{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=234003L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=234003L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=234003L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=234003L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=234003L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"234003","Language":"DE","IdSubject":"43944","VoteId":null,"PersonNumber":146,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>In diesem Block beraten wir Instrumente, die der Bundesrat nicht vorgeschlagen hat und die im Rahmen der Diskussion in der Kommission eingebracht wurden. </p>\n<p>Das Kapitaleinlageprinzip ist eigentlich ein Element aus der Unternehmenssteuerreform II. Dieses soll hier nun in der Steuervorlage 17 wieder aufgenommen werden. Es ist im Gesamtkontext mit der Obergrenze der Dividendenbesteuerung zu sehen, die die Kommission und nun auch Sie von 70 auf 50 Prozent gesenkt haben. Das heisst, durch diese Massnahme haben die Kantone m\u00f6glicherweise Mindereinnahmen. Mit dem Kapitaleinlageprinzip sollen diese Mindereinnahmen kompensiert werden. Der St\u00e4nderat hat die Mehreinnahmen auf 150 Millionen Franken gesch\u00e4tzt und damit einen Ausgleich zur Senkung der Besteuerung der Dividenden geschaffen. Dies ist der Gesamtkontext dieser Vorlage. </p>\n<p>Worum geht es? Es geht darum, wie viel Kapital steuerfrei zur\u00fcckgezahlt werden kann. Dazu gibt es in den Details die verschiedensten Regeln. Wir diskutieren \u00fcber verschiedene Vorschl\u00e4ge. Der St\u00e4nderat schl\u00e4gt vor, dass mindestens 50 Prozent Dividenden ausbezahlt werden m\u00fcssen, die versteuert werden, und dann k\u00f6nnen ebenfalls maximal 50 Prozent steuerfrei zur\u00fcckbezahlt werden, sofern die entsprechenden Reserven bestehen. Das ist der Vorschlag, den die Mehrheit der Kommission und der St\u00e4nderat machen. [PAGE 1317] </p>\n<p>Die Frage ist immer wieder - sie wurde auch heute gestellt -, ob dies tats\u00e4chlich ein Steuerschlupfloch ist oder eine Steuerquelle. Wir neigen eigentlich eher zur Auffassung, dass es in der Vergangenheit eine Steuerquelle war, weil sehr viele Firmen zugezogen sind, die von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht haben. Wenn man die Unternehmenssteuerreform II und die Ertr\u00e4ge, die seither geflossen sind, anschaut, kann man durchaus annehmen, dass gerade diese skeptisch betrachteten steuerfreien R\u00fcckzahlungen dazu gef\u00fchrt haben, dass Zuz\u00fcge erfolgt sind. Jetzt korrigieren wir das wieder. </p>\n<p>Ich denke, man muss insgesamt mit der Korrektur, die wir hier anbringen, vorsichtig sein. Das zieht sich durch die Antr\u00e4ge, die wir jetzt zu beraten haben, durch. Der St\u00e4nderat hat es nicht in allen Details besprochen. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass wir zuhanden Ihrer Kommission nochmals einen Bericht gemacht haben, um die entsprechenden Auswirkungen darzulegen.</p>\n<p>Schauen wir jetzt die einzelnen Antr\u00e4ge an, die zu diesem Thema gestellt wurden. Zun\u00e4chst zum Antrag der Minderheit I (Rytz Regula): Er will beim Kapitaleinlageprinzip Grund-[NB]und Stammkapital gleich behandeln wie Kapitalreserven. Dieser Antrag f\u00fchrt dazu, dass das Steuerplanungspotenzial vor Inkrafttreten der Reform eingeschr\u00e4nkt wird. Allerdings geht dieser Antrag in Bezug auf die R\u00fcckzahlung von Grund-[NB]und Stammkapital hinter die Unternehmenssteuerreform II zur\u00fcck. Wir w\u00fcrden, wenn wir jetzt sogar noch hinter die Unternehmenssteuerreform II zur\u00fcckgehen, ein Signal aussenden, das schwer verst\u00e4ndlich w\u00e4re. Daher denke ich, dass dieser Antrag abzulehnen ist, damit wir nicht Rechtsunsicherheit schaffen und noch weiter zur\u00fcckgehen, als wir vor der Unternehmenssteuerreform II waren.</p>\n<p>Wir haben dann den Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo). Da wird die R\u00fcckzahlungsregel angesprochen. Wie gesagt, der St\u00e4nderat und die Mehrheit Ihrer Kommission haben beschlossen, dass 50 Prozent ausgesch\u00fcttet werden m\u00fcssen, die besteuert werden. Dann k\u00f6nnen 50 Prozent ausgesch\u00fcttet werden, die nicht besteuert werden. Der Minderheitsantrag Birrer-Heimo m\u00f6chte dieses Verh\u00e4ltnis \u00e4ndern. Es sollen 70 Prozent ausgesch\u00fcttet werden, die versteuert werden m\u00fcssen, und nur 30 Prozent, die nicht besteuert werden.</p>\n<p>Diese Versch\u00e4rfung, die die Minderheit Birrer-Heimo beantragt, w\u00fcrde logischerweise zu etwas mehr Einnahmen f\u00fchren. Das ist ja auch die Motivation, es soll eine Gegenfinanzierung darstellen. Wir sind der Meinung, dass 50 zu 50 keine schlechte L\u00f6sung ist. Es ist, wie gesagt, ein Element, das wir einmal eingef\u00fchrt haben, das eigentlich abgeschlossen war. Diese B\u00fcchse \u00f6ffnen wir wieder, und wir sollten hier im Sinn eines Kompromisses bei der Aussch\u00fcttung masshalten. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo) abzulehnen und bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.</p>\n<p>Der Antrag der Minderheit III (Birrer-Heimo) auf Streichung der Ausnahme bei Zuzug w\u00fcrde sich - und das macht uns etwas Sorge - negativ auf die Standortattraktivit\u00e4t auswirken. Das w\u00e4re ein Signal der Rechtsunsicherheit. Denn wir w\u00fcrden hier die Spielregeln mitten im Spiel \u00e4ndern. Etwas, was man von uns erwartet, zu Recht erwartet und auch sch\u00e4tzt in der Schweiz, ist - das haben wir schon mehrmals angesprochen - die Berechenbarkeit und die Zuverl\u00e4ssigkeit. Wenn wir hier ein wesentliches Element \u00e4ndern, senden wir ein schlechtes Signal aus. Ich denke, im herrschenden Standortwettbewerb, im Wettbewerb um Steuerattraktivit\u00e4t, sollten wir vor allem Rechtssicherheit ausstrahlen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit III (Birrer-Heimo) ebenfalls abzulehnen.</p>\n<p>In eine \u00e4hnliche Richtung geht der Antrag der Minderheit IV (Pardini). Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen. Ich gehe aber davon aus, dass der St\u00e4nderat auch diese Frage, die hier aufgeworfen wird, noch einmal diskutieren wird.</p>\n<p>Ich komme damit zum Antrag der Minderheit V (Aeschi Thomas) auf eine Ausnahme f\u00fcr Umstrukturierungen bei der Ausgabe von Gratisaktien. Gem\u00e4ss Beschluss des St\u00e4nderates muss f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von Kapitaleinlagereserven k\u00fcnftig die R\u00fcckzahlungsregel eingehalten werden, damit diese weiterhin steuerfrei zur\u00fcckbezahlt werden k\u00f6nnen. Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag Aeschi Thomas soll nun die Umbuchung von Kapitaleinlagereserven auf Nennwert, also auf Aktienkapital, im Rahmen einer Umstrukturierung steuerfrei sein, das heisst nicht der R\u00fcckzahlungsregel unterstellt werden. Die anschliessende R\u00fcckzahlung vom Nennwert w\u00fcrde ebenfalls nicht dieser R\u00fcckzahlungsregel unterstellt. Damit w\u00fcrde eine Steuerplanungsm\u00f6glichkeit geschaffen, die Mindereinnahmen zur Folge h\u00e4tte. Es ist also diesbez\u00fcglich wieder eine Verbesserung. Ich denke hier trotzdem, dass wir im Sinne des Kompromisses auch nicht auf dieser Seite ausweiten sollten. Es ist hier bei diesem Kompromiss eine Gratwanderung. Ich bitte Sie also, auch den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. </p>\n<p>Damit kommen wir zur Frage des NFA und der Zeta-Faktoren: Der erste Antrag der Minderheit Aeschi Thomas hierzu fordert einen Faktor Zeta-1 von maximal 25 Prozent. Wir schreiben in der Botschaft, dass mit den Zeta-Faktoren die Steuerrealit\u00e4t abgebildet werden soll, das heisst, der Steuerfaktor soll auf eine gewisse Zeit gegl\u00e4ttet werden. Wir gehen davon aus, dass der Faktor Zeta-1, den die Minderheit Aeschi Thomas auf h\u00f6chstens 25 Prozent beschr\u00e4nken m\u00f6chte, in Zukunft zwischen 25 und 35 Prozent liegen wird. Wir meinen, dass es keine politische Festlegung auf 25 Prozent geben soll, sondern wir m\u00f6chten damit die steuerliche Realit\u00e4t abbilden. Damit wird der Faktor nach unserer Sch\u00e4tzung irgendwo zwischen 25 und 35 Prozent liegen. Ich denke, damit nehmen wir das Anliegen weitgehend auf. Es wird nicht einfach eine sehr hohe Zahl festgelegt, sondern wir bilden damit die Realit\u00e4t ab. Ich denke, dass der Antrag, der hier von der Mehrheit der Kommission vorliegt, wahrscheinlich realistischer ist als eine Begrenzung auf 25 Prozent.</p>\n<p>Dann haben wir noch den Minderheitsantrag, der den Beitrag der ressourcenstarken Kantone auf 2 Milliarden Franken beschr\u00e4nken will. Es ist tats\u00e4chlich so, dass der Beitrag in den letzten Jahren gestiegen ist. Sie erhalten demn\u00e4chst die Botschaft zum NFA. Die Kantone haben sich ja darauf geeinigt, dass man das Ressourcenpotenzial auf 86,5 Prozent festlegt. Damit werden die Geberkantone leicht entlastet. Bei einer festen Grenze von 2 Milliarden Franken besteht mit der geltenden Regelung zum Ressourcenpotenzial wieder die Gefahr, dass der Beitrag des Bundes steigt. Wir haben jetzt einen Anteil der Kantone von mindestens zwei Dritteln des Bundesbeitrags. Damit ist es ein Element, das zwar richtigerweise angesprochen wird, aber es ist ein typisches Element, das dann in die NFA-Gesetzgebung geh\u00f6rt. Sie erhalten diese Botschaft dann im vierten Quartal zur Behandlung. Damit kommt die NFA-Regelung, wenn die Vorlage z\u00fcgig behandelt wird, praktisch zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieses Bereiches. So k\u00f6nnen Sie diese Frage l\u00f6sen. Ich denke, dass es verschiedene Fragen im Verh\u00e4ltnis Bund und Kantone gibt, die m\u00f6glicherweise auch noch verfassungsrelevant sind. Ich bitte Sie, hier sozusagen nicht einen Schnellschuss zu machen, sondern diese Frage dann gr\u00fcndlich bei der NFA-Botschaft zu kl\u00e4ren.</p>\n<p>Damit komme ich zum Schluss, dass Sie die Minderheitsantr\u00e4ge, die hier gestellt sind, ablehnen sollten. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20180912","MeetingVerbalixOid":3040,"IdSession":"5014","SpeakerFirstName":"Ueli","SpeakerLastName":"Maurer","SpeakerFullName":"Maurer Ueli","SpeakerFunction":"VPBR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":95,"Start":"\/Date(1536775861369)\/","End":"\/Date(1536776465449)\/","Function":"VPBR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877231009)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1536775861370+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1536776465450+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}