{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=189298L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=189298L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=189298L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=189298L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=189298L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"189298","Language":"DE","IdSubject":"35296","VoteId":null,"PersonNumber":1147,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen, bei den Artikeln 8b und 73 der Mehrheit zuzustimmen und damit den Antrag der Minderheit Nidegger, vertreten durch Herrn Stamm, abzulehnen. Dieses Stimmenverh\u00e4ltnis wurde in den Abstimmungen zu den beiden Artikeln in der Kommission festgehalten. </p>\n<p>Zu Artikel 8b: Die Frau Bundespr\u00e4sidentin hat den Mechanismus sehr gut dargestellt. Gestatten Sie, dass ich nur schematisch darauf eingehe. Er wird weitherum als innovativer neuer Rechtsbehelf qualifiziert - kosteng\u00fcnstig, einfach, rasch. Nat\u00fcrlich gibt es auch Kritiker und Kritikerinnen, die haben wir auch geh\u00f6rt. Aber mit Artikel 8b Absatz 1 muss der Schuldner oder die Schuldnerin, die betriebene Person, t\u00e4tig werden. Sie muss zuerst innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, das ist auch ein eng definierter Zeitraum. Dann muss die betriebene Person Antrag an das Betreibungsamt stellen, damit die Betreibung nicht \u00f6ffentlich gemacht wird. Wenn dann aber eine der Voraussetzungen in Absatz 2 erf\u00fcllt ist - ich z\u00e4hle sie jetzt nicht auf, aber sie sind sehr eng definiert und sehr restriktiv, ich nenne diesen Absatz die Guillotine-Klausel -, wenn also eine dieser alternativen Voraussetzungen, das ist wichtig, erf\u00fcllt ist, wird die fragliche Betreibung sofort wieder Dritten und somit der \u00d6ffentlichkeit bekanntgemacht. Dann gibt es sofort wieder ein volles Einsichtsrecht. Damit ist der Gl\u00e4ubigerschutz und damit eben auch der Publikumsschutz auch gegen\u00fcber eventuell oder tendenziell notorischen Schuldnerinnen und Schuldnern voll gew\u00e4hrleistet. Das ist eben gerade ein Riesenvorteil gegen\u00fcber einer L\u00f6sung \u00e0 la Gilli\u00e9ron, die dann sehr schematisch wirken k\u00f6nnte und dann gerade einen ganzen Block an Betreibungen, n\u00e4mlich jene, die nicht mit Rechts\u00f6ffnungsbegehren oder Aberkennungsbegehren belegt sind, in einer gewissen Frist l\u00f6schen liesse.</p>\n<p>Dieser Artikel war zusammen mit Artikel 85a Absatz 1 bereits Gegenstand einer Erw\u00e4gung des Bundesgerichtes, das m\u00f6chte ich hier doch deponieren. Das kommt auch nicht immer vor, dass das Bundesgericht sich bereits mit den Gesetzgebungsarbeiten einer Subkommission beziehungsweise mit einer Vernehmlassungsvorlage besch\u00e4ftigt. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid BGE 141 III 68 vom 16. Januar 2015 sowohl auf Artikel 8b sowie dann auf die Erg\u00e4nzung von Artikel 85a SchKG Bezug genommen. Letztere Erg\u00e4nzung bezeichnete das Bundesgericht sogar als einen \"bedeutenden Vorschlag zur \u00c4nderung von Artikel 85a SchKG\", der im Vernehmlassungsverfahren grossmehrheitlich begr\u00fcsst wurde. </p>\n<p>Zur zweiten Komponente des Konzeptes der Minderheit, die einerseits eben Artikel 8b streichen und andererseits Artikel 73 in einer reduzierten Form einf\u00fchren will: Ich nenne hier nur zwei Schw\u00e4chen des Minderheitsantrages zu Artikel 73. Eine grosse Schw\u00e4che ist, dass die Minderheit vergisst, die Kostenfolge zu \u00fcberbinden. Beim Antrag der Mehrheit wird in Absatz 2 legiferiert, was auch geltendes Recht ist: dass Prozesskosten zerlegt werden k\u00f6nnen, wenn Beweismittel des Gl\u00e4ubigers nicht vorgelegt wurden. Der zweite Mangel ist die materielle Pr\u00fcfung, die durch Artikel 73 Absatz 3 mit dem Begriff des schutzw\u00fcrdigen Interesses vorausgesetzt wird. Der Begriff wird im SchKG in anderen Bestimmungen ganz anders verwendet. Wir sollten uns h\u00fcten - dar\u00fcber waren wir uns eigentlich von Anbeginn einig -, materielle Pr\u00fcfungen durch die Betreibungs\u00e4mter einzuf\u00fchren. Diese geh\u00f6ren ans Gericht. Daher bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterst\u00fctzen und den Antrag der Minderheit bei beiden Artikeln abzulehnen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20150921","MeetingVerbalixOid":2652,"IdSession":"4920","SpeakerFirstName":"Margret","SpeakerLastName":"Kiener Nellen","SpeakerFullName":"Kiener Nellen Margret","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":26,"Start":"\/Date(1442853693415)\/","End":"\/Date(1442854071447)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877424435)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1442853693417+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1442854071447+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}