfung von Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Anzahl verf\u00fcgbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz\". In diesem Bericht werden die verschiedenen M\u00f6glichkeiten und Massnahmen f\u00fcr eine Steigerung der Spenderate untersucht und gewertet. Es sind dies vor allem die Einf\u00fchrung der Widerspruchsl\u00f6sung anstelle der heute geltenden Zustimmungsl\u00f6sung, die Etablierung eines Spenderegisters, ein Vermerk des Spendewillens auf der Versichertenkarte oder dem F\u00fchrerausweis und eine Verbesserung der Information der Bev\u00f6lkerung und der Ausbildung des Medizinalpersonals. </p>\n<p>Diese Vorst\u00f6sse haben neben der Ihnen unterbreiteten Vorlage zu den Gesetzes\u00e4nderungen bewirkt, dass der Bundesrat im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 einen Aktionsplan lancieren wird, um mehr Organspenden f\u00fcr Transplantationen zu erhalten. Die Absicht des Bundes, sich f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Spenderzahl starkzumachen, ist auch deshalb n\u00f6tig, weil sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolles zur Transplantationsmedizin der Oviedo-Konvention in Strassburg verpflichtet hat, die Organspende zu f\u00f6rdern.</p>\n<p>Die SGK befasste sich an den Sitzungen vom 26. August, 17. Oktober und 14. November mit dieser Teilrevision. Sie f\u00fchrte eine breite Anh\u00f6rung durch mit Vertretern der Schweizerischen nationalen Stiftung f\u00fcr Organspende und Transplantation, Swisstransplant, der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, der Nationalen Ethikkommission, der Krankenversicherungsverb\u00e4nde, der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Intensivmedizin, der schweizerischen Patientenorganisationen und des Schweizerischen Transplantiertenvereines. Dabei zeigte sich, dass die vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen gem\u00e4ss dem Entwurf des Bundesrates praktisch \u00fcberall gut aufgenommen werden. Die Pr\u00e4zisierungen werden gutgeheissen. Abweichende Haltungen gab es in der Frage, ob man bei Patienten, die wirklich keine Chance mehr haben, das Spital zu verlassen - bei denen also das erste lebenswichtige Organ endg\u00fcltig ausf\u00e4llt -, bereits vorbereitende Massnahmen f\u00fcr eine Organtransplantation machen darf, zum Beispiel durch maschinelle Beatmung, um den Kreislauf zu erhalten, oder durch Abgabe von gerinnungshemmenden Medikamenten, nicht, damit diese dem Patienten noch n\u00fctzen k\u00f6nnen, sondern einfach, um die Organe weitergeben zu k\u00f6nnen.</p>\n<p>Es gab f\u00fcr die Kommission eine Frage, mit der sie sich lange und intensiv besch\u00e4ftigt hat: Wie kann man die Zahl der Organspenden erh\u00f6hen, ohne aber in einen Sterbeprozess einzugreifen oder die Angeh\u00f6rigen zu \u00fcberfordern? Die Explantation von Organen nach dem Tod muss ja sehr schnell erfolgen, und der Entscheid f\u00fcr eine Organspende muss in einer schwierigen Zeit des Abschiednehmens, kurz nach dem Tod, gef\u00e4llt werden.</p>\n<p>Kernpunkt der Diskussion \u00fcber die Vorlage war f\u00fcr uns der Entscheid, ob wir die sogenannte Zustimmungsl\u00f6sung beibehalten, wonach Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden d\u00fcrfen, wenn sie einer Entnahme vorher zugestimmt hat oder wenn keine diesbez\u00fcgliche Willens\u00e4usserung bekannt ist und die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen einer Entnahme zustimmen. Bei der Widerspruchsl\u00f6sung hingegen k\u00f6nnen Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn sie vor dem Tod einer Entnahme nicht widersprochen hat [PAGE 990] beziehungsweise die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen einer Entnahme nicht widersprechen. Wer nicht will, dass ihm nach dem Tod Organe entnommen werden, kann sich in ein Widerspruchsregister eintragen lassen. </p>\n<p>Hier stehen sich menschlich durchaus verst\u00e4ndliche Ansichten gegen\u00fcber. Auf der einen Seite sieht man die Patientinnen und Patienten, die ohne ein neues Organ sterben werden. In der Schweiz sind das j\u00e4hrlich etwa sechzig bis achtzig Menschen. Auf der anderen Seite sind die Sterbenden und deren Angeh\u00f6rige, deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte nicht tangiert werden d\u00fcrfen und deren Anspr\u00fcche auf W\u00fcrde und Stille beim Loslassen und Abschiednehmen auch gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen. </p>\n<p>Die Mehrheit der Kommission hat sich klar mit dem Bundesrat f\u00fcr das Beibehalten der heutigen Zustimmungsl\u00f6sung ausgesprochen und einen Wechsel zur Widerspruchsl\u00f6sung abgelehnt. Zwar kennen L\u00e4nder wie Norwegen, \u00d6sterreich, Italien und Finnland die Widerspruchsl\u00f6sung, aber es ist nicht ersichtlich, dass diese dort deshalb \u00fcberall zu einer h\u00f6heren Zahl an Organspenden f\u00fchrt. In der gestrigen Sendung von \"10 vor 10\" wurde \u00d6sterreich als Beispiel genommen; man hat dort die Widerspruchsl\u00f6sung und auch eine hohe Zahl von Organspenden. Die anderen L\u00e4nder, die ich vorhin erw\u00e4hnt habe, haben keine Steigerung. Wir hatten die Widerspruchsl\u00f6sung, bevor das nationale Gesetz in Kraft getreten ist, auch im Kanton Tessin. Beim Wechsel zur Zustimmungsl\u00f6sung ist dort keine Senkung der Zahl der Organspenden eingetreten. Das hat bei uns zur Einsicht gef\u00fchrt, dass man die Einf\u00fchrung der Widerspruchsl\u00f6sung nicht gleichsetzen kann mit dem Anstieg der Zahl der Organspenden. </p>\n<p>Die Mehrheit der SGK setzt daher auf die Information und Aufkl\u00e4rung der Bev\u00f6lkerung, um die Spendebereitschaft zu erh\u00f6hen. In der Detailberatung dieser Revision des Transplantationsgesetzes wird dies auch die Frage sein, die kontrovers diskutiert werden wird.</p>\n<p>Eintreten auf die Vorlage war f\u00fcr die Kommission v\u00f6llig unbestritten. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SGK, auf die Teilrevision einzutreten.</p>\n<p>Ich kann Ihnen noch sagen, dass wir die Widerspruchsl\u00f6sung mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt haben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20131128","MeetingVerbalixOid":2392,"IdSession":"4911","SpeakerFirstName":"Christine","SpeakerLastName":"Egerszegi-Obrist","SpeakerFullName":"Egerszegi-Obrist Christine","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1385626767987)\/","End":"\/Date(1385627365007)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510850409203)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1385626767987+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1385627365007+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}