{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=183858L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=183858L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=183858L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=183858L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=183858L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"183858","Language":"DE","IdSubject":"34482","VoteId":null,"PersonNumber":3871,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Motion mit dem neudeutschen Titel \"Bundesgericht. Dissenting Opinions\" wurde am 14. August 2014 von der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, den Entwurf f\u00fcr eine \u00c4nderung des Bundesgerichtsgesetzes vorzubereiten, damit Urteile des Bundesgerichtes neu auch abweichende Meinungen von einzelnen Richterinnen oder Richtern wiedergeben k\u00f6nnen.</p>\n<p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 19. November 2014 die Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat die Motion am 11. M\u00e4rz 2015 mit 106 zu 65 Stimmen angenommen. Die Kommission beantragt Ihnen nun mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, sie abzulehnen. [PAGE 648] </p>\n<p>Worum geht es? Nach heutigem Recht kennt das Bundesgerichtsgesetz keine schriftliche Wiedergabe von abweichenden Meinungen, also von sogenannten Dissenting Opinions. Die vorliegende Motion m\u00f6chte diese M\u00f6glichkeit nun einf\u00fchren. Es ist vorweg festzuhalten, dass mit einer Annahme der Motion nur in einem sehr eingeschr\u00e4nkten Bereich die Publikation von Dissenting Opinions m\u00f6glich wird, n\u00e4mlich nur in F\u00e4llen, in denen eine \u00f6ffentliche und m\u00fcndliche Urteilsberatung am Bundesgericht stattfindet, und nat\u00fcrlich nur in F\u00e4llen am Bundesgericht und nicht an anderen Bundes- oder kantonalen Gerichten. Eine \u00f6ffentliche und m\u00fcndliche Urteilsberatung findet aber heute nur statt, wenn entweder der Abteilungspr\u00e4sident oder die Abteilungspr\u00e4sidentin dies anordnet, wenn eine Richterin oder ein Richter dies verlangt oder wenn im Richterkollegium keine Einstimmigkeit vorliegt.</p>\n<p>Der Anteil von \u00f6ffentlich beratenen Entscheiden des Bundesgerichtes liegt seit einiger Zeit nur bei etwa einem Prozent der Urteile; 99 Prozent der Urteile fallen also nicht unter die Regelung, die wir heute diskutieren. Bei diesem einen Prozent findet heute eine \u00f6ffentliche Urteilsberatung statt. Wer also die \u00f6ffentliche Urteilsberatung besucht, vernimmt die Auffassungen der Minderheit, also die Meinungen derjenigen Richter, die am Schluss verloren haben, und sich im publizierten Urteil nicht widerspiegeln.</p>\n<p>Die Motion m\u00f6chte nun diesen Richterinnen und Richtern die M\u00f6glichkeit geben zu entscheiden, ob sie ihre Dissenting Opinion, also ihre abweichende Meinung, am Schluss im schriftlichen Urteil auch beigef\u00fcgt haben wollen oder nicht. Damit ist gesagt, dass von dem einen Prozent aller Bundesgerichtsentscheide nur ein Teil betroffen sein wird. </p>\n<p>Die Mehrheit Ihrer Kommission ist zusammen mit dem Bundesrat und dem Nationalrat der Meinung, dass dies eine sinnvolle Revision des schweizerischen Bundesgerichtsrechts w\u00e4re, und zwar eigentlich aus drei Gr\u00fcnden:</p>\n<p>1. Es wird ein St\u00fcck Transparenz f\u00fcr die Rechtsprechung bzw. f\u00fcr die Gerichte selber hergestellt, und diese Transparenz dient auch der Rechtsfortentwicklung in der Schweiz.</p>\n<p>2. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es f\u00fcr die wissenschaftliche Debatte von Nutzen ist, wenn auch Minderheitsmeinungen publiziert werden. Minderheitsmeinungen von gestern k\u00f6nnen durchaus die Mehrheitsmeinungen von morgen werden. </p>\n<p>3. Schliesslich ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die Publikation von Dissenting Opinions auch f\u00fcr den Rechtsuchenden, also den Durchschnittsbewohner dieses Landes, von Vorteil ist, indem er dann eben besser beurteilen kann, ob sein Fall und seine Argumentation auf der Linie der Mehrheit liegt oder ob sich - wenn dies nicht der Fall ist - allenfalls eine Praxis\u00e4nderung des obersten Gerichtes abzeichnet.</p>\n<p>Die Idee der Dissenting Opinions kommt aus dem angels\u00e4chsischen Raum. Die Kommissionsmehrheit konnte aber aus den Literaturstellen, die wir gefunden haben, zur Kenntnis nehmen, dass Dissenting Opinions heute eben nicht nur im angels\u00e4chsischen Raum verbreitet sind, sondern durchaus auch in Kontinentaleuropa. Auf dem europ\u00e4ischen Kontinent sind sie zwar nicht so \u00fcblich, weil meistens das Prinzip der geheimen Urteilsberatung gilt, aber in der Schweiz, am Bundesgericht, ist der Durchbruch bereits damit erfolgt, dass eben 1 Prozent der Bundesgerichtsurteile heute schon \u00f6ffentlich beraten wird. Damit sind die m\u00fcndlichen Dissenting Opinions heute schon publik, wenn auch nicht schriftlich. Es ist auch festzuhalten, dass in Kontinentaleuropa schriftliche Dissenting Opinions heute schon existieren. Ich erw\u00e4hne etwa den Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshof, der nicht dem Common Law, also dem anglo-amerikanischen Recht, unterliegt.</p>\n<p>Wir gehen hier weniger weit als z. B. der Kanton Z\u00fcrich. Der Kanton Z\u00fcrich kennt seit dem neuen Gerichtsorganisationsgesetz von 2010 auch f\u00fcr das Obergericht - vorher galt das schon f\u00fcr das Verwaltungsgericht und das Kassationsgericht - Dissenting Opinions, sogar mit einer Pflicht zur Publikation der Minderheitsmeinung. Der Kanton Z\u00fcrich geht also eigentlich weiter, als die vorliegende Motion es f\u00fcr das Bundesgericht tut.</p>\n<p>Ich bitte Sie aufgrund dieser \u00dcberlegungen, mit der Kommissionsmehrheit die Motion anzunehmen. Der Antrag der Kommissionsminderheit wird sicher separat begr\u00fcndet werden.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20150618","MeetingVerbalixOid":2628,"IdSession":"4919","SpeakerFirstName":"Pirmin","SpeakerLastName":"Bischof","SpeakerFullName":"Bischof Pirmin","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":11,"CantonName":"Solothurn","CantonAbbreviation":"SO","ParlGroupName":"Fraktion CVP-EVP","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1434617328030)\/","End":"\/Date(1434617748033)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1513335809413)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1434617328030+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1434617748033+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}