{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=197624L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=197624L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=197624L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=197624L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=197624L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"197624","Language":"DE","IdSubject":"37000","VoteId":null,"PersonNumber":508,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Lassen Sie mich kurz erkl\u00e4ren, weshalb der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.</p>\n<p>1. Der Staat soll den Unternehmen vorschreiben, welche Vertragsinhalte sie mit ihren Vertriebspartnern zu vereinbaren haben. Das widerspricht selbstverst\u00e4ndlich der Wirtschafts- und der Vertragsfreiheit.</p>\n<p>2. Der Bundesrat sieht auch folgende problematischen Aspekte: Die Motion suggeriert eine einfache Umsetzung, und sie m\u00f6chte Vorschriften der Kraftfahrzeug-Bekanntmachung der Weko auf andere Branchen \u00fcbertragen. Hier gibt es zwei Missverst\u00e4ndnisse. Zum einen kann eine Bekanntmachung der Weko nur beschreiben, wie die Weko das geltende Gesetz auslegt. Zum andern sieht die bestehende Bekanntmachung keine allgemeine Verpflichtung zur Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen vor. Das heisst, die geltenden Regeln der Kraftfahrzeug-Bekanntmachung enthalten eine Beschr\u00e4nkung auf Garantiegew\u00e4hrung und auf R\u00fcckrufaktionen der Hersteller. Das heisst mit anderen Worten, die Motion Hess Hans schiesst \u00fcber die Regeln der Kraftfahrzeug-Bekanntmachung hinaus.</p>\n<p>Ein Wort zur Beurteilung der Unzul\u00e4ssigkeit: Ist zum Beispiel eine Verweigerung von Wartungen unzul\u00e4ssig? Die Kraftfahrzeug-Bekanntmachung erfordert stets eine Einzelfallanalyse. Der Aufwand w\u00e4re riesig, falls die Kraftfahrzug-Bekanntmachung auf alle Wirtschaftssektoren angewendet werden m\u00fcsste. Das geltende Kartellgesetz erfasst bereits heute gr\u00f6sstenteils die Anliegen dieser Motion. Privatpersonen und Unternehmen k\u00f6nnen sich an die Wettbewerbsbeh\u00f6rden wenden. Bez\u00fcglich Marktabschottungen durch die Hersteller gilt das Verbot gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes; die marktabschottende Wirkung ist massgeblich, nicht die verwendeten Mittel. </p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist auch die Sanktionierung durch die Weko bereits m\u00f6glich. Das ist auch in den Angelegenheiten Elmex einerseits und BMW andererseits der Fall. Der Weko ist in den letzten Jahren kein einziger Fall bekannt, wie ihn die Motion Hess Hans beschreibt. Also ist aus Sicht des Bundesrates keine Regulierung n\u00f6tig; das Problem existiert schlicht nicht. </p>\n<p>Ein Wort zur ausdr\u00fccklichen Klausel im Vertriebsvertrag: Die praktische Durchsetzbarkeit ist fraglich, und - ich habe es schon gesagt - die zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie f\u00fcr die Unternehmen ist sehr aufwendig. Der administrative Aufwand w\u00fcrde beinhalten, dass s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge mit den Vertriebspartnern in der Schweiz erneuert werden m\u00fcssten. Ein Problem k\u00e4me auf, falls ein Hersteller keine schriftlichen Vertr\u00e4ge mit seinen Schweizer Vertriebspartnern h\u00e4tte. Es w\u00fcrde also ausserordentlich grosser Aufwand entstehen, es g\u00e4be auch grosse Unsicherheiten. Nicht zu verschweigen ist, dass etliche Hersteller in der Schweiz mehrere Hundert Vertragspartner haben und dieser Aufwand dann zu Buche schlagen w\u00fcrde.</p>\n<p>Weiter geht es um praktische Probleme: Wie kann der Staat feststellen, ob ein Monteur Serviceleistungen verweigert, weil sie ihm der Hersteller verbietet? Vielleicht hat dieser Hersteller einfach die n\u00f6tigen Ressourcen nicht zur Verf\u00fcgung. Wie kann man die Aufnahme einer ausdr\u00fccklichen Erlaubnis kontrollieren? Auch diese Frage m\u00fcsste beantwortet sein. Zudem stellt sich die Frage: Sollen die Unternehmen in Zukunft ihre Vertriebsvertr\u00e4ge der Weko einzeln vorlegen? Das w\u00fcrde selbstverst\u00e4ndlich die M\u00f6glichkeiten der Weko bei Weitem \u00fcbersteigen. Fakt ist, dass wir es mit einer Zunahme der Rechtsunsicherheit f\u00fcr die betroffenen Unternehmen zu tun h\u00e4tten. </p>\n<p>Zum faktischen Vertragszwang: Unternehmen, die KMU sind, w\u00fcrden sich, aus lauter Angst vor einem kartellrechtlichen Verfahren, nicht mehr trauen, einen Auftrag abzulehnen.</p>\n<p>Es fehlt also eine rechtliche Grundlage. Eine entsprechende \u00c4nderung der Vertikalbekanntmachung w\u00fcrde eine Anpassung des Kartellgesetzes erfordern, und dieses w\u00fcrde nicht erlauben, den Inhalt eines Vertrages zu bestimmen. </p>\n<p>Zusammengefasst: Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf f\u00fcr eine Regelung im Sinne der Motion Hess Hans. Eine solche Regelung h\u00e4tte in der Praxis verschiedene schwerwiegende Nebenwirkungen. Gemeint sind die B\u00fcrokratie, die Administrationsberge, die da erledigt werden m\u00fcssten. Der Vorstoss w\u00fcrde einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Die Motion geht also nach Ansicht des Bundesrates weit \u00fcber die bestehenden Bestimmungen im Kraftfahrzeughandel hinaus.</p>\n<p>Was ist sinnvoller? Sinnvoller ist erstens eine strikte Anwendung des bestehenden Kartellgesetzes. Sinnvoller ist zweitens ein weiterer Abbau staatlicher Handelshemmnisse. Sinnvoller ist drittens eine Erleichterung von Parallel- und Direktimporten.</p>\n<p>Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20160317","MeetingVerbalixOid":2733,"IdSession":"5002","SpeakerFirstName":"Johann N.","SpeakerLastName":"Schneider-Ammann","SpeakerFullName":"Schneider-Ammann Johann N.","SpeakerFunction":"BPR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":2,"CantonName":"Bern","CantonAbbreviation":"BE","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":4,"Start":"\/Date(1458238568403)\/","End":"\/Date(1458238972881)\/","Function":"BPR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877401557)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1458238568403+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1458238972880+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}