{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=19615L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=19615L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=19615L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=19615L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=19615L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"19615","Language":"DE","IdSubject":"3695","VoteId":null,"PersonNumber":471,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Sie haben es von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher schon geh\u00f6rt: Die Parlamentarische Initiative Frick Bruno, eingereicht 1997, m\u00f6chte Artikel 179quinquies StGB so \u00e4ndern, dass telefonische Aufzeichnungen f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke mit dem Ziel, Unklarheiten und Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden, m\u00f6glich w\u00fcrden. Kollege Frick hat dabei vor allem an den Tourismus, teilweise auch an Bankbeziehungen gedacht.</p>\n<p>Zum Hintergrund ist zu bemerken, dass aufgrund der seit 1. Januar 1998 g\u00fcltigen Revision des Fernmeldegesetzes nur noch Aufzeichnungen f\u00fcr Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste, also Notrufe, m\u00f6glich sind. Alle anderen sind ohne entsprechende Einwilligung strafbar. In der Diskussion um die \u00c4nderung von Artikel 179quinquies StGB hat sich gezeigt, dass eine ganze Reihe von Schwierigkeiten vorliegt. Die Kommissionssprecher haben sie schon geschildert.</p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich m\u00f6chte die FDP-Fraktion eine Regelung, die erstens den Anforderungen an den Datenschutz Rechnung tr\u00e4gt, zweitens f\u00fcr alle Beteiligten klar ist und drittens im Gesch\u00e4ftsverkehr auch praktikabel ist. Wenn man diese drei Kriterien beizieht, kommt man in \u00dcbereinstimmung mit der einstimmigen Kommission klar zur Auffassung, dass die vorliegende L\u00f6sung nicht tauglich oder zumindest noch nicht ausgereift ist.</p>\n<p>Ich darf Ihnen drei Bereiche nennen, die noch der Erkl\u00e4rung bed\u00fcrfen:</p>\n<p>1. Was ist hier mit Gesch\u00e4ftsverkehr \u00fcberhaupt gemeint? Zum Beispiel ist unklar, ob zwei Anw\u00e4lte in vertraulichen Vergleichsverhandlungen gemeint w\u00e4ren oder nicht. Es ist von der Kommissionssprecherin schon erw\u00e4hnt worden, dass unklar ist, ob mit Gesch\u00e4ftsverkehr beispielsweise das Gespr\u00e4ch eines Journalisten mit einem Politiker, einer Politikerin - das w\u00e4re unser Interesse - gemeint ist oder nicht. Es ist unklar, wie beispielsweise mit einem Mix von privaten und gesch\u00e4ftlichen Anteilen eines Gespr\u00e4ches umzugehen w\u00e4re. Dies ist in der Realit\u00e4t ja durchaus h\u00e4ufig der Fall.</p>\n<p>2. Es ist unklar, wie mit diesen Aufnahmen umzugehen w\u00e4re. So ist zurzeit nicht gekl\u00e4rt, wie es etwa mit der Aufbewahrungsfrist bzw. mit der Vernichtung einmal get\u00e4tigter Aufzeichnungen, mit dem Einsichtsrecht des Aufgezeichneten oder der Aufgezeichneten, mit der F\u00e4lschungssicherheit solcher Aufnahmen usw. st\u00fcnde. Wir sind klar der Meinung, diese Fragen m\u00fcssten gekl\u00e4rt werden, bevor wir hier zu neuen Regelungen kommen k\u00f6nnen.</p>\n<p>3. Ein dritter Bereich betrifft die Praxis. Wie soll die Regelung umgesetzt werden? Gen\u00fcgen Tonbandansagen, wie sie heute \u00fcblich sind - denken Sie an Swissair-Buchungen oder \u00c4hnliches, wo Sie solche Aufnahmen h\u00f6ren -; gen\u00fcgt Kleingedrucktes, falls ja, wann und in welchem Ausmass? Sie haben schon geh\u00f6rt, dass Kleingedrucktes vermutlich nicht als Einwilligung interpretiert werden k\u00f6nnte, die Kommissionssprecherin hat das erw\u00e4hnt. Aber w\u00fcrde es beispielsweise gen\u00fcgen, wenn im Kleingedruckten eines Vertrages eben durch einen Grossdruck kurz vor der Unterschrift eine generelle Einwilligung eingeholt w\u00fcrde, oder nicht? Auch diese Frage ist noch nicht abschliessend gekl\u00e4rt.</p>\n<p>Schliesslich muss das System auch praktikabel sein, indem man ja z. B. bei entsprechenden Telefonansagen nicht alle vier Landessprachen voraussetzen k\u00f6nnte, die automatisch den Anrufer eben darauf hinweisen w\u00fcrden, dass das Gespr\u00e4ch aufgezeichnet werden k\u00f6nnte. Auch hier m\u00fcssen einfache, f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr praktikable L\u00f6sungen definiert werden k\u00f6nnen.</p>\n<p>Aus all diesen Gr\u00fcnden sind wir auch als FDP-Fraktion klar mit der einstimmigen Kommission der Meinung, dass Litera c von Artikel 179quinquies zu streichen ist. Dies wird dem St\u00e4nderat die Gelegenheit geben, diese Frage nochmals vertieft zu pr\u00fcfen.</p>\n<p>Insgesamt bitten wir Sie also aus den genannten Gr\u00fcnden, in Artikel 179quinquies bei Litera b dem Antrag der Kommissionsmehrheit - mit der expliziten Formulierung, dass ausdr\u00fccklich informiert werden soll - und bei Litera c dem einstimmigen Antrag der Kommission auf Streichung zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20020311","MeetingVerbalixOid":898,"IdSession":"4612","SpeakerFirstName":"Felix","SpeakerLastName":"Gutzwiller","SpeakerFullName":"Gutzwiller Felix","SpeakerFunction":"","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Freisinnig-demokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":4,"Start":"\/Date(1015867838573)\/","End":"\/Date(1015868172276)\/","Function":"","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774878192966)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1015867838573+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1015868172277+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}