{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258843L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258843L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258843L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258843L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=258843L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"258843","Language":"DE","IdSubject":"48693","VoteId":null,"PersonNumber":146,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir sind mit diesem Versicherungsvertragsgesetz jetzt auf der Zielgeraden. Wir haben 2001 damit begonnen, und jetzt sind mit drei Differenzen zum St\u00e4nderat die Chancen, dass wir ohne Einigungskonferenz durchkommen, relativ stark gestiegen. Es gibt noch eine kleine formale Differenz, die Sie zum St\u00e4nderat geschaffen haben. Ich m\u00f6chte auf diese Differenzen noch kurz eingehen. </p>\n<p>Vorab m\u00f6chte ich mich aber herzlich f\u00fcr die Arbeit in der Kommission und hier im Rat bedanken. Ich denke, wir haben wirklich konstruktiv versucht, die verschiedenen Interessen zusammenzubringen, und die Vorlage, wie sie heute besteht, w\u00fcrde ich auch als ausgewogen bezeichnen.</p>\n<p>Ich komme damit zu den Differenzen. Wir haben eine Differenz bei Artikel 6. Hier geht es um die Folgen der verletzten Anzeigepflicht. Der St\u00e4nderat ist zum Antrag des Bundesrates zur\u00fcckgekehrt, und die Minderheit Ihrer Kommission m\u00f6chte an der nationalr\u00e4tlichen Fassung festhalten. Worum geht es? Die Minderheit m\u00f6chte, dass das K\u00fcndigungsrecht zwei Jahre nach Vertragsabschluss verf\u00e4llt. Gem\u00e4ss Mehrheit und geltendem Recht h\u00e4tte der Versicherer nach Bekanntwerden des Schadens vier Wochen Zeit, um zu k\u00fcndigen. </p>\n<p>Wir sind der Meinung, dass hier eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen dem allf\u00e4lligen Gesch\u00e4digten bzw. demjenigen, der falsche Angaben gemacht hat, und dem Gros der Versicherten erfolgen soll. Wenn Sie der Versicherung nicht die M\u00f6glichkeit geben, eine Anzeigepflichtverletzung zu ahnden, dann f\u00fchrt das eigentlich dazu, dass alle den Schaden dieser Anzeigepflichtverletzung bezahlen m\u00fcssen, weil diese K\u00fcndigungsfrist erloschen ist. Das ist diese G\u00fcterabw\u00e4gung: Wollen wir alle sch\u00fctzen, oder wollen wir den entsprechenden Gesch\u00e4digten sch\u00fctzen? Wir sind der Meinung, dass das Gesamtinteresse hier \u00fcberwiegt und Sie beim St\u00e4nderat, also bei Ihrer Mehrheit bleiben sollen, damit das K\u00fcndigungsrecht vier Wochen nach Feststellung der Anzeigepflichtverletzung erlischt. Das sch\u00fctzt das Gros der Versicherten, und ich glaube, wir haben auch diese Rechte im Auge zu behalten.</p>\n<p>Ich bitte Sie also, bei Artikel 6 der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen. Sie w\u00fcrden damit auch diese Differenz ausr\u00e4umen.</p>\n<p>Dann kommen wir zu Artikel 35c. Dieser betrifft die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung. Die Kommissionsmehrheit m\u00f6chte bei der urspr\u00fcnglichen Fassung bleiben und diese Nachhaftung streichen. Die Minderheit Birrer-Heimo m\u00f6chte die Nachhaftung im Gesetz belassen. Hier sind wir der Meinung, dass Sie der Minderheit folgen sollten.</p>\n<p>Worum geht es? Nehmen wir - um auch hier ein Beispiel zu machen - an, dass Sie im letzten Jahr in den Tropen in den Ferien waren. Anfang dieses Jahres bricht bei Ihnen eine Tropenkrankheit - Malaria oder was auch immer - aus. Sie haben aber die Zusatzversicherung gek\u00fcndigt. Die Krankheit haben Sie aufgelesen, als Sie noch versichert waren. Die Versicherung ist aber, weil Sie gek\u00fcndigt haben, nicht mehr verpflichtet, zu bezahlen. Hier meinen wir, dass es im Sinne des Versichertenschutzes sinnvoll ist, die Nachhaftung auch in der Zusatzversicherung noch einzuf\u00fcgen; in der obligatorischen Versicherung ist es kein Problem. Auch hier ist eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen Versichertem und Versicherung vorzunehmen.</p>\n<p>Wir sind der Meinung, dass Sie hier der Minderheit folgen und bei Ihrer urspr\u00fcnglichen Fassung bleiben k\u00f6nnen. Der Charme des Antrages der Mehrheit liegt nur darin, dass Sie in diesem Punkt keine Differenz zum St\u00e4nderat mehr h\u00e4tten.</p>\n<p>Ich komme damit zu Artikel 60 Absatz 1bis. Hier geht es um das gesetzliche Pfandrecht des Gesch\u00e4digten. Der St\u00e4nderat ist hier zur urspr\u00fcnglichen L\u00f6sung des Bundesrates zur\u00fcckgekehrt. Die Minderheit de Courten will die Fassung des St\u00e4nderates und damit des Bundesrates \u00fcbernehmen. Hier bin ich der Meinung, dass Sie der Minderheit folgen und sich dem St\u00e4nderat anschliessen sollten. In Bezug auf dieses Pfandrecht, dieses direkte Zugriffsrecht, hat der Bundesrat und damit auch der St\u00e4nderat eine gewisse Einschr\u00e4nkung vorgenommen. Der Nationalrat hat das v\u00f6llig ge\u00f6ffnet. Das ist unserer Meinung nach nicht notwendig.</p>\n<p>Ich bitte Sie also, bei Artikel 60 der Minderheit und damit dem St\u00e4nderat zu folgen.</p>\n<p>Dann m\u00f6chte ich noch auf die formale Differenz hinweisen, die zwischen Ihnen und dem St\u00e4nderat entstanden ist. Sie betrifft Artikel 98a Absatz 2 Buchstabe e. Sie haben hier keine Minderheitsantr\u00e4ge auf der Fahne. Wir haben \u00fcber \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften diskutiert. Sie haben dann den Begriff \"\u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten\" eingef\u00fcgt. Ich m\u00f6chte hier einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einmal festhalten, dass in Artikel 98a Absatz 2 Buchstabe e \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften, \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten und \u00f6ffentlich-rechtliche Stiftungen gemeint sind. \"\u00d6ffentlich-rechtlich\" bezieht sich also auf alle drei Begriffe - das einfach der Klarheit halber, da offenbar nach der Sitzung noch Diskussionen aufkamen.</p>\n<p>Das w\u00e4ren meine Antr\u00e4ge. Besten Dank f\u00fcr Ihre Arbeit!</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20200310","MeetingVerbalixOid":3244,"IdSession":"5102","SpeakerFirstName":"Ueli","SpeakerLastName":"Maurer","SpeakerFullName":"Maurer Ueli","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":9,"Start":"\/Date(1583838334682)\/","End":"\/Date(1583838666441)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877141755)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1583838334683+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1583838666440+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}